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    Leerverkauf & Steuer - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 23.12.06 13:10:19 von
    neuester Beitrag 24.12.06 14:04:56 von
    Beiträge: 7
    ID: 1.102.187
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      Avatar
      schrieb am 23.12.06 13:10:19
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo!Kennt sich jemand damit aus,wie Gewinne aus Leerverkäufen und taggleichen Eindeckungskäufen steuerlich behandelt werden müssen?Wie ganz normal Geschäfte (Kauf/Verkauf),wobei hier nur der VK dem Kauf vorangeht.Oder als Derivative Geschäfte?#
      Danke für eine Antwort und Frohes Fest!
      Avatar
      schrieb am 23.12.06 13:25:38
      Beitrag Nr. 2 ()
      Ganz normale Veräußerungsgeschäfte, steht in § 23 Abs. 1 Nr. 3 EStG:
      http://bundesrecht.juris.de/estg/__23.html
      Avatar
      schrieb am 23.12.06 14:34:37
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 26.430.126 von Petzer am 23.12.06 13:25:38Vielen Dank!Fällt das denn dann unter das Halbeinkünfteverfahren?Habe in §3ESTG nichts zu gefunden?Kann ich Verluste aus dem VK einer Eigentumswohnung (innerhalb der 10jahresfrist) mit Gewinnen aus Wertpapiergeschäften verrechnen?
      Nochmal vielen Dank!
      Avatar
      schrieb am 23.12.06 17:29:57
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 26.433.173 von Younga am 23.12.06 14:34:37Ob das unter das Halbeinkünfteverfahren fällt, kann ich dir nicht sagen.

      Ich bin kein Banker.

      Spekulationsgewinne und -verluste werden miteinander verrechnet.


      Gruß

      der Petzer
      Avatar
      schrieb am 23.12.06 20:37:01
      Beitrag Nr. 5 ()
      @younga:
      Wenn Aktien verkauft werden, fällt das unter das HEV.

      Kann ich Verluste aus dem VK einer Eigentumswohnung (innerhalb der 10jahresfrist) mit Gewinnen aus Wertpapiergeschäften verrechnen?

      Ja, das geht. Allerdings mindern sich de Anschaffungskosten bei Immos um die Afa, erhähte AfA und Sonderabschreibung, soweit diese Abschreibungen bei der Ermittlung der Einkünfte aus V+V berücksichtigt wurden (§ 23 Abs. 3 Satz 4 EStG).

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      schrieb am 23.12.06 20:42:41
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 26.441.133 von NATALY am 23.12.06 20:37:01@younga:
      Die ETW muss vermietet sein, andernfalls -bei eigengenutzter ETW- werden steuerlich weder Verluste noch Gewinne berücksichtigt.
      Avatar
      schrieb am 24.12.06 14:04:56
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 26.441.211 von NATALY am 23.12.06 20:42:41Danke,Nataly! ETW war zuerst an Angehörige gerader Linie vermietet und nun fast drei jahre lang fremdvermietet.
      Frohes Fest!


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