Steuerliche Probleme bei Depotübertragung - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 21.01.07 11:27:17 von
neuester Beitrag 25.01.07 10:45:51 von
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Da ich mit meiner derzeitigen Bank nicht mehr so recht zufrieden bin, würde ich gerne zu einer anderen wechseln.
Kann es bei einer Depotübertragung zu steuerlichen Nachteilen kommen (z.B. weil die neue Bank "offiziell" den Erwerbszeitpunkt der einzelnen Depotposten nicht kennt)?
Mich interessieren dabei ganz speziell zwei Fälle:
1. Fonds
2. Zerobonds
Gibt es Probleme nur dann, wenn ein Wertpapier nach der Depotübertragung innerhalb eines Jahres (Spekulationsfrist) verkauft wird, oder können evtl. bereits anlässlich der Depotübertragung Steuern anfallen, die es nicht gäbe, wenn alles unverändert bleiben würde?
Ich freue mich auf fundierte Meinungen!
Kann es bei einer Depotübertragung zu steuerlichen Nachteilen kommen (z.B. weil die neue Bank "offiziell" den Erwerbszeitpunkt der einzelnen Depotposten nicht kennt)?
Mich interessieren dabei ganz speziell zwei Fälle:
1. Fonds
2. Zerobonds
Gibt es Probleme nur dann, wenn ein Wertpapier nach der Depotübertragung innerhalb eines Jahres (Spekulationsfrist) verkauft wird, oder können evtl. bereits anlässlich der Depotübertragung Steuern anfallen, die es nicht gäbe, wenn alles unverändert bleiben würde?
Ich freue mich auf fundierte Meinungen!
Hallo,
es ist egal, ob die neue Bank den Erwerbszeitpunkt kennt oder nicht, sie darf ihn nicht ansetzen.
§ 43a Abs. 2 Satz 1 und 2 EStG:
http://bundesrecht.juris.de/estg/__43a.html
Mit anderen Worten:
Bei der Veräußerung muss die Bank 30 % KapSt einbehalten.
Die Anlage KAP wäre demnach mit O € Einnahmen anzusetzen, aber trotzdem 30 % KapSt.
Da die Vorschrift kaum jemand kennt (weder StB noch FA) am besten zusammen mit der Erklärung diese Gesetzesstelle zitieren.
Gruß
der Petz
es ist egal, ob die neue Bank den Erwerbszeitpunkt kennt oder nicht, sie darf ihn nicht ansetzen.
§ 43a Abs. 2 Satz 1 und 2 EStG:
http://bundesrecht.juris.de/estg/__43a.html
Mit anderen Worten:
Bei der Veräußerung muss die Bank 30 % KapSt einbehalten.
Die Anlage KAP wäre demnach mit O € Einnahmen anzusetzen, aber trotzdem 30 % KapSt.
Da die Vorschrift kaum jemand kennt (weder StB noch FA) am besten zusammen mit der Erklärung diese Gesetzesstelle zitieren.
Gruß
der Petz
jetzt zum Anklicken:
http://bundesrecht.juris.de/estg/__43a.html
http://bundesrecht.juris.de/estg/__43a.html
Heißt das mit anderen Worten, dass ich 30% Kapitalsteuer berappen muss, wenn ich innerhalb eines Jahres verkaufe, egal wie lange ich die Position vorher bei der anderen Bank im Depot hatte und egal ob seit der Übertragung Gewinne angefallen sind, oder nicht? Das kann doch wohl nicht sein und wäre eine enorme Kapitalvernichtung. Also z.b.: Aktie 100 Euro wert bei Übertrag(im anderen Depot länger als 1 Jahr), Verkauf ebenfalls für 100 Euro. Nach KapSt nur noch 70 Euro wert?
KapSt-Abzug greift nur bei Einkünften aus Kap.vermögen, die der ZaSt oder KapSt unterliegen - also nicht bei Fonds und Aktien. Bei Dir dann wohl nur hinsichtlich der Zerobonds.
Dass die Vorschrift keiner kennt, ist Unsinn. Sie hat auch nichts mit dem Depotübertrag zu tun. Ein Depotübertrag ist keine Veräußerung, es wird auch kein ZaSt-Abzug fällig. Die gibt es erst bei Einlösung / Verkauf, dann (wie korrekt erwähnt) i.H.v. 30%. Die Differenz bekommst Du dann bei der Veranlagung zurück, kannst ja dann die tatsächliche Höhe des Stpfl.Ertrages nachweisen.
Gruss, sparfuchs123
Dass die Vorschrift keiner kennt, ist Unsinn. Sie hat auch nichts mit dem Depotübertrag zu tun. Ein Depotübertrag ist keine Veräußerung, es wird auch kein ZaSt-Abzug fällig. Die gibt es erst bei Einlösung / Verkauf, dann (wie korrekt erwähnt) i.H.v. 30%. Die Differenz bekommst Du dann bei der Veranlagung zurück, kannst ja dann die tatsächliche Höhe des Stpfl.Ertrages nachweisen.
Gruss, sparfuchs123
Wie ist denn die Situation (d. h. Kapitalertragssteuerabzug) bei Übertrag von Zertifikaten ? Muss man einen Unterschied machen zwischen ...
a) Discount-Zertis
b) Länder-Basket-Zertis auf Aktienindizes (womöglich noch unterschieden nach Total-Return ja/nein)
c) Rohstoff-Zertis ?
a) Discount-Zertis
b) Länder-Basket-Zertis auf Aktienindizes (womöglich noch unterschieden nach Total-Return ja/nein)
c) Rohstoff-Zertis ?
Antwort auf Beitrag Nr.: 27.076.228 von sparfuchs123 am 21.01.07 13:20:10Ich glaube, du solltest dir mal den Gesetzestext in Ruhe durchlesen.
empfiehlt
der Petz
empfiehlt
der Petz
Antwort auf Beitrag Nr.: 27.075.915 von fossa am 21.01.07 13:00:26Nein, es wird kein Kapital vernichtet.
Du bekommst es im Rahmen der Einkommensteuererklärung zurück.
Du bekommst es im Rahmen der Einkommensteuererklärung zurück.
Antwort auf Beitrag Nr.: 27.074.386 von quotiks am 21.01.07 11:27:17depotübertrag ist keine veräusserung.
es fallen kein steuern an.
du solltest auf jeden fall die kaufbelege deiner alten bank aufbewahren, damit du dem finanzamt gegenüber nachweisen kannst, wann du die wertpapiere gekauft hast.
es fallen kein steuern an.
du solltest auf jeden fall die kaufbelege deiner alten bank aufbewahren, damit du dem finanzamt gegenüber nachweisen kannst, wann du die wertpapiere gekauft hast.
Antwort auf Beitrag Nr.: 27.075.146 von Petzer am 21.01.07 12:15:11Bei ausländischen thesaurierenden Fonds wird es ganz schlimm, dort berechnet die Bank die ALLE KUMULIERTEN ausschüttende Erträge ab 1994 !!!!!!!!!!
Danach bist du insolvent
Das deutsche Steuerrecht bei Fonds ist beschissen !!!
Danach bist du insolvent
Das deutsche Steuerrecht bei Fonds ist beschissen !!!
Antwort auf Beitrag Nr.: 27.080.249 von EasyTech am 21.01.07 14:40:46Ertähl doch so was nicht, hört auf mich. Die Bank berechnet dir bei ausländischen thesaurierenden Fonds alles ab 1994 !!! Egal wann du eingesziegen bist. Mein Vorschlag, um allen Problemen aus dem weg zu gehen. VERKAUFE ALLES, eröffne ein Depot und kaufe neu !
Ich sehe schon, die Verbindung, die man mit einer Bank eingeht, ist dauerhafter als eine durchschnittliche Ehe.
Es wird mir also nichts anderes übrigbleiben, als zwei Depots zu führen (was ich hasse), und das Altdepot so allmählich auslaufen zu lassen.
Einfach alles verkaufen und dann Neukaufen ist jedenfalls keine praktikabel Lösung. Da sin einmal die nicht zu vernachlässigenden Gebühren, die dabei anfallen, und speziell bei den Zerobonds würde ja auf den aufgelaufenen Gewinn Steuer anfallen, die ich eben gerne auf einen späteren Zeitpunkt verschoben hätte (das ist ja wohl auch so zielich deer einzige Grund um Zerobonds zu kaufen).
Es wird mir also nichts anderes übrigbleiben, als zwei Depots zu führen (was ich hasse), und das Altdepot so allmählich auslaufen zu lassen.
Einfach alles verkaufen und dann Neukaufen ist jedenfalls keine praktikabel Lösung. Da sin einmal die nicht zu vernachlässigenden Gebühren, die dabei anfallen, und speziell bei den Zerobonds würde ja auf den aufgelaufenen Gewinn Steuer anfallen, die ich eben gerne auf einen späteren Zeitpunkt verschoben hätte (das ist ja wohl auch so zielich deer einzige Grund um Zerobonds zu kaufen).
Hallo,
wenn ich einen ausld. thesaurierenden Fond depotübertrage, der 2000 aufgelegt wurde und 2005 von mir gekauft wurde, wo kann ich den thesaurierten Ertrag von 2000 bis 2003 finden ?
Die ab 2004 nach InvStG gibt es auf ebundesanzeiger.de
Gruß,
Markus
wenn ich einen ausld. thesaurierenden Fond depotübertrage, der 2000 aufgelegt wurde und 2005 von mir gekauft wurde, wo kann ich den thesaurierten Ertrag von 2000 bis 2003 finden ?
Die ab 2004 nach InvStG gibt es auf ebundesanzeiger.de
Gruß,
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