checkAd

    Steuerliche Probleme bei Depotübertragung - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 21.01.07 11:27:17 von
    neuester Beitrag 25.01.07 10:45:51 von
    Beiträge: 14
    ID: 1.106.351
    Aufrufe heute: 0
    Gesamt: 4.224
    Aktive User: 0


     Durchsuchen

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 21.01.07 11:27:17
      Beitrag Nr. 1 ()
      Da ich mit meiner derzeitigen Bank nicht mehr so recht zufrieden bin, würde ich gerne zu einer anderen wechseln.
      Kann es bei einer Depotübertragung zu steuerlichen Nachteilen kommen (z.B. weil die neue Bank "offiziell" den Erwerbszeitpunkt der einzelnen Depotposten nicht kennt)?
      Mich interessieren dabei ganz speziell zwei Fälle:
      1. Fonds
      2. Zerobonds

      Gibt es Probleme nur dann, wenn ein Wertpapier nach der Depotübertragung innerhalb eines Jahres (Spekulationsfrist) verkauft wird, oder können evtl. bereits anlässlich der Depotübertragung Steuern anfallen, die es nicht gäbe, wenn alles unverändert bleiben würde?
      Ich freue mich auf fundierte Meinungen!
      Avatar
      schrieb am 21.01.07 12:15:11
      Beitrag Nr. 2 ()
      Hallo,

      es ist egal, ob die neue Bank den Erwerbszeitpunkt kennt oder nicht, sie darf ihn nicht ansetzen.
      § 43a Abs. 2 Satz 1 und 2 EStG:
      http://bundesrecht.juris.de/estg/__43a.html

      Mit anderen Worten:
      Bei der Veräußerung muss die Bank 30 % KapSt einbehalten.

      Die Anlage KAP wäre demnach mit O € Einnahmen anzusetzen, aber trotzdem 30 % KapSt.

      Da die Vorschrift kaum jemand kennt (weder StB noch FA) am besten zusammen mit der Erklärung diese Gesetzesstelle zitieren.

      Gruß

      der Petz
      Avatar
      schrieb am 21.01.07 12:16:39
      Beitrag Nr. 3 ()
      Avatar
      schrieb am 21.01.07 13:00:26
      Beitrag Nr. 4 ()
      Heißt das mit anderen Worten, dass ich 30% Kapitalsteuer berappen muss, wenn ich innerhalb eines Jahres verkaufe, egal wie lange ich die Position vorher bei der anderen Bank im Depot hatte und egal ob seit der Übertragung Gewinne angefallen sind, oder nicht? Das kann doch wohl nicht sein und wäre eine enorme Kapitalvernichtung. Also z.b.: Aktie 100 Euro wert bei Übertrag(im anderen Depot länger als 1 Jahr), Verkauf ebenfalls für 100 Euro. Nach KapSt nur noch 70 Euro wert?
      Avatar
      schrieb am 21.01.07 13:20:10
      Beitrag Nr. 5 ()
      KapSt-Abzug greift nur bei Einkünften aus Kap.vermögen, die der ZaSt oder KapSt unterliegen - also nicht bei Fonds und Aktien. Bei Dir dann wohl nur hinsichtlich der Zerobonds.

      Dass die Vorschrift keiner kennt, ist Unsinn. Sie hat auch nichts mit dem Depotübertrag zu tun. Ein Depotübertrag ist keine Veräußerung, es wird auch kein ZaSt-Abzug fällig. Die gibt es erst bei Einlösung / Verkauf, dann (wie korrekt erwähnt) i.H.v. 30%. Die Differenz bekommst Du dann bei der Veranlagung zurück, kannst ja dann die tatsächliche Höhe des Stpfl.Ertrages nachweisen.

      Gruss, sparfuchs123

      Trading Spotlight

      Anzeige
      Nurexone Biologic
      0,4080EUR -1,92 %
      NurExone Biologic: Das sollten Sie nicht versäumen! mehr zur Aktie »
      Avatar
      schrieb am 21.01.07 13:50:11
      Beitrag Nr. 6 ()
      Wie ist denn die Situation (d. h. Kapitalertragssteuerabzug) bei Übertrag von Zertifikaten ? Muss man einen Unterschied machen zwischen ...

      a) Discount-Zertis
      b) Länder-Basket-Zertis auf Aktienindizes (womöglich noch unterschieden nach Total-Return ja/nein)
      c) Rohstoff-Zertis ?
      Avatar
      schrieb am 21.01.07 13:54:27
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 27.076.228 von sparfuchs123 am 21.01.07 13:20:10Ich glaube, du solltest dir mal den Gesetzestext in Ruhe durchlesen.

      empfiehlt

      der Petz
      Avatar
      schrieb am 21.01.07 13:55:06
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 27.075.915 von fossa am 21.01.07 13:00:26Nein, es wird kein Kapital vernichtet.

      Du bekommst es im Rahmen der Einkommensteuererklärung zurück.
      Avatar
      schrieb am 21.01.07 14:40:46
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 27.074.386 von quotiks am 21.01.07 11:27:17depotübertrag ist keine veräusserung.
      es fallen kein steuern an.

      du solltest auf jeden fall die kaufbelege deiner alten bank aufbewahren, damit du dem finanzamt gegenüber nachweisen kannst, wann du die wertpapiere gekauft hast.
      Avatar
      schrieb am 21.01.07 15:36:50
      Beitrag Nr. 10 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 27.075.146 von Petzer am 21.01.07 12:15:11Bei ausländischen thesaurierenden Fonds wird es ganz schlimm, dort berechnet die Bank die ALLE KUMULIERTEN ausschüttende Erträge ab 1994 !!!!!!!!!!

      Danach bist du insolvent ;)

      Das deutsche Steuerrecht bei Fonds ist beschissen !!!
      Avatar
      schrieb am 21.01.07 15:39:06
      Beitrag Nr. 11 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 27.080.249 von EasyTech am 21.01.07 14:40:46Ertähl doch so was nicht, hört auf mich. Die Bank berechnet dir bei ausländischen thesaurierenden Fonds alles ab 1994 !!! Egal wann du eingesziegen bist. Mein Vorschlag, um allen Problemen aus dem weg zu gehen. VERKAUFE ALLES, eröffne ein Depot und kaufe neu !

      ;)
      Avatar
      schrieb am 22.01.07 19:23:50
      Beitrag Nr. 12 ()
      Ich sehe schon, die Verbindung, die man mit einer Bank eingeht, ist dauerhafter als eine durchschnittliche Ehe.
      Es wird mir also nichts anderes übrigbleiben, als zwei Depots zu führen (was ich hasse), und das Altdepot so allmählich auslaufen zu lassen.
      Einfach alles verkaufen und dann Neukaufen ist jedenfalls keine praktikabel Lösung. Da sin einmal die nicht zu vernachlässigenden Gebühren, die dabei anfallen, und speziell bei den Zerobonds würde ja auf den aufgelaufenen Gewinn Steuer anfallen, die ich eben gerne auf einen späteren Zeitpunkt verschoben hätte (das ist ja wohl auch so zielich deer einzige Grund um Zerobonds zu kaufen).
      Avatar
      schrieb am 24.01.07 19:59:53
      Beitrag Nr. 13 ()
      Hallo,

      wenn ich einen ausld. thesaurierenden Fond depotübertrage, der 2000 aufgelegt wurde und 2005 von mir gekauft wurde, wo kann ich den thesaurierten Ertrag von 2000 bis 2003 finden ?

      Die ab 2004 nach InvStG gibt es auf ebundesanzeiger.de

      Gruß,
      Markus
      Avatar
      schrieb am 25.01.07 10:45:51
      Beitrag Nr. 14 ()


      Beitrag zu dieser Diskussion schreiben


      Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
      Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie
      hier
      eine neue Diskussion.
      Steuerliche Probleme bei Depotübertragung