Rebound bei IFA aus Frechen (Seite 100)
eröffnet am 20.02.07 18:13:33 von
neuester Beitrag 16.02.24 14:19:36 von
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Antwort auf Beitrag Nr.: 54.877.756 von welczeck am 05.05.17 20:56:24Stimme Dir völlig zu. Ich habe mich gerade mal etwas eingelesen bzgl. der neuen Gesetzgebung hinsichtlich von Delistingverfahren. Habe mich damit noch nicht wirklich befasst, aber im Nachhinein habe ich nur mit dem Kopf geschüttelt. Ich frage mich, ob diese Rechtslage (Delisting einfach per Vorstandsbeschluss) wirklich von Dauer sein kann! Die ersten Geldgeber, also die Aktionäre, einfach als Dankeschön so gegen die Wand fahren lassen zu können schreit doch geradezu nach neuen Rechtssprechungen. Alleine die Aussage, dass ein Delisting keinen Einfluss auf den Kurs haben soll ist doch lächerlich! Der Kursverfall einer Aktie wird durch den Gesetzgeber jetzt nur noch verschärft, weil die Panik unter den Aktionären in so einem Fall jetzt nur noch größer sein wird.
Absolut unglaublich.
Absolut unglaublich.
Antwort auf Beitrag Nr.: 54.877.756 von welczeck am 05.05.17 20:56:24
Welche Aktie war es denn? Warum hast Du die Aktie denn verkauft, wenn das Geschäftsmodell so gut war?
Zitat von welczeck: Und wenn dem so wäre: wir könnte man davon profitieren?
Hab schon ein paar mal erlebt, wie eine Aktie, die ich gerne 'lebenslang' gehalten hätte, delistet wurde als es richtig spannend wurde im Geschäftsmodell. Da fühlt man sich als Kleinaktionär schon verarscht und um seine Teilhabe gebracht (unterstützt vom deutschen Gesetzgeber, der es mit den Kleinaktionärsrechten nicht so hat).
Welche Aktie war es denn? Warum hast Du die Aktie denn verkauft, wenn das Geschäftsmodell so gut war?
Antwort auf Beitrag Nr.: 54.876.706 von Uganda2007 am 05.05.17 19:07:19Und wenn dem so wäre: wir könnte man davon profitieren?
Hab schon ein paar mal erlebt, wie eine Aktie, die ich gerne 'lebenslang' gehalten hätte, delistet wurde als es richtig spannend wurde im Geschäftsmodell. Da fühlt man sich als Kleinaktionär schon verarscht und um seine Teilhabe gebracht (unterstützt vom deutschen Gesetzgeber, der es mit den Kleinaktionärsrechten nicht so hat).
Hab schon ein paar mal erlebt, wie eine Aktie, die ich gerne 'lebenslang' gehalten hätte, delistet wurde als es richtig spannend wurde im Geschäftsmodell. Da fühlt man sich als Kleinaktionär schon verarscht und um seine Teilhabe gebracht (unterstützt vom deutschen Gesetzgeber, der es mit den Kleinaktionärsrechten nicht so hat).
Antwort auf Beitrag Nr.: 54.876.511 von valueanleger am 05.05.17 18:45:56Ganz ehrlich,
die Entscheidung finde ich nicht gut.
Es ist ja nicht so, als wüssten die Investoren nicht mit Schwankungen von Quartal zu Quartal umzugehen.....
Meine These: Man möchte nicht unbedingt eine Insider-Liste führen.
PS: Ich wette, dass ifa 2019 nicht mehr börsennotiert ist !
die Entscheidung finde ich nicht gut.
Es ist ja nicht so, als wüssten die Investoren nicht mit Schwankungen von Quartal zu Quartal umzugehen.....
Meine These: Man möchte nicht unbedingt eine Insider-Liste führen.
PS: Ich wette, dass ifa 2019 nicht mehr börsennotiert ist !
Antwort auf Beitrag Nr.: 54.875.146 von straßenköter am 05.05.17 16:48:59Eigentlich Schade - IFA Systems würde gut in den Scale passen.
ifa systems AG: Folgepflichten im Basic Board / Open Market
DGAP-News: ifa systems AG / Schlagwort(e): Sonstiges/Quartals-/Zwischenmitteilung
05.05.2017 / 16:39
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
Pressemitteilung
Folgepflichten im Basic Board / Open Market
Emittentenmitteilung
- Nach Auflösung des Entry Standards zum 28. Februar 2017 hat sich die ifa systems AG entschlossen, nicht in das neue Börsensegment "Scale" zu wechseln.
- Die Aktien des Unternehmens sind weiterhin am "Open Market" an der Frankfurter Wertpapierbörse einbezogen.
- Die sich durch den Verbleib im Open Market ergebende verringerte Publizitätspflicht wird das Unternehmen nicht davon abhalten, auch zukünftig die gewohnt hohe Transparenz - mit gewissen Ausnahmen - freiwillig zu erfüllen.
Frechen, 5. Mai 2017. Der Vorstand der ifa systems AG hat sich entschlossen, nicht in das neu geschaffene Börsensegment "Scale" zu wechseln. Vielmehr folgt die ifa systems AG zukünftig dem Regelwerk der DBAG für den Freiverkehr/Open Market.
Börsennotiert ist die ifa systems AG seit Juli 2005. Der Vorstand ist sich der Verantwortung gegenüber den Aktionären bewusst. Insbesondere wird die Gesellschaft auch zukünftig eine hohe Transparenz auf freiwilliger Basis erfüllen und die Liquidität der Aktie stets im Auge behalten. Entsprechende Vorkehrungen sind im Unternehmen getroffen.
Die ifa systems AG ist u.a. im internationalen Projektgeschäft tätig. Hohe Umsatzschwankungen durch Projektverzögerungen sind ein wesentliches Merkmal. Vor diesem Hintergrund hat sich der Vorstand in Absprache mit dem Aufsichtsrat dazu entschlossen, zukünftig keine unterjährigen Ergebnisse (Quartalsmeldungen) mehr zu veröffentlichen. Vielmehr wird der Vorstand zur Wahrung hoher Transparenzstandards eine proaktive Rolle verfolgen und insbesondere regelmäßig an Investorenveranstaltungen teilnehmen.
Der Mehrheitsaktionär der ifa systems AG, die Topcon Corp., ist an der "First Section" der Tokioter Wertpapierbörse notiert (7732.T). In diesem Segment ist der höchste Transparenzgrad an japanischen Wertpapierbörsen zu erfüllen. Ebenso hohe Anforderungen werden an die Corporate Governance gestellt. Der Mehrheitsaktionär fordert eine ebensolche Haltung auch gegenüber seiner Beteiligung bei der ifa systems AG ein.
Am 9. Mai 2017 wird das Management eine Unternehmensvorstellung im Rahmen der DVFA Frühjahrskonferenz abgeben und interessierten Investoren die Ausrichtung und die Geschäftsfelder erläutern.
ifa systems AG
Der Vorstand
05.05.2017 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de
Sprache: Deutsch
Unternehmen: ifa systems AG
Augustinusstraße 11 b
50226 Frechen
Deutschland
Telefon: +49 (0)2234 93367-0
Fax: +49 (0)2234 93367-30
E-Mail: info@ifasystems.de
Internet: www.ifasystems.de
ISIN: DE0007830788
WKN: 783078
Börsen: Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, München, Stuttgart, Tradegate Exchange; Open Market (Basic Board) in Frankfurt
Ende der Mitteilung
DGAP-News: ifa systems AG / Schlagwort(e): Sonstiges/Quartals-/Zwischenmitteilung
05.05.2017 / 16:39
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
Pressemitteilung
Folgepflichten im Basic Board / Open Market
Emittentenmitteilung
- Nach Auflösung des Entry Standards zum 28. Februar 2017 hat sich die ifa systems AG entschlossen, nicht in das neue Börsensegment "Scale" zu wechseln.
- Die Aktien des Unternehmens sind weiterhin am "Open Market" an der Frankfurter Wertpapierbörse einbezogen.
- Die sich durch den Verbleib im Open Market ergebende verringerte Publizitätspflicht wird das Unternehmen nicht davon abhalten, auch zukünftig die gewohnt hohe Transparenz - mit gewissen Ausnahmen - freiwillig zu erfüllen.
Frechen, 5. Mai 2017. Der Vorstand der ifa systems AG hat sich entschlossen, nicht in das neu geschaffene Börsensegment "Scale" zu wechseln. Vielmehr folgt die ifa systems AG zukünftig dem Regelwerk der DBAG für den Freiverkehr/Open Market.
Börsennotiert ist die ifa systems AG seit Juli 2005. Der Vorstand ist sich der Verantwortung gegenüber den Aktionären bewusst. Insbesondere wird die Gesellschaft auch zukünftig eine hohe Transparenz auf freiwilliger Basis erfüllen und die Liquidität der Aktie stets im Auge behalten. Entsprechende Vorkehrungen sind im Unternehmen getroffen.
Die ifa systems AG ist u.a. im internationalen Projektgeschäft tätig. Hohe Umsatzschwankungen durch Projektverzögerungen sind ein wesentliches Merkmal. Vor diesem Hintergrund hat sich der Vorstand in Absprache mit dem Aufsichtsrat dazu entschlossen, zukünftig keine unterjährigen Ergebnisse (Quartalsmeldungen) mehr zu veröffentlichen. Vielmehr wird der Vorstand zur Wahrung hoher Transparenzstandards eine proaktive Rolle verfolgen und insbesondere regelmäßig an Investorenveranstaltungen teilnehmen.
Der Mehrheitsaktionär der ifa systems AG, die Topcon Corp., ist an der "First Section" der Tokioter Wertpapierbörse notiert (7732.T). In diesem Segment ist der höchste Transparenzgrad an japanischen Wertpapierbörsen zu erfüllen. Ebenso hohe Anforderungen werden an die Corporate Governance gestellt. Der Mehrheitsaktionär fordert eine ebensolche Haltung auch gegenüber seiner Beteiligung bei der ifa systems AG ein.
Am 9. Mai 2017 wird das Management eine Unternehmensvorstellung im Rahmen der DVFA Frühjahrskonferenz abgeben und interessierten Investoren die Ausrichtung und die Geschäftsfelder erläutern.
ifa systems AG
Der Vorstand
05.05.2017 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
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Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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Fax: +49 (0)2234 93367-30
E-Mail: info@ifasystems.de
Internet: www.ifasystems.de
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WKN: 783078
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Ende der Mitteilung
Starkes Interview mit Herrn Polis. Sieht gut aus.
Vorstandsinterview
http://www.bankm.de/webdyn/188_nla_Momentum.html
Heute Empfehlung im Börse Online. ifa ystems ist halb so teuer wie Cerner.
CERNER Der digitale Datenaustausch in der
Gesundheitsversorgung
ist auf dem Vormarsch.
Die US-amerikanische Firma Cerner ist mit ihren
Softwarelösungen ganz vorn mit dabei. Für
Anleger bietet sich eine gute Einstiegschance
CERNER Der digitale Datenaustausch in der
Gesundheitsversorgung
ist auf dem Vormarsch.
Die US-amerikanische Firma Cerner ist mit ihren
Softwarelösungen ganz vorn mit dabei. Für
Anleger bietet sich eine gute Einstiegschance
die zahlen wie auch die weitere prognose werden sicherlich solide ausfallen. eine dynamische kursentwicklung wird daraus aber nicht entstehen können, solange institutionelle investoren einen bogen um die aktie machen. viele institutionelle investoren können ifa nicht anfassen, da diese einen mehrheitsaktionären hat. es sind vor allem diese fonds die auch small-caps anfassen können, die sich eine entsprechende anlage politik in die satzung geschrieben haben.