Alte Verlustvorträge nach Einführung der Steuer auf Spekulationsgewinne in 2009 - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 28.02.07 15:14:55 von
neuester Beitrag 08.07.07 00:09:14 von
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Nach der Änderung des Einkommensteuergesetzes in 2009 sollen Spekulationsgewinne, Kapitalerträge und Stillhalterprämien mit einem einheitlichen Steuersatz besteuert werden. Gleichzeitig sollen diese Einkünfte einheitlich unter den "Einkünften aus Kapitalvermögen" erfaßt werden.
Hieraus ergibt sich für mich folgende Frage:
Verluste aus Wertpapierverkäufen und Stillhaltergeschäften werden bis zum Ende 2008 in der Einkunftsart "Sonstige Einkünfte" erfaßt und dort verrechnet.
Was geschieht ab 2009 mit noch nicht verrechneten Verlusten in der Einkunftsart "Sonstige Einkünfte"? Werden diese ab 2009 mit Gewinnen der Einkunftsart "Einkünfte aus Kapitalvermögen" verrechnet oder verfallen sie ersatzlos?
Hieraus ergibt sich für mich folgende Frage:
Verluste aus Wertpapierverkäufen und Stillhaltergeschäften werden bis zum Ende 2008 in der Einkunftsart "Sonstige Einkünfte" erfaßt und dort verrechnet.
Was geschieht ab 2009 mit noch nicht verrechneten Verlusten in der Einkunftsart "Sonstige Einkünfte"? Werden diese ab 2009 mit Gewinnen der Einkunftsart "Einkünfte aus Kapitalvermögen" verrechnet oder verfallen sie ersatzlos?
Das kannst du im Referentenentwurf des Gesetzes nachlesen:
http://www.bundesfinanzministerium.de/lang_de/DE/Aktuelles/A…
http://www.bundesfinanzministerium.de/lang_de/DE/Aktuelles/A…
Vielen Dank, Nataly
In diesem Thread Thread: Abgeltungsteuer - der Referentenentwurf liegt vor ! könnte evtl. auch was dazu stehen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 28.028.121 von NATALY am 28.02.07 16:05:01hi nataly,
habe den schönen referentenentwurf über 130 seiten mal überflogen. ich glaube der steht im direkten widerspruch zur bürokratieabbauverordnung der bundesregierung oder sehe ich das falsch.
habe den schönen referentenentwurf über 130 seiten mal überflogen. ich glaube der steht im direkten widerspruch zur bürokratieabbauverordnung der bundesregierung oder sehe ich das falsch.
@bert:
An der einen Stelle wird abgebaut, an der anderen aufgebaut.
An der einen Stelle wird abgebaut, an der anderen aufgebaut.
Hallo zusammen,
in diesem Zusammenhang noch ein Hinweis. Alte Spekulationsverluste werden vom Finanzamt nicht mehr rückwirkend als Verlustvortrag anerkannt, wenn diese älter als 5 Jahre sind. Musste ich leider am eigenen Leib jetzt erfahren.
Konkretes Beispiel:
Ich wollte meine Verluste aus 2001 rückwirkend noch geltend machen, da ich in 2006 mal wieder steuerpflichtige Gewinne gemacht habe. Habe die Anlage SO 2001 jedoch erst im Januar 2007 eingereicht. Das Finanzamt hat jetzt die Anerkennung verweigert mit Hinweis das die Daten für 2001 bis spätestens 31.12.2006 hätten eingericht sein müssen ! Eine entsprechende Gesetztesänderung ist per 01.01.2007 rückwirkend gültig !!! Also wer noch Verluste aus 2002 nicht eingericht hat, schnellstens machen (bis 31.12.2007) sonst sind diese "steuerlich" weg. Und für 2001, anscheinend Pech gehabt.
Gruß
Michael
in diesem Zusammenhang noch ein Hinweis. Alte Spekulationsverluste werden vom Finanzamt nicht mehr rückwirkend als Verlustvortrag anerkannt, wenn diese älter als 5 Jahre sind. Musste ich leider am eigenen Leib jetzt erfahren.
Konkretes Beispiel:
Ich wollte meine Verluste aus 2001 rückwirkend noch geltend machen, da ich in 2006 mal wieder steuerpflichtige Gewinne gemacht habe. Habe die Anlage SO 2001 jedoch erst im Januar 2007 eingereicht. Das Finanzamt hat jetzt die Anerkennung verweigert mit Hinweis das die Daten für 2001 bis spätestens 31.12.2006 hätten eingericht sein müssen ! Eine entsprechende Gesetztesänderung ist per 01.01.2007 rückwirkend gültig !!! Also wer noch Verluste aus 2002 nicht eingericht hat, schnellstens machen (bis 31.12.2007) sonst sind diese "steuerlich" weg. Und für 2001, anscheinend Pech gehabt.
Gruß
Michael
was kam denn nun raus bzgl.
1) alte Verlustvorträge
und
2) unterjährige Direktverrechnung von Verlusten
Gibts mittlerweile ein definitives Gesetz?
1) alte Verlustvorträge
und
2) unterjährige Direktverrechnung von Verlusten
Gibts mittlerweile ein definitives Gesetz?
Gibts mittlerweile ein definitives Gesetz?
Der Bundesrat hat am 6.7.07 zugestimmt, der Bundespräsident wird es unterschreiben und dann kommt es in das Bundesgesetzblatt.
Du solltest in der nächsten Zeit gelegentlich hier nachsehen:
http://frei.bundesgesetzblatt.de/index.php
Allerdings ist dort nur Lesen möglich, kein Ausdruck.
Der Bundesrat hat am 6.7.07 zugestimmt, der Bundespräsident wird es unterschreiben und dann kommt es in das Bundesgesetzblatt.
Du solltest in der nächsten Zeit gelegentlich hier nachsehen:
http://frei.bundesgesetzblatt.de/index.php
Allerdings ist dort nur Lesen möglich, kein Ausdruck.
ja, aber _welchen_ Inhalten wurde da jetzt konkret zugestimmt. Dieser Staat schafft es ja noch nicht mal seine Gesetzes-Basteleien anständig zu kommunizieren.
Da musst du mal wie folgt schauen, die Dateien dort werden ständig akutalisiert. Hier sieht man schon, dass es am 6.7. auf der TO Tagesordnung beim Bunderat war und wie NATALY bereits schrieb, soll die Zustimmung erfolgt sein.
http://dip.bundestag.de/gesta/16/D047.pdf
Alles Andere wird sich in Richtlinien, BMF-Erlassen etc wiederfinden, es ist also unsinnig, schon heute darüber zu diskutieren, wie Verluste behandelt werden. Es heißt hier abzuwarten, bis konkrete Dinge vorliegen.
http://dip.bundestag.de/gesta/16/D047.pdf
Alles Andere wird sich in Richtlinien, BMF-Erlassen etc wiederfinden, es ist also unsinnig, schon heute darüber zu diskutieren, wie Verluste behandelt werden. Es heißt hier abzuwarten, bis konkrete Dinge vorliegen.
woher kam eigentlich die Nachricht, wonach Verlustvorträge nur mehr bis 2013 (?) gültig sein sollen?
@hegels:
Ich denke, bis zum Inkraftreten am 1.1.2008 werden schon noch Infos kommen.
Ich denke, bis zum Inkraftreten am 1.1.2008 werden schon noch Infos kommen.
ja? meinst du? Das ist so großzügig von denen.
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