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    Alte Verlustvorträge nach Einführung der Steuer auf Spekulationsgewinne in 2009 - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 28.02.07 15:14:55 von
    neuester Beitrag 08.07.07 00:09:14 von
    Beiträge: 14
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      Avatar
      schrieb am 28.02.07 15:14:55
      Beitrag Nr. 1 ()
      Nach der Änderung des Einkommensteuergesetzes in 2009 sollen Spekulationsgewinne, Kapitalerträge und Stillhalterprämien mit einem einheitlichen Steuersatz besteuert werden. Gleichzeitig sollen diese Einkünfte einheitlich unter den "Einkünften aus Kapitalvermögen" erfaßt werden.

      Hieraus ergibt sich für mich folgende Frage:

      Verluste aus Wertpapierverkäufen und Stillhaltergeschäften werden bis zum Ende 2008 in der Einkunftsart "Sonstige Einkünfte" erfaßt und dort verrechnet.

      Was geschieht ab 2009 mit noch nicht verrechneten Verlusten in der Einkunftsart "Sonstige Einkünfte"? Werden diese ab 2009 mit Gewinnen der Einkunftsart "Einkünfte aus Kapitalvermögen" verrechnet oder verfallen sie ersatzlos?
      Avatar
      schrieb am 28.02.07 16:05:01
      Beitrag Nr. 2 ()
      Das kannst du im Referentenentwurf des Gesetzes nachlesen:
      http://www.bundesfinanzministerium.de/lang_de/DE/Aktuelles/A…
      Avatar
      schrieb am 28.02.07 16:21:07
      Beitrag Nr. 3 ()
      Vielen Dank, Nataly:)
      Avatar
      schrieb am 28.02.07 19:13:35
      Beitrag Nr. 4 ()
      In diesem Thread Thread: Abgeltungsteuer - der Referentenentwurf liegt vor ! könnte evtl. auch was dazu stehen.
      Avatar
      schrieb am 01.03.07 13:45:39
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.028.121 von NATALY am 28.02.07 16:05:01hi nataly,

      habe den schönen referentenentwurf über 130 seiten mal überflogen. ich glaube der steht im direkten widerspruch zur bürokratieabbauverordnung der bundesregierung oder sehe ich das falsch. :confused::confused::confused:

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      Avatar
      schrieb am 01.03.07 16:02:45
      Beitrag Nr. 6 ()
      @bert:
      An der einen Stelle wird abgebaut, an der anderen aufgebaut.
      Avatar
      schrieb am 27.06.07 12:58:38
      Beitrag Nr. 7 ()
      Hallo zusammen,

      in diesem Zusammenhang noch ein Hinweis. Alte Spekulationsverluste werden vom Finanzamt nicht mehr rückwirkend als Verlustvortrag anerkannt, wenn diese älter als 5 Jahre sind. Musste ich leider am eigenen Leib jetzt erfahren.

      Konkretes Beispiel:
      Ich wollte meine Verluste aus 2001 rückwirkend noch geltend machen, da ich in 2006 mal wieder steuerpflichtige Gewinne gemacht habe. Habe die Anlage SO 2001 jedoch erst im Januar 2007 eingereicht. Das Finanzamt hat jetzt die Anerkennung verweigert mit Hinweis das die Daten für 2001 bis spätestens 31.12.2006 hätten eingericht sein müssen ! Eine entsprechende Gesetztesänderung ist per 01.01.2007 rückwirkend gültig !!! Also wer noch Verluste aus 2002 nicht eingericht hat, schnellstens machen (bis 31.12.2007) sonst sind diese "steuerlich" weg. Und für 2001, anscheinend Pech gehabt.

      Gruß

      Michael
      Avatar
      schrieb am 07.07.07 03:08:30
      Beitrag Nr. 8 ()
      was kam denn nun raus bzgl.

      1) alte Verlustvorträge

      und

      2) unterjährige Direktverrechnung von Verlusten

      Gibts mittlerweile ein definitives Gesetz?
      Avatar
      schrieb am 07.07.07 12:38:29
      Beitrag Nr. 9 ()
      Gibts mittlerweile ein definitives Gesetz?

      Der Bundesrat hat am 6.7.07 zugestimmt, der Bundespräsident wird es unterschreiben und dann kommt es in das Bundesgesetzblatt.
      Du solltest in der nächsten Zeit gelegentlich hier nachsehen:

      http://frei.bundesgesetzblatt.de/index.php

      Allerdings ist dort nur Lesen möglich, kein Ausdruck.
      Avatar
      schrieb am 07.07.07 12:48:34
      Beitrag Nr. 10 ()
      ja, aber _welchen_ Inhalten wurde da jetzt konkret zugestimmt. Dieser Staat schafft es ja noch nicht mal seine Gesetzes-Basteleien anständig zu kommunizieren.
      Avatar
      schrieb am 07.07.07 15:06:05
      Beitrag Nr. 11 ()
      Da musst du mal wie folgt schauen, die Dateien dort werden ständig akutalisiert. Hier sieht man schon, dass es am 6.7. auf der TO Tagesordnung beim Bunderat war und wie NATALY bereits schrieb, soll die Zustimmung erfolgt sein.

      http://dip.bundestag.de/gesta/16/D047.pdf

      Alles Andere wird sich in Richtlinien, BMF-Erlassen etc wiederfinden, es ist also unsinnig, schon heute darüber zu diskutieren, wie Verluste behandelt werden. Es heißt hier abzuwarten, bis konkrete Dinge vorliegen.
      Avatar
      schrieb am 07.07.07 15:08:16
      Beitrag Nr. 12 ()
      woher kam eigentlich die Nachricht, wonach Verlustvorträge nur mehr bis 2013 (?) gültig sein sollen?
      Avatar
      schrieb am 07.07.07 15:48:29
      Beitrag Nr. 13 ()
      @hegels:
      Ich denke, bis zum Inkraftreten am 1.1.2008 werden schon noch Infos kommen.
      Avatar
      schrieb am 08.07.07 00:09:14
      Beitrag Nr. 14 ()
      ja? meinst du? Das ist so großzügig von denen.


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