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    Vermögensverwalter setzt neue Maßstäbe - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 02.03.07 13:24:13 von
    neuester Beitrag 21.03.07 23:26:43 von
    Beiträge: 16
    ID: 1.115.878
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      schrieb am 02.03.07 13:24:13
      Beitrag Nr. 1 ()
      Im neuen Manager Magazin ist ein sehr interessanter Bericht über Vermögensverwaltung (Anlageberatung) in Deutschland.

      Dresdner Bank, Haspa, Citibank und MLP bekommen durchweg kein gutes Gesamturteil. Nur die Deutsche Bank und vor allem die Quirinbank bekommen sehr gute Noten.

      Im Bericht wird nochmal das sehr inovative Konzept der Quirinbank herausgehoben.


      Ein wircklich gelungener Bericht.:)
      Avatar
      schrieb am 02.03.07 15:12:46
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.067.306 von Crowww am 02.03.07 13:24:13Gleichzeitig steht aber auch darin, dass man erst abwarten muss, ob dieses Konzept Erfolg hat. Die Produktunabhängig ist aber einzigartig.
      Avatar
      schrieb am 02.03.07 17:08:51
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.069.362 von Frodxin am 02.03.07 15:12:46Am besten finde ich bei Quirin den Ansatz, verdient der Kunde nichts, dann verdient auch Quirin nichts.:cool:
      Avatar
      schrieb am 04.03.07 23:18:48
      Beitrag Nr. 4 ()
      Exklusiv Gericht zwingt Banken zu Transparenz
      von Markus Zydra (Frankfurt)

      Banken müssen nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) ihre Beratung bei der Vermittlung von Finanzprodukten wie beispielsweise Aktienfonds umstellen. Der BGH zwingt die Bankberater, ihre Kunden künftig darüber aufzuklären, wie hoch ihre Provision für das Geschäft ist.

      In der Anfang März fertiggestellten Urteilsbegründung, die der FTD vorliegt, heißt es, der Kunde solle wissen, ob die Bank ihm einen bestimmten Fonds nur deshalb empfiehlt, weil sie selbst daran verdient.

      Bei Fonds setzen sich die Provisionen, sogenannte Kickbacks, aus dem einmalig zu zahlenden Ausgabeaufschlag von bis zu fünf Prozent sowie Teilen der jährlichen Managementgebühr für den Bestand von zwischen 0,3 und 0,8 Prozent zusammen. Sie fließen von der Fondsgesellschaft zurück an die vermittelnde Bank. "In der Zertifikatebranche belaufen sich die Kickbacks auf ein bis drei Prozent", sagte Dieter Lendle, Vorstand des Deutschen Derivate Instituts. Wegen des zunehmenden Wettbewerbs hatten Fondsgesellschaften in den letzten Jahren den Vertrieb ihrer Produkte durch immer höhere Provisionen anzutreiben versucht.

      Urteil zerstört bisherige Praxis

      Diesen Artikel jetzt anhören Das Urteil zerstört die bisherige Praxis, da bislang kaum ein Vermittler diese Aufklärung geleistet hat. "Dass Banken auch die Höhe der Bestandsprovisionen dem Kunden mitteilen müssen, kommt für uns sehr überraschend", sagte Herbert Jütten, Geschäftsführer des Bundesverbands deutscher Banken (BdB). Das Urteil betrifft nach Aussage von Rechtsanwalt Andreas Tilp alle Finanzprodukte, bei denen Provisionen fließen, also Fonds, Zertifikate, Lebensversicherungen. Tilp führt den Prozess und ist auf Anlegerklagen spezialisiert.

      Im konkreten Fall hatte ein Investor im Sommer 2000 bei der HypoVereinsbank hauseigene Fondsanteile gekauft, ohne über die Rückvergütungen informiert worden zu sein. Der BGH hat den Fall mit den neuen Vorgaben an das Oberlandesgericht München zurückverwiesen.

      Anwälte hoffen auf weitere Klagen

      Anwälte hoffen nun auf weitere Klagen zur Rückabwicklung von Geschäften. Zwar gilt bei Beratungsgeschäften mit Wertpapieren und Derivaten eine Verjährungsfrist von drei Jahren - doch die wird ausgehebelt, wenn der Anleger der vermittelnden Bank Vorsatz nachweist. "Die Banken wissen spätestens seit dem BGH-Urteil vom Dezember 2000 Bescheid", sagte der ebenfalls auf solche Fälle spezialiste Anwalt Jens Graf. Damals entschied der BGH, dass Vermögensverwalter ihre Kunden über den Erhalt von Kickbacks aufklären müssen.

      In dem aktuellen Urteil übertrugen die Richter dies auf den Bankberater. Zudem erklärt der BGH in seiner aktuellen Begründung, dass Anleger bei einem Aufklärungsverschulden des Vermögensverwalters nicht nur den Fondskauf, sondern auch alle anderen Wertpapiertransaktionen rückgängig machen können. "Das wird desaströs für die Branche", sagte Tilp.

      Der Entscheid könnte das Ende der Provisionsberatung in Deutschland einläuten. Die Quirin Bank sorgt für Unruhe im Markt, weil sie die Kickbacks an den Kunden zurückgibt. Dasselbe macht der Verbund Deutscher Honorarberater - Anleger bezahlen Experten hier direkt für deren Empfehlungen, was die Unabhängigkeit der Beratung verbessert: Der Berater ist nicht mehr von der Verkaufsprovision eines Produkts abhängig.



      Bei der Quirin bekommt man schon jetzt die Kickbacks zurückerstattet.:)

      Meilen voraus.:cool:
      Avatar
      schrieb am 05.03.07 09:16:05
      Beitrag Nr. 5 ()
      BGH zwingt Banken zu mehr Transparenz
      BLZ

      HAMBURG. Banken müssen nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) ihre Beratung bei der Vermittlung von Finanzprodukten wie beispielsweise Aktienfonds umstellen. Das berichtet die Finacial Times Deutschland. Demnach zwingt der BGH die Bankberater, ihre Kunden künftig darüber aufzuklären, wie hoch ihre Provision für das Geschäft ist. In der Anfang März fertiggestellten Urteilsbegründung heißt es danach, der Kunde solle wissen, ob die Bank ihm einen bestimmten Fonds nur deshalb empfiehlt, weil sie selbst daran verdient. Wegen des zunehmenden Wettbewerbs hatten Fondsgesellschaften in den letzten Jahren den Vertrieb ihrer Produkte durch immer höhere Provisionen anzutreiben versucht. (BLZ) Berliner Zeitung, 05.03.2007


      Undurchsichtige Provisionen ein Auslaufmodel.:D


      Bei Quirin schon Geschichte.

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      Avatar
      schrieb am 05.03.07 23:19:54
      Beitrag Nr. 6 ()
      05.03.2007

      KICKBACKS

      "Totenglocke für die Beratungspraxis"

      Von Lutz Reiche

      Banken müssen nach einem BGH-Urteil ihre Beratung bei der Vermittlung von Finanzprodukten umstellen. Sie haben künftig sämtliche Provisionen offenzulegen. Der Richterspruch trifft die gesamte Finanzbranche, sagt Anwalt Andreas Tilp gegenüber manager-magazin.de. Er hat das Urteil vor dem BGH erstritten.

      mm.de: Bereits im Oktober 2006 hatte sich der Bundesgerichtshof (BGH) mit so genannten Kickbacks beschäftigt. Was ist das Besondere an der heute bekannt gewordenen BGH-Entscheidung?

      Tilp: Jetzt verfügen wir zum ersten Mal überhaupt über ein höchstrichterliches Urteil, in dem eine Bank verurteilt wurde, weil sie selbst versteckte Provisionen bezogen hat. Die Richter haben damit erstmals eine Aufklärungspflicht einer Bank festgestellt, die selbst Kickbacks zum Beispiel von einer Fondsgesellschaft eingestrichen hat. Bislang drehten sich die rechtlichen Erörterungen zu diesem Thema immer um Zahlungen, die Banken einem anderen - zum Beispiel einen Vermögensverwalter - zukommen ließen.

      mm.de: Was bedeutet die jüngste BGH-Entscheidung für die Finanzbranche?

      Tilp: Für die Frage der Transparenz und die Finanzbranche ist das aus meiner Sicht das bedeutendste Urteil der vergangenen Dekade. Denn hier hat der BGH die Totenglocke für die Beratungspraxis der deutschen Banken geläutet. Vordergründig haben Banken bislang immer mit dem Hinweis beraten, dass sie dafür kein Geld bekommen. Tatsächlich aber beziehen sie für Produkte, die sie empfehlen, Kickbacks. Ob nun Ausgabeaufschläge, anteilige Bestandsprovisionen oder auch Depotgebühren - die Banken kassieren hinter dem Rücken des Kunden zumeist mit, ohne dass er davon erfährt. Damit hat der BGH jetzt Schluss gemacht.

      mm.de: Nun beraten ja nicht nur Banken selbst mögliche Kunden über Finanzprodukte ...

      Tilp: Eben und deswegen betrifft das BGH-Urteil die komplette Beraterbranche, also Banken genauso wie Steuerberater, Anwälte, Finanzdienstleister - also auch all jene, die etwa bei Altersvorsorgeprodukte beratend zur Seite stehen oder sie empfehlen. Sie müssen ihre Kunden künftig komplett über alle Provisionen aufklären, ob sie die nun selbst oder andere beziehen.

      mm.de: Mal weg von den Beratern und hin zu den Anbietern und Emittenten von Finanzprodukten. Welche Konsequenzen ergeben sich für sie aus dem Urteil?

      Tilp: Auch der Emittent muss natürlich aufklären. Die Fondsbranche zum Beispiel ist verpflichtet, in Prospekten über eine mögliche Gebührenteilung zu informieren. Und die meisten Gesellschaften erfüllen hier ihre Pflicht. Erheblichen Nachholbedarf sehe ich bei Anbietern von Zertifikaten. Die Prospekte der Zertifikatebranche halte ich mit Blick auf Kickbacks für völlig intransparent. Die volle Schlagkraft des Urteils wird vor allem aber die Berater treffen.

      mm.de: Wie sieht es mit Lebensversicherungen aus, die ja immer wieder als undurchsichtig kritisiert werden. Niemand weiß im Grunde, wie hoch genau die Provision ist, die der Vermittler einsteckt. Wird sich auch hier etwas ändern müssen?

      Tilp: Selbstverständlich, der BGH-Richterspruch gilt auch für den Vermittler von Lebensversicherungen. Er muss über Provisionen informieren. Wenn er es nicht tut, haftet er. Dieses Urteil ist verallgemeinerungsfähig.
      Avatar
      schrieb am 06.03.07 11:32:15
      Beitrag Nr. 7 ()
      ich finde das Quirin Konzept im Prinzip für Kunden ganz interessant. Für Aktionäre denke ich, dass aufgrund des Vergütungsmodell der Gewinn seher stark Kapitalmarkt getrieben ist.

      Steigende Aktienkurse --> mehr Gewinn und umgekehrt. D.h. also eher eine recht volatile Gewinnentwicklung mit allen Vor- und Nachteilen.

      MMI
      Avatar
      schrieb am 07.03.07 16:08:01
      Beitrag Nr. 8 ()
      Da hast du wohl recht!
      Avatar
      schrieb am 07.03.07 23:20:56
      Beitrag Nr. 9 ()
      Neuestes BGH Urteil stärkt Geschäftsmodell der quirin bank

      Berlin, den 07. März 2007
      Als massive Kritik an der bisherigen Bankberatung in Deutschland
      bezeichnet Karl Matthäus Schmidt, Vorstandssprecher der quirin bank in Berlin, das neueste Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH). Das BGH-Urteil zwingt erstmals Bankberater, neben Ausgabeaufschlägen und Managementgebühren nun auch die Bestandsprovisionen gegenüber den Kunden offenzulegen.

      Insbesondere die in den Provisionen enthaltenen sogenannten Kick-Backs, die von der Fondsgesellschaft an die vermittelnde Bank zurückfließen, müssen ab sofort transparent gemacht werden. Neben Fonds sind auch Zertifikate, Lebensversicherungen und alle sonstigen Finanzprodukte, bei denen Provisionen fließen, betroffen. Karl Matthäus Schmidt: "Wir sehen uns durch das BGH Urteil in unserem neuen Modell des Private Banking betätigt. Schon heute erstatten wir alle offenen und versteckten Provisionen an unsere Kunden zurück."

      Im Privatkundengeschäft setzt die quirin bank als erste deutsche Bank auf völlige Kostentransparenz, Unabhängigkeit in der Beratung und Rückererstattung aller Provisionen. Der Kunde zahlt für die Beratungsleistung eine monatliche Grundgebühr und beteiligt die Bank lediglich am Anlageerfolg.

      Laut Vorstandssprecher Schmidt weist das BGH-Urteil auch darauf hin, dass das Vertrauensverhältnis zwischen vielen Banken und ihren Kunden nachhaltig gestört sei. "Die Kunden spüren sehr wohl, ob ein Bankberater die Interessen seiner Bank oder die Interessen des Anlegers im Auge hat". Die vom BGH eröffnete Möglichkeit, auch vergangene Finanzgeschäfte, bei denen "Kick-backs" verschwiegen wurden, rückgängig zu machen, werde das Interesse an einer unabhängigen, transparenten Beratung erhöhen, die frei von den Zwängen des klassischen Provisionssystems ist.

      Die quirin bank AG ist seit Oktober 2006 mit ihrem neuen Modell des Private Banking im Markt aktiv. Im Rahmen ihrer Wachstumsstrategie soll in diesem Jahr die Anzahl der bundesweit tätigen Berater von knapp 20 auf 60 verdreifacht und die Zahl der Standorte von 8 auf 10 erhöht werden.

      Über die quirin bank:
      Die quirin bank AG betreibt Bank- und Finanzgeschäfte in drei Geschäftsfeldern: Anlagegeschäft für Privatkunden (Private Banking), Beratung bei Finanzierungsmaßnahmen auf Eigenkapitalbasis für mittelständische Unternehmen (Corporate Finance) sowie Mandantengeschäft (Business Process Outsourcing). Das Finanzinstitut ist 1998 gegründet worden, hat seinen Sitz in Berlin und betreut gegenwärtig 800 Kunden. Im Segment Private Banking bietet die quirin bank Anlegern mit kleineren und mittleren Vermögen ein neues Betreuungskonzept, das auf völliger Kostentransparenz und Rückvergütung aller offenen und versteckten Provisionen beruht. Mit einer monatlichen Flatrate sind alle Gebühren abgedeckt. Darüber hinaus zahlt der Kunde die Bank lediglich im Erfolgsfall.

      Ansprechpartner für die Medien:

      Kathrin Kleinjung
      Leiterin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

      quirin bank AG
      Kurfürstendamm 119
      D-10711 Berlin
      Telefon: +49 (0)30 89021-402
      Telefax: +49 (0)30 89021-399
      kathrin.kleinjung@quirinbank.de
      Avatar
      schrieb am 09.03.07 10:56:07
      Beitrag Nr. 10 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.072.314 von Crowww am 02.03.07 17:08:51Am besten finde ich bei Quirin den Ansatz, verdient der Kunde nichts, dann verdient auch Quirin nichts.
      Das ist zwar ein schöner Werbespruch, stimmt aber natürlich nicht.
      Die Bank nimmt pro Jahr und Kunde mindestens 75*12= 900€uro ein. Und der Kunde hat erst einmal nur die Kosten. Der Spruch von Quirin ist somit Blödsinn.

      Bei den Full-Service-Depots der Quirin-Bank ist eine Zielrendite von 7%p.a. offiziel vorgegeben. Davon gehen Fix 1,2% an die Quirin Bank, dann nochmals 1,4% (7*0,2) an die Bank fals die Zielrendite erreicht wird. Dann gehen nochmals geschätzte 2,0-2,5% an die Inflation verloren, und Steuern sind davon auch nochmals zu zahlen, nehmen wir hier durchschnittlich 2% an. Dann verbleibt den Anleger: 7% minus 1,2% minus 1,4% minus 2% minus 2% -> 0,4% Ertrag. Und beim durschnittlichen Anleger werden diese 0,4% auch noch von den 900€uro/p.a. Fixgebühren aufgefressen.
      Die Bank kann dagegen mit relativ sicheren 2,6% + 900€uro/p.a. Fixgebühren pro Kunde rechnen.
      Avatar
      schrieb am 09.03.07 10:58:52
      Beitrag Nr. 11 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.141.612 von memyselfandi007 am 06.03.07 11:32:15ich finde das Quirin Konzept im Prinzip für Kunden ganz interessant. Für Aktionäre denke ich, dass aufgrund des Vergütungsmodell der Gewinn seher stark Kapitalmarkt getrieben ist.

      Steigende Aktienkurse --> mehr Gewinn und umgekehrt. D.h. also eher eine recht volatile Gewinnentwicklung mit allen Vor- und Nachteilen.

      In der Standart-Vermögensverwaltung der Quirin-Bank liegt die Aktienquoute definitv unter 30%. Deshalb wird die Ergebnisentwicklung von Quirin auch nicht so volatil ausfallen, wie von dir befürchtet.

      Gruß tt
      Avatar
      schrieb am 09.03.07 22:58:37
      Beitrag Nr. 12 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.199.339 von thomtrader am 09.03.07 10:56:07Was du hier schreibst halte ich fü Quatsch.

      Für die gezahlten 900 Euro erhalte ich ja auch einige Gegenleistungen.

      Kostenloses Konto, kostenloses Depot, 75 Freitrades (75 * ca. 20 Euro/Trade) gespart du Freitrades 1500 Euro!:cool:

      Kaufe ich einen geschlossenen Fond, z.B. für 50000 Euro erhalte ich 2500 Euro!:D

      Die Kickbacks werden erstattet.:)
      Avatar
      schrieb am 10.03.07 09:43:19
      Beitrag Nr. 13 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.215.089 von Crowww am 09.03.07 22:58:37Ich habe nicht behauptet das der Kunde für die 900 Euro keine Gegenleistung erhält.

      Was ich behauptet habe ist das der Spruch "verdient der Kunde nichts, dann verdient auch Quirin nichts" nicht stimmt. Da du diesen Spruch der nicht stimmt weiterverbreitest, denke ich das du Quatsch schreibst.

      Gruß tt
      Avatar
      schrieb am 15.03.07 10:54:19
      Beitrag Nr. 14 ()
      ob man bei 75 € / Monat pro Kunde von Verdienst reden kann sei mal dahin gestellt, eher eine Pauschale zur Kostendeckung oder?:rolleyes::rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 15.03.07 23:55:11
      Beitrag Nr. 15 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.305.700 von lazytrader am 15.03.07 10:54:19Das sehe ich genauso.
      Avatar
      schrieb am 21.03.07 23:26:43
      Beitrag Nr. 16 ()


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