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    Kfz-Leasing-steuerliche Behandlung des Restwert bei Kauf nach Leasingende- - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 12.06.07 13:36:27 von
    neuester Beitrag 13.06.07 13:48:19 von
    Beiträge: 19
    ID: 1.128.682
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      Avatar
      schrieb am 12.06.07 13:36:27
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,
      ich weiß nicht ob das Thema zu speziell für das Forum ist, aber ich frag einfach mal.

      Meine Frau ist Freiberuflerin und möchte sich ein Auto leasen.

      Angebot (Zahlen leicht gerundet):

      Preis Kfz: 26.000,- Euro inkl. Rabatt

      Leasingsonderzahlung 13.000,- Euro (inkl. Inzahlungnahme ihres Gebrauchtfahrzeug)

      Laufzeit 36 Monate mit 240,- Euro monatlicher Leasingrate

      Gesamtaufwand nach 36 Monaten 21.640,00 Euro

      Kalkulierter Restwert des Fahrzeugs nach 36 Monaten 4.700,- Euro.

      Es besteht die Möglichkeit (durch einem seperaten Vertrag mit dem Autohaus!) das Fahrzeug garantiert zum kalkulierten Restwert zu kaufen.

      Wenn meine Frau aber nach Leasingende (und pfleglicher Behandlung) den Wagen für die knapp 5.000,- Euro kauft, ist er natürlich locker mehr als das doppelte Wert!

      Wie sieht das Finanzamt die steuerliche Behandlung wenn das Fahrzeug dann für z.B. 11.000,- Euro von meiner Frau weiterverkauft wird? Was haben wir zu beachten?

      Oder bringt es steuerlich etwas wenn meine Frau den Wagen eventuell an mich weitergibt?

      Bin für jede Auskunft dankbar, da unser Steuerberater zur Zeit leider im Urlaub ist und der Termin im Autohaus in wenigen Tagen ansteht.
      Avatar
      schrieb am 12.06.07 13:52:01
      Beitrag Nr. 2 ()
      der verkauf zum wert von 11.000 € ist voll als steuerpflichtig zu sehen - auch umsatzsteuerlich;

      über die laufzeit gesehen: die leasingsonderzahlung ist als betriebsausgabe auf die 36 monate aufzuteilen und die monatliche rate ist ebenso ba; d.h.:

      monatliche ba: 361,11 € + 240 € = 601,11 €

      ich geh davon aus, dass dies nettopreise sind?!?!

      das heißt, wenn das auto danach schrott ist, hat man keinen ertrag zu versteuern, wenn es jedoch wie angenommen in sehr gutem zustand ist, hat man diesen erlös bei einem verkauf in voller höhe zu versteuern; evtl. eine entnahme nach der laufzeit in privatvermögen und dann verkauf durch privat, denn somit wird nur der kalkulierte (schwacke) wert als entnahmewert angesetzt und ist somit nur dieser wert steuerpflichtige betriebseinnahme! die differenz ist einmaliger privater gewinn und somit steuerfrei!!!

      ich hoffe ich konnte ein wenig helfen, bin zwar kein stb aber als steuerfachangestellter auch nicht unbedingt fachfremd :D
      Avatar
      schrieb am 12.06.07 14:18:21
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.841.757 von Sevillano am 12.06.07 13:36:27

      Mach es, wie es viele machen: Separater Vertrag ist schon korrekt. Aber: nach dem Laufzeitende sollte eine Person ihres Vertrauens (z. B. Freundin oder Liebhaber) den Wagen auf dem Papier übernehmen.

      Dann kauft sie den Wagen wieder zurück und verkauft ihn ganz normal.

      Vorteil: Ihr Name taucht im Händlerkaufvertrag nicht auf. Und ein Privatverkauf "der Freundin" ist normalerweise nicht steuerpflichtig.

      Avatar
      schrieb am 12.06.07 14:26:28
      Beitrag Nr. 4 ()
      Hallo,

      bei Leasing-Verträgen mit Kaufoption ist der Leasing-Gegenstand dem Leasing-Geber zuzurechnen, wenn die Grundmietzeit mindestens 40 v. H. oder höchstens 90 v.H. der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer beträgt und der für den Fall der Ausübung des Optionsrechts vorgesehene Kaufpreis nicht niedriger ist als der unter Anwendung der linearen AfA nach der amtlichen AfA-Tabelle ermittelte Buchwert oder der niedrigere gemeine Wert im Zeitpunkt der Veräußerung.

      Immer mehr Leasing-Gesellschaften haben auf Grund dieser steuerlichen Regelung damit begonnnen zum Leasingende noch einmal Geld zu verdienen.

      Man teilt dem Kunden mit, dass der Verkauf unter dem Marktwert steuerschädlich ist und/oder Leasinggeber nicht verpflichtet ist zum vereinbarten kalkulierten Restwert an den Kunden zu verkaufen (der Leasinggeber muss als wirtschaftlicher Eigentümer zum Marktwert veräußern).

      Man bietet dem Kunden den Erwerb zum Marktwert an (75% des Mehrerlöses werden dabei in der Regel dem Kunden als Mehrerlösbeteiligung angeboten). 25% des Mehrerlöses verbleiben entweder bei der Leasinggesellschaft oder werden dem Kunden bei einem Neuvertrag angerechnet (evtl. nur teilweise).

      Ich würde an Deiner Stelle den Restwert marktgerecht ansetzen lassen oder die Möglichkeit zum Erwerb des Objektes zum Restwert schriftlich bestätigen lassen (wobei dies auch nicht erlasskonform wäre).
      Avatar
      schrieb am 12.06.07 14:26:42
      Beitrag Nr. 5 ()
      Hallo nostradamus83!

      Super vielen Dank für die schnelle und ausführliche Antwort :)!
      Ich glaube, besser hätte unser Steuerberater das auch nicht beantworten können (wennn nicht schlechter :D).

      Die genannten Preise sind übrigens Bruttopreise, ändert sich dadurch etwas? Habe die Nettopreise aber hier vorliegen.

      Noch mal eine Frage falls das Fahrzeug nach den 36 Monaten von meiner Frau doch weiter genutzt wird. Ist der Kaufpreis von knapp 5.000,- Euro dann wieder Betriebsausgabe und wie ist das dann mit der 1% Regelung? Oder bringe ich wieder mal alles durcheinander :D ?

      Vielen Dank!

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      Avatar
      schrieb am 12.06.07 14:54:40
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.841.757 von Sevillano am 12.06.07 13:36:27Die Beiträe nr 3 + 4 sind unseriös!
      Zu Nr.2 ist zu ergänzen: Liegt die betriebliche Nutzung unter 10%
      so kann der Eigentümer " nur km- Geld absetzen ".
      Der betriebliche Nutzungsumfang ist in geeigneter Weise wie z.B. durch ein Fahrtenbuch nachzuweisen.
      Lies Dir das BMF Schreiben vom 07.07.2006 zur geänderten Fassung des §6 I 4 S.2 durch.
      Avatar
      schrieb am 12.06.07 16:08:21
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.842.118 von nostradamus83 am 12.06.07 13:52:01über die laufzeit gesehen: die leasingsonderzahlung ist als betriebsausgabe auf die 36 monate aufzuteilen und die monatliche rate ist ebenso ba; d.h.:

      Soweit ich weiß: Leasingsonderraten sind sofort voll abzugsfähig.
      Avatar
      schrieb am 12.06.07 16:12:43
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.843.498 von Wisser2 am 12.06.07 14:54:40Hallo Wisser2,

      worauf beruht Deine Aussage, dass meine Info unseriös sei.

      Ich kenne mindestens ein großes Leasingunternehmen (unter den größten herstellerunabhängigen in Deutschland), wo die von mir beschriebene Vorgehensweise praktiziert wird.

      Dem Kunden werden Kaufangebote zum Martktwert zugesandt unter Beilage einer Gutschrift in Höhe von 75% des Mehrerlöses als Mehrerlösbeteiligung. 25% des Mehrerlöses werden den Kunden als Treuebonus angeboten, falls er sich für einen Neuvertrag entscheidet.

      Man beruft sich auch hier auf die Leasingerlasse (siehe mein Zitat aus meinem vorhergehenden Posting).
      Avatar
      schrieb am 12.06.07 16:54:30
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.842.861 von Sevillano am 12.06.07 14:26:42das ist egal, dann rechne einfach die steuer aus den beträgen, dann hast du die betrriebsausgabe, ust ist keine ba!
      das mit der 1% regelung ist eine andere sache, das kommt darauf an wie hoch die private nutzung ist ob man sich für die fahrtenbuch methode oder die 1% regelung entscheiden sollte! aber am einfachsten ist das mit der 1% regelung, dann kannst du dir das fahrtenbuch ersparen! wenn jedoch nur eine geringe private nutzung vorliegt, ist wohl die fahrtenbuchmethode günstiger, da du dann nur die tatsächlichen privaten anteile als erlös zu verbuchen hast; ich hoffe das hilft dir weiter! gruß:)
      Avatar
      schrieb am 12.06.07 20:35:50
      Beitrag Nr. 10 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.843.498 von Wisser2 am 12.06.07 14:54:40Hallo Wisser2,

      zur Bekräftigung meiner Aussage möchte ich noch einen Link reinstellen.

      Siehe bitte den Punkt "Restwertvertrag mit Andienungsrecht".

      Viele Grüße

      Sunshine
      Avatar
      schrieb am 12.06.07 20:36:50
      Beitrag Nr. 11 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.845.290 von Merdiol am 12.06.07 16:08:21http://www.auto-leasing24.com/index.php?content=vertrag
      Avatar
      schrieb am 13.06.07 08:16:51
      Beitrag Nr. 12 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.850.557 von Sunshine12 am 12.06.07 20:36:50.... und :rolleyes: :rolleyes: :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 13.06.07 08:42:46
      Beitrag Nr. 13 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.866.892 von Merdiol am 13.06.07 08:16:51Sorry Merdiol, der Link war eigentlich für Wisser 2 gedacht gewesen :confused:
      Avatar
      schrieb am 13.06.07 08:56:20
      Beitrag Nr. 14 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.867.104 von Sunshine12 am 13.06.07 08:42:46Merci für die Aufklärung ;)

      Wusste nämlich nicht wirklich, was Du mir damit sagen wolltest :D
      Avatar
      schrieb am 13.06.07 11:02:52
      Beitrag Nr. 15 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.842.856 von Sunshine12 am 12.06.07 14:26:28Hallo Sunshine 12,

      das Fahrzeug wird vom Autohaus nach Vertragsende für 4.700 €
      angeboten, nicht von der Leasinggesellschaft. Ob es am Ende des Leasingvertrages durch den Leasinggeber zum Vertragsbruch kommen könnte ( 75 % zu 25 % ), ist deshalb irrelevant.

      Leider habe ich deshalb deinen Beitrag als unseriös bezeichnet.
      Es bezog sich nur auf die für diesen Fall verwirrende Info, nicht
      auf dich persönlich. Sorry!
      Avatar
      schrieb am 13.06.07 11:32:07
      Beitrag Nr. 16 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.869.529 von Wisser2 am 13.06.07 11:02:52Hallo Wisser,

      habe schon eigene Erfahrungen auf dem Gebiet "Leasing-Vertragsauslauf" sammeln müssen.

      Ich kann jedem Einzelnen empfehlen die gewählte Vertragsvariante nach eigenen Vorstellungen und Erwartungen zu prüfen und sämtliche Vereinbarungen mit der Gesellschaft abzusichern.

      Denn im Nachhinein erinnert sich plötzlich doch keiner mehr an getroffene Absprachen.

      Wenn sevillano sich wirklich sicher sein kann, dass er das Fahrzeug zu dem kalkulierten Restwert erhält kann er zumindest in diesem Punkt von der Leasinggesllschaft oder vom Autohaus nicht mehr über den Tisch gezogen werden.

      Wobei hier für mich immer noch die Frage offen ist wie das Autohaus den Verkauf zum Restwert jetzt schon zusagen kann. Ist denn nicht der Leasinggeber der wirtschaftliche Eigentümer?

      Viele Grüße
      Avatar
      schrieb am 13.06.07 12:31:44
      Beitrag Nr. 17 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.870.102 von Sunshine12 am 13.06.07 11:32:07Hallo,

      zunächst meinen Dank an alle für die regen und informativen Beiträge!

      @Sunshine12
      Ja, der der Leasingeber (Leasingbank) ist Eigentümer des Autos. Nach Aussage des Autohaus, ist die Leasingbank jedoch nach Leasingende an einer wirtschaftlichen Verwertung des Pkw nicht mehr interessiert.

      Das Autohaus kauft oder übernimmt dann von der Leasingbank das Fahrzeug zum beim Vertragsbeginn berechneten Restwert (hier 4.700,- Euro) und reicht es dann an den Leasingnehmer zu diesem Preis weiter. Wie gesagt, der garanierte Kauf zum Restwert nach Leasingende wird bereits jetzt seperat mit dem Autohaus fixiert.

      Das Leasing erfolgt übrigens über die zur Automarke gehörende Leasingbank, also kein externes Leasingunternehmen. Nach Rücksprache mit mehreren Händlern dieser Automarke und ein paar privaten recherchen im Internet ist dies eine öfter praktizierte Methode die bisher wohl ohne Schwierigkeiten für den Leasignehmer, bzw. zum Schluss dann den Käufer abläuft.

      Vielleicht kann mir noch jemand eine kurze Info geben wie es ist, wenn meine Frau den Wagen nach dem Kauf doch weiter nutzt. Wie werden die 4.700,- Euro veranlagt, bzw. wie wird das Auto dann steuerlich abgeschrieben.
      Avatar
      schrieb am 13.06.07 13:43:46
      Beitrag Nr. 18 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.871.126 von Sevillano am 13.06.07 12:31:44Vielleicht kann mir noch jemand eine kurze Info geben wie es ist, wenn meine Frau den Wagen nach dem Kauf doch weiter nutzt. Wie werden die 4.700,- Euro veranlagt, bzw. wie wird das Auto dann steuerlich abgeschrieben.

      Wie der Kauf eines Gebrauchtwagens.

      TIPP: Leg Dir einen guten Steuerberater zu.
      Avatar
      schrieb am 13.06.07 13:48:19
      Beitrag Nr. 19 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.872.196 von Merdiol am 13.06.07 13:43:46Ich vergass noch was Wichtiges, ist aber bereits erwähnt worden:

      Lass es Dir vom Autohaus schriftlich geben, dass Du den Wagen am Ende des Leasingvertrages für den Betrag X € übernimmst!!!


      Wenn Euer jetziger Verkäufer in 3 Jahren nicht mehr in dem Autohaus arbeitet, kannst Du mächtig Probleme kriegen.

      Die lassen sich manchmal ein paar kleine Schweinerein einfallen um den Preis nachher noch zu "strecken".

      Gebühren hier....Gebühren dort... etc.


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