Girindus- Wachstum mit Oligonukleotiden - 500 Beiträge pro Seite (Seite 7)
eröffnet am 26.06.07 11:00:30 von
neuester Beitrag 20.11.16 05:11:26 von
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Der Tag wird kommen an dem auch Solvay einsehen wird das man
Minderheitsaktionäre nicht einfach per Knopfdruck ausschalten kann !
@elo
Minderheitsaktionäre nicht einfach per Knopfdruck ausschalten kann !
@elo
Aus der Liquidationseröffnungsbilanz zum 1. Februar 2013 veröffentlicht im Bundesanzeiger:
5. Weiterer Verlauf des Liquidationsverfahrens
Es ist geplant, das Liquidationsverfahren der Girindus AG i.L. nach Ablauf der Sperrfrist am 31. Januar 2014 zeitnah bis Ende März 2014 abzuschließen. Gemäß der Vereinbarung mit der Solvay Organics GmbH zur Stärkung des Eigenkapitals der Gesellschaft und zur Vermeidung einer insolvenzrechtlichen Überschuldung sind entsprechende Rangrücktrittserklärungen bezüglich der offenen Darlehen und Kreditlinien abgegeben worden. Auf Basis der getroffenen Finanzierungszusage mit der Solvay Organics GmbH wurde ferner vereinbart, dass die Solvay Organics GmbH für die Finanzierung der für die Abwicklungsphase erwarteten Aufwendungen Finanzmittel von bis zu maximal 3,25 Millionen Euro in die Kapitalrücklage einstellen wird.
Die kürzlich erfolgte Überprüfung der erforderlichen Finanzmittel bis zur Beendigung der Liquidation ergab keine Unterdeckung hinsichtlich der bestehenden Finanzierungszusage.
Wie in Abschnitt 4.1 dieses Berichts ausgeführt worden ist, hat sich die Mehrheitsaktionärin Solvay Organics GmbH gegenüber der Gesellschaft in der Vereinbarung vom 9. November 2012 (Contribution Agreement) u. a. verpflichtet, der Gesellschaft Finanzmittel zur Durchführung der Abwicklung in einem budgetierten Rahmen zur Verfügung zu stellen. Die Finanzmittel sind der Höhe nach an dem kalkulierten Aufwand der Abwicklung zuzüglich eines Sicherheitsbetrages innerhalb eines angenommenen Zeitrahmens für die Abwicklung von bis zu 12-14 Monaten - gerechnet ab dem 1. Februar 2013 - orientiert (Budget). Sollte der tatsächlich entstehende Aufwand das Budget überschreiten, infolge von Ereignissen, die sich erhöhend auf den Aufwand auswirken, einschließlich den Fall einer durch das Ereignis ausgelösten Überschreitung der zeitlichen Dauer der Abwicklung, könnte sich dadurch ein Finanzierungsrisiko für die Gesellschaft ergeben, das im negativen Falle auch in ein Insolvenzrisiko für die Gesellschaft einmünden könnte. In diesem Fall wäre die Gesellschaft zur Vermeidung eines derartigen Risikos auf weitergehende Finanzierungsbereitschaft von Solvay angewiesen.
Zwei Aktionäre der Gesellschaft hatten Klage beim Landgericht Hannover gegen die Beschlüsse der außerordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft vom 4. Januar 2013 erhoben. Der Ausgang des Prozesses ist z. Zt. offen. Im Falle eines Unterliegens der Gesellschaft in dem Rechtsstreit könnte sich die Abwicklung der Gesellschaft verzögern. Dies könnte zu einer Überschreitung des Budgets in dem Contribution Agreement führen und das für einen derartigen Fall oben beschriebene finanzielle Risiko der Gesellschaft auslösen.
Von den am 1. Februar 2013 beschäftigten 3 Mitarbeitern ohne Abwickler sind mittlerweile 2 Mitarbeiter aus dem Unternehmen ausgeschieden.
Die Überprüfung der Werthaltigkeit des Anlagevermögens der Girindus AG i.L. dauert noch an.
Während bezüglich der materiellen Wirtschaftsgüter (insbesondere Firmen-PKW) mit geringen Liquidationserlösen gerechnet wird, kann insbesondere hinsichtlich der Verwertbarkeit der nicht aktivierungsfähigen selbst erstellten immateriellen Wirtschaftsgüter (insbesondere Patentrechte) aus heutiger Sicht keine verlässliche Aussage getätigt werden.
Des Weiteren verfolgt der Abwickler eventuelle Rückerstattungsansprüche von gezahlter Körperschaft- und Gewerbeertragsteuer aus dem Jahr 2009 vor dem Hintergrund, das vom Bundesfinanzhof (BFH) angezweifelt wurde, ob die Mindestbesteuerung auch dann verfassungsgemäß ist, wenn eine Verlustverrechnung in späteren Veranlagungszeiträumen aus rechtlichen Gründen (z. B. bei Liquidation) nicht mehr möglich ist.
Gleichlautende Urteilsfindung des BFH in einem anhängigen Verfahren, könnte Steuerrückerstattungsansprüche zu Gunsten der Girindus AG i.L. begründen. Allerdings wird in Steuerfachkreisen nicht mit einer zeitnahen Entscheidung des BFH - innerhalb des geplanten Abwicklungszeitfensters - gerechnet. Eventuelle Liquidationserlöse würden dann Gegenstand einer Nachtragsliquidation werden.
Die Liquidation der Girindus America Inc. soll bis Ende 2013 erfolgen und wird ohne verteilungsfähiges Vermögen beendet werden.
5. Weiterer Verlauf des Liquidationsverfahrens
Es ist geplant, das Liquidationsverfahren der Girindus AG i.L. nach Ablauf der Sperrfrist am 31. Januar 2014 zeitnah bis Ende März 2014 abzuschließen. Gemäß der Vereinbarung mit der Solvay Organics GmbH zur Stärkung des Eigenkapitals der Gesellschaft und zur Vermeidung einer insolvenzrechtlichen Überschuldung sind entsprechende Rangrücktrittserklärungen bezüglich der offenen Darlehen und Kreditlinien abgegeben worden. Auf Basis der getroffenen Finanzierungszusage mit der Solvay Organics GmbH wurde ferner vereinbart, dass die Solvay Organics GmbH für die Finanzierung der für die Abwicklungsphase erwarteten Aufwendungen Finanzmittel von bis zu maximal 3,25 Millionen Euro in die Kapitalrücklage einstellen wird.
Die kürzlich erfolgte Überprüfung der erforderlichen Finanzmittel bis zur Beendigung der Liquidation ergab keine Unterdeckung hinsichtlich der bestehenden Finanzierungszusage.
Wie in Abschnitt 4.1 dieses Berichts ausgeführt worden ist, hat sich die Mehrheitsaktionärin Solvay Organics GmbH gegenüber der Gesellschaft in der Vereinbarung vom 9. November 2012 (Contribution Agreement) u. a. verpflichtet, der Gesellschaft Finanzmittel zur Durchführung der Abwicklung in einem budgetierten Rahmen zur Verfügung zu stellen. Die Finanzmittel sind der Höhe nach an dem kalkulierten Aufwand der Abwicklung zuzüglich eines Sicherheitsbetrages innerhalb eines angenommenen Zeitrahmens für die Abwicklung von bis zu 12-14 Monaten - gerechnet ab dem 1. Februar 2013 - orientiert (Budget). Sollte der tatsächlich entstehende Aufwand das Budget überschreiten, infolge von Ereignissen, die sich erhöhend auf den Aufwand auswirken, einschließlich den Fall einer durch das Ereignis ausgelösten Überschreitung der zeitlichen Dauer der Abwicklung, könnte sich dadurch ein Finanzierungsrisiko für die Gesellschaft ergeben, das im negativen Falle auch in ein Insolvenzrisiko für die Gesellschaft einmünden könnte. In diesem Fall wäre die Gesellschaft zur Vermeidung eines derartigen Risikos auf weitergehende Finanzierungsbereitschaft von Solvay angewiesen.
Zwei Aktionäre der Gesellschaft hatten Klage beim Landgericht Hannover gegen die Beschlüsse der außerordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft vom 4. Januar 2013 erhoben. Der Ausgang des Prozesses ist z. Zt. offen. Im Falle eines Unterliegens der Gesellschaft in dem Rechtsstreit könnte sich die Abwicklung der Gesellschaft verzögern. Dies könnte zu einer Überschreitung des Budgets in dem Contribution Agreement führen und das für einen derartigen Fall oben beschriebene finanzielle Risiko der Gesellschaft auslösen.
Von den am 1. Februar 2013 beschäftigten 3 Mitarbeitern ohne Abwickler sind mittlerweile 2 Mitarbeiter aus dem Unternehmen ausgeschieden.
Die Überprüfung der Werthaltigkeit des Anlagevermögens der Girindus AG i.L. dauert noch an.
Während bezüglich der materiellen Wirtschaftsgüter (insbesondere Firmen-PKW) mit geringen Liquidationserlösen gerechnet wird, kann insbesondere hinsichtlich der Verwertbarkeit der nicht aktivierungsfähigen selbst erstellten immateriellen Wirtschaftsgüter (insbesondere Patentrechte) aus heutiger Sicht keine verlässliche Aussage getätigt werden.
Des Weiteren verfolgt der Abwickler eventuelle Rückerstattungsansprüche von gezahlter Körperschaft- und Gewerbeertragsteuer aus dem Jahr 2009 vor dem Hintergrund, das vom Bundesfinanzhof (BFH) angezweifelt wurde, ob die Mindestbesteuerung auch dann verfassungsgemäß ist, wenn eine Verlustverrechnung in späteren Veranlagungszeiträumen aus rechtlichen Gründen (z. B. bei Liquidation) nicht mehr möglich ist.
Gleichlautende Urteilsfindung des BFH in einem anhängigen Verfahren, könnte Steuerrückerstattungsansprüche zu Gunsten der Girindus AG i.L. begründen. Allerdings wird in Steuerfachkreisen nicht mit einer zeitnahen Entscheidung des BFH - innerhalb des geplanten Abwicklungszeitfensters - gerechnet. Eventuelle Liquidationserlöse würden dann Gegenstand einer Nachtragsliquidation werden.
Die Liquidation der Girindus America Inc. soll bis Ende 2013 erfolgen und wird ohne verteilungsfähiges Vermögen beendet werden.
Tja, vielleicht sind die Girindus- Patente doch noch für etwas nütze:
http://www.prweb.com/releases/2014/02/prweb11554913.htm
http://www.prweb.com/releases/2014/02/prweb11554913.htm
wenn ich das lese stellen sich meine Nackenhaare senkrecht!
Das ist unsere Kohle die dort jetzt verdient wird !!!
in 6 Monaten mehr als 100 Sequenzen für mehr als 20 Kunden produziert
und im Jahr 2014 ist noch eine wesentlich stärkere Nachfrage zu erwarten!
Danke Solvay Hut ab Ihr seid die Besten
Das ist für jeden Minderheitsaktionär ein Schlag ins Gesicht!
was mich erstaunt dabei ist die Ignoranz (oder ist es Unwissenheit?)wie
Solvay damit umgeht.
Was bekommt ein Liquidator pro Jahr 150000 € ?
@elo
Das ist unsere Kohle die dort jetzt verdient wird !!!
in 6 Monaten mehr als 100 Sequenzen für mehr als 20 Kunden produziert
und im Jahr 2014 ist noch eine wesentlich stärkere Nachfrage zu erwarten!
Danke Solvay Hut ab Ihr seid die Besten
Das ist für jeden Minderheitsaktionär ein Schlag ins Gesicht!
was mich erstaunt dabei ist die Ignoranz (oder ist es Unwissenheit?)wie
Solvay damit umgeht.
Was bekommt ein Liquidator pro Jahr 150000 € ?
@elo
Oha, da stellt sich die Frage, was die überhaupt all die Jahre gemacht haben?!
Ich habe es schon immer gewußt, wir wurden von Anfang an geLINKT!
Jeder macht es besser, muahahah
Ich habe es schon immer gewußt, wir wurden von Anfang an geLINKT!
Jeder macht es besser, muahahah
Antwort auf Beitrag Nr.: 46.396.628 von glubiger15 am 06.02.14 23:54:50Die Frage nach Girindus America Inc. stellt sich eigentlich nicht, ich glaube das
die Leute dort einen guten Job gemacht haben und wie man jetzt sieht immer noch machen.
Man könnte jetzt noch hinterfragen welche kursrelevanten Nachrichten im 2.Halbjahr 2012 nach
Bekanntwerden des Verkaufsverlangens durch Solvay an Nitto Denko dem Kleinaktionär
vorenthalten wurden? (Verträge mit neuen Kunden haben doch sicher eine gewisse Vorlaufzeit)
Warum wurde nicht umgehend nach Bekanntgabe durch Solvay am 08.05.2012 eine Ad-hoc
Mitteilung an die Aktionäre veröffentlicht?
Stattdessen lässt sich der Vorstand und der Aufsichtsrat nach §15 Abs.3 WpHG
von der Ad-hoc Pflicht befreien!
Da frage ich mich: wenn der Verkauf der einzigen Unternehmenssparte die Umsatz erwirtschaftet
und die Liquidation der Gesellschaft bevorsteht, wenn das nicht Ad-hoc pflichtig ist
WAS DANN ???
Wie kann man sich in so einem Fall davon befreien das soll mir mal jemand plausibel erklären !
Kurz danach am 05.06.2012 wird dann auch noch durch Girindus der Auftrag an GlobalView vergeben
um eine Fairness Opinion zu erstellen. (Wer hat es bezahlt?)
GlobalView ist ein öffentlicher Dienstleister wo sehr wahrscheinlich
jeder Praktikant Zugang zu den Kundendaten hat , auf der anderen Seite
auf Befreiung von der Ad-hoc Pflicht zu machen das passt so überhaupt nicht zusammen.
Wie ist der Verkaufspreis zu bewerten den GlobalView in der Fairness
Opinion festlegt und warum gab es keine öffentliche Ausschreibung?
Warum wurden die 2 klagenden Aktionäre mit 0,63 € pro Aktie abgefunden ?
(von der Erstattung der Gerichtskosten mal ganz zu schweigen !!)
Welche Leichen im Keller haben die beiden ausgegraben ?
(Verwesungsgeruch hält sich manchmal länger als man denkt!)
Die Girindus AG besitzt nach eigenen Angaben 8 Verfahrenspatente darunter
auch das Grundgerüst zur Herstellung von Oligonucleotiden (USA + Europa)
Wie errechnet sich der Wert eines Patentes das u.U. dazu beiträgt das es in
Zukunft das ein oder andere Blockbuster Medikament am Markt geben könnte ?
Hier gibt es leider viel zu viele offene Fragen die sehr wahrscheinlich
erst in einem langjährigen Gerichtsstreit beantwortet werden können.
(Die Anwaltskanzleien wird es freuen)
Solvay sollte mal eine Kosten-Nutzen Rechnung machen was im Endeffekt günstiger ist !?
Mein persönlicher Tipp: Übernahme der restlichen Aktien zum Nennwert !
@elo
die Leute dort einen guten Job gemacht haben und wie man jetzt sieht immer noch machen.
Man könnte jetzt noch hinterfragen welche kursrelevanten Nachrichten im 2.Halbjahr 2012 nach
Bekanntwerden des Verkaufsverlangens durch Solvay an Nitto Denko dem Kleinaktionär
vorenthalten wurden? (Verträge mit neuen Kunden haben doch sicher eine gewisse Vorlaufzeit)
Warum wurde nicht umgehend nach Bekanntgabe durch Solvay am 08.05.2012 eine Ad-hoc
Mitteilung an die Aktionäre veröffentlicht?
Stattdessen lässt sich der Vorstand und der Aufsichtsrat nach §15 Abs.3 WpHG
von der Ad-hoc Pflicht befreien!
Da frage ich mich: wenn der Verkauf der einzigen Unternehmenssparte die Umsatz erwirtschaftet
und die Liquidation der Gesellschaft bevorsteht, wenn das nicht Ad-hoc pflichtig ist
WAS DANN ???
Wie kann man sich in so einem Fall davon befreien das soll mir mal jemand plausibel erklären !
Kurz danach am 05.06.2012 wird dann auch noch durch Girindus der Auftrag an GlobalView vergeben
um eine Fairness Opinion zu erstellen. (Wer hat es bezahlt?)
GlobalView ist ein öffentlicher Dienstleister wo sehr wahrscheinlich
jeder Praktikant Zugang zu den Kundendaten hat , auf der anderen Seite
auf Befreiung von der Ad-hoc Pflicht zu machen das passt so überhaupt nicht zusammen.
Wie ist der Verkaufspreis zu bewerten den GlobalView in der Fairness
Opinion festlegt und warum gab es keine öffentliche Ausschreibung?
Warum wurden die 2 klagenden Aktionäre mit 0,63 € pro Aktie abgefunden ?
(von der Erstattung der Gerichtskosten mal ganz zu schweigen !!)
Welche Leichen im Keller haben die beiden ausgegraben ?
(Verwesungsgeruch hält sich manchmal länger als man denkt!)
Die Girindus AG besitzt nach eigenen Angaben 8 Verfahrenspatente darunter
auch das Grundgerüst zur Herstellung von Oligonucleotiden (USA + Europa)
Wie errechnet sich der Wert eines Patentes das u.U. dazu beiträgt das es in
Zukunft das ein oder andere Blockbuster Medikament am Markt geben könnte ?
Hier gibt es leider viel zu viele offene Fragen die sehr wahrscheinlich
erst in einem langjährigen Gerichtsstreit beantwortet werden können.
(Die Anwaltskanzleien wird es freuen)
Solvay sollte mal eine Kosten-Nutzen Rechnung machen was im Endeffekt günstiger ist !?
Mein persönlicher Tipp: Übernahme der restlichen Aktien zum Nennwert !
@elo
Mein persönlicher (Zock)Tipp (Ich habe ja die letzten Jahre kein Lotto gespielt.) : Ausschüttung von 0,63€ pro Aktie aus dem Liquidationserlös.
P.S. hab mir gerade den Thread noch mal reingepfiffen und fühle mit (Heyde AG).
P.S. hab mir gerade den Thread noch mal reingepfiffen und fühle mit (Heyde AG).
Aktiengesetz
Erstes Buch - Aktiengesellschaft (§§ 1 - 277)
Dritter Teil - Rechtsverhältnisse der Gesellschaft und der Gesellschafter (§§ 53a - 75)
.
§ 53a /// Gleichbehandlung der Aktionäre ///
.
Aktionäre sind unter gleichen Voraussetzungen gleich zu behandeln. !!!
.
@elo
Erstes Buch - Aktiengesellschaft (§§ 1 - 277)
Dritter Teil - Rechtsverhältnisse der Gesellschaft und der Gesellschafter (§§ 53a - 75)
.
§ 53a /// Gleichbehandlung der Aktionäre ///
.
Aktionäre sind unter gleichen Voraussetzungen gleich zu behandeln. !!!
.
@elo
@Mich@elo
Würde bedeuten, dass alle die 063 Euro je Aktie bekommen täten. Wunsch Vater des Gedankens :-P
Würde bedeuten, dass alle die 063 Euro je Aktie bekommen täten. Wunsch Vater des Gedankens :-P
Hallo,
für 0,63ct pro Aktie braucht man doch nur 6,552 Mio auf der Kante.
Wie wir aber auch wissen:
Zum 31. Oktober 2013 wies die Bilanz des Girindus-Konzerns liquide Mittel in Höhe von 5,5 Millionen Euro aus.
und ausserdem ...
Im Zusammenhang mit dem Antrag der Mehrheitsaktionärin Solvay Organics GmbH vom 9. November 2012 zur Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung, um über die Auflösung der Gesellschaft beschließen zu lassen, wurde am gleichen Tage mit der Mehrheitsaktionärin eine Vereinbarung zur Stärkung des Eigenkapitals der Gesellschaft zur Vermeidung einer Überschuldung und/oder Zahlungsunfähigkeit der Gesellschaft für den Fall der Auflösung abgeschlossen (Contribution Agreement). Darin wurde vereinbart, dass die Solvay Organics GmbH die Solvay-Konzerngesellschaften, die der Girindus AG Darlehen gegeben haben, veranlassen wird, bezüglich der Darlehen gegenüber der Gesellschaft entsprechende Rangrücktrittserklärungen abzugeben. Ferner wurde in dem Contribution Agreement vereinbart, dass die Solvay Organics GmbH für die Finanzierung der für die Abwicklungsphase erwarteten Aufwendungen Finanzmittel von bis zu maximal 3,25 Millionen Euro zur Verfügung stellen wird. Die Rangrücktrittserklärungen wurden vereinbarungsgemäß gegenüber der Gesellschaft abgegeben. Des Weiteren gaben die SOLVAY GmbH und die Solvay S.A. Rangrücktrittserklärungen zu den der Girindus AG eingeräumten Kreditlinien ab.
Macht zusammen 6,802 Mio Euro.
Also die Girindus AG i.L. hat momentan m.E. genug Geld die 0,63ct zu zahlen.
Gruss
P.S: Hab mir ein kleines Taschengelddepot von 10k Aktien zugelegt.
für 0,63ct pro Aktie braucht man doch nur 6,552 Mio auf der Kante.
Wie wir aber auch wissen:
Zum 31. Oktober 2013 wies die Bilanz des Girindus-Konzerns liquide Mittel in Höhe von 5,5 Millionen Euro aus.
und ausserdem ...
Im Zusammenhang mit dem Antrag der Mehrheitsaktionärin Solvay Organics GmbH vom 9. November 2012 zur Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung, um über die Auflösung der Gesellschaft beschließen zu lassen, wurde am gleichen Tage mit der Mehrheitsaktionärin eine Vereinbarung zur Stärkung des Eigenkapitals der Gesellschaft zur Vermeidung einer Überschuldung und/oder Zahlungsunfähigkeit der Gesellschaft für den Fall der Auflösung abgeschlossen (Contribution Agreement). Darin wurde vereinbart, dass die Solvay Organics GmbH die Solvay-Konzerngesellschaften, die der Girindus AG Darlehen gegeben haben, veranlassen wird, bezüglich der Darlehen gegenüber der Gesellschaft entsprechende Rangrücktrittserklärungen abzugeben. Ferner wurde in dem Contribution Agreement vereinbart, dass die Solvay Organics GmbH für die Finanzierung der für die Abwicklungsphase erwarteten Aufwendungen Finanzmittel von bis zu maximal 3,25 Millionen Euro zur Verfügung stellen wird. Die Rangrücktrittserklärungen wurden vereinbarungsgemäß gegenüber der Gesellschaft abgegeben. Des Weiteren gaben die SOLVAY GmbH und die Solvay S.A. Rangrücktrittserklärungen zu den der Girindus AG eingeräumten Kreditlinien ab.
Macht zusammen 6,802 Mio Euro.
Also die Girindus AG i.L. hat momentan m.E. genug Geld die 0,63ct zu zahlen.
Gruss
P.S: Hab mir ein kleines Taschengelddepot von 10k Aktien zugelegt.
Sorry und Korrektur: Macht zusammen 8,75 Mio Euro= 5,5+3,25.
Antwort auf Beitrag Nr.: 46.472.375 von Barnin-Man am 17.02.14 21:43:28in deiner Rechnung fehlen noch die zu erwartenden Patent Erlöse !
und eventuelle Rückerstattungsansprüche von gezahlter Körperschaft-
und Gewerbesteuer aus dem Jahr 2009 !
Die könnten theoretisch noch viel mehr auszahlen als 0,63 €
wenn man den Freefloat von 1,75 Mio. Aktien zu Grunde legt !!
Das Problem ist aber wohl das die freiwillig wohl
keinen Cent rausrücken wollen !!
@elo
und eventuelle Rückerstattungsansprüche von gezahlter Körperschaft-
und Gewerbesteuer aus dem Jahr 2009 !
Die könnten theoretisch noch viel mehr auszahlen als 0,63 €
wenn man den Freefloat von 1,75 Mio. Aktien zu Grunde legt !!
Das Problem ist aber wohl das die freiwillig wohl
keinen Cent rausrücken wollen !!
@elo
Ich will ja nicht gierig sein. Eine Verzehnfachung reicht mir ja;-)
Insofern denke ich, dass von dem derzeitigen Ausgangskurs wirklich alle Aktionäre mit den 0,63 ct befriedet werden könnten. Selbst dabei behält ja Solvay das meiste Geld im Konzern und hätte dann einen recht netten Mantel mit Verlustvortrag, Rückerstattungsansprüchen und evtl. Patenten, wenn die nicht verkauft oderübertragen werden.
Das nenn ich mal eine WIN-WIN-Situation.
Aber es gibt ja natürlich auch die Schulden, die die dargestellte Summe klar übersteigen und natürlich auch zu dem wahrscheinlich erwarteten Totalverlust führen (LOTTO)!
Auf Frankfurt fand übrigens der letzte Handel mit einer Aktie statt um den Kurs von 0,069 auf 0,6 zu bringen. Putzig:-).
Insofern denke ich, dass von dem derzeitigen Ausgangskurs wirklich alle Aktionäre mit den 0,63 ct befriedet werden könnten. Selbst dabei behält ja Solvay das meiste Geld im Konzern und hätte dann einen recht netten Mantel mit Verlustvortrag, Rückerstattungsansprüchen und evtl. Patenten, wenn die nicht verkauft oderübertragen werden.
Das nenn ich mal eine WIN-WIN-Situation.
Aber es gibt ja natürlich auch die Schulden, die die dargestellte Summe klar übersteigen und natürlich auch zu dem wahrscheinlich erwarteten Totalverlust führen (LOTTO)!
Auf Frankfurt fand übrigens der letzte Handel mit einer Aktie statt um den Kurs von 0,069 auf 0,6 zu bringen. Putzig:-).
Die Zeit läuft langsam ab !
es sind jetzt noch 2 Wochen bis zum ursprünglich
geplanten Liquidationsende !
Was ist Plan B ???
sind die Patente schon verkauft ?
@elo
Lottoscheine gekauft. Ich kann warten.
Zur Not kann man ja noch die 2.Ziehung abwarten (Nachtragsliquidation) oder aber auch evtl. die 3. Ziehung als Börsenmantel.
Zur Not kann man ja noch die 2.Ziehung abwarten (Nachtragsliquidation) oder aber auch evtl. die 3. Ziehung als Börsenmantel.
http://www.reuters.com/article/2014/03/31/eu-mergers-takeove…
-- Switzerland-based INEOS and Belgian chemicals company Solvay to form a joint venture (notified Sept. 16/deadline extended to May 16 after additional concessions offered) --
-- Switzerland-based INEOS and Belgian chemicals company Solvay to form a joint venture (notified Sept. 16/deadline extended to May 16 after additional concessions offered) --
http://www.dgap.de/dgap/News/afr/girindus-bekanntmachung-gem…
Das klingt ja alles noch sehr offiziell. Nach einer schnellen Auflösung sieht das hier noch nicht aus. Es bleibt spannend.
Das klingt ja alles noch sehr offiziell. Nach einer schnellen Auflösung sieht das hier noch nicht aus. Es bleibt spannend.
Mal ehrlich, wie verblendet muss man eigentlich sein?! Das ist eine stinknormale Mitteilung nach § bla bla bla. soll heißen, sie müssen es übermitteln. Was du hinein interpretierst ist bullshit! Bald weg udn deine Kohle auch. Girindus ist der geborene Verlierer. Die Aktionäre waren es in diesem Fall auch. Lug und Betrug bis zum bitteren Ende! Dennoch viel Erfolg :-D
Ich wollte damit nur sagen, dass eine normale Liqidation schon zu Ende gewesen wäre. Zu mal es nicht mal mehr einen laufenden Geschäftsbetrieb gibt. Hier gibt es aber noch Dinge zu verteilen, deren Wert erst bestimmt werden muss bzw. noch nicht bestimmt werden konnte. Nicht mehr und nicht weniger.
Eigentlich schon erstaunlich genug, dass Girindus nicht zusammen mit Solvay zusammen veröffentlicht, zu mal Girindus und Girindus America voll (82%) bei konsolidiert ist.
Naja.
P.S.: Und das ist mit Sicherheit keine Kaufempfehlung. Aber man darf ja auch im Kasino spielen :-)
Eigentlich schon erstaunlich genug, dass Girindus nicht zusammen mit Solvay zusammen veröffentlicht, zu mal Girindus und Girindus America voll (82%) bei konsolidiert ist.
Naja.
P.S.: Und das ist mit Sicherheit keine Kaufempfehlung. Aber man darf ja auch im Kasino spielen :-)
Bekanntmachung nach § 37v, 37w, 37x ff. WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
=--------------------------------------------------------------------------
Hiermit gibt die Girindus AG i.L. bekannt, dass folgende Finanzberichte für
das Geschäftsjahr 2013 veröffentlicht werden:
Bericht: Jahresfinanzbericht
Veröffentlichungsdatum / Deutsch: 14.04.2014
Deutsch: http://girindus.com/de/finanzberichte/geschaeftsberichte 09.04.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
=--------------------------------------------------------------------------
Sprache: Deutsch
Unternehmen: Girindus AG i.L.
Hans-Böckler-Allee 20
30173 Hannover
Deutschland
Internet: www.girindus.com
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
@elo
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
=--------------------------------------------------------------------------
Hiermit gibt die Girindus AG i.L. bekannt, dass folgende Finanzberichte für
das Geschäftsjahr 2013 veröffentlicht werden:
Bericht: Jahresfinanzbericht
Veröffentlichungsdatum / Deutsch: 14.04.2014
Deutsch: http://girindus.com/de/finanzberichte/geschaeftsberichte 09.04.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
=--------------------------------------------------------------------------
Sprache: Deutsch
Unternehmen: Girindus AG i.L.
Hans-Böckler-Allee 20
30173 Hannover
Deutschland
Internet: www.girindus.com
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
@elo
Aus und vorbei? Seite ist jedenfalls derzeit wech ...
http://www.girindus.de/
"Diese Präsenz ist derzeit nicht verfügbar."
http://www.girindus.de/
"Diese Präsenz ist derzeit nicht verfügbar."
http://www.dgap.de/dgap/News/afr/girindus-bekanntmachung-gem…
Zwischenmitteilung: Welche spannenden Nacrichten verbergen sich dahinter?
Könnte der Verkauf der Patente sein, oder? Meinungen?
Zwischenmitteilung: Welche spannenden Nacrichten verbergen sich dahinter?
Könnte der Verkauf der Patente sein, oder? Meinungen?
egal was auch dort drin steht ich tippe mal auf einen 5 Zeiler
ohne irgendeine Aussagekraft !!
Fakt ist jedenfalls das je länger dieses Debakel dauert immer deutlicher
wird wie sehr man uns (Kleinaktionäre) verarscht hat !!!
Auszug von der Nitto Denko Avecia Webseite:
In just over 6 months of operation Nitto Avecia’s OliGrow unit has produced
more than 100 sequences for over 20 clients, and in 2014 they expect to see
even stronger demand as interest continues to grow.
Quelle: http://www.aveciabiotech.com/Avecia/files/images/pdf/Hamilto…
oder anders ausgedrückt:
ohne diese Zwangsenteignung würde Girindus schwarze Zahlen schreiben und
in Zukunft ein Schweinegeld verdienen !!!!
@elo
ohne irgendeine Aussagekraft !!
Fakt ist jedenfalls das je länger dieses Debakel dauert immer deutlicher
wird wie sehr man uns (Kleinaktionäre) verarscht hat !!!
Auszug von der Nitto Denko Avecia Webseite:
In just over 6 months of operation Nitto Avecia’s OliGrow unit has produced
more than 100 sequences for over 20 clients, and in 2014 they expect to see
even stronger demand as interest continues to grow.
Quelle: http://www.aveciabiotech.com/Avecia/files/images/pdf/Hamilto…
oder anders ausgedrückt:
ohne diese Zwangsenteignung würde Girindus schwarze Zahlen schreiben und
in Zukunft ein Schweinegeld verdienen !!!!
@elo
http://patft.uspto.gov/netacgi/nph-Parser?Sect1=PTO2&Sect2=H…
April 29, 2014
Ich geh davon aus, dass die Patente nun beieinander sind und jetzt als Bündel verkauft werden. Die Vorverträge dazu wurden bestimmt schon lange aufgesetzt.
Nach dem Verkauf wird es dann wohl auch nicht mehr lange mit der Liquidation dauern. Mal sehen wer oder was runterfällt.
April 29, 2014
Ich geh davon aus, dass die Patente nun beieinander sind und jetzt als Bündel verkauft werden. Die Vorverträge dazu wurden bestimmt schon lange aufgesetzt.
Nach dem Verkauf wird es dann wohl auch nicht mehr lange mit der Liquidation dauern. Mal sehen wer oder was runterfällt.
http://www.prweb.com/releases/2014/05/prweb11845121.htm
Nitto Avecia is Expanding Capacity to Support Larger Scale Oligonucleotide Manufacture
Through its ongoing analysis of future market demand, Nitto Denko Avecia Inc. has developed new processes and an expansion plan for the installation of assets that will support a 300% increase in manufacturing scale capacities.
...
Nitto Avecia will be presenting more information about its new technologies and capabilities May 12th – 15th at the TIDES Conference, which draws oligonucleotide and peptide professionals from around the world. Nitto Avecia’s VP of Operations, Kelly Behrendt, will be giving a talk to Nitto Avecia’s clients at TIDES during a private breakfast event on May 15th, titled: “Planning for the Future of Post Approval Oligonucleotide Therapeutics Manufacturing.”
Ich bin jedenfalls gespannt, was Girindus am 15. Mai präsentiert.
Ach und diesen Abschnitt aus dem Girindus Geschäftsbericht wollte ich noch unbedingt hereinstellen:
Zwei Aktionäre der Gesellschaft hatten Klage beim Landgericht Hannover gegen die Beschlüsse der außerordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft vom 4. Januar 2013 erhoben. Die Rechtsstreite sind im Oktober 2013 durch einen gerichtlichen Vergleich beendet worden. Im Zuge des Vergleichs haben die Kläger ihre Klagen zurückgenommen und die Gesellschaft die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten der Kläger übernommen. Der Vergleich hatte keine wesentlichen Auswirkungen auf die Vermögenslage der Gesellschaft.
Ich will auch verglichen werden.
Nitto Avecia is Expanding Capacity to Support Larger Scale Oligonucleotide Manufacture
Through its ongoing analysis of future market demand, Nitto Denko Avecia Inc. has developed new processes and an expansion plan for the installation of assets that will support a 300% increase in manufacturing scale capacities.
...
Nitto Avecia will be presenting more information about its new technologies and capabilities May 12th – 15th at the TIDES Conference, which draws oligonucleotide and peptide professionals from around the world. Nitto Avecia’s VP of Operations, Kelly Behrendt, will be giving a talk to Nitto Avecia’s clients at TIDES during a private breakfast event on May 15th, titled: “Planning for the Future of Post Approval Oligonucleotide Therapeutics Manufacturing.”
Ich bin jedenfalls gespannt, was Girindus am 15. Mai präsentiert.
Ach und diesen Abschnitt aus dem Girindus Geschäftsbericht wollte ich noch unbedingt hereinstellen:
Zwei Aktionäre der Gesellschaft hatten Klage beim Landgericht Hannover gegen die Beschlüsse der außerordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft vom 4. Januar 2013 erhoben. Die Rechtsstreite sind im Oktober 2013 durch einen gerichtlichen Vergleich beendet worden. Im Zuge des Vergleichs haben die Kläger ihre Klagen zurückgenommen und die Gesellschaft die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten der Kläger übernommen. Der Vergleich hatte keine wesentlichen Auswirkungen auf die Vermögenslage der Gesellschaft.
Ich will auch verglichen werden.
Mal sehen, was Nitto sich das zusammen kosten läßt. Könnte mir vorstellen, dass die Patente dafür auch gut anwendbar sind.
http://www.nitto.com/press/2014/0422.jsp
http://www.nitto.com/press/2014/0422.jsp
Übrigens gibt es:
3 Patente der Grindus AG
1 8,680,262 Purification of oligonucleotides
2 8,304,532 Method for preparing oligonucleotides
3 7,851,639 Method for the production of a-(alpha-hydroxyalkyl)-1,3 dioxan-5-ones
und 5 Patente der Girindus America
1 8,710,210 Method of using N-thio compounds for oligonucleotide synthesis
2 8,263,790 Method for enantioselective hydrogenation of chromenes
3 7,960,573 Method for enantioselective hydrogenation of chromenes
4 7,528,267 Method for enantioselective hydrogenation of chromenes
5 7,517,890 GTPase inhibitors and methods of use
Aus dem letztem GB (2013)
"Ein Erlös aus einer etwaigen Veräußerung der Patentanmeldungen bzw. Patente der Girindus America Inc. auf dem Gebiet von Verfahren und Verfahrensschritten zur Herstellung von Oligonukleotiden im Flüssigverfahren wäre für eine weitere Abzahlung auf das Darlehen (der Solvay Finance (America) LLC) zu verwenden."
3 Patente der Grindus AG
1 8,680,262 Purification of oligonucleotides
2 8,304,532 Method for preparing oligonucleotides
3 7,851,639 Method for the production of a-(alpha-hydroxyalkyl)-1,3 dioxan-5-ones
und 5 Patente der Girindus America
1 8,710,210 Method of using N-thio compounds for oligonucleotide synthesis
2 8,263,790 Method for enantioselective hydrogenation of chromenes
3 7,960,573 Method for enantioselective hydrogenation of chromenes
4 7,528,267 Method for enantioselective hydrogenation of chromenes
5 7,517,890 GTPase inhibitors and methods of use
Aus dem letztem GB (2013)
"Ein Erlös aus einer etwaigen Veräußerung der Patentanmeldungen bzw. Patente der Girindus America Inc. auf dem Gebiet von Verfahren und Verfahrensschritten zur Herstellung von Oligonukleotiden im Flüssigverfahren wäre für eine weitere Abzahlung auf das Darlehen (der Solvay Finance (America) LLC) zu verwenden."
eine Hauptversammlung 2014 ist scheinbar nicht geplant !
zumindest steht bisher nichts im Finanzkalender 2014 !
@elo
zumindest steht bisher nichts im Finanzkalender 2014 !
@elo
Aber die Umsätze ziehen an und schon geht es 2% nach oben
Frankfurt Parkett
0,051 € 1
Da wird denn wohl ein Anleger seine Position glatt gestellt haben.
Frankfurt Parkett
0,051 € 1
Da wird denn wohl ein Anleger seine Position glatt gestellt haben.
Hier gehen Patentrechte für 4,25 $ Mio über den Tisch. Das ist doch mal ein Anhaltspunkt.
http://online.wsj.com/article/PR-CO-20140702-904203.html
Eigentlich Wahnsinn wie lange sich die Liquidation so hinzieht. Naja, Solvay kann ja warten, ist ja genug Geld im Haus.
http://online.wsj.com/article/PR-CO-20140702-904203.html
Eigentlich Wahnsinn wie lange sich die Liquidation so hinzieht. Naja, Solvay kann ja warten, ist ja genug Geld im Haus.
Ah, ich liebe diesen Thread. Der ist so herrlich ruhig
Heute gab es einen Umsatz in München von 20 Stück bei einem Preis von 0,051. Das ist mal eine kurze Überschlagsrechnung wert:
Wenn ich mit meinem Broker bei diesem Preis einen Gewinn erzielen wöllte, müsste der Verkaufspreis bei über 1,50 € liegen :-).
2*(Börsenentgelt+ Ordergebühren+ Auslagen) von 14,52€ und den Einkaufspreis von 1,02€.
P.S: Aber meistens sind die Erklärungen ja so herrlich einfach: Der Käufer wird eine Flatrate haben und der Verkäufer wird den Verlustvortrag endlich haben wollen, weil er damals bei 20€ gekauft hatte.
Heute gab es einen Umsatz in München von 20 Stück bei einem Preis von 0,051. Das ist mal eine kurze Überschlagsrechnung wert:
Wenn ich mit meinem Broker bei diesem Preis einen Gewinn erzielen wöllte, müsste der Verkaufspreis bei über 1,50 € liegen :-).
2*(Börsenentgelt+ Ordergebühren+ Auslagen) von 14,52€ und den Einkaufspreis von 1,02€.
P.S: Aber meistens sind die Erklärungen ja so herrlich einfach: Der Käufer wird eine Flatrate haben und der Verkäufer wird den Verlustvortrag endlich haben wollen, weil er damals bei 20€ gekauft hatte.
Gefunden im Bundesanzeiger:
Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft ein zu der ordentlichen Hauptversammlung am Freitag, den 29. August 2014, um 10.00 Uhr (MESZ) im
Messegelände der Deutsche Messe AG
Tagungsbereich der Halle 2
Eingang: Nord 2, Saal Brüssel/Rom
Nordallee
30521 Hannover.
Apropos: Diese Gesellschat macht sich fit für die Zukunft;-)
4. Bestellung des Abschlussprüfers für das Abwicklungsgeschäftsjahr 2014 und des Prüfers für eine etwaige prüferische Durchsicht unterjähriger Finanzberichte im Abwicklungsgeschäftsjahr 2015
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Deloitte & Touche GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hannover, zum Abschlussprüfer für das Abwicklungsgeschäftsjahr 2014 und zum Prüfer für eine etwaige prüferische Durchsicht unterjähriger Finanzberichte im Abwicklungsgeschäftsjahr 2015 zu bestellen.
Der Aufsichtsrat hat vor Unterbreitung des Wahlvorschlags die vom Deutschen Corporate Governance Kodex vorgesehene Erklärung der Deloitte & Touche GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hannover, zu deren Unabhängigkeit eingeholt.
Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft ein zu der ordentlichen Hauptversammlung am Freitag, den 29. August 2014, um 10.00 Uhr (MESZ) im
Messegelände der Deutsche Messe AG
Tagungsbereich der Halle 2
Eingang: Nord 2, Saal Brüssel/Rom
Nordallee
30521 Hannover.
Apropos: Diese Gesellschat macht sich fit für die Zukunft;-)
4. Bestellung des Abschlussprüfers für das Abwicklungsgeschäftsjahr 2014 und des Prüfers für eine etwaige prüferische Durchsicht unterjähriger Finanzberichte im Abwicklungsgeschäftsjahr 2015
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Deloitte & Touche GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hannover, zum Abschlussprüfer für das Abwicklungsgeschäftsjahr 2014 und zum Prüfer für eine etwaige prüferische Durchsicht unterjähriger Finanzberichte im Abwicklungsgeschäftsjahr 2015 zu bestellen.
Der Aufsichtsrat hat vor Unterbreitung des Wahlvorschlags die vom Deutschen Corporate Governance Kodex vorgesehene Erklärung der Deloitte & Touche GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hannover, zu deren Unabhängigkeit eingeholt.
http://www.marketsandmarkets.com/Market-Reports/oligonucleot…
The global oligonucleotide synthesis market is expected to reach $1,712.1 million by 2019 from $1,070.7 million in 2014, growing at a CAGR of 9.8% from 2014 to 2019. Factors driving market growth include growing R&D expenditure in pharmaceutical and biotech companies, emerging applications in molecular diagnostics and synthetic biology, and the evolving significance of RNA-interference oligos in therapeutics and diagnostics. However, regulatory barriers, especially for therapeutic oligos, and downward pricing pressure are the major factors restraining the growth of this market.
North America dominates the oligonucleotide synthesis market, with the U.S. accounting for the major market share. Asia-Pacific is poised to grow at the highest CAGR during the forecast period, owing to increasing R&D activities and funding, and the growing availability of synthesized oligos in this region. Many giant players are establishing their oligonucleotide manufacturing facilities in APAC to leverage market opportunity in the region. For instance, in July 2013, Integrated DNA Technologies, Inc. (IDT) opened an oligonucleotide manufacturing facility in Singapore to cater to research companies in APAC, thereby establishing its footprint in the APAC market. Such developments are further likely to spur growth in the APAC oligonucleotide synthesis market in the coming years.
Prominent players in the market are Agilent Technologies, Inc. (U.S.), BioAutomation Corporation (U.S.), BioSearch Technologies, Inc. (U.S.), Eurofins Genomics (Germany), Eurogentec (Belgium), GE Healthcare (U.K.), Glen Research (U.S.), Gene Link, Inc. (U.S.), GenScript USA Inc. (U.S.), GeneDesign, Inc. (Japan), Integrated DNA Technologies, Inc. (IDT) (U.S.), Link Technologies, Ltd. (U.K.), Nitto Denko Avecia, Inc. (U.S.), Sigma-Aldrich Co. LLC. (U.S.), Thermo Fisher Scientific, Inc. (U.S.), and TriLink BioTechnologies, Inc. (U.S.).
War eigentlich irgendwer bei der HV? Wenn ja, gab es etwas Interessantes?
The global oligonucleotide synthesis market is expected to reach $1,712.1 million by 2019 from $1,070.7 million in 2014, growing at a CAGR of 9.8% from 2014 to 2019. Factors driving market growth include growing R&D expenditure in pharmaceutical and biotech companies, emerging applications in molecular diagnostics and synthetic biology, and the evolving significance of RNA-interference oligos in therapeutics and diagnostics. However, regulatory barriers, especially for therapeutic oligos, and downward pricing pressure are the major factors restraining the growth of this market.
North America dominates the oligonucleotide synthesis market, with the U.S. accounting for the major market share. Asia-Pacific is poised to grow at the highest CAGR during the forecast period, owing to increasing R&D activities and funding, and the growing availability of synthesized oligos in this region. Many giant players are establishing their oligonucleotide manufacturing facilities in APAC to leverage market opportunity in the region. For instance, in July 2013, Integrated DNA Technologies, Inc. (IDT) opened an oligonucleotide manufacturing facility in Singapore to cater to research companies in APAC, thereby establishing its footprint in the APAC market. Such developments are further likely to spur growth in the APAC oligonucleotide synthesis market in the coming years.
Prominent players in the market are Agilent Technologies, Inc. (U.S.), BioAutomation Corporation (U.S.), BioSearch Technologies, Inc. (U.S.), Eurofins Genomics (Germany), Eurogentec (Belgium), GE Healthcare (U.K.), Glen Research (U.S.), Gene Link, Inc. (U.S.), GenScript USA Inc. (U.S.), GeneDesign, Inc. (Japan), Integrated DNA Technologies, Inc. (IDT) (U.S.), Link Technologies, Ltd. (U.K.), Nitto Denko Avecia, Inc. (U.S.), Sigma-Aldrich Co. LLC. (U.S.), Thermo Fisher Scientific, Inc. (U.S.), and TriLink BioTechnologies, Inc. (U.S.).
War eigentlich irgendwer bei der HV? Wenn ja, gab es etwas Interessantes?
Link zu den Abstimmungsergebnissen der HV 2014
http://www.girindus.com/img/otherpdfs/hauptvers2014/Praesenz…
Eigentlich ziemlich uninteressant:
8.705.749 Stimmen waren da (83,71%). Alle Beschlussvorschläge wurden wie erwartet angenommen.
http://www.girindus.com/img/otherpdfs/hauptvers2014/Praesenz…
Eigentlich ziemlich uninteressant:
8.705.749 Stimmen waren da (83,71%). Alle Beschlussvorschläge wurden wie erwartet angenommen.
Lese gerade das Girindus so laufen könnte wie Fröhlich Bau ?
Antwort auf Beitrag Nr.: 47.884.376 von Uschi_01 am 26.09.14 13:43:1611 auf RT-Basis
Antwort auf Beitrag Nr.: 47.885.129 von Uschi_01 am 26.09.14 14:53:53jetzt 80k im Ask zu 12; sind die echt?
http://www.oligotherapeutics.org/ots-annual-meeting-2014/
10th Annual Meeting of the Oligonucleotide Therapeutics Society
October 12 – 15, 2014
Hilton San Diego Resort & Spa
San Diego, California
Vielleicht ergibt sich hier ja was ...
10th Annual Meeting of the Oligonucleotide Therapeutics Society
October 12 – 15, 2014
Hilton San Diego Resort & Spa
San Diego, California
Vielleicht ergibt sich hier ja was ...
Ihr habt noch immer nicht verstanden, dass diese Firma nichts taugt?!? Eines konnten die wirklich gut und zwar Geld verbrennen ;-)
Wenn es nach Girindus geht sind es ab jetzt noch max. 4 Monate
bis hier die Lichter ganz ausgehen.
Das war dann wohl mit nur 82 % der Aktien ein sehr günstiger Squezze Out!
Eigentlich sehr merkwürdig das so etwas in Deutschland überhaupt möglich ist
in dieser Konstellation die Kleinaktionäre abzuzocken!
Da sollte mal im Aktienrecht deutlich nachgebessert werden sonst kommt das
noch in Mode das jeder Großaktionär mit 75 % Aktienbesitz machen kann was
er will.
Dieser Fall ist in dieser Form zwar einzigartig in Deutschland sollte aber
alle Kleinaktionäre vielleicht mal veranlassen sich die Aktionärsstruktur
Ihrer Investitionen genauer anzuschauen!
in diesem Sinne
@elo
bis hier die Lichter ganz ausgehen.
Das war dann wohl mit nur 82 % der Aktien ein sehr günstiger Squezze Out!
Eigentlich sehr merkwürdig das so etwas in Deutschland überhaupt möglich ist
in dieser Konstellation die Kleinaktionäre abzuzocken!
Da sollte mal im Aktienrecht deutlich nachgebessert werden sonst kommt das
noch in Mode das jeder Großaktionär mit 75 % Aktienbesitz machen kann was
er will.
Dieser Fall ist in dieser Form zwar einzigartig in Deutschland sollte aber
alle Kleinaktionäre vielleicht mal veranlassen sich die Aktionärsstruktur
Ihrer Investitionen genauer anzuschauen!
in diesem Sinne
@elo
Heute flackerte schon mal ein Homepage auf der Girindus-Seite auf.
Finanzkalender 2015
20.02.2015 Hauptversammlung - Hannover
12.01.2015 Veröffentlichung Abwicklungsschlussbilanz zum 30. November 2014 sowie Abwicklungsschlussrechnung zum 1. Dezember 2014
Mal sehen, was kommt und was bleibt :-)
Finanzkalender 2015
20.02.2015 Hauptversammlung - Hannover
12.01.2015 Veröffentlichung Abwicklungsschlussbilanz zum 30. November 2014 sowie Abwicklungsschlussrechnung zum 1. Dezember 2014
Mal sehen, was kommt und was bleibt :-)
Antwort auf Beitrag Nr.: 48.748.736 von Barnin-Man am 11.01.15 22:16:22http://www.girindus.com/img/pdfreports/Geschaeftsbericht-201…
Es bleibt nichts!!!!!!!!!!!
Es bleibt nichts!!!!!!!!!!!
wie lang wird die Aktie denn noch gehandelt?
ist die Liquidation denn immer noch nicht beendet?
Gruß Crazy
ist die Liquidation denn immer noch nicht beendet?
Gruß Crazy
Bis Solvay endlich weiß, was aus Girindus werden soll. ;-)
Das Geld reichte ja eigentlich nur bis Ende des Q1/2015.
P.S. Avecia hat seine Homepage erneuert.
http://avecia.com/Avecia/oligo-manufacture.html
Das Geld reichte ja eigentlich nur bis Ende des Q1/2015.
P.S. Avecia hat seine Homepage erneuert.
http://avecia.com/Avecia/oligo-manufacture.html
Antwort auf Beitrag Nr.: 49.694.466 von Barnin-Man am 02.05.15 15:08:15Solvay wusste scheinbar ja noch nie was aus Girindus werden sollte
gibt es irgendeine Frist bis zum letzten Handelstag oder kann man das
irgendwo nachlesen wenn es soweit ist?
die können ja wohl nicht sagen ab morgen wird die Aktie nicht mehr gehandelt
oder so ähnlich.
Gruß Crazy
gibt es irgendeine Frist bis zum letzten Handelstag oder kann man das
irgendwo nachlesen wenn es soweit ist?
die können ja wohl nicht sagen ab morgen wird die Aktie nicht mehr gehandelt
oder so ähnlich.
Gruß Crazy
Sagen wir mal so, Anfang August ist m.E. spätestens Schluss, wenn vorher eine HV nicht etwas anderes beschließt. Allerspätestens im Oktober, denn da laufen die Stillhalteverpflichtungen der beiden klagendenden Altaktionäre aus.
Und bis dahin sollte Solvay entweder alles abgewickelt haben oder aber eine Idee haben, wie man den reellen Verlustvortrag nutzen kann.
Zitate aus der Abwicklungsschlussbilanz zum 30. November 2014:
Die in dem (negativen) Reinvermögen unter Ziffer 1) bereits berücksichtigten nachlaufenden Kosten bis zur Löschung der Gesellschaft unter Zugrundelegung eines Zeithorizonts für die Vollbeendigung bis einschließlich erstem Quartal 2015 enthalten u.a. die Kosten der letztmalig abzuhaltenden Hauptversammlung und sind durch das Contribution Agreement vom 9. November 2012 mit der Mehrheitsaktionärin Solvay Organics GmbH gedeckt.
§ 289 Abs. 4 Nr. 7 HGB
a) Gemäß Hauptversammlungsbeschluss vom 11. August 2010 ist die Gesellschaft ermächtigt worden, bis zu 1.040.000 Stück eigene Aktien zu erwerben. Die Ermächtigung kann ganz oder in Teilbeträgen, einmal oder mehrmals durch die Gesellschaft, aber auch durch ihre Konzernunternehmen oder für ihre oder deren Rechnung durch Dritte ausgeübt werden. Die Ermächtigung wurde am 12. August 2010 wirksam und gilt bis zum 10. August 2015.
...
b) Gemäß § 7 Abs. 3 der Satzung der Gesellschaft ist der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 10. August 2015 um insgesamt bis zu 5.200.000 EUR durch ein- oder mehrmalige Ausgabe nennbetragsloser auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bar- oder Sacheinlagen zu erhöhen (genehmigtes Kapital 2010).
Und bis dahin sollte Solvay entweder alles abgewickelt haben oder aber eine Idee haben, wie man den reellen Verlustvortrag nutzen kann.
Zitate aus der Abwicklungsschlussbilanz zum 30. November 2014:
Die in dem (negativen) Reinvermögen unter Ziffer 1) bereits berücksichtigten nachlaufenden Kosten bis zur Löschung der Gesellschaft unter Zugrundelegung eines Zeithorizonts für die Vollbeendigung bis einschließlich erstem Quartal 2015 enthalten u.a. die Kosten der letztmalig abzuhaltenden Hauptversammlung und sind durch das Contribution Agreement vom 9. November 2012 mit der Mehrheitsaktionärin Solvay Organics GmbH gedeckt.
§ 289 Abs. 4 Nr. 7 HGB
a) Gemäß Hauptversammlungsbeschluss vom 11. August 2010 ist die Gesellschaft ermächtigt worden, bis zu 1.040.000 Stück eigene Aktien zu erwerben. Die Ermächtigung kann ganz oder in Teilbeträgen, einmal oder mehrmals durch die Gesellschaft, aber auch durch ihre Konzernunternehmen oder für ihre oder deren Rechnung durch Dritte ausgeübt werden. Die Ermächtigung wurde am 12. August 2010 wirksam und gilt bis zum 10. August 2015.
...
b) Gemäß § 7 Abs. 3 der Satzung der Gesellschaft ist der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 10. August 2015 um insgesamt bis zu 5.200.000 EUR durch ein- oder mehrmalige Ausgabe nennbetragsloser auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bar- oder Sacheinlagen zu erhöhen (genehmigtes Kapital 2010).
Antwort auf Beitrag Nr.: 49.758.399 von Barnin-Man am 11.05.15 22:24:07
wo hast du das denn her ?
Im Bundesanzeiger steht auf jeden Fall nichts von einer 2 jährigen Stillhaltepflicht
weder bei der Girindus Veröffentlichung vom 21.10.2013
als auch bei der Solvay Veröffentlichung vom 07.10.2013
wobei was sollen die beiden auch schon ausplaudern die haben Ihre
0,63€ im Sack und werden wahrscheinlich eh nix sagen.
Interessanter finde ich persönlich was bei der Klage der 2 anderen Kleinaktionäre
herauskommt!!
Vielleicht steht ja nächste Woche was im Zwischenbericht?
Girindus AG i.L. / Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Rechnungslegungsberichten
13.05.2015 11:36
Bekanntmachung nach § 37v, 37w, 37x ff. WpHG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
=--------------------------------------------------------------------------
Hiermit gibt die Girindus AG i.L. bekannt, dass folgende Finanzberichte
veröffentlicht werden:
Bericht: Zwischenmitteilung innerhalb des 1. Halbjahres
Veröffentlichungsdatum / Deutsch: 19.05.2015
Deutsch: http://girindus.com/zwischenberichte.html 13.05.2015 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
=--------------------------------------------------------------------------
Sprache: Deutsch
Unternehmen: Girindus AG i.L.
Hans-Böckler-Allee 20
30173 Hannover
Deutschland
Internet: www.girindus.com
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
@elo
Zitat von Barnin-Man: Allerspätestens im Oktober, denn da laufen die Stillhalteverpflichtungen der beiden klagendenden Altaktionäre aus.
wo hast du das denn her ?
Im Bundesanzeiger steht auf jeden Fall nichts von einer 2 jährigen Stillhaltepflicht
weder bei der Girindus Veröffentlichung vom 21.10.2013
als auch bei der Solvay Veröffentlichung vom 07.10.2013
wobei was sollen die beiden auch schon ausplaudern die haben Ihre
0,63€ im Sack und werden wahrscheinlich eh nix sagen.
Interessanter finde ich persönlich was bei der Klage der 2 anderen Kleinaktionäre
herauskommt!!
Vielleicht steht ja nächste Woche was im Zwischenbericht?
Girindus AG i.L. / Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Rechnungslegungsberichten
13.05.2015 11:36
Bekanntmachung nach § 37v, 37w, 37x ff. WpHG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
=--------------------------------------------------------------------------
Hiermit gibt die Girindus AG i.L. bekannt, dass folgende Finanzberichte
veröffentlicht werden:
Bericht: Zwischenmitteilung innerhalb des 1. Halbjahres
Veröffentlichungsdatum / Deutsch: 19.05.2015
Deutsch: http://girindus.com/zwischenberichte.html 13.05.2015 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
=--------------------------------------------------------------------------
Sprache: Deutsch
Unternehmen: Girindus AG i.L.
Hans-Böckler-Allee 20
30173 Hannover
Deutschland
Internet: www.girindus.com
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
@elo
Antwort auf Beitrag Nr.: 49.774.326 von Mich@elo am 13.05.15 18:28:05Stimmt. Da hab ich bei der Stillhalteverpflichtung wohl was vermengt. Die zwei Jahre bezogen sich auf den Kauf von weiteren Aktien. Sorry.
3.2 Die Verkäufer verpflichten sich, (i) über die von ihnen verkauften Aktien bis zur Übertragung auf die Käuferin nicht zu verfügen; eine Verfügung auch über einzelne Aktien führt zum Verlust des Kaufpreisanspruches nach § 2; und (ii) während der nächsten zwei Jahre ab Wirksamwerden dieses Vertrages keine weiteren Aktien an der Girindus zu erwerben oder treuhänderisch zu halten, und (iii) im Zusammenhang mit einer Beendigung des den Parteien bekannten Rechtsstreits vor dem Landgericht Hannover (Az. 22 O 6/13 und 22 O 9/13, verbunden unter dem führenden Aktenzeichen 22 O 6/13) keine öffentlichen Äußerungen abzugeben, soweit sich gesetzlich oder aus einer vertraglichen Regelung mit der Girindus nichts anderes ergibt.
Aber wo kamen denn da die Klagen der beiden anderen Kleinaktionäre noch mal her? Ich dachte immer, Girindus hat vergessen, den Text aus ihren Berichten rauszunehmen.
3.2 Die Verkäufer verpflichten sich, (i) über die von ihnen verkauften Aktien bis zur Übertragung auf die Käuferin nicht zu verfügen; eine Verfügung auch über einzelne Aktien führt zum Verlust des Kaufpreisanspruches nach § 2; und (ii) während der nächsten zwei Jahre ab Wirksamwerden dieses Vertrages keine weiteren Aktien an der Girindus zu erwerben oder treuhänderisch zu halten, und (iii) im Zusammenhang mit einer Beendigung des den Parteien bekannten Rechtsstreits vor dem Landgericht Hannover (Az. 22 O 6/13 und 22 O 9/13, verbunden unter dem führenden Aktenzeichen 22 O 6/13) keine öffentlichen Äußerungen abzugeben, soweit sich gesetzlich oder aus einer vertraglichen Regelung mit der Girindus nichts anderes ergibt.
Aber wo kamen denn da die Klagen der beiden anderen Kleinaktionäre noch mal her? Ich dachte immer, Girindus hat vergessen, den Text aus ihren Berichten rauszunehmen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 49.775.238 von Barnin-Man am 13.05.15 21:15:05
die ersten beiden Kläger wurden von Solvay mit 0,63 € je Aktie abgefunden
Plus jede Menge Erstattungen von Gerichts + Anwaltskosten
(Die allerdings Girindus bezahlt hat)
Sprich auch die restlichen Kleinaktionäre !!!
die anderen beiden Klagen gehen um Schadensersatzansprüche wovon Girindus
sich bisher allerdings noch nichts annimmt.
(unbegründet, bla bla bla, usw.)
Die 1. Verhandlung fand im Januar 2015 in Hannover statt !
ich weiß es nicht genau aber solange da noch ein schwebendes Verfahren läuft
kann die Liquidation meines Wissens nicht beendet werden !?
Und Gerichtmühlen mahlen laaangsaam !
Ich glaube das ich Girindus nochmal auf der Hauptversammlung 2016 besuchen werde !!
in diesem Sinne
@elo
Zitat von Barnin-Man: Aber wo kamen denn da die Klagen der beiden anderen Kleinaktionäre noch mal her? Ich dachte immer, Girindus hat vergessen, den Text aus ihren Berichten rauszunehmen.
die ersten beiden Kläger wurden von Solvay mit 0,63 € je Aktie abgefunden
Plus jede Menge Erstattungen von Gerichts + Anwaltskosten
(Die allerdings Girindus bezahlt hat)
Sprich auch die restlichen Kleinaktionäre !!!
die anderen beiden Klagen gehen um Schadensersatzansprüche wovon Girindus
sich bisher allerdings noch nichts annimmt.
(unbegründet, bla bla bla, usw.)
Die 1. Verhandlung fand im Januar 2015 in Hannover statt !
ich weiß es nicht genau aber solange da noch ein schwebendes Verfahren läuft
kann die Liquidation meines Wissens nicht beendet werden !?
Und Gerichtmühlen mahlen laaangsaam !
Ich glaube das ich Girindus nochmal auf der Hauptversammlung 2016 besuchen werde !!
in diesem Sinne
@elo
17. Mai 2015 | Von Matthias Rieger | Kategorie: Markt & Wirtschaft
Das Thema Delisting (Börsenrückzug und damit eine deutliche Benachteiligung der Kleinanleger, die dann ihre Aktien nicht mehr über die Börse verkaufen können) ist offenbar endlich bei den Politikern ins Bewusstsein gerückt. Die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Elisabeth Winkelmeier-Becker und der zuständige Berichterstatter Stephan Harbarth haben in dieser Sache klar Position bezogen und machen sich für die Kleinaktionäre stark:
„Für die Union steht fest: Aktionäre müssen bei einem Delisting besser geschützt werden. Insbesondere müssen Minderheitsaktionäre einen Anspruch auf eine angemessene Abfindung erhalten.“ Die Politiker haben erkannt, dass „zahlreiche Emittenten die niedrigeren Voraussetzungen seit der Rechtsprechungsänderung für ein Delisting zum Nachteil der Kleinaktionäre genutzt haben“.
Wir begrüßen diese Initiative und hoffen auf eine schnelle Korrektur der aktuellen Praxis. Besonders die Forderung einer angemessenen Abfindung für die Minderheitsaktionäre ist wichtig, um das Vertrauen in den Aktienmarkt wieder herzustellen. Bei der aktuellen Rechtslage werden die Kleinaktionäre massiv benachteiligt und die Großaktionäre bevorteilt.
Das Beispiel der Magix AG (WKN 722078) zeigt dies deutlich. Hier hat zwar ein Vorstand ein Angebot an die Kleinaktionäre vorgelegt. Doch dieses Angebot entspricht aus unserer Sicht nicht dem Wert des Unternehmens. Es sieht eher danach aus, dass Großaktionäre die Verunsicherung der Kleinanleger nach einem Delisting oftmals nutzen, um preisgünstig die eigenen Aktienpakete aufzustocken.
Eine unabhängige Überprüfung, ob derartige Angebote fair sind, gibt es derzeit leider nicht. Durch die fehlende Börsennotiz verspüren viele Kleinanleger sicherlich einen starken Druck, sich auch bei niedrigen Angeboten von ihren Aktien zu trennen. Einige Finanzprofis versuchen diese Verunsicherung zu nutzen und leiten über die Banken den Aktionären teilweise unverschämt niedrige Angebote zu.
Insgesamt ist die aktuelle Situation ein Anschlag auf die Aktionärskultur in Deutschland.
Der Aktionär war den Unternehmen als Kapitalgeber in einer Phase mit hohem Kapitalbedarf willkommen. Sobald das Geschäft dann jedoch rund läuft und kontinuierlich Gewinne abwirft, so dass eine Finanzierung über die Börse nicht mehr nötig ist, dann kann nach der aktuellen Gesetzeslage in bestimmten Fällen ein Börsenrückzug durchgeführt werden. Da ohne Börsennotiz der Wert der Aktien für die Kleinanleger deutlich sinkt, kommt damit eine solche Maßnahme einer Teilenteignung der Minderheitsaktionäre durch den Großaktionär gleich.
Dies ist ein Skandal und es wird somit höchste Zeit, diese Benachteiligung der Aktionäre zu beenden. Sollten sich die Anleger noch stärker von der Börse abwenden, dann wäre sogar die volkswirtschaftlich wichtige Funktion der Börse als Finanzierungsquelle der Unternehmen gefährdet. Börsianer werden nur bereit sein, die Risiken der Aktienanlage auf sich zu nehmen, wenn sie auch auf faire Rahmenbedingungen vertrauen können. Wir können nur hoffen, dass den Ankündigungen der CDU/CSU jetzt auch zügig Taten folgen.
Ein interessanter Artikel,
trifft zwar auf Girindus nicht ganz zu weil hier zuerst der Kleinaktionär
durch den Großaktionär enteignet wurde, was aber wiederum an dieser desaströsen
75% Squezze Out Regelung liegt die durch das Aktiengesetz gestattet das ein
Großaktionär mit 75% Aktienanteil den Laden einfach platt macht !!!
Und die einzige Einnahmequelle des Unternehmens einfach verkauft !!!
(Avecia Nitto Denko lacht sich wahrscheinlich immer noch schlapp)
Wenn die Politik jetzt was ändert sollten Sie mal mit dem Fall Girindus anfangen !
@elo
Das Thema Delisting (Börsenrückzug und damit eine deutliche Benachteiligung der Kleinanleger, die dann ihre Aktien nicht mehr über die Börse verkaufen können) ist offenbar endlich bei den Politikern ins Bewusstsein gerückt. Die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Elisabeth Winkelmeier-Becker und der zuständige Berichterstatter Stephan Harbarth haben in dieser Sache klar Position bezogen und machen sich für die Kleinaktionäre stark:
„Für die Union steht fest: Aktionäre müssen bei einem Delisting besser geschützt werden. Insbesondere müssen Minderheitsaktionäre einen Anspruch auf eine angemessene Abfindung erhalten.“ Die Politiker haben erkannt, dass „zahlreiche Emittenten die niedrigeren Voraussetzungen seit der Rechtsprechungsänderung für ein Delisting zum Nachteil der Kleinaktionäre genutzt haben“.
Wir begrüßen diese Initiative und hoffen auf eine schnelle Korrektur der aktuellen Praxis. Besonders die Forderung einer angemessenen Abfindung für die Minderheitsaktionäre ist wichtig, um das Vertrauen in den Aktienmarkt wieder herzustellen. Bei der aktuellen Rechtslage werden die Kleinaktionäre massiv benachteiligt und die Großaktionäre bevorteilt.
Das Beispiel der Magix AG (WKN 722078) zeigt dies deutlich. Hier hat zwar ein Vorstand ein Angebot an die Kleinaktionäre vorgelegt. Doch dieses Angebot entspricht aus unserer Sicht nicht dem Wert des Unternehmens. Es sieht eher danach aus, dass Großaktionäre die Verunsicherung der Kleinanleger nach einem Delisting oftmals nutzen, um preisgünstig die eigenen Aktienpakete aufzustocken.
Eine unabhängige Überprüfung, ob derartige Angebote fair sind, gibt es derzeit leider nicht. Durch die fehlende Börsennotiz verspüren viele Kleinanleger sicherlich einen starken Druck, sich auch bei niedrigen Angeboten von ihren Aktien zu trennen. Einige Finanzprofis versuchen diese Verunsicherung zu nutzen und leiten über die Banken den Aktionären teilweise unverschämt niedrige Angebote zu.
Insgesamt ist die aktuelle Situation ein Anschlag auf die Aktionärskultur in Deutschland.
Der Aktionär war den Unternehmen als Kapitalgeber in einer Phase mit hohem Kapitalbedarf willkommen. Sobald das Geschäft dann jedoch rund läuft und kontinuierlich Gewinne abwirft, so dass eine Finanzierung über die Börse nicht mehr nötig ist, dann kann nach der aktuellen Gesetzeslage in bestimmten Fällen ein Börsenrückzug durchgeführt werden. Da ohne Börsennotiz der Wert der Aktien für die Kleinanleger deutlich sinkt, kommt damit eine solche Maßnahme einer Teilenteignung der Minderheitsaktionäre durch den Großaktionär gleich.
Dies ist ein Skandal und es wird somit höchste Zeit, diese Benachteiligung der Aktionäre zu beenden. Sollten sich die Anleger noch stärker von der Börse abwenden, dann wäre sogar die volkswirtschaftlich wichtige Funktion der Börse als Finanzierungsquelle der Unternehmen gefährdet. Börsianer werden nur bereit sein, die Risiken der Aktienanlage auf sich zu nehmen, wenn sie auch auf faire Rahmenbedingungen vertrauen können. Wir können nur hoffen, dass den Ankündigungen der CDU/CSU jetzt auch zügig Taten folgen.
Ein interessanter Artikel,
trifft zwar auf Girindus nicht ganz zu weil hier zuerst der Kleinaktionär
durch den Großaktionär enteignet wurde, was aber wiederum an dieser desaströsen
75% Squezze Out Regelung liegt die durch das Aktiengesetz gestattet das ein
Großaktionär mit 75% Aktienanteil den Laden einfach platt macht !!!
Und die einzige Einnahmequelle des Unternehmens einfach verkauft !!!
(Avecia Nitto Denko lacht sich wahrscheinlich immer noch schlapp)
Wenn die Politik jetzt was ändert sollten Sie mal mit dem Fall Girindus anfangen !
@elo
Der Link ist zwar nicht mehr taufrisch, aber das ehemalige Geschäft scheint sich jedenfalls immer besser zu entwickeln.
http://www.prweb.com/releases/2015/05/prweb12692316.htm
http://www.prweb.com/releases/2015/05/prweb12692316.htm
Antwort auf Beitrag Nr.: 49.794.627 von Barnin-Man am 17.05.15 22:29:02Die Girindus Geldmaschine läuft !
Nur dummerweise unter falschem Namen
Ich hoffe mal das die Chefetage von Solvay das auch mal wahrnimmt und den
verantwortlichen für diese Enteignung in die Wüste schickt !!!
Das kann doch so nicht gewollt sein bei einem Globalplayer wie Solvay das sich
nun mal so kompetent und innovativ darstellt.
Auszug von der Solvay Webseite:
Seit jeher ist die Nachhaltigkeit unseres Unternehmens fest in unserer Unternehmenskultur verankert. Unser Ziel ist es, eine Führungsrolle bei nachhaltiger Chemie zu übernehmen und unseren Energie-Fußabdruck zu mindern.
Als Unternehmen Verantwortung zu übernehmen, heißt für Solvay, die Auswirkungen auf die Umwelt, die Gesellschaft und die Wirtschaft zu steuern.
Wir sind bestrebt, jeden Tag aufs Neue sicherzustellen, dass nachhaltige Entwicklung nicht nur eine Vision, sondern Wirklichkeit ist.
Da ist wohl beim steuern was schief gelaufen !!
@elo
Nur dummerweise unter falschem Namen
Ich hoffe mal das die Chefetage von Solvay das auch mal wahrnimmt und den
verantwortlichen für diese Enteignung in die Wüste schickt !!!
Das kann doch so nicht gewollt sein bei einem Globalplayer wie Solvay das sich
nun mal so kompetent und innovativ darstellt.
Auszug von der Solvay Webseite:
Seit jeher ist die Nachhaltigkeit unseres Unternehmens fest in unserer Unternehmenskultur verankert. Unser Ziel ist es, eine Führungsrolle bei nachhaltiger Chemie zu übernehmen und unseren Energie-Fußabdruck zu mindern.
Als Unternehmen Verantwortung zu übernehmen, heißt für Solvay, die Auswirkungen auf die Umwelt, die Gesellschaft und die Wirtschaft zu steuern.
Wir sind bestrebt, jeden Tag aufs Neue sicherzustellen, dass nachhaltige Entwicklung nicht nur eine Vision, sondern Wirklichkeit ist.
Da ist wohl beim steuern was schief gelaufen !!
@elo
Antwort auf Beitrag Nr.: 49.837.865 von Mich@elo am 23.05.15 19:38:00das Solvay als Unternehmen Verantwortung übernimmt ist ja so falsch nicht.
Solvay ist dafür verantwortlich das Girindus jetzt in der Liquidtion ist.
Solvay ist dafür verantwortlich das die Minderheitsaktionäre enteignet wurden.
Solvay ist dafür verantwortlich das Girindus America verrammscht wurde.
kurz gesagt Solvay hat Girindus platt gemacht ohne Rücksicht auf irgendwas
Solvay ist dafür verantwortlich das Girindus jetzt in der Liquidtion ist.
Solvay ist dafür verantwortlich das die Minderheitsaktionäre enteignet wurden.
Solvay ist dafür verantwortlich das Girindus America verrammscht wurde.
kurz gesagt Solvay hat Girindus platt gemacht ohne Rücksicht auf irgendwas
in der Zwischenmitteilung vom 19.05.2015 ist die Rede davon das mit der
Löschung der Gesellschaft nach der steuerlichen Schlussveranlagung zu rechnen ist.
Außerdem läuft wohl aktuell noch eine Berufung der Aktionärsklagen!
Quelle:
http://www.girindus.com/img/pdfinterim/20150515-Girindus-Zwi…
Mich würde jetzt mal interessieren ob während eines laufenden Gerichtsverfahrens
die Sache so einfach beendet werden kann?
@elo
Löschung der Gesellschaft nach der steuerlichen Schlussveranlagung zu rechnen ist.
Außerdem läuft wohl aktuell noch eine Berufung der Aktionärsklagen!
Quelle:
http://www.girindus.com/img/pdfinterim/20150515-Girindus-Zwi…
Mich würde jetzt mal interessieren ob während eines laufenden Gerichtsverfahrens
die Sache so einfach beendet werden kann?
@elo
Enteignung der Kleinaktionäre 2.0 !!
Girindus AG i.L.: Antrag auf Widerruf der Zulassung der Aktien der Gesellschaft zum regulierten Markt (General Standard)
05.06.2015 14:32
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
Girindus Aktiengesellschaft i.L.
Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 Abs. 1 WpHG
Antrag auf Widerruf der Zulassung der Aktien der Gesellschaft zum regulierten Markt (General Standard)
Die Gesellschaft hat heute entschieden, einen Antrag auf Widerruf der Zulassung der Aktien der Gesellschaft zum regulierten Markt (General Standard) an der Frankfurter Wertpapierbörse zu stellen. Vor dem Hintergrund, dass sich die Abwicklung der Gesellschaft in einem fortgeschrittenen Stadium befindet, soll durch das Delisting der Aktien der Gesellschaft der mit der Notierung der Aktien verbundene Verwaltungs- und Kostenaufwand reduziert werden.
Die Gesellschaft rechnet damit, dass der Widerruf der Zulassung der Aktien zum regulierten Markt (General Standard) sechs Monate nach der Entscheidung über den Widerruf durch die Geschäftsführung der Frankfurter Wertpapierbörse und deren Veröffentlichung wirksam werden wird. Es erscheint vor dem Hintergrund des fortgeschrittenen Stadiums der Abwicklung der Gesellschaft allerdings auch nicht ausgeschlossen, dass die Gesellschaft vor dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens des Delistings im Handelsregister gelöscht wird und damit automatisch die Börsennotierung entfällt.
5. Juni 2015
Der Abwickler
Kontakt: Investor Relations Girindus AG i.L. Member of the Solvay Group Hans-Böckler-Allee 20 30173 Hannover Tel: +49 (0)511 857 3525 Fax: +49 (0)511 857 3528 eMail: ir@girindus.com
ISIN DE0005880405
AXC0143 2015-06-05/14:32
© 2015 dpa-AFX
Die 18 % Streubesitz werden einfach ausgelöscht !
Raubrittertum der Neuzeit !!!
Früher hätte man euch dafür ..........
@elo
Girindus AG i.L.: Antrag auf Widerruf der Zulassung der Aktien der Gesellschaft zum regulierten Markt (General Standard)
05.06.2015 14:32
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
Girindus Aktiengesellschaft i.L.
Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 Abs. 1 WpHG
Antrag auf Widerruf der Zulassung der Aktien der Gesellschaft zum regulierten Markt (General Standard)
Die Gesellschaft hat heute entschieden, einen Antrag auf Widerruf der Zulassung der Aktien der Gesellschaft zum regulierten Markt (General Standard) an der Frankfurter Wertpapierbörse zu stellen. Vor dem Hintergrund, dass sich die Abwicklung der Gesellschaft in einem fortgeschrittenen Stadium befindet, soll durch das Delisting der Aktien der Gesellschaft der mit der Notierung der Aktien verbundene Verwaltungs- und Kostenaufwand reduziert werden.
Die Gesellschaft rechnet damit, dass der Widerruf der Zulassung der Aktien zum regulierten Markt (General Standard) sechs Monate nach der Entscheidung über den Widerruf durch die Geschäftsführung der Frankfurter Wertpapierbörse und deren Veröffentlichung wirksam werden wird. Es erscheint vor dem Hintergrund des fortgeschrittenen Stadiums der Abwicklung der Gesellschaft allerdings auch nicht ausgeschlossen, dass die Gesellschaft vor dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens des Delistings im Handelsregister gelöscht wird und damit automatisch die Börsennotierung entfällt.
5. Juni 2015
Der Abwickler
Kontakt: Investor Relations Girindus AG i.L. Member of the Solvay Group Hans-Böckler-Allee 20 30173 Hannover Tel: +49 (0)511 857 3525 Fax: +49 (0)511 857 3528 eMail: ir@girindus.com
ISIN DE0005880405
AXC0143 2015-06-05/14:32
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Die 18 % Streubesitz werden einfach ausgelöscht !
Raubrittertum der Neuzeit !!!
Früher hätte man euch dafür ..........
@elo
Der Streubesitz liegt aktuell bei 16,95%
1,76 Mio. Aktien in den Händen von verarschten Kleinaktionären!!!
Der Rest ist bei Solvay! (8,63 Mio. Stücke)
warum werden die Aktien nicht verkauft nach der Meldung vom 05.06.?
Wie verhält sich diese Aktion eigentlich Steuerrechtlich?
@elo
1,76 Mio. Aktien in den Händen von verarschten Kleinaktionären!!!
Der Rest ist bei Solvay! (8,63 Mio. Stücke)
warum werden die Aktien nicht verkauft nach der Meldung vom 05.06.?
Wie verhält sich diese Aktion eigentlich Steuerrechtlich?
@elo
Umsätze am Freitag:
1,95€ in Frankfurt
2,99€ in München
und am 18.12.ist wahrscheinlich der letzte Handelstag.
Wie in einer Ad-hoc-Mitteilung der Gesellschaft am 5. Juni 2015 bekanntgegeben wurde, hatte die Gesellschaft am gleichen Tag entschieden, einen Antrag auf Widerruf der Zulassung der Aktien der Gesellschaft zum regulierten Markt (General Standard) an der Frankfurter Wertpapierbörse zu stellen. Auf den hiernach gestellten Antrag des Abwicklers der Gesellschaft hat die Geschäftsführung der Frankfurter Wertpapierbörse am 18. Juni 2015 den Widerruf beschlossen und im Internet (www.deutsche-boerse.com) veröffentlicht. In dem Beschluss wurde festgestellt, dass der Widerruf mit Ablauf des 18. Dezember 2015 wirksam wird.
Quelle: http://www.girindus.com/
und wenn dann die Aktien wertlos verfallen sind muss man auch keine Sorge
haben das man bei eventuellen späteren Schadensersatzklagen seinen
Kursdifferenzschaden nicht schlüssig darlegen kann !!!
@elo
1,95€ in Frankfurt
2,99€ in München
und am 18.12.ist wahrscheinlich der letzte Handelstag.
Wie in einer Ad-hoc-Mitteilung der Gesellschaft am 5. Juni 2015 bekanntgegeben wurde, hatte die Gesellschaft am gleichen Tag entschieden, einen Antrag auf Widerruf der Zulassung der Aktien der Gesellschaft zum regulierten Markt (General Standard) an der Frankfurter Wertpapierbörse zu stellen. Auf den hiernach gestellten Antrag des Abwicklers der Gesellschaft hat die Geschäftsführung der Frankfurter Wertpapierbörse am 18. Juni 2015 den Widerruf beschlossen und im Internet (www.deutsche-boerse.com) veröffentlicht. In dem Beschluss wurde festgestellt, dass der Widerruf mit Ablauf des 18. Dezember 2015 wirksam wird.
Quelle: http://www.girindus.com/
und wenn dann die Aktien wertlos verfallen sind muss man auch keine Sorge
haben das man bei eventuellen späteren Schadensersatzklagen seinen
Kursdifferenzschaden nicht schlüssig darlegen kann !!!
@elo
Letzter Preis 0,017 €
Datum, Zeit 09.07.2015 15:20
Differenz zum Vortag - / -
Tagesumsatz in € 19
Umsatz in Stück 1.118
Preisfeststellungen 3
Geld/Brief 0,017 : 0,049
Geld/Brief Volumen in Stück 64.706 : 14.572
Geld/Brief Zeit 09.07.2015 17:35:01
Spread abs/rel. 0,032 / 65,31%
Vielleicht später mal interessant. Ob Girindus dann zu Weihnachten noch im Freiverkehr handelbar sein wird?
in 3 Wochen läuft die Berufung vorm Oberlandesgericht Celle !
(Termin 16.09.2015)
Nach meiner Auffassung ist die Berufung sehr wohl begründet !
@elo
(Termin 16.09.2015)
Nach meiner Auffassung ist die Berufung sehr wohl begründet !
@elo
Termin Mittwoch 16.09.2015 Oberlandesgericht Celle!
ich hoffe mal das sich die Richter diesmal etwas intensiver mit dem Fall auseinander setzen !!!
@elo
ich hoffe mal das sich die Richter diesmal etwas intensiver mit dem Fall auseinander setzen !!!
@elo
Hallo in die Runde.
Und wie ist die Verhandlung eigentlich ausgegangen. Gibt es Jemanden der Jemanden kennt, der irgendwas gehört hat? ;-)
Kann man die interessanten Sachen eigentlich irgendwo nachlesen?
Warum macht Solvay die Bude noch nicht zu? Ein wenig komisch. Können die nicht genug von diesem Trauerspiel kriegen?
Und wie ist die Verhandlung eigentlich ausgegangen. Gibt es Jemanden der Jemanden kennt, der irgendwas gehört hat? ;-)
Kann man die interessanten Sachen eigentlich irgendwo nachlesen?
Warum macht Solvay die Bude noch nicht zu? Ein wenig komisch. Können die nicht genug von diesem Trauerspiel kriegen?
ich glaube solange noch ein Gerichtsverfahren läuft
wird der Aktienhandel auch noch nicht eingestellt.
Aktuelle Informationen habe ich allerdings nicht.
@elo
wird der Aktienhandel auch noch nicht eingestellt.
Aktuelle Informationen habe ich allerdings nicht.
@elo
auf alle Fälle hätte Solvay den Spuk deutlich günstiger beenden können.
für die Kohle die in den letzten 3 Jahren verbrannt wurde
(Börsennotierung/Kosten für den Abwickler/Hauptversammlungen/Anwalts+ Gerichtskosten)
hätte man locker die vermeintlichen Kleinaktionäre vernünftig ausbezahlen können !!!
Ich hoffe mal das die Klage noch weiter läuft bis zum BGH und bis das dann entschieden
wird vergeht locker noch mal ein Jahr.
Und ich bin weiterhin nicht sicher das man eine Gesellschaft aus dem Handelsregister
streichen kann bzw. das Delisting vom Börsenhandel durchziehen kann solange noch
ein offenes Gerichtsverfahren läuft !?!
@elo
für die Kohle die in den letzten 3 Jahren verbrannt wurde
(Börsennotierung/Kosten für den Abwickler/Hauptversammlungen/Anwalts+ Gerichtskosten)
hätte man locker die vermeintlichen Kleinaktionäre vernünftig ausbezahlen können !!!
Ich hoffe mal das die Klage noch weiter läuft bis zum BGH und bis das dann entschieden
wird vergeht locker noch mal ein Jahr.
Und ich bin weiterhin nicht sicher das man eine Gesellschaft aus dem Handelsregister
streichen kann bzw. das Delisting vom Börsenhandel durchziehen kann solange noch
ein offenes Gerichtsverfahren läuft !?!
@elo
DGAP Zulassungsfolgepflichtmitteilung: Girindus AG i.L. / Herkunftsstaat
Girindus AG i.L.: Veröffentlichung des Herkunftsstaates gemäß § 2c WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
2015-11-26 / 12:37
Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
Die Girindus AG i.L. gibt gem. § 2c WpHG bekannt, dass Deutschland der Herkunftsstaat ist.
2015-11-26 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und
Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und http://www.dgap.de
Sprache: Deutsch
Unternehmen: Girindus AG i.L.
Hans-Böckler-Allee 20
30173 Hannover
Deutschland
Telefon: +49 511 857 3535
Fax: +49 511 857 3537
E-Mail: ir@girindus.com
Internet: www.girindus.com
ISIN: DE0005880405
WKN: 588040
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard); Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München,
Stuttgart
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
417323 2015-11-26
Ja und ???
@elo
Girindus AG i.L.: Veröffentlichung des Herkunftsstaates gemäß § 2c WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
2015-11-26 / 12:37
Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
Die Girindus AG i.L. gibt gem. § 2c WpHG bekannt, dass Deutschland der Herkunftsstaat ist.
2015-11-26 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und
Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und http://www.dgap.de
Sprache: Deutsch
Unternehmen: Girindus AG i.L.
Hans-Böckler-Allee 20
30173 Hannover
Deutschland
Telefon: +49 511 857 3535
Fax: +49 511 857 3537
E-Mail: ir@girindus.com
Internet: www.girindus.com
ISIN: DE0005880405
WKN: 588040
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard); Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München,
Stuttgart
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
417323 2015-11-26
Ja und ???
@elo
Und ?
Ad-hoc Mitteilung ?
Informationen ?
aus welchem Grund hat die Verhandlung beim OLG Celle
am 16.09.2015 nicht stattgefunden ?
@elo
Ad-hoc Mitteilung ?
Informationen ?
aus welchem Grund hat die Verhandlung beim OLG Celle
am 16.09.2015 nicht stattgefunden ?
@elo
Antwort auf Beitrag Nr.: 51.664.150 von Mich@elo am 05.02.16 03:37:57Ist doch scheiss egal. Die Firma ist tot. FAKT!
Eine der letzten Neuer Markt Pfeifen ist endgültig vom Board gegangen. Betrachte es als Lehrgeld (wie wir alle) und freue dich für die Links. Die haben uns gelinkt Alles andere gehört in die Kategorie hätte, wäre, wenn.
Ich habe meine Verluste längst ausgebügelt. Nicht auszudenken, wie es heute wäre, wenn ich das Geld damals angenommen hätte
Eine der letzten Neuer Markt Pfeifen ist endgültig vom Board gegangen. Betrachte es als Lehrgeld (wie wir alle) und freue dich für die Links. Die haben uns gelinkt Alles andere gehört in die Kategorie hätte, wäre, wenn.
Ich habe meine Verluste längst ausgebügelt. Nicht auszudenken, wie es heute wäre, wenn ich das Geld damals angenommen hätte
Antwort auf Beitrag Nr.: 51.797.953 von glubiger15 am 21.02.16 12:11:21Wenn die Firma tot wäre, wäre sie aber schon liquidiert, oder?
Insofern ist die Frage schon berechtigt.
Man muss sich nur den Verlustvortrag, die Beteiligungsstruktur und dieses unendliche Prozedere angucken um hier schon alles abzuschreiben. Aber vielleicht irre mich ja komplett.
Gedanklich abgeschrieben ist aber bei mir auch schon alles ...
Insofern ist die Frage schon berechtigt.
Man muss sich nur den Verlustvortrag, die Beteiligungsstruktur und dieses unendliche Prozedere angucken um hier schon alles abzuschreiben. Aber vielleicht irre mich ja komplett.
Gedanklich abgeschrieben ist aber bei mir auch schon alles ...
Antwort auf Beitrag Nr.: 51.798.772 von Barnin-Man am 21.02.16 14:20:49Dann eben 'Hirntot'. Läuft letztlich aufs Gleiche hinaus ^^
ich frage mich wie es möglich ist eine Abwicklungsschlussrechnung
zum 01.12.2014 !! zu veröffentlichen obwohl die Aktie noch bis zum
18.12.2015 !! gehandelt wurde und überhaupt noch nicht geklärt war
was aus den Aktionärsklagen wird.
Hier gibt es noch eine Menge aufzuarbeiten !
und zu prüfen !!
@elo
nur mal so zum nachdenken :
VW-Aktionäre: Schadensersatz wegen unterlassener Ad-hoc-Mitteilung gemäß § 37b WpHG
Die Abgasmanipulation betrifft weltweit rund 11 Mio. Fahrzeuge des VW-Konzerns. Konkret geht es darum, dass in diesen Fahrzeugen eine Manipulationssoftware eingebaut wurde, die Schadstofffilter nur im Prüfzustand aktiviert. Im regelmäßigen Verkehr hingegen nicht, so dass die tatsächlichen Abgase um ein Vielfaches höher sind – und behördliche Zulassungswerte weit übersteigen. Dies hat nicht nur Auswirkungen auf die Luftqualität, sondern stellt auch die bestehenden behördlichen Zulassungen für diese Fahrzeuge in Frage. Betroffene Autofahrer müssen eventuell damit rechnen, nicht mehr in innerstädtischen Bereichen fahren zu dürfen. Ein Verkaufseinbruch von VW-Fahrzeugen und mögliche Rückgabeaktionen stehen im Raum. Inzwischen erlitten auch die VW-Aktien einen gewaltigen Kurseinbruch.
Aktionäre haben Anspruch auf Schadenersatz nach § 37b WpHG. Konkret besagt die Norm:
„Unterlässt es der Emittent von Finanzinstrumenten, die zum Handel an einer inländischen Börse zugelassen sind, unverzüglich eine Insiderinformation zu veröffentlichen, die ihn unmittelbar betrifft, ist er einem Dritten zum Ersatz des durch die Unterlassung entstandenen Schadens verpflichtet, wenn der Dritte
1.die Finanzinstrumente nach der Unterlassung erwirbt und er bei Bekanntwerden der Insiderinformation noch Inhaber der Finanzinstrumente ist oder
2.die Finanzinstrumente vor dem Entstehen der Insiderinformation erwirbt und nach der Unterlassung veräußert.”
Wann konkret VW die Aktionäre hätte informieren müssen, lässt sich noch nicht eindeutig bestimmen. In Betracht kommen verschiedene Zeitpunkte: der Einbau der Software, die Warnung durch Bosch, die entwickelte Software nicht manipulativ zu verwenden, Hinweise an Vorgesetzte durch VW-Techniker oder erst die jüngsten Entwicklungen in den USA.
Geschädigte Anleger können, soweit die gesetzlichen Anforderungen des § 37b WpHG in ihrem Fall erfüllt sind, den gesamten Schaden geltend machen. Bereits 2011 hat der Bankensenat des BGH ein Grundsatzurteil zum Thema Marktmanipulation erlassen und in diesem Zusammenhang entschieden, dass der Schadensersatzanspruch aus § 37b WpHG auf Erstattung des Kaufpreises der Aktien Zug-um-Zug gegen deren Rückgabe gerichtet ist, alternativ aber auch die Erstattung der Differenz zwischen dem Kurs bei Erwerb der Aktien und deren fiktiven Kurs bei Veröffentlichung einer unverzüglichen Ad-hoc-Mitteilung verlangt werden kann (vgl. BGH Urteil vom 13.12.2011 zu Az. XI ZR 51/10).
Im Hinblick auf mögliche Verjährungstatbestände sollten Aktionäre jedoch frühzeitig ihre Ansprüche prüfen lassen und ggf. geltend machen.
@elo
VW-Aktionäre: Schadensersatz wegen unterlassener Ad-hoc-Mitteilung gemäß § 37b WpHG
Die Abgasmanipulation betrifft weltweit rund 11 Mio. Fahrzeuge des VW-Konzerns. Konkret geht es darum, dass in diesen Fahrzeugen eine Manipulationssoftware eingebaut wurde, die Schadstofffilter nur im Prüfzustand aktiviert. Im regelmäßigen Verkehr hingegen nicht, so dass die tatsächlichen Abgase um ein Vielfaches höher sind – und behördliche Zulassungswerte weit übersteigen. Dies hat nicht nur Auswirkungen auf die Luftqualität, sondern stellt auch die bestehenden behördlichen Zulassungen für diese Fahrzeuge in Frage. Betroffene Autofahrer müssen eventuell damit rechnen, nicht mehr in innerstädtischen Bereichen fahren zu dürfen. Ein Verkaufseinbruch von VW-Fahrzeugen und mögliche Rückgabeaktionen stehen im Raum. Inzwischen erlitten auch die VW-Aktien einen gewaltigen Kurseinbruch.
Aktionäre haben Anspruch auf Schadenersatz nach § 37b WpHG. Konkret besagt die Norm:
„Unterlässt es der Emittent von Finanzinstrumenten, die zum Handel an einer inländischen Börse zugelassen sind, unverzüglich eine Insiderinformation zu veröffentlichen, die ihn unmittelbar betrifft, ist er einem Dritten zum Ersatz des durch die Unterlassung entstandenen Schadens verpflichtet, wenn der Dritte
1.die Finanzinstrumente nach der Unterlassung erwirbt und er bei Bekanntwerden der Insiderinformation noch Inhaber der Finanzinstrumente ist oder
2.die Finanzinstrumente vor dem Entstehen der Insiderinformation erwirbt und nach der Unterlassung veräußert.”
Wann konkret VW die Aktionäre hätte informieren müssen, lässt sich noch nicht eindeutig bestimmen. In Betracht kommen verschiedene Zeitpunkte: der Einbau der Software, die Warnung durch Bosch, die entwickelte Software nicht manipulativ zu verwenden, Hinweise an Vorgesetzte durch VW-Techniker oder erst die jüngsten Entwicklungen in den USA.
Geschädigte Anleger können, soweit die gesetzlichen Anforderungen des § 37b WpHG in ihrem Fall erfüllt sind, den gesamten Schaden geltend machen. Bereits 2011 hat der Bankensenat des BGH ein Grundsatzurteil zum Thema Marktmanipulation erlassen und in diesem Zusammenhang entschieden, dass der Schadensersatzanspruch aus § 37b WpHG auf Erstattung des Kaufpreises der Aktien Zug-um-Zug gegen deren Rückgabe gerichtet ist, alternativ aber auch die Erstattung der Differenz zwischen dem Kurs bei Erwerb der Aktien und deren fiktiven Kurs bei Veröffentlichung einer unverzüglichen Ad-hoc-Mitteilung verlangt werden kann (vgl. BGH Urteil vom 13.12.2011 zu Az. XI ZR 51/10).
Im Hinblick auf mögliche Verjährungstatbestände sollten Aktionäre jedoch frühzeitig ihre Ansprüche prüfen lassen und ggf. geltend machen.
@elo
welche strafrechtlichen Konsequenzen kann es haben wenn die
verarschten Kleinaktionäre erst nach dem Ende der Liquidation
von so einer Aktion Kenntnis erlangen ?
Hinsichtlich der Verjährungsfristen und natürlich der Haftung ?
@elo
verarschten Kleinaktionäre erst nach dem Ende der Liquidation
von so einer Aktion Kenntnis erlangen ?
Hinsichtlich der Verjährungsfristen und natürlich der Haftung ?
@elo
in den Ad-hoc Mitteilungen von Girindus war immer die Rede
davon das die anhängigen Aktionärsklagen nach Auffassung von
Girindus offensichtlich unbegründet sind.
Ach ehrlich ??
ich warte aktuell noch auf eine Eintragung im Bundesregister aus der hervorgeht
wieviel Schweigegelder diesmal geflossen sind !!!
@elo
davon das die anhängigen Aktionärsklagen nach Auffassung von
Girindus offensichtlich unbegründet sind.
Ach ehrlich ??
ich warte aktuell noch auf eine Eintragung im Bundesregister aus der hervorgeht
wieviel Schweigegelder diesmal geflossen sind !!!
@elo
Die §§ 37 b und 37 c WpHG knüpfen eine Schadensersatzpflicht an unterlassene sowie verspätete
oder unwahre Ad-hoc-Mitteilungen.
Verkauft ein Anleger aufgrund einer derartigen Verletzung der Ad-hoc-Mitteilungspflicht seine
Finanzinstrumente zu billig oder kauft er sie zu teuer, kann er vom Emittenten Schadensersatz
verlangen !
Quelle:
(Assmann/Schneider, WpHG, 6. Aufl. 2012, §§ 37 b, 37 c, Rn. 3)
@elo
oder unwahre Ad-hoc-Mitteilungen.
Verkauft ein Anleger aufgrund einer derartigen Verletzung der Ad-hoc-Mitteilungspflicht seine
Finanzinstrumente zu billig oder kauft er sie zu teuer, kann er vom Emittenten Schadensersatz
verlangen !
Quelle:
(Assmann/Schneider, WpHG, 6. Aufl. 2012, §§ 37 b, 37 c, Rn. 3)
@elo
gibt es hier eigentlich noch Aktionäre die im Zeitraum :
08.05.2012 bis 09.11.2012 Girindus Aktien gekauft haben ?
@elo
08.05.2012 bis 09.11.2012 Girindus Aktien gekauft haben ?
@elo
Die ad-hoc-Publizität dient der informationeilen Chancengleichheit der Marktteilnehmer und der Verhütung des lnsiderhandels.
Sie stellt eine Börsenzulassungsfolgepflicht dar und dient der Sicherstellung einer zutreffenden Marktpreisbildung.
Die Effizienz der Wertpapiermärkte setzt voraus, dass der Markt alle für die Preisbildung relevanten Informationen zeitnah erhält
und diese umfassend und verlässlich sind. Dies wiederum ermöglicht es dem einzelnen Anleger, eine eigenverantwortliche
Anlageentscheidung zu treffen
Quelle: (Assmann/Schneider, a.a.O., Rz. 4).
Diese Möglichkeit ist uns Kleinaktionären genommen worden, indem Girindus die Information über die
Veräußerungsabsicht betreffend der Girindus America lnc. nicht bereits mitgeteilt hat, als es zur
Unterzeichnung des non-binding Letter of lntend gekommen war bzw. spätestens als sie den Auftrag
zu einer Fairness Opinion erteilt hatte.
Hinzu kommt, dass nicht lediglich der Verkauf der Girindus America lnc. als Tochterfirma und wesentlichem
Vermögen der Beklagten geplant war,sondern folgerichtig - da andernfalls nur eine Hülle bestehen
würde - auch die Liquidation der Girindus AG selbst.
Ich werte bereits die Unterzeichnung des Letter of lntend als mitteilungspflichtige lnsiderinformation.
und ich stehe mit meiner Meinung nicht alleine da !
Fortsetzung folgt !!
@elo
Sie stellt eine Börsenzulassungsfolgepflicht dar und dient der Sicherstellung einer zutreffenden Marktpreisbildung.
Die Effizienz der Wertpapiermärkte setzt voraus, dass der Markt alle für die Preisbildung relevanten Informationen zeitnah erhält
und diese umfassend und verlässlich sind. Dies wiederum ermöglicht es dem einzelnen Anleger, eine eigenverantwortliche
Anlageentscheidung zu treffen
Quelle: (Assmann/Schneider, a.a.O., Rz. 4).
Diese Möglichkeit ist uns Kleinaktionären genommen worden, indem Girindus die Information über die
Veräußerungsabsicht betreffend der Girindus America lnc. nicht bereits mitgeteilt hat, als es zur
Unterzeichnung des non-binding Letter of lntend gekommen war bzw. spätestens als sie den Auftrag
zu einer Fairness Opinion erteilt hatte.
Hinzu kommt, dass nicht lediglich der Verkauf der Girindus America lnc. als Tochterfirma und wesentlichem
Vermögen der Beklagten geplant war,sondern folgerichtig - da andernfalls nur eine Hülle bestehen
würde - auch die Liquidation der Girindus AG selbst.
Ich werte bereits die Unterzeichnung des Letter of lntend als mitteilungspflichtige lnsiderinformation.
und ich stehe mit meiner Meinung nicht alleine da !
Fortsetzung folgt !!
@elo
Veränderung: 7. März 2016
HRB 60640: Solvay Organics GmbH, Hannover, Hans-Böckler-Allee 20, 30173 Hannover.
Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages
vom 11.02.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 11.02.2016
und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 11.02.2016 mit der SOLVAY GmbH
mit Sitz in Hannover (Amtsgericht Hannover HRB 53686) verschmolzen.
Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers.
Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist,
wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes
desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch
nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können.
Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung
die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
Löschung: 9. März 2016
HRB 60640: Solvay Organics GmbH, Hannover, Hans-Böckler-Allee 20, 30173 Hannover.
Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden SOLVAY GmbH am 08.03.2016 eingetragen worden;
von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Die Gesellschaft ist erloschen.
An der Girindus AG i.L. ist die Solvay Organics GmbH, Hannover, zum
31. Dezember 2013 mit 83,05 Prozent direkt beteiligt. Die Solvay Organics GmbH ist eine hundertprozentige
Tochtergesellschaft der SOLVAY GmbH mit Sitz in Hannover.
@elo
HRB 60640: Solvay Organics GmbH, Hannover, Hans-Böckler-Allee 20, 30173 Hannover.
Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages
vom 11.02.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 11.02.2016
und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 11.02.2016 mit der SOLVAY GmbH
mit Sitz in Hannover (Amtsgericht Hannover HRB 53686) verschmolzen.
Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers.
Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist,
wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes
desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch
nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können.
Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung
die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
Löschung: 9. März 2016
HRB 60640: Solvay Organics GmbH, Hannover, Hans-Böckler-Allee 20, 30173 Hannover.
Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden SOLVAY GmbH am 08.03.2016 eingetragen worden;
von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Die Gesellschaft ist erloschen.
An der Girindus AG i.L. ist die Solvay Organics GmbH, Hannover, zum
31. Dezember 2013 mit 83,05 Prozent direkt beteiligt. Die Solvay Organics GmbH ist eine hundertprozentige
Tochtergesellschaft der SOLVAY GmbH mit Sitz in Hannover.
@elo
Ist die Liquidation beendet und die Schlussrechnung gelegt, so haben die Abwickler den Schluss der Abwicklung zur Eintragung ins Handelsregister anzumelden (§ 273 AktG). Im Anschluss wird die Gesellschaft aus dem Register gelöscht.
Achtung: Die Bücher und Schriften der Gesellschaft sind an einem vom Gericht bestimmten sicheren Ort zur Aufbewahrung auf zehn Jahre hinterlegt (§273 Abs. 2).
@elo
Achtung: Die Bücher und Schriften der Gesellschaft sind an einem vom Gericht bestimmten sicheren Ort zur Aufbewahrung auf zehn Jahre hinterlegt (§273 Abs. 2).
@elo
Eine AdHoc vor einem Jahr:
Die Gesellschaft rechnet damit, dass der Widerruf der Zulassung der Aktien zum regulierten Markt (General Standard) sechs Monate nach der Entscheidung über den Widerruf durch die Geschäftsführung der Frankfurter Wertpapierbörse und deren Veröffentlichung wirksam wer-den wird. Es erscheint vor dem Hintergrund des fortgeschrittenen Stadiums der Abwicklung der Gesellschaft allerdings auch nicht ausgeschlossen, dass die Gesellschaft vor dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens des Delistings im Handelsregister gelöscht wird und damit automatisch die Börsennotierung entfällt.
Einfach lächerlich, was hier passiert.
Die Gesellschaft rechnet damit, dass der Widerruf der Zulassung der Aktien zum regulierten Markt (General Standard) sechs Monate nach der Entscheidung über den Widerruf durch die Geschäftsführung der Frankfurter Wertpapierbörse und deren Veröffentlichung wirksam wer-den wird. Es erscheint vor dem Hintergrund des fortgeschrittenen Stadiums der Abwicklung der Gesellschaft allerdings auch nicht ausgeschlossen, dass die Gesellschaft vor dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens des Delistings im Handelsregister gelöscht wird und damit automatisch die Börsennotierung entfällt.
Einfach lächerlich, was hier passiert.
Antwort auf Beitrag Nr.: 52.107.635 von Mich@elo am 03.04.16 07:51:26
3 Richter am Landgericht Hannover haben es genau so gewertet !!!
(Die Klage wurde damals trotzdem abgewiesen)
was mich etwas wundert ist das dieses Urteil was am 16.03.2015 verkündet wurde in keiner
Online Datenbank auftaucht weder beim Landgericht Hannover noch bei anderen externen Anbietern !!
@elo
Zitat von Mich@[url=http://www.wallstreet-online.de/userinfo/33765-elo: elo;52107635]Die ad-hoc-Publizität dient der informationeilen Chancengleichheit der Marktteilnehmer und der Verhütung des lnsiderhandels.[/url]
Sie stellt eine Börsenzulassungsfolgepflicht dar und dient der Sicherstellung einer zutreffenden Marktpreisbildung.
Die Effizienz der Wertpapiermärkte setzt voraus, dass der Markt alle für die Preisbildung relevanten Informationen zeitnah erhält
und diese umfassend und verlässlich sind. Dies wiederum ermöglicht es dem einzelnen Anleger, eine eigenverantwortliche
Anlageentscheidung zu treffen
Quelle: (Assmann/Schneider, a.a.O., Rz. 4).
Diese Möglichkeit ist uns Kleinaktionären genommen worden, indem Girindus die Information über die
Veräußerungsabsicht betreffend der Girindus America lnc. nicht bereits mitgeteilt hat, als es zur
Unterzeichnung des non-binding Letter of lntend gekommen war bzw. spätestens als sie den Auftrag
zu einer Fairness Opinion erteilt hatte.
Hinzu kommt, dass nicht lediglich der Verkauf der Girindus America lnc. als Tochterfirma und wesentlichem
Vermögen der Beklagten geplant war,sondern folgerichtig - da andernfalls nur eine Hülle bestehen
würde - auch die Liquidation der Girindus AG selbst.
Ich werte bereits die Unterzeichnung des Letter of lntend als mitteilungspflichtige lnsiderinformation.
3 Richter am Landgericht Hannover haben es genau so gewertet !!!
(Die Klage wurde damals trotzdem abgewiesen)
was mich etwas wundert ist das dieses Urteil was am 16.03.2015 verkündet wurde in keiner
Online Datenbank auftaucht weder beim Landgericht Hannover noch bei anderen externen Anbietern !!
@elo
nächste Woche habe ich einen Termin bei meinem Anwalt.
ich habe Ihn mal prüfen lassen wie es sich mit der erweiterten Haftung
verhält auch im Bezug auf die Verjährungsfristen.
Bei der Gelegenheit werde ich Ihm mal meine geschwärzte Version dieses
Urteils zeigen wegen der Rechtssicherheit.
Da steht ja schließlich : Im Namen des Volkes!
@elo
ich habe Ihn mal prüfen lassen wie es sich mit der erweiterten Haftung
verhält auch im Bezug auf die Verjährungsfristen.
Bei der Gelegenheit werde ich Ihm mal meine geschwärzte Version dieses
Urteils zeigen wegen der Rechtssicherheit.
Da steht ja schließlich : Im Namen des Volkes!
@elo
Die §§ 37 b und 37 c WpHG knüpfen eine Schadensersatzpflicht an unterlassene sowie verspätete
oder unwahre Ad-hoc-Mitteilungen.
Verkauft ein Anleger aufgrund einer derartigen Verletzung der Ad-hoc-Mitteilungspflicht seine
Finanzinstrumente zu billig oder kauft er sie zu teuer, kann er vom Emittenten Schadensersatz
verlangen !
Quelle:
(Assmann/Schneider, WpHG, 6. Aufl. 2012, §§ 37 b, 37 c, Rn. 3)
@elo
oder unwahre Ad-hoc-Mitteilungen.
Verkauft ein Anleger aufgrund einer derartigen Verletzung der Ad-hoc-Mitteilungspflicht seine
Finanzinstrumente zu billig oder kauft er sie zu teuer, kann er vom Emittenten Schadensersatz
verlangen !
Quelle:
(Assmann/Schneider, WpHG, 6. Aufl. 2012, §§ 37 b, 37 c, Rn. 3)
@elo
Die ad-hoc-Publizität dient der informationeilen Chancengleichheit der Marktteilnehmer und der Verhütung des lnsiderhandels.
Sie stellt eine Börsenzulassungsfolgepflicht dar und dient der Sicherstellung einer zutreffenden Marktpreisbildung.
Die Effizienz der Wertpapiermärkte setzt voraus, dass der Markt alle für die Preisbildung relevanten Informationen zeitnah erhält
und diese umfassend und verlässlich sind. Dies wiederum ermöglicht es dem einzelnen Anleger, eine eigenverantwortliche
Anlageentscheidung zu treffen
Quelle: (Assmann/Schneider, a.a.O., Rz. 4).
Diese Möglichkeit ist uns Kleinaktionären genommen worden, indem Girindus die Information über die
Veräußerungsabsicht betreffend der Girindus America lnc. nicht bereits mitgeteilt hat, als es zur
Unterzeichnung des non-binding Letter of lntend gekommen war bzw. spätestens als sie den Auftrag
zu einer Fairness Opinion erteilt hatte.
Hinzu kommt, dass nicht lediglich der Verkauf der Girindus America lnc. als Tochterfirma und wesentlichem
Vermögen der Beklagten geplant war,sondern folgerichtig - da andernfalls nur eine Hülle bestehen
würde - auch die Liquidation der Girindus AG selbst.
Ich werte bereits die Unterzeichnung des Letter of lntend als mitteilungspflichtige lnsiderinformation.
@elo
Sie stellt eine Börsenzulassungsfolgepflicht dar und dient der Sicherstellung einer zutreffenden Marktpreisbildung.
Die Effizienz der Wertpapiermärkte setzt voraus, dass der Markt alle für die Preisbildung relevanten Informationen zeitnah erhält
und diese umfassend und verlässlich sind. Dies wiederum ermöglicht es dem einzelnen Anleger, eine eigenverantwortliche
Anlageentscheidung zu treffen
Quelle: (Assmann/Schneider, a.a.O., Rz. 4).
Diese Möglichkeit ist uns Kleinaktionären genommen worden, indem Girindus die Information über die
Veräußerungsabsicht betreffend der Girindus America lnc. nicht bereits mitgeteilt hat, als es zur
Unterzeichnung des non-binding Letter of lntend gekommen war bzw. spätestens als sie den Auftrag
zu einer Fairness Opinion erteilt hatte.
Hinzu kommt, dass nicht lediglich der Verkauf der Girindus America lnc. als Tochterfirma und wesentlichem
Vermögen der Beklagten geplant war,sondern folgerichtig - da andernfalls nur eine Hülle bestehen
würde - auch die Liquidation der Girindus AG selbst.
Ich werte bereits die Unterzeichnung des Letter of lntend als mitteilungspflichtige lnsiderinformation.
@elo
BaFin richtet Meldeplattform für Whistleblower ein
Datum:
01.07.2016
Die BaFin richtet zum 02.07.2016 eine zentrale Stelle ein, über die Hinweisgeber, sogenannte Whistleblower, Verstöße gegen aufsichtliche Bestimmungen melden können. Der Schutz der Hinweisgeber genießt hierbei höchste Priorität.
Bei der Identifizierung von Verstößen gegen das Aufsichtsrecht kommt Whistleblowern eine große Bedeutung zu. Sie können wertvolle Beiträge dazu leisten, das Fehlverhalten einzelner Personen oder ganzer Unternehmen innerhalb des Finanzsektors aufzudecken und die negativen Folgen dieses Fehlverhaltens einzudämmen beziehungsweise zu korrigieren. Allerdings sollen Hinweisgeber sicher sein können, dass ihnen aus der Meldung bei der BaFin keine Nachteile entstehen, wenn sie ihre Identität zu erkennen geben.
@elo
Vielleicht hat da ja der ein oder andere doch noch ein schlechtes Gewissen !!
Datum:
01.07.2016
Die BaFin richtet zum 02.07.2016 eine zentrale Stelle ein, über die Hinweisgeber, sogenannte Whistleblower, Verstöße gegen aufsichtliche Bestimmungen melden können. Der Schutz der Hinweisgeber genießt hierbei höchste Priorität.
Bei der Identifizierung von Verstößen gegen das Aufsichtsrecht kommt Whistleblowern eine große Bedeutung zu. Sie können wertvolle Beiträge dazu leisten, das Fehlverhalten einzelner Personen oder ganzer Unternehmen innerhalb des Finanzsektors aufzudecken und die negativen Folgen dieses Fehlverhaltens einzudämmen beziehungsweise zu korrigieren. Allerdings sollen Hinweisgeber sicher sein können, dass ihnen aus der Meldung bei der BaFin keine Nachteile entstehen, wenn sie ihre Identität zu erkennen geben.
@elo
Vielleicht hat da ja der ein oder andere doch noch ein schlechtes Gewissen !!
was ist eigentlich aus den so schwer verkäuflichen Patenten geworden ???
Ich wette die tauchen sehr bald schon wieder auf, zumal es sich dabei ja auch
um ein Grundpatent zur Herstellung von Oligonukleotiden handelt !!
Wie war das noch mit der revolutionären flüssig Phasen-Methode !!
Ich warte auf die Nachtragsliquidationsabrechnung !!!!!!!!!!!!
@elo
Etwaige Ansprüche auf Rückerstattung von aufgrund einer Mindestbesteuerung gezahlter Körperschaft- und Gewerbesteuer aus dem Jahr 2009:
Die Gesellschaft hat diesbezügliche Rechte offengehalten, vor dem Hintergrund, dass beim Bundesverfassungsgericht Verfahren zu der Frage anhängig sind, ob die Mindestbesteuerung verfassungsgemäß ist, wenn eine Verlustverrechnung in späteren Veranlagungszeiträumen nicht mehr möglich ist, wie z.B. bei einer Liquidation. Allerdings wird nicht mit einer zeitnahen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu dieser Frage innerhalb eines absehbaren Abwicklungsfensters gerechnet, so dass eventuelle Steuerrückerstattungen ggf. Gegenstand einer Nachtragsliquidation werden würden.
Sofern und insoweit im Rahmen einer Nachtragsliquidation eine Erstattung erfolgen sollte, wäre diese aus derzeitiger Sicht in voller Höhe des nach Abzug der Verwaltungskosten der Nachtragsliquidation verbleibenden Vermögens der Gesellschaft für eine Begleichung der Kreditverbindlichkeiten (Stand am 30. November 2014: TEUR 3.627 einschließlich aufgelaufener Zinsen) der Gesellschaft gegenüber den Solvay-Kreditgebern zu berücksichtigen.
Das heißt dann aber auch im Umkehrschluss das Solvay auch für die Sauerei bezahlen
wird die hier abgelaufen ist !!!
@elo
Die Gesellschaft hat diesbezügliche Rechte offengehalten, vor dem Hintergrund, dass beim Bundesverfassungsgericht Verfahren zu der Frage anhängig sind, ob die Mindestbesteuerung verfassungsgemäß ist, wenn eine Verlustverrechnung in späteren Veranlagungszeiträumen nicht mehr möglich ist, wie z.B. bei einer Liquidation. Allerdings wird nicht mit einer zeitnahen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu dieser Frage innerhalb eines absehbaren Abwicklungsfensters gerechnet, so dass eventuelle Steuerrückerstattungen ggf. Gegenstand einer Nachtragsliquidation werden würden.
Sofern und insoweit im Rahmen einer Nachtragsliquidation eine Erstattung erfolgen sollte, wäre diese aus derzeitiger Sicht in voller Höhe des nach Abzug der Verwaltungskosten der Nachtragsliquidation verbleibenden Vermögens der Gesellschaft für eine Begleichung der Kreditverbindlichkeiten (Stand am 30. November 2014: TEUR 3.627 einschließlich aufgelaufener Zinsen) der Gesellschaft gegenüber den Solvay-Kreditgebern zu berücksichtigen.
Das heißt dann aber auch im Umkehrschluss das Solvay auch für die Sauerei bezahlen
wird die hier abgelaufen ist !!!
@elo
Die §§ 37 b und 37 c WpHG knüpfen eine Schadensersatzpflicht an unterlassene sowie verspätete oder unwahre Ad-hoc-Mitteilungen. Verkauft ein Anleger aufgrund einer derartigen Verletzung der Ad-hoc-Mitteilungspflicht seine Finanzinstrumente zu billig oder kauft er sie zu teuer, kann er vom Emittenten Schadensersatz verlangen !
Quelle: (Assmann/Schneider, WpHG, 6. Aufl. 2012, §§ 37 b, 37 c, Rn. 3)
@elo
Quelle: (Assmann/Schneider, WpHG, 6. Aufl. 2012, §§ 37 b, 37 c, Rn. 3)
@elo
- Abschrift -
Landgericht Hannover Verkündet am: 16.03.2015
Geschäfts-Nr.: 1 0 52/14
gez. ******, Justizsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle
.............................................. Im Namen des Volkes!
...........................................................Urteil
@elo
Landgericht Hannover Verkündet am: 16.03.2015
Geschäfts-Nr.: 1 0 52/14
gez. ******, Justizsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle
.............................................. Im Namen des Volkes!
...........................................................Urteil
@elo
Die Staatsanwaltschaft Braunschweig ermittelt nach Angaben des VW-Konzerns nun auch gegen Aufsichtsratschef Hans Dieter Pötsch (65) wegen des Verdachts der Marktmanipulation im Zusammenhang mit dem Abgasskandal!
VW sei jedoch weiter der Auffassung, dass der Vorstand den Kapitalmarkt ordnungsgemäß informiert habe, teilte das Unternehmen mit.
Wird Pötsch vorsätzliche Marktmanipulation nachgewiesen, drohen ihm laut Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) bis zu zehn Jahre Haft.
Warum ermittelt die Staatsanwaltschaft eigentlich nicht bei Girindus / Solvay ??
zumal hier die Fakten eindeutig zu belegen sind !!
@elo
Auszug aus dem Urteil :
Diese Möglichkeit ist dem Kläger genommen worden, indem die Beklagte die Information
über die Veräußerungsabsicht betreffend die GAI nicht bereits mitgeteilt hat, als es zur
Unterzeichnung des non-binding LOI gekommen war bzw. spätestens als sie den Auftrag zu einer Fairness Opinion erteilt hatte.
Hinzu kommt, dass nicht lediglich der Verkauf der GAI als Tochterfirma und wesentlichem
Vermögen der Beklagten geplant war, sondern folgerichtig - da andernfalls nur eine Hülle bestehen würde - auch die Liquidation der Beklagten selbst.
Die Kammer wertet bereits die Unterzeichnung des LOI als mitteilungspflichtige lnsiderinformation. !!!!!!!!!
Insoweit vollzieht das Gericht die Wertung auch der Beklagten nach, wie sie sich aus der
Beschlussfassung vom 08.05.2012 ergibt.
Darüber hinaus neigt die Kammer aber dazu, die Voraussetzungen für einen Aufschub gemäߧ 15 Abs. 3 Satz 1 WpHG zu verneinen.
Was schreiben die da für einen Mist ???
da steht doch ganz klar das wir hier abgezockt und betrogen wurden oder ??
@elo
Diese Möglichkeit ist dem Kläger genommen worden, indem die Beklagte die Information
über die Veräußerungsabsicht betreffend die GAI nicht bereits mitgeteilt hat, als es zur
Unterzeichnung des non-binding LOI gekommen war bzw. spätestens als sie den Auftrag zu einer Fairness Opinion erteilt hatte.
Hinzu kommt, dass nicht lediglich der Verkauf der GAI als Tochterfirma und wesentlichem
Vermögen der Beklagten geplant war, sondern folgerichtig - da andernfalls nur eine Hülle bestehen würde - auch die Liquidation der Beklagten selbst.
Die Kammer wertet bereits die Unterzeichnung des LOI als mitteilungspflichtige lnsiderinformation. !!!!!!!!!
Insoweit vollzieht das Gericht die Wertung auch der Beklagten nach, wie sie sich aus der
Beschlussfassung vom 08.05.2012 ergibt.
Darüber hinaus neigt die Kammer aber dazu, die Voraussetzungen für einen Aufschub gemäߧ 15 Abs. 3 Satz 1 WpHG zu verneinen.
Was schreiben die da für einen Mist ???
da steht doch ganz klar das wir hier abgezockt und betrogen wurden oder ??
@elo
- Abschrift -
Landgericht Hannover Verkündet am: 16.03.2015 Geschäfts-Nr.: 1 0 52/14
gez. ******, Justizsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle
.............................................. Im Namen des Volkes!
...........................................................Urteil
Die §§ 37 b und 37 c WpHG knüpfen eine Schadensersatzpflicht an unterlassene sowie verspätete
oder unwahre Ad-hoc-Mitteilungen. Verkauft ein Anleger aufgrund einer derartigen Verletzung
der Ad-hoc-Mitteilungspflicht seine Finanzinstrumente zu billig oder kauft er sie zu teuer, kann er vom Emittenten Schadensersatz verlangen !
Quelle: (Assmann/Schneider, WpHG, 6. Aufl. 2012, §§ 37 b, 37 c, Rn. 3)
Auszug aus dem Urteil :
Diese Möglichkeit ist dem Kläger genommen worden, indem die Beklagte die Information über die Veräußerungsabsicht
betreffend die GAI nicht bereits mitgeteilt hat, als es zur Unterzeichnung des non-binding LOI gekommen war
bzw. spätestens als sie den Auftrag zu einer Fairness Opinion erteilt hatte.
Hinzu kommt, dass nicht lediglich der Verkauf der GAI als Tochterfirma und wesentlichem Vermögen
der Beklagten geplant war, sondern folgerichtig - da andernfalls nur eine Hülle bestehen würde - auch die Liquidation der Beklagten selbst.
Die Kammer wertet bereits die Unterzeichnung des LOI als mitteilungspflichtige lnsiderinformation. !!!!!!!!!
Insoweit vollzieht das Gericht die Wertung auch der Beklagten nach, wie sie sich aus der Beschlussfassung
vom 08.05.2012 ergibt.
Darüber hinaus neigt die Kammer aber dazu, die Voraussetzungen für einen Aufschub gemäߧ 15 Abs. 3 Satz 1 WpHG zu verneinen.
@elo
Landgericht Hannover Verkündet am: 16.03.2015 Geschäfts-Nr.: 1 0 52/14
gez. ******, Justizsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle
.............................................. Im Namen des Volkes!
...........................................................Urteil
Die §§ 37 b und 37 c WpHG knüpfen eine Schadensersatzpflicht an unterlassene sowie verspätete
oder unwahre Ad-hoc-Mitteilungen. Verkauft ein Anleger aufgrund einer derartigen Verletzung
der Ad-hoc-Mitteilungspflicht seine Finanzinstrumente zu billig oder kauft er sie zu teuer, kann er vom Emittenten Schadensersatz verlangen !
Quelle: (Assmann/Schneider, WpHG, 6. Aufl. 2012, §§ 37 b, 37 c, Rn. 3)
Auszug aus dem Urteil :
Diese Möglichkeit ist dem Kläger genommen worden, indem die Beklagte die Information über die Veräußerungsabsicht
betreffend die GAI nicht bereits mitgeteilt hat, als es zur Unterzeichnung des non-binding LOI gekommen war
bzw. spätestens als sie den Auftrag zu einer Fairness Opinion erteilt hatte.
Hinzu kommt, dass nicht lediglich der Verkauf der GAI als Tochterfirma und wesentlichem Vermögen
der Beklagten geplant war, sondern folgerichtig - da andernfalls nur eine Hülle bestehen würde - auch die Liquidation der Beklagten selbst.
Die Kammer wertet bereits die Unterzeichnung des LOI als mitteilungspflichtige lnsiderinformation. !!!!!!!!!
Insoweit vollzieht das Gericht die Wertung auch der Beklagten nach, wie sie sich aus der Beschlussfassung
vom 08.05.2012 ergibt.
Darüber hinaus neigt die Kammer aber dazu, die Voraussetzungen für einen Aufschub gemäߧ 15 Abs. 3 Satz 1 WpHG zu verneinen.
@elo
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