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    Na, liebe SPD- und CDU/CSU-Wähler... - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 15.07.07 17:14:21 von
    neuester Beitrag 22.07.07 21:22:22 von
    Beiträge: 20
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      Avatar
      schrieb am 15.07.07 17:14:21
      Beitrag Nr. 1 ()
      ... freut ihr Euch jetzt, da die Abgeltungssteuer kommt und ihr Rente erst ab 67 kriegt?

      Die Abgeltungssteuer zahlt bestimmt auch vorwiegend der Florida-Rolf, über den ihr Euch so sehr den Mund zerissen habt und der als Prototyp ja an allem Schuld hat. Denn er - und seinesgleichen - waren es ja schließlich, die die Sozialsysteme ausgeplündert haben.

      Habt ihr schon mal ausgerechnet, wie teuer Euch - als normale arme Schlucker, die ihr jeder Tag brav in die Arbeit rennen müßt für 30, 40, 50, 60, 70 k p.a. - das kommt?

      Aber klar, was will auch ma macha, wenn koa Geld ned mehr da is? Nicht wahr? Einfach weiter CDU/CSU und SPD wählen und alles wird bestimmt gut - für die Schickedanz, Flick, Quandt, Albrecht, Merckle, Piech ;-). Was scheren Euch auch deren Multimilliarden - Hauptsache der Florida-Rolf ist wieder zuhause und kriegt 300 Euro weniger im Monat. Das ist wahre Gerechtigkeit!

      Viel Spaß weiterhin mit SPD/CSU/CDU/FDP/AL....

      pyramus
      Avatar
      schrieb am 15.07.07 17:23:13
      Beitrag Nr. 2 ()
      Drum Bayern Partei. Für ein Königreich Bayern.:D


      Das Recht auf Eigenstaatlichkeit

      Festrede zum 60. Jubiläum der Bayernpartei am 28. Oktober 2006

      Das Recht auf Eigenstaatlichkeit oder
      Das Recht Bayerns, sich von der Bundesrepublik Deutschland zu separieren
      von Karl Albrecht Schachtschneider

      Vorbemerkung 1
      Wenn Bayern ein eigenständiger Staat wäre, wäre es die wettbewerbsfähigste Volkswirtschaft dieser Welt. Das ist zur Zeit die Schweiz, die weder ein Teil Deutschlands ist, noch gar Mitglied der Europäischen Union.

      Vorbemerkung 2
      Die Geschichte spricht nicht für die Bismarcksche Reichsgründung, aus der die Bundesrepublik Deutschland hervorgegangen ist. Das Reich ist in Versailles 1871 ausgerufen worden, nach einem Krieg mit Frankreich. Kaiser Willhelm II, König von Preußen, hat den Ersten Weltkrieg durch seine Großmachtpolitik mitverschuldet. Nur das große Deutsche Reich konnte diesen Krieg führen, der Deutschland ins Verderben geführt hat.
      Die Folge war nach dem millionenfachen Tod die Revolution, Wirtschaftskatastrophen und schließlich die Tyrannis Hitlers und der Zweite Weltkrieg mit der Zerstörung Deutschlands durch die alliierten Feinde und die Erniedrigung der Deutschen durch die eigenen Verbrechen, eine Entwicklung, die mit eigenständigen deutschen Staaten, insbesondere mit einem eigenständigen bayerischen Staat, nicht vorstellbar ist. Großstaaten sind eine Gefahr für die Menschen und die Völker, nach innen und nach außen.

      I. Bayern als Staat

      1. Bayern ist im Verständnis seines Verfassungsgesetzes vom 2. Dezember 1946 ein Staat, ein Freistaat, also eine Republik1. Es hat sich als vollkommener Staat eingerichtet, mit der Legislative des Volkes und des Landtages (bis 1999 auch mit einer zweiten Kammer, dem Senat), der Exekutive, geführt von der Staatsregierung und in den vielfältigen Vollzugsbehörden und Verwaltungen in den Gemeinden/Städten, Kreisen, Bezirken und dem Staat, und der Judikative bis hin zum Bayerischen Verfassungsgerichtshof. Bayern ist ein Verfassungsstaat.

      Die Verfassung regelt nicht nur die Willensbildung des Staates in den klassisch geteilten drei Gewalten, sondern enthält Grundrechte und Grundpflichten und hat außer den Bestimmungen des Gemeinschaftslebens (Ehe, Familie, Kinder/Bildung, Schule, Lebensgrundlagen/Kultur) und die Religion und Religionsgemeinschaften insbesondere eine Wirtschafts- und Arbeitsordnung.

      Bayern hat ein gutes Verfassungsgesetz, republikanisch, demokratisch und sozial und somit freiheitlich, gleichheitlich und brüderlich. Nach Art. 3 BV ist Bayern ein „Rechts,- Kultur- und Sozialstaat. Die Verfassung ist in der katholischen Soziallehre vor allem der Enzyklika Quadragesimo anno fundiert. Bayern ist ein christlicher Staat, vor allem weil die Menschen in Bayern überwiegend Christen sind.

      Der Freistaat Bayern hat ein Staatsvolk. Es besteht aus Oberbayern, Niederbayern (Altbayern), Schwaben, Oberpfälzern und Franken. Bayern ist somit ein existentieller Staat, nämlich eine Schicksalsgemeinschaft. Ein existentieller Staat trägt die Verantwortung für das Gemeinwesen. Dafür ist er verfaßt, organisiert, mit Aufgaben betraut, mit Befugnissen versehen, mit Mitteln, zumal Finanzmitteln, ausgestattet, hat Abgeordnete, Beamte oder Angestellte und Richter.

      2. Jeder Mensch in einem Gemeinwesen hat ein Recht auf Recht und darum ein Recht auf einen Staat und somit ein Recht auf ein Verfassungsgesetz, das den Staat ordnet. Dieses Recht gehört zu seiner Freiheit und ist mit ihm (gewissermaßen) geboren. Diese Rechte hat der Mensch gegenüber den Menschen, mit denen er auf einem Gebiet zusammenlebt, weil er sonst in seiner Freiheit2 bedroht wäre. Das Verfassungsgesetz ist (quasi) ein Vertrag dieser Menschen, die in einem Gebiet leben.
      Nur sie können es vereinbaren und nur sie können es in den Grundsätzen ändern. Dabei muß die Menschheit des Menschen, seine Würde, gewahrt bleiben, die in der Einheit von Freiheit, Gleichheit und Brüderlichkeit ihre elementaren Prinzipien hat, die Prinzipien einer Republik nämlich. Diese können nur demokratisch verwirklicht werden.

      3. Das Staatsgebiet ist regelmäßig historisch gewachsen, wie auch in Bayern, das mehr als tausend Jahre besteht und sein gegenwärtiges Staatsgebiet im wesentlichen 1806 gefunden hat. Das Staatsgebiet hat existentielle Bedeutung und kann nur im Einverständnis der Staatsbürger geändert werden.

      4. Um der Freiheit willen, die demokratisch verwirklicht wird, kann ein existentieller Staat, die staatliche Hoheit, d.h. die Verantwortung für die Rechtlichkeit des gemeinsamen Lebens, nicht aufgeben. Der existentielle Staat muß die existentielle Staatlichkeit, d.h. die Aufgaben und Befugnisse, ohne die ein Volk nicht in Frieden leben kann, wahren.

      II. Bayern als Gliedstaat der Bundesrepublik Deutschland

      1. Der Freistaat Bayern hat zwar das Grundgesetz mehrheitlich im Landtag abgelehnt, aber gegen lediglich sechs Stimmen des Landtages die Geltung desselben in Bayern hingenommen, wenn es die von den westlichen Besatzungsmächten verordnete Zustimmung von zwei Dritteln der Landtage der westlichen Besatzungszonen erhalten würde. Damit hat sich Bayern in die Bundesrepublik Deutschland eingefügt, als Land im Bund Deutschlands, als Gliedstaat im deutschen Bundesstaat. Art. 178 BV lautet:
      „Bayern wird einem künftigen deutschen demokratischen Bundesstaat beitreten. Er soll auf einem freiwilligen Zusammenschluß der deutschen Einzelstaaten beruhen, deren staatsrechtliches Eigenleben zu sichern ist.“

      Diese Verfassungsbestimmung steht nach wie vor im Verfassungsgesetz Bayerns. Die Frage ist, welche Wirkung sie (noch) hat, zum einen nach der (oktroyierten) Eingliederung Bayerns in die Bundesrepublik Deutschland, die der Sache nach nicht auf der Selbstbestimmung des bayerischen Volkes beruhte, zumal das Volk darüber nicht abgestimmt hat, die aber im Laufe der Jahrzehnte doch Anerkennung gefunden hat, und zum anderen nach der Integration Bayerns in die Europäische Union durch die Mitgliedschaft Deutschlands in derselben. Dafür ist der 1. März 1998 in das Verfassungsgesetz eingefügte Art. 3a BV bedeutsam, der im Teil 3 zu erörtern ist.

      2. Der Begriff des Bundesstaates ist wenig geklärt. Seit dem Deutschen Bund ist er streitig, aber er ist der Schlüsselbegriff für das Schicksal Bayerns. Bayerische Verfassungsrechtler haben sich mehr als andere um den Begriff bemüht. Ich kann die Bundesstaatslehre nur skizzieren. Meine Lehre ist aber durchgängig von der Freiheit der Menschen und Bürger bestimmt, von einer republikanisch, nicht etwa liberalistisch (amerikanistisch) verstandenen Freiheit, einem Freiheitsbegriff, der als innere Freiheit die Sittlichkeit, das Prinzip der Nächstenliebe als den kategorischen Imperativ enthält, wie er in Art. 2 Abs. 1 des Grundgesetzes steht, wie er in dem Freiheitsgrundrecht des Art. 101 BV, aber auch in der Treuepflicht des Art. 117 BV, in der Wirtschaftsordnung des Art. 151 Abs. 2 BV („Rücksicht auf den Nächsten“, „sittliche Forderung des Gemeinwohls“), in der Sozialpflichtigkeit des Eigentums nach Art. 158 BV und anderen Vorschriften zum Ausdruck kommt, vor allem aber im Weltrechtsprinzip des Art. 1 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte:
      „Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geiste der Brüderlichkeit begegnen.“

      3. Der gegenwärtige deutsche Bundesstaat gründet nicht allein auf einem Bundesvertrag der verbundenen Staaten, sondern auf dem Verfassungsgesetz Deutschlands, dem Grundgesetz, das Deutschland in Bund und Länder gliedert und dem Bundesstaatsprinzip verpflichtet. Deutschland ist somit ein unechter Bundesstaat. Ein echter Bundesstaat beruht nur auf einem Bundesvertrag, der nach Maßgabe des Vertrages gemeinsam oder auch einseitig aufgelöst werden kann. Ein echter Bundesstaat ist durch das Prinzip der ständigen Freiwilligkeit der Mitgliedschaft gekennzeichnet, die jederzeit beendet werden darf. Ein solcher Bundesstaat ist die Europäische Union. Wenn man diese völkerrechtliche Organisation Staatenverbund nennt, wie das Bundesverfassungsgericht im Maastricht-Urteil (E 89, 155 (183 ff., 190)), ändert das in der Sache nichts.

      Die Europäische Union ist ein Staat, nämlich ein echter Bundesstaat, freilich kein existentieller Staat, nämlich kein zum Staat verfaßtes Volk (wie Bayern, aber auch Deutschland), wenn auch mit vielen Aufgaben und Befugnissen existentieller Staatlichkeit ausgestattet, zu Unrecht. Aber auch der unechte Bundesstaat ist nicht lediglich ein föderalisierter Einheitsstaat, in dem der Bund die Hoheit über die Länder oder gar über die Existenz der Länder hat, wenn die Grenzen auch fließend sind. Viele meinen, der Bestand der einzelnen Länder sei durch das Grundgesetz nicht gesichert. Das verkennt die existentielle und originäre Staatseigenschaft der Länder, jedenfalls Bayerns. Das Verhältnis von Bund und Ländern ist im Grundgesetz näher geregelt.

      Die Föderalismusreform hat jüngst gewisse Korrekturen der Fehlentwicklung der vergangenen Jahrzehnte vorgenommen. Der Bund verfaßt das deutsche Volk insgesamt, wie das die Präambel des Grundgesetzes, aber auch der fundamentale Art. 20 Abs. 2 GG, wonach alle Staatsgewalt vom Volke ausgehet, deutlich machen, aber auch jedes Land in Deutschland hat ein eigenes Volk, „mit eigener nicht vom Bund abgeleiteter Hoheitsmacht“ (BVerfGE 1, 14 (34), st. Rspr., BVerfGE 81, 310 (331)). Träger der Staatsgewalt des Bundes wie der Länder sind die jeweiligen Völker, die Deutschen die des Bundes, die Bayern die des Freistaats Bayern, die Hamburger die der Freien und Hansestadt Hamburg, usw. Es sind eigenständige Staaten mit originärer Staatsgewalt/Hoheit.

      4. Der Bestand der Bundesrepublik Deutschland hängt davon ab, daß die Länder im Bund verbleiben, daß sie dem in gewisser Weise konstitutiven Bündnis treu bleiben. Das Bündnis ist zwar kein Vertrag, aber der Beitritt, der in der Zustimmung der Landtage zur Geltung des Grundgesetzes in dem jeweiligen Land zum Ausdruck gekommen ist, erweist ein bündisches Element auch des unechten Bundesstaates Deutschland (so auch BVerfGE 13, 54 (78)). Demgemäß sind auch die neuen Länder 1990 der Bundesrepublik Deutschland nach Art. 23 GG a.F. beigetreten. Dieses bündische Prinzip ist eine Grundlage des deutschen Bundesstaates, letztlich die wesentliche Grundlage, weil es von existentieller Bedeutung ist, neben der verfassungsgesetzlichen Grundlage des Grundgesetzes. Ohne das bündische Prinzip wäre die existentielle Staatseigenschaft der Länder vernichtet.

      Während die normale Lage des Bund-Länder-Verhältnisses sich nach dem Grundgesetz richtet und nach dem Willen der Landesvölker auch nach dem Grundgesetz richten soll, die schließlich auch Bayern durch den Landtag, dem Grundgesetz zugestimmt haben, kommt das bündische Prinzip in der existentiellen Lage zur Geltung. Die existentielle Verantwortung für das Wohl ihrer Bürgerschaften haben unaufhebbar die Länder; denn sie sind die staatlichen Organisationen der Landesvölker. Diese existentielle Verantwortung hat sich in der Nachkriegszeit bewährt. Sie wird rechtlich in jeder Notlage bedeutsam. Die Bündnistreue, die aus dem bündischen Prinzip folgt, im Grundgesetz durch die Verpflichtung, den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu wahren, verstärkt, hat die Grenze existentieller Verantwortung. In der Notlage ist das augenscheinlich.

      Das gilt aber auch, wenn die existentiellen Verfassungsprinzipien eines Landes in Gefahr oder verletzt sind, insbesondere der demokratische Grundgedanke der Verfassung (arg. Aus Art. 75 Abs. 2 S. 2 BV). Der Staat verändert seine Existenz, wenn seine Verfassungsprinzipien aufgegeben werden. Eine Lage, die ein Land in eine Tyrannis zu führen droht, rechtfertigt und verpflichtet die Verfassungsprinzipien mit allen Mitteln zu verteidigen. Das Grundgesetz enthält dafür das Widerstandsrecht des Art. 20 Abs. 4.

      Ein Mittel der Verteidigung der Verfassung ist aber auch die Separation eines Landes von dem Bund, der eine solche Gefahr bringt. Eine solche Separation schützt das Volk ein seiner physischen oder politischen Existenz, in seiner Freiheit. Das Gleiche gilt, wenn der Bund einen völkerrechts- und verfassungswidrigen Krieg, einen Angriffskrieg, betreibt, aber auch, wenn der Bund die unverrückbaren Verfassungsprinzipien verläßt, wenn er die Freiheit und die aus der Freiheit folgenden Prinzipien aufkündigt. Dadurch verläßt der Bund die Bundesvoraussetzung, so daß die Pflicht zur Bündnistreue oder Bundestreue entfällt.

      In den gewissermaßen dualen Rechtsgrundlagen des unechten Bundesstaates, der Bundesverfassung zum einen und dem Bündnis zum anderen, wird das Bündnis in der existentiellen Lage maßgeblich. Die Bundesverfassung verliert ihre Verbindlichkeit, weil das Bündnis nicht mehr tragfähig ist. Im unechten Bundesstaat ist allerdings das Separationsrecht auf existentielle Lagen beschränkt. Eine solche Lage hat die Integrationspolitik des Bundes geschaffen. Insbesondere sind das demokratische und das soziale Prinzip ruiniert, aber auch die existentielle Rechts- und Wirtschaftshoheit verloren.

      5. Es versteht sich, daß der Bestand der Bundesrepublik Deutschland nicht mit Waffengewalt durchgesetzt werden darf. Soweit reicht das Recht des Bundes aus dem Bundeszwang nach Art. 37 GG nicht. Auch Judikate des Bundesverfassungsgerichts, welche den Bund ins Recht setzen, binden nur in normalen Lagen. Im Ausnahmezustand, in der Notlage, haben die Länder die Verantwortung allein und können kraft ihrer existentiellen Staatseigenschaft auch die Rechtshoheit, d.h. das letzte Wort in Sachen ihrer Existenz, beanspruchen. Das Bundesverfassungsgericht ist ein Bundesorgan. Die Richter werden von den Bundesorganen Bundestag und Bundesrat gewählt.

      Die vielfältigen Vorteile, welche Bayern ohne die Einbindung in die Bundesrepublik Deutschland hätte, kann ich in dieser Festrede nicht ausführen, zumal die Nachteile nicht schon die existentielle Lage heraufbeschwören. In den Grenzbereich ist allerdings der Finanzausgleich geraten, nicht nur der direkte, sondern auch der indirekte in den Sozialversicherungssystemen. Die existentiellen Nachteile ergeben sich vor allem aus der europäischen und globalen Integrationspolitik.

      III. Bayern in der Europäischen Union

      1. Bayern ist als Land der Bundesrepublik Deutschland in die Europäische Union integriert. Mitgliedstaat ist Deutschland, nicht der Freistaat Bayern, obwohl Bayern ein Staat ist. Bayern ist der achtbevölkerungsreichste Staat in der Europäischen Union, von Deutschland abgesehen. Die Europäische Union bestimmt die Geschicke Bayerns und der Menschen in Bayern umfassend und tiefgreifend. Die Politik, zumal die schicksalhafte Wirtschaftspolitik, wird weitestgehend durch die Europäische Union gestaltet. Der Freistaat Bayern hat auf diese Politik nur marginalen Einfluß. Die 11 Abgeordneten Bayerns im Europäischen Parlament gehen in der großen Menge von 732 Abgeordneten unter.

      Wichtiger ist, daß der Einfluß des Europäischen Parlaments auf die Unionspolitik nicht wesentlich ist. Im Rat ist jeweils ein Bundesminister vertreten, der die Bundespolitik vertritt, in der Kommission und im Europäischen Gerichtshof nicht anders als im Gericht erster Instanz hat Deutschland je ein Mitglied, das kein Staatsbürger Bayerns sein muß.

      2. Die Verfassung der Europäischen Union steht in den Verträgen, dem Primärrecht. Derzeit gilt der Vertrag über die europäische Union von Maastricht und der Vertrag über die Europäische Gemeinschaft von Maastricht, ursprünglich der Vertrag von Rom, 1957, in der Fassung der Verträge von Amsterdam von 1997 (in Kraft seit dem 1.5.1999) und von Nizza von 2001 (in Kraft seit dem 1.1.2003) (abgesehen von dem Vertrag über die Atomgemeinschaft). Der Vertrag über die Verfassung für Europa vom 29. Oktober 2004, dem der Bundestag am 12. Mai 2005 und der Bundesrat vom 27. Mai 2005 (mit großer Begeisterung) zugestimmt haben, ist durch die Volksabstimmungen in Frankreich und in den Niederlanden, aber auch in Deutschland durch die Verfassungsbeschwerde Dr. Peter Gauweilers, die ich vertrete, gescheitert. Die Bundesregierung will während ihrer Ratspräsidentschaft im ersten Halbjahr 2007 neue Vertragsgestaltungen auf den Weg bringen.

      Diese Verträge bedürften der Zustimmung des Bundestages und des Bundesrates mit jeweils Zweidrittelmehrheit. Der Freistaat Bayern hat im Bundesrat all den Verträgen zugestimmt, wenn auch nach kritischen Bemerkungen einiger Politiker im Lande. Das Volk in Bayern ist genausowenig nach seiner Meinung oder gar Zustimmung gefragt worden wie die Völker der anderen Länder Deutschlands. Bayern hatte im Rahmen des Grundgesetzes allein keine Möglichkeit, sich den Verträgen zu entziehen. Aber die Verträge verändern die politischen Verhältnisse in Bayern grundlegend, zumal sie von der Kommission und dem Europäischen Gerichtshof ohne Widerspruch des Rates oder nennenswerten Widerspruch der Regierungen der Mitgliedstaten extensiv gehandhabt werden.

      In der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs sehe ich einen lange dauernden Umsturz der Verfassungsverhältnisse der Mitgliedstaaten, jedenfalls Deutschlands und Bayerns. Das Bayern im europäisierten Deutschland hat mit dem Bayern der Bayerischen Verfassung politisch nicht mehr viel gemein. Es ist entdemokratisiert und entsolidarisiert, insgesamt entrechtlicht. Es hat vor allem, wie ganz Deutschland, die Wirtschafts- und Währungshoheit eingebüßt. Von der Verteidigungshoheit Deutschlands, die allein schon durch die NATO und verschiedene andere Verträge immer stark eingeschränkt war, will ich gar nicht handeln.

      Ein Freistaat ist Bayern, abgesehen davon, daß es fast ein Einparteienstaat ist, durch die Integration in die Europäische Union schon lange nicht mehr.

      3. Seit dem 1. März 1998 kennt auch die Bayerische Verfassung einen Europartikel. Er lautet:
      „Bayern bekennt sich zu einem geeinten Europa, das demokratischen, rechtsstaatlichen, sozialen und föderativen Grundsätzen, sowie dem Grundsatz der Subsidiarität verpflichtet ist, die Eigenständigkeit der Regionen wahrt und deren Mitwirkung an europäischen Entscheidungen sichert. Bayern arbeitet mit anderen europäischen Regionen zusammen.“

      Im Wesentlichen ist die Formulierung dieser Verfassungsvorschrift dem Art. 23 Abs. 1 S. 1 GG, dem Integrationsartikel des Grundgesetzes, nachgebildet, wenn auch das Grundrechtsprinzip nicht genannt ist, das allerdings untrennbar mit demokratischen und rechtsstaatlichen, aber auch sozialen Grundsätzen verbunden ist. Wenn das geeinte Europa demokratisch, rechtsstaatlich, sozial und föderativ ist und insbesondere dem Grundsatz der Subsidiarität folgt, ist eine Integration Bayerns in ein solches Europa nicht zu kritisieren. Bedauerlicherweise ist die europäische Entwicklung aber eine andere. Das Leben in der Europäischen Union entspricht weder demokratischen, noch rechtsstaatlichen, noch sozialen, noch föderativen Grundsätzen und ist schon gar nicht subsidiär gestaltet.

      Mit der „Eigenständigkeit der Regionen“ muß Art. 3a BV die existentielle Staatseigenschaft Bayerns, die mit existentieller Staatlichkeit verbunden sein muß, meinen, wenn diese neue Vorschrift nicht eine verfassungswidrige Verfassungsnorm sein soll, weil sie mit den Grundprinzipien der Bayerischen Verfassung, die in Art. 3a BV selbst wiederholt sind, nicht übereinstimmt. Nach Art. 75 Abs. 1 BV dürfen Verfassungsänderungen „dem demokratischen Grundgedanken der Verfassung“ nicht widersprechen. Weil es keine Demokratie ohne Rechtsstaat und keine Demokratie ohne Sozialstaat gibt, sind zumindest diese Grundsätze durch den unabänderlichen demokratischen Grundsatz mitgeschützt.

      4. Die Lebensverhältnisse im in die Europäische Union eingegliederten Bayern werden nicht mehr demokratisch gestaltet. Die Rechtsetzung ist wesentlich europäisch integriert und darum nicht mehr demokratisch. Vor allem die Gestaltung der Wirtschaftsordnung liegt weitestgehend in der Hand europäischer Organe, deren demokratisches Defizit unüberwindbar ist.

      a) Das Europäische Parlament hat keine demokratische Legitimationskraft, weil es im eigentlichen Sinne kein Parlament ist. Essentiale eines Parlaments ist die egalitäre Wahl. Das Stimmengewicht der Wähler des Europäischen Parlaments ist jedoch extrem unterschiedlich.

      Das Stimmgewicht der Wähler Maltas ist in etwa 1.000% höher als das Stimmgewicht der Wähler Deutschlands. Aus der Gleichheit in der Freiheit folgt, weil Freiheit vor allem das Recht ist, unter eigenen Gesetzen zu leben, daß zumindest alle Menschen/Bürger, die ein Gesetzgebungsorgan wählen, das gleiche Stimmrecht haben. In Deutschland darf das Stimmgewicht allenfalls um 33 1/3% von dem anderer Wähler abweichen (BVerfGE 1, 208 (248 f.); 16, 130 (138 ff.); 95, 408 (417 f.)). Das Europäische Parlament ist in der Sache lediglich eine Versammlung der Vertreter der Völker, wie das in Art. 189 EGV steht. Das Europäische Parlament ist kein demokratisches Gesetzgebungsorgan. Im übrigen ist das Europäische Parlament nicht befugt, selbst Gesetze zu initiieren oder gar zu beschließen.

      Es wirkt lediglich an der Rechtsetzung der Kommission und des Rates mit, in unterschiedlicher Weise. In seltenen, im Vertrag aufgeführten Fällen, hat es nach Art. 251 EGV die Macht, durch ein Veto mit absoluter Mehrheit seiner Mitglieder einen Rechtsetzungsakt zu verhindern. Eine duale Legitimation der Rechtsetzung durch die nationalen Gesetzgebungsorgane, vor allem die Parlamente, und das Europäische Parlament, wie das von manchen Staatsrechtslehrern vertreten wir, die das demokratische Defizit der Europäischen Union nicht wahrhaben wollen, ist nicht begründbar.

      b) Die Rechtsetzung, vor allem Richtlinien und Verordnungen, wird von der Kommission betrieben. Der Beamtenapparat der Kommission („arrogant und von oben herab“, wie das der deutsche Kommissar Verheugen beklagen mußte) hat mit dem Europäischen Gerichtshof die große Macht in der Europäischen Union. Nicht einmal die Kommissare haben durchgreifenden Einfluß auf die Rechtsetzung. Der Einfluß der Lobbyisten auf die Generaldirektionen ist weitaus größer. Der Korruption sind Tor und Tür geöffnet.

      Alle Rechtsetzungsakte setzen einen Vorschlag der Kommission voraus. Allerdings können sowohl das Europäische Parlament als auch der Rat die Kommission auffordern, einen Vorschlag zu erarbeiten, den sie aber inhaltlich nicht bestimmen können. Die Vorschläge der Kommission entfalten eine verfahrensmäßige Verbindlichkeit, welche die anderen Rechtsetzungsorgane nur schwer überwinden können. Die Kommission ist wie jeder Kommissar unabhängig und nur dem Wohl der Europäischen Union verpflichtet. Jeder Mitgliedstaat stellt einen Kommissar.

      Das allein schließt es aus, von einer demokratischen Legitimation der Kommission zu sprechen; denn Deutschland stellt nur einen von derzeit 25 Kommissaren. Auf die Auswahl der Kommissare hat das Europäische Parlament einen wesentlichen Einfluß, weil der Präsident der Kommission, der vom Rat in der Zusammensetzung der Staats- und Regierungschefs mit qualifizierter Mehrheit zu benennen ist, der Zustimmung des Europäischen Parlaments bedarf. Diese Zustimmung macht das Europäische Parlament davon abhängig, daß die im Einvernehmen mit dem designierten Präsidenten vom Rat in qualifizierter Mehrheit vorgeschlagenen Kommissare als Kollegium die Zustimmung des Parlaments finden.

      Dieses Auswahlverfahren ähnelt einer Regierungsbildung im parlamentarischen Regierungssystem, vermag aber eine demokratische Legitimation nicht zu begründen oder auch nur zu stärken, weil das Europäische Parlament selbst nicht demokratisch legitimiert ist. Die defizitäre demokratische Legitimation der Kommission liegt in der Natur des Staatenverbundes oder eben echten Bundesstaates. Sie könnte demokratisch nur durch ein echtes Parlament mit wirklichen Gesetzgebungsbefugnissen geheilt werden.

      Der Schritt zu einem echten Parlamentarismus der Union wäre aber unzweifelhaft der Schritt zum existentiellen Staat Europa, der die existentielle Staatlichkeit der Mitgliedstaaten derart einschränken würde, daß die plebiszitäre Zustimmung der Völker in ihre weitgehende Entmachtung unausweichlich wäre.

      c) Die Rechtsetzungsakte bedürfen von gewissen Ausnahmen abgesehen, in denen die Kommission die alleinige Befugnis zur Rechtsetzung hat, des Beschlusses des Rates. Der Rat besteht, nach Sachgebieten jeweils differenziert, aus je einem Minister der Regierungen der Mitgliedstaaten. Malta stellt genauso ein Ratsmitglied wie Deutschland. Eine demokratische Legitimation hat nur der deutsche Bundesminister (der auch vertreten werden kann).

      Der Rat entscheidet grundsätzlich mit einfacher Mehrheit, so daß der politische Einfluß Maltas, Zyperns oder Luxemburgs nicht geringer ist als der Deutschlands. Wenn der Rat, wie bei den meisten, jedenfalls den wichtigeren Rechtsetzungsakten mit qualifizierter Mehrheit zu entscheiden hat, werden die Stimmen der Mitglieder gemäß Art. 205 Abs. 2 EGV gewichtet. Deutschland hat 29 Stimmen, wie Frankreich, Italien und das Vereinigte Königreich. Polen und Spanien haben 27 Stimmen, obwohl Deutschland doppelt soviel Einwohner hat. Malta hat 3 Stimmen, Zypern, Lettland und Luxemburg sowie Slowenien 4 Stimmen. Das Stimmgewicht hat keine gleichheitliche Relation zur Bevölkerungszahl der Mitgliedstaaten.

      Das demokratische Prinzip der Stimmengleichheit ist wiederum nicht eingehalten. Bemerkt sei noch, daß der Rat überhaupt nur die Rechtsetzungsakte im Einzelnen beschließt, die nicht von einem Ausschuß ständiger Vertreter (Beamte) einstimmig akzeptiert worden sind (Art. 207 EGV). Die große Masse der Rechtsetzungsakte nehmen die im Rat vertretenen Minister gar nicht zur Kenntnis. Freilich haben die mitgliedstaatlichen Regierungen auf die Vorbereitung der Rechtsetzungsakte, die vielfach von der einen oder anderen Regierung angestoßen sind, Einfluß. Demokratisch ist das Rechtsetzungsverfahren nicht.

      d) Eine außerordentliche Rechtsetzungsmacht hat der Europäische Gerichtshof durch seine Judikatur, die er auch extensiv wahrnimmt. Die Judikate gestalten in großen und in kleinen Fragen das Recht. Vor allem hat der Europäische Gerichtshof eine Grundsatz- insbesondere eine Grundrechtejudikatur entfaltet, ohne freilich auch nur einmal in einem halben Jahrhundert einen Rechtsetzungsakt der Gemeinschaft für grundrechtswidrig erklärt zu haben.

      Vor allem hat der Gerichtshof die Grundfreiheiten (Warenverkehrsfreiheit, Arbeitnehmerfreizügigkeit, Niederlassungsfreiheit, Dienstleistungsfreiheit, Kapitalverkehrsfreiheit) weit ausgelegt und insbesondere für in den Mitgliedstaaten unmittelbar anwendbar erklärt und jedem einzelnen Unionsbürger und Unionsunternehmen ein subjektives Recht auf Beachtung der Grundfreiheiten eingeräumt. Weichenstellend war schon vor mehr als 40 Jahren die Entscheidung im Fall van Gend & Loos (EuGH vom 5. 2. 1963 - Rs. 26/62, Slg. 1963, S. 1 ff.).

      Die Grundfreiheiten sind begrifflich derart aufgelöst, daß sie dem Europäischen Gerichtshof die Macht vermittelt haben, die Wirtschaft im Interesse der Entfaltung des Binnenmarktes so zu lenken, wie es ihm nützlich erscheint. Im wesentlichen dadurch hat sich der sozialwidrige Neoliberalismus in der Europäischen Union entwickeln können. Der Europäische Gerichtshof ist durch nichts demokratisch legitimiert. Die Richter (auch die des Gerichts erster Instanz) werden im Einvernehmen der Regierungen der Mitgliedstaaten für sechs Jahre ernannt (Art. 223 Abs. 1, Art. 224 Abs. 2 EGV).
      Ein Richter kommt aus jedem Mitgliedstaat (Art. 221 Abs. 1, Art. 224 Abs. 1 S.1 EGV). Malta hat auf die Rechtsprechung keinen geringeren Einfluß als Deutschland. Mangels bindender Rechtsbegriffe verdient die Judikatur des Europäischen Gerichtshofs nicht mehr den Namen Rechtsprechung; denn Rechsprechung ist ihrem Begriff nach gesetzesgebunden.

      Das setzt voraus, daß die Gesetze auch binden. Eine solche Bindung hat der Gerichtshof durch seine extensive Interpretation aller weichenstellenden Begriffe des Primärrechts unterlaufen, eine vertrags- und verfassungswidrige Usurpation von Rechtsetzungsmacht. Die Integrationspolitik, welche sich in der Kommission und im Rat, vor allem wegen besonderer Interessen einzelnen Mitgliedstaaten, oft Deutschlands, im Rat nicht behaupten konnte, pflegt der Europäische Gerichtshof mit der Verbindlichkeit seiner Judikate durchzusetzen. Die Judikatur der europäischen Rechtsprechung ist der schwerste Verstoß gegen das demokratische Prinzip.

      5. Das skizzierte demokratische Defizit wäre behoben, wenn die Unionsorgane die Ermächtigungen des Primärrechts, die Aufgaben und Befugnisse, eng interpretieren würden, so daß der einzig mögliche demokratierechtliche Baustein verwirklicht würde, nämlich das Prinzip der begrenzten Ermächtigung. Das Bundesverfassungsgericht hat im Maastricht-Urteil 1993 die Einhaltung des „Prinzips der begrenzten Einzelermächtigung“ zur Voraussetzung der Verbindlichkeit des europäischen Sekundärrechts erklärt (BVerfGE 89, 155 (181 ff., 191 ff.)), völlig zu Recht, weil die Rechtsetzungsakte der Union von den nationalen Parlamenten legitimiert seien, nicht vom Europäischen Parlament.

      Das Europäische Parlament vermag nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts die Legitimation allenfalls zu stützen. Die nationalen Parlamente können aber die Politik der Union nur legitimieren, wenn sie sie verantworten können. Diese Verantwortbarkeit setzt die Voraussehbarkeit voraus. Die Ermächtigungen im vertraglichen Primärrecht müssen darum so bestimmt und so begrenzt sein, daß es möglich ist, daß die nationalen Parlamente diese ihre Verantwortung wahrnehmen können.

      Diese Dogmatik ist richtig, wird aber nicht beachtet. Die Ermächtigungen sind, abgesehen von Generalermächtigungen, wie sie Art. 308 EGV enthält, denkbar weit und ermöglichen jede Art von Politik, jedenfalls im Bereich der Wirtschaft, zur Durchsetzung des Marktprinzips. Das Bundesverfassungsgericht hat im Maastricht-Urteil die Weite der Ermächtigungen nicht geprüft und lediglich konstatiert, daß diese sich „noch“ im Rahmen des demokratischen Prinzips bewegen würden (BVerfGE 89, 155 (207)). Davon kann angesichts der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs keine Rede sein.

      6. Die Politik der Europäischen Union leidet somit unter einem essentiellen und existentiellen Demokratiedefizit. Schon deswegen genügt die Europäische Union auch nicht dem Rechtstaatsprinzip, aber auch nicht dem Sozialprinzip; denn es gibt keinen Rechtsstaat ohne Demokratie und dem Sozialprinzip fehlt ohne demokratische Willensbildung das entscheidende Movens. Man kann das in der Entwicklung der sozialen Verhältnisse in Deutschland und anderswo feststellen.
      Ohne auf den Verlust auf Rechtsstaatlichkeit näher einzugehen, sei bemerkt, daß der Grundrechteschutz, jedenfalls in den Fragen der Wirtschaftsordnung, so gut wie ganz verlorengegangen ist, weil er in die Hand des Europäischen Gerichtshofs geraten ist, der den Grundrechteschutz materiell zu verweigern pflegt.

      Auch das unverzichtbare freiheitliche Prinzip der Gewaltenteilung ist durch die im wesentlichen exekutivistische Rechtsetzung der Union so gut wie aufgehoben. Freilich leidet dieses auch seit langem durch die Parteienstaatlichkeit in Deutschland und anderswo große Not. Zum Niedergang der sozialen Errungenschaften Deutschlands und Bayerns will ich Einiges im Rahmen der grundsätzlichen Bemerkungen zur Wirtschaftsordnung sagen.

      7 a) Besonders schmerzlich ist die Umgestaltung der Wirtschaftsordnung. Während die Bayerische Verfassung den Prinzipien von Freiheit, Gleichheit und Brüderlichkeit gemäß eine marktliche Sozialwirtschaft gestaltet, in der die Wirtschaft eine dienende Funktion für die Menschen („Gewährleistung eines menschenwürdigen Daseins für alle“) hat (Art. 151 BV), insbesondere das Kapital dem Gemeinwohl verpflichtet ist, nämlich nicht „Selbstzweck, sondern Mittel zur Entfaltung der Volkswirtschaft“(Art. 157 BV), ist die Wirtschaftsordnung der Europäischen Union, der sich Deutschland nicht zu entziehen vermag, neoliberal und nicht sozial.

      Die bayerische Wirtschaftsordnung folgt der katholischen Soziallehre, vor allem der Enzyklika Quadragesimo anno von 1931. Die europäische Wirtschaftsordnung hat sich wegen der internationalistischen (supranationalistischen) Gegebenheiten zu einer vorwiegend kapitalistischen Wirtschaftsordnung mehr und mehr amerikanischen Stils entwickelt. Mit aller Härte setzen die Kommission und der Gerichtshof ein (wenig bestimmtes) Markt- und Wettbewerbsprinzip durch, freilich aus besonderen Gründen nicht in der Agrarpolitik. Weil das wesentliche Verfahren der Verwirklichung des Binnenmarktes nicht die Rechtsetzung, sondern die Rechsprechung ist, werden systematisch die sozialen Belange vernachlässigt.

      Die Sozialpolitik ist, weil sie immer zugleich Finanzpolitik ist, nur durch Rechtsetzung möglich, während die Markt- und Wettbewerbspolitik aufgrund der Grundfreiheiten und der Wettbewerbsregeln durch den Gerichtshof, immer auf Initiative der Kommission, aber auch auf Initiative der vielen Kläger, die ihre Streitigkeiten im Vorabentscheidungsverfahren nach Art. 234 EGV den Gerichten der Europäischen Union unterbreiten.

      Der Gerichtshof entscheidet die Markt- und Wettbewerbsfragen verbindlich und setzt damit Recht für die Mitgliedstaaten. Auf die sozialen Belange nimmt er im allgemeinen keine Rücksicht. Allerdings hat er die Sozialversicherungen bisher von seinem Diktat ausgenommen und von dem Markt- und Wettbewerbsprinzip verschont, freilich aufgrund eines willkürlichen Unternehmensbegriffs, der zwar alle Verwaltungen der Mitgliedstaaten als Unternehmen einstuft, die wirtschaftlich handeln, nicht aber die, die aufgrund von Gesetzen dem Solidarprinzip verpflichtet sind.

      Was mag der Unterschied sein, wenn doch alles wirtschaftliche Handeln sozialpflichtig ist, wie nicht nur Art. 151 BV erweist, sondern auch die Eigentumsgewährleistung des Art. 14 Abs. 1 und 2 GG, wonach Eigentum verpflichtet und sein Gebrauch zugleich dem Wohl der Allgemeinheit dienen soll (Sozialpflichtigkeit). Die Eigentumsgewährleistung ist die eigentliche Grundlage der Unternehmensfreiheit.

      Der Staat kann sich nicht auf dieses Grundrecht berufen und nicht etwa Privatnützigkeit für seine Verwaltungen beanspruchen. Richtigerweise ist keine staatliche Tätigkeit unternehmerisch. Der Europäische Gerichtshof unterwirft aber staatliche Verwaltungen, auch und insbesondere die der Daseinsvorsorge, weitestgehend dem Markt- und Wettbewerbsprinzip und verletzt schon dadurch die demokratische Gestaltung der Lebensverhältnisse in Deutschland und in Bayern. Die übermäßige Privatisierung ist keinesfalls mit der Wirtschaftsordnung der Bayerischen Verfassung vereinbar.

      Erst recht mit dieser unvereinbar ist die von der Europäischen Union erzwungene internationalistische Öffnung des Unternehmenseigentums und sogar der staatlichen Verwaltungen vor allem durch die weltweite Kapitalverkehrsfreiheit, die in Art. 56 EGV steht. Die neoliberale Wirtschaftsordnung in der Europäischen Union läßt eine dem grundgesetzlichen und bayerischen Sozialprinzip gemäße Sozialpolitik nicht zu.

      Sozialpolitik eines Mitgliedstaates ist in dem vom Wettbewerb der Mitgliedstaaten bestimmten Binnenmarkt, dessen Wettbewerbsverhältnisse (abgesehen von den weitgehend von Deutschland finanzierten Subventionen) ohnehin durch die unterschiedlichen sozialen Standards, insbesondere durch die unterschiedlichen Einkommensverhältnisse, verzerrt sind, nicht möglich. Spätestens der wirtschaftliche Niedergang zwingt, wie in Deutschland und damit auch in Bayern, die Kosten der Sozialpolitik zu senken, also die sozialen Besitzstände abzubauen. Das gilt auch für die Löhne der Hochlohnländer, die international nicht wettbewerbsfähig sind, zumal der Druck der Billiglohnländer der globalisierten Wirtschaft hinzukommt.

      Die Wirtschaftsordnung der Union ruiniert unausweichlich den Lebensstandard der hochentwickelten Volkswirtschaften. Das ist geradezu ihr Zweck, der die Gleichheit der Lebensverhältnisse in der gesamten Union im Auge hat. Nur führt das insgesamt nicht zu einer relevanten allgemeinen Verbesserung der Lebensverhältnisse in der Union, sondern zur Nivellierung der Standards auf ein unteres Niveau, auch weil die Europäische Union ein Teil der globalisierten Weltwirtschaft ist. Diese Entwicklung vollzieht sich gegen den Willen den Deutschen und der Bayern. Jedenfalls sind sie nicht gefragt worden, ob sie dem zuzustimmen bereit sind.

      Das Volk und die Völker sind entmündigt, weil die Politik entdemokratisiert ist. Die Kommission und der Gerichtshof haben die Macht usurpiert, die Wirtschaft so zu lenken, wie es ihren weitgehend korrumpierten Interessen nützlich ist, nicht nur gegen wesentliche Prinzipien des Rechtsstaates (Rechtsbindung durch Bestimmtheit der Gesetze), sondern vor allem gegen den Willen der Völker, zumal ohne demokratische Kontrolle. Der Abbau der sozialen Besitzstände ist die Konsequenz der Entdemokratisierung.

      Die politischen Zwänge sind durch die rechtlosen Verträge geschaffen. Darin liegt der eigentliche Grund, warum dem deutschen wie dem bayerischen Volk eine Abstimmung über diese Politik verweigert wird. Die Menschen müssen sich mit integrationistischer Propaganda zufriedengeben. Propaganda ist immer ein Zeichen der Rechtlosigkeit. Einige wenige werden durch diese Politik außerordentlich reich, viele aber unerträglich arm, auch in Bayern.

      b) Für die Wirtschaftslage Deutschlands und Bayerns ist vor allem das Herkunftslandprinzip, das der Europäische Gerichtshof entgegen den Verträgen aus den Grundfreiheiten hergeleitet hat, ein großer Schaden. Nicht nur die Legalität der Waren bestimmt sich nach der Ordnung des Herkunftslandes, sondern auch die Legalität der Dienstleistungen, aber auch die der Unternehmensformen. Bayern und Deutschland können ihre Waren-, insbesondere ihre Lebensmittelstandards nicht durchsetzen, sondern müssen die Standards der anderen Mitgliedstaaten hinnehmen (Prinzip der allseitigen Anerkennung).

      Nicht die Deutschen und die Bayern bestimmen demokratisch die Standards, nach denen sie leben, sondern derzeit 24 andere Staaten. Insgesamt hat das trotz der Verpflichtung der Europäischen Union, für hohe Standards zu sorgen (etwa Art. 174 Abs. 2 S. 1 EGV für den Umweltschutz), zur Nivellierung der Standards geführt, weil hohe Standards im allgemeinen ein Wettbewerbsnachteil sind. Die Dienstleistungsfreiheit in der Interpretation des Europäischen Gerichtshofs bringt es mit sich, daß die Arbeitsverhältnisse, insbesondere die Lohnverhältnisse, von derzeit 25 Mitgliedstaaten in Deutschland rechtens sind.

      Das ermöglicht, daß rechtens Dienstleistungen von Unternehmen aus anderen Mitgliedstaaten in Deutschland und Bayern angeboten werden, die den deutschen Wettbewerbern wegen der geringen Löhne und Sozialabgaben der Anbieter aus anderen Mitgliedstaaten keine Chance am Markt lassen. Die Folge ist die Absenkung der Löhne und Sozialabgaben auch in Deutschland. Es gibt seit Jahren kaum eine andere Forderung der Unternehmer und Unternehmensverbände in der öffentlichen Diskussion über den Standort Deutschland. Nur wird meist verschwiegen, daß der Zwang weitgehend aus der Integration in die Europäische Union folgt, wenn auch die globale wirtschaftliche Integration insoweit nicht vernachlässigt werden kann.

      Gegenwärtig gibt es Bemühungen, wenigstens das Lohndumping durch Mindestlöhne zu begrenzen. Derartige Regelungen müssen aber durch entsenderechtliche Bestimmungen der Union ermöglicht werden und sie können den Wettbewerbsnachteil deutscher und bayerischer Unternehmen allenfalls geringfügig mildern. Das Herkunftslandprinzip ist eine grobe Verletzung des demokratischen Prinzips und hat die sozialpolitischen Folgen, die regelmäßig mit dem Verlust demokratischer Verhältnisse verbunden sind, nämlich die Nivellierung sozialer Errungenschaften.

      Die Entdemokratisierung der politischen Verhältnisse im europäisierten Bayern hat eine existentielle Notlage verfassungspolitischer Art geschaffen und droht zu einer existentiellen Notlage der Lebensverhältnisse für viele Menschen in Bayern zu führen. In dieser existentiellen Not ist der Freistaat Bayern nicht mehr zur Bündnistreue gegenüber der Bundesrepublik Deutschland verpflichtet und hat das Recht, einen eigenen Weg zu gehen, also das Recht zur Separation von Deutschland. Eine solche Separation brächte vor allem europapolitisch viele Vorteile für den Freistaat Bayern.
      Die Separation wäre ein Akt des Widerstandes gegen die Entdemokratisierung (und zugleich Desozialisierung und Entrechtlichung) der Lebensverhältnisse in Bayern, zu dem die Völker berechtigt, ja verpflichtet sind.

      IV. Bayern als Mitgliedstaat der Europäischen Union

      1.Wenn der Freistaat Bayern ein eigenständiger Staat ohne die Eingliederung in die Bundesrepublik Deutschland wäre, hätte er den politischen Status etwa Österreichs, wenn er Mitgliedstaat der Europäischen Union würde, oder der Schweiz, wenn er das nicht würde. Die Wirtschaft Bayerns würde dadurch nicht in Gefahr gebracht. Wenn Bayern den schweizerischen Weg gehen würde, hätte es die Chance, zur wettbewerbsfähigsten Wirtschaft der Welt zu werden. Die Weltwirtschaftsordnung würde auch für Bayern gelten und sowohl den Import als auch vor allem den Export von Waren und Dienstleistungen ermöglichen.

      Bayern wäre keineswegs wirtschaftlich oder in anderer Weise isoliert. Für sein Wohl benötigt Bayern das übrige Deutschland nicht. Bayern hätte das Recht, jederzeit die Europäische Union zu verlassen. Es müßte nur durch Gesetz beschließen, daß das Gemeinschaftsrecht in Bayern nicht mehr gilt, wie das Bundesverfassungsgericht im Maastricht-Urteil entschieden hat (BVerfG 89, 155 (184, 190)). Bayern könnte das Grundprinzip seiner Verfassung, die Demokratie, wieder beleben.

      2. Wenn Bayern Mitglied der Europäischen Union bleiben wollte, müßte es dieser nicht einmal beitreten, weil die mitgliedstaatlichen Veränderungen auf die Mitgliedschaft in der Europäischen Union keinen Einfluß haben. Der Gemeinschaftsvertrag müßte allerdings angepaßt werden. Bayern wäre der 28. Mitgliedstaat der Europäischen Union.

      Im übrigen nach der Bevölkerungszahl der neuntgrößte. Der Einfluß Bayerns auf die Unionspolitik würde erheblich wachsen. Bayern hätte 25 Mitglieder im Europäischen Parlament, weil es größer ist als Griechenland mit 24 Mitgliedern, aber kleiner als die Niederlande mit 27 Mitgliedern. Derzeit hat Bayern 11 Mitglieder im Europäischen Parlament. Viel wichtiger aber ist, daß Bayern im Rat Sitz und Stimme hätte. Bei der Berechnung der qualifizierten Mehrheit hätte Bayern 12 Stimmen, wie Griechenland. Bayern hätte einen Sitz in der Kommission und vor allem je einen Sitz im Europäischen Gerichtshof und im Gericht erster Instanz.

      Hinzu kommt, daß der Regierungschef Bayerns zu dem eigentlichen Führerkreis der Europäischen Union gehören würde, dem Europäischen Rat der Staats- und Regierungschefs. Darüber hinaus würde ein Mitgliedstaat Bayern ganz erheblich die Politik der Europäischen Union mitbestimmen können. Das demokratische Defizit wäre für Bayern deutlich gemindert, wenn auch wegen des allgemeinen Demokratiedefizits der Eüropäischen Union keineswegs behoben.

      3. Wenn alle Länder der Bundesrepublik Deutschland einen solchen Weg gehen würden, Deutschland sich also in 16 Mitgliedstaaten der Europäischen Union teilen würde, wäre die politische Lage in der Union wesentlich verändert. Die Diskriminierung Deutschlands durch seine Größe wäre behoben. Selbst das kleinste Land Deutschlands, die Freie Hansestadt Bremen ist größer als Malta, aber auch größer als Zypern oder Luxemburg. Es wäre also keinesfalls illegitim, wenn auch die kleinen Länder Deutschlands Mitgliedstaaten der Europäischen Union würden. Die 16 deutschen Mitgliedstaaten hätten nicht einen, sondern 16 Richtersitze im Gerichtshof und im Gericht erster Instanz. Sie hätten 16 Kommissare, nicht 99 Mitglieder im Europäischen Parlament, sondern etwa 2 Sitze.

      Im Rat wären 16 deutsche Minister vertreten, nicht einer, wie jetzt. Bei der qualifizierten Mehrheit hätten die Deutschen 113, nicht lediglich 29 Stimmen. Deutschland würde insgesamt eine völlig andere Macht in den Europäischen Organen ausüben können.

      Sicherlich würde die Organisation der Europäischen Union verändert werden, weil die anderen großen Mitgliedstaaten, Frankreich, Italien, Vereinigtes Königreich, aber auch Polen und Spanien, eine solche Veränderung nicht hinnehmen würden. Es stellt sich aber die Frage, warum Deutschland seine Bevormundung durch die anderen Mitgliedstaaten, insbesondere die vielen kleinen Mitgliedstaaten, entgegen dem demokratischen Prinzip hinnimmt. Jedenfalls wäre das demokratische Defizit auch dadurch wesentlich gemindert. In der integrierten Welt, zumal in der Europäischen Union, ist Größe ein augenscheinlicher Nachteil.

      Bayern wäre gut beraten, wenn es wieder zur Demokratie finden würde. Das würde sich auch wirtschaftlich und sozial auszahlen – für die Menschen, die in Bayern leben. Der Freistaat Bayern muß seine existentielle Staatseigenschaft und existentielle Staatlichkeit behaupten. Die Bürger und das Volk in Bayern haben ein Recht darauf.

      Vivat Bavaria! Vivat Bayernpartei!
      Avatar
      schrieb am 15.07.07 17:42:33
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 30.699.862 von Boersensieger am 15.07.07 17:23:13Ob das noch etwas bewirkt
      http://www.bundestag.de/ausschuesse/a07/anhoerungen/057/Stel…
      Avatar
      schrieb am 15.07.07 18:17:39
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 30.700.453 von Boersensieger am 15.07.07 17:42:33...als Arbeitnehmer biste mittlerweile nur noch der auswechselbare Arsch.
      Der Steinbrueck hat frueher in der Schule wohl auch die Klassenkasse verwaltet und davon dem Lehrer ein Geburtstagsgeschenk gekauft................!!!!!!!:cool::cool::cool:
      Avatar
      schrieb am 15.07.07 18:19:27
      Beitrag Nr. 5 ()
      Wieder so ein kleiner Neidhammelthread.
      wilbi

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      schrieb am 15.07.07 18:26:19
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 30.701.135 von Wilbi am 15.07.07 18:19:27...gehste zu deinem Chef und sagst dass du nach Jahren mal wieder mehr Kohle brauchst. Er sagt dir dass Neid kein guter Berater ist. Da heisst es dann irgendwann: alle Mann auf die Strasse!!!!!!
      Von unseren Freunden in Frankreich und Italien kann man ne Menge lernen............!!!!!! ...und den kleinen Wichten hauen wir sofort eins aufs Maul............!!!!!!!:cool::cool::cool:
      Avatar
      schrieb am 15.07.07 19:38:44
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 30.701.192 von raubritterloulou am 15.07.07 18:26:19...gehste zu deinem Chef und sagst dass du nach Jahren mal wieder mehr Kohle brauchst.

      Das brauchst Du gar nicht. Du musst nur auf dem Balkon Deiner Mietswohnung an der Alster oder in einem Schrebergarten ein paar Solarkollektoren aufstellen und damit Strom erzeugen.

      Schon bist Du reich!
      Avatar
      schrieb am 15.07.07 19:43:17
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 30.701.996 von Graf_Voelsing am 15.07.07 19:38:44...hab mir schon so'nen Stein mit aufgepropfter Solarzelle zugelegt. LIDL, 5,95!! Macht echt ein Scheisslicht mit LED. Aber Frau Merkel sagt ja dass das ok sei. Ich ueberlege mir die Einspeisung. Bei der Verguetung habe ich ja mein dann betriebenes Halogenleuchtmittel umsonst..............!!!!!!:cool::cool::cool:
      Avatar
      schrieb am 15.07.07 20:12:04
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 30.700.453 von Boersensieger am 15.07.07 17:42:33@Börsensieger und RRLL,

      ich will Euch ja bestimmt nicht unterstellen, dass ihr die genannten Parteien gewählt habt. Aber irgendjemand muss sie ja gewählt haben.

      Gewiss, neben den eigentlichen Gewinnern der politischen "Entwicklung" in Deutschland, Europa und der Welt, den Großkapitalschmarotzern, haben sicher auch viele der Kleinschmarotzer diese Klientel mit ihrer Stimme bedacht. Die haben noch nicht kapiert, dass auch sie mittel- und langfristig zu den großen Verlieren gehören werden. Das zu verstehen, setzt freilich in der Tat etwas über das alltägliche Gieren und Raffen hinausgehende Weitsicht voraus, die man nicht unbedingt erwarten kann.

      Aber wie blöd mußte man bei der letzten Wahl als Angehöriger der normalen Arbeitnehmer-Kaste sein, um Parteien zu wählen, die ganz offen eine un-, nein, asoziale, den allgemeinen Interessen der normalen BürgerInnen zuwiderlaufende Politik als die ihre propagierten? Das ist mir bis heute unbegreiflich. Es war doch sonnenklar, dass die Münteferings, Becks, Merkels, die Kirchhofs, und die in einem halben Dutzend Aufsichtsraten sitzenden Merzs nicht die Interessen des normalen Arbeitnehmers, des Beamten, Rentners, Studenten, Schülers und auch nicht des kleinen Freiberuflers in diesem Land verteten, sondern ausschließlich ihren Herren, dem Großkapital, dienen.

      Jedem hätte doch klar sein müssen, in welche Richtung die Reise - weiterhin ! - geht mit korrupten Politikern, die nur den Refrain singen "Oh, Du dummer Augustin, es ist kein Geld mehr da, es ist kein Geld mehr da, alles ist hin" und für die Reform ein Synonym ist für weiteren Sozialabbau und Neukapitalismus. Wie blöd muss man überhaupt sein, um angesichts national überschießender Exportgewinne, konstant seit Jahrzehnten (!) alljährlich üppig steigender Unternehmensgewinne und inzwischen geradezu explodierender Kassen bei den - wirklich - Reichen auf diese Lügenpropaganda hereinzufallen?

      Jede Partei wäre besser zu wählen gewesen als die genannten, "etablierten". Selbst irgendwelche separatistischen Verrückten zu wählen, wäre vernünftiger gewesen. Und trotzdem läuft das Volk hinter den Rattenfängern her.

      Und deshalb können die eigentlichen Sozialschmarotzer in unserem Land weiterhin unbesorgt schlafen. Wir haben sicher noch lange nicht das Ende der "Reformen" erlebt. Nächstes Mal werden die Leute wieder stur-doof "rot" oder "schwarz" wählen. Und die Schäubles und Co können weiter in Ruhe darüber räsonnieren, wie der Staat neuerdings auch Würde, Leben und Leid Unschuldiger straffrei antasten kann, während natürlich das zusammengeraffte Eigentum einiger ganz weniger Leute - notfalls künftig auch mit militärischen Mitteln - geschützt wird.

      Viele Grüße

      pyramus
      Avatar
      schrieb am 15.07.07 20:24:06
      Beitrag Nr. 10 ()
      Vermutlich wird sich der Westen damit abfinden müssen , zukünftig nicht mehr der Nabel der Welt zu sein.
      Weltwirtschaftlich betrachtet wird der Wohlstand auf Sicht der nächsten 30 Jahre in die hochproduktiven Regionen ala China , Indien , Vietnam etc. verlagert.
      Noch ist Deutschland Exportweltmeister , bald nicht mehr.
      Wir sollten uns also auf weiter fallende Löhne , auf insgesamt rückgängigen Wohlstand einrichten.

      In der " Not " kann man natürlich versuchen , geschaffene Werte hin und her zu verteilen , ´was aber an der Gesamtsituation hier nix ändern wird.

      Weder Schäuble mit seinen Sicherheits- oder Systemerhaltungswahn , noch Lafontaines Umverteilungskonzept wird langfristig erfolgreich sein.

      Hee , es gibt auch positive Geschichten ! So wird der Rohstoffzyklus noch einige Jahre positiv verlaufen.:lick:
      Ob Kondratieff , der 54-Jahres -Zyklus von Dewey / Darkin usw. , sollten Rohstoffe ( Fonds , Aktien ) bis min. 2012 weiter positiv laufen. Ab 1817 ( Deway ) betrachtet , wäre erst 2033 der Höhepunkt erreicht.

      Auch wenn Chinas Wachstum aktuell überhitzt erscheint , bleibt die Nachfrage dort riesig. Auch Edelmetalle ? Natürlich ! Siber wird in Papiergeld ala US$/€ die nächsten 20 Jahre um 1000% steigen , Gold um min. 300% !;)

      Also , nicht jammern ! Bilden , lesen und klug investieren.:cool:´
      zierbart
      Avatar
      schrieb am 15.07.07 20:34:58
      Beitrag Nr. 11 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 30.702.408 von pyramus am 15.07.07 20:12:04Interessantes Statement mit hohem Wahrheitsgehalt !:)
      Avatar
      schrieb am 15.07.07 21:02:55
      Beitrag Nr. 12 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 30.699.602 von pyramus am 15.07.07 17:14:21#1
      Abgeltungssteuer
      Zahlt ja der " ehrliche " Investor eh , nach persönlichem Steuersatz.:D

      Aber : Mir ist völlig schleierhaft , wie unter heutigen Bedingungen , Leute ihre Altersvorsorge über Zeiträume von 20 oder 30 Jahren in des Staates Hände legen können ?:confused: ( Riester -Rente )
      Diese Idiotie muß man sich mal vorstellen ! Keiner vertraut den Politikern , gibt aber die finanzielle Existenz für den Ruhestand in deren Einflußbereich , wegen vager , jederzeit korrigierbarer Vergünstigungen. Viele ahnen nicht , dass sie nahezu 100 Jahre alt werden müssen , um ihre Beiträge zu " erwirtschaften ".

      Unabhängig davon , sollte jeder wissen , dass bei aktueller Inflation eine Geldanlage min. 8% zum Werterhalt bringen muß.
      Avatar
      schrieb am 15.07.07 21:07:51
      Beitrag Nr. 13 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 30.702.852 von zierbart am 15.07.07 21:02:55Riester/Ruerup/Hartz4................FINGER WECH!!!!!!!!!!!!!!:cool::cool::cool:
      Avatar
      schrieb am 15.07.07 22:47:53
      Beitrag Nr. 14 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 30.702.408 von pyramus am 15.07.07 20:12:04Was empfiehlst Du denn zu wählen. Extrem links oder exstrem rechts.Ich tippe eher auf extrem rechts,dem Ton Deines Postings nach zu urteilen.Aber Du beurteilst die meisten Deutschen schon richtig. Die sind in der Mehrzahl nicht so doof wie Du denkst.
      wilbi
      Avatar
      schrieb am 15.07.07 23:26:32
      Beitrag Nr. 15 ()
      ...mit Kindern und Zuschüssen ist ein Riester ganz ok !
      Avatar
      schrieb am 15.07.07 23:27:18
      Beitrag Nr. 16 ()
      ...vor allem, weil die Kohle "Hartz"-safe ist
      Avatar
      schrieb am 22.07.07 12:05:14
      Beitrag Nr. 17 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 30.703.764 von Wilbi am 15.07.07 22:47:53Aber Du beurteilst die meisten Deutschen schon richtig. Die sind in der Mehrzahl nicht so doof wie Du denkst.

      Ganz offensichtlich sind sie es leider doch. Anderenfalls hätten sie schwerlich eine Kaste von Wirtschaftsgünstlingen gewählt, die nur ein Ziel verfolgen: das Rad der Geschichte wieder zurückzudrehen....

      Was empfiehlst Du denn zu wählen.

      Willst Du wissen, was ich wählen würde? Ganz einfach: jede Partei, die keine neokapitalistischen, keine antisozialen, keine militaristischen Ziele verfolgt.

      Eine Partei, die die Mehrung des Wohlstands der breiten Bevölkerung in diesem Land zum Ziel hat, die an der Erweiterung und Verbesserung der sozialen Sicherungssysteme arbeitet, die die Steigerung der Lebensqualität in allen Bereichen und für alle in diesem Land verfolgt.

      Eine Partei, welche kapitalistische Exzesse rücksichtslos bekämpft und zusammengeraubte, zusammengeraffte märchenhafte Reichtümer einiger ganz weniger Familien an die Bürger Deutschlands und Europas zurückgibt (Art. 14 III Grundgesetz).

      Eine Partei, die Korruption - allen voran politische Korruption - entschieden bekämpft, die der Diktatur einer kleinen Klasse von Menschen entgegentritt und die Demokratie in Deutschland und in Europa weiterentwickelt, statt sie auf nationaler und europäischer Ebene auszuhöhlen und abzubauen.

      Eine Partei, die verbindet und aussöhnt, statt Bevölkerungsgruppen gegeneinander auszuspielen und aufzuhetzen - seien es die Renter gegen die Arbeitspflichtigen, die Angestellten gegen die Arbeiter, die Jungen gegen die Alten, die Arbeitnehmer gegen die Beamten, usw...

      Eine Partei, die sich der Wahrung, dem Schutz und dem Ausbau der Menschen- und Bürgerrechte als oberstes Ziel verpflichtet fühlt.
      Eine Partei, die die höchsten Grundsätze unseres Gemeinwesens, die die Verfassung, respektiert. Eine Partei, die soziale Sicherungssysteme - für Krankheit, Berufsunfähigkeit, Alter - nicht durch versicherungsfremde Leistungen ausplündert. Eine Partei, die den Staat nicht ausweidet, indem sie unser Tafelsilber billigst verscherbelt, damit einige wenige sagenhaften Profit einstreichen können. Eine Partei, die die Aufgaben der Daseinsvorsorge dort beläßt, wo sie hingehören - nämlich beim Staat - und sie nicht zur Profitmaximierung und Ausbeutung des Bürgers freigibt.

      Eine Partei, die sich dem Schutz der obersten Rechtsgüter - Leben und Gesundheit des Einzelnen - stärker verpflichtet fühlt als dem Schutz ungerecht und ungleich verteilter Vermögenswerte einiger weniger.

      Eine Partei, die sich dem Ziel der einzig wahren Gerechtigkeit - der ausgleichenden und heilenden Gerechtigkeit - verschrieben hat, nicht dagegen Hetzpropaganda für eine eigenwillig definierte Form von austeilender-strafender Gerechtigkeit betreibt.

      Aus diesem Grund kann wirklich jede Partei in diesem Land gewählt werden, solange sie nicht das Label CDU, CSU, FDP, SPD, oder die 'Grünen trägt.

      Ich bin froh, dass inzwischen in diesem Land mehr Menschen aufgewacht sind. Noch vor zehn Jahren hat die Mehrheit die Zeichen an der Wand nicht erkannt. Leider hat eine große Anzahl von Menschen resigniert, kapituliert.

      Geht zur Wahl, kann man nur sagen, und nutzt die letzten Chancen, das Kartell aus korrupten Politikern und Wirtschaftsgünstlingen zum Teufel zu jagen, bevor es endgültig zu spät ist -
      bevor die Verfassungsfeinde den vollkommenen totalitären Überwachungs- und Polizeistaat errichtet haben, der jeden Widerstand im Keim erstickt,
      bevor der Anteil dumm-ungebildeter, servil-gehorsamer, über mittelalterlich-religiöse Ängste beherrschte, durch manipulierte und manipulative Medien verblödete, rücksichtlos ausgebeuteter Arbeitssklaven die kritische Masse erreicht.

      Ich wünsche uns allen, dass wir es schaffen, den Würgegriff dieser Leute und ihrer scheinheiligen Mitläufer abzuschütteln ohne die entsetzlichen Geschehnisse des letzten Mals.
      Avatar
      schrieb am 22.07.07 19:48:59
      Beitrag Nr. 18 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 30.792.979 von pyramus am 22.07.07 12:05:14Tolle Reaktionen auf Deinen Schmulch bisher.
      wilbi
      Avatar
      schrieb am 22.07.07 20:40:01
      Beitrag Nr. 19 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 30.699.602 von pyramus am 15.07.07 17:14:21... freut ihr Euch jetzt, da die Abgeltungssteuer kommt und ihr Rente erst ab 67 kriegt?

      Mir doch scheiß egal. Ich bin vor 3 Jahren in die Schweiz ausgewandert.



      gruß Jockelsoy
      Avatar
      schrieb am 22.07.07 21:22:22
      Beitrag Nr. 20 ()
      Wer sich über die Abgeltungssteuer und die Rente mit 67 aufregt, vergißt die wirklich wichtigen Sachen auf dieser Welt, nämlich daß jeden Tag ein Hyproxologicalysusus in der Westsibirischen Eiswüste an der Verschmutzung des Schnees durch skrupellose Ölexplorer zu Grunde geht. Oder daß jeden Tag Millionen Sardinen aus dem Mittelmeer in viel zu enge Behältnisse gezwängt werden, in die sie nur durch Beimengung von Öl hereinpassen. Tagtäglich geschehen diese und ähnliche Verbrechen an unserer Natur und ihr meckert darüber, daß ihr länger arbeiten dürft. Seit doch mal dankbar, daß euch Norbert die sichere Rente gebracht hat!

      Und jetzt macht euch mal locker...


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