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    Stehen die Weltbörsen vor einem Crash ??? (Seite 33341)

    eröffnet am 01.08.07 21:18:51 von
    neuester Beitrag 03.05.24 14:35:07 von
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      Avatar
      schrieb am 20.09.08 13:43:14
      Beitrag Nr. 14.732 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.195.832 von smartphone am 20.09.08 13:38:44Ich denke es bedeutet, dass Du die Puts haben darfst, wenn Du die Aktien in Deinem Depot hast. Mehr nicht. D.h. wenn Du 10 Deutsche bank hast, dann darfst Du auch 10 Puts haben, um die Position abzusichern.
      Avatar
      schrieb am 20.09.08 13:38:44
      Beitrag Nr. 14.731 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.195.798 von smartphone am 20.09.08 13:29:50das ist aber auch interessant:

      2. Aufgabegeschäfte durch Skontroführer werden von diesem Verbot ausgenommen. Gleiches gilt für Geschäfte von Personen, die sich vertraglich verpflichtet haben, verbindliche Kauf- oder Verkaufgebote zu stellen (z.B. Market Maker, Designated Sponsors), soweit diese Geschäfte zur Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten erforderlich sind. Ausgenommen sind zudem Leerverkäufe, die zur Absicherung bereits bestehender Positionen dienen. Weitere Ausnahmen können auf schriftlichen Antrag zugelassen werden

      könnte ich ja sagen dass dies die Absicherung für mein Depot sein sollte und/oder ich beantrage eine Ausnahmegenehmigung :D

      zählt eigentlich die Dresdner Bank als Emittentin zu den "Personen, die sich vertraglich verpflichtet haben, verbindliche Kauf- oder Verkaufgebote zu stellen"?

      Ich werd am Montag mal bei meiner Bank nachfragen
      Avatar
      schrieb am 20.09.08 13:33:30
      Beitrag Nr. 14.730 ()
      Ich würde einfach einmal bei Deiner Hausbank nachfragen. Die sollten es ja wissen.
      Avatar
      schrieb am 20.09.08 13:29:50
      Beitrag Nr. 14.729 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.195.776 von smartphone am 20.09.08 13:25:36Was ich noch interessant finde ist die Veröffentlich der BaFin selbst zum Short-Verbot. http://www.bafin.de/cln_109/nn_722758/SharedDocs/Aufsichtsre…

      Man kann tatsächlich Einspruch einlegen:

      Allgemeinverfügung der BaFin vom 19. September 2008

      In der Fassung der Bekanntmachung vom:
      19.September 2008

      1. Transaktionen, die zu einer Short-Position oder zur Vergrößerung einer Short Position (sogenannte Leerverkäufe) in Aktien führen, die von folgenden Unternehmen der Finanzbranche

      AAREAL BANK AG
      ALLIANZ SE
      AMB GENERALI HOLDING AG
      COMMERZBANK AG
      DEUTSCHE BANK AG
      DEUTSCHE BÖRSE AG
      DEUTSCHE POSTBANK AG
      HANNOVER RÜCKVERSICHERUNG AG
      HYPO REAL ESTATE HOLDING AG
      MLP MLP AGAG
      MÜNCHENER RÜCKVERSICHERUNGS-GESELLSCHAFT AG

      emittiert worden sind, werden untersagt.

      Short-Positionen entstehen dann, wenn der Verkäufer der Aktien zum Zeitpunkt der Transaktion

      * nicht Eigentümer entsprechender Aktien ist oder
      * zum Zeitpunkt des Abschlusses der Transaktion keinen schuldrechtlich oder sachenrechtlich unbedingt durchsetzbaren Anspruch auf Übereignung von Aktien gleicher Gattung hat oder keinen schuldrechtlich oder sachenrechtlich unbedingt durchsetzbaren Anspruch hat, der zur Übereignung von Aktien gleicher Gattung führt.

      2. Aufgabegeschäfte durch Skontroführer werden von diesem Verbot ausgenommen. Gleiches gilt für Geschäfte von Personen, die sich vertraglich verpflichtet haben, verbindliche Kauf- oder Verkaufgebote zu stellen (z.B. Market Maker, Designated Sponsors), soweit diese Geschäfte zur Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten erforderlich sind. Ausgenommen sind zudem Leerverkäufe, die zur Absicherung bereits bestehender Positionen dienen. Weitere Ausnahmen können auf schriftlichen Antrag zugelassen werden.

      3. Dieses Verbot gilt bis zum 31.12.2008, 24:00 Uhr.

      4. Diese Allgemeinverfügung ergeht unter dem Vorbehalt des Widerrufs gem. § 36 Abs. 2 Verwaltungsverfahrensgesetz und wird verbunden mit dem Vorbehalt der nachträglichen Aufnahme, Änderung oder Ergänzung von Auflagen.

      5. Die Verfügung gilt an dem auf die ortsübliche Bekanntmachung folgenden Tag als bekannt gemacht.

      Begründung:

      Die Verfügung beruht auf § 4 Abs. 1 Wertpapierhandelsgesetz.

      Im Zusammenhang mit den jüngsten Entwicklungen an den weltweiten Kapitalmärkten, insbesondere dem Zusammenbruch mehrerer international bedeutender Banken, ist eine außergewöhnliche Volatilität zu beobachten. Dies betrifft vor allem Aktien von Kreditinstituten, Börsenbetreibern, Versicherungsunternehmen und weiteren Unternehmen der Finanzbranche.

      Zur Aufrechterhaltung eines ordnungsgemäßen Handels in den Aktien solcher Unternehmen sind in einzelnen Jurisdiktionen – insbesondere in den USA und dem Vereinigten Königreich - Verbote von Leerverkäufen erlassen worden.

      Aufgrund der engen Verflechtung der Finanzmärkte ist zu erwarten, dass sich ohne diese Verfügung erhebliche negative Auswirkungen auf die Durchführung des ordnungsgemäßen Handels an hiesigen Märkten ergeben.

      Insbesondere bei der derzeitigen Lage der Kapitalmärkte führt ein Einwirken auf die Marktpreise von Aktien bestimmter Kreditinstitute, Börsenbetreiber, Versicherungsunternehmen und weiteren Unternehmen der Finanzbranche zu exzessiven Preisbewegungen, welche die Stabilität des Finanzsystems gefährden könnten und somit zu erheblichen Nachteilen für den Finanzmarkt führen können.

      Durch den Widerrufsvorbehalt wird sicher gestellt, dass die BaFin zeitnah auf Marktveränderungen reagieren kann.

      Das Verbot ist geeignet und erforderlich das Vertrauen der Marktteilnehmer in die Funktionsfähigkeit des Kapitalmarktes zu erhalten und zu stärken.

      Ein milderes Mittel ist nicht ersichtlich.

      Die Ausnahmen tragen den berechtigten Interessen der Marktteilnehmer an der Nutzung von Sicherungsinstrumenten Rechnung.

      Widerspruch und Anfechtungsklage haben gemäß § 4 Abs. 7 Wertpapierhandelsgesetz keine aufschiebende Wirkung.

      Rechtsbehelfsbelehrung
      Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden.


      Der Widerspruch ist bei der

      Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
      Lurgiallee 12, 60439 Frankfurt am Main,
      oder
      Graurheindorfer Str. 108, 53117 Bonn,


      schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
      Avatar
      schrieb am 20.09.08 13:25:36
      Beitrag Nr. 14.728 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.195.616 von ViewerofNewMarkets am 20.09.08 12:46:20Böser Spekulant - Schähm Dich was

      Naja ich dachte ich mache es den Insidern nach. Siehe am 19.8. hier http://www.smartinvestor.de/news/smartinvestor/index.hbs?rec…

      Die Sache mit den Ratten
      Wie schon des Öfteren im Heft und auch wohl schon an dieser Stelle angekündigt, halten wir insbesondere die Deutsche Bank für nicht ganz ungefährdet, wenn es zu dieser Explosion der „Bankenbombe“ kommen wird. Insofern halten wir es für erwähnenswert, dass letzte Woche zwei hochrangige Firmen-Insider Deutsche Bank-Aktien in großem Stile verkauft haben. Pierre de Weck, Chef der Private Wealth Division, hat für umgerechnet 1,7 Mio. EUR, und Anchu Jain, Chef des Bereichs „Global Markets“, hat für über 7 Mio. EUR Aktien der eigenen Bank verkauft. Solche Aktienverkäufe sind an sich nichts besonderes, stellen sie doch heutzutage einen Bestandteil der Bezüge von Managern dar. Dass aber diese Insider bei den doch recht tiefen Kursen solche fetten Pakete abgeben, das wundert mich dann doch aber sehr. Das erinnert irgendwie an die Ratten, die das sinkende Schiff verlassen.



      Hast Du die AGB und die Verkaufsbedingungen schon gelesen ?

      naja nicht die ganzen 376 Seiten bis ins Detail - großer Fehler.

      Es heißt ja immer so lapidar "Massgeblich ist der bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (Bafin hinterlegte Verkaufsprospekt."
      Konkret geht es um WKN DR1PYC von der Dresdner. Das einzige was ich in der Datenbank der Bafin gefunden habe ist der allgemeine Prospekt für Optionsscheine: http://ww2.bafin.de/database/VPInfo/prospekt.do?details=true…

      Allerings steht da auch nichts darüber, was passiert, wenn die Bafin Zicken macht - gilt wahrscheinlich irgend eine Gummi-Klausel :cry:

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      schrieb am 20.09.08 13:24:26
      Beitrag Nr. 14.727 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.195.700 von bernieschach am 20.09.08 13:06:21Falschgeldblase:laugh:
      Avatar
      schrieb am 20.09.08 13:20:08
      Beitrag Nr. 14.726 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.195.714 von solar-rente am 20.09.08 13:09:30Jo das fürchte ich auch.
      Avatar
      schrieb am 20.09.08 13:18:56
      Beitrag Nr. 14.725 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.195.700 von bernieschach am 20.09.08 13:06:21Ich sehe das nicht pessimistisch. Es wird halt 3 - 4 Jahre dauern bis die Nachfrage aus den USA ersetzt wird. Solange werden wir uns mit einem niedrigen Wachstum rumschlagen. Dann wird es wieder schön aufwärts gehen. Ob die USA nun Entwicklungsland ist oder nicht. Rom war auch einmal eine Weltsstadt. Sie kommen und gehen. So geht auch die USA mit oder ohne Holzhäuschen.
      Avatar
      schrieb am 20.09.08 13:09:30
      Beitrag Nr. 14.724 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.195.694 von ViewerofNewMarkets am 20.09.08 13:03:30Die Frage ist: Was bringt mehr Rendite ?

      Avatar
      schrieb am 20.09.08 13:06:21
      Beitrag Nr. 14.723 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.195.653 von ViewerofNewMarkets am 20.09.08 12:54:44Aus dem Grund hat die Regierung ja Fanni übernommen,damit der Zugang zu günstigen Krediten für die Menschen sichergestellt wird.
      Ich würde das nicht so pessimistisch sehen,die Preise werden sich irgendwann stabilisieren,denn die Leute kaufen schon,aber eben nur sehr viel günstiger.Das schwierigere Problem für die Bevölkerung sind die Konsumentenkredite,denn da ist die rechtliche Stellung der Banken viel besser.
      Es wird wirklich spannend sein,wie weit eine Falschgeldblase in relativ friedlichen Zeiten aufgeblasen werden kann,und im Grunde hat ja auch niemand Interesse daran,dass sie platzt.;)
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