LS Invest AG -- IFA Hotel (613120): Steht der Squeeze-Out unmittelbar bevor? (Seite 201)
eröffnet am 09.10.07 15:26:57 von
neuester Beitrag 03.04.24 12:47:16 von
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Antwort auf Beitrag Nr.: 59.607.821 von uwege am 11.01.19 09:49:21
Überbezug habe ich nicht angemeldet, was aber daran liegt, dass mir genügend Stücke unter 6,75€ über die Börse verkauft wurden.
Ich bin mal gespannt, ob es direkt nach der KE immer noch Umsätze zu 6,80€ oder tiefer geben wird.
Zitat von uwege: Ich habe die KE voll gezeichnet und einen kleinen Überbezug angemeldet.
Überbezug habe ich nicht angemeldet, was aber daran liegt, dass mir genügend Stücke unter 6,75€ über die Börse verkauft wurden.
Ich bin mal gespannt, ob es direkt nach der KE immer noch Umsätze zu 6,80€ oder tiefer geben wird.
Ich habe die KE voll gezeichnet und einen kleinen Überbezug angemeldet.
Nicht unbedingt
Hätte gedacht der Bezugsperson ist deutlich unter Kurs
Hätte gedacht der Bezugsperson ist deutlich unter Kurs
Antwort auf Beitrag Nr.: 59.560.454 von gnuldi am 04.01.19 17:56:08
Also jeder, der zum Zeitpunkt der Ankündigung der KE schon investiert war und jetzt die KE nicht voll mitgehen möchte, hätte mit Ankündigung (teil)verkaufen müssen. Das ist hier auch sehr oft geschrieben worden.
Zitat von gnuldi: Mal sehen, vielleicht mach ich die ke teilweise mit
Also jeder, der zum Zeitpunkt der Ankündigung der KE schon investiert war und jetzt die KE nicht voll mitgehen möchte, hätte mit Ankündigung (teil)verkaufen müssen. Das ist hier auch sehr oft geschrieben worden.
Korrektur:
Ich glaube nämlich, dass die Wahrscheinlichkeit, dass Lopesan die Stimmrechte bekommt, sehr gering ist:
Richtig: "Bezugsrechte".
Ich glaube nämlich, dass die Wahrscheinlichkeit, dass Lopesan die Stimmrechte bekommt, sehr gering ist:
Richtig: "Bezugsrechte".
Antwort auf Beitrag Nr.: 59.559.401 von philojoephus am 04.01.19 16:13:41Hallo philojoephus,
ob es (mutmaßlich) Alexander Vik gelingt, an der Deutschen Bank vorbei an der IFA-KE teilzunehmen, entzieht sich meiner Kenntnis. Möglicherweise fehlen der DB die Beweise dafür, dass das Geld von (mutmaßlich) Vik kommt. Dann könnte es klappen. An anderer Stelle konnte die DB die Gelder allerdings schon abschöpfen. Inzwischen hat man aber über ein halbes Jahr Zeit gehabt, die Mittel bereitzustellen.
Aber das ist letztlich m.E. gar nicht entscheidend!
Ich glaube nämlich, dass die Wahrscheinlichkeit, dass Lopesan die Stimmrechte bekommt, sehr gering ist:
Die IFA-Aktien von (mutmaßlich) Alexander Vik liegen in einem Depot der Newinvest Assets Beteiligungs GmbH, Bonn. Würde sich (mutmaßlich) Alexander Vik entschließen, dass ein Geldtranfer nach Deutschland zu riskant wäre, der Newinvest GmbH also keine Mittel zur Verfügung stehen, würde ich an seiner Stelle alles, wirklich alles, dafür tun, dass sie nicht an Lopesan fallen. Dazu sind verschiedene Szenarien denkbar, wie bspw.
a) Einfacher Verkauf/Schenkung der BR an interessierte Investoren,
b) Verpfändungs-Kreditvertrag der Newinvest GmbH mit einem Investor.
Somit gehe ich davon aus, dass die Möglichkeit des Abschluss eines BGV, wenn Lopesan diesen überhaupt anstreben sollte, sehr unwahrscheinlich ist.
Hinsichtlich der Backstop-Verpflichtung ist zwar richtig, dass Lopesan die KE garantiert. Aber erst nachdem alle anderen Aktionäre (inkl. Lopesan?) ihren Überbezug bedient bekommen haben. Insofern ist die Backstop-Verpflichtung hinsichtlich der Frage, wieviel man zugeteilt bekommt, m.E. irrelevant.
Außerdem muss man bei der heutigen KE berücksichtigen, dass die Dimension noch größer als damals ist und einige Streubesitzaktionäre (und die machen den Kurs) aufgrund der alten KE schon jetzt tendenziell eher hohe Bestände in ihren Depot haben.
Aber ich gebe zu; alles Spekulation.
ob es (mutmaßlich) Alexander Vik gelingt, an der Deutschen Bank vorbei an der IFA-KE teilzunehmen, entzieht sich meiner Kenntnis. Möglicherweise fehlen der DB die Beweise dafür, dass das Geld von (mutmaßlich) Vik kommt. Dann könnte es klappen. An anderer Stelle konnte die DB die Gelder allerdings schon abschöpfen. Inzwischen hat man aber über ein halbes Jahr Zeit gehabt, die Mittel bereitzustellen.
Aber das ist letztlich m.E. gar nicht entscheidend!
Ich glaube nämlich, dass die Wahrscheinlichkeit, dass Lopesan die Stimmrechte bekommt, sehr gering ist:
Die IFA-Aktien von (mutmaßlich) Alexander Vik liegen in einem Depot der Newinvest Assets Beteiligungs GmbH, Bonn. Würde sich (mutmaßlich) Alexander Vik entschließen, dass ein Geldtranfer nach Deutschland zu riskant wäre, der Newinvest GmbH also keine Mittel zur Verfügung stehen, würde ich an seiner Stelle alles, wirklich alles, dafür tun, dass sie nicht an Lopesan fallen. Dazu sind verschiedene Szenarien denkbar, wie bspw.
a) Einfacher Verkauf/Schenkung der BR an interessierte Investoren,
b) Verpfändungs-Kreditvertrag der Newinvest GmbH mit einem Investor.
Somit gehe ich davon aus, dass die Möglichkeit des Abschluss eines BGV, wenn Lopesan diesen überhaupt anstreben sollte, sehr unwahrscheinlich ist.
Hinsichtlich der Backstop-Verpflichtung ist zwar richtig, dass Lopesan die KE garantiert. Aber erst nachdem alle anderen Aktionäre (inkl. Lopesan?) ihren Überbezug bedient bekommen haben. Insofern ist die Backstop-Verpflichtung hinsichtlich der Frage, wieviel man zugeteilt bekommt, m.E. irrelevant.
Außerdem muss man bei der heutigen KE berücksichtigen, dass die Dimension noch größer als damals ist und einige Streubesitzaktionäre (und die machen den Kurs) aufgrund der alten KE schon jetzt tendenziell eher hohe Bestände in ihren Depot haben.
Aber ich gebe zu; alles Spekulation.
Mal sehen, vielleicht mach ich die ke teilweise mit
Ich habe die KE voll gezeichnet und einen kleinen Überbezug angemeldet.
Interessant ist wie User philojoephus schon geschrieben hat, das Lopesan dieses Mal alle Bezugsrechte
Übernehmen wird. Sollte der zweite Grossaktionär wirklich nicht zeichnen, könnte wohl der Anteilsbesitz von Lopesan in Richtung 70 % gehen.
Auf der HV im Juli 2018 hat man noch ein Aktienrückkaufprogramm in Höhe von max. 10 % beschlossen.
Beschlussfassung über den Erwerb eigener Aktien durch die IFA Hotel & Touristik Aktiengesellschaft nach § 71 Abs. (1) Nr. 8 AktG
Die von der Hauptversammlung am 16. Juli 2015 zu Tagesordnungspunkt 9 beschlossene Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien nach § 71 Abs. (1) Nr. 8 AktG läuft am 15. Juli 2018 aus und soll daher neu gefasst werden.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
Die Gesellschaft wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats eigene Aktien bis zu insgesamt 10% des zum Zeitpunkt dieser Beschlussfassung bestehenden Grundkapitals zu erwerben. Auf die nach dieser Ermächtigung erworbenen Aktien dürfen zusammen mit anderen eigenen Aktien, welche sich im Besitz der Gesellschaft befinden oder ihr gemäß den §§ 71d und 71e Aktiengesetz zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt mehr als 10% des jeweiligen Grundkapitals entfallen. Ferner sind die Voraussetzungen des § 71 Abs. 2 Sätze 2 und 3 AktG zu beachten. Der Erwerb darf nicht zum Zweck des Handels in eigenen Aktien erfolgen. Die Ermächtigung kann ganz oder in Teilen ausgeübt werden. Der Erwerb kann innerhalb des Ermächtigungszeitraums bis zur Erreichung des maximalen Erwerbsvolumens in Teiltranchen, verteilt auf verschiedene Erwerbszeitpunkte, erfolgen.
Der Erwerb erfolgt unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes (§ 53a AktG) über die Börse oder mittels eines an die Aktionäre der Gesellschaft gerichteten öffentlichen Kaufangebots oder einer an die Aktionäre der Gesellschaft gerichteten öffentlichen Aufforderung zur Abgabe von Verkaufsangeboten:
Der Beschluss wurde angenommen, der zweite Großaktionär hat dagegen gestimmt.
Beschlussfassung über den Erwerb eigener Aktien durch die IFA Hotel & Touristik Aktiengesellschaft nach § 71 Abs. (1) Nr. 8 AktG - angenommen
17.835.166 10.821.327 7.013.839 10
Aktien, für die gültige Stimmen abgegeben wurden (= 90,08 % des Grundkapitals) Ja-Stimmen 60,67 %
Nein-Stimmen 39,33 %
Da man seitens des IFA Vorstandes in einem Interview den eigenen Aktienkurs als viel zu niedrig angesehen hat, müsste man nach der Kapitalererhöhung doch ein Aktienrückkaufprogramm beschließen. Man könnte auf viele verkaufswillige Aktionäre treffen die nach zwei Mega Kapitalerhöhungen auf zu großen Aktienbeständen säßen.
So könnte man relativ leicht an die Schwelle kommen einen Gewinn und Beherrschungsvertrag abzuschließen.
Vielleicht verkauft dann auch der zweite Großaktionär endlich aus Sicht des IFA Vorstandes entnervt gegen eines guten Angebotes sein Aktienpaket.
Das ist dann vielleicht doch alles zuviel Wunschdenken das wir in die Nähe eines Squeeze Out kommen, damit endlich der wahre Wert der IFA Aktie aufgedeckt wird.
Interessant ist wie User philojoephus schon geschrieben hat, das Lopesan dieses Mal alle Bezugsrechte
Übernehmen wird. Sollte der zweite Grossaktionär wirklich nicht zeichnen, könnte wohl der Anteilsbesitz von Lopesan in Richtung 70 % gehen.
Auf der HV im Juli 2018 hat man noch ein Aktienrückkaufprogramm in Höhe von max. 10 % beschlossen.
Beschlussfassung über den Erwerb eigener Aktien durch die IFA Hotel & Touristik Aktiengesellschaft nach § 71 Abs. (1) Nr. 8 AktG
Die von der Hauptversammlung am 16. Juli 2015 zu Tagesordnungspunkt 9 beschlossene Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien nach § 71 Abs. (1) Nr. 8 AktG läuft am 15. Juli 2018 aus und soll daher neu gefasst werden.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
Die Gesellschaft wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats eigene Aktien bis zu insgesamt 10% des zum Zeitpunkt dieser Beschlussfassung bestehenden Grundkapitals zu erwerben. Auf die nach dieser Ermächtigung erworbenen Aktien dürfen zusammen mit anderen eigenen Aktien, welche sich im Besitz der Gesellschaft befinden oder ihr gemäß den §§ 71d und 71e Aktiengesetz zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt mehr als 10% des jeweiligen Grundkapitals entfallen. Ferner sind die Voraussetzungen des § 71 Abs. 2 Sätze 2 und 3 AktG zu beachten. Der Erwerb darf nicht zum Zweck des Handels in eigenen Aktien erfolgen. Die Ermächtigung kann ganz oder in Teilen ausgeübt werden. Der Erwerb kann innerhalb des Ermächtigungszeitraums bis zur Erreichung des maximalen Erwerbsvolumens in Teiltranchen, verteilt auf verschiedene Erwerbszeitpunkte, erfolgen.
Der Erwerb erfolgt unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes (§ 53a AktG) über die Börse oder mittels eines an die Aktionäre der Gesellschaft gerichteten öffentlichen Kaufangebots oder einer an die Aktionäre der Gesellschaft gerichteten öffentlichen Aufforderung zur Abgabe von Verkaufsangeboten:
Der Beschluss wurde angenommen, der zweite Großaktionär hat dagegen gestimmt.
Beschlussfassung über den Erwerb eigener Aktien durch die IFA Hotel & Touristik Aktiengesellschaft nach § 71 Abs. (1) Nr. 8 AktG - angenommen
17.835.166 10.821.327 7.013.839 10
Aktien, für die gültige Stimmen abgegeben wurden (= 90,08 % des Grundkapitals) Ja-Stimmen 60,67 %
Nein-Stimmen 39,33 %
Da man seitens des IFA Vorstandes in einem Interview den eigenen Aktienkurs als viel zu niedrig angesehen hat, müsste man nach der Kapitalererhöhung doch ein Aktienrückkaufprogramm beschließen. Man könnte auf viele verkaufswillige Aktionäre treffen die nach zwei Mega Kapitalerhöhungen auf zu großen Aktienbeständen säßen.
So könnte man relativ leicht an die Schwelle kommen einen Gewinn und Beherrschungsvertrag abzuschließen.
Vielleicht verkauft dann auch der zweite Großaktionär endlich aus Sicht des IFA Vorstandes entnervt gegen eines guten Angebotes sein Aktienpaket.
Das ist dann vielleicht doch alles zuviel Wunschdenken das wir in die Nähe eines Squeeze Out kommen, damit endlich der wahre Wert der IFA Aktie aufgedeckt wird.
Ich verstehe es aber so, dass lopesan nur dann vom Überbezug gebrauch machen würde, sofern mein anderer diese aktien beziehen möchte, also quasi als Garantin auftritt. Daher erwarte ich diesesmal deutlich reduzierte Überbezugsmeldungen der freien Aktionäre. Denn diese wurde ja das Risiko haben, voll zugeteilt zu bekommen, was viele ja gar nicht wollen und in 2014 auch nicht wollten.
@philojoephus: