Rolle rückwärts: VIB übernimmt BBI (WKN 528000) zum zweiten Mal - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 19.12.07 17:52:14 von
neuester Beitrag 14.11.12 15:30:08 von
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Rolle rückwärts: VIB übernimmt BBI (WKN 528000) zum zweiten Mal
Ich weiß nicht, ob es sich hier um ein Novum an deutschen Börsen handelt, bin mir aber sicher, dass es ein höchst seltener Vorgang ist. Ein Großaktionär, der erst vor einem Jahr die Beteiligung an seiner Tochtergesellschaft zum Zwecke der Börsenplatzierung von mehr als 90 auf unter 30 % heruntergefahren hat, kauft sich die Tochter jetzt - nur 12 Monate später - zurück.
Nun wird das Pflichtangebot der VIB Vermögen zur Übernahme der verbleibenden Anteile an der BBI (WKN 528000) in Kürze erscheinen. Die spannende Frage ist, welchen Preis die VIB in diesem Angebot bieten wird. Folgende Eckpunkte dazu sind bekannt:
1. Die VIB hat mitgeteilt, dass die Aufstockung der BBI-Anteile in den letzten Tagen zu einem Durchschnittskurs von 11,40 EUR stattgefunden hat. Entscheidend ist allerdings der höchste Kaufkurs. Der höchste an der Börse in den letzten Tagen bezahlte Preis war 12,30 EUR. Auffällig hohe Volumina wurden vor allem im Bereich bis 11,65 EUR an der Börse gehandelt.
2. Der 3-Monats-Durchschnittskurs liegt lt. BAFIN für den 10.12. bei 10,55 EUR. Da hier noch einige Tage mit höheren Kursen fehlen, könnte es auch ein Preis zwischen 10,60 und 10,70 EUR werden - mehr wohl nicht. Dieser Wert dürfte hier somit irrelevant sein.
3. Die Kapitalerhöhung im Dezember 2006, mit deren Hilfe die BBI-Aktien platziert wurden, war mit einem Bezugskurs von 12,75 EUR verbunden. Jeder Kurs unterhalb dieses Preises müsste in den Augen der freien BBI-Aktionäre, die vor einem Jahr ihr Geld in die BBI investiert haben, ein Hohn sein. Ein Mindestmaß an Anstand und Moral würde daher die VIB zu diesem Angebotspreis zwingen. Wenn man den BBI-Aktionären dann noch 2 % Verzinsung für ein Jahr gönnen würde, käme man auf ein Übernahmeangebot zu 13 EUR.
Zusammenfassend erwarte ich einen Pflichtangebotspreis im Bereich von 11,60 bis 13,00 EUR. Spannend wird dann zu beobachten sein, was die VIB dann vorhat. Wird die Strategie, die BBI stand alone auszubauen, fallen gelassen? Wird die BBI etwa vollends integriert? Im letzteren Fall wäre sogar ein Squeeze Out denkbar und dann wäre doch der NAV von 14,68 EUR die Untergrenze des Angebots.
Auf jeden Fall haben uns die VIB-Macher hier eine spannende Geschichte serviert und mit ein wenig Wohlwollen und Glück lassen sie uns nach langer Durststrecke auch noch etwas daran verdienen.
Hier der Pflichtangebotshinweis vom 17.12.2007:
DGAP-WpÜG: Pflichtangebot <DE0002457512>; <DE0005280002>
Zielgesellschaft: BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien AG / Bieter: VIB Vermögen AG
WpÜG-Meldung übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Meldung ist der Bieter verantwortlich.
------------------------------------------------------------------------------
Veröffentlichung über die Kontrollerlangung gemäß § 35 Abs. 1 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG)
Bieter: VIB Vermögen AG eingetragen beim Amtsgericht Ingolstadt unter HRB 101699 Luitpoldstr. C 70 D-86633 Neuburg an der Donau Tel.: +49 (0)8431 504951 Fax: +49 (0)8431 504973
Zielgesellschaft: BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien AG eingetragen beim Amtsgericht Ingolstadt unter HRB 44 Manchinger Str. 95 D-85053 Ingolstadt ISIN: DE0005280002 (auf den Inhaber lautende Stammaktien)
Die VIB Vermögen AG hat am 14. Dezember 2007 die Kontrolle im Sinne von §
29 Abs. 2 WpÜG über die BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien AG erlangt. Der Stimmrechtsanteil der VIB Vermögen AG an der BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien AG hat am 14. Dezember 2007 die Schwelle von 30 % überschritten und 54,87 % (dies entspricht Stimmrechten aus 2.853.378 Stückaktien von insgesamt 5.200.000 Stückaktien) betragen.
Die VIB Vermögen AG wird gemäß § 35 Abs. 2 i.V.m. § 14 Abs. 2 S. 1 WpÜG ein Pflichtangebot veröffentlichen. Die Veröffentlichung der Angebotsunterlage wird im Internet unter: http://www.vib-ag.de und unter http://www.bbi-immobilien-ag.de erfolgen.
Wichtige Information: Diese Bekanntmachung ist weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Aktien der BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien AG. Inhabern von Aktien der BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien AG wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem Angebot stehenden Dokumente zu lesen, sobald diese bekanntgemacht worden sind, da sie wichtige Informationen enthalten werden.
Neuburg an der Donau, den 17. Dezember 2007
VIB Vermögen AG
Ich weiß nicht, ob es sich hier um ein Novum an deutschen Börsen handelt, bin mir aber sicher, dass es ein höchst seltener Vorgang ist. Ein Großaktionär, der erst vor einem Jahr die Beteiligung an seiner Tochtergesellschaft zum Zwecke der Börsenplatzierung von mehr als 90 auf unter 30 % heruntergefahren hat, kauft sich die Tochter jetzt - nur 12 Monate später - zurück.
Nun wird das Pflichtangebot der VIB Vermögen zur Übernahme der verbleibenden Anteile an der BBI (WKN 528000) in Kürze erscheinen. Die spannende Frage ist, welchen Preis die VIB in diesem Angebot bieten wird. Folgende Eckpunkte dazu sind bekannt:
1. Die VIB hat mitgeteilt, dass die Aufstockung der BBI-Anteile in den letzten Tagen zu einem Durchschnittskurs von 11,40 EUR stattgefunden hat. Entscheidend ist allerdings der höchste Kaufkurs. Der höchste an der Börse in den letzten Tagen bezahlte Preis war 12,30 EUR. Auffällig hohe Volumina wurden vor allem im Bereich bis 11,65 EUR an der Börse gehandelt.
2. Der 3-Monats-Durchschnittskurs liegt lt. BAFIN für den 10.12. bei 10,55 EUR. Da hier noch einige Tage mit höheren Kursen fehlen, könnte es auch ein Preis zwischen 10,60 und 10,70 EUR werden - mehr wohl nicht. Dieser Wert dürfte hier somit irrelevant sein.
3. Die Kapitalerhöhung im Dezember 2006, mit deren Hilfe die BBI-Aktien platziert wurden, war mit einem Bezugskurs von 12,75 EUR verbunden. Jeder Kurs unterhalb dieses Preises müsste in den Augen der freien BBI-Aktionäre, die vor einem Jahr ihr Geld in die BBI investiert haben, ein Hohn sein. Ein Mindestmaß an Anstand und Moral würde daher die VIB zu diesem Angebotspreis zwingen. Wenn man den BBI-Aktionären dann noch 2 % Verzinsung für ein Jahr gönnen würde, käme man auf ein Übernahmeangebot zu 13 EUR.
Zusammenfassend erwarte ich einen Pflichtangebotspreis im Bereich von 11,60 bis 13,00 EUR. Spannend wird dann zu beobachten sein, was die VIB dann vorhat. Wird die Strategie, die BBI stand alone auszubauen, fallen gelassen? Wird die BBI etwa vollends integriert? Im letzteren Fall wäre sogar ein Squeeze Out denkbar und dann wäre doch der NAV von 14,68 EUR die Untergrenze des Angebots.
Auf jeden Fall haben uns die VIB-Macher hier eine spannende Geschichte serviert und mit ein wenig Wohlwollen und Glück lassen sie uns nach langer Durststrecke auch noch etwas daran verdienen.
Hier der Pflichtangebotshinweis vom 17.12.2007:
DGAP-WpÜG: Pflichtangebot <DE0002457512>; <DE0005280002>
Zielgesellschaft: BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien AG / Bieter: VIB Vermögen AG
WpÜG-Meldung übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Meldung ist der Bieter verantwortlich.
------------------------------------------------------------------------------
Veröffentlichung über die Kontrollerlangung gemäß § 35 Abs. 1 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG)
Bieter: VIB Vermögen AG eingetragen beim Amtsgericht Ingolstadt unter HRB 101699 Luitpoldstr. C 70 D-86633 Neuburg an der Donau Tel.: +49 (0)8431 504951 Fax: +49 (0)8431 504973
Zielgesellschaft: BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien AG eingetragen beim Amtsgericht Ingolstadt unter HRB 44 Manchinger Str. 95 D-85053 Ingolstadt ISIN: DE0005280002 (auf den Inhaber lautende Stammaktien)
Die VIB Vermögen AG hat am 14. Dezember 2007 die Kontrolle im Sinne von §
29 Abs. 2 WpÜG über die BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien AG erlangt. Der Stimmrechtsanteil der VIB Vermögen AG an der BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien AG hat am 14. Dezember 2007 die Schwelle von 30 % überschritten und 54,87 % (dies entspricht Stimmrechten aus 2.853.378 Stückaktien von insgesamt 5.200.000 Stückaktien) betragen.
Die VIB Vermögen AG wird gemäß § 35 Abs. 2 i.V.m. § 14 Abs. 2 S. 1 WpÜG ein Pflichtangebot veröffentlichen. Die Veröffentlichung der Angebotsunterlage wird im Internet unter: http://www.vib-ag.de und unter http://www.bbi-immobilien-ag.de erfolgen.
Wichtige Information: Diese Bekanntmachung ist weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Aktien der BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien AG. Inhabern von Aktien der BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien AG wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem Angebot stehenden Dokumente zu lesen, sobald diese bekanntgemacht worden sind, da sie wichtige Informationen enthalten werden.
Neuburg an der Donau, den 17. Dezember 2007
VIB Vermögen AG
Heutet sorgt der Makler dafür, dass es in diesem Thread nicht bei einer rein theoretischen Diskussion bleiben muss: Es werden Stücke angeboten - sowohl auf der Ask- als auch auf der Bid-Seite. 11,70/11,98 lauten die Taxen. Ich bin gespannt, ob es zu einem Umsatz kommt.
Also , ich werde dabeibleiben, d.h. , das Angebot nicht annehmen.
Habe kürzlich unverbindlich mit einem Banker von der Raiffeisen-Volksbank Neuburg a.d. Donau gesprochen. Der hat mir indirekt meinen Eindruck, dass der Kleinaktionär rausgekegelt werden soll,
bestätigt. Die o.a. Raiba ist sowohl an der BBI AG als auch an der VIB AG beteiligt. Seiner Einschätzung nach wird die Raiba das Angebot auch nicht annehmen. Er meinte, die VIB AG würde erst einmal testen, inwieweit das Angebot angenommen wird.
Der "ermittelte" Angebotspreis ist m.E. unseriös. Der Erwerb von
insgesamt 17,96 % von der Petercam Bank, N.V. für 11,50 € bzw.
überwiegend zu 11,70 €( s. Tz 6.5 des öffentlichen Kaufangebots)
können m.E. nicht als repräsentativ angesehen werden ( Paketab=
schlag etc.) und erfolgten außerbörslich - ebenso wie die in Tz 6.5 zitierten Vorerwerbe ( von wem ?).
Die Börsenumsätze sind äußerst marginal und daher keinesfalls für
Vergleichswerte geeignet.
Etwas seltsam mutet an unter dem Gesichtspunkt der Kungelei, um nicht zu sagen der Kursmanipulation, zumindest aber der Interessenkollision, dass der AR-Vorsitzende bei der BBI AG,
Ludwig Schlosser gleichzeitig Vorstand der VIB Vermögen AG ist und Franz-Xaver Schmidbauer AR bei der BBI AG und AR- Vorsitzender bei der VIB Vermögen AG ist. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt....!
Und die BaFin ( Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
hat einen gewichteten Durchschnittskurs für eine Drei-Monats-Periode von 10,93 € als gültigen Mindestpreis gekennzeichnet....
Die sind nach dem Börsenkurs gegangen.... s.o. und haben mit Sicherheit kein Insiderwissen.....
Der Gewinn des Jahres 2007 soll auf die Bieterin (VIB AG) übergehen! ( S. Tz 5.1 des Angebots)
Unter 15 € kriegen die von mir keine Aktien ! ( NAV zum 30.6.07
14,53 €). Möglicherweise wandeln die auch in eine REIT um, was auch
für den Anleger attraktiv ist.
Habe kürzlich unverbindlich mit einem Banker von der Raiffeisen-Volksbank Neuburg a.d. Donau gesprochen. Der hat mir indirekt meinen Eindruck, dass der Kleinaktionär rausgekegelt werden soll,
bestätigt. Die o.a. Raiba ist sowohl an der BBI AG als auch an der VIB AG beteiligt. Seiner Einschätzung nach wird die Raiba das Angebot auch nicht annehmen. Er meinte, die VIB AG würde erst einmal testen, inwieweit das Angebot angenommen wird.
Der "ermittelte" Angebotspreis ist m.E. unseriös. Der Erwerb von
insgesamt 17,96 % von der Petercam Bank, N.V. für 11,50 € bzw.
überwiegend zu 11,70 €( s. Tz 6.5 des öffentlichen Kaufangebots)
können m.E. nicht als repräsentativ angesehen werden ( Paketab=
schlag etc.) und erfolgten außerbörslich - ebenso wie die in Tz 6.5 zitierten Vorerwerbe ( von wem ?).
Die Börsenumsätze sind äußerst marginal und daher keinesfalls für
Vergleichswerte geeignet.
Etwas seltsam mutet an unter dem Gesichtspunkt der Kungelei, um nicht zu sagen der Kursmanipulation, zumindest aber der Interessenkollision, dass der AR-Vorsitzende bei der BBI AG,
Ludwig Schlosser gleichzeitig Vorstand der VIB Vermögen AG ist und Franz-Xaver Schmidbauer AR bei der BBI AG und AR- Vorsitzender bei der VIB Vermögen AG ist. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt....!
Und die BaFin ( Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
hat einen gewichteten Durchschnittskurs für eine Drei-Monats-Periode von 10,93 € als gültigen Mindestpreis gekennzeichnet....
Die sind nach dem Börsenkurs gegangen.... s.o. und haben mit Sicherheit kein Insiderwissen.....
Der Gewinn des Jahres 2007 soll auf die Bieterin (VIB AG) übergehen! ( S. Tz 5.1 des Angebots)
Unter 15 € kriegen die von mir keine Aktien ! ( NAV zum 30.6.07
14,53 €). Möglicherweise wandeln die auch in eine REIT um, was auch
für den Anleger attraktiv ist.
Meiner Meinung nach ist die hier stattfindende Rückabwicklung der BBI ein Eingeständnis des Scheiterns. Man schafft es offensichtlich nicht, zwei Immobiliengesellschaften parallel aufzubauen und will sich jetzt auf eine beschränken. So weit ist das für mich durchaus verständlich. Was ich aber nicht verstehe, dass man den Kapitalmarkt - den man auch für den weiteren Aufbau der einen verbleibenden AG (VIB) noch benötigt - gegen sich aufbringen will, indem man die Aktionäre, denen man erst im Dezember 2006 die BBI-Aktien zu 12,75 EUR angedreht hat, jetzt für 11,70 EUR aus dem Unternehmen drängen will. Wie will man mit dieser Leistungsbilanz denn je wieder eine Kapitalerhöhung am Markt unterbringen?
Zwei Zitate des BBI-Vorstands verdeutlichen die eklatanten Widersprüche:
Zwischenmitteilung per 16.11.2007:
"Entwicklung des NAV & Aktie
Aufgrund der positiven Geschäftsentwicklung erhöhte sich der Net Asset Value (NAV) der BBI AG auf 14,68 Euro je Aktie."
Etwa 11 Wochen später, Anfang Februar 2008, schreibt der gleiche Vorstand in seiner Stellungnahme zum Pflichtangebot zu 11,70 EUR:
"Vorstand und Aufsichtsrat der BBI halten den angebotenen Kaufpreis für angemessen."
Zwischenmitteilung per 16.11.2007:
"Entwicklung des NAV & Aktie
Aufgrund der positiven Geschäftsentwicklung erhöhte sich der Net Asset Value (NAV) der BBI AG auf 14,68 Euro je Aktie."
Etwa 11 Wochen später, Anfang Februar 2008, schreibt der gleiche Vorstand in seiner Stellungnahme zum Pflichtangebot zu 11,70 EUR:
"Vorstand und Aufsichtsrat der BBI halten den angebotenen Kaufpreis für angemessen."
Lt. DGAP-Meldung vom 28.02.2008 Hat AR Franz-Xaver Schmidhuber am 21.02.2008 50000 Aktien á 11,70 € = 585.000 € und ebenfalls am
21.02.2008 30000 Aktien á 11,70 außerbörslich verkauft.
Lt. DGAP-Meldung vom 28.02.2008 hat AV Ludwig Schlosser am 22.02.08(!) 38.000 Aktien à 11,70 € = 444.600 € außerbörslich verkauft
Bei Onvista ist unter Profil/Termine immer noch ein Anteil von 5,42%
für Management und Aufsichtsrat ausgewiesen - müsste sich entsprechend
den vorgenannten Verkäufen verringern, da börsliche Verkäufe in dieser
Größenordnung nicht stattgefunden haben. Noch nicht aktualisiert oder
Mauschelei ? Letzter Termin für die Annahme des öffentlichen Kaufange=
bots (Pflichtangebots) war der 21.02.2008 ! Gilt offenbar nicht für
den AV L. Schlosser bei der BBI AG und Vorstand der VIB Vermögen AG !
21.02.2008 30000 Aktien á 11,70 außerbörslich verkauft.
Lt. DGAP-Meldung vom 28.02.2008 hat AV Ludwig Schlosser am 22.02.08(!) 38.000 Aktien à 11,70 € = 444.600 € außerbörslich verkauft
Bei Onvista ist unter Profil/Termine immer noch ein Anteil von 5,42%
für Management und Aufsichtsrat ausgewiesen - müsste sich entsprechend
den vorgenannten Verkäufen verringern, da börsliche Verkäufe in dieser
Größenordnung nicht stattgefunden haben. Noch nicht aktualisiert oder
Mauschelei ? Letzter Termin für die Annahme des öffentlichen Kaufange=
bots (Pflichtangebots) war der 21.02.2008 ! Gilt offenbar nicht für
den AV L. Schlosser bei der BBI AG und Vorstand der VIB Vermögen AG !
BBI verzeichnet deutliches Ergebnisplus !
Steigerung des EBIT zum Vorjahr von 2,2 Mio. € auf 7,0 Mio. €
Der Konzernjahresüberschuss von 3,8 Mio. € hat sich somit gegenüber dem Vorjahr ( 0,9 Mio. € ) mehr als vervierfacht.
Vgl. a. Onvista / ad hoc - Mitteilung vom 01.04.2008
Ist noch jemand on board ? Wer nicht das "Pflichtangebot" angenommen hat : Das Aussitzen dürfte sich auszahlen !
Steigerung des EBIT zum Vorjahr von 2,2 Mio. € auf 7,0 Mio. €
Der Konzernjahresüberschuss von 3,8 Mio. € hat sich somit gegenüber dem Vorjahr ( 0,9 Mio. € ) mehr als vervierfacht.
Vgl. a. Onvista / ad hoc - Mitteilung vom 01.04.2008
Ist noch jemand on board ? Wer nicht das "Pflichtangebot" angenommen hat : Das Aussitzen dürfte sich auszahlen !
Deshalb macht man nun auch einen Vertrag um die Minderheitsaktionäre vom Ergebnis auszuschliessen
BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien AG / Sonstiges
04.04.2008
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
Ingolstadt, den 4. April 2008 - Die Vorstände der VIB Vermögen AG, Neuburg
an der Donau und der BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien AG, Ingolstadt,
haben heute jeweils einen Grundsatzbeschluss dahingehend gefasst, dass sie
beabsichtigen, einen Ergebnisabführungsvertrag zwischen der VIB Vermögen AG
als Organträgerin und der BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien AG als
Organgesellschaft abzuschließen. Die VIB Vermögen AG hält aktuell 81,15%
der Aktien der BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien AG. Die rechtlichen,
steuerlichen und finanziellen Einzelheiten des beabsichtigten
Vertragsschlusses werden nunmehr geprüft. Die abschließende Entscheidung
der Organe beider Gesellschaften über den tatsächlichen Abschluss des
Vertrages und die vertragliche Ausgestaltung im Einzelnen steht noch aus.
Sie wird auf der Basis der Ergebnisse der nunmehr eingeleiteten
rechtlichen, steuerlichen und finanziellen Prüfung erfolgen. Im Falle einer
Entscheidung der Organe beider Gesellschaften für einen Vertragsschluss
wird der Vertrag den Hauptversammlungen der VIB Vermögen AG als auch der
BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien AG zur jeweiligen Zustimmung vorgelegt
werden.
BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien AG / Sonstiges
04.04.2008
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
Ingolstadt, den 4. April 2008 - Die Vorstände der VIB Vermögen AG, Neuburg
an der Donau und der BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien AG, Ingolstadt,
haben heute jeweils einen Grundsatzbeschluss dahingehend gefasst, dass sie
beabsichtigen, einen Ergebnisabführungsvertrag zwischen der VIB Vermögen AG
als Organträgerin und der BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien AG als
Organgesellschaft abzuschließen. Die VIB Vermögen AG hält aktuell 81,15%
der Aktien der BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien AG. Die rechtlichen,
steuerlichen und finanziellen Einzelheiten des beabsichtigten
Vertragsschlusses werden nunmehr geprüft. Die abschließende Entscheidung
der Organe beider Gesellschaften über den tatsächlichen Abschluss des
Vertrages und die vertragliche Ausgestaltung im Einzelnen steht noch aus.
Sie wird auf der Basis der Ergebnisse der nunmehr eingeleiteten
rechtlichen, steuerlichen und finanziellen Prüfung erfolgen. Im Falle einer
Entscheidung der Organe beider Gesellschaften für einen Vertragsschluss
wird der Vertrag den Hauptversammlungen der VIB Vermögen AG als auch der
BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien AG zur jeweiligen Zustimmung vorgelegt
werden.
Die außenstehenden Aktionäre der BBI haben dann einen angemessenen
Ausgleichsanspruch nach § 304 AktG. S.a. Tz 16.3 des öffentlichen
Kaufangebots der VIB Vermögen AG . Also : Dabeibleiben !
Ausgleichsanspruch nach § 304 AktG. S.a. Tz 16.3 des öffentlichen
Kaufangebots der VIB Vermögen AG . Also : Dabeibleiben !
Antwort auf Beitrag Nr.: 33.811.412 von ernestof am 04.04.08 16:37:17So wie sich die VIB bislang gegenüber den BBI-(Klein)Aktionären verhalten hat, darf man aber auch hier keine Geschenke erwarten. Der 3-Monats-Durchschnittskurs liegt schon einmal deutlich unter den aktuellen Kursen ...
Antwort auf Beitrag Nr.: 33.811.605 von Herbert H am 04.04.08 16:53:38Ich erwarte keine Geschenke oder Almosen - der Gewinnausgleichanspruch ist nach einer Formel - unter Berücksichtigung der KSt-Belastung - zu berechnen; ebenso der Unter
nehmenswert für den Fall eines neuen Abfindungsgebots. Die VIB AG
hat da m.E. keinen großen Spielraum. Der aktuelle Börsenwert bzw.
der Durchschnitt der letzten 3 Monate kann da keine entscheidende
Rolle spielen. Habe im Internet eine BGH-Entscheidung II ZB 17/01
vom 21.07.03 gefunden, den Wortlaut aber noch nicht gelesen.
Bis demnächst !
nehmenswert für den Fall eines neuen Abfindungsgebots. Die VIB AG
hat da m.E. keinen großen Spielraum. Der aktuelle Börsenwert bzw.
der Durchschnitt der letzten 3 Monate kann da keine entscheidende
Rolle spielen. Habe im Internet eine BGH-Entscheidung II ZB 17/01
vom 21.07.03 gefunden, den Wortlaut aber noch nicht gelesen.
Bis demnächst !
Aus meiner Sicht gibt es zwei Maßstäbe, die man an die Ermittlung der Abfindung anlegen darf - auch wenn sie rein formal keine Rolle spielen:
1. Die Kapitalerhöhung im Dezember 2006, mit deren Hilfe die BBI-Aktien platziert wurden, war mit einem Bezugskurs von 12,75 EUR verbunden. Ein Mindestmaß an Anstand und Moral würde die VIB zu diesem Angebotspreis zwingen. Wenn man den BBI-Aktionären dann noch 2 % Verzinsung für ein Jahr gönnen würde, käme man auf ein Übernahmeangebot zu mind. 13 EUR.
2. Die BBI selbst hat erst per 30.09.2007 den NAV mit 14,68 EUR berechnet. Sollte der im Rahmen der Festlegung der Abfindung ermittelte Unternehmenswert unter diesem NAV bleiben, muss man doch fragen, WARUM? Damit würde sich die Mutter VIB Immobilien, die ja noch einiges vorhat am Kapitalmarkt, reichlich unglaubwürdig machen.
Obgleich diese Argumente dafür sprechen, dass die Abfindung höher als die aktuellen Kurse ausfallen müsste, gibt es keine Garantie. Die übernehmende VIB Immobilien hat schließlich in den letzten Wochen schon ausreichend deutlich gemacht, dass sie sich um Dinge wie Moral, Glaubwürdigkeit oder Fairness nicht wirklich schert.
1. Die Kapitalerhöhung im Dezember 2006, mit deren Hilfe die BBI-Aktien platziert wurden, war mit einem Bezugskurs von 12,75 EUR verbunden. Ein Mindestmaß an Anstand und Moral würde die VIB zu diesem Angebotspreis zwingen. Wenn man den BBI-Aktionären dann noch 2 % Verzinsung für ein Jahr gönnen würde, käme man auf ein Übernahmeangebot zu mind. 13 EUR.
2. Die BBI selbst hat erst per 30.09.2007 den NAV mit 14,68 EUR berechnet. Sollte der im Rahmen der Festlegung der Abfindung ermittelte Unternehmenswert unter diesem NAV bleiben, muss man doch fragen, WARUM? Damit würde sich die Mutter VIB Immobilien, die ja noch einiges vorhat am Kapitalmarkt, reichlich unglaubwürdig machen.
Obgleich diese Argumente dafür sprechen, dass die Abfindung höher als die aktuellen Kurse ausfallen müsste, gibt es keine Garantie. Die übernehmende VIB Immobilien hat schließlich in den letzten Wochen schon ausreichend deutlich gemacht, dass sie sich um Dinge wie Moral, Glaubwürdigkeit oder Fairness nicht wirklich schert.
Jetzt haben wir den Salat, laut adhoc-Mitteilung vom 6.5. soll nur ein Abfindungsangebot in Form von 1,45 VIB Aktien angeboten werden, die Ausgleichszahlung ist auf 64 Cent jährlich bestimmt. Die Höhe kann natürlich letztlich im Spruchverfahren überprüft werden, wenn der relative Wert maßgeblich ist, wird es aber meist deutlich schwieriger, eine Verbesserung zu erreichen.
Die Aktionäre werden damit kaum einverstanden sein. Mag sein, daß die BBI Aktivitäten bisher keinen kurzfristigen Erfolge zeigten, aber man muß bedenken, daß stille Reserven der früheren Brauerei, samt Getränkegeschäft weiterhin bei BBI vorhanden sind. Das Gewerbeimmobilienportfolio der VIB wird naturgemäß mit dem über Jahrzehnt gewachsenen Immobilienbesitz der Brauerei schwer zu vergleichen sein. Es stellt sich natürlich auch die Frage, inwieweit die vom Mehrheitsaktionärs initiierten Aktivitäten, Kapitalerhöhungen und Investitionen, dazu beigetragen haben, die vorhandenen Reserven zu verwässern.
Die Aktionäre werden damit kaum einverstanden sein. Mag sein, daß die BBI Aktivitäten bisher keinen kurzfristigen Erfolge zeigten, aber man muß bedenken, daß stille Reserven der früheren Brauerei, samt Getränkegeschäft weiterhin bei BBI vorhanden sind. Das Gewerbeimmobilienportfolio der VIB wird naturgemäß mit dem über Jahrzehnt gewachsenen Immobilienbesitz der Brauerei schwer zu vergleichen sein. Es stellt sich natürlich auch die Frage, inwieweit die vom Mehrheitsaktionärs initiierten Aktivitäten, Kapitalerhöhungen und Investitionen, dazu beigetragen haben, die vorhandenen Reserven zu verwässern.
Antwort auf Beitrag Nr.: 34.045.697 von honigbaer am 07.05.08 12:42:23Im Dezember 2006 hat man die Aktien zu 12,75 EUR unter das Volk gebracht und sammelt sie jetzt zu umgerechnet 11,02 EUR wieder ein - und die 11,02 EUR gibt es nicht einmal in bar, sondern nur in Form von VIB-Vermögen-Aktien, die momentan an der Börse überhaupt niemand haben möchte.
Hi Herbert H und honigbaer ! Wer ausser uns und der Raiffeisen-volksbank Neuburg ist noch investiert ? Wer kommt zur HV am 18.06.?
Wie soll man sich verhalten ? Der Ausgleichsanspruch mit 0,64 €
ist mickrig berechnet und die positiven Zukunftsaussichten sind mit Sicherheit nicht oder nur ungenügend eingepreist. Aber als
aussenstehender Aktionär hat man wenig Möglichkeiten, eine Verbesserung zu erreichen (s.a. honigbaer am 07.05.08.)
Ein Umtausch in VIB-Aktien erscheint momentan auch nicht so attrak=
tiv, obwohl man für diese einen NAV von 11,1 € (akt. Börsenkurs 7,5 €) errechnet hat. Aber vielleicht mausert sich die VIB - nicht
zuletzt über die Beteiligung an der starken Tochter BBI - oder
wackelt da der Schwanz mit dem Hund ?
Wie soll man sich verhalten ? Der Ausgleichsanspruch mit 0,64 €
ist mickrig berechnet und die positiven Zukunftsaussichten sind mit Sicherheit nicht oder nur ungenügend eingepreist. Aber als
aussenstehender Aktionär hat man wenig Möglichkeiten, eine Verbesserung zu erreichen (s.a. honigbaer am 07.05.08.)
Ein Umtausch in VIB-Aktien erscheint momentan auch nicht so attrak=
tiv, obwohl man für diese einen NAV von 11,1 € (akt. Börsenkurs 7,5 €) errechnet hat. Aber vielleicht mausert sich die VIB - nicht
zuletzt über die Beteiligung an der starken Tochter BBI - oder
wackelt da der Schwanz mit dem Hund ?
Ein Fonds von Union "BIVO" hatte Ende Februar noch 80.000 Stück, das ist dem ebundesanzeiger zu entnehmen. Aber vielleicht haben die auch danach das Barangebot noch angenommen.
Es bleiben viele Fragen offen, die auf der HV zu klären sind.
Im Wertgutachten wird gleich mal eine verwässernde Kapitalerhöhung eingerechnet und die Bewertung von Getränke- und Immobiliengeschäft wird auch genau zu prüfen sein. Die Bewertungsexperten werden sich sicher bis zur HV eine Meinung bilden. Es gilt ja auch den Wert der angebotenen VIB-Aktien zu hinterfragen. Und hätte nicht eigentlich schon viel früher ein Beherrschungsvertrag geschlossen werden müssen, wenn Mutter und Tochter auf dem gleichen (Immobilien-)Markt tätig sind?
Zu einer Annahme des Aktientauschangebots wird man nicht raten können. Naja, erstmal muß die HV dem Beherrschungsvertrag zustimmen und der Vertrag muß dann noch wirksam werden, vorher muß man darüber nicht nachdenken. Ich vermute mal, daß eine Etablierung von BBI als REIT nicht mehr verfolgt wird, dann wird wohl irgendwann eine Beteiligungshöhe von 95% angestrebt, um die Minderheitsaktionäre gegen Barabfindung auszuschließen. Beim Squeeze-out ist ein Aktientauschangebot nicht vorgesehen. Zu Befürchten wäre natürlich noch, daß irgendwann eine Verschmelzung auf VIB angestrebt wird.
Ohne die Liste der denkbaren Grausamkeiten zu verlängern, darf man sich schon fragen, wie man die konkret geplanten Maßnahmen den freien Aktionären, die z.T. noch aus der Brauereizeit die Treue gehalten haben, erklären will.
Es bleiben viele Fragen offen, die auf der HV zu klären sind.
Im Wertgutachten wird gleich mal eine verwässernde Kapitalerhöhung eingerechnet und die Bewertung von Getränke- und Immobiliengeschäft wird auch genau zu prüfen sein. Die Bewertungsexperten werden sich sicher bis zur HV eine Meinung bilden. Es gilt ja auch den Wert der angebotenen VIB-Aktien zu hinterfragen. Und hätte nicht eigentlich schon viel früher ein Beherrschungsvertrag geschlossen werden müssen, wenn Mutter und Tochter auf dem gleichen (Immobilien-)Markt tätig sind?
Zu einer Annahme des Aktientauschangebots wird man nicht raten können. Naja, erstmal muß die HV dem Beherrschungsvertrag zustimmen und der Vertrag muß dann noch wirksam werden, vorher muß man darüber nicht nachdenken. Ich vermute mal, daß eine Etablierung von BBI als REIT nicht mehr verfolgt wird, dann wird wohl irgendwann eine Beteiligungshöhe von 95% angestrebt, um die Minderheitsaktionäre gegen Barabfindung auszuschließen. Beim Squeeze-out ist ein Aktientauschangebot nicht vorgesehen. Zu Befürchten wäre natürlich noch, daß irgendwann eine Verschmelzung auf VIB angestrebt wird.
Ohne die Liste der denkbaren Grausamkeiten zu verlängern, darf man sich schon fragen, wie man die konkret geplanten Maßnahmen den freien Aktionären, die z.T. noch aus der Brauereizeit die Treue gehalten haben, erklären will.
NAV ist natürlich auch immer ein Thema, in der adhoc vom 30.7.07 wurden für BBI 14,53 genannt. Ob sich das mit 64 Cent unter einen Hut bringen lässt, bei einem dynamisch expandierenden Unternehmen, das immer betont hat, daß hohe Anfangsrenditen bei der Immobilienvermietung möglich sind ?
Kommt jemand zur HV am nächsten MI?
Ich biete MFG von München. Jemand Interesse? Bitte BM!
Ich biete MFG von München. Jemand Interesse? Bitte BM!
heute Tiefstkurse:
5,20 intraday
5,20 intraday
Bei VIB, ja, nach unten ist derzeit alles möglich.
Quo vadis BBI und VIB ? Sieht kursmässig nicht gut aus !
Das Ergebnis von BBI für 2007 hingegen war hervorragend.
Gegen den Gewinnabführungsvertrag an die VIB haben bislang mindestens 3 Aktionäre Klage eingereicht. 1. Verhandlung im November.
Weiß jemand Bescheid, ob der Fond Union "BIVO" weiterhin beteiligt
ist und mit welchem Anteil ? (Vgl. Beitrag # 16 vom 30.05.08/
Honigbär)
Könnte es sein,dass dieser oder ein anderer Fond Übernahmegedanken hegt ? Die Geschäftsidee bzw. der Gesellschaftszweck und die
Geschäftsgrundlagen versprechen ja weiterhin gute Erfolgsaussichten
und die Risiken sind vergleichsweise gering...
Nur das derzeitige Management lässt zu wünschen übrig !
Das Ergebnis von BBI für 2007 hingegen war hervorragend.
Gegen den Gewinnabführungsvertrag an die VIB haben bislang mindestens 3 Aktionäre Klage eingereicht. 1. Verhandlung im November.
Weiß jemand Bescheid, ob der Fond Union "BIVO" weiterhin beteiligt
ist und mit welchem Anteil ? (Vgl. Beitrag # 16 vom 30.05.08/
Honigbär)
Könnte es sein,dass dieser oder ein anderer Fond Übernahmegedanken hegt ? Die Geschäftsidee bzw. der Gesellschaftszweck und die
Geschäftsgrundlagen versprechen ja weiterhin gute Erfolgsaussichten
und die Risiken sind vergleichsweise gering...
Nur das derzeitige Management lässt zu wünschen übrig !
ist das hier ein VIB oder ein BBI Thread?
wenn VIB: wer kauft denn da die ganze Zeit? Oder wird damit nur getraded?
wenn VIB: wer kauft denn da die ganze Zeit? Oder wird damit nur getraded?
BBI Thread würde ich sagen.
Vielleicht haben die Transaktionen mit dem Beherrschungsvertrag VIB/BBI zu tun. Beim BBI Kurs von 10 Euro und einem Umtauschangebot 1:1,45 könnte jemand auf die Idee kommen, seine BBI an der Börse zu verkaufen und VIB zu kaufen. Bei derzeitigen Kursrelationen gibt es dann immerhin ca. 1,7 VIB je BBI Aktie. Man sollte dabei aber nicht vergessen, daß zum Beherrschungsvertrag noch Anfechtungsklagen laufen und der BBI-Kurs allein durch die Garantiedividende abgesichert wäre, wenn der Beherrschungsvertrag wirksam würde und außerdem deutlich unter dem NAV liegt. (Bei allen Vorbehalten, die dieser Kennzahl gegenüber angebracht ist.)
Vielleicht haben die Transaktionen mit dem Beherrschungsvertrag VIB/BBI zu tun. Beim BBI Kurs von 10 Euro und einem Umtauschangebot 1:1,45 könnte jemand auf die Idee kommen, seine BBI an der Börse zu verkaufen und VIB zu kaufen. Bei derzeitigen Kursrelationen gibt es dann immerhin ca. 1,7 VIB je BBI Aktie. Man sollte dabei aber nicht vergessen, daß zum Beherrschungsvertrag noch Anfechtungsklagen laufen und der BBI-Kurs allein durch die Garantiedividende abgesichert wäre, wenn der Beherrschungsvertrag wirksam würde und außerdem deutlich unter dem NAV liegt. (Bei allen Vorbehalten, die dieser Kennzahl gegenüber angebracht ist.)
bei BBI ist aber kaum Umsatz
hier passiert seitens VIB IMHO eher was anderes, entweder going private oder ein ext. Aufkäufer. Angelsächsisch sogar möglich, denn die dt. haben ja alle gerade die Hosen voll.
NAV bei VIB finde ich schon sehr aussagekräftig - bei BBI hab eher nicht.
hier passiert seitens VIB IMHO eher was anderes, entweder going private oder ein ext. Aufkäufer. Angelsächsisch sogar möglich, denn die dt. haben ja alle gerade die Hosen voll.
NAV bei VIB finde ich schon sehr aussagekräftig - bei BBI hab eher nicht.
NAV ist keine so nützliche Kennzahl.
Man darf nicht vergessen, daß bei BBI die stillen Reserven der Brauereiimmobilien enthalten sind. Ob davon die BBI-Aktionäre in der Konstellation Beherrschungsvertrag voll profitieren, ist eine andere Frage, aber für BBI sollte das positiv sein.
Man darf nicht vergessen, daß bei BBI die stillen Reserven der Brauereiimmobilien enthalten sind. Ob davon die BBI-Aktionäre in der Konstellation Beherrschungsvertrag voll profitieren, ist eine andere Frage, aber für BBI sollte das positiv sein.
Aktueller Kurs der VIB Vermögen AG : 3,45 € ! BBI : 9 € !
Die VIB AG ist als Muttergesellschaft der BBI anzusehen. Somit sind auch für den Außenstehenden die Korrellationen normalerweise erkennbar. Und damit ist es normal, dass bei einem BBI-Thread auch
die VIB AG erwähnt wird. Denn aufgrund der Umstände sind beide
Gesellschaft im Gesamtzusammenhang zu betrachten.
Dies zum Beitrag von Mmmaulheld vom 27.08.2008.
Wer das Umtauschangebot von VIB angenommen hat, ist mittlerweile
auf der Verliererseite.
Die Frage ist nur, wie gehts weiter ?
Deshalb wiederhole ich auch meine Frage vom 27.08.08 ( Beitrag Nr. 21): Weiß jemand Bescheid, ob der Fond Union " Bivo " weiterhin be=
teiligt ist und aktuell mit welchem Anteil ?
Die VIB AG ist als Muttergesellschaft der BBI anzusehen. Somit sind auch für den Außenstehenden die Korrellationen normalerweise erkennbar. Und damit ist es normal, dass bei einem BBI-Thread auch
die VIB AG erwähnt wird. Denn aufgrund der Umstände sind beide
Gesellschaft im Gesamtzusammenhang zu betrachten.
Dies zum Beitrag von Mmmaulheld vom 27.08.2008.
Wer das Umtauschangebot von VIB angenommen hat, ist mittlerweile
auf der Verliererseite.
Die Frage ist nur, wie gehts weiter ?
Deshalb wiederhole ich auch meine Frage vom 27.08.08 ( Beitrag Nr. 21): Weiß jemand Bescheid, ob der Fond Union " Bivo " weiterhin be=
teiligt ist und aktuell mit welchem Anteil ?
Ein Umtauschangebot hat es doch bisher gar nicht gegeben.
Der Beherrschungsvertrag ist meines Wissens weiterhin durch Anfechtungsklagen blockiert.
Natürlich ist davon auszugehen, daß er irgendwann wirksam wird. Dann wäre bei BBI eine jährliche Dividende von 64 Cent garantiert, deshalb ist es logisch, daß es nur noch bedingt eine Korrelation von BBI- und VIB-Kurs gibt. Der BBI-Kurs ist sowohl wegen der erwarteten Garantiedividende als auch wegen möglicher Zukäufe der Muttergesellschaft stabil, während sich bei VIB die Bären austoben können. Das erwartete Tauschangebot in VIB-Aktien ist derzeit unattraktiv, es käme nur in Betracht, wenn der VIB-Kurs stark steigen würde.
Ist doch egal, ob hier noch Fonds investiert sind. Typischerweise steigen die Fonds aus den Abfindungswerten aus, wahrscheinlich ist es bei BBI aber ratsam, die Beilegung der Anfechtungsklagen abzuwarten. Man weiß nie, wie das vor Gericht ausgeht.
Der Beherrschungsvertrag ist meines Wissens weiterhin durch Anfechtungsklagen blockiert.
Natürlich ist davon auszugehen, daß er irgendwann wirksam wird. Dann wäre bei BBI eine jährliche Dividende von 64 Cent garantiert, deshalb ist es logisch, daß es nur noch bedingt eine Korrelation von BBI- und VIB-Kurs gibt. Der BBI-Kurs ist sowohl wegen der erwarteten Garantiedividende als auch wegen möglicher Zukäufe der Muttergesellschaft stabil, während sich bei VIB die Bären austoben können. Das erwartete Tauschangebot in VIB-Aktien ist derzeit unattraktiv, es käme nur in Betracht, wenn der VIB-Kurs stark steigen würde.
Ist doch egal, ob hier noch Fonds investiert sind. Typischerweise steigen die Fonds aus den Abfindungswerten aus, wahrscheinlich ist es bei BBI aber ratsam, die Beilegung der Anfechtungsklagen abzuwarten. Man weiß nie, wie das vor Gericht ausgeht.
Ein Abfindungsangebot (= Umtauschangebot) von 1(BBI-Aktie) : 1,45 (VIB-Aktie) hat es schon gegeben (S.a. Beitrag #13 HonigBaer v. 07.
05.08)! Kurs BBI aktuell 7,50 und VIB 3,25 € !
Lt. Zwischenmitteilung von heute, 14.11.08 wurde der Rechtsstreit
mit den Anfechtungsklägern durch Vergleich beendet. Der Vergleich wurde an den elektronischen Bundesanzeiger übermittelt und ist im Internet veröffentlicht. Damit herrscht Rechtssicherheit bezüglich des Ergebenisabführungsvertrages.(Ende des Zitats)
Die Ankündigung dieser Zwischenmitteilung s. bei boerse-online mit Fundstelle ! Das Ergebnis des Vergleichs habe ich bislang im Internet nicht finden können. Weiß jemand Näheres ?
Inwieweit Fonds an der BBI und an der VIB beteiligt sind, könnte
dann schon von Bedeutung sein, wenn diese insbesondere bei der gegenwärtigen Marktlage ihre Beteiligung wesentlich aufstocken und
schließlich eine beherrschende Stellung anstreben sollten ! Alles
im Moment nur Spekulation meinerseits, aber nicht unmöglich.
05.08)! Kurs BBI aktuell 7,50 und VIB 3,25 € !
Lt. Zwischenmitteilung von heute, 14.11.08 wurde der Rechtsstreit
mit den Anfechtungsklägern durch Vergleich beendet. Der Vergleich wurde an den elektronischen Bundesanzeiger übermittelt und ist im Internet veröffentlicht. Damit herrscht Rechtssicherheit bezüglich des Ergebenisabführungsvertrages.(Ende des Zitats)
Die Ankündigung dieser Zwischenmitteilung s. bei boerse-online mit Fundstelle ! Das Ergebnis des Vergleichs habe ich bislang im Internet nicht finden können. Weiß jemand Näheres ?
Inwieweit Fonds an der BBI und an der VIB beteiligt sind, könnte
dann schon von Bedeutung sein, wenn diese insbesondere bei der gegenwärtigen Marktlage ihre Beteiligung wesentlich aufstocken und
schließlich eine beherrschende Stellung anstreben sollten ! Alles
im Moment nur Spekulation meinerseits, aber nicht unmöglich.
Antwort auf Beitrag Nr.: 35.951.518 von ernestof am 14.11.08 21:47:18aus dem elektr. Bundesanzeiger:
BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien Aktiengesellschaft
Ingolstadt
ISIN DE0005280002
WKN 528000
Bekanntmachung gem. §§ 248a, 249 Abs. 1 AktG
Gemäß §§ 248a, 249 Abs. 1 AktG geben wir bekannt:
Die Aktionäre Klaus E.H. Zapf (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt Tobias Ziegler), Tino Hofmann (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte Neumann Hess) und Pomoschnik Rabotajet GmbH, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Tino Hofmann (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt Ole Hagen Zachriat), haben gegen den auf der Hauptversammlung vom 18.06.2008 zu Punkt 7 der Tagesordnung gefassten Beschluss über die Zustimmung zum Abschluss eines Ergebnisabführungsvertrages zwischen der Gesellschaft und der VIB Vermögen AG, Neuburg/Donau, Anfechtungs- bzw. Nichtigkeitsklage erhoben; der Aktionär Tino Hofmann hat außerdem gegen den zu Punkt 4 der Tagesordnung gefassten Beschluss über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2007 Anfechtungsklage erhoben. Die Klagen waren vor dem Landgericht München – 5. Kammer für Handelssachen – unter dem verbundenen Aktenzeichen 5HK O 12395/08 anhängig. Als Nebenintervenienten sind auf Klägerseite die Metropol Vermögensverwaltungs- und Grundstücks-GmbH, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Karl-Walter Freitag (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt Ulrich Klauke), und auf Beklagtenseite die Gastro Beteiligungs AG, vertreten durch den Vorstand Marion Stalter-Eck (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin Annette Lewinski-Klüsener), beigetreten. Prozessbevollmächtigte der beklagten BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien Aktiengesellschaft, vertreten durch den Vorstand und Aufsichtsrat, ist die HEUSSEN Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.
Hinsichtlich der Anfechtungsklage gegen den zu Punkt 4 der Tagesordnung gefassten Beschluss über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2007 ist das Verfahren durch Teil-Anerkenntnisurteil vom 06.11.2008 und Schlussurteil vom 06.11.2008 beendet worden. Hinsichtlich der Anfechtungs- bzw. Nichtigkeitsklage gegen den zu Punkt 7 der Tagesordnung gefassten Beschluss über die Zustimmung zum Abschluss eines Ergebnisabführungsvertrages zwischen der Gesellschaft und der VIB Vermögen AG, Neuburg/Donau, ist das Verfahren durch Vergleich vom 06.11.2008 beendet worden. An dem Teil-Anerkenntnisurteil vom 06.11.2008, dem Schlussurteil vom 06.11.2008 und der mündlichen Verhandlung vom 06.11.2008, in der der Vergleich vom 06.11.2008 protokolliert wurde, haben jeweils der Vorsitzende Richter am Landgericht Dr. Krenek sowie die Handelsrichter Dr. Böck und Reichert mitgewirkt.
Die Urteilsformel des Teil-Anerkenntnisurteils vom 06.11.2008 lautet wie folgt:
Teil-Anerkenntnisurteil:
1.
Der auf der Hauptversammlung der Beklagten vom 18.06.2008 gemäß Tagesordnungspunkt 4 gefasste Beschluss über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2007 wird für nichtig erklärt.
2.
Die Kostenentscheidung bleibt der Schlussentscheidung vorbehalten.
3.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Urteilsformel des Schlussurteils vom 06.11.2008 lautet wie folgt:
Schlussurteil:
Die Beklagte und die dem Rechtsstreit auf Seiten der Beklagten beigetretenen Nebenintervenientin tragen die weiteren Kosten des Rechtsstreits einschließlich der Kosten der dem Rechtsstreit auf Seiten des Klägers zu 2) beigetretenen Nebenintervenientin zu gleichen Teilen, soweit über sie nicht schon im Vergleich vom 06.11.2008 eine Regelung getroffen wurde.
Der in der mündlichen Verhandlung am 06.11.2008 protokollierte Vergleich vom 06.11.2008 hat folgenden Inhalt (ohne Adressen der Kläger und der dem Rechtsstreit auf Seiten der Beklagten beigetretenen Nebenintervenientin sowie ohne Nennung von deren Prozessbevollmächtigten):
Vergleich:
In dem Rechtsstreit zwischen
1.
Klaus E. H. Zapf
- Kläger -
2.
Tino Hofmann
- Kläger -
3.
Pomoschnik Rabotajet GmbH, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Tino Hofmann,
- Klägerin -
nachfolgend: „die Kläger“
gegen
BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien AG, vertreten durch den Vorstand und den Aufsichtsrat,
- Beklagte -
Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte Heussen, Brienner Straße 9/Amiraplatz, 80333 München
Gastro Beteiligungs AG, vertreten durch den Vorstand Marion Stalter-Eck,
- Nebenintervenientin -
schließen die Kläger und die Beklagte folgenden Vergleich:
Präambel:
Die Hauptversammlung der Beklagten vom 18.6.2008 stimmte dem Abschluss eines Ergebnisabführungsvertrages zwischen der Beklagten und der VIB Vermögen AG zu.
Die Kläger haben gegen diesen Beschluss Anfechtungsklagen erhoben und dabei namentlich geltend gemacht, der gemeinsame Vertragsbericht informiere die Aktionäre nicht hinreichend über die Kapitalsituation der VIB Vermögen AG sowie die Auswirkungen des in § 5 Ziffer 3 des Ergebnisabführungsvertrages enthaltenen und gegen Vorgaben des Aktienrechts verstoßenden Sonderkündigungsrechts. Zudem habe die VIB Vermögen AG ihre Mitteilungspflichten nach § 21 WpHG verletzt. Der Beschlussvorschlag des Vorstandes sei unwirksam, weil angesichts der Größe der Beklagten der Vorstand nicht nur aus einer Person bestehen dürfe.
Die Beklagte ist dem entgegengetreten. Sie hält die Informationen im Vertragsbericht für ausreichend und das vereinbarte Sonderkündigungsrecht für in Einklang mit den Akteinrecht stehend. Ebenso habe die VIB Vermögen AG alle erforderlichen Mitteilungen übermittelt. Angesichts entsprechender Beschlüsse des Aufsichtsrats könne der Vorstand in Übereinstimmung mit der Satzung der Beklagten aus nur einer Person bestehen.
Die Kläger und die Beklagte schließen auf Vorschlag des Gerichts unter Aufrechterhaltung ihrer jeweiligen Rechtsstandpunkte insbesondere zum Inhalt des Vertragsberichts und zur Wirksamkeit des Sonderkündigungsrechts folgenden
Vergleich:
I.
Die Beklagte wird auf ihrer Internetseite ihren Aktionären für einen Zeitraum von drei Monaten ab Zugang des vollständigen Protokolls bei ihren Prozessbevollmächtigten folgenden Text zugänglich machen:
1.
Die Regelung in § 5 Abs. 3 des Ergebnisabführungsvertrages führt nicht zu einem konkreten Risiko eines Nachteils für die Aktionäre, weil es sich nicht auch um einen Beherrschungsvertrag handelt und die VIB Vermögen AG als Organträgerin der Beklagten auch konzernrechtlich keine nachteiligen Weisungen mit dem Ziel einer Aushöhlung erteilen kann; vielmehr hat die VIB Vermögen AG die rechtliche Selbstständigkeit der Beklagten zu respektieren. Daher besteht keine Möglichkeit, eine Weisung zur Herbeiführung der Voraussetzungen einer Kündigung zu erteilen. Die Kündigungsregelung des § 5 Abs. 3 des Ergebnisabführungsvertrages entspringt einem nachvollziehbaren Interesse der VIB Vermögen AG als Organträgerin und Vertragspartei. Die Kündigungsgründe setzen nämlich voraus, dass entweder die erstrebten steuerlichen Vorteile grundlegend in Frage gestellt werden oder dass eine wesentliche Änderung der Struktur der Beklagten auftritt, so dass das erstrebte Ziel des Vertrages bei solchen Sonderfällen in erheblichem Umfang gefährdet wäre.
2.
Der Vorstand der VIB Vermögen AG hat Genussrechte im Nennbetrag von € 675.000,-- mit einem Festzinssatz von 5 % ausgegeben. Zum 31.12.2007 bestand nach der HGB-Bilanz bei der VIB Vermögen AG neben dem Grund-kapital von € 17.084.000,-- eine Kapitalrücklage von ca. € 98 Mio. und ein Bilanzgewinn von ca. € 3,4 Mio. bei einer Bilanzsumme von ca. € 326,3 Mio.; nach der Unternehmensplanung der VIB Vermögen AG soll das Eigenkapital noch weiter erhöht und die Eigenkapitalquote von ca. 37 % gehalten werden. Die Einzelheiten sind im Vertragsbericht vom 6.5.2008 auf den Seiten 62 und 68 dargestellt.
3.
Der Aufsichtsrat der Beklagten hat mit Beschluss vom 4.10.2006 von der durch § 4 Abs. 1 der Satzung eröffneten Möglichkeit Gebrauch gemacht und bestimmt, dass der Vorstand der Beklagten nur aus einer Person besteht.
II.
Die Beklagte wird auf ihrer Internetseite ihren Aktionären für einen Zeitraum von drei Monaten ab Zugang des vollständigen Protokolls bei ihren Prozessbevollmächtigten den Text der ihr übermittelten Mitteilung der VIB Vermögen AG vom 4.3.2008 über den Erwerb von Aktien an der Beklagten zugänglich machen.
III.
Die Kläger und die Beklagte sind sich einig, dass bezüglich der Kosten auf der Basis eines Streitwerts für Verfahren und Vergleich von € 125.000,-- folgende Regelung getroffen wird:
Von den Gerichtskosten tragen die Kläger zu 1) bis 3) jeweils 1/6, die Beklagte 1/2. Der Ausgleich der Gerichtskosten zwischen den Klägern und der Beklagten erfolgt folgendermaßen: Sobald die Kläger die Abrechnung der Gerichtskosten durch die Landesjustizkasse erhalten haben, werden sie zu Händen der Prozessbevollmächtigten der Beklagten eine entsprechende Mitteilung übermitteln. Der Ausgleich wird dann innerhalb einer Frist von 10 Bankarbeitstagen in München erfolgen.
Die außergerichtlichen Kosten einschließlich der Kosten des Vergleichs trägt die Beklagte nach folgender Maßgabe: 1,3 Verfahrens-, 1,2 Termins- und 1,0 Einigungsgebühr zuzüglich Auslagenpauschale nach RVG und – sofern ein Kläger nicht vorsteuerabzugsberechtigt ist (Erklärung gemäß § 104 Abs. 2 ZPO genügt) – zuzüglich gesetzlicher MWSt.
Der Erstattungsbetrag ist innerhalb von zehn Bankarbeitstagen in München nach Eingang einer entsprechenden Zahlungsaufforderung oder Rechnungsstellung durch den jeweiligen Kläger oder dessen Prozessbevollmächtigten zur Zahlung fällig. Die Prozessbevollmächtigten der Beklagten sind für diese Zahlungsaufforderungen zustellungsbevollmächtigt.
Die Beklagte verpflichtet sich im Wege eines Vertrages zugunsten Dritter, der dem Rechtsstreit auf Seiten der Beklagten beigetretenen Nebenintervenientin eine 1,3-Gebühr auf der Basis eines Streitwerts von € 125.000,-- zu erstatten, wenn diese Nebenintervenientin diesem Vergleich bis spätestens 21.11.2008 beitritt, wobei der Beitritt zum Vergleich durch Übermittlung eines Schriftsatzes der Prozessbevollmächtigten dieser Nebenintervenientin an die Prozessbevollmächtigten der Beklagten zu erfolgen hat.
Die Beklagte trägt ihre außergerichtlichen Kosten selbst.
IV.
Die Parteien des Vergleichs erklären übereinstimmend, dass über diesen im vollständigen Wortlaut bekannt zu machenden gerichtlichen Vergleich nebst Kostenregelungen hinaus keine weiteren Vereinbarungen oder Nebenabreden im Zusammenhang mit den Klagen gegen den Zustimmungsbeschluss zum Ergebnisabführungsvertrag getroffen worden sind.
V.
Die Beklagte verpflichtet sich, diesen Vergleich im vollständigen Wortlaut (jedoch ohne Nennung der Adressen der Kläger und der dem Rechtsstreit auf Seiten der Beklagten beigetretenen Nebenintervenientin und ohne Nennung von deren Prozessbevollmächtigten) auf ihre Kosten unverzüglich gemäß § 248 a AktG i.V.m. § 149 Abs. 2 AktG im elektronischen Bundesanzeiger zu veröffentlichen.
VI.
Mit Abschluss dieses Vergleichs ist der Rechtsstreit erledigt. Die Kläger erklären, dass sie keine weiteren Schritte unternehmen werden, die die Wirksamkeit des Ergebnisabführungsvertrages und seiner Eintragung im Handelsregister in Frage stellen.
- vorgelesen und genehmigt -
Es wurden keine weiteren Vereinbarungen, die mit der Verfahrensbeendigung im Zusammenhang stehen, getroffen. Andere als die vorgenannten Leistungen der Gesellschaft sowie ihr zurechenbare Leistungen Dritter erfolgten nicht.
Ingolstadt, im November 2008
BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien AG
Der Vorstand
BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien Aktiengesellschaft
Ingolstadt
ISIN DE0005280002
WKN 528000
Bekanntmachung gem. §§ 248a, 249 Abs. 1 AktG
Gemäß §§ 248a, 249 Abs. 1 AktG geben wir bekannt:
Die Aktionäre Klaus E.H. Zapf (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt Tobias Ziegler), Tino Hofmann (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte Neumann Hess) und Pomoschnik Rabotajet GmbH, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Tino Hofmann (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt Ole Hagen Zachriat), haben gegen den auf der Hauptversammlung vom 18.06.2008 zu Punkt 7 der Tagesordnung gefassten Beschluss über die Zustimmung zum Abschluss eines Ergebnisabführungsvertrages zwischen der Gesellschaft und der VIB Vermögen AG, Neuburg/Donau, Anfechtungs- bzw. Nichtigkeitsklage erhoben; der Aktionär Tino Hofmann hat außerdem gegen den zu Punkt 4 der Tagesordnung gefassten Beschluss über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2007 Anfechtungsklage erhoben. Die Klagen waren vor dem Landgericht München – 5. Kammer für Handelssachen – unter dem verbundenen Aktenzeichen 5HK O 12395/08 anhängig. Als Nebenintervenienten sind auf Klägerseite die Metropol Vermögensverwaltungs- und Grundstücks-GmbH, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Karl-Walter Freitag (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt Ulrich Klauke), und auf Beklagtenseite die Gastro Beteiligungs AG, vertreten durch den Vorstand Marion Stalter-Eck (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin Annette Lewinski-Klüsener), beigetreten. Prozessbevollmächtigte der beklagten BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien Aktiengesellschaft, vertreten durch den Vorstand und Aufsichtsrat, ist die HEUSSEN Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.
Hinsichtlich der Anfechtungsklage gegen den zu Punkt 4 der Tagesordnung gefassten Beschluss über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2007 ist das Verfahren durch Teil-Anerkenntnisurteil vom 06.11.2008 und Schlussurteil vom 06.11.2008 beendet worden. Hinsichtlich der Anfechtungs- bzw. Nichtigkeitsklage gegen den zu Punkt 7 der Tagesordnung gefassten Beschluss über die Zustimmung zum Abschluss eines Ergebnisabführungsvertrages zwischen der Gesellschaft und der VIB Vermögen AG, Neuburg/Donau, ist das Verfahren durch Vergleich vom 06.11.2008 beendet worden. An dem Teil-Anerkenntnisurteil vom 06.11.2008, dem Schlussurteil vom 06.11.2008 und der mündlichen Verhandlung vom 06.11.2008, in der der Vergleich vom 06.11.2008 protokolliert wurde, haben jeweils der Vorsitzende Richter am Landgericht Dr. Krenek sowie die Handelsrichter Dr. Böck und Reichert mitgewirkt.
Die Urteilsformel des Teil-Anerkenntnisurteils vom 06.11.2008 lautet wie folgt:
Teil-Anerkenntnisurteil:
1.
Der auf der Hauptversammlung der Beklagten vom 18.06.2008 gemäß Tagesordnungspunkt 4 gefasste Beschluss über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2007 wird für nichtig erklärt.
2.
Die Kostenentscheidung bleibt der Schlussentscheidung vorbehalten.
3.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Urteilsformel des Schlussurteils vom 06.11.2008 lautet wie folgt:
Schlussurteil:
Die Beklagte und die dem Rechtsstreit auf Seiten der Beklagten beigetretenen Nebenintervenientin tragen die weiteren Kosten des Rechtsstreits einschließlich der Kosten der dem Rechtsstreit auf Seiten des Klägers zu 2) beigetretenen Nebenintervenientin zu gleichen Teilen, soweit über sie nicht schon im Vergleich vom 06.11.2008 eine Regelung getroffen wurde.
Der in der mündlichen Verhandlung am 06.11.2008 protokollierte Vergleich vom 06.11.2008 hat folgenden Inhalt (ohne Adressen der Kläger und der dem Rechtsstreit auf Seiten der Beklagten beigetretenen Nebenintervenientin sowie ohne Nennung von deren Prozessbevollmächtigten):
Vergleich:
In dem Rechtsstreit zwischen
1.
Klaus E. H. Zapf
- Kläger -
2.
Tino Hofmann
- Kläger -
3.
Pomoschnik Rabotajet GmbH, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Tino Hofmann,
- Klägerin -
nachfolgend: „die Kläger“
gegen
BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien AG, vertreten durch den Vorstand und den Aufsichtsrat,
- Beklagte -
Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte Heussen, Brienner Straße 9/Amiraplatz, 80333 München
Gastro Beteiligungs AG, vertreten durch den Vorstand Marion Stalter-Eck,
- Nebenintervenientin -
schließen die Kläger und die Beklagte folgenden Vergleich:
Präambel:
Die Hauptversammlung der Beklagten vom 18.6.2008 stimmte dem Abschluss eines Ergebnisabführungsvertrages zwischen der Beklagten und der VIB Vermögen AG zu.
Die Kläger haben gegen diesen Beschluss Anfechtungsklagen erhoben und dabei namentlich geltend gemacht, der gemeinsame Vertragsbericht informiere die Aktionäre nicht hinreichend über die Kapitalsituation der VIB Vermögen AG sowie die Auswirkungen des in § 5 Ziffer 3 des Ergebnisabführungsvertrages enthaltenen und gegen Vorgaben des Aktienrechts verstoßenden Sonderkündigungsrechts. Zudem habe die VIB Vermögen AG ihre Mitteilungspflichten nach § 21 WpHG verletzt. Der Beschlussvorschlag des Vorstandes sei unwirksam, weil angesichts der Größe der Beklagten der Vorstand nicht nur aus einer Person bestehen dürfe.
Die Beklagte ist dem entgegengetreten. Sie hält die Informationen im Vertragsbericht für ausreichend und das vereinbarte Sonderkündigungsrecht für in Einklang mit den Akteinrecht stehend. Ebenso habe die VIB Vermögen AG alle erforderlichen Mitteilungen übermittelt. Angesichts entsprechender Beschlüsse des Aufsichtsrats könne der Vorstand in Übereinstimmung mit der Satzung der Beklagten aus nur einer Person bestehen.
Die Kläger und die Beklagte schließen auf Vorschlag des Gerichts unter Aufrechterhaltung ihrer jeweiligen Rechtsstandpunkte insbesondere zum Inhalt des Vertragsberichts und zur Wirksamkeit des Sonderkündigungsrechts folgenden
Vergleich:
I.
Die Beklagte wird auf ihrer Internetseite ihren Aktionären für einen Zeitraum von drei Monaten ab Zugang des vollständigen Protokolls bei ihren Prozessbevollmächtigten folgenden Text zugänglich machen:
1.
Die Regelung in § 5 Abs. 3 des Ergebnisabführungsvertrages führt nicht zu einem konkreten Risiko eines Nachteils für die Aktionäre, weil es sich nicht auch um einen Beherrschungsvertrag handelt und die VIB Vermögen AG als Organträgerin der Beklagten auch konzernrechtlich keine nachteiligen Weisungen mit dem Ziel einer Aushöhlung erteilen kann; vielmehr hat die VIB Vermögen AG die rechtliche Selbstständigkeit der Beklagten zu respektieren. Daher besteht keine Möglichkeit, eine Weisung zur Herbeiführung der Voraussetzungen einer Kündigung zu erteilen. Die Kündigungsregelung des § 5 Abs. 3 des Ergebnisabführungsvertrages entspringt einem nachvollziehbaren Interesse der VIB Vermögen AG als Organträgerin und Vertragspartei. Die Kündigungsgründe setzen nämlich voraus, dass entweder die erstrebten steuerlichen Vorteile grundlegend in Frage gestellt werden oder dass eine wesentliche Änderung der Struktur der Beklagten auftritt, so dass das erstrebte Ziel des Vertrages bei solchen Sonderfällen in erheblichem Umfang gefährdet wäre.
2.
Der Vorstand der VIB Vermögen AG hat Genussrechte im Nennbetrag von € 675.000,-- mit einem Festzinssatz von 5 % ausgegeben. Zum 31.12.2007 bestand nach der HGB-Bilanz bei der VIB Vermögen AG neben dem Grund-kapital von € 17.084.000,-- eine Kapitalrücklage von ca. € 98 Mio. und ein Bilanzgewinn von ca. € 3,4 Mio. bei einer Bilanzsumme von ca. € 326,3 Mio.; nach der Unternehmensplanung der VIB Vermögen AG soll das Eigenkapital noch weiter erhöht und die Eigenkapitalquote von ca. 37 % gehalten werden. Die Einzelheiten sind im Vertragsbericht vom 6.5.2008 auf den Seiten 62 und 68 dargestellt.
3.
Der Aufsichtsrat der Beklagten hat mit Beschluss vom 4.10.2006 von der durch § 4 Abs. 1 der Satzung eröffneten Möglichkeit Gebrauch gemacht und bestimmt, dass der Vorstand der Beklagten nur aus einer Person besteht.
II.
Die Beklagte wird auf ihrer Internetseite ihren Aktionären für einen Zeitraum von drei Monaten ab Zugang des vollständigen Protokolls bei ihren Prozessbevollmächtigten den Text der ihr übermittelten Mitteilung der VIB Vermögen AG vom 4.3.2008 über den Erwerb von Aktien an der Beklagten zugänglich machen.
III.
Die Kläger und die Beklagte sind sich einig, dass bezüglich der Kosten auf der Basis eines Streitwerts für Verfahren und Vergleich von € 125.000,-- folgende Regelung getroffen wird:
Von den Gerichtskosten tragen die Kläger zu 1) bis 3) jeweils 1/6, die Beklagte 1/2. Der Ausgleich der Gerichtskosten zwischen den Klägern und der Beklagten erfolgt folgendermaßen: Sobald die Kläger die Abrechnung der Gerichtskosten durch die Landesjustizkasse erhalten haben, werden sie zu Händen der Prozessbevollmächtigten der Beklagten eine entsprechende Mitteilung übermitteln. Der Ausgleich wird dann innerhalb einer Frist von 10 Bankarbeitstagen in München erfolgen.
Die außergerichtlichen Kosten einschließlich der Kosten des Vergleichs trägt die Beklagte nach folgender Maßgabe: 1,3 Verfahrens-, 1,2 Termins- und 1,0 Einigungsgebühr zuzüglich Auslagenpauschale nach RVG und – sofern ein Kläger nicht vorsteuerabzugsberechtigt ist (Erklärung gemäß § 104 Abs. 2 ZPO genügt) – zuzüglich gesetzlicher MWSt.
Der Erstattungsbetrag ist innerhalb von zehn Bankarbeitstagen in München nach Eingang einer entsprechenden Zahlungsaufforderung oder Rechnungsstellung durch den jeweiligen Kläger oder dessen Prozessbevollmächtigten zur Zahlung fällig. Die Prozessbevollmächtigten der Beklagten sind für diese Zahlungsaufforderungen zustellungsbevollmächtigt.
Die Beklagte verpflichtet sich im Wege eines Vertrages zugunsten Dritter, der dem Rechtsstreit auf Seiten der Beklagten beigetretenen Nebenintervenientin eine 1,3-Gebühr auf der Basis eines Streitwerts von € 125.000,-- zu erstatten, wenn diese Nebenintervenientin diesem Vergleich bis spätestens 21.11.2008 beitritt, wobei der Beitritt zum Vergleich durch Übermittlung eines Schriftsatzes der Prozessbevollmächtigten dieser Nebenintervenientin an die Prozessbevollmächtigten der Beklagten zu erfolgen hat.
Die Beklagte trägt ihre außergerichtlichen Kosten selbst.
IV.
Die Parteien des Vergleichs erklären übereinstimmend, dass über diesen im vollständigen Wortlaut bekannt zu machenden gerichtlichen Vergleich nebst Kostenregelungen hinaus keine weiteren Vereinbarungen oder Nebenabreden im Zusammenhang mit den Klagen gegen den Zustimmungsbeschluss zum Ergebnisabführungsvertrag getroffen worden sind.
V.
Die Beklagte verpflichtet sich, diesen Vergleich im vollständigen Wortlaut (jedoch ohne Nennung der Adressen der Kläger und der dem Rechtsstreit auf Seiten der Beklagten beigetretenen Nebenintervenientin und ohne Nennung von deren Prozessbevollmächtigten) auf ihre Kosten unverzüglich gemäß § 248 a AktG i.V.m. § 149 Abs. 2 AktG im elektronischen Bundesanzeiger zu veröffentlichen.
VI.
Mit Abschluss dieses Vergleichs ist der Rechtsstreit erledigt. Die Kläger erklären, dass sie keine weiteren Schritte unternehmen werden, die die Wirksamkeit des Ergebnisabführungsvertrages und seiner Eintragung im Handelsregister in Frage stellen.
- vorgelesen und genehmigt -
Es wurden keine weiteren Vereinbarungen, die mit der Verfahrensbeendigung im Zusammenhang stehen, getroffen. Andere als die vorgenannten Leistungen der Gesellschaft sowie ihr zurechenbare Leistungen Dritter erfolgten nicht.
Ingolstadt, im November 2008
BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien AG
Der Vorstand
Dann sollte der Gewinnabführungsvertrag kurzfristig wirksam werden, womit die Möglichkeit besteht, das nach wie vor wenig lukrative Umtauschangebot anzunehmen. Letztlich haben wir jetzt eine endlose Anleihe mit 64 Cent Garantiedividende und das spiegelt der Kurs auch wieder.
Antwort auf Beitrag Nr.: 35.980.095 von honigbaer am 17.11.08 18:22:56----heute standen 10000 Stück zu 7 Euro im Brief. Da braucht jemand cash....
Wenn die Garantiedividende einer Rendite von 9% entspricht, kann dies nicht überraschen. Heutzutage ist das kein ungewöhnlicher Zins. Die Kursentwicklung wird davon abhängen, wo die Zinsen hingehen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 35.998.385 von honigbaer am 19.11.08 00:54:18"Die Kursentwicklung wird davon abhängen, wo die Zinsen hingehen."
Noch wichtiger wird für die Kursentwicklung sein, wie der Markt die Bonität der VIB Immobilien AG einschätzt, da diese letztendlich für die Forderung aufkommen muss. Wenn ich mir die Renditen von Anleihen anderer Immo-AGs so anschaue, ist 9 % viel zu niedrig. D. h., dass bei der BBI im Vergleich zu anderen Immo-AGs noch ordentlich Spielraum nach unten ist - so bitter das auch sein mag.
Noch wichtiger wird für die Kursentwicklung sein, wie der Markt die Bonität der VIB Immobilien AG einschätzt, da diese letztendlich für die Forderung aufkommen muss. Wenn ich mir die Renditen von Anleihen anderer Immo-AGs so anschaue, ist 9 % viel zu niedrig. D. h., dass bei der BBI im Vergleich zu anderen Immo-AGs noch ordentlich Spielraum nach unten ist - so bitter das auch sein mag.
Noch jemand da im Thread bzw. in BBI investiert ?
Die Kurse gehen bei der Mutter (VBI : 3,22 € akt.) und bei der Tochter (BBI: 6,42 € akt.) nur in eine Richtung, nämlich Süden !
Und die Raiffeisen-Volksbank hat sich mittlerweile beteiligungs=
mässig von der BBI verabschiedet und ist nur noch bei der VIB mit
9,8 % vertreten. Marktkapitalisierung der BBI : 33,8 Mio. €. Davon
hält 82 % = 27.716.000 € die VIB Vermögen AG. Deren Marktkapitali= sierung beträgt aktuell 52,96 Mio € (incl. der vorstehenden 27,71
Mio. Beteiligung an der BBI ). Was sagen die Experten, wie soll man
sich verhalten ? Aussitzen oder verkaufen - und VIB-Aktien kaufen ?
Die Kurse gehen bei der Mutter (VBI : 3,22 € akt.) und bei der Tochter (BBI: 6,42 € akt.) nur in eine Richtung, nämlich Süden !
Und die Raiffeisen-Volksbank hat sich mittlerweile beteiligungs=
mässig von der BBI verabschiedet und ist nur noch bei der VIB mit
9,8 % vertreten. Marktkapitalisierung der BBI : 33,8 Mio. €. Davon
hält 82 % = 27.716.000 € die VIB Vermögen AG. Deren Marktkapitali= sierung beträgt aktuell 52,96 Mio € (incl. der vorstehenden 27,71
Mio. Beteiligung an der BBI ). Was sagen die Experten, wie soll man
sich verhalten ? Aussitzen oder verkaufen - und VIB-Aktien kaufen ?
Immerhin hat man bei BBI die Garantiedividende, das ist doch mit der Dividendenrendite hoch verschuldeter Firmen nicht vergleichbar, weil die nicht von heute auf morgen wegfällt. Außerdem sind VIB und BBI nicht so aggressiv aufgestellt wie andere Immobilienfirmen, die um Anschlußfinanzierungen bangen müssen. Also wenn man Lust auf spekulativere Immobilienaktien hat, kann man natürlich umschichten, sofern man überhaupt einen Käufer findet. Tagelang stehen ja hier große Briefseiten kleinen Geldseiten gegenüber, offenbar haben auch andere Marktteilnehmer die gleiche Idee des Umschichtens.
Übrigens wird ja bei Paulaner gemunkelt, Heineken sei an 100% des Braugeschäfts interessiert. Vielleicht wäre das mittelfristig auch für BBI eine Gelegenheit, den Getränkebereich abzugeben?
Übrigens wird ja bei Paulaner gemunkelt, Heineken sei an 100% des Braugeschäfts interessiert. Vielleicht wäre das mittelfristig auch für BBI eine Gelegenheit, den Getränkebereich abzugeben?
Antwort auf Beitrag Nr.: 36.184.205 von honigbaer am 10.12.08 23:54:06News - 16.12.08 17:52
DGAP-Adhoc: BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien AG (deutsch)
BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien AG:Peter Schropp wird zusätzlich Vorstand für den Bereich Immobilien bei der VIB Vermögen AG
BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien AG / Personalie
16.12.2008
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
---------------------------------------------------------------------------
Ingolstadt, 16. Dezember 2008 - Mit Wirkung zum 1. Januar 2009 wird Peter Schropp neben seiner Funktion als Vorstand der BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien AG (BBI AG) eine führende Rolle bei der VIB Vermögen AG (VIB AG) wahrnehmen. Bei der VIB AG wird Herr Schropp gemäß Beschlüssen der Aufsichtsratsgremien beider Gesellschaften vom heutigen Abend künftig als Vorstand den Bereich Immobilien verantworten. Der bisherige Alleinvorstand der VIB Vermögen AG Ludwig Schlosser übernimmt die Funktion des Vorstandsvorsitzenden. Peter Schropp wird auch künftig sein Amt bei der BBI AG, an der die VIB Vermögen AG mit rund 82% mehrheitlich beteiligt ist, weiter bekleiden.
---------------------------------------------------------------------------
Informationen und Erläuterungen des Emittenten zu dieser Mitteilung:
Unternehmensprofil
Die BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien AG (BBI AG) ist im Jahr 2006 aus der Bürgerliches Brauhaus Ingolstadt AG mit ihrer traditionsreichen Tochtergesellschaft Herrnbräu hervorgegangen. Nach Übernahme des Immobilienbestandes der Brauereiimmobilien positioniert sich die BBI AG als Bestandshalter für Gewerbeimmobilien im konsumentennahen Bereich. Hierzu zählen insbesondere Fachmarkt- und Einzelhandelszentren und SB-Märkte. Zum Immobilienportfolio zählen insgesamt 14 Objekte des Altbestands sowie 22 neu erworbene Immobilien. Diese weisen zum 30. September 2008 insgesamt eine vermietbare Fläche von rund 146.000 Quadratmeter auf und generieren in Bezug auf den Buchwert von 177 Mio. EUR eine durchschnittliche Mietrendite von rund 6,5% p. a. Sämtliche Immobilien sind vollständig und zumeist langfristig vermietet.
Kontakt
Investor & Media Relations cometis AG Ulrich Wiehle Tel: +49 (0)611 - 205855-11 Fax: +49 (0)611 - 205855-66 e-mail: wiehle@cometis.de
16.12.2008 Finanznachrichten übermittelt durch die DGAP
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Sprache: Deutsch Emittent: BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien AG Manchinger Straße 95 85053 Ingolstadt Deutschland Telefon: +49 (0)841 6 31 - 2 05 Fax: +49 (0)841 6 31 - 2 11 E-Mail: franz.katzenbogen@herrnbraeu.de Internet: www.bbi-immobilien-ag.de ISIN: DE0005280002 WKN: 528000 Börsen: Regulierter Markt in München; Freiverkehr in Berlin; Open Market in Frankfurt
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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Quelle: dpa-AFX
DGAP-Adhoc: BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien AG (deutsch)
BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien AG:Peter Schropp wird zusätzlich Vorstand für den Bereich Immobilien bei der VIB Vermögen AG
BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien AG / Personalie
16.12.2008
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Ingolstadt, 16. Dezember 2008 - Mit Wirkung zum 1. Januar 2009 wird Peter Schropp neben seiner Funktion als Vorstand der BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien AG (BBI AG) eine führende Rolle bei der VIB Vermögen AG (VIB AG) wahrnehmen. Bei der VIB AG wird Herr Schropp gemäß Beschlüssen der Aufsichtsratsgremien beider Gesellschaften vom heutigen Abend künftig als Vorstand den Bereich Immobilien verantworten. Der bisherige Alleinvorstand der VIB Vermögen AG Ludwig Schlosser übernimmt die Funktion des Vorstandsvorsitzenden. Peter Schropp wird auch künftig sein Amt bei der BBI AG, an der die VIB Vermögen AG mit rund 82% mehrheitlich beteiligt ist, weiter bekleiden.
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Informationen und Erläuterungen des Emittenten zu dieser Mitteilung:
Unternehmensprofil
Die BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien AG (BBI AG) ist im Jahr 2006 aus der Bürgerliches Brauhaus Ingolstadt AG mit ihrer traditionsreichen Tochtergesellschaft Herrnbräu hervorgegangen. Nach Übernahme des Immobilienbestandes der Brauereiimmobilien positioniert sich die BBI AG als Bestandshalter für Gewerbeimmobilien im konsumentennahen Bereich. Hierzu zählen insbesondere Fachmarkt- und Einzelhandelszentren und SB-Märkte. Zum Immobilienportfolio zählen insgesamt 14 Objekte des Altbestands sowie 22 neu erworbene Immobilien. Diese weisen zum 30. September 2008 insgesamt eine vermietbare Fläche von rund 146.000 Quadratmeter auf und generieren in Bezug auf den Buchwert von 177 Mio. EUR eine durchschnittliche Mietrendite von rund 6,5% p. a. Sämtliche Immobilien sind vollständig und zumeist langfristig vermietet.
Kontakt
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16.12.2008 Finanznachrichten übermittelt durch die DGAP
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Sprache: Deutsch Emittent: BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien AG Manchinger Straße 95 85053 Ingolstadt Deutschland Telefon: +49 (0)841 6 31 - 2 05 Fax: +49 (0)841 6 31 - 2 11 E-Mail: franz.katzenbogen@herrnbraeu.de Internet: www.bbi-immobilien-ag.de ISIN: DE0005280002 WKN: 528000 Börsen: Regulierter Markt in München; Freiverkehr in Berlin; Open Market in Frankfurt
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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Quelle: dpa-AFX
Antwort auf Beitrag Nr.: 36.216.009 von Muckelius am 16.12.08 17:56:36aus dem elektr. Bundesanzeiger:
VIB Vermögen AG
Neuburg a.d. Donau
Abfindungsangebot in neue Aktien der VIB Vermögen AG
gemäß Ergebnisabführungsvertrag an die außenstehenden Aktionäre der
BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien AG, Ingolstadt
ISIN DE0005280002
A. Ergebnisabführungsvertrag
Zwischen der VIB Vermögen AG, Neuburg a.d. Donau, (im Folgenden „VIB AG“) und der BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien AG, Ingolstadt, (im Folgenden „BBI AG“) wurde am 6. Mai 2008 ein Ergebnisabführungsvertrag (im Folgenden „EAV“) abgeschlossen. Die Hauptversammlung der BBI AG hat diesem Vertrag am 18. Juni 2008 und die Hauptversammlung der VIB AG am 25. Juni 2008 zugestimmt.
Der Vertrag ist mit Eintragung seines Bestehens in das Handelsregister der BBI AG beim Amtsgericht Ingolstadt am 10. Juli 2008 wirksam geworden.
B. Abfindung
Nach § 4.1 EAV ist die VIB AG verpflichtet, auf Verlangen eines jeden außenstehenden Aktionärs der BBI AG dessen BBI-Aktien im Umtauschverhältnis von 8,02 zu 11,62 gegen Übertragung der BBI-Aktien an die VIB AG, d.h. gegen eine Abfindung in Aktien in Höhe von 1,45 Stückaktien der VIB AG je Stückaktie der BBI AG zu erwerben. Etwaige Spitzenbeträge werden durch bare Zuzahlung gemäß der jeweils anteiligen Höhe des Wertes einer Stückaktie an dem Gesamtunternehmenswert der BBI AG ausgeglichen. Der Umtausch der BBI-Aktien an die VIB AG und die Übertragung der BBI-Aktien an die VIB AG ist für die außenstehenden Aktionäre der BBI AG kostenfrei.
Zur Gewährung von Umtauschrechten an die außenstehenden Aktionäre der BBI AG in Erfüllung der Abfindungspflicht nach Maßgabe des EAV durch den Umtausch der BBI-Aktien in VIB-Aktien hat die Hauptversammlung der VIB AG vom 25. Juni 2008 ein bedingtes Kapital beschlossen, das am 6. Oktober 2008 in das Handelsregister der VIB AG eingetragen wurde. Die bedingte Kapitalerhöhung wird insoweit durchgeführt, soweit die außenstehenden Aktionäre der BBI AG von ihrem Umtauschrecht Gebrauch machen und nicht eigene Aktien zur Bedienung eingesetzt werden. Die neuen VIB-Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres, in dem sie durch Ausübung des Umtauschrechts entstehen, am Gewinn teil.
Die Verpflichtung der VIB AG zur Abfindung ist befristet. Da ein Antrag auf Bestimmung der Abfindung durch Spruchverfahren gestellt worden ist, endet die Frist gemäß § 305 Abs. 4 S. 3 AktG zwei Monate nach dem Tag, an dem die Entscheidung über den zuletzt beschiedenen Antrag im elektronischen Bundesanzeiger bekanntgemacht worden ist („Angebotsfrist“). Setzt ein Gericht in einem Spruchstellenverfahren gemäß § 305 Abs. 5 AktG rechtskräftig eine höhere Abfindung je BBI-Aktie fest, können die übrigen außenstehenden Aktionäre der BBI AG, die bisher noch keine höhere Abfindung verlangt haben, von der VIB AG ebenfalls den Erhöhungsbetrag je BBI-Aktie in VIB-Aktien als zusätzliche Abfindung im Rahmen der Frist des § 305 Abs. 4 S. 3 AktG verlangen. Dieses Recht auf die von dem Gericht rechtskräftig festgesetzte zusätzliche Abfindung in VIB-Aktien je BBI-Aktie gegenüber der VIB AG steht auch bereits abgefundenen Aktionären zu. Das Gleiche gilt, wenn die VIB AG rechtskräftig einen gerichtlichen Vergleich mit einem außenstehenden Aktionär der BBI AG schließt, um ein Spruchverfahren gemäß § 305 Abs. 5 AktG abzuwenden oder zu beenden.
Mit dem Verlangen der Abfindung und der Einreichung der BBI-Aktien bei der Einreichungsstelle erlischt der Ausgleichanspruch nach § 3 EAV bzw. § 304 AktG des jeweiligen außenstehenden Aktionärs für die eingereichten BBI-Aktien.
C. Ausgleich
Diejenigen außenstehenden Aktionäre, die von diesem Abfindungsangebot keinen Gebrauch machen wollen, bleiben Aktionäre der BBI AG. Die VIB AG hat sich gemäß § 3.1 EAV verpflichtet, den außenstehenden Aktionären der BBI AG während der Dauer des EAVs einen angemessenen Ausgleich in Geld von EUR 0,64 (Brutto-Ausgleichsbetrag) je Stückaktie der BBI AG als jährlich wiederkehrende Leistung („Ausgleichzahlung“) für jedes volle Geschäftsjahr der BBI AG, beginnend mit dem Geschäftsjahr 2008, abzüglich deutscher Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag auf den körperschaftsteuerpflichtigen Teil nach dem jeweils für diese Steuern für das betreffende Geschäftsjahr geltenden Steuersatz (Netto-Ausgleichsbetrag) zu zahlen. Endet der EAV während eines Geschäftsjahres der BBI AG oder bildet die BBI AG während der Dauer des EAVs ein Rumpfgeschäftsjahr, vermindert sich die Ausgleichszahlung zeitanteilig. Wird das Grundkapital der BBI AG aus Gesellschaftsmitteln gegen Ausgabe neuer Aktien erhöht, vermindert sich die Ausgleichszahlung je BBI-Aktie in dem Maße, dass der Gesamtbetrag des Ausgleichs an alle außenstehenden Aktionäre pro Geschäftsjahr unverändert bleibt. Wird das Grundkapital der BBI AG durch Bar- und/oder Sacheinlagen erhöht, gelten die Regelungen zur Ausgleichszahlung nach § 3 des EAVs auch für die im Rahmen der Kapitalerhöhung an außenstehende Aktionäre ausgegebenen neuen Aktien.
Setzt ein Gericht in dem beantragten Spruchverfahren gemäß § 304 Abs. 3 AktG rechtskräftig einen höheren Ausgleich fest, können die übrigen außenstehenden Aktionäre, auch wenn sie inzwischen abgefunden wurden, ebenfalls den Erhöhungsbetrag als zusätzlichen Ausgleich verlangen. Das Gleiche gilt, wenn die VIB AG rechtskräftig einen gerichtlichen Vergleich mit einem außenstehenden Aktionär schließt, um ein Spruchverfahren gemäß § 304 Abs. 3 AktG abzuwenden oder zu beenden.
D. Abwicklung des Abfindungsverlangens
Die VIB AG bietet den außenstehenden Aktionären der BBI AG neue VIB-Aktien als Abfindung an, behält sich aber vor, VIB-Aktien aus anderen Kapitalmaßnahmen zur Abwicklung des Abfindungsverlangens von außenstehenden BBI-Aktionären, das auf dem EAV basiert, zu nützen.
Die außenstehenden Aktionäre, die von dem Umtauschangebot Gebrauch machen wollen, werden gebeten, ihre Annahme des Umtauschangebots für ihre girosammelverwahrten Aktien innerhalb der Angebotsfrist gegenüber ihrer Depotbank schriftlich zu erklären und diese anzuweisen, ihre girosammelverwahrten Aktien der BBI AG (ISIN DE0005280002) unverzüglich mit dem Verlangen der Leistung der Abfindung in Höhe von 1,45 VIB-Aktien für jede der übertragenen BBI-Aktie mit Erklärung der Übereignung der BBI-Aktien an die VIB AG an die Einreichungsstelle, die für die VIB AG handelt,
Baader Bank AG, Unterschleißheim
ab sofort bis zwei Monate nach dem Tag, an dem die Entscheidung über den zuletzt beschiedenen Antrag des Spruchverfahrens im elektronischen Bundesanzeiger bekanntgemacht worden ist,
unter Angabe ihrer Bankverbindung zwecks Übertrag der Abfindung weiterzuleiten. Nach rechtskräftiger Beendigung des Spruchverfahrens wird das Ende des Abfindungsangebots in den Wertpapiermitteilungen und auf der Internetseite der VIB AG bekannt gegeben.
Die Depotbanken werden gebeten, die Erklärung über das Verlangen der Abfindung (Annahmeerklärung / Bezugserklärung) (gemäß dem verbindlichen Muster) innerhalb der Angebotsfrist im Original in zweifacher Ausfertigung (1. und 2. Ausfertigung) bei der Baader Bank AG, Weihenstephaner Str. 4, 85716 Unterschleißheim, aufzugeben und gleichzeitig die entsprechenden Aktien der BBI AG auf das Clearstream Banking Konto der Baader Bank AG Nr. 7331 (z.G. treuhänderischem Depot der VIB AG) zu übertragen. Das verbindliche Muster der Annahmeerklärung / Bezugserklärung kann bei der Baader Bank AG unter der Fax-Nr.: 089/5150-1234 sowie unter der Email-Adresse capitalmarkets@baaderbank.de kostenlos angefordert werden.
Den Aktionären, die die Abfindung entsprechend verlangt haben, wird die Abfindung innerhalb von 10 Bankarbeitstagen (München) nach Eingang der original Annahmeerklärung / Bezugserklärung in zweifacher Ausfertigung (gemäß verbindlichem Muster) bei der Einreichungsstelle - unter der Voraussetzung, dass auch die BBI-Aktien an die Einreichungsstelle übertragen wurden - gutgeschrieben.
Die neuen Aktien werden in einer Globalurkunde verbrieft, die bei der Clearstream Banking AG, Frankfurt/M., hinterlegt wird. Satzungsgemäß ist der Anspruch der Aktionäre auf Einzelverbriefung ihrer Anteile ausgeschlossen.
Die in 2009 ausgegebenen neuen Aktien werden bis zur ordentlichen Hauptversammlung für das Geschäftsjahr 2008 unter der WKN A0L 1K9 mit dem Wertpapierkürzel VIHJ in den Handel im Freiverkehr der Börse München einbezogen. Aufgrund der Dividendenberechtigung ab dem 1. Januar 2009 erfolgt der Handel unter dieser WKN bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über den Jahresabschluss 2008 beschließt. Nach Beendigung der o.g. Hauptversammlung werden die neuen Aktien der VIB AG (WKN A0L 1K9) unter der WKN 245 751 notiert.
Im Übrigen sind die Übertragungen der BBI-Aktien und der VIB-Aktien im Rahmen des Umtauschangebots für die außenstehenden Aktionäre kostenfrei.
Insgesamt muss über Annahme oder Ablehnung des Abfindungsangebots jeder Aktionär der BBI AG unter Würdigung der Gesamtumstände sowie der Einbeziehung seiner individuellen Verhältnisse und seiner persönlichen Einschätzung über die Möglichkeiten der zukünftigen Entwicklung des Wertes und des Börsenkurses der VIB- bzw. der BBI-Aktie selbst entscheiden. Der Vorstand der VIB AG verweist insofern auch insbesondere auf die Informationen dazu im gemeinsamen Vorstandsbericht zum EAV vom 6. Mai 2008 an die Aktionäre der VIB AG und der BBI AG. Der Vorstand der VIB AG übernimmt vorbehaltlich der anwendbaren gesetzlichen Vorschriften keine Verantwortung für den Fall, dass die Annahme oder Nichtannahme des Angebots zu nachteiligen wirtschaftlichen Auswirkungen für einen BBI-Aktionär führen sollte.
Neuburg/Donau, im Februar 2009
VIB Vermögen AG
Der Vorstand
VIB Vermögen AG
Neuburg a.d. Donau
Abfindungsangebot in neue Aktien der VIB Vermögen AG
gemäß Ergebnisabführungsvertrag an die außenstehenden Aktionäre der
BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien AG, Ingolstadt
ISIN DE0005280002
A. Ergebnisabführungsvertrag
Zwischen der VIB Vermögen AG, Neuburg a.d. Donau, (im Folgenden „VIB AG“) und der BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien AG, Ingolstadt, (im Folgenden „BBI AG“) wurde am 6. Mai 2008 ein Ergebnisabführungsvertrag (im Folgenden „EAV“) abgeschlossen. Die Hauptversammlung der BBI AG hat diesem Vertrag am 18. Juni 2008 und die Hauptversammlung der VIB AG am 25. Juni 2008 zugestimmt.
Der Vertrag ist mit Eintragung seines Bestehens in das Handelsregister der BBI AG beim Amtsgericht Ingolstadt am 10. Juli 2008 wirksam geworden.
B. Abfindung
Nach § 4.1 EAV ist die VIB AG verpflichtet, auf Verlangen eines jeden außenstehenden Aktionärs der BBI AG dessen BBI-Aktien im Umtauschverhältnis von 8,02 zu 11,62 gegen Übertragung der BBI-Aktien an die VIB AG, d.h. gegen eine Abfindung in Aktien in Höhe von 1,45 Stückaktien der VIB AG je Stückaktie der BBI AG zu erwerben. Etwaige Spitzenbeträge werden durch bare Zuzahlung gemäß der jeweils anteiligen Höhe des Wertes einer Stückaktie an dem Gesamtunternehmenswert der BBI AG ausgeglichen. Der Umtausch der BBI-Aktien an die VIB AG und die Übertragung der BBI-Aktien an die VIB AG ist für die außenstehenden Aktionäre der BBI AG kostenfrei.
Zur Gewährung von Umtauschrechten an die außenstehenden Aktionäre der BBI AG in Erfüllung der Abfindungspflicht nach Maßgabe des EAV durch den Umtausch der BBI-Aktien in VIB-Aktien hat die Hauptversammlung der VIB AG vom 25. Juni 2008 ein bedingtes Kapital beschlossen, das am 6. Oktober 2008 in das Handelsregister der VIB AG eingetragen wurde. Die bedingte Kapitalerhöhung wird insoweit durchgeführt, soweit die außenstehenden Aktionäre der BBI AG von ihrem Umtauschrecht Gebrauch machen und nicht eigene Aktien zur Bedienung eingesetzt werden. Die neuen VIB-Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres, in dem sie durch Ausübung des Umtauschrechts entstehen, am Gewinn teil.
Die Verpflichtung der VIB AG zur Abfindung ist befristet. Da ein Antrag auf Bestimmung der Abfindung durch Spruchverfahren gestellt worden ist, endet die Frist gemäß § 305 Abs. 4 S. 3 AktG zwei Monate nach dem Tag, an dem die Entscheidung über den zuletzt beschiedenen Antrag im elektronischen Bundesanzeiger bekanntgemacht worden ist („Angebotsfrist“). Setzt ein Gericht in einem Spruchstellenverfahren gemäß § 305 Abs. 5 AktG rechtskräftig eine höhere Abfindung je BBI-Aktie fest, können die übrigen außenstehenden Aktionäre der BBI AG, die bisher noch keine höhere Abfindung verlangt haben, von der VIB AG ebenfalls den Erhöhungsbetrag je BBI-Aktie in VIB-Aktien als zusätzliche Abfindung im Rahmen der Frist des § 305 Abs. 4 S. 3 AktG verlangen. Dieses Recht auf die von dem Gericht rechtskräftig festgesetzte zusätzliche Abfindung in VIB-Aktien je BBI-Aktie gegenüber der VIB AG steht auch bereits abgefundenen Aktionären zu. Das Gleiche gilt, wenn die VIB AG rechtskräftig einen gerichtlichen Vergleich mit einem außenstehenden Aktionär der BBI AG schließt, um ein Spruchverfahren gemäß § 305 Abs. 5 AktG abzuwenden oder zu beenden.
Mit dem Verlangen der Abfindung und der Einreichung der BBI-Aktien bei der Einreichungsstelle erlischt der Ausgleichanspruch nach § 3 EAV bzw. § 304 AktG des jeweiligen außenstehenden Aktionärs für die eingereichten BBI-Aktien.
C. Ausgleich
Diejenigen außenstehenden Aktionäre, die von diesem Abfindungsangebot keinen Gebrauch machen wollen, bleiben Aktionäre der BBI AG. Die VIB AG hat sich gemäß § 3.1 EAV verpflichtet, den außenstehenden Aktionären der BBI AG während der Dauer des EAVs einen angemessenen Ausgleich in Geld von EUR 0,64 (Brutto-Ausgleichsbetrag) je Stückaktie der BBI AG als jährlich wiederkehrende Leistung („Ausgleichzahlung“) für jedes volle Geschäftsjahr der BBI AG, beginnend mit dem Geschäftsjahr 2008, abzüglich deutscher Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag auf den körperschaftsteuerpflichtigen Teil nach dem jeweils für diese Steuern für das betreffende Geschäftsjahr geltenden Steuersatz (Netto-Ausgleichsbetrag) zu zahlen. Endet der EAV während eines Geschäftsjahres der BBI AG oder bildet die BBI AG während der Dauer des EAVs ein Rumpfgeschäftsjahr, vermindert sich die Ausgleichszahlung zeitanteilig. Wird das Grundkapital der BBI AG aus Gesellschaftsmitteln gegen Ausgabe neuer Aktien erhöht, vermindert sich die Ausgleichszahlung je BBI-Aktie in dem Maße, dass der Gesamtbetrag des Ausgleichs an alle außenstehenden Aktionäre pro Geschäftsjahr unverändert bleibt. Wird das Grundkapital der BBI AG durch Bar- und/oder Sacheinlagen erhöht, gelten die Regelungen zur Ausgleichszahlung nach § 3 des EAVs auch für die im Rahmen der Kapitalerhöhung an außenstehende Aktionäre ausgegebenen neuen Aktien.
Setzt ein Gericht in dem beantragten Spruchverfahren gemäß § 304 Abs. 3 AktG rechtskräftig einen höheren Ausgleich fest, können die übrigen außenstehenden Aktionäre, auch wenn sie inzwischen abgefunden wurden, ebenfalls den Erhöhungsbetrag als zusätzlichen Ausgleich verlangen. Das Gleiche gilt, wenn die VIB AG rechtskräftig einen gerichtlichen Vergleich mit einem außenstehenden Aktionär schließt, um ein Spruchverfahren gemäß § 304 Abs. 3 AktG abzuwenden oder zu beenden.
D. Abwicklung des Abfindungsverlangens
Die VIB AG bietet den außenstehenden Aktionären der BBI AG neue VIB-Aktien als Abfindung an, behält sich aber vor, VIB-Aktien aus anderen Kapitalmaßnahmen zur Abwicklung des Abfindungsverlangens von außenstehenden BBI-Aktionären, das auf dem EAV basiert, zu nützen.
Die außenstehenden Aktionäre, die von dem Umtauschangebot Gebrauch machen wollen, werden gebeten, ihre Annahme des Umtauschangebots für ihre girosammelverwahrten Aktien innerhalb der Angebotsfrist gegenüber ihrer Depotbank schriftlich zu erklären und diese anzuweisen, ihre girosammelverwahrten Aktien der BBI AG (ISIN DE0005280002) unverzüglich mit dem Verlangen der Leistung der Abfindung in Höhe von 1,45 VIB-Aktien für jede der übertragenen BBI-Aktie mit Erklärung der Übereignung der BBI-Aktien an die VIB AG an die Einreichungsstelle, die für die VIB AG handelt,
Baader Bank AG, Unterschleißheim
ab sofort bis zwei Monate nach dem Tag, an dem die Entscheidung über den zuletzt beschiedenen Antrag des Spruchverfahrens im elektronischen Bundesanzeiger bekanntgemacht worden ist,
unter Angabe ihrer Bankverbindung zwecks Übertrag der Abfindung weiterzuleiten. Nach rechtskräftiger Beendigung des Spruchverfahrens wird das Ende des Abfindungsangebots in den Wertpapiermitteilungen und auf der Internetseite der VIB AG bekannt gegeben.
Die Depotbanken werden gebeten, die Erklärung über das Verlangen der Abfindung (Annahmeerklärung / Bezugserklärung) (gemäß dem verbindlichen Muster) innerhalb der Angebotsfrist im Original in zweifacher Ausfertigung (1. und 2. Ausfertigung) bei der Baader Bank AG, Weihenstephaner Str. 4, 85716 Unterschleißheim, aufzugeben und gleichzeitig die entsprechenden Aktien der BBI AG auf das Clearstream Banking Konto der Baader Bank AG Nr. 7331 (z.G. treuhänderischem Depot der VIB AG) zu übertragen. Das verbindliche Muster der Annahmeerklärung / Bezugserklärung kann bei der Baader Bank AG unter der Fax-Nr.: 089/5150-1234 sowie unter der Email-Adresse capitalmarkets@baaderbank.de kostenlos angefordert werden.
Den Aktionären, die die Abfindung entsprechend verlangt haben, wird die Abfindung innerhalb von 10 Bankarbeitstagen (München) nach Eingang der original Annahmeerklärung / Bezugserklärung in zweifacher Ausfertigung (gemäß verbindlichem Muster) bei der Einreichungsstelle - unter der Voraussetzung, dass auch die BBI-Aktien an die Einreichungsstelle übertragen wurden - gutgeschrieben.
Die neuen Aktien werden in einer Globalurkunde verbrieft, die bei der Clearstream Banking AG, Frankfurt/M., hinterlegt wird. Satzungsgemäß ist der Anspruch der Aktionäre auf Einzelverbriefung ihrer Anteile ausgeschlossen.
Die in 2009 ausgegebenen neuen Aktien werden bis zur ordentlichen Hauptversammlung für das Geschäftsjahr 2008 unter der WKN A0L 1K9 mit dem Wertpapierkürzel VIHJ in den Handel im Freiverkehr der Börse München einbezogen. Aufgrund der Dividendenberechtigung ab dem 1. Januar 2009 erfolgt der Handel unter dieser WKN bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über den Jahresabschluss 2008 beschließt. Nach Beendigung der o.g. Hauptversammlung werden die neuen Aktien der VIB AG (WKN A0L 1K9) unter der WKN 245 751 notiert.
Im Übrigen sind die Übertragungen der BBI-Aktien und der VIB-Aktien im Rahmen des Umtauschangebots für die außenstehenden Aktionäre kostenfrei.
Insgesamt muss über Annahme oder Ablehnung des Abfindungsangebots jeder Aktionär der BBI AG unter Würdigung der Gesamtumstände sowie der Einbeziehung seiner individuellen Verhältnisse und seiner persönlichen Einschätzung über die Möglichkeiten der zukünftigen Entwicklung des Wertes und des Börsenkurses der VIB- bzw. der BBI-Aktie selbst entscheiden. Der Vorstand der VIB AG verweist insofern auch insbesondere auf die Informationen dazu im gemeinsamen Vorstandsbericht zum EAV vom 6. Mai 2008 an die Aktionäre der VIB AG und der BBI AG. Der Vorstand der VIB AG übernimmt vorbehaltlich der anwendbaren gesetzlichen Vorschriften keine Verantwortung für den Fall, dass die Annahme oder Nichtannahme des Angebots zu nachteiligen wirtschaftlichen Auswirkungen für einen BBI-Aktionär führen sollte.
Neuburg/Donau, im Februar 2009
VIB Vermögen AG
Der Vorstand
Und wie entscheidet sich der außenstehende (Klein-)Aktionär ? Das
Umtausch/Abfindungsangebot von 8,02 zu 11,62, d.h. 1,45 VIB-Aktien
für 1 BBI-Aktie ist bei den gegenwärtigen Börsenwerten beider Unternehmen ein Witz ( 6,35 € zu 3,20 € !). Es ist anzunehmen,dass
durch die Ausgabe neuer VIB-Aktien und der damit verbundenen Kapitalerhöhung der Kurswert nicht steigt, sondern wegen der damit
verbundenen Verwässerung eher sinkt. Ein Angebot von 1 : 2 wäre
nach dem gegenwärtigen Stand realistisch. Wenn sich jemand von den
BBI-Aktien trennen will, dann wäre er m.E. besser beraten, wenn er
sie direkt an der Börse verkauft. Allerdings werden beide Aktien
z.Zt. nicht gehandelt bzw. wird versucht, den BBI-Wert zu bashen
(S. Börse München 13.03., 20.10 Uhr Kaufangebot 5,80 €).Wieder einmal die - unverbindliche - Frage an die Experten im Thread :
Wie verhält man sich ? Verkaufen oder aussitzen und auf bessere
Zeiten warten ? Die Geschäftsgrundlage bzw. der Gesellschaftszweck
ist ja an sich nicht schlecht und hat Perspektiven, aber halt das
Management.....!
Umtausch/Abfindungsangebot von 8,02 zu 11,62, d.h. 1,45 VIB-Aktien
für 1 BBI-Aktie ist bei den gegenwärtigen Börsenwerten beider Unternehmen ein Witz ( 6,35 € zu 3,20 € !). Es ist anzunehmen,dass
durch die Ausgabe neuer VIB-Aktien und der damit verbundenen Kapitalerhöhung der Kurswert nicht steigt, sondern wegen der damit
verbundenen Verwässerung eher sinkt. Ein Angebot von 1 : 2 wäre
nach dem gegenwärtigen Stand realistisch. Wenn sich jemand von den
BBI-Aktien trennen will, dann wäre er m.E. besser beraten, wenn er
sie direkt an der Börse verkauft. Allerdings werden beide Aktien
z.Zt. nicht gehandelt bzw. wird versucht, den BBI-Wert zu bashen
(S. Börse München 13.03., 20.10 Uhr Kaufangebot 5,80 €).Wieder einmal die - unverbindliche - Frage an die Experten im Thread :
Wie verhält man sich ? Verkaufen oder aussitzen und auf bessere
Zeiten warten ? Die Geschäftsgrundlage bzw. der Gesellschaftszweck
ist ja an sich nicht schlecht und hat Perspektiven, aber halt das
Management.....!
Antwort auf Beitrag Nr.: 36.769.394 von ernestof am 15.03.09 13:18:28bei der garantierten Rendite von über 10% vor Steuern (Basis Kurs Freitag) scheint die Variante "aussitzen" wohl die Beste zu sein....
Antwort auf Beitrag Nr.: 36.769.736 von Muckelius am 15.03.09 15:17:18News - 30.03.09 16:18
DGAP-Adhoc: BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien AG (deutsch)
BBI Immobilien AG steigert gemäß vorläufigen Zahlen für das Geschäftsjahr 2008 operative Erträge im Kerngeschäft um rund 30%
BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien AG / Vorläufiges Ergebnis
30.03.2009
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
---------------------------------------------------------------------------
Ingolstadt, 30. März 2009 - Die BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien AG (BBI Immobilien AG), eine auf Bestandshaltung von Einzelhandels-Immobilien fokussierte Gesellschaft, hat heute vorläufige Zahlen für das Geschäftsjahr 2008 vorgelegt. Gemäß IFRS-Rechnungslegung steigerte die Gesellschaft die Umsatzerlöse auf 24,2 Mio. EUR. Damit erzielte die BBI Immobilien AG einen Anstieg von rund 12,6% gegenüber dem Vorjahreswert von 21,5 Mio. EUR. Insbesondere die Erträge aus Vermietung in Höhe von 10,0 Mio. EUR wurden gegenüber dem Vorjahr um 29,9% verbessert (2007: 7,7 Mio. EUR).
Bei den Aufwandspositionen erhöhten sich vor allem durch das Segment Getränke aufgrund gestiegener Kosten für Energie und Rohstoffe die Materialaufwendungen von 5,1 Mio. EUR im Vorjahr auf rund 6,0 Mio. EUR. Hingegen blieb der Personalaufwand mit einem Wert von rund 4,9 Mio. EUR nahezu auf Vorjahresniveau. Bei den immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen waren Abschreibungen in einer Höhe von rund 6,8 Mio. EUR zu verzeichnen. In den Abschreibungen sind außerordentliche Beträge für die Vermögensgegenstände der hundertprozentigen Tochtergesellschaft Herrnbräu GmbH & Co. KG enthalten. Hintergrund dieser Wertänderung ist das schwierige Marktumfeld im Segment Getränke. Daneben führte die zum 31. Dezember 2008 vorgenommene Bewertung der Immobilien zu Wertminderungen auf das Portfolio der Gesellschaft von insgesamt rund 3,4 Mio. EUR. Dies entspricht rund 2,0% des Gesamtwerts der Immobilien in Höhe von 169,7 Mio. EUR. Nach Berücksichtigung sonstiger betrieblicher Aufwendungen in Höhe von 3,5 Mio. EUR verblieb damit im Geschäftsjahr 2008 ein Betriebsergebnis (EBIT) von -23 TEUR (2007: 7,2 Mio. EUR). Das bereinigte operative Betriebsergebnis (ohne Berücksichtigung von Abschreibungen auf Immobilien und Beteiligungswerten) verbesserte sich dagegen gegenüber dem Vorjahr von 7,2 Mio. Euro auf 10,1 Mio. Euro.
Durch den erneuten Ausbau des Immobilienportfolios stiegen im abgelaufenen Geschäftsjahr die Finanzaufwendungen von 3,4 Mio. EUR im Vorjahr auf nunmehr 4,8 Mio. EUR. Bei den Finanzerträgen in Höhe von 0,4 Mio. EUR war gemessen am Vorjahreswert von 0,37 Mio. EUR nur eine geringe Veränderung zu verzeichnen. Nach Abzug des Finanzergebnisses in Höhe von -4,4 Mio. EUR (2007: -3,0 Mio. EUR) belief sich das Ergebnis vor Ertragsteuern (EBT) somit auf -4,4 Mio. EUR (2007: 4,2 Mio. EUR).
Aufgrund des im abgelaufenen Geschäftsjahr mit der Mehrheitsaktionärin VIB Vermögen AG abgeschlossenen Ergebnisabführungsvertrages und der damit verbundenen Organschaft unterliegt die BBI Immobilien AG nicht mehr der Steuerschuldnerschaft. Lediglich die vereinbarte Ausgleichszahlung an die außenstehenden Aktionäre muss versteuert werden, während die Steuerschuldnerschaft grundsätzlich an die VIB Vermögen AG übergegangen ist. Der Bestand an latenten Steuern wurde deshalb aufgelöst, wodurch sich für das abgelaufene Geschäftsjahr im Saldo ein latenter Steuerertrag von rund 5,2 Mio. EUR ergab (Vorjahr: -0,4 Mio. EUR). Damit resultierte ein Konzernjahresüberschuss vor Gewinnabführung von rund 0,8 Mio. EUR. Unter Berücksichtigung der Ausgleichszahlung an die außenstehenden Aktionäre von insgesamt 0,5 Mio. EUR (oder 0,64 EUR brutto je Aktie) verblieb ein Konzernergebnis von 274 TEUR (Vorjahr: 3,8 Mio. EUR).
Bei einer Bilanzsumme von insgesamt 187,2 Mio. EUR verfügt die Gesellschaft über Eigenmittel in Höhe von 67,2 Mio. EUR, wodurch die BBI Immobilien AG eine Eigenkapitalquote von 35,9% aufweist.
Die endgültigen Ergebnisse für das Jahr 2008 wird die Gesellschaft am 29. April 2009 mit Veröffentlichung des Geschäftsberichts im Internet unter www.bbi-immobilien-ag.de bekannt geben.
---------------------------------------------------------------------------
Informationen und Erläuterungen des Emittenten zu dieser Mitteilung:
Unternehmensprofil
Die BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien AG (BBI AG) ist im Jahr 2006 aus der Bürgerliches Brauhaus Ingolstadt AG mit ihrer traditionsreichen Tochtergesellschaft Herrnbräu hervorgegangen. Nach Übernahme des Immobilienbestandes der Brauereiimmobilien positioniert sich die BBI AG als Bestandshalter für Gewerbeimmobilien im konsumentennahen Bereich. Hierzu zählen insbesondere Fachmarkt- und Einzel-handelszentren und SB-Märkte. Zum Immobilienportfolio zählen insgesamt 14 Objekte des Altbestands sowie 22 neu erworbene Immobilien. Diese weisen zum 31. Dezember 2008 insgesamt eine vermietbare Fläche von rund 146.000 Quadratmeter auf und generieren in Bezug auf den Buchwert von rund 169,7 Mio. EUR eine durchschnittliche Mietrendite von rund 6,5% p. a. bezogen auf die annualisierten Jahresmieten. Sämtliche Immobilien sind vollständig und zumeist langfristig vermietet.
Für die Fortsetzung des operativen Wachstums hat sich die BBI AG weitere acht, in der Entwicklungsphase befindliche Objekte im Volumen von ca. 72 Mio. EUR vertraglich bzw. durch Absichtserklärungen gesichert. Diese neuen und zum Zeitpunkt der Übergabe im Wesentlichen an namhafte Ankermieter vergebenen Immobilien sollen zwischen 2009 und 2010 an die BBI AG übergeben werden und zu weiteren Umsatz- und Ertragssteigerungen beitragen.
Kontakt
Investor & Media Relations cometis AG Dirk Stauer Tel: +49 (0)611 - 205855-22 Fax: +49 (0)611 - 205855-66 E-mail: stauer@cometis.de
30.03.2009 Finanznachrichten übermittelt durch die DGAP
---------------------------------------------------------------------------
Sprache: Deutsch Emittent: BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien AG Manchinger Straße 95 85053 Ingolstadt Deutschland Telefon: +49 (0)841 6 31 - 2 05 Fax: +49 (0)841 6 31 - 2 11 E-Mail: franz.katzenbogen@herrnbraeu.de Internet: www.bbi-immobilien-ag.de ISIN: DE0005280002 WKN: 528000 Börsen: Regulierter Markt in München; Freiverkehr in Berlin; Open Market in Frankfurt
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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Quelle: dpa-AFX
DGAP-Adhoc: BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien AG (deutsch)
BBI Immobilien AG steigert gemäß vorläufigen Zahlen für das Geschäftsjahr 2008 operative Erträge im Kerngeschäft um rund 30%
BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien AG / Vorläufiges Ergebnis
30.03.2009
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Ingolstadt, 30. März 2009 - Die BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien AG (BBI Immobilien AG), eine auf Bestandshaltung von Einzelhandels-Immobilien fokussierte Gesellschaft, hat heute vorläufige Zahlen für das Geschäftsjahr 2008 vorgelegt. Gemäß IFRS-Rechnungslegung steigerte die Gesellschaft die Umsatzerlöse auf 24,2 Mio. EUR. Damit erzielte die BBI Immobilien AG einen Anstieg von rund 12,6% gegenüber dem Vorjahreswert von 21,5 Mio. EUR. Insbesondere die Erträge aus Vermietung in Höhe von 10,0 Mio. EUR wurden gegenüber dem Vorjahr um 29,9% verbessert (2007: 7,7 Mio. EUR).
Bei den Aufwandspositionen erhöhten sich vor allem durch das Segment Getränke aufgrund gestiegener Kosten für Energie und Rohstoffe die Materialaufwendungen von 5,1 Mio. EUR im Vorjahr auf rund 6,0 Mio. EUR. Hingegen blieb der Personalaufwand mit einem Wert von rund 4,9 Mio. EUR nahezu auf Vorjahresniveau. Bei den immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen waren Abschreibungen in einer Höhe von rund 6,8 Mio. EUR zu verzeichnen. In den Abschreibungen sind außerordentliche Beträge für die Vermögensgegenstände der hundertprozentigen Tochtergesellschaft Herrnbräu GmbH & Co. KG enthalten. Hintergrund dieser Wertänderung ist das schwierige Marktumfeld im Segment Getränke. Daneben führte die zum 31. Dezember 2008 vorgenommene Bewertung der Immobilien zu Wertminderungen auf das Portfolio der Gesellschaft von insgesamt rund 3,4 Mio. EUR. Dies entspricht rund 2,0% des Gesamtwerts der Immobilien in Höhe von 169,7 Mio. EUR. Nach Berücksichtigung sonstiger betrieblicher Aufwendungen in Höhe von 3,5 Mio. EUR verblieb damit im Geschäftsjahr 2008 ein Betriebsergebnis (EBIT) von -23 TEUR (2007: 7,2 Mio. EUR). Das bereinigte operative Betriebsergebnis (ohne Berücksichtigung von Abschreibungen auf Immobilien und Beteiligungswerten) verbesserte sich dagegen gegenüber dem Vorjahr von 7,2 Mio. Euro auf 10,1 Mio. Euro.
Durch den erneuten Ausbau des Immobilienportfolios stiegen im abgelaufenen Geschäftsjahr die Finanzaufwendungen von 3,4 Mio. EUR im Vorjahr auf nunmehr 4,8 Mio. EUR. Bei den Finanzerträgen in Höhe von 0,4 Mio. EUR war gemessen am Vorjahreswert von 0,37 Mio. EUR nur eine geringe Veränderung zu verzeichnen. Nach Abzug des Finanzergebnisses in Höhe von -4,4 Mio. EUR (2007: -3,0 Mio. EUR) belief sich das Ergebnis vor Ertragsteuern (EBT) somit auf -4,4 Mio. EUR (2007: 4,2 Mio. EUR).
Aufgrund des im abgelaufenen Geschäftsjahr mit der Mehrheitsaktionärin VIB Vermögen AG abgeschlossenen Ergebnisabführungsvertrages und der damit verbundenen Organschaft unterliegt die BBI Immobilien AG nicht mehr der Steuerschuldnerschaft. Lediglich die vereinbarte Ausgleichszahlung an die außenstehenden Aktionäre muss versteuert werden, während die Steuerschuldnerschaft grundsätzlich an die VIB Vermögen AG übergegangen ist. Der Bestand an latenten Steuern wurde deshalb aufgelöst, wodurch sich für das abgelaufene Geschäftsjahr im Saldo ein latenter Steuerertrag von rund 5,2 Mio. EUR ergab (Vorjahr: -0,4 Mio. EUR). Damit resultierte ein Konzernjahresüberschuss vor Gewinnabführung von rund 0,8 Mio. EUR. Unter Berücksichtigung der Ausgleichszahlung an die außenstehenden Aktionäre von insgesamt 0,5 Mio. EUR (oder 0,64 EUR brutto je Aktie) verblieb ein Konzernergebnis von 274 TEUR (Vorjahr: 3,8 Mio. EUR).
Bei einer Bilanzsumme von insgesamt 187,2 Mio. EUR verfügt die Gesellschaft über Eigenmittel in Höhe von 67,2 Mio. EUR, wodurch die BBI Immobilien AG eine Eigenkapitalquote von 35,9% aufweist.
Die endgültigen Ergebnisse für das Jahr 2008 wird die Gesellschaft am 29. April 2009 mit Veröffentlichung des Geschäftsberichts im Internet unter www.bbi-immobilien-ag.de bekannt geben.
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Informationen und Erläuterungen des Emittenten zu dieser Mitteilung:
Unternehmensprofil
Die BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien AG (BBI AG) ist im Jahr 2006 aus der Bürgerliches Brauhaus Ingolstadt AG mit ihrer traditionsreichen Tochtergesellschaft Herrnbräu hervorgegangen. Nach Übernahme des Immobilienbestandes der Brauereiimmobilien positioniert sich die BBI AG als Bestandshalter für Gewerbeimmobilien im konsumentennahen Bereich. Hierzu zählen insbesondere Fachmarkt- und Einzel-handelszentren und SB-Märkte. Zum Immobilienportfolio zählen insgesamt 14 Objekte des Altbestands sowie 22 neu erworbene Immobilien. Diese weisen zum 31. Dezember 2008 insgesamt eine vermietbare Fläche von rund 146.000 Quadratmeter auf und generieren in Bezug auf den Buchwert von rund 169,7 Mio. EUR eine durchschnittliche Mietrendite von rund 6,5% p. a. bezogen auf die annualisierten Jahresmieten. Sämtliche Immobilien sind vollständig und zumeist langfristig vermietet.
Für die Fortsetzung des operativen Wachstums hat sich die BBI AG weitere acht, in der Entwicklungsphase befindliche Objekte im Volumen von ca. 72 Mio. EUR vertraglich bzw. durch Absichtserklärungen gesichert. Diese neuen und zum Zeitpunkt der Übergabe im Wesentlichen an namhafte Ankermieter vergebenen Immobilien sollen zwischen 2009 und 2010 an die BBI AG übergeben werden und zu weiteren Umsatz- und Ertragssteigerungen beitragen.
Kontakt
Investor & Media Relations cometis AG Dirk Stauer Tel: +49 (0)611 - 205855-22 Fax: +49 (0)611 - 205855-66 E-mail: stauer@cometis.de
30.03.2009 Finanznachrichten übermittelt durch die DGAP
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Sprache: Deutsch Emittent: BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien AG Manchinger Straße 95 85053 Ingolstadt Deutschland Telefon: +49 (0)841 6 31 - 2 05 Fax: +49 (0)841 6 31 - 2 11 E-Mail: franz.katzenbogen@herrnbraeu.de Internet: www.bbi-immobilien-ag.de ISIN: DE0005280002 WKN: 528000 Börsen: Regulierter Markt in München; Freiverkehr in Berlin; Open Market in Frankfurt
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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Quelle: dpa-AFX
Antwort auf Beitrag Nr.: 36.881.072 von Muckelius am 30.03.09 16:50:24Kurs der Aktie bei 7,50 Euro. Da kommt so langsam wieder Leben rein.....
Da kann man fast lieber die VIB nehmen, bei dem Kurs, weil irgendwann wird vielleicht das Tauschverhältnis 1:1,45 doch wieder interessant.
Antwort auf Beitrag Nr.: 36.944.992 von honigbaer am 08.04.09 21:24:24News - 15.05.09 07:57
DGAP Zwischenmitteilung: BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien AG (deutsch)
BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien AG:
BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien AG / Veröffentlichung einer Mitteilung nach
§ 37x WpHG
15.05.2009
Zwischenmitteilung nach § 37x WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen
der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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1. Zwischenmitteilung 2009
1. Januar 2009 - 14. Mai 2009
BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien AG schließt erstes Quartal erfolgreich
ab
- Umsatzerlöse auf 5,9 Mio. Euro gestiegen (Vorjahr: 4,8 Mio. Euro)
- Mieterträge um 49,4% auf 2,9 Mio. Euro gesteigert (Vorjahr: 2,0 Mio.
Euro)
- EBIT von 2,5 Mio. Euro erzielt (Vorjahr: 1,5 Mio. Euro)
- Vorsteuerergebnis (EBT) auf 1,0 Mio. Euro verbessert (Vorjahr: 0,6 Mio.
Euro)
Ergebnis der Geschäftstätigkeit
Die BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien AG (BBI Immobilien AG), eine auf
die Bestandshaltung von Gewerbeimmobilien im konsumentennahen Bereich
fokussierte Gesellschaft, hat im ersten Quartal des laufenden
Geschäftjahres deutliche Steigerungen bei Umsatz und Ertrag erzielt. Gemäß
IFRS-Rechnungslegung wurden die Umsatzerlöse um rund 22,1% auf 5,9 Mio.
Euro (Vorjahr: 4,8 Mio. Euro) erhöht. Davon entfielen rund 2,9 Mio. Euro
auf Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, ein Plus von 49,4% gemessen
am Vorjahreswert von 2,0 Mio. Euro. Die erneute Verbesserung im
Immobiliensegment ist auf die Übernahme von insgesamt sechs Fach- und
Einzelhandelsmärkte im abgelaufenen Geschäftsjahr 2008 zurückzuführen, die
erstmals im 1. Quartal 2009 über den vollständigen Berichtszeitraum zum
Mietergebnis beitrugen. Im Segment Getränke lagen die Umsatzerlöse in Höhe
von rund 2,9 Mio. Euro trotz des schwierigen Marktumfeldes leicht über dem
Vorjahresniveau von 2,8 Mio. Euro.
Das Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) des Konzerns
belief sich zum 31. März 2009 auf rund 2,8 Mio. Euro (Vorjahr: 1,85 Mio.
Euro). Unter Berücksichtigung von Abschreibungen auf Sachanlagen in Höhe
von 0,3 Mio. Euro erwirtschaftete die BBI Immobilien AG in den ersten drei
Monaten des Geschäftjahres 2009 ein Betriebsergebnis (EBIT) von 2,5 Mio.
Euro. Verglichen mit dem Wert der Vorjahresperiode von rund 1,5 Mio. Euro
konnte somit ein deutlicher Anstieg um 66,9% erzielt werden. Nach Abzug des
Finanzergebnisses resultierte ein Vorsteuerergebnis von 1,0 Mio. Euro für
das erste Vierteljahr 2009. Der Vorjahreswert von 0,6 Mio. Euro wurde damit
um 67,7% übertroffen.
Entwicklung des Segments Immobilien
Gegenüber dem 31. Dezember 2008 fanden im 1. Quartal 2009 im Portfolio der
BBI Immobilien AG keine Veränderungen statt. Derzeit umfasst das
Immobilienportfolio 14 Objekte des historischen Bestands sowie 22 Fach- und
Einzelhandelsmärkte. Beim historischen Bestand handelt es sich um die
früheren Immobilien der Herrnbräu GmbH & Co. KG, die mit Änderung des
Geschäftszwecks auf die BBI Immobilien AG übertragen wurden.
Zum 31. März 2009 weist das Portfolio eine vermietbare Fläche von rund
146.000 m2 auf und generiert in Bezug auf den Buchwert von 169,7 Mio. Euro
eine annualisierte Gesamtmiete von 11,3 Mio. Euro. Damit erzielt die
Gesellschaft eine durchschnittliche Mietrendite von rund 6,7% p. a. Zudem
zeichnet sich das nahezu vollständig vermietete Immobilienportfolio durch
eine hohe Planbarkeit der Mieterträge aus: Rund 86% der Mieteinnahmen
weisen eine Vertragslaufzeit von über zehn Jahren auf, weitere 4% sind mit
einer Laufzeit von fünf bis zehn Jahren ausgestattet. Gemessen an den
Mieterträgen sind rund 86,6% des Portfolios dem Einzelhandel zuzurechnen,
rund 4,9% werden anderweitig gewerblich genutzt. Weitere 3,5% der gesamten
Mieterträge stammen aus der Vermietung von Gaststätten, während sonstige
und wohnwirtschaftliche Nutzung 4,3% bzw. 0,7% beitragen. Bei den Mietern
im Bereich Einzelhandel (Fach- und SB-Märkte) handelt es sich um
bonitätsstarke, etablierte Einzelhandelsketten sowie filialisierende
Einzelhändler.
Um das Wachstum der Mieterträge auszubauen, hatte sich die BBI Immobilen AG
bereits Ende 2006 das sogenannte 'Bavaria-Portfolio' gesichert. Aus diesem
Portfolio stehen noch acht, in der Entwicklungsphase befindliche Objekte
mit einer gesamten vermietbaren Fläche von rund 45.900 m2 zur Übergabe an.
Sofern der Projektentwickler alle vertraglich vereinbarten Auflagen
erfüllen kann und im Zuge der gegenwärtigen Finanzmarktkrise keine
Hinderungsgründe entgegenstehen, wird die Übergabe dieser Immobilien in den
Jahren 2009 bis 2010 erfolgen.
Entwicklung des Segments Getränke
Im Berichtszeitraum war die Absatzentwicklung im Getränkesegment geprägt
durch das derzeit schwierige Marktumfeld. So ging der Gesamtabsatz im
Vergleich zum Vorjahr um 6,2% auf 41,9 Thl zurück. Besonders betroffen
hiervon war das margenschwache Handelsgeschäft von Fremdgetränken. Hingegen
zeigte sich der Absatz der eigenproduzierten Biere der Marken Herrnbräu und
Ingobräu mit einem Wert von 23,9 Thl (-2,2% im Vorjahresvergleich) relativ
konstant. Der Absatz eigenproduzierter alkoholfreier Getränke (Bernadett
Brunnen) reduzierte sich im Vergleich zum Vorjahr um 9,7% auf 13,7 Thl.
Einen positiven Beitrag zur Absatzentwicklung trug der Export von
Herrnbräu-Bieren bei, der um 18% auf 3,4 Thl stieg.
Nach Ablauf des ersten Quartals hat sich die Absatzentwicklung erneut
stabilisiert. Zum 30. April 2009 belief sich der Absatz der
eigenproduzierten Biere auf insgesamt rund 35,9 Thl, damit konnte eine
Steigerung um 0,7% erreicht werden. Im Bereich der eigenproduzierten
alkoholfreien Getränke wurden insgesamt 19,2 Thl und somit rund 10% weniger
als im Vorjahr abgesetzt. Der Gesamtabsatz innerhalb der ersten vier Monate
des Geschäftsjahres 2009 ging um 2,5 Thl oder 3,9% im Vorjahresvergleich
zurück.
Marktentwicklung
Nach wie vor ist die gesamtwirtschaftliche Entwicklung in Deutschland
gekennzeichnet von den Auswirkungen der aktuellen Finanzkrise. Im vierten
Quartal des Jahres 2008 ging die Wirtschaftsleistung in der Bundesrepublik
saison-, preis- und kalenderbereinigt um 2,1% im Vergleich zum Vorquartal
zurück. Für das Gesamtjahr rechnet der Internationale Währungsfond (IWF)
mit einer Reduzierung des Brutto-Inlandsprodukts (BIP) um 5,6%. Um die
Konjunktur zu stützen hat die Europäische Zentralbank den Leitzins
sukzessive auf zuletzt 1,00% gesenkt. Davon sind im weiteren Jahresverlauf
positive Impulse zu erwarten.
Die starke konjunkturelle Eintrübung hat die Entwicklung auf den
Investmentmärkten für Gewerbeimmobilien im Berichtszeitraum erheblich
belastet. In den ersten drei Monaten des laufenden Jahres lag das
Transaktionsvolumen bei nur noch 1,75 Mrd. Euro und damit um 80% unterhalb
des Vorjahreswerts. Inwiefern von den durchgeführten Zinssenkungen der
Notenbank positive Auswirkungen auf den Investmentmarkt ausgehen werden ist
zum aktuellen Zeitpunkt nicht absehbar. Jedoch können jüngste Umfragen
unter Branchenexperten mit positiven Grundtendenzen als erste Anzeichen für
eine einsetzende Erholung interpretiert werden.
Im deutschen Bier-Markt war im Berichtszeitraum ein deutlicher Rückgang der
abgesetzten Menge zu verzeichnen. Während der ersten drei Monate des Jahres
2009 ging der Absatz bundesweit um 6,8% auf rund 20,6 Mio. hl zurück. Die
Ursachen für diese Entwicklung bestehen aus der allgemeinen
wirtschaftlichen Situation und der Einführung des Rauchverbotes in
Gaststätten. Damit bleibt das Markt- und Wettbewerbsumfeld im
Getränke-Segment weiterhin angespannt.
Ausblick
Bereits in den Vorjahren hat die BBI Immobilien AG die Weichen für eine
positive Unternehmensentwicklung gelegt. Die Geschäftsergebnisse des ersten
Quartals belegen die erfolgreiche Unternehmensstrategie, daher wird die
Gesellschaft den eingeschlagenen Weg im laufenden Geschäftsjahr umsichtig
fortführen. Durch die Integration der bereits akquirierten Objekte aus dem
sogenannten 'Bavaria-Portfolio' in den Jahren von 2009 bis 2010 wird der
BBI-Konzern seine Aufwand-Ertrags-Relation im Segment Immobilien weiter
verbessern. Die Gesellschaft will ihre Marktstellung durch Beibehaltung des
niedrigen Kostenniveaus festigen und mit Hilfe dieser Vorteile ihre
Rentabilität ausbauen.
Im Segment Getränke ist aufgrund der demografischen Entwicklung,
veränderter Konsumgewohnheiten und des derzeitigen konjunkturellen Umfeldes
weiterhin mit schwierigen Marktverhältnissen zu rechnen. Gemessen an der
allgemeinen Marktentwicklung konnte ein vergleichsweise stabiler Absatz
erreicht werden. Mit Blick auf das Geschäftsjahr 2009 ist die Gesellschaft
deshalb vorsichtig optimistisch und geht davon aus, dass das Segment
Getränke auch in diesem Jahr wieder ein zufriedenstellendes operatives
Ergebnis erwirtschaften kann.
Die weitere wirtschaftliche Entwicklung in Deutschland und möglicherweise
entstehende Risiken bleiben zum aktuellen Zeitpunkt abzuwarten. Aufgrund
ihrer stabilen Ertragskraft, der soliden Finanzierungsbasis und einer
langfristig orientierten Mehrheitsaktionärin VIB Vermögen AG ist die BBI
Immobilien AG zuversichtlich, den Herausforderungen des laufenden
Geschäftjahres gewachsen zu sein.
Ingolstadt, 14. Mai 2009
Der Vorstand
Kontakt
Investor Relations
cometis AG
Dirk Stauer
Tel: +49 (0)611 - 205855-22
Fax: +49 (0)611 - 205855-66
E-mail: stauer@cometis.de
15.05.2009 Finanznachrichten übermittelt durch die DGAP
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Sprache: Deutsch
Emittent: BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien AG
Manchinger Straße 95
85053 Ingolstadt
Deutschland
Internet: www.bbi-immobilien-ag.de
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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Quelle: dpa-AFX
DGAP Zwischenmitteilung: BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien AG (deutsch)
BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien AG:
BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien AG / Veröffentlichung einer Mitteilung nach
§ 37x WpHG
15.05.2009
Zwischenmitteilung nach § 37x WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen
der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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1. Zwischenmitteilung 2009
1. Januar 2009 - 14. Mai 2009
BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien AG schließt erstes Quartal erfolgreich
ab
- Umsatzerlöse auf 5,9 Mio. Euro gestiegen (Vorjahr: 4,8 Mio. Euro)
- Mieterträge um 49,4% auf 2,9 Mio. Euro gesteigert (Vorjahr: 2,0 Mio.
Euro)
- EBIT von 2,5 Mio. Euro erzielt (Vorjahr: 1,5 Mio. Euro)
- Vorsteuerergebnis (EBT) auf 1,0 Mio. Euro verbessert (Vorjahr: 0,6 Mio.
Euro)
Ergebnis der Geschäftstätigkeit
Die BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien AG (BBI Immobilien AG), eine auf
die Bestandshaltung von Gewerbeimmobilien im konsumentennahen Bereich
fokussierte Gesellschaft, hat im ersten Quartal des laufenden
Geschäftjahres deutliche Steigerungen bei Umsatz und Ertrag erzielt. Gemäß
IFRS-Rechnungslegung wurden die Umsatzerlöse um rund 22,1% auf 5,9 Mio.
Euro (Vorjahr: 4,8 Mio. Euro) erhöht. Davon entfielen rund 2,9 Mio. Euro
auf Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, ein Plus von 49,4% gemessen
am Vorjahreswert von 2,0 Mio. Euro. Die erneute Verbesserung im
Immobiliensegment ist auf die Übernahme von insgesamt sechs Fach- und
Einzelhandelsmärkte im abgelaufenen Geschäftsjahr 2008 zurückzuführen, die
erstmals im 1. Quartal 2009 über den vollständigen Berichtszeitraum zum
Mietergebnis beitrugen. Im Segment Getränke lagen die Umsatzerlöse in Höhe
von rund 2,9 Mio. Euro trotz des schwierigen Marktumfeldes leicht über dem
Vorjahresniveau von 2,8 Mio. Euro.
Das Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) des Konzerns
belief sich zum 31. März 2009 auf rund 2,8 Mio. Euro (Vorjahr: 1,85 Mio.
Euro). Unter Berücksichtigung von Abschreibungen auf Sachanlagen in Höhe
von 0,3 Mio. Euro erwirtschaftete die BBI Immobilien AG in den ersten drei
Monaten des Geschäftjahres 2009 ein Betriebsergebnis (EBIT) von 2,5 Mio.
Euro. Verglichen mit dem Wert der Vorjahresperiode von rund 1,5 Mio. Euro
konnte somit ein deutlicher Anstieg um 66,9% erzielt werden. Nach Abzug des
Finanzergebnisses resultierte ein Vorsteuerergebnis von 1,0 Mio. Euro für
das erste Vierteljahr 2009. Der Vorjahreswert von 0,6 Mio. Euro wurde damit
um 67,7% übertroffen.
Entwicklung des Segments Immobilien
Gegenüber dem 31. Dezember 2008 fanden im 1. Quartal 2009 im Portfolio der
BBI Immobilien AG keine Veränderungen statt. Derzeit umfasst das
Immobilienportfolio 14 Objekte des historischen Bestands sowie 22 Fach- und
Einzelhandelsmärkte. Beim historischen Bestand handelt es sich um die
früheren Immobilien der Herrnbräu GmbH & Co. KG, die mit Änderung des
Geschäftszwecks auf die BBI Immobilien AG übertragen wurden.
Zum 31. März 2009 weist das Portfolio eine vermietbare Fläche von rund
146.000 m2 auf und generiert in Bezug auf den Buchwert von 169,7 Mio. Euro
eine annualisierte Gesamtmiete von 11,3 Mio. Euro. Damit erzielt die
Gesellschaft eine durchschnittliche Mietrendite von rund 6,7% p. a. Zudem
zeichnet sich das nahezu vollständig vermietete Immobilienportfolio durch
eine hohe Planbarkeit der Mieterträge aus: Rund 86% der Mieteinnahmen
weisen eine Vertragslaufzeit von über zehn Jahren auf, weitere 4% sind mit
einer Laufzeit von fünf bis zehn Jahren ausgestattet. Gemessen an den
Mieterträgen sind rund 86,6% des Portfolios dem Einzelhandel zuzurechnen,
rund 4,9% werden anderweitig gewerblich genutzt. Weitere 3,5% der gesamten
Mieterträge stammen aus der Vermietung von Gaststätten, während sonstige
und wohnwirtschaftliche Nutzung 4,3% bzw. 0,7% beitragen. Bei den Mietern
im Bereich Einzelhandel (Fach- und SB-Märkte) handelt es sich um
bonitätsstarke, etablierte Einzelhandelsketten sowie filialisierende
Einzelhändler.
Um das Wachstum der Mieterträge auszubauen, hatte sich die BBI Immobilen AG
bereits Ende 2006 das sogenannte 'Bavaria-Portfolio' gesichert. Aus diesem
Portfolio stehen noch acht, in der Entwicklungsphase befindliche Objekte
mit einer gesamten vermietbaren Fläche von rund 45.900 m2 zur Übergabe an.
Sofern der Projektentwickler alle vertraglich vereinbarten Auflagen
erfüllen kann und im Zuge der gegenwärtigen Finanzmarktkrise keine
Hinderungsgründe entgegenstehen, wird die Übergabe dieser Immobilien in den
Jahren 2009 bis 2010 erfolgen.
Entwicklung des Segments Getränke
Im Berichtszeitraum war die Absatzentwicklung im Getränkesegment geprägt
durch das derzeit schwierige Marktumfeld. So ging der Gesamtabsatz im
Vergleich zum Vorjahr um 6,2% auf 41,9 Thl zurück. Besonders betroffen
hiervon war das margenschwache Handelsgeschäft von Fremdgetränken. Hingegen
zeigte sich der Absatz der eigenproduzierten Biere der Marken Herrnbräu und
Ingobräu mit einem Wert von 23,9 Thl (-2,2% im Vorjahresvergleich) relativ
konstant. Der Absatz eigenproduzierter alkoholfreier Getränke (Bernadett
Brunnen) reduzierte sich im Vergleich zum Vorjahr um 9,7% auf 13,7 Thl.
Einen positiven Beitrag zur Absatzentwicklung trug der Export von
Herrnbräu-Bieren bei, der um 18% auf 3,4 Thl stieg.
Nach Ablauf des ersten Quartals hat sich die Absatzentwicklung erneut
stabilisiert. Zum 30. April 2009 belief sich der Absatz der
eigenproduzierten Biere auf insgesamt rund 35,9 Thl, damit konnte eine
Steigerung um 0,7% erreicht werden. Im Bereich der eigenproduzierten
alkoholfreien Getränke wurden insgesamt 19,2 Thl und somit rund 10% weniger
als im Vorjahr abgesetzt. Der Gesamtabsatz innerhalb der ersten vier Monate
des Geschäftsjahres 2009 ging um 2,5 Thl oder 3,9% im Vorjahresvergleich
zurück.
Marktentwicklung
Nach wie vor ist die gesamtwirtschaftliche Entwicklung in Deutschland
gekennzeichnet von den Auswirkungen der aktuellen Finanzkrise. Im vierten
Quartal des Jahres 2008 ging die Wirtschaftsleistung in der Bundesrepublik
saison-, preis- und kalenderbereinigt um 2,1% im Vergleich zum Vorquartal
zurück. Für das Gesamtjahr rechnet der Internationale Währungsfond (IWF)
mit einer Reduzierung des Brutto-Inlandsprodukts (BIP) um 5,6%. Um die
Konjunktur zu stützen hat die Europäische Zentralbank den Leitzins
sukzessive auf zuletzt 1,00% gesenkt. Davon sind im weiteren Jahresverlauf
positive Impulse zu erwarten.
Die starke konjunkturelle Eintrübung hat die Entwicklung auf den
Investmentmärkten für Gewerbeimmobilien im Berichtszeitraum erheblich
belastet. In den ersten drei Monaten des laufenden Jahres lag das
Transaktionsvolumen bei nur noch 1,75 Mrd. Euro und damit um 80% unterhalb
des Vorjahreswerts. Inwiefern von den durchgeführten Zinssenkungen der
Notenbank positive Auswirkungen auf den Investmentmarkt ausgehen werden ist
zum aktuellen Zeitpunkt nicht absehbar. Jedoch können jüngste Umfragen
unter Branchenexperten mit positiven Grundtendenzen als erste Anzeichen für
eine einsetzende Erholung interpretiert werden.
Im deutschen Bier-Markt war im Berichtszeitraum ein deutlicher Rückgang der
abgesetzten Menge zu verzeichnen. Während der ersten drei Monate des Jahres
2009 ging der Absatz bundesweit um 6,8% auf rund 20,6 Mio. hl zurück. Die
Ursachen für diese Entwicklung bestehen aus der allgemeinen
wirtschaftlichen Situation und der Einführung des Rauchverbotes in
Gaststätten. Damit bleibt das Markt- und Wettbewerbsumfeld im
Getränke-Segment weiterhin angespannt.
Ausblick
Bereits in den Vorjahren hat die BBI Immobilien AG die Weichen für eine
positive Unternehmensentwicklung gelegt. Die Geschäftsergebnisse des ersten
Quartals belegen die erfolgreiche Unternehmensstrategie, daher wird die
Gesellschaft den eingeschlagenen Weg im laufenden Geschäftsjahr umsichtig
fortführen. Durch die Integration der bereits akquirierten Objekte aus dem
sogenannten 'Bavaria-Portfolio' in den Jahren von 2009 bis 2010 wird der
BBI-Konzern seine Aufwand-Ertrags-Relation im Segment Immobilien weiter
verbessern. Die Gesellschaft will ihre Marktstellung durch Beibehaltung des
niedrigen Kostenniveaus festigen und mit Hilfe dieser Vorteile ihre
Rentabilität ausbauen.
Im Segment Getränke ist aufgrund der demografischen Entwicklung,
veränderter Konsumgewohnheiten und des derzeitigen konjunkturellen Umfeldes
weiterhin mit schwierigen Marktverhältnissen zu rechnen. Gemessen an der
allgemeinen Marktentwicklung konnte ein vergleichsweise stabiler Absatz
erreicht werden. Mit Blick auf das Geschäftsjahr 2009 ist die Gesellschaft
deshalb vorsichtig optimistisch und geht davon aus, dass das Segment
Getränke auch in diesem Jahr wieder ein zufriedenstellendes operatives
Ergebnis erwirtschaften kann.
Die weitere wirtschaftliche Entwicklung in Deutschland und möglicherweise
entstehende Risiken bleiben zum aktuellen Zeitpunkt abzuwarten. Aufgrund
ihrer stabilen Ertragskraft, der soliden Finanzierungsbasis und einer
langfristig orientierten Mehrheitsaktionärin VIB Vermögen AG ist die BBI
Immobilien AG zuversichtlich, den Herausforderungen des laufenden
Geschäftjahres gewachsen zu sein.
Ingolstadt, 14. Mai 2009
Der Vorstand
Kontakt
Investor Relations
cometis AG
Dirk Stauer
Tel: +49 (0)611 - 205855-22
Fax: +49 (0)611 - 205855-66
E-mail: stauer@cometis.de
15.05.2009 Finanznachrichten übermittelt durch die DGAP
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Sprache: Deutsch
Emittent: BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien AG
Manchinger Straße 95
85053 Ingolstadt
Deutschland
Internet: www.bbi-immobilien-ag.de
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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Quelle: dpa-AFX
Antwort auf Beitrag Nr.: 37.184.678 von Muckelius am 15.05.09 14:43:45heute hoch auf 8,98 Euro! +15,13 %
Antwort auf Beitrag Nr.: 37.346.946 von Muckelius am 08.06.09 20:21:01anbei Link zur Präsentation anläßlich der heutigen Hauptversammlung:
http://www.bbi-immobilien-ag.de/fileadmin/user_upload/pdfs/H…
http://www.bbi-immobilien-ag.de/fileadmin/user_upload/pdfs/H…
Antwort auf Beitrag Nr.: 37.495.076 von Muckelius am 30.06.09 17:54:01News - 14.08.09 07:55
DGAP-News: BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien AG (deutsch)
BBI Immobilien AG mit deutlicher Ergebnisverbesserung im ersten Halbjahr 2009
BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien AG / Halbjahresergebnis
14.08.2009
Veröffentlichung einer Corporate News, übermittelt durch die DGAP - ein
Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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- Konzernumsatz um 12,9% auf 12,6 Mio. EUR erhöht
- Starkes Plus von 29,3% auf rund 5,9 Mio. EUR bei Erträgen aus Vermietung
- Konzernüberschuss um 148,7% auf 2,8 Mio. EUR gesteigert
Ingolstadt, 14. August 2009 - Die BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien AG
(BBI Immobilien AG), eine auf Bestandshaltung von Einzelhandels-Immobilien
fokussierte Gesellschaft, hat heute die Geschäftsergebnisse des ersten
Halbjahres 2009 veröffentlicht. Danach steigerte die Gesellschaft gemäß
IFRS-Rechnungslegung den Konzernumsatz auf 12,6 Mio. EUR. Verglichen mit
dem Vorjahreswert von 11,2 Mio. EUR stellt dies eine Verbesserung um 12,9%
dar. Besonders stark fiel das Wachstum im Segment Immobilien aus. Hier
konnte die Gesellschaft einen Zuwachs bei den Erträgen aus Vermietung in
Höhe von 29,3% erzielen und mit einem Wert von rund 5,9 Mio. EUR einen
neuen Höchstwert erreichen (Vorjahreszeitraum: 4,5 Mio. EUR). Hintergrund
für die erfolgreiche Entwicklung ist der in den Vorjahren vorangetriebene
Portfolioausbau. Im vergangenen Geschäftsjahr 2008 hatte die BBI Immobilien
AG insgesamt sechs Fach- und Einzelhandelsmärkte übernommen. Diese voll
vermieteten, ertragsstarken Objekte tragen im laufenden Geschäftsjahr
erstmals über die volle Jahresdistanz zum Mietergebnis bei. Gleichzeitig
entwickelte sich das Segment Getränke trotz schwierigem Marktumfeld stabil
und erwirtschaftete Umsatzerlöse in Höhe von rund 6,8 Mio. EUR in den
ersten sechs Monaten 2009 (Vorjahreszeitraum: 6,9 Mio. EUR).
Nach Berücksichtigung der Aufwandspositionen verblieb auf Konzernebene ein
Betriebsergebnis (EBIT) von rund 5,6 Mio. EUR. Gemessen am Vorjahreswert
von 3,5 Mio. EUR erzielte die BBI Immobilien AG somit einen Anstieg von
rund 2,1 Mio. EUR bzw. 59,2%. Aufgrund des erweiterten Immobilienportfolios
erhöhte sich der Finanzierungsbedarf im Berichtszeitraum, so dass sich das
Finanzergebnis zum 30. Juni 2009 auf -2,8 Mio. EUR belief
(Vorjahreszeitraum: -1,9 Mio. EUR). Durch den im Vorjahr mit der
Mehrheitsaktionärin VIB Vermögen AG abgeschlossenen
Ergebnisabführungsvertrag und der damit verbundenen Organschaft unterliegt
die BBI Immobilien AG nicht mehr der Steuerschuldnerschaft. Lediglich die
vereinbarte Ausgleichszahlung an die außenstehenden Aktionäre muss
versteuert werden. Im Berichtszeitraum wurden daher Ertragsteuern in Höhe
von 0,05 Mio. EUR gezahlt (Vorjahreszeitraum: 0,5 Mio. EUR).
Zum 30 Juni 2009 konnte die Gesellschaft nach Abzug aller Kosten einen
Periodenüberschuss von 2,8 Mio. EUR erwirtschaften. Mit einer Steigerung um
148,9% wurde der Vorjahreswert von 1,1 Mio. EUR deutlich übertroffen. Bei
5.200.000 ausstehenden Aktien entspricht dies einem Gewinn je Aktie von
0,53 EUR (Vorjahreszeitraum: 0,21 EUR). Nicht enthalten in diesem Ergebnis
sind Änderungen in der Immobilienbewertung, da die Gesellschaft ihr
Portfolio erst zum Jahresende einer unabhängigen Bewertung unterzieht.
Gemäß dem Ergebnisabführungsvertrag wird das nach den handelsrechtlichen
Standards (HGB) ermittelte Halbjahresergebnis vollständig an die VIB
Vermögen AG abgeführt. Damit belief sich der Periodenüberschuss nach
Gewinnabführung auf rund 2,1 Mio. EUR.
Neben dem gestiegenen Konzernergebnis unterstreicht der Cash Flow aus
betrieblicher Tätigkeit die Ertragsstärke der BBI Immobilien AG. Im ersten
Halbjahr 2009 erzielte die Gesellschaft hier eine Steigerung von 10,6% auf
2,5 Mio. EUR. Im Vorjahr hatte der Wert noch rund 2,3 Mio. EUR betragen.
Bei einer Bilanzsumme von rund 188,0 Mio. EUR zum 30. Juni 2009 (31.
Dezember 2008: 187,2 Mio. EUR) belief sich das Eigenkapital zum Stichtag
auf rund 69,0 Mio. EUR. Mit einer Eigenkapitalquote von 36,7% verfügt die
BBI Immobilien AG über eine sehr stabile Kapitalstruktur. Untermauert wird
die finanzielle Solidität der Gesellschaft durch die zumeist langfristig
vereinbarten Finanzverbindlichkeiten. Bei rund 74,5% der Darlehen von
insgesamt 114,7 Mio. EUR handelt es sich um langfristige Verbindlichkeiten.
Davon weist mit einem Wert von 75,9 Mio. EUR der überwiegende Teil eine
Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren auf.
Peter Schropp, Vorstand der BBI Immobilien AG, zieht eine positive
Halbjahresbilanz: 'Wir konnten bei Umsatz, Betriebsergebnis und
Periodenüberschuss deutlich zulegen. Den Grundstein dafür haben wir mit dem
schrittweisen Ausbau unseres Immobilienportfolios bereits in den Vorjahren
gelegt.' Für den weiteren Jahresverlauf ist der Vorstand zuversichtlich.
'Durch die Übernahme von weiteren Fach- und Einzelhandelsmärkten aus dem
Bavaria-Portfolio werden wir unsere annualisierten Mieterträge erneut
steigern können. Im Verbund mit unserer Mehrheitsaktionärin VIB Vermögen AG
wollen wir unsere Marktstellung damit weiter festigen und nachhaltig
ausbauen', fasst Peter Schropp die Aussichten zusammen.
Einen vollständigen Überblick über die Ergebnisse der ersten sechs Monate
2009 gibt der Halbjahresbericht der Gesellschaft, der im Internet unter
www.bbi-immobilien-ag.de zur Verfügung steht.
Unternehmensprofil
Die BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien AG (BBI AG) ist im Jahr 2006 aus
der Bürgerliches Brauhaus Ingolstadt AG mit ihrer traditionsreichen
Tochtergesellschaft Herrnbräu hervorgegangen. Nach Übernahme des
Immobilienbestandes der Brauerei-Immobilien positioniert sich die BBI AG
als Bestandshalter für Gewerbeimmobilien im konsumentennahen Bereich.
Hierzu zählen insbesondere Fachmarkt- und Einzelshandelszentren und
SB-Märkte. Zum Immobilienportfolio zählen insgesamt 14 Objekte des
Altbestands sowie 22 neu erworbene Immobilien. Diese weisen zum 31.
Dezember 2008 insgesamt eine vermietbare Fläche von rund 146.000
Quadratmeter auf und generieren in Bezug auf den Buchwert von rund 169,7
Mio. EUR eine durchschnittliche Mietrendite von rund 6,5% p. a. bezogen auf
die annualisierten Jahresmieten. Sämtliche Immobilien sind vollständig und
zumeist langfristig vermietet.
Kontakt
Investor & Media Relations
cometis AG
Dirk Stauer
Tel: +49 (0)611 - 205855-22
Fax: +49 (0)611 - 205855-66
E-Mail: stauer@cometis.de
14.08.2009 Finanznachrichten übermittelt durch die DGAP
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Sprache: Deutsch
Emittent: BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien AG
Manchinger Straße 95
85053 Ingolstadt
Deutschland
Telefon: +49 (0)841 6 31 - 2 05
Fax: +49 (0)841 6 31 - 2 11
E-Mail: franz.katzenbogen@herrnbraeu.de
Internet: www.bbi-immobilien-ag.de
ISIN: DE0005280002
WKN: 528000
Börsen: Regulierter Markt in München; Freiverkehr in Berlin; Open
Market in Frankfurt
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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Quelle: dpa-AFX
DGAP-News: BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien AG (deutsch)
BBI Immobilien AG mit deutlicher Ergebnisverbesserung im ersten Halbjahr 2009
BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien AG / Halbjahresergebnis
14.08.2009
Veröffentlichung einer Corporate News, übermittelt durch die DGAP - ein
Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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- Konzernumsatz um 12,9% auf 12,6 Mio. EUR erhöht
- Starkes Plus von 29,3% auf rund 5,9 Mio. EUR bei Erträgen aus Vermietung
- Konzernüberschuss um 148,7% auf 2,8 Mio. EUR gesteigert
Ingolstadt, 14. August 2009 - Die BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien AG
(BBI Immobilien AG), eine auf Bestandshaltung von Einzelhandels-Immobilien
fokussierte Gesellschaft, hat heute die Geschäftsergebnisse des ersten
Halbjahres 2009 veröffentlicht. Danach steigerte die Gesellschaft gemäß
IFRS-Rechnungslegung den Konzernumsatz auf 12,6 Mio. EUR. Verglichen mit
dem Vorjahreswert von 11,2 Mio. EUR stellt dies eine Verbesserung um 12,9%
dar. Besonders stark fiel das Wachstum im Segment Immobilien aus. Hier
konnte die Gesellschaft einen Zuwachs bei den Erträgen aus Vermietung in
Höhe von 29,3% erzielen und mit einem Wert von rund 5,9 Mio. EUR einen
neuen Höchstwert erreichen (Vorjahreszeitraum: 4,5 Mio. EUR). Hintergrund
für die erfolgreiche Entwicklung ist der in den Vorjahren vorangetriebene
Portfolioausbau. Im vergangenen Geschäftsjahr 2008 hatte die BBI Immobilien
AG insgesamt sechs Fach- und Einzelhandelsmärkte übernommen. Diese voll
vermieteten, ertragsstarken Objekte tragen im laufenden Geschäftsjahr
erstmals über die volle Jahresdistanz zum Mietergebnis bei. Gleichzeitig
entwickelte sich das Segment Getränke trotz schwierigem Marktumfeld stabil
und erwirtschaftete Umsatzerlöse in Höhe von rund 6,8 Mio. EUR in den
ersten sechs Monaten 2009 (Vorjahreszeitraum: 6,9 Mio. EUR).
Nach Berücksichtigung der Aufwandspositionen verblieb auf Konzernebene ein
Betriebsergebnis (EBIT) von rund 5,6 Mio. EUR. Gemessen am Vorjahreswert
von 3,5 Mio. EUR erzielte die BBI Immobilien AG somit einen Anstieg von
rund 2,1 Mio. EUR bzw. 59,2%. Aufgrund des erweiterten Immobilienportfolios
erhöhte sich der Finanzierungsbedarf im Berichtszeitraum, so dass sich das
Finanzergebnis zum 30. Juni 2009 auf -2,8 Mio. EUR belief
(Vorjahreszeitraum: -1,9 Mio. EUR). Durch den im Vorjahr mit der
Mehrheitsaktionärin VIB Vermögen AG abgeschlossenen
Ergebnisabführungsvertrag und der damit verbundenen Organschaft unterliegt
die BBI Immobilien AG nicht mehr der Steuerschuldnerschaft. Lediglich die
vereinbarte Ausgleichszahlung an die außenstehenden Aktionäre muss
versteuert werden. Im Berichtszeitraum wurden daher Ertragsteuern in Höhe
von 0,05 Mio. EUR gezahlt (Vorjahreszeitraum: 0,5 Mio. EUR).
Zum 30 Juni 2009 konnte die Gesellschaft nach Abzug aller Kosten einen
Periodenüberschuss von 2,8 Mio. EUR erwirtschaften. Mit einer Steigerung um
148,9% wurde der Vorjahreswert von 1,1 Mio. EUR deutlich übertroffen. Bei
5.200.000 ausstehenden Aktien entspricht dies einem Gewinn je Aktie von
0,53 EUR (Vorjahreszeitraum: 0,21 EUR). Nicht enthalten in diesem Ergebnis
sind Änderungen in der Immobilienbewertung, da die Gesellschaft ihr
Portfolio erst zum Jahresende einer unabhängigen Bewertung unterzieht.
Gemäß dem Ergebnisabführungsvertrag wird das nach den handelsrechtlichen
Standards (HGB) ermittelte Halbjahresergebnis vollständig an die VIB
Vermögen AG abgeführt. Damit belief sich der Periodenüberschuss nach
Gewinnabführung auf rund 2,1 Mio. EUR.
Neben dem gestiegenen Konzernergebnis unterstreicht der Cash Flow aus
betrieblicher Tätigkeit die Ertragsstärke der BBI Immobilien AG. Im ersten
Halbjahr 2009 erzielte die Gesellschaft hier eine Steigerung von 10,6% auf
2,5 Mio. EUR. Im Vorjahr hatte der Wert noch rund 2,3 Mio. EUR betragen.
Bei einer Bilanzsumme von rund 188,0 Mio. EUR zum 30. Juni 2009 (31.
Dezember 2008: 187,2 Mio. EUR) belief sich das Eigenkapital zum Stichtag
auf rund 69,0 Mio. EUR. Mit einer Eigenkapitalquote von 36,7% verfügt die
BBI Immobilien AG über eine sehr stabile Kapitalstruktur. Untermauert wird
die finanzielle Solidität der Gesellschaft durch die zumeist langfristig
vereinbarten Finanzverbindlichkeiten. Bei rund 74,5% der Darlehen von
insgesamt 114,7 Mio. EUR handelt es sich um langfristige Verbindlichkeiten.
Davon weist mit einem Wert von 75,9 Mio. EUR der überwiegende Teil eine
Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren auf.
Peter Schropp, Vorstand der BBI Immobilien AG, zieht eine positive
Halbjahresbilanz: 'Wir konnten bei Umsatz, Betriebsergebnis und
Periodenüberschuss deutlich zulegen. Den Grundstein dafür haben wir mit dem
schrittweisen Ausbau unseres Immobilienportfolios bereits in den Vorjahren
gelegt.' Für den weiteren Jahresverlauf ist der Vorstand zuversichtlich.
'Durch die Übernahme von weiteren Fach- und Einzelhandelsmärkten aus dem
Bavaria-Portfolio werden wir unsere annualisierten Mieterträge erneut
steigern können. Im Verbund mit unserer Mehrheitsaktionärin VIB Vermögen AG
wollen wir unsere Marktstellung damit weiter festigen und nachhaltig
ausbauen', fasst Peter Schropp die Aussichten zusammen.
Einen vollständigen Überblick über die Ergebnisse der ersten sechs Monate
2009 gibt der Halbjahresbericht der Gesellschaft, der im Internet unter
www.bbi-immobilien-ag.de zur Verfügung steht.
Unternehmensprofil
Die BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien AG (BBI AG) ist im Jahr 2006 aus
der Bürgerliches Brauhaus Ingolstadt AG mit ihrer traditionsreichen
Tochtergesellschaft Herrnbräu hervorgegangen. Nach Übernahme des
Immobilienbestandes der Brauerei-Immobilien positioniert sich die BBI AG
als Bestandshalter für Gewerbeimmobilien im konsumentennahen Bereich.
Hierzu zählen insbesondere Fachmarkt- und Einzelshandelszentren und
SB-Märkte. Zum Immobilienportfolio zählen insgesamt 14 Objekte des
Altbestands sowie 22 neu erworbene Immobilien. Diese weisen zum 31.
Dezember 2008 insgesamt eine vermietbare Fläche von rund 146.000
Quadratmeter auf und generieren in Bezug auf den Buchwert von rund 169,7
Mio. EUR eine durchschnittliche Mietrendite von rund 6,5% p. a. bezogen auf
die annualisierten Jahresmieten. Sämtliche Immobilien sind vollständig und
zumeist langfristig vermietet.
Kontakt
Investor & Media Relations
cometis AG
Dirk Stauer
Tel: +49 (0)611 - 205855-22
Fax: +49 (0)611 - 205855-66
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14.08.2009 Finanznachrichten übermittelt durch die DGAP
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Deutschland
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Fax: +49 (0)841 6 31 - 2 11
E-Mail: franz.katzenbogen@herrnbraeu.de
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Market in Frankfurt
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Quelle: dpa-AFX
Gute Nachrichten!
http://www.finanznachrichten.de/nachrichten-2009-08/14793479…
http://www.finanznachrichten.de/nachrichten-2009-08/14793479…
gilt das tauschangebot 1:1,45 eigentlich immer ???
Antwort auf Beitrag Nr.: 37.983.304 von hassi1970 am 15.09.09 16:18:00der Aktienkurs der BBI nährt sich so langsam an die 10 Euro-Marke an.
Antwort auf Beitrag Nr.: 37.993.456 von Muckelius am 16.09.09 18:12:03meine frage zielte eigentlich daraufhinab, ersteinmal bbi zu kaufen und eine sichere rendite von 0,64 cent je aktie pro jahr zu kassieren und ist dann möglich jederzeit (z.b. in einem Jahr) die aktien der bbi in aktien der vib zu tauschen ??
Antwort auf Beitrag Nr.: 38.021.242 von hassi1970 am 21.09.09 11:53:30...ich glaube das Angebot war befristet!
Grundsätzlich ist der Tausch möglich, so lange das Spruchverfahren läuft. Netto ist die Dividende allerdings nur 0,54 Euro, 0,64 ist der Betrag vor Körperschaftsteuer. Sollte die BBI HV vor der VIB HV stattfinden, kriegt man vermutlich junge Aktien von VIB. Die Dividende dort ist derzeit 20 Cent.
Aufgrund des VIB Kurses mag derzeit eine gewisse Versuchung zum Tausch bestehen. Allerdings hat man die höhere Garantiedividende bei BBI dauerhaft und VIB ist offenbar auf dem Weg dazu, bei BBI den Anteil über 95% zu erhöhen. Wenn Fonds oder andere Marktteilnehmer das Tauschangebot annehmen, ist das fast unvermeidlich. Bei einem möglichen Squeeze-out kommen die BBI Aktionäre vielleicht mit einer Barabfindung besser weg. Ob allerdings die Tauschabfindung im Spruchverfahren aufgebessert wird, ist ungewiss. Fundamental wäre das natürlich angebracht, aber im Spruchverfahren werden wohl Argumente vorgetragen, die auch die Gegenleistung (VIB-Aktien) wertvoll erscheinen lassen, so daß die stillen Reserven bei BBI nicht angemessen zum Tragen kommen.
Aufgrund des VIB Kurses mag derzeit eine gewisse Versuchung zum Tausch bestehen. Allerdings hat man die höhere Garantiedividende bei BBI dauerhaft und VIB ist offenbar auf dem Weg dazu, bei BBI den Anteil über 95% zu erhöhen. Wenn Fonds oder andere Marktteilnehmer das Tauschangebot annehmen, ist das fast unvermeidlich. Bei einem möglichen Squeeze-out kommen die BBI Aktionäre vielleicht mit einer Barabfindung besser weg. Ob allerdings die Tauschabfindung im Spruchverfahren aufgebessert wird, ist ungewiss. Fundamental wäre das natürlich angebracht, aber im Spruchverfahren werden wohl Argumente vorgetragen, die auch die Gegenleistung (VIB-Aktien) wertvoll erscheinen lassen, so daß die stillen Reserven bei BBI nicht angemessen zum Tragen kommen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 38.022.309 von honigbaer am 21.09.09 14:08:05...hier zu Erinnerung die entsprechende Mitteilung aus dem elektr. Bundesanzeiger:
VIB Vermögen AG
Neuburg a.d. Donau
Abfindungsangebot in neue Aktien der VIB Vermögen AG
gemäß Ergebnisabführungsvertrag an die außenstehenden Aktionäre der
BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien AG, Ingolstadt
ISIN DE0005280002
A. Ergebnisabführungsvertrag
Zwischen der VIB Vermögen AG, Neuburg a.d. Donau, (im Folgenden „VIB AG“) und der BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien AG, Ingolstadt, (im Folgenden „BBI AG“) wurde am 6. Mai 2008 ein Ergebnisabführungsvertrag (im Folgenden „EAV“) abgeschlossen. Die Hauptversammlung der BBI AG hat diesem Vertrag am 18. Juni 2008 und die Hauptversammlung der VIB AG am 25. Juni 2008 zugestimmt.
Der Vertrag ist mit Eintragung seines Bestehens in das Handelsregister der BBI AG beim Amtsgericht Ingolstadt am 10. Juli 2008 wirksam geworden.
B. Abfindung
Nach § 4.1 EAV ist die VIB AG verpflichtet, auf Verlangen eines jeden außenstehenden Aktionärs der BBI AG dessen BBI-Aktien im Umtauschverhältnis von 8,02 zu 11,62 gegen Übertragung der BBI-Aktien an die VIB AG, d.h. gegen eine Abfindung in Aktien in Höhe von 1,45 Stückaktien der VIB AG je Stückaktie der BBI AG zu erwerben. Etwaige Spitzenbeträge werden durch bare Zuzahlung gemäß der jeweils anteiligen Höhe des Wertes einer Stückaktie an dem Gesamtunternehmenswert der BBI AG ausgeglichen. Der Umtausch der BBI-Aktien an die VIB AG und die Übertragung der BBI-Aktien an die VIB AG ist für die außenstehenden Aktionäre der BBI AG kostenfrei.
Zur Gewährung von Umtauschrechten an die außenstehenden Aktionäre der BBI AG in Erfüllung der Abfindungspflicht nach Maßgabe des EAV durch den Umtausch der BBI-Aktien in VIB-Aktien hat die Hauptversammlung der VIB AG vom 25. Juni 2008 ein bedingtes Kapital beschlossen, das am 6. Oktober 2008 in das Handelsregister der VIB AG eingetragen wurde. Die bedingte Kapitalerhöhung wird insoweit durchgeführt, soweit die außenstehenden Aktionäre der BBI AG von ihrem Umtauschrecht Gebrauch machen und nicht eigene Aktien zur Bedienung eingesetzt werden. Die neuen VIB-Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres, in dem sie durch Ausübung des Umtauschrechts entstehen, am Gewinn teil.
Die Verpflichtung der VIB AG zur Abfindung ist befristet. Da ein Antrag auf Bestimmung der Abfindung durch Spruchverfahren gestellt worden ist, endet die Frist gemäß § 305 Abs. 4 S. 3 AktG zwei Monate nach dem Tag, an dem die Entscheidung über den zuletzt beschiedenen Antrag im elektronischen Bundesanzeiger bekanntgemacht worden ist („Angebotsfrist“). Setzt ein Gericht in einem Spruchstellenverfahren gemäß § 305 Abs. 5 AktG rechtskräftig eine höhere Abfindung je BBI-Aktie fest, können die übrigen außenstehenden Aktionäre der BBI AG, die bisher noch keine höhere Abfindung verlangt haben, von der VIB AG ebenfalls den Erhöhungsbetrag je BBI-Aktie in VIB-Aktien als zusätzliche Abfindung im Rahmen der Frist des § 305 Abs. 4 S. 3 AktG verlangen. Dieses Recht auf die von dem Gericht rechtskräftig festgesetzte zusätzliche Abfindung in VIB-Aktien je BBI-Aktie gegenüber der VIB AG steht auch bereits abgefundenen Aktionären zu. Das Gleiche gilt, wenn die VIB AG rechtskräftig einen gerichtlichen Vergleich mit einem außenstehenden Aktionär der BBI AG schließt, um ein Spruchverfahren gemäß § 305 Abs. 5 AktG abzuwenden oder zu beenden.
Mit dem Verlangen der Abfindung und der Einreichung der BBI-Aktien bei der Einreichungsstelle erlischt der Ausgleichanspruch nach § 3 EAV bzw. § 304 AktG des jeweiligen außenstehenden Aktionärs für die eingereichten BBI-Aktien.
C. Ausgleich
Diejenigen außenstehenden Aktionäre, die von diesem Abfindungsangebot keinen Gebrauch machen wollen, bleiben Aktionäre der BBI AG. Die VIB AG hat sich gemäß § 3.1 EAV verpflichtet, den außenstehenden Aktionären der BBI AG während der Dauer des EAVs einen angemessenen Ausgleich in Geld von EUR 0,64 (Brutto-Ausgleichsbetrag) je Stückaktie der BBI AG als jährlich wiederkehrende Leistung („Ausgleichzahlung“) für jedes volle Geschäftsjahr der BBI AG, beginnend mit dem Geschäftsjahr 2008, abzüglich deutscher Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag auf den körperschaftsteuerpflichtigen Teil nach dem jeweils für diese Steuern für das betreffende Geschäftsjahr geltenden Steuersatz (Netto-Ausgleichsbetrag) zu zahlen. Endet der EAV während eines Geschäftsjahres der BBI AG oder bildet die BBI AG während der Dauer des EAVs ein Rumpfgeschäftsjahr, vermindert sich die Ausgleichszahlung zeitanteilig. Wird das Grundkapital der BBI AG aus Gesellschaftsmitteln gegen Ausgabe neuer Aktien erhöht, vermindert sich die Ausgleichszahlung je BBI-Aktie in dem Maße, dass der Gesamtbetrag des Ausgleichs an alle außenstehenden Aktionäre pro Geschäftsjahr unverändert bleibt. Wird das Grundkapital der BBI AG durch Bar- und/oder Sacheinlagen erhöht, gelten die Regelungen zur Ausgleichszahlung nach § 3 des EAVs auch für die im Rahmen der Kapitalerhöhung an außenstehende Aktionäre ausgegebenen neuen Aktien.
Setzt ein Gericht in dem beantragten Spruchverfahren gemäß § 304 Abs. 3 AktG rechtskräftig einen höheren Ausgleich fest, können die übrigen außenstehenden Aktionäre, auch wenn sie inzwischen abgefunden wurden, ebenfalls den Erhöhungsbetrag als zusätzlichen Ausgleich verlangen. Das Gleiche gilt, wenn die VIB AG rechtskräftig einen gerichtlichen Vergleich mit einem außenstehenden Aktionär schließt, um ein Spruchverfahren gemäß § 304 Abs. 3 AktG abzuwenden oder zu beenden.
D. Abwicklung des Abfindungsverlangens
Die VIB AG bietet den außenstehenden Aktionären der BBI AG neue VIB-Aktien als Abfindung an, behält sich aber vor, VIB-Aktien aus anderen Kapitalmaßnahmen zur Abwicklung des Abfindungsverlangens von außenstehenden BBI-Aktionären, das auf dem EAV basiert, zu nützen.
Die außenstehenden Aktionäre, die von dem Umtauschangebot Gebrauch machen wollen, werden gebeten, ihre Annahme des Umtauschangebots für ihre girosammelverwahrten Aktien innerhalb der Angebotsfrist gegenüber ihrer Depotbank schriftlich zu erklären und diese anzuweisen, ihre girosammelverwahrten Aktien der BBI AG (ISIN DE0005280002) unverzüglich mit dem Verlangen der Leistung der Abfindung in Höhe von 1,45 VIB-Aktien für jede der übertragenen BBI-Aktie mit Erklärung der Übereignung der BBI-Aktien an die VIB AG an die Einreichungsstelle, die für die VIB AG handelt,
Baader Bank AG, Unterschleißheim
ab sofort bis zwei Monate nach dem Tag, an dem die Entscheidung über den zuletzt beschiedenen Antrag des Spruchverfahrens im elektronischen Bundesanzeiger bekanntgemacht worden ist,
unter Angabe ihrer Bankverbindung zwecks Übertrag der Abfindung weiterzuleiten. Nach rechtskräftiger Beendigung des Spruchverfahrens wird das Ende des Abfindungsangebots in den Wertpapiermitteilungen und auf der Internetseite der VIB AG bekannt gegeben.
Die Depotbanken werden gebeten, die Erklärung über das Verlangen der Abfindung (Annahmeerklärung / Bezugserklärung) (gemäß dem verbindlichen Muster) innerhalb der Angebotsfrist im Original in zweifacher Ausfertigung (1. und 2. Ausfertigung) bei der Baader Bank AG, Weihenstephaner Str. 4, 85716 Unterschleißheim, aufzugeben und gleichzeitig die entsprechenden Aktien der BBI AG auf das Clearstream Banking Konto der Baader Bank AG Nr. 7331 (z.G. treuhänderischem Depot der VIB AG) zu übertragen. Das verbindliche Muster der Annahmeerklärung / Bezugserklärung kann bei der Baader Bank AG unter der Fax-Nr.: 089/5150-1234 sowie unter der Email-Adresse capitalmarkets@baaderbank.de kostenlos angefordert werden.
Den Aktionären, die die Abfindung entsprechend verlangt haben, wird die Abfindung innerhalb von 10 Bankarbeitstagen (München) nach Eingang der original Annahmeerklärung / Bezugserklärung in zweifacher Ausfertigung (gemäß verbindlichem Muster) bei der Einreichungsstelle - unter der Voraussetzung, dass auch die BBI-Aktien an die Einreichungsstelle übertragen wurden - gutgeschrieben.
Die neuen Aktien werden in einer Globalurkunde verbrieft, die bei der Clearstream Banking AG, Frankfurt/M., hinterlegt wird. Satzungsgemäß ist der Anspruch der Aktionäre auf Einzelverbriefung ihrer Anteile ausgeschlossen.
Die in 2009 ausgegebenen neuen Aktien werden bis zur ordentlichen Hauptversammlung für das Geschäftsjahr 2008 unter der WKN A0L 1K9 mit dem Wertpapierkürzel VIHJ in den Handel im Freiverkehr der Börse München einbezogen. Aufgrund der Dividendenberechtigung ab dem 1. Januar 2009 erfolgt der Handel unter dieser WKN bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über den Jahresabschluss 2008 beschließt. Nach Beendigung der o.g. Hauptversammlung werden die neuen Aktien der VIB AG (WKN A0L 1K9) unter der WKN 245 751 notiert.
Im Übrigen sind die Übertragungen der BBI-Aktien und der VIB-Aktien im Rahmen des Umtauschangebots für die außenstehenden Aktionäre kostenfrei.
Insgesamt muss über Annahme oder Ablehnung des Abfindungsangebots jeder Aktionär der BBI AG unter Würdigung der Gesamtumstände sowie der Einbeziehung seiner individuellen Verhältnisse und seiner persönlichen Einschätzung über die Möglichkeiten der zukünftigen Entwicklung des Wertes und des Börsenkurses der VIB- bzw. der BBI-Aktie selbst entscheiden. Der Vorstand der VIB AG verweist insofern auch insbesondere auf die Informationen dazu im gemeinsamen Vorstandsbericht zum EAV vom 6. Mai 2008 an die Aktionäre der VIB AG und der BBI AG. Der Vorstand der VIB AG übernimmt vorbehaltlich der anwendbaren gesetzlichen Vorschriften keine Verantwortung für den Fall, dass die Annahme oder Nichtannahme des Angebots zu nachteiligen wirtschaftlichen Auswirkungen für einen BBI-Aktionär führen sollte.
Neuburg/Donau, im Februar 2009
VIB Vermögen AG
Der Vorstand
VIB Vermögen AG
Neuburg a.d. Donau
Abfindungsangebot in neue Aktien der VIB Vermögen AG
gemäß Ergebnisabführungsvertrag an die außenstehenden Aktionäre der
BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien AG, Ingolstadt
ISIN DE0005280002
A. Ergebnisabführungsvertrag
Zwischen der VIB Vermögen AG, Neuburg a.d. Donau, (im Folgenden „VIB AG“) und der BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien AG, Ingolstadt, (im Folgenden „BBI AG“) wurde am 6. Mai 2008 ein Ergebnisabführungsvertrag (im Folgenden „EAV“) abgeschlossen. Die Hauptversammlung der BBI AG hat diesem Vertrag am 18. Juni 2008 und die Hauptversammlung der VIB AG am 25. Juni 2008 zugestimmt.
Der Vertrag ist mit Eintragung seines Bestehens in das Handelsregister der BBI AG beim Amtsgericht Ingolstadt am 10. Juli 2008 wirksam geworden.
B. Abfindung
Nach § 4.1 EAV ist die VIB AG verpflichtet, auf Verlangen eines jeden außenstehenden Aktionärs der BBI AG dessen BBI-Aktien im Umtauschverhältnis von 8,02 zu 11,62 gegen Übertragung der BBI-Aktien an die VIB AG, d.h. gegen eine Abfindung in Aktien in Höhe von 1,45 Stückaktien der VIB AG je Stückaktie der BBI AG zu erwerben. Etwaige Spitzenbeträge werden durch bare Zuzahlung gemäß der jeweils anteiligen Höhe des Wertes einer Stückaktie an dem Gesamtunternehmenswert der BBI AG ausgeglichen. Der Umtausch der BBI-Aktien an die VIB AG und die Übertragung der BBI-Aktien an die VIB AG ist für die außenstehenden Aktionäre der BBI AG kostenfrei.
Zur Gewährung von Umtauschrechten an die außenstehenden Aktionäre der BBI AG in Erfüllung der Abfindungspflicht nach Maßgabe des EAV durch den Umtausch der BBI-Aktien in VIB-Aktien hat die Hauptversammlung der VIB AG vom 25. Juni 2008 ein bedingtes Kapital beschlossen, das am 6. Oktober 2008 in das Handelsregister der VIB AG eingetragen wurde. Die bedingte Kapitalerhöhung wird insoweit durchgeführt, soweit die außenstehenden Aktionäre der BBI AG von ihrem Umtauschrecht Gebrauch machen und nicht eigene Aktien zur Bedienung eingesetzt werden. Die neuen VIB-Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres, in dem sie durch Ausübung des Umtauschrechts entstehen, am Gewinn teil.
Die Verpflichtung der VIB AG zur Abfindung ist befristet. Da ein Antrag auf Bestimmung der Abfindung durch Spruchverfahren gestellt worden ist, endet die Frist gemäß § 305 Abs. 4 S. 3 AktG zwei Monate nach dem Tag, an dem die Entscheidung über den zuletzt beschiedenen Antrag im elektronischen Bundesanzeiger bekanntgemacht worden ist („Angebotsfrist“). Setzt ein Gericht in einem Spruchstellenverfahren gemäß § 305 Abs. 5 AktG rechtskräftig eine höhere Abfindung je BBI-Aktie fest, können die übrigen außenstehenden Aktionäre der BBI AG, die bisher noch keine höhere Abfindung verlangt haben, von der VIB AG ebenfalls den Erhöhungsbetrag je BBI-Aktie in VIB-Aktien als zusätzliche Abfindung im Rahmen der Frist des § 305 Abs. 4 S. 3 AktG verlangen. Dieses Recht auf die von dem Gericht rechtskräftig festgesetzte zusätzliche Abfindung in VIB-Aktien je BBI-Aktie gegenüber der VIB AG steht auch bereits abgefundenen Aktionären zu. Das Gleiche gilt, wenn die VIB AG rechtskräftig einen gerichtlichen Vergleich mit einem außenstehenden Aktionär der BBI AG schließt, um ein Spruchverfahren gemäß § 305 Abs. 5 AktG abzuwenden oder zu beenden.
Mit dem Verlangen der Abfindung und der Einreichung der BBI-Aktien bei der Einreichungsstelle erlischt der Ausgleichanspruch nach § 3 EAV bzw. § 304 AktG des jeweiligen außenstehenden Aktionärs für die eingereichten BBI-Aktien.
C. Ausgleich
Diejenigen außenstehenden Aktionäre, die von diesem Abfindungsangebot keinen Gebrauch machen wollen, bleiben Aktionäre der BBI AG. Die VIB AG hat sich gemäß § 3.1 EAV verpflichtet, den außenstehenden Aktionären der BBI AG während der Dauer des EAVs einen angemessenen Ausgleich in Geld von EUR 0,64 (Brutto-Ausgleichsbetrag) je Stückaktie der BBI AG als jährlich wiederkehrende Leistung („Ausgleichzahlung“) für jedes volle Geschäftsjahr der BBI AG, beginnend mit dem Geschäftsjahr 2008, abzüglich deutscher Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag auf den körperschaftsteuerpflichtigen Teil nach dem jeweils für diese Steuern für das betreffende Geschäftsjahr geltenden Steuersatz (Netto-Ausgleichsbetrag) zu zahlen. Endet der EAV während eines Geschäftsjahres der BBI AG oder bildet die BBI AG während der Dauer des EAVs ein Rumpfgeschäftsjahr, vermindert sich die Ausgleichszahlung zeitanteilig. Wird das Grundkapital der BBI AG aus Gesellschaftsmitteln gegen Ausgabe neuer Aktien erhöht, vermindert sich die Ausgleichszahlung je BBI-Aktie in dem Maße, dass der Gesamtbetrag des Ausgleichs an alle außenstehenden Aktionäre pro Geschäftsjahr unverändert bleibt. Wird das Grundkapital der BBI AG durch Bar- und/oder Sacheinlagen erhöht, gelten die Regelungen zur Ausgleichszahlung nach § 3 des EAVs auch für die im Rahmen der Kapitalerhöhung an außenstehende Aktionäre ausgegebenen neuen Aktien.
Setzt ein Gericht in dem beantragten Spruchverfahren gemäß § 304 Abs. 3 AktG rechtskräftig einen höheren Ausgleich fest, können die übrigen außenstehenden Aktionäre, auch wenn sie inzwischen abgefunden wurden, ebenfalls den Erhöhungsbetrag als zusätzlichen Ausgleich verlangen. Das Gleiche gilt, wenn die VIB AG rechtskräftig einen gerichtlichen Vergleich mit einem außenstehenden Aktionär schließt, um ein Spruchverfahren gemäß § 304 Abs. 3 AktG abzuwenden oder zu beenden.
D. Abwicklung des Abfindungsverlangens
Die VIB AG bietet den außenstehenden Aktionären der BBI AG neue VIB-Aktien als Abfindung an, behält sich aber vor, VIB-Aktien aus anderen Kapitalmaßnahmen zur Abwicklung des Abfindungsverlangens von außenstehenden BBI-Aktionären, das auf dem EAV basiert, zu nützen.
Die außenstehenden Aktionäre, die von dem Umtauschangebot Gebrauch machen wollen, werden gebeten, ihre Annahme des Umtauschangebots für ihre girosammelverwahrten Aktien innerhalb der Angebotsfrist gegenüber ihrer Depotbank schriftlich zu erklären und diese anzuweisen, ihre girosammelverwahrten Aktien der BBI AG (ISIN DE0005280002) unverzüglich mit dem Verlangen der Leistung der Abfindung in Höhe von 1,45 VIB-Aktien für jede der übertragenen BBI-Aktie mit Erklärung der Übereignung der BBI-Aktien an die VIB AG an die Einreichungsstelle, die für die VIB AG handelt,
Baader Bank AG, Unterschleißheim
ab sofort bis zwei Monate nach dem Tag, an dem die Entscheidung über den zuletzt beschiedenen Antrag des Spruchverfahrens im elektronischen Bundesanzeiger bekanntgemacht worden ist,
unter Angabe ihrer Bankverbindung zwecks Übertrag der Abfindung weiterzuleiten. Nach rechtskräftiger Beendigung des Spruchverfahrens wird das Ende des Abfindungsangebots in den Wertpapiermitteilungen und auf der Internetseite der VIB AG bekannt gegeben.
Die Depotbanken werden gebeten, die Erklärung über das Verlangen der Abfindung (Annahmeerklärung / Bezugserklärung) (gemäß dem verbindlichen Muster) innerhalb der Angebotsfrist im Original in zweifacher Ausfertigung (1. und 2. Ausfertigung) bei der Baader Bank AG, Weihenstephaner Str. 4, 85716 Unterschleißheim, aufzugeben und gleichzeitig die entsprechenden Aktien der BBI AG auf das Clearstream Banking Konto der Baader Bank AG Nr. 7331 (z.G. treuhänderischem Depot der VIB AG) zu übertragen. Das verbindliche Muster der Annahmeerklärung / Bezugserklärung kann bei der Baader Bank AG unter der Fax-Nr.: 089/5150-1234 sowie unter der Email-Adresse capitalmarkets@baaderbank.de kostenlos angefordert werden.
Den Aktionären, die die Abfindung entsprechend verlangt haben, wird die Abfindung innerhalb von 10 Bankarbeitstagen (München) nach Eingang der original Annahmeerklärung / Bezugserklärung in zweifacher Ausfertigung (gemäß verbindlichem Muster) bei der Einreichungsstelle - unter der Voraussetzung, dass auch die BBI-Aktien an die Einreichungsstelle übertragen wurden - gutgeschrieben.
Die neuen Aktien werden in einer Globalurkunde verbrieft, die bei der Clearstream Banking AG, Frankfurt/M., hinterlegt wird. Satzungsgemäß ist der Anspruch der Aktionäre auf Einzelverbriefung ihrer Anteile ausgeschlossen.
Die in 2009 ausgegebenen neuen Aktien werden bis zur ordentlichen Hauptversammlung für das Geschäftsjahr 2008 unter der WKN A0L 1K9 mit dem Wertpapierkürzel VIHJ in den Handel im Freiverkehr der Börse München einbezogen. Aufgrund der Dividendenberechtigung ab dem 1. Januar 2009 erfolgt der Handel unter dieser WKN bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über den Jahresabschluss 2008 beschließt. Nach Beendigung der o.g. Hauptversammlung werden die neuen Aktien der VIB AG (WKN A0L 1K9) unter der WKN 245 751 notiert.
Im Übrigen sind die Übertragungen der BBI-Aktien und der VIB-Aktien im Rahmen des Umtauschangebots für die außenstehenden Aktionäre kostenfrei.
Insgesamt muss über Annahme oder Ablehnung des Abfindungsangebots jeder Aktionär der BBI AG unter Würdigung der Gesamtumstände sowie der Einbeziehung seiner individuellen Verhältnisse und seiner persönlichen Einschätzung über die Möglichkeiten der zukünftigen Entwicklung des Wertes und des Börsenkurses der VIB- bzw. der BBI-Aktie selbst entscheiden. Der Vorstand der VIB AG verweist insofern auch insbesondere auf die Informationen dazu im gemeinsamen Vorstandsbericht zum EAV vom 6. Mai 2008 an die Aktionäre der VIB AG und der BBI AG. Der Vorstand der VIB AG übernimmt vorbehaltlich der anwendbaren gesetzlichen Vorschriften keine Verantwortung für den Fall, dass die Annahme oder Nichtannahme des Angebots zu nachteiligen wirtschaftlichen Auswirkungen für einen BBI-Aktionär führen sollte.
Neuburg/Donau, im Februar 2009
VIB Vermögen AG
Der Vorstand
Antwort auf Beitrag Nr.: 38.022.393 von Muckelius am 21.09.09 14:16:13VIB ist die Titelgeschichte der neusten Ausgabe des Nebenwerte Journal. lt. den dortigen Angaben ist kein Squezze Out bei der BBI geplant...
http://www.nebenwerte-journal.de/images/pdf/VIB_Titel.pdf
http://www.nebenwerte-journal.de/images/pdf/VIB_Titel.pdf
Der Beherrschungsvertrag war bestimmt auch nicht geplant.
Wenn man keine 95% hat, wäre das auch kein Plan, sondern Traumtänzerei. Und wenn man erstmal 95% hat, liegt der Plan wohl auf der Hand und nicht nicht in der Schublade.
Wenn man keine 95% hat, wäre das auch kein Plan, sondern Traumtänzerei. Und wenn man erstmal 95% hat, liegt der Plan wohl auf der Hand und nicht nicht in der Schublade.
Antwort auf Beitrag Nr.: 38.107.434 von honigbaer am 02.10.09 21:00:12...nach längerer Zeit ist der Kurs der BBI mal wieder über die 10 Euro gegangen...
Antwort auf Beitrag Nr.: 38.160.263 von Muckelius am 12.10.09 16:39:22...heute Umsatz bei der BBI zu 11 Euro
Antwort auf Beitrag Nr.: 38.185.656 von Muckelius am 15.10.09 16:32:46...man sieht: ich habe keine real-time-Kurse. Zwischenzeitlich nämlich Umsatz zu 11,50 Euro
Antwort auf Beitrag Nr.: 38.185.981 von Muckelius am 15.10.09 17:00:42BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien AG: Bekanntmachung gemäß § 37v, 37w, 37x ff. WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien AG / Vorabbekanntmachung über die
Veröffentlichung von Rechnungslegungsberichten
13.11.2009
Bekanntmachung nach § 37v, 37w, 37x ff. WpHG, übermittelt
durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
---------------------------------------------------------------------------
Hiermit gibt die BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien AG bekannt, dass
folgende Finanzberichte veröffentlicht werden:
Bericht: Konzern-Zwischenmitteilung innerhalb des 2. Halbjahres
Veröffentlichungsdatum / Deutsch: 17.11.2009
Deutsch:
http://www.bbi-immobilien-ag.de/fileadmin/user_upload/pdfs/2…
nmitteilung_Q309.pdf
13.11.2009 Finanznachrichten übermittelt durch die DGAP. Medienarchiv
unter http://www.dgap-medientreff.de und http://www.dgap.de
---------------------------------------------------------------------------
Sprache: Deutsch
Unternehmen: BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien AG
Manchinger Straße 95
85053 Ingolstadt
Deutschland
Internet: www.bbi-immobilien-ag.de
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
-------------------------------------
BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien AG / Vorabbekanntmachung über die
Veröffentlichung von Rechnungslegungsberichten
13.11.2009
Bekanntmachung nach § 37v, 37w, 37x ff. WpHG, übermittelt
durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Hiermit gibt die BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien AG bekannt, dass
folgende Finanzberichte veröffentlicht werden:
Bericht: Konzern-Zwischenmitteilung innerhalb des 2. Halbjahres
Veröffentlichungsdatum / Deutsch: 17.11.2009
Deutsch:
http://www.bbi-immobilien-ag.de/fileadmin/user_upload/pdfs/2…
nmitteilung_Q309.pdf
13.11.2009 Finanznachrichten übermittelt durch die DGAP. Medienarchiv
unter http://www.dgap-medientreff.de und http://www.dgap.de
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien AG
Manchinger Straße 95
85053 Ingolstadt
Deutschland
Internet: www.bbi-immobilien-ag.de
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
-------------------------------------
Antwort auf Beitrag Nr.: 38.382.397 von Muckelius am 13.11.09 14:52:15News - 13.11.09 15:32
DGAP-Adhoc: BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien AG (deutsch)
BBI Immobilien AG: Nichtübernahme von zwei geplanten Immobilien mit einem
Gesamtvolumen von rund 24,3 Mio. EUR
BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien AG / Sonstiges
13.11.2009
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt
durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
---------------------------------------------------------------------------
Ingolstadt, 13. November 2009 - Der Vorstand der BBI Bürgerliches Brauhaus
Immobilien AG (BBI Immobilien AG), eine auf Bestandshaltung von
Einzelhandels-Immobilien fokussierte Gesellschaft, hat heute nach
eingehender Prüfung des derzeitigen Marktumfeldes entschieden, zwei
Projektentwicklungen des Bavaria-Portfolios im Einvernehmen mit dem
Projektentwickler nicht wie ursprünglich vorgesehen in den
Immobilienbestand zu übernehmen. Bei den beiden Projektentwicklungen
handelt es sich jeweils um Einzelhandelsfachmärkte an den Standorten
Miesbach und Ingolstadt-Weiherfeld mit einem Investitionsvolumen von
insgesamt rund 24,3 Mio. EUR. Ursprünglich war die Übergabe der Objekte für
das laufende Geschäftsjahr 2009 vorgesehen.
Die Entscheidung des Vorstands begründet sich im Wesentlichen durch die
aktuelle Marktsituation. Von ursprünglich zehn geplanten Objekten wurden
bereits fünf an die Gesellschaft übergeben, zwei davon im laufenden
Geschäftsjahr. Für 2009 ist zudem die Übergabe eines weiteren
Fachmarktzentrums geplant. Im Jahr 2010 stehen noch zwei in der
Entwicklungsphase befindliche Gewerbeimmobilien mit einem
Gesamtinvestitionsvolumen inkl. Nebenkosten von ca. 16,3 Mio. EUR zur
Übergabe an. Eine Übernahme dieser Objekte wird der Vorstand vor dem
Hintergrund des aktuellen Marktumfelds intensiv prüfen.
< Ende der Ad-hoc-Mitteilung >
Kontakt
Investor & Media Relations
cometis AG
Dirk Stauer
Tel: +49 (0)611 - 205855-22
Fax: +49(0)611 - 205855-66
e-mail: stauer@cometis.de
13.11.2009 Finanznachrichten übermittelt durch die DGAP. Medienarchiv unter
www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
---------------------------------------------------------------------------
Sprache: Deutsch
Unternehmen: BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien AG
Manchinger Straße 95
85053 Ingolstadt
Deutschland
Telefon: +49 (0)841 6 31 - 2 05
Fax: +49 (0)841 6 31 - 2 11
E-Mail: franz.katzenbogen@herrnbraeu.de
Internet: www.bbi-immobilien-ag.de
ISIN: DE0005280002
WKN: 528000
Börsen: Regulierter Markt in München; Freiverkehr in Berlin; Open
Market in Frankfurt
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
---------------------------------------------------------------------------
Quelle: dpa-AFX
DGAP-Adhoc: BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien AG (deutsch)
BBI Immobilien AG: Nichtübernahme von zwei geplanten Immobilien mit einem
Gesamtvolumen von rund 24,3 Mio. EUR
BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien AG / Sonstiges
13.11.2009
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt
durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Ingolstadt, 13. November 2009 - Der Vorstand der BBI Bürgerliches Brauhaus
Immobilien AG (BBI Immobilien AG), eine auf Bestandshaltung von
Einzelhandels-Immobilien fokussierte Gesellschaft, hat heute nach
eingehender Prüfung des derzeitigen Marktumfeldes entschieden, zwei
Projektentwicklungen des Bavaria-Portfolios im Einvernehmen mit dem
Projektentwickler nicht wie ursprünglich vorgesehen in den
Immobilienbestand zu übernehmen. Bei den beiden Projektentwicklungen
handelt es sich jeweils um Einzelhandelsfachmärkte an den Standorten
Miesbach und Ingolstadt-Weiherfeld mit einem Investitionsvolumen von
insgesamt rund 24,3 Mio. EUR. Ursprünglich war die Übergabe der Objekte für
das laufende Geschäftsjahr 2009 vorgesehen.
Die Entscheidung des Vorstands begründet sich im Wesentlichen durch die
aktuelle Marktsituation. Von ursprünglich zehn geplanten Objekten wurden
bereits fünf an die Gesellschaft übergeben, zwei davon im laufenden
Geschäftsjahr. Für 2009 ist zudem die Übergabe eines weiteren
Fachmarktzentrums geplant. Im Jahr 2010 stehen noch zwei in der
Entwicklungsphase befindliche Gewerbeimmobilien mit einem
Gesamtinvestitionsvolumen inkl. Nebenkosten von ca. 16,3 Mio. EUR zur
Übergabe an. Eine Übernahme dieser Objekte wird der Vorstand vor dem
Hintergrund des aktuellen Marktumfelds intensiv prüfen.
< Ende der Ad-hoc-Mitteilung >
Kontakt
Investor & Media Relations
cometis AG
Dirk Stauer
Tel: +49 (0)611 - 205855-22
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e-mail: stauer@cometis.de
13.11.2009 Finanznachrichten übermittelt durch die DGAP. Medienarchiv unter
www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien AG
Manchinger Straße 95
85053 Ingolstadt
Deutschland
Telefon: +49 (0)841 6 31 - 2 05
Fax: +49 (0)841 6 31 - 2 11
E-Mail: franz.katzenbogen@herrnbraeu.de
Internet: www.bbi-immobilien-ag.de
ISIN: DE0005280002
WKN: 528000
Börsen: Regulierter Markt in München; Freiverkehr in Berlin; Open
Market in Frankfurt
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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Quelle: dpa-AFX
Antwort auf Beitrag Nr.: 38.382.864 von Muckelius am 13.11.09 15:39:56
BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien AG:
BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien AG / Veröffentlichung einer
Mitteilung nach § 37x WpHG
17.11.2009
Zwischenmitteilung nach § 37x WpHG, übermittelt
durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
---------------------------------------------------------------------------
2. Zwischenmitteilung 2009
1. Januar 2009 - 17. November 2009
BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien AG steigert Umsatz und Ertrag
- Umsatzerlöse klettern auf 19,6 Mio. Euro (Vorjahreszeitraum: 17,8 Mio.
Euro)
- Mieterträge um 25,7% auf 8,8 Mio. Euro verbessert (Vorjahreszeitraum:
7,0 Mio. Euro)
- EBIT um 33,3% auf 8,4 Mio. Euro gesteigert (Vorjahreszeitraum: 6,3 Mio.
Euro)
- Vorsteuerergebnis (EBT) steigt signifikant auf 4,5 Mio. Euro
(Vorjahreszeitraum: 2,6 Mio. Euro)
Ergebnis der Geschäftstätigkeit
Die BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien AG (BBI Immobilien AG), eine auf
die Bestandshaltung von Gewerbeimmobilien im konsumentennahen Bereich
fokussierte Gesellschaft, hat das dritte Quartal 2009 erfolgreich
abgeschlossen. Bei den Umsatzerlösen erzielte der BBI-Konzern gemäß
IFRS-Rechnungslegung eine deutliche Steigerung auf 19,6 Mio. Euro.
Gegenüber dem Wert der Vorjahresperiode von 17,8 Mio. Euro stellt dies eine
Verbesserung um 10,1% dar. Insbesondere das Segment Immobilien trug zur
positiven Gesamtentwicklung bei. So kletterten die erzielten Mieterträge
von 7,0 Mio. Euro im Vorjahreszeitraum um 25,7% auf aktuell 8,8 Mio. Euro.
Bereits in den Vorjahren hatte die Gesellschaft mit dem sukzessiven Ausbau
des Immobilien-Portfolios um ertragsstarke Objekte die Grundlagen für
diesen Anstieg gelegt. Trotz des derzeit schwierigen Marktumfeldes konnte
das Getränkesegment Umsatzerlöse in Höhe von 10,8 Mio. Euro generieren und
somit den Vorjahreswert von 10,7 Mio. Euro leicht übertreffen.
Insgesamt erwirtschaftete die BBI Immobilien AG in den ersten neun Monaten
des laufenden Geschäftsjahres ein Ergebnis vor Zinsen, Steuern und
Abschreibungen (EBITDA) von 9,1 Mio. Euro. Gemessen am Vorjahresniveau von
7,5 Mio. Euro stellt dies eine Erhöhung um rund 21,3% dar. Primär ist
dieser Anstieg auf die im Berichtszeitraum erzielten Umsatzsteigerungen
zurückzuführen. Allerdings hatten im Geschäftsjahr 2008 einmalige
Instandhaltungskosten des Immobilien-Portfolios den Vorjahreswert belastet.
Beim Betriebsergebnis (EBIT) zeigte sich der operative Erfolg der
Gesellschaft ebenfalls. Hier war eine Verbesserung um 33,3% auf 8,4 Mio.
Euro zu verzeichnen (Vorjahreszeitraum: 6,3 Mio. Euro). Vor dem Hintergrund
des ausgebauten Immobilienbestandes erhöhte sich im Berichtszeitraum der
Finanzierungsaufwand der BBI Immobilien AG. Das Finanzergebnis reduzierte
sich von -3,6 Mio. Euro im Vorjahr auf nunmehr -4,2 Mio. Euro. Daraus
resultierte auf Konzern-Ebene ein Vorsteuerergebnis (EBT) von 4,5 Mio. Euro
in den ersten neun Monaten des laufenden Geschäftsjahres
(Vorjahreszeitraum: 2,6 Mio. Euro). Dabei ist zu berücksichtigen, dass der
BBI-Konzern seine Immobilien unterjährig keiner Marktbewertung unterzieht,
sondern das Portfolio regelmäßig zum Ende eines Geschäftsjahres
gutachterlich bewerten lässt. Die dargestellten Resultate beinhalten somit
keine Bewertungsergebnisse der Gewerbeimmobilien.
Entwicklung des Segments Immobilien
Nach Ablauf des zweiten Quartals hat die BBI Immobilien AG ihr Portfolio
durch die Übernahme ertragsstarker Gewerbeimmobilien aus dem
Bavaria-Portfolio weiter ausgebaut. So wurde am 1. Oktober 2009 ein
Fachmarktzentrum im oberbayerischen Oberammergau an die Gesellschaft
übergeben. Am 1. November 2009 erfolgte die Übergabe einer Gewerbeimmobilie
in Simbach. Hierbei handelt es sich um die Erweiterung eines bereits
bestehenden Fachmarktzentrums im Eigentum der BBI Immobilien AG. Durch die
Fertigstellung des zweiten Bauabschnitts wurde die vermietbare Fläche um
rund 2.100 qm auf nunmehr auf 10.300 qm vergrößert. Seit dem 16. November
2009 verstärkt zudem ein weiteres Fachmarktzentrum in Freystadt (Oberpfalz)
das Immobilienportfolio. Alle drei Objekte sind bereits vollständig an
diverse Mieter des filialisierenden Einzelhandels mit guter Bonität
vergeben. Die Mietvertragslaufzeiten betragen zwischen zehn und fünfzehn
Jahren. Bei einer Investitionssumme von insgesamt rund 18,0 Mio. Euro
erwirtschaften die drei Fachmarktzentren eine annualisierte Jahresmiete von
1,2 Mio. Euro. Dies entspricht einer jährlichen Mietrendite von 6,9%. Damit
konnte die BBI Immobilien AG im Geschäftsjahr 2009 ihre Mieterstruktur
weiter diversifizieren und ihr Ertragspotenzial nachhaltig steigern.
Von ursprünglich zehn geplanten Objekten des Bavaria-Portfolios wurden
damit bereits sechs an die Gesellschaft übergeben. Aufgrund des aktuellen
Marktumfeldes hat der Vorstand hingegen nach eingehender Prüfung
entschieden, zwei weitere Projektentwicklungen nicht wie vorgesehen in den
Immobilienbestand zu übernehmen. Die Entscheidung wurde im Einvernehmen mit
dem Projektentwickler getroffen. Bei den beiden Projektentwicklungen, deren
Übergabe für das laufende Geschäftsjahr geplant war, handelt es sich
jeweils um Einzelhandelsfachmärkte an den Standorten Miesbach und
Ingolstadt-Weiherfeld mit einem Investitionsvolumen von insgesamt rund 24,3
Mio. Euro.
Im Jahr 2010 stehen noch zwei weitere, derzeit in der Entwicklungsphase
befindliche Gewerbeimmobilien mit einem Gesamtinvestitionsvolumen inklusive
Nebenkosten von ca. 16,3 Mio. Euro zur Übergabe an. Eine Übernahme dieser
Objekte wird der Vorstand vor dem Hintergrund der derzeitigen
gesamtwirtschaftlichen Situation intensiv prüfen.
Somit umfasst der Immobilienbestand der BBI Immobilien AG aktuell 14
Objekte des historischen Bestands sowie 24 Fach- und Einzelhandelsmärkte.
Beim historischen Bestand handelt es sich um die früheren Immobilien der
Herrnbräu GmbH & Co. KG, die mit Änderung des Geschäftszwecks auf die BBI
Immobilien AG übertragen wurden. Aktuell weist das Portfolio eine
vermietbare Fläche von rund 156.500 qm auf. Bezogen auf den Buchwert von
192,8 Mio. Euro generiert die Gesellschaft mit einer annualisierten
Gesamtmiete von 12,6 Mio. Euro damit eine durchschnittliche Mietrendite von
rund 6,5% p. a. Das Immobilienportfolio ist nahezu vollständig vermietet
und zeichnet sich durch eine hohe Planbarkeit der Mieterträge aus. So
weisen rund 80% der Mieteinnahmen eine Vertragslaufzeit von über zehn
Jahren auf, während weitere 11% mit einer Laufzeit von fünf bis zehn Jahren
ausgestattet sind. Rund 87,9% des Portfolios sind gemessen an den
Mieterträgen dem Einzelhandel zuzurechnen, rund 4,7% werden anderweitig
gewerblich genutzt. Zudem stammen weitere 2,9% der gesamten Mieterträge aus
der Vermietung von Gaststätten, während sonstige und wohnwirtschaftliche
Nutzung 3,9% bzw. 0,6% beitragen. Im Bereich Einzelhandel (Fach- und
SB-Märkte) handelt es sich bei den Mietern um bonitätsstarke, etablierte
Einzelhandelsketten sowie filialisierende Einzelhändler.
Entwicklung des Segments Getränke
Kennzeichnend für die Geschäftsentwicklung im Segment Getränke war das
anhaltend schwierige Marktumfeld in Deutschland. In den ersten neun Monaten
des laufenden Geschäftsjahres war ein Rückgang des Gesamtabsatzes um -3,2%
auf insgesamt 155,9 Thl zu verzeichnen. Beim margenschwachen Verkauf von
Fremdgetränken kam es im Berichtszeitraum zu einer Verminderung um -7,4%
auf nunmehr 14,7 Thl. Hingegen konnte im Bereich der eigenproduzierten
Getränke mit einem Minus von -2,7% der Absatz vergleichsweise stabil bei
141,2 Thl gehalten werden.
Im Bereich alkoholfreier Getränke (AfG) reduzierte sich die abgesetzte
Menge um -9,0% im Jahresvergleich auf derzeit 61,8 Thl. Davon waren auch
die eigenproduzierten alkoholfreien Getränke der Marke 'Bernadett Brunnen'
betroffen, wo sich der Absatz im Vergleich zum Vorjahr um 9,0% auf 48,9 Thl
verringerte. Entgegen der allgemeinen Marktentwicklung konnte hingegen bei
den eigenproduzierten Bieren der Marken Herrnbräu und Ingobräu eine Zunahme
der abgesetzten Menge um 1,0% auf 92,2 Thl erreicht werden. Besonders
erfreulich entwickelte sich erneut der Export von Herrnbräu-Bieren: Hier
wurde ein Absatzplus von 19,0% auf 13,6 Thl erzielt.
Marktentwicklung
Die gesamtwirtschaftliche Situation in Deutschland bleibt nach wie vor
angespannt. Jedoch waren zuletzt vermehrt positive Signale zu verzeichnen.
Im zweiten Quartal 2009 stieg die reale Wirtschaftsleistung um 0,3%
gemessen am Vorquartal. Verglichen mit dem entsprechenden Zeitraum des
Vorjahres war dies zwar ein Rückgang um -1,3%, dennoch deutet die moderate
Erhöhung des Brutto-Inlandsprodukts (BIP) auf ein Ende der Rezession hin.
In den ersten drei Monaten 2009 war noch ein Rückgang von -6,4% zum
Vorquartal ermittelt worden. Insbesondere der private Verbrauch hat sich
dabei als Konjunkturstütze erwiesen. Sowohl im ersten (+0,6%) als auch im
zweiten Vierteljahr (+0,7%) blieben die realen Konsumausgaben positiv im
Vergleich zu den jeweiligen Vorquartalen und wirkten sich damit
stabilisierend auf die Wirtschaftsentwicklung aus. Zudem zeigte sich der
deutsche Arbeitsmarkt bislang relativ widerstandsfähig gegenüber den Folgen
der weltweiten Wirtschaftskrise. So sank die Arbeitslosigkeit zum Ende des
dritten Quartals saisonbereinigt sogar leicht auf rund 3,3 Millionen
Arbeitslose. Damit belief sich die Arbeitslosenquote auf 8,0%, ein Minus
von 0,3% im Vergleich zum Vormonat. Trotz einer leichten Eintrübung blieb
daher auch das Konsumklima im Herbst 2009 vorsichtig optimistisch. Vor
diesem Hintergrund hat die Bundesregierung im Oktober ihre Prognose für die
reale Wirtschaftentwicklung im Jahr 2009 von ursprünglich -6,0% auf -5,0%
revidiert. Für das nächste Jahr wird hingegen erneut ein Wachstum von 1,2%
erwartet.
Aufgrund der schwachen wirtschaftlichen Dynamik blieb die Inflationsrate im
September weiterhin niedrig. Gegenüber dem Vorjahr sank der
Verbraucherpreisindex (HVPI) um -0,3% im Euroraum. In Deutschland war sogar
ein Rückgang um -0,5% zu verzeichnen. Als Reaktion beließ die Europäische
Zentralbank (EZB) den Leitzins auf dem historischen Tief von 1,0%. Damit
ist das monetäre Umfeld derzeit von hoher Stabilität geprägt.
Auf dem Investmentmarkt führte die sich abzeichnende konjunkturelle
Stabilisierung zu einer Bodenbildung beim Transaktionsvolumen. Nach einer
äußerst schwachen ersten Jahreshälfte stiegen die Umsätze bei deutschen
Gewerbeimmobilien im dritten Quartal um 77% im Vergleich zum Vorquartal auf
3,3 Mrd. Euro. Insgesamt wurden damit im Jahr 2009 Investitionen in Höhe
von 7 Mrd. Euro getätigt. Marktbeobachter interpretieren die jüngsten
Entwicklungen als eine Bodenbildung auf dem Investmentmarkt und gehen von
einer fortgesetzten Erholung im weiteren Jahresverlauf aus.
Schwierig bleibt hingegen der deutsche Bier-Markt. Verglichen mit dem
Vorjahreszeitraum ging die abgesetzte Menge bis Ende September 2009 um 3,4%
auf 76,9 Mio. hl zurück. In Bayern, dem Heimatmarkt der Herrnbräu GmbH &
Co. KG, lag der Rückgang mit -2,0% zwar unter dem Bundesdurchschnitt.
Dennoch war auch hier eine Reduzierung auf 17,2 Mio. hl zu verzeichnen.
Ausblick
Der positive Verlauf der ersten neun Monate des laufenden Jahres und die
daraus resultierenden Geschäftsergebnisse unterstreichen die erfolgreiche
Unternehmensstrategie der BBI Immobilien AG. Daher wird die Gesellschaft
den eingeschlagenen Weg im laufenden Geschäftsjahr umsichtig fortführen.
Das Aufwands-Ertrags-Verhältnis und somit auch die Rentabilität befinden
sich bereits auf hohem Niveau und sollen kontinuierlich weiter optimiert
werden. In diesem Zusammenhang soll beispielsweise die Zusammenarbeit mit
der Mehrheitsaktionärin VIB Vermögen AG intensiviert und dadurch
zusätzliche Synergiepotenziale realisiert werden.
Veränderte Konsumgewohnheiten, der demografische Wandel sowie die aktuelle
Konjunktursituation führen zu einem weiterhin schwierigen Marktumfeld im
Segment Getränke. Allerdings konnte verglichen mit der Entwicklung des
Gesamtmarktes ein relativ stabiler Absatz in den ersten drei Quartalen
erzielt werden. Daher ist die Gesellschaft hinsichtlich des Geschäftsjahres
2009 vorsichtig optimistisch und geht davon aus, dass das Segment Getränke
auch in diesem Jahr wieder ein zufriedenstellendes operatives Ergebnis
erwirtschaften kann.
Trotz der jüngsten konjunkturellen Entspannung bleibt die weitere
wirtschaftliche Entwicklung in Deutschland risikobehaftet. Aufgrund ihrer
stabilen Ertragskraft, der soliden Finanzierungsbasis und einer langfristig
orientierten Mehrheitsaktionärin VIB Vermögen AG ist die BBI Immobilien AG
zuversichtlich, den Herausforderungen des laufenden Geschäftjahres
gewachsen zu sein.
Ingolstadt, 17. November 2009
Der Vorstand
Kontakt
Investor Relations
cometis AG
Dirk Stauer
Tel: +49 (0)611 - 205855-22
Fax: +49 (0)611 - 205855-66
E-mail: stauer@cometis.de
17.11.2009 Finanznachrichten übermittelt durch die DGAP. Medienarchiv
unter http://www.dgap-medientreff.de und http://www.dgap.de
---------------------------------------------------------------------------
Sprache: Deutsch
Unternehmen: BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien AG
Manchinger Straße 95
85053 Ingolstadt
Deutschland
Internet: www.bbi-immobilien-ag.de
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
---------------------------------------------------------------------------
BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien AG:
BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien AG / Veröffentlichung einer
Mitteilung nach § 37x WpHG
17.11.2009
Zwischenmitteilung nach § 37x WpHG, übermittelt
durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
---------------------------------------------------------------------------
2. Zwischenmitteilung 2009
1. Januar 2009 - 17. November 2009
BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien AG steigert Umsatz und Ertrag
- Umsatzerlöse klettern auf 19,6 Mio. Euro (Vorjahreszeitraum: 17,8 Mio.
Euro)
- Mieterträge um 25,7% auf 8,8 Mio. Euro verbessert (Vorjahreszeitraum:
7,0 Mio. Euro)
- EBIT um 33,3% auf 8,4 Mio. Euro gesteigert (Vorjahreszeitraum: 6,3 Mio.
Euro)
- Vorsteuerergebnis (EBT) steigt signifikant auf 4,5 Mio. Euro
(Vorjahreszeitraum: 2,6 Mio. Euro)
Ergebnis der Geschäftstätigkeit
Die BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien AG (BBI Immobilien AG), eine auf
die Bestandshaltung von Gewerbeimmobilien im konsumentennahen Bereich
fokussierte Gesellschaft, hat das dritte Quartal 2009 erfolgreich
abgeschlossen. Bei den Umsatzerlösen erzielte der BBI-Konzern gemäß
IFRS-Rechnungslegung eine deutliche Steigerung auf 19,6 Mio. Euro.
Gegenüber dem Wert der Vorjahresperiode von 17,8 Mio. Euro stellt dies eine
Verbesserung um 10,1% dar. Insbesondere das Segment Immobilien trug zur
positiven Gesamtentwicklung bei. So kletterten die erzielten Mieterträge
von 7,0 Mio. Euro im Vorjahreszeitraum um 25,7% auf aktuell 8,8 Mio. Euro.
Bereits in den Vorjahren hatte die Gesellschaft mit dem sukzessiven Ausbau
des Immobilien-Portfolios um ertragsstarke Objekte die Grundlagen für
diesen Anstieg gelegt. Trotz des derzeit schwierigen Marktumfeldes konnte
das Getränkesegment Umsatzerlöse in Höhe von 10,8 Mio. Euro generieren und
somit den Vorjahreswert von 10,7 Mio. Euro leicht übertreffen.
Insgesamt erwirtschaftete die BBI Immobilien AG in den ersten neun Monaten
des laufenden Geschäftsjahres ein Ergebnis vor Zinsen, Steuern und
Abschreibungen (EBITDA) von 9,1 Mio. Euro. Gemessen am Vorjahresniveau von
7,5 Mio. Euro stellt dies eine Erhöhung um rund 21,3% dar. Primär ist
dieser Anstieg auf die im Berichtszeitraum erzielten Umsatzsteigerungen
zurückzuführen. Allerdings hatten im Geschäftsjahr 2008 einmalige
Instandhaltungskosten des Immobilien-Portfolios den Vorjahreswert belastet.
Beim Betriebsergebnis (EBIT) zeigte sich der operative Erfolg der
Gesellschaft ebenfalls. Hier war eine Verbesserung um 33,3% auf 8,4 Mio.
Euro zu verzeichnen (Vorjahreszeitraum: 6,3 Mio. Euro). Vor dem Hintergrund
des ausgebauten Immobilienbestandes erhöhte sich im Berichtszeitraum der
Finanzierungsaufwand der BBI Immobilien AG. Das Finanzergebnis reduzierte
sich von -3,6 Mio. Euro im Vorjahr auf nunmehr -4,2 Mio. Euro. Daraus
resultierte auf Konzern-Ebene ein Vorsteuerergebnis (EBT) von 4,5 Mio. Euro
in den ersten neun Monaten des laufenden Geschäftsjahres
(Vorjahreszeitraum: 2,6 Mio. Euro). Dabei ist zu berücksichtigen, dass der
BBI-Konzern seine Immobilien unterjährig keiner Marktbewertung unterzieht,
sondern das Portfolio regelmäßig zum Ende eines Geschäftsjahres
gutachterlich bewerten lässt. Die dargestellten Resultate beinhalten somit
keine Bewertungsergebnisse der Gewerbeimmobilien.
Entwicklung des Segments Immobilien
Nach Ablauf des zweiten Quartals hat die BBI Immobilien AG ihr Portfolio
durch die Übernahme ertragsstarker Gewerbeimmobilien aus dem
Bavaria-Portfolio weiter ausgebaut. So wurde am 1. Oktober 2009 ein
Fachmarktzentrum im oberbayerischen Oberammergau an die Gesellschaft
übergeben. Am 1. November 2009 erfolgte die Übergabe einer Gewerbeimmobilie
in Simbach. Hierbei handelt es sich um die Erweiterung eines bereits
bestehenden Fachmarktzentrums im Eigentum der BBI Immobilien AG. Durch die
Fertigstellung des zweiten Bauabschnitts wurde die vermietbare Fläche um
rund 2.100 qm auf nunmehr auf 10.300 qm vergrößert. Seit dem 16. November
2009 verstärkt zudem ein weiteres Fachmarktzentrum in Freystadt (Oberpfalz)
das Immobilienportfolio. Alle drei Objekte sind bereits vollständig an
diverse Mieter des filialisierenden Einzelhandels mit guter Bonität
vergeben. Die Mietvertragslaufzeiten betragen zwischen zehn und fünfzehn
Jahren. Bei einer Investitionssumme von insgesamt rund 18,0 Mio. Euro
erwirtschaften die drei Fachmarktzentren eine annualisierte Jahresmiete von
1,2 Mio. Euro. Dies entspricht einer jährlichen Mietrendite von 6,9%. Damit
konnte die BBI Immobilien AG im Geschäftsjahr 2009 ihre Mieterstruktur
weiter diversifizieren und ihr Ertragspotenzial nachhaltig steigern.
Von ursprünglich zehn geplanten Objekten des Bavaria-Portfolios wurden
damit bereits sechs an die Gesellschaft übergeben. Aufgrund des aktuellen
Marktumfeldes hat der Vorstand hingegen nach eingehender Prüfung
entschieden, zwei weitere Projektentwicklungen nicht wie vorgesehen in den
Immobilienbestand zu übernehmen. Die Entscheidung wurde im Einvernehmen mit
dem Projektentwickler getroffen. Bei den beiden Projektentwicklungen, deren
Übergabe für das laufende Geschäftsjahr geplant war, handelt es sich
jeweils um Einzelhandelsfachmärkte an den Standorten Miesbach und
Ingolstadt-Weiherfeld mit einem Investitionsvolumen von insgesamt rund 24,3
Mio. Euro.
Im Jahr 2010 stehen noch zwei weitere, derzeit in der Entwicklungsphase
befindliche Gewerbeimmobilien mit einem Gesamtinvestitionsvolumen inklusive
Nebenkosten von ca. 16,3 Mio. Euro zur Übergabe an. Eine Übernahme dieser
Objekte wird der Vorstand vor dem Hintergrund der derzeitigen
gesamtwirtschaftlichen Situation intensiv prüfen.
Somit umfasst der Immobilienbestand der BBI Immobilien AG aktuell 14
Objekte des historischen Bestands sowie 24 Fach- und Einzelhandelsmärkte.
Beim historischen Bestand handelt es sich um die früheren Immobilien der
Herrnbräu GmbH & Co. KG, die mit Änderung des Geschäftszwecks auf die BBI
Immobilien AG übertragen wurden. Aktuell weist das Portfolio eine
vermietbare Fläche von rund 156.500 qm auf. Bezogen auf den Buchwert von
192,8 Mio. Euro generiert die Gesellschaft mit einer annualisierten
Gesamtmiete von 12,6 Mio. Euro damit eine durchschnittliche Mietrendite von
rund 6,5% p. a. Das Immobilienportfolio ist nahezu vollständig vermietet
und zeichnet sich durch eine hohe Planbarkeit der Mieterträge aus. So
weisen rund 80% der Mieteinnahmen eine Vertragslaufzeit von über zehn
Jahren auf, während weitere 11% mit einer Laufzeit von fünf bis zehn Jahren
ausgestattet sind. Rund 87,9% des Portfolios sind gemessen an den
Mieterträgen dem Einzelhandel zuzurechnen, rund 4,7% werden anderweitig
gewerblich genutzt. Zudem stammen weitere 2,9% der gesamten Mieterträge aus
der Vermietung von Gaststätten, während sonstige und wohnwirtschaftliche
Nutzung 3,9% bzw. 0,6% beitragen. Im Bereich Einzelhandel (Fach- und
SB-Märkte) handelt es sich bei den Mietern um bonitätsstarke, etablierte
Einzelhandelsketten sowie filialisierende Einzelhändler.
Entwicklung des Segments Getränke
Kennzeichnend für die Geschäftsentwicklung im Segment Getränke war das
anhaltend schwierige Marktumfeld in Deutschland. In den ersten neun Monaten
des laufenden Geschäftsjahres war ein Rückgang des Gesamtabsatzes um -3,2%
auf insgesamt 155,9 Thl zu verzeichnen. Beim margenschwachen Verkauf von
Fremdgetränken kam es im Berichtszeitraum zu einer Verminderung um -7,4%
auf nunmehr 14,7 Thl. Hingegen konnte im Bereich der eigenproduzierten
Getränke mit einem Minus von -2,7% der Absatz vergleichsweise stabil bei
141,2 Thl gehalten werden.
Im Bereich alkoholfreier Getränke (AfG) reduzierte sich die abgesetzte
Menge um -9,0% im Jahresvergleich auf derzeit 61,8 Thl. Davon waren auch
die eigenproduzierten alkoholfreien Getränke der Marke 'Bernadett Brunnen'
betroffen, wo sich der Absatz im Vergleich zum Vorjahr um 9,0% auf 48,9 Thl
verringerte. Entgegen der allgemeinen Marktentwicklung konnte hingegen bei
den eigenproduzierten Bieren der Marken Herrnbräu und Ingobräu eine Zunahme
der abgesetzten Menge um 1,0% auf 92,2 Thl erreicht werden. Besonders
erfreulich entwickelte sich erneut der Export von Herrnbräu-Bieren: Hier
wurde ein Absatzplus von 19,0% auf 13,6 Thl erzielt.
Marktentwicklung
Die gesamtwirtschaftliche Situation in Deutschland bleibt nach wie vor
angespannt. Jedoch waren zuletzt vermehrt positive Signale zu verzeichnen.
Im zweiten Quartal 2009 stieg die reale Wirtschaftsleistung um 0,3%
gemessen am Vorquartal. Verglichen mit dem entsprechenden Zeitraum des
Vorjahres war dies zwar ein Rückgang um -1,3%, dennoch deutet die moderate
Erhöhung des Brutto-Inlandsprodukts (BIP) auf ein Ende der Rezession hin.
In den ersten drei Monaten 2009 war noch ein Rückgang von -6,4% zum
Vorquartal ermittelt worden. Insbesondere der private Verbrauch hat sich
dabei als Konjunkturstütze erwiesen. Sowohl im ersten (+0,6%) als auch im
zweiten Vierteljahr (+0,7%) blieben die realen Konsumausgaben positiv im
Vergleich zu den jeweiligen Vorquartalen und wirkten sich damit
stabilisierend auf die Wirtschaftsentwicklung aus. Zudem zeigte sich der
deutsche Arbeitsmarkt bislang relativ widerstandsfähig gegenüber den Folgen
der weltweiten Wirtschaftskrise. So sank die Arbeitslosigkeit zum Ende des
dritten Quartals saisonbereinigt sogar leicht auf rund 3,3 Millionen
Arbeitslose. Damit belief sich die Arbeitslosenquote auf 8,0%, ein Minus
von 0,3% im Vergleich zum Vormonat. Trotz einer leichten Eintrübung blieb
daher auch das Konsumklima im Herbst 2009 vorsichtig optimistisch. Vor
diesem Hintergrund hat die Bundesregierung im Oktober ihre Prognose für die
reale Wirtschaftentwicklung im Jahr 2009 von ursprünglich -6,0% auf -5,0%
revidiert. Für das nächste Jahr wird hingegen erneut ein Wachstum von 1,2%
erwartet.
Aufgrund der schwachen wirtschaftlichen Dynamik blieb die Inflationsrate im
September weiterhin niedrig. Gegenüber dem Vorjahr sank der
Verbraucherpreisindex (HVPI) um -0,3% im Euroraum. In Deutschland war sogar
ein Rückgang um -0,5% zu verzeichnen. Als Reaktion beließ die Europäische
Zentralbank (EZB) den Leitzins auf dem historischen Tief von 1,0%. Damit
ist das monetäre Umfeld derzeit von hoher Stabilität geprägt.
Auf dem Investmentmarkt führte die sich abzeichnende konjunkturelle
Stabilisierung zu einer Bodenbildung beim Transaktionsvolumen. Nach einer
äußerst schwachen ersten Jahreshälfte stiegen die Umsätze bei deutschen
Gewerbeimmobilien im dritten Quartal um 77% im Vergleich zum Vorquartal auf
3,3 Mrd. Euro. Insgesamt wurden damit im Jahr 2009 Investitionen in Höhe
von 7 Mrd. Euro getätigt. Marktbeobachter interpretieren die jüngsten
Entwicklungen als eine Bodenbildung auf dem Investmentmarkt und gehen von
einer fortgesetzten Erholung im weiteren Jahresverlauf aus.
Schwierig bleibt hingegen der deutsche Bier-Markt. Verglichen mit dem
Vorjahreszeitraum ging die abgesetzte Menge bis Ende September 2009 um 3,4%
auf 76,9 Mio. hl zurück. In Bayern, dem Heimatmarkt der Herrnbräu GmbH &
Co. KG, lag der Rückgang mit -2,0% zwar unter dem Bundesdurchschnitt.
Dennoch war auch hier eine Reduzierung auf 17,2 Mio. hl zu verzeichnen.
Ausblick
Der positive Verlauf der ersten neun Monate des laufenden Jahres und die
daraus resultierenden Geschäftsergebnisse unterstreichen die erfolgreiche
Unternehmensstrategie der BBI Immobilien AG. Daher wird die Gesellschaft
den eingeschlagenen Weg im laufenden Geschäftsjahr umsichtig fortführen.
Das Aufwands-Ertrags-Verhältnis und somit auch die Rentabilität befinden
sich bereits auf hohem Niveau und sollen kontinuierlich weiter optimiert
werden. In diesem Zusammenhang soll beispielsweise die Zusammenarbeit mit
der Mehrheitsaktionärin VIB Vermögen AG intensiviert und dadurch
zusätzliche Synergiepotenziale realisiert werden.
Veränderte Konsumgewohnheiten, der demografische Wandel sowie die aktuelle
Konjunktursituation führen zu einem weiterhin schwierigen Marktumfeld im
Segment Getränke. Allerdings konnte verglichen mit der Entwicklung des
Gesamtmarktes ein relativ stabiler Absatz in den ersten drei Quartalen
erzielt werden. Daher ist die Gesellschaft hinsichtlich des Geschäftsjahres
2009 vorsichtig optimistisch und geht davon aus, dass das Segment Getränke
auch in diesem Jahr wieder ein zufriedenstellendes operatives Ergebnis
erwirtschaften kann.
Trotz der jüngsten konjunkturellen Entspannung bleibt die weitere
wirtschaftliche Entwicklung in Deutschland risikobehaftet. Aufgrund ihrer
stabilen Ertragskraft, der soliden Finanzierungsbasis und einer langfristig
orientierten Mehrheitsaktionärin VIB Vermögen AG ist die BBI Immobilien AG
zuversichtlich, den Herausforderungen des laufenden Geschäftjahres
gewachsen zu sein.
Ingolstadt, 17. November 2009
Der Vorstand
Kontakt
Investor Relations
cometis AG
Dirk Stauer
Tel: +49 (0)611 - 205855-22
Fax: +49 (0)611 - 205855-66
E-mail: stauer@cometis.de
17.11.2009 Finanznachrichten übermittelt durch die DGAP. Medienarchiv
unter http://www.dgap-medientreff.de und http://www.dgap.de
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien AG
Manchinger Straße 95
85053 Ingolstadt
Deutschland
Internet: www.bbi-immobilien-ag.de
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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Antwort auf Beitrag Nr.: 38.403.775 von Muckelius am 17.11.09 16:29:04News - 12.01.10 16:12
DGAP-DD: BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien AG
DGAP-DD: BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien AG deutsch
Mitteilung über Geschäfte von Führungspersonen nach §15a WpHG
Directors'-Dealings-Mitteilung übermittelt durch die DGAP.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Mitteilungspflichtige verantwortlich.
------------------------------------------------------------------------------
Angaben zum Mitteilungspflichtigen
Name: Schropp
Vorname: Peter
Firma: BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien AG
Funktion: Geschäftsführendes Organ
Angaben zum mitteilungspflichtigen Geschäft
Bezeichnung des Finanzinstruments: Auf den Inhaber lautende Stückaktien
ISIN/WKN des Finanzinstruments: DE0005280002
Geschäftsart: Umtausch
Datum: 08.01.2010
Kurs/Preis: nicht bezifferbar
Währung: ISIN DE0002457512
Stückzahl: 4700
Gesamtvolumen: -
Ort: außerbörslich / over the counter
Zu veröffentlichende Erläuterung:
Währung: Inhaberaktien der VIB Vermögen AG (ISIN DE0002457512)
Preis: Aktientausch im Verhältnis 1:1,45
Erläuterung: Umtausch BBI-Aktien in VIB-Aktien; Tauschverhältnis 1:1,45
gem. Umtauschangebot
Angaben zum veröffentlichungspflichtigen Unternehmen
Emittent: BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien AG
Manchinger Straße 95
85053 Ingolstadt
Deutschland
ISIN: DE0005280002
WKN: 528000
Ende der Directors' Dealings-Mitteilung (c) DGAP 12.01.2010
Ad-hoc-Meldungen, Finanznachrichten und Pressemitteilungen übermittelt durch die
DGAP. Medienarchiv unter www.dgap-medientreff.de und
href='#'>www.dgap.de
ID 10767
Quelle: dpa-AFX
DGAP-DD: BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien AG
DGAP-DD: BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien AG deutsch
Mitteilung über Geschäfte von Führungspersonen nach §15a WpHG
Directors'-Dealings-Mitteilung übermittelt durch die DGAP.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Mitteilungspflichtige verantwortlich.
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Angaben zum Mitteilungspflichtigen
Name: Schropp
Vorname: Peter
Firma: BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien AG
Funktion: Geschäftsführendes Organ
Angaben zum mitteilungspflichtigen Geschäft
Bezeichnung des Finanzinstruments: Auf den Inhaber lautende Stückaktien
ISIN/WKN des Finanzinstruments: DE0005280002
Geschäftsart: Umtausch
Datum: 08.01.2010
Kurs/Preis: nicht bezifferbar
Währung: ISIN DE0002457512
Stückzahl: 4700
Gesamtvolumen: -
Ort: außerbörslich / over the counter
Zu veröffentlichende Erläuterung:
Währung: Inhaberaktien der VIB Vermögen AG (ISIN DE0002457512)
Preis: Aktientausch im Verhältnis 1:1,45
Erläuterung: Umtausch BBI-Aktien in VIB-Aktien; Tauschverhältnis 1:1,45
gem. Umtauschangebot
Angaben zum veröffentlichungspflichtigen Unternehmen
Emittent: BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien AG
Manchinger Straße 95
85053 Ingolstadt
Deutschland
ISIN: DE0005280002
WKN: 528000
Ende der Directors' Dealings-Mitteilung (c) DGAP 12.01.2010
Ad-hoc-Meldungen, Finanznachrichten und Pressemitteilungen übermittelt durch die
DGAP. Medienarchiv unter www.dgap-medientreff.de und
href='#'>www.dgap.de
ID 10767
Quelle: dpa-AFX
Antwort auf Beitrag Nr.: 38.718.834 von Muckelius am 12.01.10 16:27:22BBI Immobilien AG: Management beteiligt sich bei Tochtergesellschaft BHB AG
BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien AG / Kapitalmaßnahme
10.02.2010 13:39
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt
durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
---------------------------------------------------------------------------
Ingolstadt, 10. Februar 2010 - Die beiden Vorstandsmitglieder, Gerhard
Bonschab und Franz Katzenbogen, der BHB Brauholding Bayern-Mitte AG (BHB
Brauholding AG), eine 100%-ige Tochtergesellschaft der BBI Bürgerliches
Brauhaus Immobilien AG (BBI Immobilien AG), in der das operative
Brauereigeschäft der BBI Gruppe fokussiert ist, sind heute mit dem Vorstand
der BBI Immobilien AG übereingekommen, im Rahmen einer Barkapitalerhöhung
bei der BHB Brauholding AG 400.000 neue Aktien an der BHB Brauholding AG zu
übernehmen. Die Ausgabe der neuen Aktien erfolgt zu einem Betrag von 2,00
EUR je Aktie, und entspricht der gutachterlich bestätigten
Unternehmensbewertung der BHB Brauholding AG im Rahmen der Sachgründung im
November 2009. Durch die Kapitalerhöhung werden der BHB Brauholding AG
800.000,00 EUR Barmittel zufließen und die beiden Vorstandsmitglieder
werden zusammen gerundet 26,67% der Anteile an der Gesellschaft halten. Das
Grundkapital der BHB Brauholding AG steigt damit auf 1.500 TEUR. Gemäß den
zeitgleich gefassten Beschlüssen der zuständigen Organe der BBI Immobilien
AG und der BHB Brauholding AG vom heutigen Vormittag soll durch die
geplante Beteiligung der beiden Vorstandsmitglieder die im letzten Jahr
eingeleitete Weiterentwicklung des Getränkebereichs im BBI Konzern als
starke regionale Marke mit einer verstärkten Marktdurchdringung weiter
vorangetrieben werden. Die beiden Vorstände, die über langjährige
Geschäftsleitungserfahrung in der Brautochter der Herrnbräu GmbH & Co. KG
verfügen, ermöglichen durch die Bereitstellung von Barkapital eine weitere
Fokussierung in der Brauholding. Dies verdeutlicht die nachhaltige
unternehmerische Bindung der beiden Vorstandsmitglieder an das Unternehmen.
Der Anteil der BBI Immobilien AG an der Brauholding sinkt damit auf 73,33%.
Der Vorstand der BBI Immobilien AG sieht in dieser Managementbeteiligung
bei der BHB Brauholding AG einen weiteren konsequenten Schritt der
Fokussierung der BBI Immobilien AG als Immobilienholding. Gleichzeitig
erwartet die BBI Immobilien AG durch die eigenständige Zielausrichtung des
Segments Getränke einen nachhaltig positiven Beitrag zur zukünftigen
Wertentwicklung der BBI Gruppe.
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Informationen und Erläuterungen des Emittenten zu dieser Mitteilung:
Kontakt
Investor & Media Relations
cometis AG
Dirk Stauer
Tel: +49(0)611 - 205855-22
Fax: +49(0)611 - 205855-66
e-mail: stauer@cometis.de
10.02.2010 Ad-hoc-Meldungen, Finanznachrichten und Pressemitteilungen
übermittelt durch die DGAP.
Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und http://www.dgap.de
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BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien AG / Kapitalmaßnahme
10.02.2010 13:39
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt
durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Ingolstadt, 10. Februar 2010 - Die beiden Vorstandsmitglieder, Gerhard
Bonschab und Franz Katzenbogen, der BHB Brauholding Bayern-Mitte AG (BHB
Brauholding AG), eine 100%-ige Tochtergesellschaft der BBI Bürgerliches
Brauhaus Immobilien AG (BBI Immobilien AG), in der das operative
Brauereigeschäft der BBI Gruppe fokussiert ist, sind heute mit dem Vorstand
der BBI Immobilien AG übereingekommen, im Rahmen einer Barkapitalerhöhung
bei der BHB Brauholding AG 400.000 neue Aktien an der BHB Brauholding AG zu
übernehmen. Die Ausgabe der neuen Aktien erfolgt zu einem Betrag von 2,00
EUR je Aktie, und entspricht der gutachterlich bestätigten
Unternehmensbewertung der BHB Brauholding AG im Rahmen der Sachgründung im
November 2009. Durch die Kapitalerhöhung werden der BHB Brauholding AG
800.000,00 EUR Barmittel zufließen und die beiden Vorstandsmitglieder
werden zusammen gerundet 26,67% der Anteile an der Gesellschaft halten. Das
Grundkapital der BHB Brauholding AG steigt damit auf 1.500 TEUR. Gemäß den
zeitgleich gefassten Beschlüssen der zuständigen Organe der BBI Immobilien
AG und der BHB Brauholding AG vom heutigen Vormittag soll durch die
geplante Beteiligung der beiden Vorstandsmitglieder die im letzten Jahr
eingeleitete Weiterentwicklung des Getränkebereichs im BBI Konzern als
starke regionale Marke mit einer verstärkten Marktdurchdringung weiter
vorangetrieben werden. Die beiden Vorstände, die über langjährige
Geschäftsleitungserfahrung in der Brautochter der Herrnbräu GmbH & Co. KG
verfügen, ermöglichen durch die Bereitstellung von Barkapital eine weitere
Fokussierung in der Brauholding. Dies verdeutlicht die nachhaltige
unternehmerische Bindung der beiden Vorstandsmitglieder an das Unternehmen.
Der Anteil der BBI Immobilien AG an der Brauholding sinkt damit auf 73,33%.
Der Vorstand der BBI Immobilien AG sieht in dieser Managementbeteiligung
bei der BHB Brauholding AG einen weiteren konsequenten Schritt der
Fokussierung der BBI Immobilien AG als Immobilienholding. Gleichzeitig
erwartet die BBI Immobilien AG durch die eigenständige Zielausrichtung des
Segments Getränke einen nachhaltig positiven Beitrag zur zukünftigen
Wertentwicklung der BBI Gruppe.
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Antwort auf Beitrag Nr.: 38.919.694 von Muckelius am 10.02.10 16:46:09News - 29.03.10 18:19
DGAP-Adhoc: BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien AG (deutsch)
BBI Immobilien AG plant Kapitalerhöhung mit öffentlichem Angebot bei
Tochtergesellschaft BHB AG
BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien AG / Kapitalmaßnahme/Kapitalerhöhung
29.03.2010 18:18
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt
durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Ingolstadt, 29. März 2010 - Vorstand und Aufsichtsrat der BBI Bürgerliches
Brauhaus Immobilien AG (BBI Immobilien AG) haben heute Abend beschlossen,
bei der BHB Brauholding Bayern-Mitte AG (BHB Brauholding AG), an der die
BBI Immobilien AG Mehrheitsaktionärin ist und in der das operative
Brauereigeschäft der BBI Gruppe gebündelt ist, eine Kapitalerhöhung mit
öffentlichem Angebot innerhalb der kommenden Monate vorbereiten zu lassen.
Nähere Details dieser Kapitalmaßnahme sollen nunmehr geprüft und
ausgearbeitet werden. Die beabsichtigte Kapitalmaßnahme soll die Strategie
der Fokussierung und Positionierung der BBI Immobilien AG als
Immobilienholding forcieren und die im letzten Jahr eingeleitete
Weiterentwicklung des Getränkebereichs im BBI Konzern zu einer führenden
regionalen Marke und verstärkten Marktdurchdringung beschleunigen.
Voraussichtlich würde der Anteil der BBI Immobilien AG an Kapital und
Stimmrechten bei der BHB Brauholding AG nach Durchführung der
beabsichtigten Kapitalerhöhung unter 50 % sinken.
Kontakt
Investor & Media Relations
cometis AG
Dirk Stauer
Tel: +49 (0)611 - 205855-22
Fax: +49 (0)611 - 205855-66
e-mail: stauer@cometis.de
29.03.2010 18:18 Ad-hoc-Meldungen, Finanznachrichten und Pressemitteilungen
übermittelt durch die DGAP. Medienarchiv unter www.dgap-medientreff.de und
www.dgap.de
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien AG
Manchinger Straße 95
85053 Ingolstadt
Deutschland
Telefon: +49 (0)841 6 31 - 2 05
Fax: +49 (0)841 6 31 - 2 11
E-Mail: franz.katzenbogen@herrnbraeu.de
Internet: www.bbi-immobilien-ag.de
ISIN: DE0005280002
WKN: 528000
Börsen: Regulierter Markt in München; Freiverkehr in Berlin; Open
Market in Frankfurt
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
---------------------------------------------------------------------------
Quelle: dpa-AFX
DGAP-Adhoc: BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien AG (deutsch)
BBI Immobilien AG plant Kapitalerhöhung mit öffentlichem Angebot bei
Tochtergesellschaft BHB AG
BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien AG / Kapitalmaßnahme/Kapitalerhöhung
29.03.2010 18:18
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Ingolstadt, 29. März 2010 - Vorstand und Aufsichtsrat der BBI Bürgerliches
Brauhaus Immobilien AG (BBI Immobilien AG) haben heute Abend beschlossen,
bei der BHB Brauholding Bayern-Mitte AG (BHB Brauholding AG), an der die
BBI Immobilien AG Mehrheitsaktionärin ist und in der das operative
Brauereigeschäft der BBI Gruppe gebündelt ist, eine Kapitalerhöhung mit
öffentlichem Angebot innerhalb der kommenden Monate vorbereiten zu lassen.
Nähere Details dieser Kapitalmaßnahme sollen nunmehr geprüft und
ausgearbeitet werden. Die beabsichtigte Kapitalmaßnahme soll die Strategie
der Fokussierung und Positionierung der BBI Immobilien AG als
Immobilienholding forcieren und die im letzten Jahr eingeleitete
Weiterentwicklung des Getränkebereichs im BBI Konzern zu einer führenden
regionalen Marke und verstärkten Marktdurchdringung beschleunigen.
Voraussichtlich würde der Anteil der BBI Immobilien AG an Kapital und
Stimmrechten bei der BHB Brauholding AG nach Durchführung der
beabsichtigten Kapitalerhöhung unter 50 % sinken.
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Unternehmen: BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien AG
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ISIN: DE0005280002
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Market in Frankfurt
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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Quelle: dpa-AFX
VIB Vermögen AG: Forcierte Weiterentwicklung des Getränke-Segments im Konzern
07:31 12.04.10
Strategische Unternehmensentscheidung
Corporate News übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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- Kapitalerhöhung mit öffentlichem Angebot der Konzerntochter BHB
Brauholding Bayern-Mitte AG in Vorbereitung
- Kapitalmaßnahme soll eigenständige, fokussierte Weiterentwicklung des
Getränke-Segments beschleunigen
- Ziel: Etablierung der BHB Brauholding AG als führende regionale Marke
- Anteil des VIB-Konzerns würde bei erfolgreicher Durchführung
voraussichtlich unter 50 % sinken
Neuburg/Donau, 12. April 2010 - Die VIB Vermögen AG, eine auf die
Bestandshaltung von Gewerbeimmobilien spezialisierte Gesellschaft, sieht
die Weiterentwicklung des Getränke-Segments im VIB-Konzern auf einem guten
Weg. Kürzlich hatte die Konzerntochter BHB Brauholding Bayern-Mitte AG,
Ingolstadt (BHB Brauholding AG), angekündigt, eine Kapitalerhöhung mit
öffentlichem Angebot vorzubereiten. In der BHB Brauholding AG, an der die
Tochtergesellschaft BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien AG, Ingolstadt
(BBI Immobilien AG), die Mehrheit der Aktien hält, ist das operative
Brauereigeschäft des Konzerns gebündelt. Voraussichtlich würde der Anteil
der BBI Immobilien AG an Kapital und Stimmrechten bei der BHB Brauholding
AG nach Durchführung der beabsichtigten Kapitalerhöhung unter 50 % sinken.
Dies würde zu einer Entkonsolidierung der BHB Brauholding AG und damit des
Segments Getränke im VIB-Konzern führen.
Durch die angestrebte Kapitalmaßnahme soll eine Beschleunigung der
eigenständigen, fokussierten Unternehmensstrategie der BHB Brauholding AG
erreicht werden. Insbesondere soll der bereits eingeschlagene Weg der
Etablierung der BHB Brauholding AG als einer der führenden regionalen
Akteure forciert werden. Dazu strebt die Gesellschaft an, die
Marktdurchdringung zu erhöhen und weitere Marken unter dem Dach der BHB
Brauholding AG zu vereinen. In den letzten 24 Monaten waren die Marken
Ingobräu und Gritschenbräu neben der angesehenen Marke HERRNBRÄU
erfolgreich integriert worden. Mit den Mitteln aus der geplanten
Kapitalerhöhung soll die Wettbewerbsposition im Rahmen dieser
Regionalstrategie zusätzlich verbessert werden.
Ludwig Schlosser, Vorstandsvorsitzender der VIB Vermögen AG, sieht darin
ein weiteres Etappenziel für den nachhaltigen Erfolg des Getränke-Segments:
'Die organisatorische Grundlage für eine eigenständige, fokussierte
Weiterentwicklung wurde bereits gelegt. Jetzt geht es darum, die
finanzielle Basis für die Fortführung der Regionalstrategie zu verbreitern.
Durch die geplante Kapitalmaßnahme wird die BHB Brauholding AG in die Lage
versetzt, auch künftig schnell und flexibel am Markt zu handeln.' Trotz der
angespannten Situation im deutschen Getränkemarkt sieht er dabei
aussichtsreiche Chancen für die Gesellschaft. 'Bislang konnte sich das
Getränke-Segment erfolgreich weitgehend vom Branchentrend abkoppeln',
erläutert der Vorstandsvorsitzende die Marktstellung. 'Die regionale Stärke
der integrierten Marken ist dabei ein eindeutiges Plus. Diese Position wird
die BHB Brauholding AG künftig verstärkt nutzen.'
Peter Schropp, bei der VIB Vermögen AG für Immobilien zuständiger Vorstand
und zudem Alleinvorstand der BBI Immobilien AG, betont die Vorteile einer
fokussierten Weiterentwicklung: 'Unser Kerngeschäft im VIB-Konzern besteht
aus der Bestandshaltung von Gewerbeimmobilien. Gleichzeitig verfügt die BHB
Brauholding AG über ein langjährig erfahrenes Management mit exzellenter
Branchenkenntnis. Durch die geplante Kapitalmaßnahme würden den
Entscheidungsträgern die Mittel an die Hand gegeben, die vorhandenen
Marktchancen noch besser nutzen zu können.' Mit erfolgreicher Umsetzung der
geplanten Kapitalerhöhung und der daraus resultierenden Entkonsolidierung
der BHB Brauholding AG könnte sich außerdem die Berichterstattung des
VIB-Konzerns auf das Immobilien-Segment konzentrieren. 'Das schafft ein
höheres Maß an Transparenz und Klarheit für alle Beteiligten', so Peter
Schropp.
Profil der VIB Vermögen AG (inkl. BBI Immobilien AG)
Die VIB Vermögen AG (WKN 245751 / ISIN DE0002457512) ist eine
mittelständische Immobilienholding mit Investitionsfokus auf gewerbliche
Immobilien in Süddeutschland. 1993 als Personengesellschaft gegründet,
wurde die VIB Vermögen AG im Jahr 2000 in eine Aktiengesellschaft
umgewandelt. Seitdem entwickelte die Gesellschaft ihre Kernkompetenzen im
Bereich des Erwerbs und der Verwaltung eigener Immobilien und der
Beteiligung an Gesellschaften mit Immobilienvermögen. Die VIB Vermögen AG
betreibt eine 'Buy-and-hold-Strategie'. Sie entwickelt dabei Immobilien für
das eigene Portfolio und erwirbt auch Bestandsimmobilien.
Zum Immobilienportfolio des VIB-Konzerns zählen verschiedene
Logistikimmobilien und Industrieanlagen, Shopping- und Fachmarktzentren
sowie Gewerbe- und Dienstleistungszentren. Mit einer vermietbaren
Gesamtfläche von ca. 645.000 m² erzielt der VIB-Konzern nachhaltige
Mietrenditen.
07:31 12.04.10
Strategische Unternehmensentscheidung
Corporate News übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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- Kapitalerhöhung mit öffentlichem Angebot der Konzerntochter BHB
Brauholding Bayern-Mitte AG in Vorbereitung
- Kapitalmaßnahme soll eigenständige, fokussierte Weiterentwicklung des
Getränke-Segments beschleunigen
- Ziel: Etablierung der BHB Brauholding AG als führende regionale Marke
- Anteil des VIB-Konzerns würde bei erfolgreicher Durchführung
voraussichtlich unter 50 % sinken
Neuburg/Donau, 12. April 2010 - Die VIB Vermögen AG, eine auf die
Bestandshaltung von Gewerbeimmobilien spezialisierte Gesellschaft, sieht
die Weiterentwicklung des Getränke-Segments im VIB-Konzern auf einem guten
Weg. Kürzlich hatte die Konzerntochter BHB Brauholding Bayern-Mitte AG,
Ingolstadt (BHB Brauholding AG), angekündigt, eine Kapitalerhöhung mit
öffentlichem Angebot vorzubereiten. In der BHB Brauholding AG, an der die
Tochtergesellschaft BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien AG, Ingolstadt
(BBI Immobilien AG), die Mehrheit der Aktien hält, ist das operative
Brauereigeschäft des Konzerns gebündelt. Voraussichtlich würde der Anteil
der BBI Immobilien AG an Kapital und Stimmrechten bei der BHB Brauholding
AG nach Durchführung der beabsichtigten Kapitalerhöhung unter 50 % sinken.
Dies würde zu einer Entkonsolidierung der BHB Brauholding AG und damit des
Segments Getränke im VIB-Konzern führen.
Durch die angestrebte Kapitalmaßnahme soll eine Beschleunigung der
eigenständigen, fokussierten Unternehmensstrategie der BHB Brauholding AG
erreicht werden. Insbesondere soll der bereits eingeschlagene Weg der
Etablierung der BHB Brauholding AG als einer der führenden regionalen
Akteure forciert werden. Dazu strebt die Gesellschaft an, die
Marktdurchdringung zu erhöhen und weitere Marken unter dem Dach der BHB
Brauholding AG zu vereinen. In den letzten 24 Monaten waren die Marken
Ingobräu und Gritschenbräu neben der angesehenen Marke HERRNBRÄU
erfolgreich integriert worden. Mit den Mitteln aus der geplanten
Kapitalerhöhung soll die Wettbewerbsposition im Rahmen dieser
Regionalstrategie zusätzlich verbessert werden.
Ludwig Schlosser, Vorstandsvorsitzender der VIB Vermögen AG, sieht darin
ein weiteres Etappenziel für den nachhaltigen Erfolg des Getränke-Segments:
'Die organisatorische Grundlage für eine eigenständige, fokussierte
Weiterentwicklung wurde bereits gelegt. Jetzt geht es darum, die
finanzielle Basis für die Fortführung der Regionalstrategie zu verbreitern.
Durch die geplante Kapitalmaßnahme wird die BHB Brauholding AG in die Lage
versetzt, auch künftig schnell und flexibel am Markt zu handeln.' Trotz der
angespannten Situation im deutschen Getränkemarkt sieht er dabei
aussichtsreiche Chancen für die Gesellschaft. 'Bislang konnte sich das
Getränke-Segment erfolgreich weitgehend vom Branchentrend abkoppeln',
erläutert der Vorstandsvorsitzende die Marktstellung. 'Die regionale Stärke
der integrierten Marken ist dabei ein eindeutiges Plus. Diese Position wird
die BHB Brauholding AG künftig verstärkt nutzen.'
Peter Schropp, bei der VIB Vermögen AG für Immobilien zuständiger Vorstand
und zudem Alleinvorstand der BBI Immobilien AG, betont die Vorteile einer
fokussierten Weiterentwicklung: 'Unser Kerngeschäft im VIB-Konzern besteht
aus der Bestandshaltung von Gewerbeimmobilien. Gleichzeitig verfügt die BHB
Brauholding AG über ein langjährig erfahrenes Management mit exzellenter
Branchenkenntnis. Durch die geplante Kapitalmaßnahme würden den
Entscheidungsträgern die Mittel an die Hand gegeben, die vorhandenen
Marktchancen noch besser nutzen zu können.' Mit erfolgreicher Umsetzung der
geplanten Kapitalerhöhung und der daraus resultierenden Entkonsolidierung
der BHB Brauholding AG könnte sich außerdem die Berichterstattung des
VIB-Konzerns auf das Immobilien-Segment konzentrieren. 'Das schafft ein
höheres Maß an Transparenz und Klarheit für alle Beteiligten', so Peter
Schropp.
Profil der VIB Vermögen AG (inkl. BBI Immobilien AG)
Die VIB Vermögen AG (WKN 245751 / ISIN DE0002457512) ist eine
mittelständische Immobilienholding mit Investitionsfokus auf gewerbliche
Immobilien in Süddeutschland. 1993 als Personengesellschaft gegründet,
wurde die VIB Vermögen AG im Jahr 2000 in eine Aktiengesellschaft
umgewandelt. Seitdem entwickelte die Gesellschaft ihre Kernkompetenzen im
Bereich des Erwerbs und der Verwaltung eigener Immobilien und der
Beteiligung an Gesellschaften mit Immobilienvermögen. Die VIB Vermögen AG
betreibt eine 'Buy-and-hold-Strategie'. Sie entwickelt dabei Immobilien für
das eigene Portfolio und erwirbt auch Bestandsimmobilien.
Zum Immobilienportfolio des VIB-Konzerns zählen verschiedene
Logistikimmobilien und Industrieanlagen, Shopping- und Fachmarktzentren
sowie Gewerbe- und Dienstleistungszentren. Mit einer vermietbaren
Gesamtfläche von ca. 645.000 m² erzielt der VIB-Konzern nachhaltige
Mietrenditen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 39.314.932 von paulmc am 12.04.10 14:35:54Einzel- und Konzernabschluss der BBI für 2009 wurden veröffentlicht:
http://www.bbi-immobilien-ag.de/105.0.html
http://www.bbi-immobilien-ag.de/105.0.html
Antwort auf Beitrag Nr.: 39.438.037 von Muckelius am 01.05.10 09:56:29News - 18.05.10 07:59
DGAP Zwischenmitteilung: BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien AG (deutsch)
BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien AG:
BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien AG / Veröffentlichung einer Mitteilung nach
§ 37x WpHG
18.05.2010 07:59
Zwischenmitteilung nach § 37x WpHG, übermittelt
durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien AG startet erfolgreich in
Geschäftsjahr 2010
- Umsatzerlöse im ersten Quartal auf 6,2 Mio. EUR verbessert
(Vorjahreszeitraum: 5,9 Mio. EUR)
- Mieterträge auf 3,1 Mio. EUR erhöht (Vorjahreszeitraum: 2,9 Mio. Euro)
- EBIT auf 2,9 Mio. EUR erhöht (Vorjahreszeitraum: 2,5 Mio. EUR)
- Vorsteuerergebnis (EBT) deutlich auf 1,6 Mio. EUR gesteigert
(Vorjahreszeitraum: 1,0 Mio. Euro)
Ergebnis der Geschäftstätigkeit
Die BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien AG (BBI Immobilien AG), eine auf
die Bestandshaltung von Gewerbeimmobilien im konsumentennahen Bereich
fokussierte Gesellschaft, ist erfolgreich in das Geschäftsjahr 2010
gestartet. Gemäß IFRS-Rechnungslegung erwirtschaftete die Gesellschaft in
den ersten drei Monaten des laufenden Geschäftsjahres Umsatzerlöse in Höhe
von insgesamt 6,2 Mio. EUR nach 5,9 Mio. EUR im Vorjahreszeitraum. Davon
entfielen rund 3,1 Mio. EUR auf Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung im
Segment Immobilien (Vorjahreszeitraum: 2,9 Mio. EUR). Die erneute
Steigerung im Vergleich zur Vorjahresperiode resultiert aus der Übernahme
von drei Gewerbeimmobilien im Herbst des abgelaufenen Geschäftsjahres.
Gleichzeitig konnte trotz des schwierigen Marktumfelds im Segment Getränke
der Umsatz von 2,9 Mio. EUR im Vorjahr auf nunmehr rund 3,0 Mio. EUR leicht
gesteigert werden.
Bedingt durch die Verbesserungen auf der Umsatzseite stieg das
Betriebsergebnis (EBIT) der BBI Immobilien AG auf Konzernebene im ersten
Quartal 2010 auf rund 2,9 Mio. EUR nach 2,5 Mio. EUR im Vorjahreszeitraum.
Damit konnte eine Verbesserung von rund 17,9% im Vorjahresvergleich erzielt
werden. Nach Abzug des Finanzergebnisses erwirtschaftete die Gesellschaft
ein Vorsteuerergebnis (EBT) von 1,6 Mio. EUR. Gemessen am Wert der
Vorjahresperiode von rund 1,0 Mio. EUR stellt dies eine Steigerung um rund
61,5% dar. Neben den gestiegenen Umsätzen profitierte die BBI Immobilien
AG dabei vom gesunkenen Zinsniveau. Trotz einer Zunahme der
Finanzverbindlichkeiten im Rahmen der Neuerwerbung von Objekten gingen die
Zinszahlungen daher von rund 1,5 Mio. EUR im Vorjahr auf nunmehr 1,3 Mio.
EUR zurück.
Entwicklung des Segments Immobilien
Im Vergleich zum 31. Dezember 2009 fanden im ersten Quartal 2010 keine
Veränderungen im Immobilienbestand der Gesellschaft statt. Das Portfolio
der BBI Immobilien AG besteht derzeit aus insgesamt 14 Objekten des
historischen Bestands sowie 24 Fach- und Einzelhandelsmärkten. Beim
historischen Bestand handelt es sich um die früheren Immobilien der
Herrnbräu GmbH & Co. KG, die im Rahmen der Änderung des Geschäftszwecks der
BBI Immobilien AG im Jahr 2006 auf die BBI Immobilien AG übertragen wurden.
Aktuell weist das Portfolio eine vermietbare Fläche von rund 156.500 qm
auf. Bezogen auf den nach IFRS ermittelten und bilanzierten Marktwert von
190 Mio. EUR generiert die Gesellschaft mit einer annualisierten
Gesamtmiete von 12,6 Mio. EUR damit eine durchschnittliche Mietrendite von
rund 6,6% per annum. Das Immobilienportfolio ist nahezu vollständig
vermietet und zeichnet sich durch eine hohe Planbarkeit der Mieterträge
aus. So weisen rund 79% der Mieteinnahmen eine Vertragslaufzeit von über
zehn Jahren auf, während knapp 12% mit einer Laufzeit von fünf bis zehn
Jahren ausgestattet sind. Rund 87,7% des Portfolios sind gemessen an den
Mieterträgen dem Einzelhandel zuzurechnen, während rund 4,7% anderweitig
gewerblich genutzt werden. Zudem stammen weitere 3,1% der gesamten
Mieterträge aus der Vermietung von Gaststätten. Sonstige und
wohnwirtschaftliche Nutzung tragen 3,9% bzw. 0,6% zu den Mieteinnahmen bei.
Im Bereich Einzelhandel (Fach- und SB-Märkte) handelt es sich bei den
Mietern um bonitätsstarke, etablierte Einzelhandelsketten sowie
filialisierende Einzelhändler.
Im Jahr 2010 stehen noch zwei weitere, derzeit in der Entwicklungsphase
befindliche Gewerbeimmobilien mit einem Gesamtinvestitionsvolumen inklusive
Nebenkosten von ca. 16,3 Mio. Euro zur Übergabe an. Eine Übernahme dieser
Objekte wird der Vorstand vor dem Hintergrund der derzeitigen
gesamtwirtschaftlichen Situation intensiv prüfen.
Entwicklung des Segments Getränke
Im Segment Getränke konnte die Gesellschaft eine signifikant verbesserte
Absatzentwicklung erreichen. Insgesamt stieg der Getränkeabsatz im
Vergleich zur Vorjahresperiode um 4,9% auf rund 44,0 Thl. Verantwortlich
für das starke Mengenwachstum waren insbesondere die eigenproduzierten
Biere der Marken Herrnbräu, Ingobräu und Gritschenbräu, die um rund 1,1 Thl
zulegen konnten. Zudem entwickelte sich der Absatz der eigenproduzierten
alkoholfreien Getränke (Bernadett Brunnen) mit einem Plus von rund 0,8 Thl
bzw. 6,1% ebenfalls sehr positiv.
Damit konnte das Segment Getränke im Berichtszeitraum stärker als der
Gesamtmarkt wachsen und seine gute regionale Marktposition festigen.
Organisatorische Neustrukturierung des Segments Getränke
Im abgelaufenen Geschäftsjahr hat die BBI Immobilien AG im Zuge der
Fokussierung auf den Immobiliensektor ihre Brauerei- und
Getränkeaktivitäten neu strukturiert. Mit der Gründung der BHB Brauholding
Bayern-Mitte AG (BHB Brauholding AG) mit Sitz in Ingolstadt im November
2009 wurde die organisatorische Grundlage für die fokussierte,
eigenständige Weiterentwicklung des Segments Getränke gelegt. Im Rahmen der
Gründung der BHB Brauholding AG brachte die BBI Immobilien AG die Herrnbräu
GmbH & Co. KG, Ingolstadt, als Sacheinlage ein. In der Konzerntochter
werden damit künftig die Brauerei- und Getränke-Aktivitäten gebündelt.
Durch eine Erhöhung der Marktdurchdringung und die Integration weiterer
starker regionaler Marken soll künftig verstärktes Wachstum direkt aus der
Region generiert werden.
Nach Gründung der BHB Brauholding Bayern-Mitte AG hielt die BBI Immobilien
AG als Muttergesellschaft zunächst 100% der Anteile. Im Berichtszeitraum
übernahmen die beiden Vorstände der Tochtergesellschaft im Rahmen einer
Barkapitalerhöhung 400.000 neue Aktien der BHB Brauholding AG. Die Ausgabe
der neuen Aktien im Februar 2010 erfolgte zu einem Betrag von 2,00 EUR je
Aktie, so dass sich der Emissionserlös für die BHB Brauholding AG auf 800
TEUR summierte. Mit der nachhaltigen unternehmerischen Einbindung der
Vorstandsmitglieder wurden somit die organisatorischen und finanziellen
Voraussetzungen für eine beschleunigte Weiterentwicklung des Segments
Getränke geschaffen. Gleichzeitig sank der Anteil der BBI Immobilien AG an
der BHB Brauholding AG auf 73,33%, während die verbliebenen 26,67% vom
Management der BHB Brauholding AG gehalten werden.
Im März 2010 haben Vorstand und Aufsichtsrat der BHB Brauholding AG zudem
beschlossen, eine Kapitalerhöhung mit öffentlichem Angebot vorzubereiten.
Die näheren Details werden derzeit geprüft und ausgearbeitet. Durch die
angestrebte Kapitalmaßnahme soll eine Beschleunigung der eigenständigen,
fokussierten Unternehmensstrategie der BHB Brauholding AG erreicht werden.
Insbesondere soll der bereits eingeschlagene Weg der Etablierung als
führender regionaler Akteur forciert werden. Dazu strebt die Gesellschaft
an, die Marktdurchdringung zu erhöhen und weitere Marken unter dem Dach der
BHB Brauholding AG zu vereinen. In den letzten 24 Monaten waren die Marken
Ingobräu und Gritschenbräu neben der angesehenen Marke Herrnbräu
erfolgreich integriert worden. Mit den Mitteln aus der geplanten
Kapitalerhöhung soll die Wettbewerbsposition im Rahmen dieser
Regionalstrategie zusätzlich verbessert werden.
Ziel der Gründung der BHB Brauholding AG, der anschließenden Beteiligung
der Vorstandsmitglieder sowie der angestrebten Kapitalerhöhung ist damit
die Sicherung der langfristigen Wettbewerbsfähigkeit und Ertragsstärke des
Segments Getränke. Durch die organisatorische Entflechtung wurde die
Position der BBI Immobilien AG weiter gestärkt, um auch künftig in beiden
Bereichen erfolgreich am Markt agieren zu können. Gleichzeitig soll durch
die geplante Kapitalmaßnahme die finanzielle Basis für die Fortführung der
Regionalstrategie verbreitert werden, damit die Gesellschaft auch künftig
schnell und flexibel am Markt handeln kann. Ein besonderer Schwerpunkt
liegt dabei auf der nachhaltigen Sicherung der Arbeitsplätze im
Getränkebereich.
Marktentwicklung
Trotz erster Indikatoren für eine konjunkturelle Erholung bleibt die
gesamtwirtschaftliche Situation in Deutschland nach wie vor angespannt.
Nach Angaben des Statistischen Bundesamts sank das Brutto-Inlandsprodukt
(BIP) im vierten Quartal 2009 preisbereinigt um -1,7% im Vergleich zum
entsprechenden Vorjahresquartal. Besonders die Investitionen (-6,7%)
sowie die Exporte (- 5,6%) zeigten sich weiterhin schwach. Hingegen trugen
die privaten Konsumausgaben mit einem preisbereinigten Plus von 0,4% sowie
die Staatsausgaben (+3,7%) zur Stabilisierung des Konjunkturverlaufs bei.
Gleichzeitig beließ die Europäische Zentralbank (EZB) den Leitzins
unverändert bei 1,0%, so dass im weiteren Jahresverlauf zunächst von einer
weiterhin stimulierenden Wirkung der Geldpolitik ausgegangen werden kann.
Die sich abzeichnende gesamtwirtschaftliche Entspannung hat im
Berichtszeitraum zu einer Erholung des Investmentmarktes für deutsche
Gewerbeimmobilien geführt. Insgesamt wurden in den ersten drei Monaten des
laufenden Jahres Transaktionen mit einem Gesamtvolumen von rund 5 Mrd. EUR
verzeichnet. Gemessen am schwachen Auftakt des Vorjahres stellt dies einen
Anstieg von rund 176% dar. Besonders stark entwickelten sich
Einzelhandelsobjekte, die für rund 40% des Transaktionsvolumens
verantwortlich waren. Beobachter sehen damit eine Trendwende auf dem
Investmentmarkt erreicht.
Das Marktumfeld war im Geschäftsjahr 2009 von großen Herausforderungen für
die deutschen Brauereien gekennzeichnet. Die Getränkewirtschaft sah sich
mit höheren Kosten für Malz, Hopfen, Energie und Kraftstoffe konfrontiert.
Im Jahr 2009 führten die veränderten Konsumgewohnheiten der Verbraucher
sowie die Auswirkungen der aktuellen Wirtschaftskrise zu einem Rückgang des
Bierabsatzes in der Bundesrepublik um 2,8% im Vergleich zum Vorjahr. In
den ersten drei Monaten des laufenden Geschäftsjahres 2010 war hingegen
eine leichte Markterholung zu verzeichnen. Bundesweit stieg die abgesetzte
Menge um 1,1% im Vergleich zur Vorjahresperiode. In Bayern fiel die
Verbesserung mit 1,9% sogar überdurchschnittlich gut aus.
Ausblick
In den vergangenen Jahren konnte die BBI Immobilien AG eine erfolgreiche
operative Entwicklung verzeichnen. Trotz der Herausforderungen durch die
aktuelle Wirtschaftskrise wurden auch im abgelaufenen Geschäftsjahr 2009
sowie im ersten Quartal 2010 erneut deutliche Verbesserungen bei Umsatz und
Ertrag erzielt. Basis für die Fortsetzung dieses Kurses bleibt die solide
und langfristige Finanzierungsstruktur der Gesellschaft sowie die hohe
Ertragskraft und Substanzstärke des Immobilienportfolios.
Im Segment Getränke ist trotz der jüngst verzeichneten Entspannung mit
einem anhaltend schwierigen Marktumfeld zu rechnen. Daher erwartet die
Gesellschaft auch für das laufende Geschäftsjahr eine Beschleunigung des
Konzentrationsprozesses in der deutschen Getränkeindustrie. Vor dem
Hintergrund sich stetig ändernder Konsumgewohnheiten der Endverbraucher
muss von einem weiteren Rückgang der Marktgröße ausgegangen werden. Auch
wenn positive Effekte durch die anstehende Fußball-Weltmeisterschaft
erwartet werden können, rechnen Branchenbeobachter angesichts der aktuellen
öffentlichen Diskussion über eine erneute Senkung der Promillegrenze sowie
möglicher Werbe- und Sponsoringverbote für das laufende Jahr mit keiner
grundlegenden Besserung der Lage. Daher ist auch im Geschäftsjahr 2010 von
einem insgesamt schwierigen Markt- und Wettbewerbsumfeld für das Segment
Getränke auszugehen.
Die Kernaufgabe der Gesellschaft im laufenden Geschäftsjahr liegt in der
weiteren intensiven Optimierung der Kostenstruktur. Daneben liegt der Fokus
verstärkt auf der Erhöhung der Marktdurchdringung. Dieses Ziel soll mittels
einer erhöhten Akquisition von Neukunden sowie einer verbesserten
Distribution erreicht werden. Mit Blick auf das Geschäftsjahr 2010 ist die
Gesellschaft deshalb vorsichtig optimistisch und geht davon aus, dass im
Segment Getränke auch in diesem Jahr erneut ein zufriedenstellendes
operatives Ergebnis bei gleichzeitig verbesserter Cashflow-Entwicklung
erwirtschaftet werden kann. Voraussetzungen dafür sind jedoch erhebliche
Anstrengungen sowohl auf der Absatz- als auch auf der Kostenseite in allen
Bereichen.
Den Schwerpunkt der künftigen Aktivitäten wird die Gesellschaft angesichts
der nach wie vor angespannten gesamtwirtschaftlichen Situation auf die
Konsolidierung der bisher erzielten Erfolge legen. Mit ihrer gestiegenen
Ertragsstärke, der gesunden Eigenkapitalausstattung und ihrer langfristig
orientierten und stabilen Mehrheitsaktionärin VIB Vermögen AG ist die BBI
Immobilien AG daher gut gewappnet, um die Unternehmensentwicklung auch in
den kommenden Jahren erfolgreich gestalten zu können.
Ingolstadt, 18. Mai 2010
Der Vorstand
Kontakt
Investor Relations
cometis AG
Dirk Stauer
Tel: +49 (0)611 - 205855-22
Fax: +49 (0)611 - 205855-66
E-mail: stauer@cometis.de
18.05.2010 07:59 Ad-hoc-Meldungen, Finanznachrichten und Pressemitteilungen
übermittelt durch die DGAP. Medienarchiv unter www.dgap-medientreff.de und
www.dgap.de
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien AG
Manchinger Straße 95
85053 Ingolstadt
Deutschland
Internet: www.bbi-immobilien-ag.de
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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Quelle: dpa-AFX
DGAP Zwischenmitteilung: BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien AG (deutsch)
BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien AG:
BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien AG / Veröffentlichung einer Mitteilung nach
§ 37x WpHG
18.05.2010 07:59
Zwischenmitteilung nach § 37x WpHG, übermittelt
durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien AG startet erfolgreich in
Geschäftsjahr 2010
- Umsatzerlöse im ersten Quartal auf 6,2 Mio. EUR verbessert
(Vorjahreszeitraum: 5,9 Mio. EUR)
- Mieterträge auf 3,1 Mio. EUR erhöht (Vorjahreszeitraum: 2,9 Mio. Euro)
- EBIT auf 2,9 Mio. EUR erhöht (Vorjahreszeitraum: 2,5 Mio. EUR)
- Vorsteuerergebnis (EBT) deutlich auf 1,6 Mio. EUR gesteigert
(Vorjahreszeitraum: 1,0 Mio. Euro)
Ergebnis der Geschäftstätigkeit
Die BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien AG (BBI Immobilien AG), eine auf
die Bestandshaltung von Gewerbeimmobilien im konsumentennahen Bereich
fokussierte Gesellschaft, ist erfolgreich in das Geschäftsjahr 2010
gestartet. Gemäß IFRS-Rechnungslegung erwirtschaftete die Gesellschaft in
den ersten drei Monaten des laufenden Geschäftsjahres Umsatzerlöse in Höhe
von insgesamt 6,2 Mio. EUR nach 5,9 Mio. EUR im Vorjahreszeitraum. Davon
entfielen rund 3,1 Mio. EUR auf Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung im
Segment Immobilien (Vorjahreszeitraum: 2,9 Mio. EUR). Die erneute
Steigerung im Vergleich zur Vorjahresperiode resultiert aus der Übernahme
von drei Gewerbeimmobilien im Herbst des abgelaufenen Geschäftsjahres.
Gleichzeitig konnte trotz des schwierigen Marktumfelds im Segment Getränke
der Umsatz von 2,9 Mio. EUR im Vorjahr auf nunmehr rund 3,0 Mio. EUR leicht
gesteigert werden.
Bedingt durch die Verbesserungen auf der Umsatzseite stieg das
Betriebsergebnis (EBIT) der BBI Immobilien AG auf Konzernebene im ersten
Quartal 2010 auf rund 2,9 Mio. EUR nach 2,5 Mio. EUR im Vorjahreszeitraum.
Damit konnte eine Verbesserung von rund 17,9% im Vorjahresvergleich erzielt
werden. Nach Abzug des Finanzergebnisses erwirtschaftete die Gesellschaft
ein Vorsteuerergebnis (EBT) von 1,6 Mio. EUR. Gemessen am Wert der
Vorjahresperiode von rund 1,0 Mio. EUR stellt dies eine Steigerung um rund
61,5% dar. Neben den gestiegenen Umsätzen profitierte die BBI Immobilien
AG dabei vom gesunkenen Zinsniveau. Trotz einer Zunahme der
Finanzverbindlichkeiten im Rahmen der Neuerwerbung von Objekten gingen die
Zinszahlungen daher von rund 1,5 Mio. EUR im Vorjahr auf nunmehr 1,3 Mio.
EUR zurück.
Entwicklung des Segments Immobilien
Im Vergleich zum 31. Dezember 2009 fanden im ersten Quartal 2010 keine
Veränderungen im Immobilienbestand der Gesellschaft statt. Das Portfolio
der BBI Immobilien AG besteht derzeit aus insgesamt 14 Objekten des
historischen Bestands sowie 24 Fach- und Einzelhandelsmärkten. Beim
historischen Bestand handelt es sich um die früheren Immobilien der
Herrnbräu GmbH & Co. KG, die im Rahmen der Änderung des Geschäftszwecks der
BBI Immobilien AG im Jahr 2006 auf die BBI Immobilien AG übertragen wurden.
Aktuell weist das Portfolio eine vermietbare Fläche von rund 156.500 qm
auf. Bezogen auf den nach IFRS ermittelten und bilanzierten Marktwert von
190 Mio. EUR generiert die Gesellschaft mit einer annualisierten
Gesamtmiete von 12,6 Mio. EUR damit eine durchschnittliche Mietrendite von
rund 6,6% per annum. Das Immobilienportfolio ist nahezu vollständig
vermietet und zeichnet sich durch eine hohe Planbarkeit der Mieterträge
aus. So weisen rund 79% der Mieteinnahmen eine Vertragslaufzeit von über
zehn Jahren auf, während knapp 12% mit einer Laufzeit von fünf bis zehn
Jahren ausgestattet sind. Rund 87,7% des Portfolios sind gemessen an den
Mieterträgen dem Einzelhandel zuzurechnen, während rund 4,7% anderweitig
gewerblich genutzt werden. Zudem stammen weitere 3,1% der gesamten
Mieterträge aus der Vermietung von Gaststätten. Sonstige und
wohnwirtschaftliche Nutzung tragen 3,9% bzw. 0,6% zu den Mieteinnahmen bei.
Im Bereich Einzelhandel (Fach- und SB-Märkte) handelt es sich bei den
Mietern um bonitätsstarke, etablierte Einzelhandelsketten sowie
filialisierende Einzelhändler.
Im Jahr 2010 stehen noch zwei weitere, derzeit in der Entwicklungsphase
befindliche Gewerbeimmobilien mit einem Gesamtinvestitionsvolumen inklusive
Nebenkosten von ca. 16,3 Mio. Euro zur Übergabe an. Eine Übernahme dieser
Objekte wird der Vorstand vor dem Hintergrund der derzeitigen
gesamtwirtschaftlichen Situation intensiv prüfen.
Entwicklung des Segments Getränke
Im Segment Getränke konnte die Gesellschaft eine signifikant verbesserte
Absatzentwicklung erreichen. Insgesamt stieg der Getränkeabsatz im
Vergleich zur Vorjahresperiode um 4,9% auf rund 44,0 Thl. Verantwortlich
für das starke Mengenwachstum waren insbesondere die eigenproduzierten
Biere der Marken Herrnbräu, Ingobräu und Gritschenbräu, die um rund 1,1 Thl
zulegen konnten. Zudem entwickelte sich der Absatz der eigenproduzierten
alkoholfreien Getränke (Bernadett Brunnen) mit einem Plus von rund 0,8 Thl
bzw. 6,1% ebenfalls sehr positiv.
Damit konnte das Segment Getränke im Berichtszeitraum stärker als der
Gesamtmarkt wachsen und seine gute regionale Marktposition festigen.
Organisatorische Neustrukturierung des Segments Getränke
Im abgelaufenen Geschäftsjahr hat die BBI Immobilien AG im Zuge der
Fokussierung auf den Immobiliensektor ihre Brauerei- und
Getränkeaktivitäten neu strukturiert. Mit der Gründung der BHB Brauholding
Bayern-Mitte AG (BHB Brauholding AG) mit Sitz in Ingolstadt im November
2009 wurde die organisatorische Grundlage für die fokussierte,
eigenständige Weiterentwicklung des Segments Getränke gelegt. Im Rahmen der
Gründung der BHB Brauholding AG brachte die BBI Immobilien AG die Herrnbräu
GmbH & Co. KG, Ingolstadt, als Sacheinlage ein. In der Konzerntochter
werden damit künftig die Brauerei- und Getränke-Aktivitäten gebündelt.
Durch eine Erhöhung der Marktdurchdringung und die Integration weiterer
starker regionaler Marken soll künftig verstärktes Wachstum direkt aus der
Region generiert werden.
Nach Gründung der BHB Brauholding Bayern-Mitte AG hielt die BBI Immobilien
AG als Muttergesellschaft zunächst 100% der Anteile. Im Berichtszeitraum
übernahmen die beiden Vorstände der Tochtergesellschaft im Rahmen einer
Barkapitalerhöhung 400.000 neue Aktien der BHB Brauholding AG. Die Ausgabe
der neuen Aktien im Februar 2010 erfolgte zu einem Betrag von 2,00 EUR je
Aktie, so dass sich der Emissionserlös für die BHB Brauholding AG auf 800
TEUR summierte. Mit der nachhaltigen unternehmerischen Einbindung der
Vorstandsmitglieder wurden somit die organisatorischen und finanziellen
Voraussetzungen für eine beschleunigte Weiterentwicklung des Segments
Getränke geschaffen. Gleichzeitig sank der Anteil der BBI Immobilien AG an
der BHB Brauholding AG auf 73,33%, während die verbliebenen 26,67% vom
Management der BHB Brauholding AG gehalten werden.
Im März 2010 haben Vorstand und Aufsichtsrat der BHB Brauholding AG zudem
beschlossen, eine Kapitalerhöhung mit öffentlichem Angebot vorzubereiten.
Die näheren Details werden derzeit geprüft und ausgearbeitet. Durch die
angestrebte Kapitalmaßnahme soll eine Beschleunigung der eigenständigen,
fokussierten Unternehmensstrategie der BHB Brauholding AG erreicht werden.
Insbesondere soll der bereits eingeschlagene Weg der Etablierung als
führender regionaler Akteur forciert werden. Dazu strebt die Gesellschaft
an, die Marktdurchdringung zu erhöhen und weitere Marken unter dem Dach der
BHB Brauholding AG zu vereinen. In den letzten 24 Monaten waren die Marken
Ingobräu und Gritschenbräu neben der angesehenen Marke Herrnbräu
erfolgreich integriert worden. Mit den Mitteln aus der geplanten
Kapitalerhöhung soll die Wettbewerbsposition im Rahmen dieser
Regionalstrategie zusätzlich verbessert werden.
Ziel der Gründung der BHB Brauholding AG, der anschließenden Beteiligung
der Vorstandsmitglieder sowie der angestrebten Kapitalerhöhung ist damit
die Sicherung der langfristigen Wettbewerbsfähigkeit und Ertragsstärke des
Segments Getränke. Durch die organisatorische Entflechtung wurde die
Position der BBI Immobilien AG weiter gestärkt, um auch künftig in beiden
Bereichen erfolgreich am Markt agieren zu können. Gleichzeitig soll durch
die geplante Kapitalmaßnahme die finanzielle Basis für die Fortführung der
Regionalstrategie verbreitert werden, damit die Gesellschaft auch künftig
schnell und flexibel am Markt handeln kann. Ein besonderer Schwerpunkt
liegt dabei auf der nachhaltigen Sicherung der Arbeitsplätze im
Getränkebereich.
Marktentwicklung
Trotz erster Indikatoren für eine konjunkturelle Erholung bleibt die
gesamtwirtschaftliche Situation in Deutschland nach wie vor angespannt.
Nach Angaben des Statistischen Bundesamts sank das Brutto-Inlandsprodukt
(BIP) im vierten Quartal 2009 preisbereinigt um -1,7% im Vergleich zum
entsprechenden Vorjahresquartal. Besonders die Investitionen (-6,7%)
sowie die Exporte (- 5,6%) zeigten sich weiterhin schwach. Hingegen trugen
die privaten Konsumausgaben mit einem preisbereinigten Plus von 0,4% sowie
die Staatsausgaben (+3,7%) zur Stabilisierung des Konjunkturverlaufs bei.
Gleichzeitig beließ die Europäische Zentralbank (EZB) den Leitzins
unverändert bei 1,0%, so dass im weiteren Jahresverlauf zunächst von einer
weiterhin stimulierenden Wirkung der Geldpolitik ausgegangen werden kann.
Die sich abzeichnende gesamtwirtschaftliche Entspannung hat im
Berichtszeitraum zu einer Erholung des Investmentmarktes für deutsche
Gewerbeimmobilien geführt. Insgesamt wurden in den ersten drei Monaten des
laufenden Jahres Transaktionen mit einem Gesamtvolumen von rund 5 Mrd. EUR
verzeichnet. Gemessen am schwachen Auftakt des Vorjahres stellt dies einen
Anstieg von rund 176% dar. Besonders stark entwickelten sich
Einzelhandelsobjekte, die für rund 40% des Transaktionsvolumens
verantwortlich waren. Beobachter sehen damit eine Trendwende auf dem
Investmentmarkt erreicht.
Das Marktumfeld war im Geschäftsjahr 2009 von großen Herausforderungen für
die deutschen Brauereien gekennzeichnet. Die Getränkewirtschaft sah sich
mit höheren Kosten für Malz, Hopfen, Energie und Kraftstoffe konfrontiert.
Im Jahr 2009 führten die veränderten Konsumgewohnheiten der Verbraucher
sowie die Auswirkungen der aktuellen Wirtschaftskrise zu einem Rückgang des
Bierabsatzes in der Bundesrepublik um 2,8% im Vergleich zum Vorjahr. In
den ersten drei Monaten des laufenden Geschäftsjahres 2010 war hingegen
eine leichte Markterholung zu verzeichnen. Bundesweit stieg die abgesetzte
Menge um 1,1% im Vergleich zur Vorjahresperiode. In Bayern fiel die
Verbesserung mit 1,9% sogar überdurchschnittlich gut aus.
Ausblick
In den vergangenen Jahren konnte die BBI Immobilien AG eine erfolgreiche
operative Entwicklung verzeichnen. Trotz der Herausforderungen durch die
aktuelle Wirtschaftskrise wurden auch im abgelaufenen Geschäftsjahr 2009
sowie im ersten Quartal 2010 erneut deutliche Verbesserungen bei Umsatz und
Ertrag erzielt. Basis für die Fortsetzung dieses Kurses bleibt die solide
und langfristige Finanzierungsstruktur der Gesellschaft sowie die hohe
Ertragskraft und Substanzstärke des Immobilienportfolios.
Im Segment Getränke ist trotz der jüngst verzeichneten Entspannung mit
einem anhaltend schwierigen Marktumfeld zu rechnen. Daher erwartet die
Gesellschaft auch für das laufende Geschäftsjahr eine Beschleunigung des
Konzentrationsprozesses in der deutschen Getränkeindustrie. Vor dem
Hintergrund sich stetig ändernder Konsumgewohnheiten der Endverbraucher
muss von einem weiteren Rückgang der Marktgröße ausgegangen werden. Auch
wenn positive Effekte durch die anstehende Fußball-Weltmeisterschaft
erwartet werden können, rechnen Branchenbeobachter angesichts der aktuellen
öffentlichen Diskussion über eine erneute Senkung der Promillegrenze sowie
möglicher Werbe- und Sponsoringverbote für das laufende Jahr mit keiner
grundlegenden Besserung der Lage. Daher ist auch im Geschäftsjahr 2010 von
einem insgesamt schwierigen Markt- und Wettbewerbsumfeld für das Segment
Getränke auszugehen.
Die Kernaufgabe der Gesellschaft im laufenden Geschäftsjahr liegt in der
weiteren intensiven Optimierung der Kostenstruktur. Daneben liegt der Fokus
verstärkt auf der Erhöhung der Marktdurchdringung. Dieses Ziel soll mittels
einer erhöhten Akquisition von Neukunden sowie einer verbesserten
Distribution erreicht werden. Mit Blick auf das Geschäftsjahr 2010 ist die
Gesellschaft deshalb vorsichtig optimistisch und geht davon aus, dass im
Segment Getränke auch in diesem Jahr erneut ein zufriedenstellendes
operatives Ergebnis bei gleichzeitig verbesserter Cashflow-Entwicklung
erwirtschaftet werden kann. Voraussetzungen dafür sind jedoch erhebliche
Anstrengungen sowohl auf der Absatz- als auch auf der Kostenseite in allen
Bereichen.
Den Schwerpunkt der künftigen Aktivitäten wird die Gesellschaft angesichts
der nach wie vor angespannten gesamtwirtschaftlichen Situation auf die
Konsolidierung der bisher erzielten Erfolge legen. Mit ihrer gestiegenen
Ertragsstärke, der gesunden Eigenkapitalausstattung und ihrer langfristig
orientierten und stabilen Mehrheitsaktionärin VIB Vermögen AG ist die BBI
Immobilien AG daher gut gewappnet, um die Unternehmensentwicklung auch in
den kommenden Jahren erfolgreich gestalten zu können.
Ingolstadt, 18. Mai 2010
Der Vorstand
Kontakt
Investor Relations
cometis AG
Dirk Stauer
Tel: +49 (0)611 - 205855-22
Fax: +49 (0)611 - 205855-66
E-mail: stauer@cometis.de
18.05.2010 07:59 Ad-hoc-Meldungen, Finanznachrichten und Pressemitteilungen
übermittelt durch die DGAP. Medienarchiv unter www.dgap-medientreff.de und
www.dgap.de
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien AG
Manchinger Straße 95
85053 Ingolstadt
Deutschland
Internet: www.bbi-immobilien-ag.de
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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Quelle: dpa-AFX
Antwort auf Beitrag Nr.: 39.540.171 von Muckelius am 18.05.10 16:46:36BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien AG
Ingolstadt
WKN 528 000
ISIN DE0005280002
Bekanntmachung
über die Möglichkeit einer bevorrechtigten Zeichnung von
Neuen Aktien
aus der Barkapitalerhöhung der
BHB Brauholding Bayern-Mitte AG
Ingolstadt
WKN A1C RQD
im Rahmen des Friends&Family-Programms
Durch den Börsengang der BHB Brauholding Bayern-Mitte AG, Ingolstadt, (nachfolgend auch die „Gesellschaft“) soll das Grundkapital der Gesellschaft im Wege einer Barkapitalerhöhung mittels eines öffentlichen Angebots um bis zu EUR 1.600.000,00 durch Ausgabe von bis zu 1.600.000 neuen Inhaberstückaktien (nachfolgend die „Neuen Aktien“) mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital i. H. v. EUR 1,00 erhöht werden.
Für die Aktionäre der BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien AG, Ingolstadt, besteht innerhalb der Angebotsfrist des öffentlichen Angebots voraussichtlich von 28. Juni bis 5. Juli 2010 im Rahmen des Friends&Family-Programms die Möglichkeit zur bevorrechtigten Zeichnung von Neuen Aktien der BHB Brauholding Bayern-Mitte AG (Mindestzeichnung Stück 200 Neue Aktien), zu den im veröffentlichten Wertpapierprospekt dargelegten Konditionen, über ihre Depotbank. Zur bevorrechtigten Zeichnung sind ausschließlich diejenigen Aktionäre berechtigt, die zum Stichtag 21. Juni 2010 Aktionäre der BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien AG, Ingolstadt, sind.
Die Depotbanken werden gebeten, die Aktionäre der BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien AG auf die Möglichkeit der bevorrechtigten Zeichnung gemäß dieser Bekanntmachung hinzuweisen und entsprechende Kaufaufträge separat und gesondert gekennzeichnet (Orderformular „Friends&Family“) an die Abwicklungsstelle, Baader Bank AG, Unterschleissheim, weiterzuleiten.
Die Bevorrechtigung der Aktionäre der BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien AG bezieht sich auf die Zeichnung der Neuen Aktien. Ein Rechtsanspruch auf Zuteilung von Neuen Aktien besteht nicht.
Die Einzelheiten zum Börsengang der Gesellschaft sind dem Wertpapierprospekt zu entnehmen, der voraussichtlich am 23. Juni 2010 unter www.bhb-ag.de veröffentlicht wird.
Ingolstadt, im Juni 2010
BHB Brauholding Bayern-Mitte AG
Der Vorstand
Ingolstadt
WKN 528 000
ISIN DE0005280002
Bekanntmachung
über die Möglichkeit einer bevorrechtigten Zeichnung von
Neuen Aktien
aus der Barkapitalerhöhung der
BHB Brauholding Bayern-Mitte AG
Ingolstadt
WKN A1C RQD
im Rahmen des Friends&Family-Programms
Durch den Börsengang der BHB Brauholding Bayern-Mitte AG, Ingolstadt, (nachfolgend auch die „Gesellschaft“) soll das Grundkapital der Gesellschaft im Wege einer Barkapitalerhöhung mittels eines öffentlichen Angebots um bis zu EUR 1.600.000,00 durch Ausgabe von bis zu 1.600.000 neuen Inhaberstückaktien (nachfolgend die „Neuen Aktien“) mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital i. H. v. EUR 1,00 erhöht werden.
Für die Aktionäre der BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien AG, Ingolstadt, besteht innerhalb der Angebotsfrist des öffentlichen Angebots voraussichtlich von 28. Juni bis 5. Juli 2010 im Rahmen des Friends&Family-Programms die Möglichkeit zur bevorrechtigten Zeichnung von Neuen Aktien der BHB Brauholding Bayern-Mitte AG (Mindestzeichnung Stück 200 Neue Aktien), zu den im veröffentlichten Wertpapierprospekt dargelegten Konditionen, über ihre Depotbank. Zur bevorrechtigten Zeichnung sind ausschließlich diejenigen Aktionäre berechtigt, die zum Stichtag 21. Juni 2010 Aktionäre der BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien AG, Ingolstadt, sind.
Die Depotbanken werden gebeten, die Aktionäre der BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien AG auf die Möglichkeit der bevorrechtigten Zeichnung gemäß dieser Bekanntmachung hinzuweisen und entsprechende Kaufaufträge separat und gesondert gekennzeichnet (Orderformular „Friends&Family“) an die Abwicklungsstelle, Baader Bank AG, Unterschleissheim, weiterzuleiten.
Die Bevorrechtigung der Aktionäre der BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien AG bezieht sich auf die Zeichnung der Neuen Aktien. Ein Rechtsanspruch auf Zuteilung von Neuen Aktien besteht nicht.
Die Einzelheiten zum Börsengang der Gesellschaft sind dem Wertpapierprospekt zu entnehmen, der voraussichtlich am 23. Juni 2010 unter www.bhb-ag.de veröffentlicht wird.
Ingolstadt, im Juni 2010
BHB Brauholding Bayern-Mitte AG
Der Vorstand
Antwort auf Beitrag Nr.: 39.714.756 von Muckelius am 21.06.10 16:33:30Mitteilung der BBI zum Q3 ist verfühbar:
http://www.bbi-immobilien-ag.de/fileadmin/user_upload/pdfs/2…
http://www.bbi-immobilien-ag.de/fileadmin/user_upload/pdfs/2…
Antwort auf Beitrag Nr.: 40.547.605 von Muckelius am 18.11.10 16:49:16 Mo, 09.05.11 08:05
DGAP Zwischenmitteilung: BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien AG (deutsch)
BBI Bürgerliches Brauhaus startet mit positivem Vorsteuerergebnis in das Geschäftsjahr 2011
BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien AG / Veröffentlichung einer Mitteilung nach § 37x WpHG
09.05.2011 08:05
Zwischenmitteilung nach § 37x WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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- Umsatzerlöse von insgesamt 3,3 Mio. EUR erwirtschaftet - Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit beträgt 409 TEUR
Ergebnis der Geschäftstätigkeit
Die BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien AG (BBI Immobilien AG), eine auf die Bestandshaltung von Gewerbeimmobilien im konsumentennahen Bereich fokussierte Gesellschaft, schließt das erste Quartal 2011 wiederum mit einem positiven Ergebnis ab. Mit der Entkonsolidierung des Getränkebereichs im Juli 2010 entfiel für die BBI Immobilien AG die Verpflichtung zur Aufstellung eines Konzernabschlusses und damit der Rechnungslegungspflicht nach IFRS. Der aktuelle Zwischenabschluss der Gesellschaft wurde daher nach HGB erstellt, wodurch die Vergleichbarkeit mit den entsprechenden Vorjahreswerten nur eingeschränkt möglich ist. Eine wesentliche Abweichung im Rahmen der Bilanzierung nach HGB von den nach Maßgabe des IFRS erstellten Konzernzahlen ist dabei die Bewertung der Immobilien zu fortgeführten Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen im Gegensatz zu dem Fair-Value Ansatz nach IAS 40.
Nachdem die BBI Immobilien AG im Berichtsjahr 2010 Umsatzerträge in Höhe von 13,3 Mio. EUR erzielte und die Mieterträge auf ein neues Rekordniveau kletterten, konnte diese positive Entwicklung im ersten Quartal 2011 erfolgreich fortgesetzt werden. In der Summe erwirtschaftete die Gesellschaft Umsatzerlöse aus der Vermietung von Gewerbeimmobilien in Höhe von 3,3 Mio. EUR. Im Zuge dieser Vermietungsaktivitäten beliefen sich die dem Materialaufwand zugeordneten Objektaufwendungen auf 372 TEUR. Daneben summierten sich die Personalaufwendungen (Pensionsaufwendungen für ehemalige Mitarbeiter) auf 31 TEUR - mit der 2010 durchgeführten Konzernentflechtung und der Entkonsolidierung des Getränkesegments reduzierte sich der Personalstand der Gesellschaft entsprechend. Ferner betrugen die planmäßigen Abschreibungen der Immobilien 1,1 Mio. EUR. Die Zinsaufwendungen betrugen im ersten Quartal 2010 1,3 Mio. EUR.
Damit erwirtschaftete die Gesellschaft im Zeitraum zwischen Januar und März 2011 ein Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit von 409 TEUR. Aufgrund des Ergebnisabführungsvertrags mit der Mehrheitsaktionärin VIB Vermögen AG und der damit verbundenen Organschaft unterliegt die BBI Immobilien AG nicht mehr der Steuerschuldnerschaft. Lediglich die vereinbarte Ausgleichszahlung an die außenstehenden Aktionäre muss versteuert werden, während die Steuerschuldnerschaft grundsätzlich an die Konzernmutter übergegangen ist. Im ersten Quartal 2011 entstand ein Ertragsteueraufwand in Höhe von 14 TEUR. Die BBI Immobilien AG erzielte daher in den Monaten Januar bis März 2011 einen Gewinn vor Ergebnisabführung von 395 TEUR. Dieser gemäß den handelsrechtlichen Vorschriften (HGB) ermittelte Gewinn der BBI Immobilien AG wird vollständig an die Mehrheitsaktionärin VIB Vermögen AG abgeführt.
Geschäftsentwicklung
Das Kerngeschäft der BBI Immobilien AG besteht im Erwerb und der Bestandshaltung von Gewerbeimmobilien im konsumentennahen Bereich. Zum Immobilienportfolio zählten zum Stichtag 31. März 2011 insgesamt 38 Objekte mit einer vermietbaren Gesamtfläche von 156.500 m². Mit einer Leerstandsquote von lediglich rund 0,62% ist der Immobilienbestand der Gesellschaft nahezu vollständig vermietet. Zudem gewährleistet eine lange Restlaufzeit der Mietverträge eine sehr hohe Planbarkeit für das operative Geschäft. So gehen rund 77% der Mieterträge mit einer Vertragslaufzeit von über zehn Jahren einher, während knapp 14% der Kontrakte mit einer Laufzeit von fünf bis zehn Jahren ausgestattet sind. Etwa 88% des Portfolios sind - gemessen an den Mieterträgen - dem Einzelhandel zuzurechnen, während rund 5% anderweitig gewerblich genutzt werden. Zudem stammen circa 3% der Mieterträge aus der Vermietung von Gaststätten. Sonstige bzw. wohnwirtschaftliche Nutzung tragen zu 3% bzw. 1% zu den Mieterträgen bei. In dem stärksten Teilsegment Einzelhandel (Fach- und SB-Märkte) handelt es sich bei den Mietern um bonitätsstarke, etablierte Einzelhandelsketten sowie filialisierende Einzelhändler.
Zum 31. März 2011 befanden sich 14 Objekte des sogenannten Altbestands mit einer Gesamtfläche von rund 28.690 m² im Eigentum der BBI Immobilien AG. Neben zwölf Immobilien, die jeweils als Gastronomiebetriebe sowie als Wohn- und Büroobjekte genutzt werden, handelt es sich bei einem weiteren Objekt um ein Erbbaugrundstück in der Ingolstädter Fußgängerzone sowie das Brauereigelände, das an die ehemalige 100%-Tochtergesellschaft Herrnbräu GmbH & Co. KG verpachtet ist. Besagter Mietvertrag wurde im Zuge der Entkonsolidierung des Getränkesegments im Sommer 2010 neu strukturiert. So wurde ein jährlich anzupassender Mietvertrag durch einen langfristigen Mietvertrag mit einer Laufzeit von 20 Jahren ersetzt. Darüber hinaus liegt der Schwerpunkt des Bestandsportfolios auf 24 Fach- und Einzelhandelsmärkten. Diese sind zu nahezu 100% vollständig vermietet und weisen in der Summe eine Mietfläche von rund 127.810 m² auf.
Unternehmensstrategie
Seit der Umsetzung der strategischen Neuausrichtung im Jahr 2006 besteht die Kernkompetenz der BBI Immobilien AG im Kauf und der Verwaltung von Gewerbeimmobilien im konsumentennahen Bereich.
Bei der Erweiterung ihres Immobilienportfolios legt die BBI Immobilien AG strenge Kriterien an potenzielle Akquisitionsprojekte an. Dabei liegt der geografische Schwerpunkt vor allem auf den wachstumsstarken und kaufkräftigen Ballungsgebieten außerhalb der dicht besiedelten Großstädte. Insbesondere Städte im süddeutschen Raum mit 50.000 bis 200.000 Einwohnern stehen im Fokus der Investitionsstrategie der Gesellschaft, wobei die Standorte eine nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung aufweisen sollen. Die Mieterstruktur in den Objekten soll dabei mehrheitlich aus bonitätsstarken, langjährig am Markt etablierten Vertragspartnern des filialisierenden Einzelhandels mit Artikeln für den kurz-, mittel- und langfristigen Bedarf bestehen. Perspektivisch wird ein moderater Ausbau des Immobilienportfolios im Rahmen des freien Cash Flows angestrebt.
Marktentwicklung
Das Geschäftsjahr 2010 war nach dem Krisenjahr 2009 (BIP: -4,7%) von einer kräftigen Erholung der Konjunktur gekennzeichnet. Im Ergebnis stieg das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt (BIP) nach Berechnungen des Statistischen Bundesamts um 3,6% und damit so stark wie seit der deutschen Wiedervereinigung nicht mehr. Obwohl viele Experten für das Kalenderjahr 2011 befürchtet haben, dass die Wachstumsdynamik etwas an Fahrt verlieren könnte, scheint diese Skepsis zumindest im Hinblick auf die ersten drei Monate 2011 unbegründet. Im Ergebnis konnte das Bruttoinlandsprodukt nach Berechnungen des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) im Berichtszeitraum um rund 0,9% zulegen. Auch was die zukünftige Entwicklung angeht, sieht der Internationale Währungsfonds (IWF) die deutsche Volkswirtschaft weiterhin auf einem sehr guten Weg und erhöht seine Jahresprognosen für 2011 auf 2,5% bzw. 2012 auf 2,1%. Dabei profitiere das in der Vergangenheit stark exportdominierte Wirtschaftswachstum zunehmend von vielversprechenden binnenwirtschaftlichen Indikatoren, wie die Experten ergänzen. Identifizierbare Risiken, die die Stabilität der konjunkturellen Entwicklung in Frage stellen könnten, sind zurzeit vor allem die nach wie vor fragile US-Konjunktur, die hohen Rohstoffpreise sowie die Schuldenkrise innerhalb der Euro-Zone.
Analog zu der sehr guten gesamtwirtschaftlichen Entwicklung hat der deutsche Investmentmarkt für Gewerbeimmobilien nach Einschätzung von Jones Lang LaSalle (JLL) seine 2010 gezeigte Dynamik weiter fortsetzen können. In der Summe belief sich das Transaktionsvolumen in den ersten drei Kalendermonaten auf rund 5,8 Mrd. EUR (Vorjahr: 5,1 Mrd. EUR). Dabei dominierte die für die BBI Immobilien AG besonders relevante Nutzungsklasse Einzelhandel das Marktgeschehen und zeichnete sich mit Umsätzen in Höhe von 3,8 Mrd. EUR für 65% des Gesamtvolumens verantwortlich. Für das Gesamtjahr 2011 rechnen die Branchenexperten von JLL mit einem Transaktionsvolumen von etwas über 20 Mrd. EUR. Gegenüber 2010, als insgesamt Gewerbeobjekte für 18,8 Mrd. EUR den Eigentümer wechselten, bedeutet das einen Anstieg von mindestens 6%. Zwar belegt die Vielzahl neu aufgelegter Fonds, dass genügend Investitionskapital für diesen optimistischen Ausblick vorhanden ist, allerdings stellen die nach wie vor eingeschränkte Verfügbarkeit und die hohen Kosten von Fremdkapital eine zentrale Herausforderung für die Branche dar. So gehören wahrscheinlich auch im Investmentmarkt 2011 Eigenkapitalquoten von mindestens 35% zum Standard.
Ausblick
Bereits im Geschäftsjahr 2009 hat die BBI Immobilien AG durch die Übernahme von drei neuen Objekten das Portfolio gezielt erweitert. Die drei Fachmarktzentren an den Standorten Simbach (Bauabschnitt II), Oberammergau und Freystadt (Oberpfalz) sind voll vermietet und generieren eine annualisierte Jahresmiete von 1,2 Mio. EUR. In Bezug auf die Investitionssumme von rund 18 Mio. EUR entspricht dies einer jährlichen Mietrendite von 6,7 %, wobei die zusätzlichen Erträge erstmals im Geschäftsjahr 2010 vollständig zum Tragen kamen. Durch die ebenfalls im Geschäftsjahr 2010 erfolgte Reduzierung des Anteils an der BHB Brauholding AG liegt der künftige Fokus nun rein auf der Bestandshaltung und Verwaltung von Gewerbeimmobilien im konsumentennahen Bereich.
Zudem sollen weitere Effizienzpotenziale in einer zunehmend vertieften Zusammenarbeit mit der Muttergesellschaft VIB Vermögen AG genutzt werden. Der Schwerpunkt der Geschäftstätigkeit konzentriert sich 2011 weiterhin auf die Verwaltung der Objekte und auf die Konsolidierung der bisher erzielten Erfolge.
Mit ihrer hohen Ertragskraft, der insgesamt gesunden Eigenkapitalausstattung und einer langfristig orientierten und stabilen Mehrheitsaktionärin (VIB Vermögen AG) ist der Vorstand der BBI Immobilien AG zuversichtlich, die weitere Unternehmensentwicklung auch in den kommenden Jahren positiv und erfolgreich gestalten zu können. Daher geht der Vorstand für die Geschäftsjahre 2011 und 2012 von Umsatzerlösen und einem Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit auf dem Niveau des Jahres 2010 aus.
Ingolstadt, 9. Mai 2011
Der Vorstand
Kontakt
Investor Relations cometis AG Stefan Kemmerer Tel: +49 (0)611 - 205855-21 Fax: +49 (0)611 - 205855-66 E-mail: kemmerer@cometis.de
09.05.2011 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
--------------------------------------------------------------------------- Sprache: Deutsch Unternehmen: BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien AG Manchinger Straße 95 85053 Ingolstadt Deutschland Internet: www.bbi-immobilien-ag.de Ende der Mitteilung DGAP News-Service ---------------------------------------------------------------------------
Quelle: dpa-AFX
DGAP Zwischenmitteilung: BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien AG (deutsch)
BBI Bürgerliches Brauhaus startet mit positivem Vorsteuerergebnis in das Geschäftsjahr 2011
BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien AG / Veröffentlichung einer Mitteilung nach § 37x WpHG
09.05.2011 08:05
Zwischenmitteilung nach § 37x WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
---------------------------------------------------------------------------
- Umsatzerlöse von insgesamt 3,3 Mio. EUR erwirtschaftet - Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit beträgt 409 TEUR
Ergebnis der Geschäftstätigkeit
Die BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien AG (BBI Immobilien AG), eine auf die Bestandshaltung von Gewerbeimmobilien im konsumentennahen Bereich fokussierte Gesellschaft, schließt das erste Quartal 2011 wiederum mit einem positiven Ergebnis ab. Mit der Entkonsolidierung des Getränkebereichs im Juli 2010 entfiel für die BBI Immobilien AG die Verpflichtung zur Aufstellung eines Konzernabschlusses und damit der Rechnungslegungspflicht nach IFRS. Der aktuelle Zwischenabschluss der Gesellschaft wurde daher nach HGB erstellt, wodurch die Vergleichbarkeit mit den entsprechenden Vorjahreswerten nur eingeschränkt möglich ist. Eine wesentliche Abweichung im Rahmen der Bilanzierung nach HGB von den nach Maßgabe des IFRS erstellten Konzernzahlen ist dabei die Bewertung der Immobilien zu fortgeführten Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen im Gegensatz zu dem Fair-Value Ansatz nach IAS 40.
Nachdem die BBI Immobilien AG im Berichtsjahr 2010 Umsatzerträge in Höhe von 13,3 Mio. EUR erzielte und die Mieterträge auf ein neues Rekordniveau kletterten, konnte diese positive Entwicklung im ersten Quartal 2011 erfolgreich fortgesetzt werden. In der Summe erwirtschaftete die Gesellschaft Umsatzerlöse aus der Vermietung von Gewerbeimmobilien in Höhe von 3,3 Mio. EUR. Im Zuge dieser Vermietungsaktivitäten beliefen sich die dem Materialaufwand zugeordneten Objektaufwendungen auf 372 TEUR. Daneben summierten sich die Personalaufwendungen (Pensionsaufwendungen für ehemalige Mitarbeiter) auf 31 TEUR - mit der 2010 durchgeführten Konzernentflechtung und der Entkonsolidierung des Getränkesegments reduzierte sich der Personalstand der Gesellschaft entsprechend. Ferner betrugen die planmäßigen Abschreibungen der Immobilien 1,1 Mio. EUR. Die Zinsaufwendungen betrugen im ersten Quartal 2010 1,3 Mio. EUR.
Damit erwirtschaftete die Gesellschaft im Zeitraum zwischen Januar und März 2011 ein Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit von 409 TEUR. Aufgrund des Ergebnisabführungsvertrags mit der Mehrheitsaktionärin VIB Vermögen AG und der damit verbundenen Organschaft unterliegt die BBI Immobilien AG nicht mehr der Steuerschuldnerschaft. Lediglich die vereinbarte Ausgleichszahlung an die außenstehenden Aktionäre muss versteuert werden, während die Steuerschuldnerschaft grundsätzlich an die Konzernmutter übergegangen ist. Im ersten Quartal 2011 entstand ein Ertragsteueraufwand in Höhe von 14 TEUR. Die BBI Immobilien AG erzielte daher in den Monaten Januar bis März 2011 einen Gewinn vor Ergebnisabführung von 395 TEUR. Dieser gemäß den handelsrechtlichen Vorschriften (HGB) ermittelte Gewinn der BBI Immobilien AG wird vollständig an die Mehrheitsaktionärin VIB Vermögen AG abgeführt.
Geschäftsentwicklung
Das Kerngeschäft der BBI Immobilien AG besteht im Erwerb und der Bestandshaltung von Gewerbeimmobilien im konsumentennahen Bereich. Zum Immobilienportfolio zählten zum Stichtag 31. März 2011 insgesamt 38 Objekte mit einer vermietbaren Gesamtfläche von 156.500 m². Mit einer Leerstandsquote von lediglich rund 0,62% ist der Immobilienbestand der Gesellschaft nahezu vollständig vermietet. Zudem gewährleistet eine lange Restlaufzeit der Mietverträge eine sehr hohe Planbarkeit für das operative Geschäft. So gehen rund 77% der Mieterträge mit einer Vertragslaufzeit von über zehn Jahren einher, während knapp 14% der Kontrakte mit einer Laufzeit von fünf bis zehn Jahren ausgestattet sind. Etwa 88% des Portfolios sind - gemessen an den Mieterträgen - dem Einzelhandel zuzurechnen, während rund 5% anderweitig gewerblich genutzt werden. Zudem stammen circa 3% der Mieterträge aus der Vermietung von Gaststätten. Sonstige bzw. wohnwirtschaftliche Nutzung tragen zu 3% bzw. 1% zu den Mieterträgen bei. In dem stärksten Teilsegment Einzelhandel (Fach- und SB-Märkte) handelt es sich bei den Mietern um bonitätsstarke, etablierte Einzelhandelsketten sowie filialisierende Einzelhändler.
Zum 31. März 2011 befanden sich 14 Objekte des sogenannten Altbestands mit einer Gesamtfläche von rund 28.690 m² im Eigentum der BBI Immobilien AG. Neben zwölf Immobilien, die jeweils als Gastronomiebetriebe sowie als Wohn- und Büroobjekte genutzt werden, handelt es sich bei einem weiteren Objekt um ein Erbbaugrundstück in der Ingolstädter Fußgängerzone sowie das Brauereigelände, das an die ehemalige 100%-Tochtergesellschaft Herrnbräu GmbH & Co. KG verpachtet ist. Besagter Mietvertrag wurde im Zuge der Entkonsolidierung des Getränkesegments im Sommer 2010 neu strukturiert. So wurde ein jährlich anzupassender Mietvertrag durch einen langfristigen Mietvertrag mit einer Laufzeit von 20 Jahren ersetzt. Darüber hinaus liegt der Schwerpunkt des Bestandsportfolios auf 24 Fach- und Einzelhandelsmärkten. Diese sind zu nahezu 100% vollständig vermietet und weisen in der Summe eine Mietfläche von rund 127.810 m² auf.
Unternehmensstrategie
Seit der Umsetzung der strategischen Neuausrichtung im Jahr 2006 besteht die Kernkompetenz der BBI Immobilien AG im Kauf und der Verwaltung von Gewerbeimmobilien im konsumentennahen Bereich.
Bei der Erweiterung ihres Immobilienportfolios legt die BBI Immobilien AG strenge Kriterien an potenzielle Akquisitionsprojekte an. Dabei liegt der geografische Schwerpunkt vor allem auf den wachstumsstarken und kaufkräftigen Ballungsgebieten außerhalb der dicht besiedelten Großstädte. Insbesondere Städte im süddeutschen Raum mit 50.000 bis 200.000 Einwohnern stehen im Fokus der Investitionsstrategie der Gesellschaft, wobei die Standorte eine nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung aufweisen sollen. Die Mieterstruktur in den Objekten soll dabei mehrheitlich aus bonitätsstarken, langjährig am Markt etablierten Vertragspartnern des filialisierenden Einzelhandels mit Artikeln für den kurz-, mittel- und langfristigen Bedarf bestehen. Perspektivisch wird ein moderater Ausbau des Immobilienportfolios im Rahmen des freien Cash Flows angestrebt.
Marktentwicklung
Das Geschäftsjahr 2010 war nach dem Krisenjahr 2009 (BIP: -4,7%) von einer kräftigen Erholung der Konjunktur gekennzeichnet. Im Ergebnis stieg das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt (BIP) nach Berechnungen des Statistischen Bundesamts um 3,6% und damit so stark wie seit der deutschen Wiedervereinigung nicht mehr. Obwohl viele Experten für das Kalenderjahr 2011 befürchtet haben, dass die Wachstumsdynamik etwas an Fahrt verlieren könnte, scheint diese Skepsis zumindest im Hinblick auf die ersten drei Monate 2011 unbegründet. Im Ergebnis konnte das Bruttoinlandsprodukt nach Berechnungen des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) im Berichtszeitraum um rund 0,9% zulegen. Auch was die zukünftige Entwicklung angeht, sieht der Internationale Währungsfonds (IWF) die deutsche Volkswirtschaft weiterhin auf einem sehr guten Weg und erhöht seine Jahresprognosen für 2011 auf 2,5% bzw. 2012 auf 2,1%. Dabei profitiere das in der Vergangenheit stark exportdominierte Wirtschaftswachstum zunehmend von vielversprechenden binnenwirtschaftlichen Indikatoren, wie die Experten ergänzen. Identifizierbare Risiken, die die Stabilität der konjunkturellen Entwicklung in Frage stellen könnten, sind zurzeit vor allem die nach wie vor fragile US-Konjunktur, die hohen Rohstoffpreise sowie die Schuldenkrise innerhalb der Euro-Zone.
Analog zu der sehr guten gesamtwirtschaftlichen Entwicklung hat der deutsche Investmentmarkt für Gewerbeimmobilien nach Einschätzung von Jones Lang LaSalle (JLL) seine 2010 gezeigte Dynamik weiter fortsetzen können. In der Summe belief sich das Transaktionsvolumen in den ersten drei Kalendermonaten auf rund 5,8 Mrd. EUR (Vorjahr: 5,1 Mrd. EUR). Dabei dominierte die für die BBI Immobilien AG besonders relevante Nutzungsklasse Einzelhandel das Marktgeschehen und zeichnete sich mit Umsätzen in Höhe von 3,8 Mrd. EUR für 65% des Gesamtvolumens verantwortlich. Für das Gesamtjahr 2011 rechnen die Branchenexperten von JLL mit einem Transaktionsvolumen von etwas über 20 Mrd. EUR. Gegenüber 2010, als insgesamt Gewerbeobjekte für 18,8 Mrd. EUR den Eigentümer wechselten, bedeutet das einen Anstieg von mindestens 6%. Zwar belegt die Vielzahl neu aufgelegter Fonds, dass genügend Investitionskapital für diesen optimistischen Ausblick vorhanden ist, allerdings stellen die nach wie vor eingeschränkte Verfügbarkeit und die hohen Kosten von Fremdkapital eine zentrale Herausforderung für die Branche dar. So gehören wahrscheinlich auch im Investmentmarkt 2011 Eigenkapitalquoten von mindestens 35% zum Standard.
Ausblick
Bereits im Geschäftsjahr 2009 hat die BBI Immobilien AG durch die Übernahme von drei neuen Objekten das Portfolio gezielt erweitert. Die drei Fachmarktzentren an den Standorten Simbach (Bauabschnitt II), Oberammergau und Freystadt (Oberpfalz) sind voll vermietet und generieren eine annualisierte Jahresmiete von 1,2 Mio. EUR. In Bezug auf die Investitionssumme von rund 18 Mio. EUR entspricht dies einer jährlichen Mietrendite von 6,7 %, wobei die zusätzlichen Erträge erstmals im Geschäftsjahr 2010 vollständig zum Tragen kamen. Durch die ebenfalls im Geschäftsjahr 2010 erfolgte Reduzierung des Anteils an der BHB Brauholding AG liegt der künftige Fokus nun rein auf der Bestandshaltung und Verwaltung von Gewerbeimmobilien im konsumentennahen Bereich.
Zudem sollen weitere Effizienzpotenziale in einer zunehmend vertieften Zusammenarbeit mit der Muttergesellschaft VIB Vermögen AG genutzt werden. Der Schwerpunkt der Geschäftstätigkeit konzentriert sich 2011 weiterhin auf die Verwaltung der Objekte und auf die Konsolidierung der bisher erzielten Erfolge.
Mit ihrer hohen Ertragskraft, der insgesamt gesunden Eigenkapitalausstattung und einer langfristig orientierten und stabilen Mehrheitsaktionärin (VIB Vermögen AG) ist der Vorstand der BBI Immobilien AG zuversichtlich, die weitere Unternehmensentwicklung auch in den kommenden Jahren positiv und erfolgreich gestalten zu können. Daher geht der Vorstand für die Geschäftsjahre 2011 und 2012 von Umsatzerlösen und einem Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit auf dem Niveau des Jahres 2010 aus.
Ingolstadt, 9. Mai 2011
Der Vorstand
Kontakt
Investor Relations cometis AG Stefan Kemmerer Tel: +49 (0)611 - 205855-21 Fax: +49 (0)611 - 205855-66 E-mail: kemmerer@cometis.de
09.05.2011 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
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Quelle: dpa-AFX
Besteht wirklich Gefahr?
Quelle:
http://der-aktienbrief.de/todesliste/vib-vermoegen-ag-totalv…
VIB Vermögen AG: Totalverlust droht – retten Sie Ihr Geld
Freitag, 26. Oktober 2012 16:37
Stand: 26.10.2012
Die Deutsche Börse hat auf Ihrer Webseite angekündigt das First Quotation Board am 15. Dezember 2012 zu schließen. Dies bedeutet, dass alle Unternehmen, die es bis dahin nicht geschafft haben an einem anderen Handelsplatz zu notieren oder das Börsensegment zu wechseln, ab dem 15. Dezember nicht mehr gehandelt werden (Delisting).
Die Aktie von VIB Vermögen AG befindet sich mit Datum 26.10.2012 noch in akuter Gefahr vom Delisting betroffen zu sein. Aktionären der Firma könnte daher ein Totalverlust drohen. Um dies zu vermeiden, könnten Aktionäre die Aktien verkaufen.
Quelle:
http://der-aktienbrief.de/todesliste/vib-vermoegen-ag-totalv…
VIB Vermögen AG: Totalverlust droht – retten Sie Ihr Geld
Freitag, 26. Oktober 2012 16:37
Stand: 26.10.2012
Die Deutsche Börse hat auf Ihrer Webseite angekündigt das First Quotation Board am 15. Dezember 2012 zu schließen. Dies bedeutet, dass alle Unternehmen, die es bis dahin nicht geschafft haben an einem anderen Handelsplatz zu notieren oder das Börsensegment zu wechseln, ab dem 15. Dezember nicht mehr gehandelt werden (Delisting).
Die Aktie von VIB Vermögen AG befindet sich mit Datum 26.10.2012 noch in akuter Gefahr vom Delisting betroffen zu sein. Aktionären der Firma könnte daher ein Totalverlust drohen. Um dies zu vermeiden, könnten Aktionäre die Aktien verkaufen.
Hallo allerseits,
ich habe während meiner fast 30jährigen Börsenlaufbahn selten einen größeren Blödsinn gelesen!
Schon allein wegen der letzten zwei "könnte-Formulierungen" und der dadurch suggerierten Schlussfolgerungen sollte man die Verantwortlichen eigentlich anzeigen.
SiebterSinn
ich habe während meiner fast 30jährigen Börsenlaufbahn selten einen größeren Blödsinn gelesen!
Schon allein wegen der letzten zwei "könnte-Formulierungen" und der dadurch suggerierten Schlussfolgerungen sollte man die Verantwortlichen eigentlich anzeigen.
SiebterSinn
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