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    Wohnungskauf - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 28.12.07 13:45:00 von
    neuester Beitrag 28.12.07 22:02:29 von
    Beiträge: 10
    ID: 1.136.753
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      schrieb am 28.12.07 13:45:00
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hi!
      Weiß jemand ob man Steuern zurück bekommt wenn man eine Wohnung gekauft hat? Kann man das als außergewöhnliche Belastung sehen?

      Habe jetzt schon von 2 Leuten gehört, die Steuern deswegen zurück bekommen haben, und nicht nur 500 Euro! Aber glauben kann ich das irgendwie nicht... also dass ich, bzw mein Mann und ich, deshalb unsere Steuern zurück bekommen würden??? Aber schön wär´s!

      Wohnung wurde im März gekauft - aber alles selbst renoviert.
      Keine Handwerkerrechnungen vorhanden
      Avatar
      schrieb am 28.12.07 14:07:57
      Beitrag Nr. 2 ()
      ich habe 3 wohnungen gekauft nicht auf einmal aber nach und nach.ich habe keine steuern erstattet bekommen.beim kauf fallen notar,grundsteuer evtl.makler an.wenn du gehört hast ist sowieso quatsch dann immer schriftlich zeigen lassen was wirklich gemeint ist.:D
      Avatar
      schrieb am 28.12.07 14:29:05
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.887.396 von Red_Eileen am 28.12.07 13:45:00natürlich bekomst du keine Steuer erstattet, warum auch...:confused:

      Im Gegenteil, solltest du die Wohnung binnen 10 Jahren mit
      mit einem höheren EK veräußern, musst du für den erzielten
      Gewinn Steuer entrichten......
      Avatar
      schrieb am 28.12.07 14:36:27
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.887.396 von Red_Eileen am 28.12.07 13:45:00kein geschmack beim biertrinken aber steuern zurück bekommen wollen:laugh::laugh::laugh:


      trink ein 30er träger astra dann beantwortet sich die frage von selbst:laugh:
      Avatar
      schrieb am 28.12.07 16:00:07
      Beitrag Nr. 5 ()
      und wer drei kauft kriegt eine kostenlos dazu :rolleyes:

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      schrieb am 28.12.07 18:03:15
      Beitrag Nr. 6 ()
      also gib es nichts :(
      Avatar
      schrieb am 28.12.07 18:24:58
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.889.760 von Red_Eileen am 28.12.07 18:03:15Nutzt Du die Wohnung selber, vermietest Du sie privat, oder vermietest Du sie gewerblich? Kann mir gut vorstellen, dass hier Unterschiede in der steuerlichen Bewertung gemacht werden.
      Avatar
      schrieb am 28.12.07 19:47:15
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.887.396 von Red_Eileen am 28.12.07 13:45:00Die Modernisierungskosten eines unter Denkmalschutz befindlichen Gebäudes kannst du acht Jahre lang mit jeweils 9% und vier weitere Jahren lang mit jeweils 7% abschreiben und minderst somit deine Einkommenssteuer. Eine komplette Abschreibung erfolgt also innerhalb von 12 Jahren. Eigennutzer schreiben neun Jahre lang jeweils 9% ab. Neben den Modernisierungskosten kannst du die Standard-Afa von der Steuer abgesetzen (2% - 2,5%).
      Avatar
      schrieb am 28.12.07 21:28:47
      Beitrag Nr. 9 ()
      Kann man das als außergewöhnliche Belastung sehen?


      Das Finanzamt sieht es jedenfalls nicht als "außergewöhnliche Belastung".
      Avatar
      schrieb am 28.12.07 22:02:29
      Beitrag Nr. 10 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.887.396 von Red_Eileen am 28.12.07 13:45:00Weiß jemand ob man Steuern zurück bekommt wenn man eine Wohnung gekauft hat?

      welche Steuern hast Du beim Kauf bezahlt, die Du zurückbekommen könntest ?
      Steuersparmodelle sind so gut wie abgeschafft, es gibt nur noch ganz wenige Möglichkeiten


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