Der Bundesfinanzhof (BFH) hält die Neuregelung zur Pendlerpauschale für verfassungswidrig. - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 23.01.08 11:44:31 von
neuester Beitrag 24.01.08 10:30:20 von
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Zitat:
BUNDESFINANZHOF: Kürzung der Pendlerpauschale verfassungswidrig
Der Bundesfinanzhof hat die umstrittene Kürzung der Pendlerpauschale für verfassungswidrig erklärt. Dies gab das oberste deutsche Finanzgericht am Mittwoch in München bekannt.
http://www.manager-magazin.de/geld/artikel/0,2828,530435,00.…
Eine erneute Klatsche für Regierung und Parlament.
Nimmt die politische Obrigkeit das GG noch ernst?
BUNDESFINANZHOF: Kürzung der Pendlerpauschale verfassungswidrig
Der Bundesfinanzhof hat die umstrittene Kürzung der Pendlerpauschale für verfassungswidrig erklärt. Dies gab das oberste deutsche Finanzgericht am Mittwoch in München bekannt.
http://www.manager-magazin.de/geld/artikel/0,2828,530435,00.…
Eine erneute Klatsche für Regierung und Parlament.
Nimmt die politische Obrigkeit das GG noch ernst?
Grundgesetz ist out - Abzocke ist in
Antwort auf Beitrag Nr.: 33.140.570 von Sybilla am 23.01.08 11:44:31Ist das jetzt gut oder schlecht?
Antwort auf Beitrag Nr.: 33.141.082 von Eurofuchs2 am 23.01.08 12:29:32Weder noch.
Den Bundesfinanzhof übersieht Berlin einfach bei unbequemen Entscheidungen.
Die Berliner Nullen verlassen sich darauf daß sie vor dem Verfassungsgericht obsiegen werden. Zwar schlecht vorstellbar aber denkbar.
Den Bundesfinanzhof übersieht Berlin einfach bei unbequemen Entscheidungen.
Die Berliner Nullen verlassen sich darauf daß sie vor dem Verfassungsgericht obsiegen werden. Zwar schlecht vorstellbar aber denkbar.
Antwort auf Beitrag Nr.: 33.141.138 von farniente am 23.01.08 12:33:30Ich denke mal, dass wird eher ein Schuss in den Ofen. Das BVG wird wohl ähnlich entscheiden. (Die Richter haben noch alle ihre Handys) Die Frage ist, was wird dabei letztendlich herauskommen? Eine Kürzung der Pendlerpauschale für alle?
Das Bundesverfassungsgericht besteht nicht aus politischen Eunuchen.
Die Zusammensetzung entspricht dem Parteienproporz. Um den Sitz des/der Vorsitzenden gab und gibt es daher immer wieder Zoff zwischen SPD und CDU.
Die Zusammensetzung entspricht dem Parteienproporz. Um den Sitz des/der Vorsitzenden gab und gibt es daher immer wieder Zoff zwischen SPD und CDU.
Antwort auf Beitrag Nr.: 33.141.304 von ecevit am 23.01.08 12:46:49Sowieso eine Frechheit bei den Spritpreisen 1. nur 30 ct zu geben
und dann 2. noch 20 km abziehen - wobei das Arbeitsamt auch noch moniert , daß man gefälligst flexiebel sein soll !
und dann 2. noch 20 km abziehen - wobei das Arbeitsamt auch noch moniert , daß man gefälligst flexiebel sein soll !
Antwort auf Beitrag Nr.: 33.141.761 von kokabara am 23.01.08 13:27:56nur 30 ct zu geben
Schön wär's......
Schön wär's......
Antwort auf Beitrag Nr.: 33.141.761 von kokabara am 23.01.08 13:27:56Die eigentliche Frechheit besteht darin, daß Schröderlein und seine Helferlein die Mineralölsteuer in 6 Schritten angehoben haben und zur Entlastung die Pendlerpauschale angehoben haben.
Die Autofahrerstrafsteuer besteht immer noch in alter Höhe, die Pendlerpauschale soll gekürzt werden. Die halten den Bürger einfach für einen Dummklops ohne Gedächtnis.
Die Autofahrerstrafsteuer besteht immer noch in alter Höhe, die Pendlerpauschale soll gekürzt werden. Die halten den Bürger einfach für einen Dummklops ohne Gedächtnis.
Antwort auf Beitrag Nr.: 33.141.761 von kokabara am 23.01.08 13:27:56Maximal 12,6 Cent.
und IHR
geht noch wählen ????
geht noch wählen ????
Antwort auf Beitrag Nr.: 33.140.570 von Sybilla am 23.01.08 11:44:31aus dem Link in #1:
"...Es sei nicht mit dem Grundgesetz vereinbar, dass seit Anfang 2007 die ersten 20 Kilometer zwischen Wohnort und Arbeitsstätte nicht mehr steuerlich abgesetzt werden könnten, sagte der Vorsitzende Richter des 6. Senats, Hans-Joachim Kanzler, am Mittwoch in München. Die Ungleichbehandlung von Nah- und Fernpendlern sei nicht gerechtfertigt..."
---
Die Folge davon wird sein, dass demnächst auch Fernpendler kein Geld mehr vom Staat bekommen.
Ausserdem ist die Subventionierung von Pendlern durch den Staat eine Ungleichbehandlung gegenüber Leuten, die extra umgezogen sind, um näher an ihrem Arbeitsplatz zu wohnen.
"...Es sei nicht mit dem Grundgesetz vereinbar, dass seit Anfang 2007 die ersten 20 Kilometer zwischen Wohnort und Arbeitsstätte nicht mehr steuerlich abgesetzt werden könnten, sagte der Vorsitzende Richter des 6. Senats, Hans-Joachim Kanzler, am Mittwoch in München. Die Ungleichbehandlung von Nah- und Fernpendlern sei nicht gerechtfertigt..."
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Die Folge davon wird sein, dass demnächst auch Fernpendler kein Geld mehr vom Staat bekommen.
Ausserdem ist die Subventionierung von Pendlern durch den Staat eine Ungleichbehandlung gegenüber Leuten, die extra umgezogen sind, um näher an ihrem Arbeitsplatz zu wohnen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 33.143.644 von Blue Max am 23.01.08 15:35:30Tja ... sollte die Pendlerpauschale fallen ( was ich nicht glaube )
dann lohnt sichs für meine Freundin nicht mehr zu Arbeiten und meine
süsse kann nicht Umziehen wegen mir und ich kann nicht wegen meinen
Job
ergo hat die Gesellschafft eine Arbeitslose mehr .... und nu ?
dann lohnt sichs für meine Freundin nicht mehr zu Arbeiten und meine
süsse kann nicht Umziehen wegen mir und ich kann nicht wegen meinen
Job
ergo hat die Gesellschafft eine Arbeitslose mehr .... und nu ?
Antwort auf Beitrag Nr.: 33.143.857 von kokabara am 23.01.08 15:47:31#13
"..meine süsse kann nicht Umziehen wegen mir ..."
Seiner Freundin den Umzug zu verbieten verstösst gegen das Antidiskriminierungsgesetz und gehört hart bestraft...
"..meine süsse kann nicht Umziehen wegen mir ..."
Seiner Freundin den Umzug zu verbieten verstösst gegen das Antidiskriminierungsgesetz und gehört hart bestraft...
Antwort auf Beitrag Nr.: 33.143.644 von Blue Max am 23.01.08 15:35:30Die Folge davon wird sein, dass demnächst auch Fernpendler kein Geld mehr vom Staat bekommen.
Es geht in dem Verfahren in erster Linie darum, ob die Fahrtkosten des Arbeitnehmers dessen Leistungsfähigkeit mindert oder es sich dabei um private Aufwendungen handelt.
Nach Ansicht des BFH müssen die Fahrtkosten die einkommensteuerliche Bemessungsgrundlage mindern. Sofern das Bundesverfassungsgericht diesselbe Auffassung vertreten sollte, wäre es ein Verstoß gegen das Grundgesetz, wenn man die Fahrtkosten nicht mehr steuerlich absetzen könnte.
siehe auch:
"Der Senat sei vielmehr der Auffassung, dass der Weg zur Arbeit nicht wie in der Neuregelung vorgesehen privat sei, sondern beruflich, fügte Kanzler hinzu."
Es geht in dem Verfahren in erster Linie darum, ob die Fahrtkosten des Arbeitnehmers dessen Leistungsfähigkeit mindert oder es sich dabei um private Aufwendungen handelt.
Nach Ansicht des BFH müssen die Fahrtkosten die einkommensteuerliche Bemessungsgrundlage mindern. Sofern das Bundesverfassungsgericht diesselbe Auffassung vertreten sollte, wäre es ein Verstoß gegen das Grundgesetz, wenn man die Fahrtkosten nicht mehr steuerlich absetzen könnte.
siehe auch:
"Der Senat sei vielmehr der Auffassung, dass der Weg zur Arbeit nicht wie in der Neuregelung vorgesehen privat sei, sondern beruflich, fügte Kanzler hinzu."
Die Bundesregierung mit ihrem Pippi-Langstrumpf-Prinzip.
Ich mach mir die Welt, wie sie mir gefällt.
Auszug aus einer Pressemitteilung der Bundesregierung zu dem BFH-Urteil
"Der Bundesfinanzhof ist der Auffassung der Bundesregierung nicht gefolgt, dass die Neuregelung der Entfernungspauschale verfassungsgemäß ist. ...
...Die vom Bundesfinanzhof vorgetragenen Gründe für seine heutige Entscheidung sind nicht überzeugend. Die Bundesregierung hat keinen Anlass, an der Verfassungsmäßigkeit der Abschaffung der Pendlerpauschale zu zweifeln..."
http://www.bundesfinanzministerium.de/cln_01/nn_82/DE/Aktuel…
Ich mach mir die Welt, wie sie mir gefällt.
Auszug aus einer Pressemitteilung der Bundesregierung zu dem BFH-Urteil
"Der Bundesfinanzhof ist der Auffassung der Bundesregierung nicht gefolgt, dass die Neuregelung der Entfernungspauschale verfassungsgemäß ist. ...
...Die vom Bundesfinanzhof vorgetragenen Gründe für seine heutige Entscheidung sind nicht überzeugend. Die Bundesregierung hat keinen Anlass, an der Verfassungsmäßigkeit der Abschaffung der Pendlerpauschale zu zweifeln..."
http://www.bundesfinanzministerium.de/cln_01/nn_82/DE/Aktuel…
Antwort auf Beitrag Nr.: 33.141.962 von ecevit am 23.01.08 13:43:41Und das nur auf den Entfernungs-km, aber man fährt hin und zurück!
Antwort auf Beitrag Nr.: 33.140.615 von Red_Eileen am 23.01.08 11:47:57besser kann man es nicht sagen
cura
cura
Pendlerpauschale streichen .... basta ... wer viel fährt soll auch viel zahlen !!!!
Antwort auf Beitrag Nr.: 33.140.570 von Sybilla am 23.01.08 11:44:31#1
Mal wieder ein SPD-Gesetz, dass gegen die Verfassung verstösst. Nichts neues also...
Mal wieder ein SPD-Gesetz, dass gegen die Verfassung verstösst. Nichts neues also...
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