Praktikum in England - Wohnsitz/ Steuern? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 21.02.08 11:26:51 von
neuester Beitrag 22.02.08 15:15:07 von
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Meine Tochter (Architekturstudentin) tritt demnächst ein 1/2-jähriges Praktikum in England an und erhält dafür eine recht ordentliche monatliche Vergütung durch das dortige Architekturbüro.
Meine Frage: Ist eine Ummeldung des Wohnsitzes erforderlich und wo bzw. auf welche Weise erfolgt die Versteuerung ihres (vorübergehenden) Einkommens?
Wäre nett, wenn uns Forumteilnehmer mit Erfahrungen auf diesem Gebiet weiterhelfen könnten.
Perry
Meine Frage: Ist eine Ummeldung des Wohnsitzes erforderlich und wo bzw. auf welche Weise erfolgt die Versteuerung ihres (vorübergehenden) Einkommens?
Wäre nett, wenn uns Forumteilnehmer mit Erfahrungen auf diesem Gebiet weiterhelfen könnten.
Perry
Das Einkommen muß entweder in England oder in Deutschland versteuert werden; das hängt davon ab, ob man sich während des Steuerjahres überwiegend in England oder in Deutschland aufhält. Kleine Komplikation: in England läuft das Steuerjahr von April zu April.
Vermutlich ist es einfacher, das Einkommen in England zu versteuern. Der Steuersatz ist möglicherweise auch geringer. Allerdings kann man in England nicht viel von der Steuer absetzen.
Englische Steuern ausrechnen: http://www.listentotaxman.com/
Falls außerdem noch eine deutsche Steuererklärung anfällt, muß das englische Einkommen angegeben werden, wird aber selbst nicht nochmal versteuert - nur der Steuersatz erhöht sich.
Vermutlich ist es einfacher, das Einkommen in England zu versteuern. Der Steuersatz ist möglicherweise auch geringer. Allerdings kann man in England nicht viel von der Steuer absetzen.
Englische Steuern ausrechnen: http://www.listentotaxman.com/
Falls außerdem noch eine deutsche Steuererklärung anfällt, muß das englische Einkommen angegeben werden, wird aber selbst nicht nochmal versteuert - nur der Steuersatz erhöht sich.
Antwort auf Beitrag Nr.: 33.433.609 von cktest am 21.02.08 11:42:07also in Deutschland ist sie in dem Jahr des Aufenthaltes nur dann steuerpflichtig wenn sie mehr als die Hälfte auch hier wohnt. Am besten sie wohnt 184 Tage in England, dann ist sie in Deutschland in dem Jahr nicht steuerpflichtig....
gruß Vorstopper
gruß Vorstopper
#2 + #3
heißt das, eine Ummeldung des Wohnsitzes ist nicht erforderlich.
heißt das, eine Ummeldung des Wohnsitzes ist nicht erforderlich.
#4 war eigentlich als Frage gemeint.
Der Grundsatz, dort Steuern zu zahlen, wo man wohnt, ist ja relativ bekannt (aktuelle Diskussion zur Auswanderung der Promis...). Mir gings halt um die Frage, in wie weit meine Tochter tätig werden muss (Wohnsitz ummelden, neue Steuerkarte beantragen u.s.w.). Vielleicht weiß jemand dazu etwas!?
Danke jedenfalls für euere Antworten, Vorstopper und cktest.
P.
Der Grundsatz, dort Steuern zu zahlen, wo man wohnt, ist ja relativ bekannt (aktuelle Diskussion zur Auswanderung der Promis...). Mir gings halt um die Frage, in wie weit meine Tochter tätig werden muss (Wohnsitz ummelden, neue Steuerkarte beantragen u.s.w.). Vielleicht weiß jemand dazu etwas!?
Danke jedenfalls für euere Antworten, Vorstopper und cktest.
P.
Antwort auf Beitrag Nr.: 33.440.546 von perry2 am 21.02.08 20:15:51also am besten mit dem FA im Vorfeld absprechen. Bei mir geben die immer sehr gute Auskünfte, denn das was sie wollen, brauchen, etc. ist dann eh das notwendige ...die geben auch gerne Auskunft.
gruß Vorstopper
gruß Vorstopper
In England gibt's meines Wissens keine Lohnsteuerkarten. Ich selbst bin dort bei einer Uni beschäftigt - die ziehen die Steuern vor der Gehaltsauszahlung ein. Ich habe aber keine Ahnung, wie das in einem Architekturbüro laufen würde.
Trotz meiner Tätigkeit in England habe ich auch noch einen deutschen Wohnsitz. Auf die Versteuerung meines Einkommens hat das keinen Einfluß. Für die Versteuerung von Kapitaleinkünften würde mglw. anderes gelten.
Trotz meiner Tätigkeit in England habe ich auch noch einen deutschen Wohnsitz. Auf die Versteuerung meines Einkommens hat das keinen Einfluß. Für die Versteuerung von Kapitaleinkünften würde mglw. anderes gelten.
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