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    Verlust der Eigenheimzulage? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 04.03.08 14:38:37 von
    neuester Beitrag 05.03.08 08:42:40 von
    Beiträge: 4
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      Avatar
      schrieb am 04.03.08 14:38:37
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo liebe Fachleute,
      meine Lebensgefährtin und ich besitzen jeweils ein Haus und wir bekommen jeweils die Eigenheimzulage und das Baukindergeld, da 2002 und 2005 gekauft wurde. Da wir planen zusammenzuziehen, das jeweilige Objekt aber nicht in Frage kommt, planen wir entweder ein neues Haus zu kaufen/bauen und die beiden bestehenden Objekte zu vermieten, oder zu verkaufen.
      Meine Frage. Bei Vermietung der bestehenden Objekte würde doch sicher die EHZ wegfallen, oder?? Kann ich diese auf das neue zu kaufende Haus (Restlaufzeiten der EHZ) übertragen/mitnehmen??? Gibt es sonstwie eine Möglichkeit die EHZ noch zu erhalten?
      Bei Verkauf der Objekte wie verhält es sich da?
      Vielen Dank im vorhinein für eure Gedanken dazu.
      Gruß
      aus
      der
      Hauptstadt
      Avatar
      schrieb am 04.03.08 14:42:35
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.544.856 von tandris123 am 04.03.08 14:38:37Bei Vermietung des Objektes fällt die Eigenheimzulage vom Jahr der Erstvermietung an weg. Also Mievertrag 1.12.2007 = komplette Rückzahlung der EHZ für 2007.

      Man kann die Restjahre der EHZ auf ein Folgeobjekt übetragen, wobei Du das in Eurem Fall mal mit dem Finanzamt klären solltest, wie das mit der Übertragung von 2 getrennten Alt-Ansprüchen aussieht.

      Art
      Avatar
      schrieb am 04.03.08 17:27:40
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.544.905 von Art Bechstein am 04.03.08 14:42:35Man kann die Restjahre der EHZ auf ein Folgeobjekt übetragen, wobei Du das in Eurem Fall mal mit dem Finanzamt klären solltest, wie das mit der Übertragung von 2 getrennten Alt-Ansprüchen aussieht.

      Das geht/ging früher, wenn das neue Objekt mit zwei Wohneinheiten ausgewiesen werden kann.
      Avatar
      schrieb am 05.03.08 08:42:40
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.544.905 von Art Bechstein am 04.03.08 14:42:35Diese Aussage stimmt so nicht. Um Anspruch auf die Eigenheimzulage zu haben, braucht man (theoretisch) die Immobilie nur einen Tag im Jahr selbst bewohnt zu haben. Deshalb Mietvertag z.B. erst im Februar des Folgejahres schließen. So bekommt man noch die komplette Eigenheimzulage für das ganze Jahr. Ich habe dies jedenfalls damals so gemacht und dies hat auch problemlos funktioniert.

      Ansonsten ist ein Verkauf hinsichtlich der Eigenheimzulage kein Problem. Und selbstgenutzte Immobilien sind beim Verkauf auch steuerfrei.

      Die Altansprüche auf ein neues Objekt zu übertragen geht meiner Meinung nach nicht mehr. Aber da sollte man sich wirklich noch einmal beim Finanzamt erkundigen.


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