Wirecard - Top oder Flop (Seite 666)
eröffnet am 01.05.08 15:13:34 von
neuester Beitrag 01.05.24 18:36:58 von
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Antwort auf Beitrag Nr.: 64.306.538 von gggold am 06.07.20 14:11:43
Aber Danke, dass Du mich darauf hinweist, dass ich hier im Forum so etwas nicht voraussetzen darf und mich an das Niveau hier nivellierend anpassen muß.
Dann also für Dich nochmals. Kann sowohl für 2017 als auch für 2018 eine Fahrlässigkeit nachgewiesen werden gilt jeweils die 4 Mio. € als Obergrenze.
und ich rechne das auch gleich für Dich aus: 2 x 4 Mio. € = 8 Mio. €.
Bei 8 Mrd. Schaden (ca. 4 Mrd. Gläubiger und nochmals 4 Mrd. Aktionäre) also pro 1000 € Schaden nun 1 € anstatt nur 50 Cent.
zufrieden jetzt?
Lieber gggold; es steht so im Gesetz. Die Beschränkung auf 4 Mio.
Natürlich pro Vergehen bzw. fahrlässig erstellten Testat. Ein bisschen Kontext habe ich schon vorausgesetzt.Aber Danke, dass Du mich darauf hinweist, dass ich hier im Forum so etwas nicht voraussetzen darf und mich an das Niveau hier nivellierend anpassen muß.
Dann also für Dich nochmals. Kann sowohl für 2017 als auch für 2018 eine Fahrlässigkeit nachgewiesen werden gilt jeweils die 4 Mio. € als Obergrenze.
und ich rechne das auch gleich für Dich aus: 2 x 4 Mio. € = 8 Mio. €.
Bei 8 Mrd. Schaden (ca. 4 Mrd. Gläubiger und nochmals 4 Mrd. Aktionäre) also pro 1000 € Schaden nun 1 € anstatt nur 50 Cent.
zufrieden jetzt?
Antwort auf Beitrag Nr.: 64.306.472 von Synercon am 06.07.20 14:06:53
Das ist ja toll dass du die Wahrscheinlichkeit einschätzen kannst ob das vor Gericht hält oder nicht. Ein echtes Orakel. Ich wollte hier mal was aus der Praxis beitragen anstatt ihr einfach nur Dogmen zu verbreiten so wie du. Bin schon wieder weg, das ist zu anstrengend hier.
Zitat von Synercon: Sehr wahrscheinlich ist es nicht. daher habe ich auch schon oft gepostet: Schließt Euch einer Sammelklage auf Erfolgsbasis an. Viel Geld an Anwälte zahlen würde ich nicht empfehlen.
Es gewinnt auch nahezu wöchentlich jemand im Lotto viele Millionen. unmöglich ist gar nichts. Als Geldanlage und Geschäftsmodell würde ich Lotto-Spielen dennoch nicht empfehlen.
Aber Ihr seid hoffentlich alles erwachsene und mündige Menschen. Auch wenn viele postings hier daran Zweifel aufkommen lassen. Viel Erfolg!
Das ist ja toll dass du die Wahrscheinlichkeit einschätzen kannst ob das vor Gericht hält oder nicht. Ein echtes Orakel. Ich wollte hier mal was aus der Praxis beitragen anstatt ihr einfach nur Dogmen zu verbreiten so wie du. Bin schon wieder weg, das ist zu anstrengend hier.
Antwort auf Beitrag Nr.: 64.306.001 von Synercon am 06.07.20 13:32:17
das ist so nicht richtig!!!!
immer und immer wieder hast du folgendes geschrieben....
hier mal beispielhaft....159358
" In Deutschland ist die Haftung des Wirtschaftsprüfers in § 323 HGB geregelt. Die Haftung ist jedoch nicht unbegrenzt, sondern bei Fahrlässigkeit auf maximal 4 Mio. € beschränkt!!! Der Grad der Fahrlässigkeit spielt hier keine Rolle!!!!!! Nur wenn ein Vorsatz vorliegt und bewiesen werden kann, haftet EY unbegrenzt. Ansonsten immer nur bis zu 4 Mio. €. Egal was poster hier meinen oder philosophieren! Das ist in Stein gemeiselt bis das Gesetz geändert wird. § 323 Abs. 2 HGB sieht eine Beschränkung der Haftung von Prüfern, den an der Prüfung mitwirkenden gesetzlichen Vertretern einer Prüfungsgesellschaft sowie den Gehilfen des Prüfers auf 1 Million Euro vor, wenn die ersatzpflichtige Person fahrlässig gehandelt hat. Bei der Prüfung von Aktiengesellschaften, die Aktien mit amtlicher Notierung ausgegeben haben, erhöht sich diese Haftungsgrenze auf 4 Millionen Euro."
Wirecard - Top oder Flop | wallstreet-online.de - Vollständige Diskussion unter:
https://www.wallstreet-online.de/diskussion/1140904-159351-1…
4 mio € (als obergenze)max. mögliche forderung - das war dein gebetsmühlenatig wiederholtes credo ..keine rede von je abrechnungsperiode etc...
so viel zu deiner oben getroffenen aussage in allen posting schrieb ich....
nein - erst seid heute nachdem du mehrfach darauf aufmerksam gemacht worden bist das die
4 mio € für jede abrechnungsperiode separat zu sehen sind bei fahrlässigem verschulden
hast du dich korrigiert und gleichzeitig behauptest du kackfrech du hättest ja natürlich immer schon von 4 mio € je abrechnungsperiode geschrieben...
sorry aber das ist halt schlichtweg unwahr!!!!
Zitat von Synercon:Zitat von gggold: ...
ah da schau her ... ein erster kleiner schritt...immerhin
man soll die hoffnung ja nie aufgeben einsicht ist der erste schritt zur besserung....
den nonsens den du permanent verzapft hast von der maximalhaftung in höhe von 4 mio bei fahrlässigkeit können wir ja dann endlich mal abhaken
und ob nun ey fahrlässig oder mit wenigstens bedingtem vorsatz gehandelt hat...
werden entweder die verfahren klären oder es wird sich zumindest aus dem vergleich
zudem es mutmasslich kommen wird ablesen lassen.
die bewispflicht für bedingten vorsatz von ey liegt beim kläger.
und hierfür muss der kläger nachweisen das es zu kollusivem zusammenwirken
zwischen angestellten und organen von wirecard und ey gekommen ist.
die verantwortung von ey beschränkt sich hier übrigens nicht nur auf das eigene handeln.
auch das verschulden aller anderen mit der prüfung befasster personen muss sich ey dabei
übrigens zurechnen lassen....
solche personen sind u.a. von ey hinzugezogene sachverständige, berichtkritiker, berichtsfertiger,
prüfer und prüfungsassistenten u.s.w.
scholz hatte sicherlich einen recht aktuellen kenntnisstand der ermittlungen
als er unlängst von sich gab..."wir kennen erst die spitze des eisbergs "...
und damit hat er wohl leider sicher recht...
daher ist es m.e. absolut unseriös felsenfest zu behaupten man könne heute schon ausschliessen das
geschädigte durch klageverfahren einen erheblichen teil ihrer erlittenen verlust zurückerhalten könnten...
ob und wieviel sie zurückerhalten könnten lässt sich schlichtweg heute noch nicht wirklich gesichert beurteilen.
Ihr pickt Euch entweder nur immer teile raus und seid nicht in der Lage sinnerfassend zu lesen.
In allen postings schrieb ich:
Bei Fahrlässigkeit (egal welcher Grad) ist die Haftung pro fahrlässig erstellten Testat mit 4 Mio. durch das HGB beschränkt. Kann man 2017 und 2018 Fahrlässigkeit nachweisen wären das maximal 8 Mio. €. Kann man nur bei einem Jahr Fahrlässigkeit nachweisen, sind es die 4 Mio. €
Will man EY darüber hinaus Schadensersatzpflichtig machen, muss man einen Vorsatz nachweisen.
Das habe ich hier schon zig mal mit den genauen Bestimmungen gepostet und Leute wie Du haben es permanent mit hanebüchenen Argumenten bestritten.
das ist so nicht richtig!!!!
immer und immer wieder hast du folgendes geschrieben....
hier mal beispielhaft....159358
" In Deutschland ist die Haftung des Wirtschaftsprüfers in § 323 HGB geregelt. Die Haftung ist jedoch nicht unbegrenzt, sondern bei Fahrlässigkeit auf maximal 4 Mio. € beschränkt!!! Der Grad der Fahrlässigkeit spielt hier keine Rolle!!!!!! Nur wenn ein Vorsatz vorliegt und bewiesen werden kann, haftet EY unbegrenzt. Ansonsten immer nur bis zu 4 Mio. €. Egal was poster hier meinen oder philosophieren! Das ist in Stein gemeiselt bis das Gesetz geändert wird. § 323 Abs. 2 HGB sieht eine Beschränkung der Haftung von Prüfern, den an der Prüfung mitwirkenden gesetzlichen Vertretern einer Prüfungsgesellschaft sowie den Gehilfen des Prüfers auf 1 Million Euro vor, wenn die ersatzpflichtige Person fahrlässig gehandelt hat. Bei der Prüfung von Aktiengesellschaften, die Aktien mit amtlicher Notierung ausgegeben haben, erhöht sich diese Haftungsgrenze auf 4 Millionen Euro."
Wirecard - Top oder Flop | wallstreet-online.de - Vollständige Diskussion unter:
https://www.wallstreet-online.de/diskussion/1140904-159351-1…
4 mio € (als obergenze)max. mögliche forderung - das war dein gebetsmühlenatig wiederholtes credo ..keine rede von je abrechnungsperiode etc...
so viel zu deiner oben getroffenen aussage in allen posting schrieb ich....
nein - erst seid heute nachdem du mehrfach darauf aufmerksam gemacht worden bist das die
4 mio € für jede abrechnungsperiode separat zu sehen sind bei fahrlässigem verschulden
hast du dich korrigiert und gleichzeitig behauptest du kackfrech du hättest ja natürlich immer schon von 4 mio € je abrechnungsperiode geschrieben...
sorry aber das ist halt schlichtweg unwahr!!!!
Antwort auf Beitrag Nr.: 64.306.214 von Synercon am 06.07.20 13:49:14
Dann überließ das doch .
Wie es einer hier im Thread geschildert hat und ich auch schon mal erklärte war Wirecard von
Anfang an eine Totgeburt !Denn niemand kann mit den Großen der Zahlungskarten an denen
sich die meisten Banken und namhafte große Unternehmen angeschlossen konkurieren !
Die Braun und Co. hatten konnten vor allem nicht das nötige Kapital haben um es leistungs-
fähig zu machen ,das Geld kam herein und ging wieder raus !
Und was dann noch abgezweigt wurde wissen wir nicht genau !
Zitat von Synercon: Wieder einmal mehr sehr viele Kraftausdrücke und so wenig Inhalt.
Dann überließ das doch .
Wie es einer hier im Thread geschildert hat und ich auch schon mal erklärte war Wirecard von
Anfang an eine Totgeburt !Denn niemand kann mit den Großen der Zahlungskarten an denen
sich die meisten Banken und namhafte große Unternehmen angeschlossen konkurieren !
Die Braun und Co. hatten konnten vor allem nicht das nötige Kapital haben um es leistungs-
fähig zu machen ,das Geld kam herein und ging wieder raus !
Und was dann noch abgezweigt wurde wissen wir nicht genau !
Antwort auf Beitrag Nr.: 64.305.845 von SAUBAERDERECHTE am 06.07.20 13:15:55Ich verstehe die Aussage nicht, die hinter diesem Post steckt. 😉
Mir ist bewusst, dass in Deutschland die meisten mit Girocard und nicht Kreditkarte bezahlen.
Wobei das auch nicht stimmt. Denn Bargeld ist immer noch die erste Wahl des Deutschen. (Corona mag das temporär geändert haben)
Ich bezahle viel mit Kreditkarte, was das jetzt mit Hipp sein zu tun hat. 🤷♂️
Also ich fühl nicht deshalb jetzt nicht hipp, besser, anders oder sonst was wie jemand der nicht mit Kreditkarte zahlt...
Dennoch ist die von Boon bereitgestellte Kreditkarte mit sehr vielen Diensten kompatibel.
Das der Prozentsatz der Menschen die mit ihrem Handy, ihrer Uhr oder sonst was bezahlen sehr sehr gering ist, ist mir auch bewusst.
Mir ist bewusst, dass in Deutschland die meisten mit Girocard und nicht Kreditkarte bezahlen.
Wobei das auch nicht stimmt. Denn Bargeld ist immer noch die erste Wahl des Deutschen. (Corona mag das temporär geändert haben)
Ich bezahle viel mit Kreditkarte, was das jetzt mit Hipp sein zu tun hat. 🤷♂️
Also ich fühl nicht deshalb jetzt nicht hipp, besser, anders oder sonst was wie jemand der nicht mit Kreditkarte zahlt...
Dennoch ist die von Boon bereitgestellte Kreditkarte mit sehr vielen Diensten kompatibel.
Das der Prozentsatz der Menschen die mit ihrem Handy, ihrer Uhr oder sonst was bezahlen sehr sehr gering ist, ist mir auch bewusst.
Antwort auf Beitrag Nr.: 64.306.340 von Gib2020 am 06.07.20 13:58:39
Es gewinnt auch nahezu wöchentlich jemand im Lotto viele Millionen. unmöglich ist gar nichts. Als Geldanlage und Geschäftsmodell würde ich Lotto-Spielen dennoch nicht empfehlen.
Aber Ihr seid hoffentlich alles erwachsene und mündige Menschen. Auch wenn viele postings hier daran Zweifel aufkommen lassen. Viel Erfolg!
Niemand sagt das. Natürlich kann man auch darauf hoffen, dass bei WDI alles anders sein wird.
Sehr wahrscheinlich ist es nicht. daher habe ich auch schon oft gepostet: Schließt Euch einer Sammelklage auf Erfolgsbasis an. Viel Geld an Anwälte zahlen würde ich nicht empfehlen.Es gewinnt auch nahezu wöchentlich jemand im Lotto viele Millionen. unmöglich ist gar nichts. Als Geldanlage und Geschäftsmodell würde ich Lotto-Spielen dennoch nicht empfehlen.
Aber Ihr seid hoffentlich alles erwachsene und mündige Menschen. Auch wenn viele postings hier daran Zweifel aufkommen lassen. Viel Erfolg!
Antwort auf Beitrag Nr.: 64.306.196 von HansSchneider am 06.07.20 13:46:44Kann man dieses Fingerhäkeln zwischen zwei Usern vielleicht einstellen? Es nervt. Zur Sache.: Ich sehe es genauso wie Synercon, was die Voraussetzungen für den Schadenersatz angeht. Ja, er hat mich auch schon öfter genervt, aber wenn ich damals auf ihn gehört hätte, wären mir einige Verluste erspart geblieben.
Ansonsten sollte man vielleicht auch Mal andere Meinungen akzeptieren, auch wenn man sie nicht teilt. Manchmal haben andere sogar Recht mit ihrer Einschätzung
Ansonsten sollte man vielleicht auch Mal andere Meinungen akzeptieren, auch wenn man sie nicht teilt. Manchmal haben andere sogar Recht mit ihrer Einschätzung
Antwort auf Beitrag Nr.: 64.306.310 von Gib2020 am 06.07.20 13:56:49
Danke - mal was fundiertes aus dem reellen Wirtschaftsleben und nicht grobe Schätzungen aus einer Befindlichkeit heraus.
Zitat von Gib2020: https://openjur.de/u/635428.html
LG Hamburg zur Unwirksamkeit einer Haftungsbeschränkung bei grober Fahrlässigkeit eines WP. Ist vermutlich für viele hier zu viel Text. In der Sache sehr lesenswert, es geht unter anderem um Saldenbestätigungen.
Kurzum: es ist überhaupt nicht gesagt dass ein Gericht eine Haftungsbeschränkung - falls man EY grobe Fahrlässigkeit attestiert - für wirksam erachtet.
Danke - mal was fundiertes aus dem reellen Wirtschaftsleben und nicht grobe Schätzungen aus einer Befindlichkeit heraus.
Leider sehe ich auch keine Möglichkeit die Verluste gegen wen auch immer geltend zu machen. Das Ganze hat mir aber gezeigt, daß das ganze Kontrollsystem keinen Schuss Pulver wert ist. Ich frage mich was das Alles dann soll, wenn man nicht mal solch einen, im Nachhinein ja vollkommen offensichtlichen, Betrug nicht bemerkt und lustig testiert ??? Dann lasst doch den Blödsinn. Dann weiss zumindest jeder Anleger, daß er betrogen werden kann. Menschen die auf eine vernünftige Kontrolle vertraut haben, sind doch hier die Gelackmeierten. Wir reden hier doch nicht über eine russische Minenklitsche sonder über eine DAX-Wert. War für mich völlig unmöglich nach all den Skandalen davor. Ich wurde eines Besseren belehrt. Ich habe mein Geld abgeschrieben.
Antwort auf Beitrag Nr.: 64.306.001 von Synercon am 06.07.20 13:32:17Aha. Und wer sagt dass das am Ende vor Gericht tatsächlich so ist? Kann sein, kann auch nicht sein. Der Fall WDI ist in vielerlei Hinsicht einzigartig.
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