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    Krankenversicherung bei Selbständigen absetzbar - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 23.05.08 10:19:54 von
    neuester Beitrag 24.05.08 09:36:31 von
    Beiträge: 7
    ID: 1.141.476
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      Avatar
      schrieb am 23.05.08 10:19:54
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,

      kann man als Selbständiger in der Einkommensteuererklärung Krankenversicherungskosten in Höhe 35000 als Sonderausgabe
      angeben (Zeile 63)

      Oder gibt es einen Höchstbetrag, den man eintragen.

      vielen Dank
      Gruß
      Avatar
      schrieb am 23.05.08 10:38:49
      Beitrag Nr. 2 ()
      Das geht natürlich nıcht. Eine private Krankenversıcherung gehört ın der Steuererklaerung unter dıe Rubrık Vorsorgeaufwendungen....Wıe auch die prıvate Altersvorsorge....Haftpflıchtversıcherung etc....Meınes Wıssens ıst dıe Absetzbarkeıt begrenzt und darf ca. 12000 Euro ım Jahr nıcht übersteıgen.
      Avatar
      schrieb am 23.05.08 10:49:23
      Beitrag Nr. 3 ()
      Hallo,

      schitte
      zum Formular Einkommensteuererklärung:
      ich habe es in Zeile 63 der Sonderausgaben eingetragen:
      -freiwillige Versicherungen in den gesetzlichen Rentenversicherungen und zu den beruffsständischen Versorgungseinrichtungen...eingetragen

      ist ds ok??

      oder muss man die Krankenversicherungsbeiträge in Zeile 71 eintragen
      - freiwillige Versicherungen gegen Arbeitslosigkeit, Erwerbs- u. Berufsunfähigkeitsversicherungen, Kranken- u. Pflegeversicherungen

      danke nochmals
      Avatar
      schrieb am 23.05.08 10:55:22
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.157.104 von Vandal am 23.05.08 10:38:49...wobei zu berücksichtigen ist, dass das Bundesverfassungsgericht mit Beschluß vom 13.02.2008 (2 BvL 1/06) festgestellt hat, dass die Beschränkung der Abzugsmöglichkeit von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen in der gegenwärtig praktizierten Form mit dem Grundgesetz nicht vereinbar ist. Der Gesetzgeber ist verpflichtet, spätestens mit Wirkung vom 1.1.2010 eine Neuregelung zu treffen. Bis zu diesem Zeitpunkt bleiben die betreffenden einkommensteuerlichen Vorschriften sowie der Nachfolgeregelungen weiter anwendbar.

      Grüße
      NmA
      Avatar
      schrieb am 23.05.08 18:42:28
      Beitrag Nr. 5 ()
      Die Beiträge zur privaten Krankenversicherung sind einzutragen bei den "freiwilligen Versicherungen gegen Arbeitslosigkeit, Erwerbs- und Berufsunfähigkeitsversicherungen, Kranken- und Pflegeversicherungen". Eintragen kannst du auch 35.000,00 EUR, steuerlich berücksichtigt wird aber nur ein kleiner Teil davon.

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      Avatar
      schrieb am 23.05.08 18:44:22
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.157.264 von NiemehrArm am 23.05.08 10:55:22Der Betrag von 35.000 EUr erscheint mir aber extrem hoch, das sind ja 3000 EUR/Monat. Eine gesetzliche KV wäre günstiger.
      Avatar
      schrieb am 24.05.08 09:36:31
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.161.697 von NATALY am 23.05.08 18:44:22Vermute mal ein Tippfehler eine NULL zuviel, dann könnte es hinkommen.


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