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    Verluste nach GmbH Gründung - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 09.09.08 11:10:06 von
    neuester Beitrag 10.09.08 06:56:05 von
    Beiträge: 15
    ID: 1.144.089
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      schrieb am 09.09.08 11:10:06
      Beitrag Nr. 1 ()
      Wer kennt sich aus?

      Nach Gründung/Kauf einer GmbH ergeben sich gemäß Businessplan in den ersten beiden Jahren Verluste, die größer sind, als das Eigenkapital. Muss die Firma Insolvenz anmelden, auch wenn genügend Liquidität da ist, um im dritten Jahr planmäßig Break even zu erreichen?
      Avatar
      schrieb am 09.09.08 11:18:51
      Beitrag Nr. 2 ()
      :confused:
      Nein. Kommt darauf an, wer die kreditgeber sind. Vermutlich wird die gmbh von den gründern selber finanziert. Ansonsten wird sich jeder vorsichtige geldgeber einer gmbh ohnehin durch z.b. grundschulden o.ä. im privatvermögen der gründer absichern.

      Viel glück und erfolg...
      Avatar
      schrieb am 09.09.08 11:19:15
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.034.058 von hiskia am 09.09.08 11:10:06insolvent bist du wenn du nicht mehr zahlungsfähig bist.Privat oder als GmbH.
      Avatar
      schrieb am 09.09.08 11:52:14
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.034.058 von hiskia am 09.09.08 11:10:06Das Gesetz ist eindeutig:

      Bei Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit besteht die Pflicht zur Anmeldung der Insolvenz.
      Vom Eintritt des Ereignisses an (bzw. von ihrer Kenntnisnahme an) hat der Geschäftsführer 21 Tage Zeit, den Zustand zu überwinden. Gelingt es ihm in dieser Frist nicht, muss er anmelden oder nimmt strafrechtliche Konsequenzen in Kauf.

      Eine Überschuldung liegt nicht zwangsläufig vor, wenn Verluste gemacht werden. Sie könnte z.B. auch durch stille Reserven kompensiert werden (z.B. nicht aktivierte Eigenleistungen oder Reserven im ausgewiesenen Anlagevermögen).

      Bei Gründungen handelt es sich oft um einen Ritt auf der Rasierklinge, weil zwar Werte geschaffen werden, diese aber erst später realisiert werden. Insofern verdient die Situation immer ein genaueres Hinsehen, ggf. muss das Eigenkapital - u.U. auch nur vorübergehend z.B. durch Gesellschafterdarlehen mit Rangrücktritt - aufgestockt werden.
      Avatar
      schrieb am 09.09.08 11:53:27
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.034.195 von zocklany am 09.09.08 11:19:15falsch, das gilt nur für Personengesellschaften (außer GmbH & Co KG)

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      schrieb am 09.09.08 11:56:32
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.034.189 von Nannsen am 09.09.08 11:18:51auch falsch

      private Sicherheiten können die Zahlungsunfähigkeit verhindern, die Überschuldung berührt das aber nicht.
      Avatar
      schrieb am 09.09.08 11:57:58
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.034.195 von zocklany am 09.09.08 11:19:15Kreditgeber sind Hausbank und KfW.

      Nach GmbH Recht ist die 'Insolvenz' nicht abhängig von der Zahlungsfähigkeit, sondern davon, ob Verluste einen bestimmten Anteil, ich glaube 50%, vom Eigenkapital überschreiten. Meine Frage zielt dahin: wie wird das in der Praxis gehandhabt?, da ich davon ausgehe, dass es doch sicherlich einige Firmen gibt, die mit einer geringen Eigenkapitalquote unterwegs sind und sich fremd finanzieren.
      Avatar
      schrieb am 09.09.08 12:11:32
      Beitrag Nr. 8 ()
      :confused:

      Ich war während meiner ersten gründungsjahre leider auch vorübergehend massiv überschuldet.

      Einen konkurs habe ich u.a. durch kreative buchführung verhindert und indem z.b. forderungen oder provisionen erfunden wurden.

      Voraussetzung sind u.a. gute geschäftsfreunde, die zum richtigen zeitpunkt gerne ihre gewinne durch gefakte zahlungsverpflichtungen oder provisionen verringern wollten. Auf dauer ist dies natürlich nicht möglich, weil irgendwann diese forderungen und verpflichtungen wieder aufgelöst werden müssen. Ich hatte jedoch niemals eine sekunde an einen konkurs in erwägung gezogen, weil es noch unzählige andere möglichkeiten gibt, dies bis zum erreichen von realen gewinnen zu vermeiden.

      Deshalb nicht gleich den mut verlieren.
      Avatar
      schrieb am 09.09.08 13:29:59
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.034.713 von hiskia am 09.09.08 11:57:58Die 50% Regel hat einen anderen Zusammenhang: Der GF ist verpflichtet die Gesellschafter einer KG über den Verlust von 50% des EK in Kenntnis zu setzten.

      Überschuldung heißt ganz einfach: Das Vermögen ist geringer als die Verbindlichkeiten. Ist das der Fall, ist das EK verbraucht.

      Ein Überschuldungsstatus bewertet aber nicht nach Buchwerten sondern nach tatsächlichem Wert (Verkehrswert)

      In der Praxis wird das so gehandhabt, dass man hier oft optimistisch ist:
      a) Man ist sicher, die Phase der Überchuldung bald zu überstehen (insbesondere in der Gründungsphase). Wenn das gelingt, ist es o.k.(Ist die Überschuldung einmal beseitigt git es übrigens rückwirkend auch keine strafrechtlichen Konsequenzen).
      b) Man bewertet z.B. Eigenleistungen (Bau von Vorrichtungen und Werkzeugen, gewonnene Aufträge etc.) als Vermögen und entgeht so der Überschuldung.
      Avatar
      schrieb am 09.09.08 13:31:26
      Beitrag Nr. 10 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.034.835 von Nannsen am 09.09.08 12:11:32Mutig -

      ...aber nicht zur Nachahmung geeignet. Dann kommt zur Inso-Verschleppung nämlich noch Bilanzbetrug hinzu, wenn es schief geht. Und in einem Drittel der Fälle geht es schief.
      Avatar
      schrieb am 09.09.08 13:32:50
      Beitrag Nr. 11 ()
      Es geht hier um die Planung einer evtl. Existenz. Kauf einer liquiden GmbH, die voraussichtlich zwei Jahre Verluste produziert, die das EK überschreiten. Gmbh ist dann überschuldet, obwohl liquide. Streng genommen muss der GF Insolvenz anmelden.

      Ich stelle mir vor, dass es sich hier dennoch um einen üblichen Vorgang handelt. Was geschieht in der Praxis? Umwandlung in Personengesellschaft? Fremdkapitalgeber (KfW) hält still???
      Avatar
      schrieb am 09.09.08 16:51:30
      Beitrag Nr. 12 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.035.617 von hiskia am 09.09.08 13:32:50hiskia

      Allgemeine Antworten habe ich dir gegeben.

      Willst du konkrete Antworten, dann brauchst du fachlichen Rat, StB, WP oder UntBerater.

      Das ganze ist ggf. zu heikel, als dass du hier ohne Fachmann mit konkretem Einblick in die Situation weiterkommst.

      In der Praxis gibt es immer Lösungen, aber keine von der Stange.
      Was glaubst du wovon die/wir/ich leben.;)
      Avatar
      schrieb am 09.09.08 17:19:53
      Beitrag Nr. 13 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.037.545 von Kwerdenker am 09.09.08 16:51:30
      Avatar
      schrieb am 09.09.08 17:24:18
      Beitrag Nr. 14 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.037.545 von Kwerdenker am 09.09.08 16:51:30danke Kwerdenker,

      Deine Beiträge haben mir wirklich geholfen. Und selbstverständlich werde ich mich mit einem Stb beraten.

      In dem Stadium, in dem ich mich befinde, wollte ich nur mal so vorfühlen, da Laie.

      Besten Dank.
      :keks:
      Avatar
      schrieb am 10.09.08 06:56:05
      Beitrag Nr. 15 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.034.195 von zocklany am 09.09.08 11:19:15du solltest wirtschaftsminister in D werden.


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