checkAd

    Abgeltungssteuer und Krankenversicherung - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 04.10.08 17:36:53 von
    neuester Beitrag 04.10.08 18:06:27 von
    Beiträge: 2
    ID: 1.144.771
    Aufrufe heute: 0
    Gesamt: 3.016
    Aktive User: 0


     Durchsuchen

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 04.10.08 17:36:53
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo zusammen,

      das Jahr der Abgeltungssteuer naht und daher ergibt sich noch folgende Frage:

      Wann werden ab 2009 auf Gewinne aus Aktiengeschäften auch zusätzliche Krankenkassenbeiträge erhoben (unabhängig von der eigentlichen Steuerpflicht)?

      Liegt in diesem Jahr (2008) ein Spekulationsgewinn vor, so

      a) spielt er bei privat Krankenversicherten keine Rolle

      b) spielt er bei pflichtversicherten Arbeitnehmern in der gesetzl. Krankenversicherung (GKV) ebenfalls i.d.R. keine Rolle, wenn vorrangig Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit und daher KV-Beiträge schon prozentual vom Lohn abgezogen werden

      c) zählt er als Gewinn bei freiwillig gesetzlichen Krankenversicherten wie z.B. Selbständigen und fließt damit zusätzlich in die Bemessungsgrundlage mitein und erhöht demnach (zumindest temporär) den KV-Beitrag

      Nur wie sieht es in 2009 aus ?

      bei a) dürfte sich nichts ändern

      bei b) könnte so bleiben

      bei c) Wenn über die Abgeltungssteuer "eigentlich" schon alles erledigt ist (wenn Steuersatz > 25%), so müssen diese Erträge vermutlich auch der Krankenkasse gemeldet werden (da ja nicht mehr im Einkommensteuerbescheid aufgeführt) ?

      Bitte um Infos (möglichst mit Quelle) und rege Diskussion oder habe ich irgend etwas übersehen, und es ist alle schon klar ?
      Avatar
      schrieb am 04.10.08 18:06:27
      Beitrag Nr. 2 ()
      Da bei freiwillig Versicherten auch bisher schon die Krankenkasse von Spekulationsgewinnen und steuerpflichtigen Kapitalerträgen profitiert, ändert sich 2009 eigentlich nicht viel.

      Nur, dass die Kursgewinne bei Haltedauer > 1 Jahr zusätzlich steuerpflichtig werden.

      Auch, wenn man die Kapitalerträge in der ESt-Erklärung nicht mehr angeben muss, gilt für Kindergartenbeitrag, Spendengrenzen, Opfergrenzen bei zumutbaren Belastungen usw.
      als Einkommenbegriff das Einkommen in der EStErklärung plus dem der Abgeltungssteuer unterliegenden Kapitalertrag.

      Vielleicht wird demnächst ein Gesundheitssoli als Hebesatz auf die Abgeltungssteuer zugunsten des Gesundheitsfonds eingeführt. Wäre jedenfalls politisches Ziel: Entlastung von Arbeit, Heranziehung Kapitaleinkommen zur Finanzierung der Gesundheit.

      Gruß,
      Markus


      Beitrag zu dieser Diskussion schreiben


      Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
      Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie
      hier
      eine neue Diskussion.
      Abgeltungssteuer und Krankenversicherung