Sonderausgaben bei Renten absetzbar? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 28.12.08 17:31:02 von
neuester Beitrag 29.12.08 11:09:57 von
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mein opa hat sich beim augenarzt einen grauen star weg machen lassen.das hat er selbst bezahlt (500€).
als normaler gkv hat er nirgends einen termin bekommen und mußte
so auf privatbasis handeln.
was für möglichkeiten gibt es,um wenigstens etwas geld wieder zu
bekommen.beide haben eine rente von 1300 brutto.
als normaler gkv hat er nirgends einen termin bekommen und mußte
so auf privatbasis handeln.
was für möglichkeiten gibt es,um wenigstens etwas geld wieder zu
bekommen.beide haben eine rente von 1300 brutto.
Antwort auf Beitrag Nr.: 36.270.630 von wirni am 28.12.08 17:31:02..beide haben eine rente von 1300 brutto.
Da von "beiden" die Rede ist, nehme ich an Opa UND Oma. Wenn dann eine Steuererklärung mit gemeinsamer Veranlagung gemacht wird - dürfe nichts zu holen sein.
Der Betrag wäre innerhalb des "zumutbaren Eigenanteils" und somit steuerlich NICHT relevant.
Da von "beiden" die Rede ist, nehme ich an Opa UND Oma. Wenn dann eine Steuererklärung mit gemeinsamer Veranlagung gemacht wird - dürfe nichts zu holen sein.
Der Betrag wäre innerhalb des "zumutbaren Eigenanteils" und somit steuerlich NICHT relevant.
Antwort auf Beitrag Nr.: 36.270.630 von wirni am 28.12.08 17:31:02Die Zumutsbarkeitsklausel liegt bei 3% des Jahresbruttoeinkommens, erst danach machen sich Arztkosten (sämtliche außergewöhnlichen Belastungen lt. Steuerrecht) steuermindernd bemerkbar.
Antwort auf Beitrag Nr.: 36.270.630 von wirni am 28.12.08 17:31:02was für möglichkeiten gibt es,um wenigstens etwas geld wieder zu bekommen?
Als einzigen Weg sehe ich die Verhandlung mit der Krankenkasse; also mit der Frage ob sie gewillt ist wenigstens den Satz (an Sie zurück) zu zahlen, den sie ohnehin bezahlt hätten wenn alles über die GKV gelaufen wäre.
Als einzigen Weg sehe ich die Verhandlung mit der Krankenkasse; also mit der Frage ob sie gewillt ist wenigstens den Satz (an Sie zurück) zu zahlen, den sie ohnehin bezahlt hätten wenn alles über die GKV gelaufen wäre.
Es hätte die Möglichkeit gegeben andere Krankheitskosten in das Veranlagungsjahr vorzuziehen. Wenn die 3 % zumutbare Belastungen durch den grauen Star ausgeschöft werden, sind zusätzliche Kosten für z.B. ein neues Gebiß oder Kosten für einen Krankenhausaufenthalt voll als außergewöhnliche Belastungen abziehbar.
Am besten man bündelt derartige Ausgaben.
Gruß
RB57_3
Am besten man bündelt derartige Ausgaben.
Gruß
RB57_3
Moin, moin!
Also, wenn beide eine Rente von 1.300 Euro mtl. haben, haben sie p. a. Renteneinnahmen von 15.600 Euro.
Davon 50% stpfl. = 7.800 Euro < Grundfreibetrag bei Zusammenveranlagung
Folge: ESt beträgt sowieso 0 Euro auch ohne außergew. Belastungen
Wenn beide jeweils eine Rente von mtl. 1.300 Euro haben, erzielen sie p. a. Renteneinnahmen von 31.200 Euro.
Davon 50% stpfl. = 15.600 Euro abzgl. Altersfreibetrag, abzgl. Sonderausgaben für diverse Versicherungen.
Voraussichtlich wieder unter Grundfreibetrag mit selbem Ergebnis wie oben.
Also, wenn beide eine Rente von 1.300 Euro mtl. haben, haben sie p. a. Renteneinnahmen von 15.600 Euro.
Davon 50% stpfl. = 7.800 Euro < Grundfreibetrag bei Zusammenveranlagung
Folge: ESt beträgt sowieso 0 Euro auch ohne außergew. Belastungen
Wenn beide jeweils eine Rente von mtl. 1.300 Euro haben, erzielen sie p. a. Renteneinnahmen von 31.200 Euro.
Davon 50% stpfl. = 15.600 Euro abzgl. Altersfreibetrag, abzgl. Sonderausgaben für diverse Versicherungen.
Voraussichtlich wieder unter Grundfreibetrag mit selbem Ergebnis wie oben.
wer aber doch innerhalb dieser Rentengruppen/Einkommensgruppen liegt, ob verheiratet oder ledig zahlt doch überhaupt keine Steuern.
Wo möchte er denn das Geld her holen ? Wenn keine Steuern gezahlt werden gibt es auch kein Geld. So einfach ist das, m. E.
Wo möchte er denn das Geld her holen ? Wenn keine Steuern gezahlt werden gibt es auch kein Geld. So einfach ist das, m. E.
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