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    Sonderausgaben bei Renten absetzbar? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 28.12.08 17:31:02 von
    neuester Beitrag 29.12.08 11:09:57 von
    Beiträge: 7
    ID: 1.147.127
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      Avatar
      schrieb am 28.12.08 17:31:02
      Beitrag Nr. 1 ()
      mein opa hat sich beim augenarzt einen grauen star weg machen lassen.das hat er selbst bezahlt (500€).
      als normaler gkv hat er nirgends einen termin bekommen und mußte
      so auf privatbasis handeln.
      was für möglichkeiten gibt es,um wenigstens etwas geld wieder zu
      bekommen.beide haben eine rente von 1300 brutto.
      Avatar
      schrieb am 28.12.08 17:49:05
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.270.630 von wirni am 28.12.08 17:31:02..beide haben eine rente von 1300 brutto.

      Da von "beiden" die Rede ist, nehme ich an Opa UND Oma. Wenn dann eine Steuererklärung mit gemeinsamer Veranlagung gemacht wird - dürfe nichts zu holen sein.

      Der Betrag wäre innerhalb des "zumutbaren Eigenanteils" und somit steuerlich NICHT relevant.
      Avatar
      schrieb am 28.12.08 18:05:02
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.270.630 von wirni am 28.12.08 17:31:02Die Zumutsbarkeitsklausel liegt bei 3% des Jahresbruttoeinkommens, erst danach machen sich Arztkosten (sämtliche außergewöhnlichen Belastungen lt. Steuerrecht) steuermindernd bemerkbar.
      Avatar
      schrieb am 28.12.08 18:08:36
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.270.630 von wirni am 28.12.08 17:31:02was für möglichkeiten gibt es,um wenigstens etwas geld wieder zu bekommen?

      Als einzigen Weg sehe ich die Verhandlung mit der Krankenkasse; also mit der Frage ob sie gewillt ist wenigstens den Satz (an Sie zurück) zu zahlen, den sie ohnehin bezahlt hätten wenn alles über die GKV gelaufen wäre.
      Avatar
      schrieb am 28.12.08 18:18:02
      Beitrag Nr. 5 ()
      Es hätte die Möglichkeit gegeben andere Krankheitskosten in das Veranlagungsjahr vorzuziehen. Wenn die 3 % zumutbare Belastungen durch den grauen Star ausgeschöft werden, sind zusätzliche Kosten für z.B. ein neues Gebiß oder Kosten für einen Krankenhausaufenthalt voll als außergewöhnliche Belastungen abziehbar.

      Am besten man bündelt derartige Ausgaben.

      Gruß

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      Avatar
      schrieb am 28.12.08 19:57:58
      Beitrag Nr. 6 ()
      Moin, moin!

      Also, wenn beide eine Rente von 1.300 Euro mtl. haben, haben sie p. a. Renteneinnahmen von 15.600 Euro.

      Davon 50% stpfl. = 7.800 Euro < Grundfreibetrag bei Zusammenveranlagung

      Folge: ESt beträgt sowieso 0 Euro auch ohne außergew. Belastungen

      Wenn beide jeweils eine Rente von mtl. 1.300 Euro haben, erzielen sie p. a. Renteneinnahmen von 31.200 Euro.

      Davon 50% stpfl. = 15.600 Euro abzgl. Altersfreibetrag, abzgl. Sonderausgaben für diverse Versicherungen.

      Voraussichtlich wieder unter Grundfreibetrag mit selbem Ergebnis wie oben.
      Avatar
      schrieb am 29.12.08 11:09:57
      Beitrag Nr. 7 ()
      wer aber doch innerhalb dieser Rentengruppen/Einkommensgruppen liegt, ob verheiratet oder ledig zahlt doch überhaupt keine Steuern.

      Wo möchte er denn das Geld her holen ? Wenn keine Steuern gezahlt werden gibt es auch kein Geld. So einfach ist das, m. E.


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