EX- T-Online Aktionäre bekommen wohl mind. 1,15 € Nachschlag - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 06.04.09 17:12:10 von
neuester Beitrag 17.11.10 22:07:48 von
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T-Online-Aktionäre pochen auf höhere Abfindung von der Telekom
FRANKFURT (dpa-AFX) - Im Streit um die Wiedereingliederung von T-Online in den
Mutterkonzern Deutsche Telekom pochen mehrere Anleger auf eine höhere
Abfindung. Am Montag sei Beschwerde gegen das Urteil des Landgerichts Frankfurt
eingereicht worden, wonach die Telekom den T-Online-Aktionären eine Nachzahlung
von 1,15 Euro pro Aktie zahlen müsse, teilte die Anwaltskanzlei Dreier Riedel
mit. 'Es darf nicht geduldet werden, dass Kleinanleger zu einem unangemessenen
Preis aus dem Unternehmen gedrängt werden können. Nun liegt es an der nächsten
Instanz, dass diese Ungerechtigkeit im Interesse des Aktionärsschutz verhindert
wird', sagte Rechtsanwalt Peter Dreier laut Mitteilung.
T-Online war von der Telekom im Jahr 2000 zum Einstandspreis von 27 Euro pro
Anteil als eigenständige Aktiengesellschaft an die Börse gebracht worden. Nach
sechs Jahren wurde die Gesellschaft gegen den Willen vieler Anleger wieder mit
dem Mutterkonzern verschmolzen.
Die Mehrheitseigentümerin Telekom hatte den Aktionären zunächst freiwillig bis
zum Februar 2005 pro T-Online-Aktie 8,99 Euro geboten. Später setzte sie den
Aktientausch zu einem festen Verhältnis von eine T-Online-Aktie zu 0,52
Telekom-Aktien durch. Zum damaligen Kurs stellte das einen Wert von 8,22 Euro
dar. Die Anwälte hatten vor Gericht einen Nachschlag von mindestens 5,25 Euro
pro Aktie verlangt, waren damit aber im März gescheitert./rg/DP/nl
Quelle: dpa-AFX
FRANKFURT (dpa-AFX) - Im Streit um die Wiedereingliederung von T-Online in den
Mutterkonzern Deutsche Telekom pochen mehrere Anleger auf eine höhere
Abfindung. Am Montag sei Beschwerde gegen das Urteil des Landgerichts Frankfurt
eingereicht worden, wonach die Telekom den T-Online-Aktionären eine Nachzahlung
von 1,15 Euro pro Aktie zahlen müsse, teilte die Anwaltskanzlei Dreier Riedel
mit. 'Es darf nicht geduldet werden, dass Kleinanleger zu einem unangemessenen
Preis aus dem Unternehmen gedrängt werden können. Nun liegt es an der nächsten
Instanz, dass diese Ungerechtigkeit im Interesse des Aktionärsschutz verhindert
wird', sagte Rechtsanwalt Peter Dreier laut Mitteilung.
T-Online war von der Telekom im Jahr 2000 zum Einstandspreis von 27 Euro pro
Anteil als eigenständige Aktiengesellschaft an die Börse gebracht worden. Nach
sechs Jahren wurde die Gesellschaft gegen den Willen vieler Anleger wieder mit
dem Mutterkonzern verschmolzen.
Die Mehrheitseigentümerin Telekom hatte den Aktionären zunächst freiwillig bis
zum Februar 2005 pro T-Online-Aktie 8,99 Euro geboten. Später setzte sie den
Aktientausch zu einem festen Verhältnis von eine T-Online-Aktie zu 0,52
Telekom-Aktien durch. Zum damaligen Kurs stellte das einen Wert von 8,22 Euro
dar. Die Anwälte hatten vor Gericht einen Nachschlag von mindestens 5,25 Euro
pro Aktie verlangt, waren damit aber im März gescheitert./rg/DP/nl
Quelle: dpa-AFX
Antwort auf Beitrag Nr.: 36.928.057 von Maack1 am 06.04.09 17:12:10Das ist so nicht ganz richtig:
Setzt sich die Telekom im Beschwerdeverfahren durch, dann gibt es noch nicht mal die 1,15€, sondern es bleibt bei den ursprünglich beschlossenen Werten.
Die Sache ist also nicht ganz ohne Brisanz!
Setzt sich die Telekom im Beschwerdeverfahren durch, dann gibt es noch nicht mal die 1,15€, sondern es bleibt bei den ursprünglich beschlossenen Werten.
Die Sache ist also nicht ganz ohne Brisanz!
ich erwarte das die 5,25 fliessen werden die 1,15 wären mir schon ein bissel wenig
ab sofort kann hier wieder diskutiert werden.
Viele Grüße
Pascal Heinze
Viele Grüße
Pascal Heinze
Antwort auf Beitrag Nr.: 40.117.451 von pheinze am 08.09.10 12:58:23Bad news...
OLG Frankfurt bestätigt Beschluss zu T-Online-Nachzahlung
DJ OLG Frankfurt bestätigt Beschluss zu T-Online-Nachzahlung
FRANKFURT (Dow Jones)--Die Deutsche Telekom AG muss früheren Aktionären ihrer ehemals börsennotierten Tochter T-Online 1,15 EUR je Anteilsschein nachzahlen.
http://www.finanznachrichten.de/nachrichten-2010-09/17905662…
OLG Frankfurt bestätigt Beschluss zu T-Online-Nachzahlung
DJ OLG Frankfurt bestätigt Beschluss zu T-Online-Nachzahlung
FRANKFURT (Dow Jones)--Die Deutsche Telekom AG muss früheren Aktionären ihrer ehemals börsennotierten Tochter T-Online 1,15 EUR je Anteilsschein nachzahlen.
http://www.finanznachrichten.de/nachrichten-2010-09/17905662…
Antwort auf Beitrag Nr.: 40.120.700 von trade20 am 08.09.10 19:43:30bezogen auf die 8,99 sind das knappe 13% naja
Antwort auf Beitrag Nr.: 40.122.414 von Maack1 am 09.09.10 05:23:03gibt es keine Zinsen ?
Antwort auf Beitrag Nr.: 40.297.633 von leonie19 am 11.10.10 11:00:16bis jetzt ist noch kein geld da
klar gibt es zinsen:
Die bare Zuzahlung von EUR 1,15 pro Aktie ist ab dem 1.7.2006 mit jährlich zwei von Hundert über dem jeweiligen Basiszinssatz nach § 257 BGB zu verzinsen.
das müssten ca. 20 bis 25 cents sein. wäre nett wenn jemand postet wenn das geld da ist dann kann ich kontrollieren ob meine bank auch gezahlt hat.
Die bare Zuzahlung von EUR 1,15 pro Aktie ist ab dem 1.7.2006 mit jährlich zwei von Hundert über dem jeweiligen Basiszinssatz nach § 257 BGB zu verzinsen.
das müssten ca. 20 bis 25 cents sein. wäre nett wenn jemand postet wenn das geld da ist dann kann ich kontrollieren ob meine bank auch gezahlt hat.
Antwort auf Beitrag Nr.: 40.302.925 von cade am 12.10.10 09:17:17habe am 12.10.die 1,15€ + 0,22666€ mit Valuta vom 08.10. gutgeschrieben bekommen
Gruß Didi
Gruß Didi
Antwort auf Beitrag Nr.: 40.299.571 von Maack1 am 11.10.10 16:37:45der SO betrag ist da aber keine Zinsen
Wann kommt den die Nachzahlung, ich habe noch nichts bekommen!?
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