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    Spezielle Frage Abgeltungssteuer - Verlustvortrag - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 06.06.09 16:28:23 von
    neuester Beitrag 07.06.09 21:42:01 von
    Beiträge: 9
    ID: 1.150.913
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      Avatar
      schrieb am 06.06.09 16:28:23
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo zusammen,

      ich habe folgende Fragestellung.

      Ich habe im letzten Jahr einen Verlusvortrag von ca. 11.000 Euro angesammelt.

      Jetzt habe ich aktuell folgende Situation:

      1) Ich habe noch eine Aktie (diese halte ich noch keine 12 Monate), wo ich gern den Verlust realisieren würde, da ich eigentlich die Aktien abgeschrieben habe.
      2) Ich habe 2 gute Aktien, wo ich jeweils ca. 15.000 Euro Plus gemacht habe (aktueller Kurs) - diese würde ich im Juli - 12 Monate halten (Steuerfreiheit)

      3) ich habe Tradingaktien, wo ich auch ca. mit 1000 Euro im Plus bin

      Fragen:

      - Sinn meines Verlusvortrages war es, diesen für meine Tradingaktien zu nutzen

      - Wenn ich eine von meinen 2 "guten" Aktien nach der 12-Monatsfrist (Steuerfreiheit) verkaufe, was passiert mit meinem Verlustvortrag???

      - Ist es sinnvoll die unter 1) erwähnten Aktien zu verkaufen, um meinen Verlustvortrag zu erhöhen

      Danke für die Beantwortung vorab.
      Avatar
      schrieb am 06.06.09 17:01:29
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.335.861 von future_trader am 06.06.09 16:28:23- Wenn ich eine von meinen 2 "guten" Aktien nach der 12-Monatsfrist (Steuerfreiheit) verkaufe, was passiert mit meinem Verlustvortrag???

      Er bleibt unangetastet und in voller Höhe erhalten!


      - Ist es sinnvoll die unter 1) erwähnten Aktien zu verkaufen, um meinen Verlustvortrag zu erhöhen

      Wenn du mit einem Totalverlust rechnest, macht es Sinn den Verlust vor Ablauf der 12-Monatsfrist zu realisieren.
      Somit würde sich dein Verlustvortrag erhöhen und du könntest ihn mit zukünftigen Gewinnen (aus Aktiengeschäften!) verrechnen! (Bis 2013)
      Avatar
      schrieb am 06.06.09 17:52:58
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.335.945 von Datteljongleur am 06.06.09 17:01:29--------------------------------------------------------------------------------
      - Wenn ich eine von meinen 2 "guten" Aktien nach der 12-Monatsfrist (Steuerfreiheit) verkaufe, was passiert mit meinem Verlustvortrag???

      Er bleibt unangetastet und in voller Höhe erhalten!

      -> d.h. der Verlustvortrag spielt nur für Aktien eine Rolle; welche ich innerhalb der 12-Monatsfrist gekauft bzw. verkauft habe???? Das wäre toll!

      Danke vorab.


      - Ist es sinnvoll die unter 1) erwähnten Aktien zu verkaufen, um meinen Verlustvortrag zu erhöhen

      Wenn du mit einem Totalverlust rechnest, macht es Sinn den Verlust vor Ablauf der 12-Monatsfrist zu realisieren.
      Somit würde sich dein Verlustvortrag erhöhen und du könntest ihn mit zukünftigen Gewinnen (aus Aktiengeschäften!) verrechnen! (Bis 2013)
      Avatar
      schrieb am 06.06.09 18:03:31
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.336.081 von future_trader am 06.06.09 17:52:58-> d.h. der Verlustvortrag spielt nur für Aktien eine Rolle; welche ich innerhalb der 12-Monatsfrist gekauft bzw. verkauft habe????

      Ja!
      Avatar
      schrieb am 06.06.09 19:23:15
      Beitrag Nr. 5 ()
      ich habe aus 2006,2007 auch noch Verluste die ich damals beim Finanzamt angegebene habe , mein Broker meldet ja am ende diesen Jahres meine Gewinne oder Verluste automatisch ans Finanzamt , wenn ich dieses jahr gewinne habe , wie wird das verrechnet , muß ich dafür was beantragen beim Finanzamt oder läuft das Automatisch ?
      Weil ja eigendlich dann dieses Jahr so wie es zur zeit ausschaut ich ja Steuern zahlen müsste auf meinen Gewinn , bekomme ich dann vom Finanzamt das Geld was ich bezahlt habe wieder zurück , oder muß ich das vorher beantragen und es wird erst garnicht erhoben ?

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      Avatar
      schrieb am 06.06.09 20:09:28
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.336.355 von BlackRifleHunter am 06.06.09 19:23:15Wie kommst du denn auf dieses schmale Brett dass die Bank etwas automatisch meldet. Das musst du für 2008 gekaufte Teile selbst machen und für 2009 gekaufte und verkaufte zieht die Bank Steuer ab und führt sie ans Finanzamt ab.
      Avatar
      schrieb am 07.06.09 15:31:46
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.336.480 von 1erhart am 06.06.09 20:09:28is schon klar , es geht ja um die aktien die ich dieses jahr gekauft und verkauft habe mit gewinn , bekomme ich dann da nächstes jahr wieder das geld vom Finanzamt zurück was die Bank mir dieses jahr abzieht durch die Abgeltungssteuer ? weil ich ja noch verluste aus den vorjahren beim Finanzamt habe .

      Das mit den Wertpapieren aus 2008 is mir schon klar das ich das noch selber machen muß , habe es warscheinlich net richtig vormuliert .
      Avatar
      schrieb am 07.06.09 15:34:21
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.336.480 von 1erhart am 06.06.09 20:09:28Wie kommst du denn auf dieses schmale Brett dass die Bank etwas automatisch meldet.

      Die Aktien die dieses Jahr gekauft und verkauft werden , da werden die Steuern natürlich automatisch vom Broker berechnet und ans Finanzamt abgeführt .
      Avatar
      schrieb am 07.06.09 21:42:01
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.338.309 von BlackRifleHunter am 07.06.09 15:34:21Hallo BRH,
      wenn Du Deine in 2009 bezahlte Abgeltungssteuer wieder zurückhaben willst, musst Du dies in der ESt-Erklärung für 2009 manuell angeben (und die entsprechende Steuerbescheinigung der Bank beilegen).
      Dann wird das mit Deinem Verlustvortrag verrechnet und Du bekommst zur Abwechslung mal Cash VOM Finanzamt.

      Rene


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