Bundesverfassungsgericht stoppt vorerst Ratifizierung des Lissabon-Vertrags! - Sieg der Demokratie?! - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 30.06.09 11:15:13 von
neuester Beitrag 30.06.09 22:27:25 von
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Karlsruhe stoppt vorerst Ratifizierung des Lissabon-Vertrags
(afp)
Das Bundesverfassungsgericht hat die Ratifizierung des EU-Reformvertrags von Lissabon vorerst gestoppt. Dem in Karlsruhe verkündeten Urteil zufolge ist der Vertrag zwar mit dem Grundgesetz vereinbar, aber das Begleitgesetz dazu sei verfassungswidrig, weil es Bundestag und Bundesrat keine ausreichenden Mitspracherechte einräume. Die Ratifikationsurkunde zum Lissabon-Vertrag darf deshalb solange nicht hinterlegt werden, bis ein entsprechendes Gesetz in Kraft getreten ist, entschieden die Verfassungshüter.
Das Verfassungsgericht stufte in seinem einstimmig gefällten Urteil das Zustimmungsgesetz zum Lissabon-Vertrag als mit dem Grundgesetz vereinbar ein. Dagegen verstößt aus Sicht Karlsruhes das Gesetz über die Rechte des Bundestags und des Bundesrats in EU-Angelegenheiten gegen die Verfassung. Das Parlament und die Länderkammer seien bei der Übertragung von Rechten an die Europäische Union bislang nicht ausreichend beteiligt. Das Gericht sieht auf EU-Ebene ein "strukturelles, im Staatenverbund nicht auflösbares Demokratiedefizit". Deshalb dürften weitere Integrationsschritte über den bisherigen Stand hinaus nicht die politische Gestaltungsfähigkeit der Staaten aushöhlen.
Das Verfassungsgericht wies sich zudem selbst eine Kontrollfunktion bei der weiteren europäischen Integration zu. Zur Wahrung der Wirksamkeit des Wahlrechts und zur Erhaltung der demokratischen Selbstbestimmung sei es nötig, dass das Bundesverfassungsgericht darüber wache, dass Brüssel nicht die Verfassungsidentität verletze und nicht ersichtlich seine eingeräumten Kompetenzen überschreite, erklärte das Gericht.
Der Lissabon-Vertrag soll die Zuständigkeiten Brüssels erweitern und die Einheit der Europäischen Union voranbringen. Vor dem Verfassungsgericht hatten unter anderem der CSU-Abgeordnete Peter Gauweiler und die Linksfraktion im Bundestag geklagt. Derzeit haben 23 der 27 Mitgliedstaaten den Vertrag ratifiziert und in Rom hinterlegt. Neben der deutschen Urkunde fehlen noch die von Irland, Polen und Tschechien.
(afp)
Das Bundesverfassungsgericht hat die Ratifizierung des EU-Reformvertrags von Lissabon vorerst gestoppt. Dem in Karlsruhe verkündeten Urteil zufolge ist der Vertrag zwar mit dem Grundgesetz vereinbar, aber das Begleitgesetz dazu sei verfassungswidrig, weil es Bundestag und Bundesrat keine ausreichenden Mitspracherechte einräume. Die Ratifikationsurkunde zum Lissabon-Vertrag darf deshalb solange nicht hinterlegt werden, bis ein entsprechendes Gesetz in Kraft getreten ist, entschieden die Verfassungshüter.
Das Verfassungsgericht stufte in seinem einstimmig gefällten Urteil das Zustimmungsgesetz zum Lissabon-Vertrag als mit dem Grundgesetz vereinbar ein. Dagegen verstößt aus Sicht Karlsruhes das Gesetz über die Rechte des Bundestags und des Bundesrats in EU-Angelegenheiten gegen die Verfassung. Das Parlament und die Länderkammer seien bei der Übertragung von Rechten an die Europäische Union bislang nicht ausreichend beteiligt. Das Gericht sieht auf EU-Ebene ein "strukturelles, im Staatenverbund nicht auflösbares Demokratiedefizit". Deshalb dürften weitere Integrationsschritte über den bisherigen Stand hinaus nicht die politische Gestaltungsfähigkeit der Staaten aushöhlen.
Das Verfassungsgericht wies sich zudem selbst eine Kontrollfunktion bei der weiteren europäischen Integration zu. Zur Wahrung der Wirksamkeit des Wahlrechts und zur Erhaltung der demokratischen Selbstbestimmung sei es nötig, dass das Bundesverfassungsgericht darüber wache, dass Brüssel nicht die Verfassungsidentität verletze und nicht ersichtlich seine eingeräumten Kompetenzen überschreite, erklärte das Gericht.
Der Lissabon-Vertrag soll die Zuständigkeiten Brüssels erweitern und die Einheit der Europäischen Union voranbringen. Vor dem Verfassungsgericht hatten unter anderem der CSU-Abgeordnete Peter Gauweiler und die Linksfraktion im Bundestag geklagt. Derzeit haben 23 der 27 Mitgliedstaaten den Vertrag ratifiziert und in Rom hinterlegt. Neben der deutschen Urkunde fehlen noch die von Irland, Polen und Tschechien.
Roman Herzog äußerte sich in der "Welt am Sonntag" Nr. 2 vom 14.01.2007 unter der Überschrift,"Die Europäische Union gefährdet die parlamentarische Demokratie in Deutschland",Punkt.
Für mich ist es ein kleiner Sieg der Demokratie. Zum Glück gibt es in Deutschland eine so zuverlässige und vertrauenswerte Institution wie das Bundesverfassungsgericht!
In dem anderen Srätt zum BVerfG hatte ich mit diesen beiden Rechtsvorbehalten
gerechnet, hinsichtlich des Parlaments und des BVerfG selbst. Nur so kann uns
innerhalb Europas ein Mindestmaß an Souveränität erhalten bleiben.
gerechnet, hinsichtlich des Parlaments und des BVerfG selbst. Nur so kann uns
innerhalb Europas ein Mindestmaß an Souveränität erhalten bleiben.
Antwort auf Beitrag Nr.: 37.491.607 von Aktienkrieger am 30.06.09 11:15:13bei dem ganzen gehts doch nur um eine klitzekleine nachbesserung
( wo hab ichs nur gelesen....infokrieg, oder kopp verlag ) ich weiß nicht... aber das sollte mal kein problem sein, das kriegen unsere gewählten schon hin.
( wo hab ichs nur gelesen....infokrieg, oder kopp verlag ) ich weiß nicht... aber das sollte mal kein problem sein, das kriegen unsere gewählten schon hin.
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