Biofrontera - Heiße Turnaround-Spekulation (Seite 1790)
eröffnet am 08.09.09 12:28:32 von
neuester Beitrag 08.05.24 17:05:26 von
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Das folgende Gutachten wurde auf der Balaton Homepage veröffentlicht:
"Gutachten der Atsumi & Sakai Janssen Foreign Law Joint Enterprise – Zurechnung von Stimmrechten an Herrn Takagi aufgrund eines beherrschenden Einflusses auf die Maruho Co Ltd. – Übersetzung aus der englischen Sprache"
Für mich macht es den Eindruck, dass man den Druck Richtung HV erhöhen möchte...
"Gutachten der Atsumi & Sakai Janssen Foreign Law Joint Enterprise – Zurechnung von Stimmrechten an Herrn Takagi aufgrund eines beherrschenden Einflusses auf die Maruho Co Ltd. – Übersetzung aus der englischen Sprache"
Für mich macht es den Eindruck, dass man den Druck Richtung HV erhöhen möchte...
Antwort auf Beitrag Nr.: 60.601.439 von Paluru am 20.05.19 10:49:12Es könnten auch mehrere konkurrierende Angebote folgen. Dann verlängert sich die Frist immer wieder.
Ich gehe aber davon aus, dass es sich nur bis über die HV ziehen soll, damit die Stimmen auf der HV nicht zur Verfügung stehen.
Mich würde es wundern, wenn nichts mehr bis zur HV kommt...
Ich gehe aber davon aus, dass es sich nur bis über die HV ziehen soll, damit die Stimmen auf der HV nicht zur Verfügung stehen.
Mich würde es wundern, wenn nichts mehr bis zur HV kommt...
Ja, passt schon.
Somit könnten sie das Angebot um maximal auch 10 Wochen schieben.
Das bedeutet,
auch jetzt könnte jeder Zeit ein Gegenangebot kommen.
(auch immer noch die max.10 Werktage für die Bafin-Prüfung einrechnen)
Gruß
Paluru
PS:
wenn ich mir den letzten Satz vom §22 Abs.2 ansehe ....
bzgl. ein untersagtes Gegenangebot ....
könnte, wer auch immer, ein nicht rechtskonformes Angebot
bei der BAFIN einreichen und schon verschiebt es sich...?
Somit könnten sie das Angebot um maximal auch 10 Wochen schieben.
Das bedeutet,
auch jetzt könnte jeder Zeit ein Gegenangebot kommen.
(auch immer noch die max.10 Werktage für die Bafin-Prüfung einrechnen)
Gruß
Paluru
PS:
wenn ich mir den letzten Satz vom §22 Abs.2 ansehe ....
bzgl. ein untersagtes Gegenangebot ....
könnte, wer auch immer, ein nicht rechtskonformes Angebot
bei der BAFIN einreichen und schon verschiebt es sich...?
Antwort auf Beitrag Nr.: 60.601.307 von Schwabinho am 20.05.19 10:26:33Oder gleich im Gesetz nachlesen:
§ 22 - Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG)
§ 22 Konkurrierende Angebote
(1) Konkurrierende Angebote sind Angebote, die während der Annahmefrist eines Angebots von einem Dritten abgegeben werden.
(2) Läuft im Falle konkurrierender Angebote die Annahmefrist für das Angebot vor Ablauf der Annahmefrist für das konkurrierende Angebot ab, bestimmt sich der Ablauf der Annahmefrist für das Angebot nach dem Ablauf der Annahmefrist für das konkurrierende Angebot. Dies gilt auch, falls das konkurrierende Angebot geändert oder untersagt wird oder gegen Rechtsvorschriften verstößt.
(3) Inhaber von Wertpapieren der Zielgesellschaft, die das Angebot angenommen haben, können bis zum Ablauf der Annahmefrist vom Vertrag zurücktreten, sofern der Vertragsschluss vor Veröffentlichung der Angebotsunterlage des konkurrierenden Angebots erfolgte.
§ 22 - Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG)
§ 22 Konkurrierende Angebote
(1) Konkurrierende Angebote sind Angebote, die während der Annahmefrist eines Angebots von einem Dritten abgegeben werden.
(2) Läuft im Falle konkurrierender Angebote die Annahmefrist für das Angebot vor Ablauf der Annahmefrist für das konkurrierende Angebot ab, bestimmt sich der Ablauf der Annahmefrist für das Angebot nach dem Ablauf der Annahmefrist für das konkurrierende Angebot. Dies gilt auch, falls das konkurrierende Angebot geändert oder untersagt wird oder gegen Rechtsvorschriften verstößt.
(3) Inhaber von Wertpapieren der Zielgesellschaft, die das Angebot angenommen haben, können bis zum Ablauf der Annahmefrist vom Vertrag zurücktreten, sofern der Vertragsschluss vor Veröffentlichung der Angebotsunterlage des konkurrierenden Angebots erfolgte.
Antwort auf Beitrag Nr.: 60.601.190 von Paluru am 20.05.19 10:14:33Einfach mal unter "konkurrierendes Angebot" im Zusammenhang mit einem Erwerbsangebot googlen.
Da findest du die Infos diesbezüglich.
Da findest du die Infos diesbezüglich.
Antwort auf Beitrag Nr.: 60.591.423 von Schwabinho am 17.05.19 16:25:56
Ist das so ?
Hier ein Auszug aus den Angebotsunterlagen :
"Annahmefrist bei Einberufung einer Hauptversammlung
Wird im Zusammenhang mit dem Angebot nach der Veröffentlichung der Angebotsunterlage eine Hauptversammlung der Biofrontera AGeinberufen, beträgt die Annahmefrist gemäß §16 Abs.3WpÜG zehn Wochen ab der Veröffentlichung der Angebotsunterlage. Die Annahmefrist liefe dann bis zum 24.Juni2019, 24.00Uhr(mitteleuropäischer Zeit).
Keine weitere Annahmefrist
Eine weitere Annahmefrist im Sinne des §16 Abs. 2 WpÜG, innerhalb derer nach Ablauf der regulären Annahmefrist eine Annahme des Angebots möglich bleibt, besteht nicht."
Gruß
'Paluru
Zitat von Schwabinho: "Die Annahmefrist endet daher nunmehr am 24. Juni 2019, 24:00 Uhr (mitteleuropäischer Zeit)."
Die Hauptversammlung findet am 10. Juli statt.
Damit Maruho nicht über die angedienten Aktien zur HV verfügen kann, müsste es ein neues Erwerbsangebot mit einem Ende nach der HV geben. Daran wäre auch Maruho gebunden.
Ich rechne daher erst Mitte Juni mit Aktivitäten von beiden Seiten...
Ist das so ?
Hier ein Auszug aus den Angebotsunterlagen :
"Annahmefrist bei Einberufung einer Hauptversammlung
Wird im Zusammenhang mit dem Angebot nach der Veröffentlichung der Angebotsunterlage eine Hauptversammlung der Biofrontera AGeinberufen, beträgt die Annahmefrist gemäß §16 Abs.3WpÜG zehn Wochen ab der Veröffentlichung der Angebotsunterlage. Die Annahmefrist liefe dann bis zum 24.Juni2019, 24.00Uhr(mitteleuropäischer Zeit).
Keine weitere Annahmefrist
Eine weitere Annahmefrist im Sinne des §16 Abs. 2 WpÜG, innerhalb derer nach Ablauf der regulären Annahmefrist eine Annahme des Angebots möglich bleibt, besteht nicht."
Gruß
'Paluru
Antwort auf Beitrag Nr.: 60.600.884 von Schwabinho am 20.05.19 09:39:09Einen derartigen Deal ... (rein spekulativ !)
...würde ich ganz einfach auch Ende Juni zum Ende des HJ terminieren
und nichts würde vor der HV gemeldet werden müssen.
Gruß
Paluru
...würde ich ganz einfach auch Ende Juni zum Ende des HJ terminieren
und nichts würde vor der HV gemeldet werden müssen.
Gruß
Paluru
Antwort auf Beitrag Nr.: 60.600.773 von Paluru am 20.05.19 09:26:32Wenn ich einen Blick auf die SEC-Meldungen werfe
https://fintel.io/if/deutsche-balaton-aktiengesellschaft
dann sehe ich aber auch, dass Balaton nach dem
11.Juni 2018 (Stand: 7.079.467 Stück lt.Meldung)
als sie ihre 1.286.401 angedienten Aktien am 6.August 2018
verbuchten, keine Meldung innerhalb von 10 Tagen machten.
Die nächste SEC-Medlung kam erst 5 Wochen danach am 9.September 2018.
Mit plus 1.941.950 auf 9.021.417 Stück.
Man sieht, auch da sind anscheinend diese 1% Meldepflichten sowie
Fristen dehnbar, oder ? Oder sind das diese kleinen Balatoni Fehler ?
Gruß
Paluru
https://fintel.io/if/deutsche-balaton-aktiengesellschaft
dann sehe ich aber auch, dass Balaton nach dem
11.Juni 2018 (Stand: 7.079.467 Stück lt.Meldung)
als sie ihre 1.286.401 angedienten Aktien am 6.August 2018
verbuchten, keine Meldung innerhalb von 10 Tagen machten.
Die nächste SEC-Medlung kam erst 5 Wochen danach am 9.September 2018.
Mit plus 1.941.950 auf 9.021.417 Stück.
Man sieht, auch da sind anscheinend diese 1% Meldepflichten sowie
Fristen dehnbar, oder ? Oder sind das diese kleinen Balatoni Fehler ?
Gruß
Paluru
Antwort auf Beitrag Nr.: 60.600.773 von Paluru am 20.05.19 09:26:32Das ist richtig.
Dafür dürfen sie wieder alle Käufe auflisten und so kann man es besser nachvollziehen, als wenn sie nur bei 20 und 25% die Überschreitung melden müssten.
Sollten also die 800 K von AWM zu Balaton wandern, würde es eine Meldung auslösen und man könnte erahnen, wie knapp die Mehrheiten möglicherweise auf der HV sind.
Dafür dürfen sie wieder alle Käufe auflisten und so kann man es besser nachvollziehen, als wenn sie nur bei 20 und 25% die Überschreitung melden müssten.
Sollten also die 800 K von AWM zu Balaton wandern, würde es eine Meldung auslösen und man könnte erahnen, wie knapp die Mehrheiten möglicherweise auf der HV sind.
Antwort auf Beitrag Nr.: 60.600.635 von Schwabinho am 20.05.19 09:06:26Ja, stimmt, aber 1% sind immerhin 445.420 Stück ...
und dann ist die Meldefrist noch 10 Tage, oder ?
Aber auch 1% über die Börse dauert.
und dann ist die Meldefrist noch 10 Tage, oder ?
Aber auch 1% über die Börse dauert.
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