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    Biofrontera - Heiße Turnaround-Spekulation (Seite 5144)

    eröffnet am 08.09.09 12:28:32 von
    neuester Beitrag 08.05.24 17:05:26 von
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      schrieb am 16.02.16 17:42:06
      Beitrag Nr. 15.093 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 51.760.387 von Best-Invest am 16.02.16 17:30:16Ich kenne keine aus dem bereits genannten Fall keine Beispiele aus der jüngeren Vergangenheit, in das Bezugsrecht einer Aktionäresgruppe zugunsten einer anderen Gruppe oder einzelnen Aktionären ausgeschlossen worden wäre und/oder die KE nicht von Gerichten gekippt worden wäre.

      Kennst Du Beispiele, in denen es anders gewesen ist?
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      schrieb am 16.02.16 17:36:01
      Beitrag Nr. 15.092 ()
      Ich tippe auch auf amerikanische Investoren. Der Zeitpunkt (Man war gerade in Übersee) und der Preis lassen diesen Schluß zumindest naheliegend erscheinen.

      Balaton glaube ich wegen eben geführter Diskussion nicht, wenn doch werden wir es diese Woche wohl noch erfahren denn dann haben sie die 5% gerissen.

      Ansonsten doch eine sehr gute Nachricht. Man hat dem schlechten Umfeld getrotzt.

      Sollte der Deckel wegen der KE aufgesetzt worden sein war es mE ein echter Kraftakt denn die Studienergebnisse haben zu einem sehr hohen Volumen geführt. Das muss man erstmal ausbremsen. Ich glaube nicht, dass es vorbei ist würde mich aber gerne irren ;)
      Avatar
      schrieb am 16.02.16 17:30:16
      Beitrag Nr. 15.091 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 51.759.793 von bruder-nikolaus am 16.02.16 16:45:30
      Zitat von bruder-nikolaus: Es ist nach der heutigen Rechtssprechung definitiv so, dass alle Aktionäre das gleiche Recht haben.

      Es gab in den letzten Jahren nur einen einzige Fall, bei dem das (und selbst das war höchstumstritten), bei dem das von den Gerichten tolieriert wurden.
      Dabei ging es allerdings um die Verstaatlichung der Hypo Real Estate und damit um einen absoluten Sonderfall.

      Balaton selbst führte übrigens mal so einen Prozess gegen ein Unternehmen, bei dem sie selbst Aktionär waren, aber von einer KE ausgeschlossen wurden, während sich ein anderer Aktionär selbst bedient hat.


      Ich glaube du liegst falsch.
      Auf der HV haben die Aktionäre Kapitalerhöhungen ohne Bezugsrechte für Aktionäre im angesprochenen Umfang genehmigt. Damit haben die Aktionäre freiwillig auf das ihnen normalerweise zustehende Recht des Bezugs verzichtet. Somit haben sie den Vorstand dazu berechtigt, geeignete Investoren frei zu bestimmen und diesen Aktien anzudienen. Diese Investoren können selbstverständlich aus der Gruppe der Aktionäre kommen.
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      schrieb am 16.02.16 17:24:08
      Beitrag Nr. 15.090 ()
      Vielleicht kann ich da etwas weiterhelfen. Bei Wikipedia heißt es

      https://de.m.wikipedia.org/wiki/Bezugsrecht

      "Während ein Teilausschluss von Bezugsrechten bereits im AktG von 1861 vorgesehen war[4], ist dieser Teilausschluss, der z.B. einen großen Aktionär nicht ausschließt, alle anderen jedoch schon, nach heutiger Rechtsprechung eher problematisch[5]. Dies wird besonders unter dem Gesichtspunkt der Gleichbehandlung der Aktionäre so gesehen, während früher die Meinung vorherrschte, dass dies ein genereller Bezugsrechtsausschluss sei, mit der Besonderheit, dass die dritte Partei, der die jungen Aktien zugeteilt werden, bereits Aktionär ist. Diese Problemstellung würde insbesondere dann interessant, wenn mit einem solchen Konstrukt schrittweise versucht werden sollte, durch die Teilverwässerung eine 95-%-Dominanz zu erzielen, mit der dann die verbleibenden Aktionäre über einen Squeeze-out hinausdrängbar wären."

      Der Hypo Real Estate-Fall ist in dem Link auch erwähnt.
      Avatar
      schrieb am 16.02.16 16:59:59
      Beitrag Nr. 15.089 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 51.759.883 von Schwabinho am 16.02.16 16:52:55Wäre schön, wenn wir das erfahren würden.

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      schrieb am 16.02.16 16:52:55
      Beitrag Nr. 15.088 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 51.759.793 von bruder-nikolaus am 16.02.16 16:45:30Vielleicht lässt uns Biofrontera ja wissen, wer die neuen Investoren sind.
      Es wurden ja fast 10% neue Aktien ausgegeben.
      Da dürften eventuell auch Meldeschwellen berührt worden sein.
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 16.02.16 16:45:30
      Beitrag Nr. 15.087 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 51.759.655 von Schwabinho am 16.02.16 16:32:14Es ist nach der heutigen Rechtssprechung definitiv so, dass alle Aktionäre das gleiche Recht haben.

      Es gab in den letzten Jahren nur einen einzige Fall, bei dem das (und selbst das war höchstumstritten), bei dem das von den Gerichten tolieriert wurden.
      Dabei ging es allerdings um die Verstaatlichung der Hypo Real Estate und damit um einen absoluten Sonderfall.

      Balaton selbst führte übrigens mal so einen Prozess gegen ein Unternehmen, bei dem sie selbst Aktionär waren, aber von einer KE ausgeschlossen wurden, während sich ein anderer Aktionär selbst bedient hat.
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      schrieb am 16.02.16 16:32:14
      Beitrag Nr. 15.086 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 51.759.538 von bruder-nikolaus am 16.02.16 16:20:49Das werden wir beide wohl nicht mehr klären...
      Die Rechte beziehen sich aber nur auf die bisherigen Aktien.
      Für diese hat keiner ein Recht bekommen, die neuen Aktien zu einem vereinbarten Bezugspreis zu zeichnen.
      Nun gibt es aber neue Aktien, die einem ausgewählten Kreis von Investoren angeboten werden.
      Dieser Investorenkreis schließt aber keinen aus und liegt ganz im Ermessen des Vorstands und dürfte nach meiner Einschätzung auch wieder einen bisherigen Aktionär einschließen.
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      schrieb am 16.02.16 16:20:49
      Beitrag Nr. 15.085 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 51.759.352 von Schwabinho am 16.02.16 16:07:33Jede Aktie eines Unternehmens verbrieft die gleichen Rechte + Pflichten des jeweiligen Aktionärs gegenüber der ausgebendem Unternehmen.

      Das bedeutet, dass ein Unternehmen jeden seiner Aktionäre (= Eigentümer des Unternehmens) gleich behandeln muss.
      Einzelne Aktionäre dürfen den anderen Aktionären gegenüber weder bevorzugt noch benachteiligt werden.

      Wird eine Kapitalerhöhung mit BZR durchgeführt, dürfen alle Aktionäre teilnehmen.
      Wird eine Kapitalerhöhung ohne BZR durchgeführt, sind alle Aktionäre ausgeschlossen; nur neue Investoren sind zugelassen.
      11 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
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      schrieb am 16.02.16 16:20:43
      Beitrag Nr. 15.084 ()
      Schade, man hat sich aus meiner Sicht zu "billig" verkauft. Gerade vor dem Hintergrund der letzten positiven und v.a. risikomindernden Nachrichten.

      Auf der anderen Seite sehe ich damit die finanzielle Zukunft als gesichert an. Zumindest hoffe ich, dass der neue Investor dafür einen konkreten Plan hat. Der Kurs sollte diese Unsicherheit bald auspreißen.

      LG
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