Biofrontera - Heiße Turnaround-Spekulation (Seite 708)
eröffnet am 08.09.09 12:28:32 von
neuester Beitrag 08.05.24 15:49:07 von
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Antwort auf Beitrag Nr.: 65.670.846 von Schwabinho am 11.11.20 13:20:59meine Antwort bezog sich in erster Linie auf die Prognose ..
im Vgl. zum HJB ist die Prognose identisch , zum Schadenersatz ist "erheblich" dazugekommen .. kann jeder interpretieren wie er will ...
im Vgl. zum HJB ist die Prognose identisch , zum Schadenersatz ist "erheblich" dazugekommen .. kann jeder interpretieren wie er will ...
Antwort auf Beitrag Nr.: 65.670.921 von walle1fc am 11.11.20 13:27:57Wieso betont man das diesmal so?
DUSA hat in diesem Verfahren Schadensersatzansprüche in erheblicher Höhe geltend gemacht.
Wahrscheinlich nur um zu zeigen, dass sie nicht den Halbjahresbericht kopiert haben
Dann bin ich wieder beruhigt...
DUSA hat in diesem Verfahren Schadensersatzansprüche in erheblicher Höhe geltend gemacht.
Wahrscheinlich nur um zu zeigen, dass sie nicht den Halbjahresbericht kopiert haben
Dann bin ich wieder beruhigt...
Antwort auf Beitrag Nr.: 65.670.846 von Schwabinho am 11.11.20 13:20:59Ich Weiss nicht in wiefern sich das wording geändert hat, aber das hat man schon ein paar Male zur telko und hv kommuniziert
Antwort auf Beitrag Nr.: 65.670.678 von angoli77 am 11.11.20 13:09:14Also ich finde schon, dass sich das Wording geändert hat:
Für diese Ansprüche hat die DUSA Schadensersatz für verlorene Gewinne sowie angeblich ungerechtfertigte Bereicherung, die Biofrontera aus dem Verkauf der BF-RhodoLED®
und Ameluz® in den USA erzielt habe, geltend gemacht. (Halbjahresbericht)
Das klang für mich immer so, als wenn man mit einer kleinen KE diese Strafe bezahlen könnte.
Jetzt klingt es doch etwas bedrohlicher, soll aber jeder für sich selbst beantworten.
Sehr hoffnungsvoll finde ich den Q3 Bericht und den Ausblick generell nicht.
Für diese Ansprüche hat die DUSA Schadensersatz für verlorene Gewinne sowie angeblich ungerechtfertigte Bereicherung, die Biofrontera aus dem Verkauf der BF-RhodoLED®
und Ameluz® in den USA erzielt habe, geltend gemacht. (Halbjahresbericht)
Das klang für mich immer so, als wenn man mit einer kleinen KE diese Strafe bezahlen könnte.
Jetzt klingt es doch etwas bedrohlicher, soll aber jeder für sich selbst beantworten.
Sehr hoffnungsvoll finde ich den Q3 Bericht und den Ausblick generell nicht.
Läuft doch. Erholung in Q3.....
Maßgeblich ist der Rückgang auf die Krisensituation in den USA zurückzuführen, deren langsame Entspannung in den Umsätzen sichtbar wird. Kompensiert wurde der Umsatzrückgang in den USA durch die positive Vertriebsentwicklung in Deutschland....
Maßgeblich ist der Rückgang auf die Krisensituation in den USA zurückzuführen, deren langsame Entspannung in den Umsätzen sichtbar wird. Kompensiert wurde der Umsatzrückgang in den USA durch die positive Vertriebsentwicklung in Deutschland....
Mein Fazit;
Mehr Fragen als Antworten .. Die Telko wird kaum Klarheit bringen.
Die Antwort wird an der Front gegeben werden.
Wann kann geimpft werden um Behandlungen wieder leichter möglich zu machen.
Zuversichtlich stimmt mich dass in USA und EU die Zulassung schnell vonstatten geht.
In der Schweiz gibt es, wie gehabt, die angezogene Handbremse aber das ist für den Erfolg von Ameluz vernachlässigbar.
Die Warnung einer möglichen Kapitalunterdeckung könnte einen aktivistischen Investor in seinen Bemühungen unterstützen?!?
Es bleibt äusserst spannend.
Mehr Fragen als Antworten .. Die Telko wird kaum Klarheit bringen.
Die Antwort wird an der Front gegeben werden.
Wann kann geimpft werden um Behandlungen wieder leichter möglich zu machen.
Zuversichtlich stimmt mich dass in USA und EU die Zulassung schnell vonstatten geht.
In der Schweiz gibt es, wie gehabt, die angezogene Handbremse aber das ist für den Erfolg von Ameluz vernachlässigbar.
Die Warnung einer möglichen Kapitalunterdeckung könnte einen aktivistischen Investor in seinen Bemühungen unterstützen?!?
Es bleibt äusserst spannend.
Antwort auf Beitrag Nr.: 65.670.600 von Schwabinho am 11.11.20 13:03:10Text nahrzu identisch mit dem Halbjahresbericht
War die Warnung schon immer so deutlich???
Im Verfahren der von DUSA Pharmaceuticals, Inc. (DUSA) im März 2018 erhobenen Klage beim District Court of Massachusetts gegen den Biofrontera-Konzern wurde im Oktober das weitere Verfahren an die Entscheidung durch eine Jury verwiesen. Ein Verhandlungsdatum ist bisher nicht angesetzt. Die Klage beinhaltet die angebliche Verletzung der DUSA-Patente Nr. 9.723.991 und Nr. 8.216.289 durch den Verkauf von BF-RhodoLED® in den USA, Vorwürfe bezüglich unerlaubter Nutzung von angeblichen Geschäftsgeheimnissen sowie unerlaubte Einmischung in Vertragsbeziehungen und irreführende und unlautere Handelspraktiken. DUSA hat in diesem Verfahren Schadensersatzansprüche in
erheblicher Höhe geltend gemacht. Die Gesellschaft hält diese jedoch für unbegründet und nicht substantiiert.
Im Verfahren der von DUSA Pharmaceuticals, Inc. (DUSA) im März 2018 erhobenen Klage beim District Court of Massachusetts gegen den Biofrontera-Konzern wurde im Oktober das weitere Verfahren an die Entscheidung durch eine Jury verwiesen. Ein Verhandlungsdatum ist bisher nicht angesetzt. Die Klage beinhaltet die angebliche Verletzung der DUSA-Patente Nr. 9.723.991 und Nr. 8.216.289 durch den Verkauf von BF-RhodoLED® in den USA, Vorwürfe bezüglich unerlaubter Nutzung von angeblichen Geschäftsgeheimnissen sowie unerlaubte Einmischung in Vertragsbeziehungen und irreführende und unlautere Handelspraktiken. DUSA hat in diesem Verfahren Schadensersatzansprüche in
erheblicher Höhe geltend gemacht. Die Gesellschaft hält diese jedoch für unbegründet und nicht substantiiert.
Antwort auf Beitrag Nr.: 65.670.600 von Schwabinho am 11.11.20 13:03:10das stimmt
Auf hoher See und vor Gericht.....
Die Klage beinhaltet die angebliche Verletzung der
DUSA-Patente Nr. 9.723.991 und Nr. 8.216.289 durch den Verkauf von BF-RhodoLED®
in den USA, Vorwürfe bezüglich
unerlaubter Nutzung von angeblichen Geschäftsgeheimnissen sowie unerlaubte Einmischung in Vertragsbeziehungen
und irreführende und unlautere Handelspraktiken. DUSA hat in diesem Verfahren Schadensersatzansprüche in
erheblicher Höhe geltend gemacht. Die Gesellschaft hält diese jedoch für unbegründet und nicht substantiiert.
Auf hoher See und vor Gericht.....
Antwort auf Beitrag Nr.: 65.670.474 von Tzl5 am 11.11.20 12:54:38Das klingt aber nicht gut!
Auch der Hinweis auf die Dusa Klage ist diesmal sehr deutlich.
Auch der Hinweis auf die Dusa Klage ist diesmal sehr deutlich.
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