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    Was spricht dagegen eine klassische Kapital-LV zu kuendigen und.... - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 03.10.09 15:39:07 von
    neuester Beitrag 13.10.09 12:00:39 von
    Beiträge: 27
    ID: 1.153.454
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      schrieb am 03.10.09 15:39:07
      Beitrag Nr. 1 ()
      mit dem Betrag eine Immobilie zu finanzieren, ausser, dass im Todesfall der Beguenstigte leer ausgeht? In diesem Fall laeuft die LV schon ueber 30 Jahre,mit einem Garantiezins von 3,5% p.a. und einer mageren Ueberschussbeteiligung gefuehrt "Beim Fels in der Brandung".

      Ich freue mich ueber ernstgemeinte Ratschlaege von Euch.
      Avatar
      schrieb am 03.10.09 15:59:54
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.109.497 von bafino am 03.10.09 15:39:07Aha,der Drogenentzug war also erfolgreich :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 03.10.09 16:20:13
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.109.497 von bafino am 03.10.09 15:39:07Da spricht nichts dagegen. Raus aus dem Dreck.
      Rausgeworfemes Geld.

      Lieber ein Ende mit Schrecken als ein schrecken ohne Ende!

      Gib niemals einer Versicherungsgesellschaft Geld das du ansparen willst!!!

      Kapitallebensversicherungen sind der grösste Betrug der Versicherungsgeschichte. Da wirst du nur abgezockt bis zum geht nicht mehr.

      Todesfall kann man mit einer Risikoversicherung absichern.

      Reicht das?? :)
      Avatar
      schrieb am 03.10.09 16:25:55
      Beitrag Nr. 4 ()
      Nichts spricht dagegen.
      Jeder in die Immobilienfinanzierung gesteckte Euro erzielt eine Rendite in Höhe des ersparten Darlehenszinses, der deutlich höher liegen dürfte als die Redite der Kapitallebensversicherung.
      In der vor uns liegenden Deflationsphase ungeahnten Ausmaßes (daran kann auch alles frisch gedruckte Falschgeld der Zentralbanken nichts ändern) ist Verschuldung absolut existenzgefährdend und so weit wie nur irgend möglich zu vermeiden.
      Avatar
      schrieb am 03.10.09 17:02:56
      Beitrag Nr. 5 ()
      Ich habe bei einer Kaffeefahrt eine echte Lamadecke für 2000 € gekauft.Was meint ihr,soll ich sie zurückgeben oder lieber behalten :rolleyes:

      Zocklany (der sich fragt wo manche aufgewachsen sind)

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      Avatar
      schrieb am 03.10.09 17:17:24
      Beitrag Nr. 6 ()
      Ich stimme der Polemik zu, gebe aber zu bedenken, daß es abzuwägen gilt
      ob nicht ein Verkauf günstiger als eine Kündigung kommt
      ob erwartete Schlußüberschüsse ein Abwarten des Laufzeitendes (Tarif? wann auslaufend?) lohnend erscheinen lassen
      Ob die Immobilie für Eigennutzung oder Vermietung finanziert wird
      Wahrscheinlich wird der Finanzierungszins ca.4-4,5% sein, wenn das bei Vermietung steuerlich abzugsfähig ist oder die Versicherung noch Schlussüberschuss zahlt sind die 3,5% der Versicherung nicht schlechter, da das nicht zu versteuern ist.
      Vielleicht wirken sich die Beiträge auch steuerlich aus, was aber meist nicht der Fall ist.

      Es ist natürlich auch die Frage, ob man 100% der Assets des eigenen Vermögens in Immobilien haben will, die sind ja auch so ertragsschwach und von Abwertung bedroht. Viel besser als mit einer Versicherung fährt man da auch nicht. An einem Anteil Aktien führt wohl kein Weg vorbei und auch mit Anleihen sind ja derzeit mehrt als 5% zu holen, wenn man gewisse Risiken eingeht.

      Man müsse schuldenfrei sein und dürfe keine Risiken eingehen, das ist wohl in Zeiten wie diesen nicht so klug. Das will ja jeder, "oberste Sicherheit", aber das ist nunmal teuer erkauft. Die Frage sollte eher sein, wieviel Risko kann ich mir leisten.
      Avatar
      schrieb am 03.10.09 17:21:50
      Beitrag Nr. 7 ()
      Außer dem Verkauf kommt natürlich auch in Betracht, die Versicherung beitragsfrei zu stellen. Was wäre dann der Schlussüberschuss. Zahlen?
      Der Fels in der Brandung ist ja selbst ein großer Baufinanzierer, was sagt der Wuestenrotmann vor Ort?
      Avatar
      schrieb am 03.10.09 18:40:56
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.109.497 von bafino am 03.10.09 15:39:07Die Auszahlung der LV dürfte in diesem steuerfrei sein und der
      Zinssatz von 3,5% ist aus heutiger Sicht sehr gut. Kündigen
      einer Lebensversicherung ist nach meiner Ansicht der schlechteste
      Weg, vor allem weil diese schon sehr lange läuft und wer weiß
      ob die Immobilie wirklich so gewinnbringend ist-kommt immer
      auf die Region drauf an.
      Wenn dann beitragsfrei stellen-nach meiner Meinung!
      Avatar
      schrieb am 03.10.09 21:12:42
      Beitrag Nr. 9 ()
      Das ist richtig
      Beitragsfreistellung würde ich auch bevorzugen.

      meine alte KLV ist aber der Bringer :D
      Avatar
      schrieb am 03.10.09 21:20:08
      Beitrag Nr. 10 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.109.867 von maulbeer am 03.10.09 18:40:56Pauschal kann man keinen Tipp geben. Es fehlen ja auch wichtige Eckdaten (Restlaufzeit der Versicherung, gibt es Schlussüberschüsse?, Alter der versicherten Person, wird die Risikoversicherung benötigt, alternativer Darlehenszinssatz).

      Mein Bauchgefühl geht in die Richtung: Wenn der Darlehenszinsatz in etwa vergleichbar mit der Versicherungsrendite ist, würde ich lieber das Darlehen nehmen. Die Option zur Kündigung hat man ja immer noch. Man bleibt flexibel und hat noch liquide Mittel in der Hinterhand.

      Vielleicht wäre zu überlegen, ob man das Darlehen eventuell splittet und eine Tranche in Höhe des Rückkaufwertes der KLV z.B. nur auf 5 Jahre abschließt (hier dürften ja Zinssätze in Richtung 3,5 - 4% machbar sein). Dann kann man in 5 Jahren immer noch schauen ggf. kündigen und mit der Lebensversicherung tilgen oder verlängern.
      Avatar
      schrieb am 04.10.09 12:35:34
      Beitrag Nr. 11 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.109.867 von maulbeer am 03.10.09 18:40:56Vielen Dank fuer Eure Ratschlaege, auch an die Dummschwaetzer.

      @ honigbaer/maulbeer,seid Ihr vom Fach? ich werde hier im Formum natuerlich keine Eckdaten bekannt geben. Aber, wenn es Eure Zeit erlaubt, wuerde ich gerne , da ich verunsichert bin, die Sachlage eroertern. Mein Berater vom Fels in der Brand hat mir gesagt, man kuendigt keine LV.

      Bitte mail an mich bafino2005@yahoo.de Welche Daten benoetigt Ihr?

      Spam-mails werden von mir angezeigt.

      Gruss und schoenen Sonntag.
      Avatar
      schrieb am 04.10.09 12:59:14
      Beitrag Nr. 12 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.111.019 von bafino am 04.10.09 12:35:34Sicher mit der KLV den Kauf ab und gut.

      Jetzt eine Kündigung ist ein klarer Folgefehler, unabhängig von Feinheiten einer mehr oder weniger hohen Restlaufzeit.

      Von solchen Kündigungen träumen Versicherungen am Tag und bei Nacht:laugh:

      Du dürftest nicht zu einer mathematisch-präzisen Würdigung der Entscheidungssituation befähigt sein, also zieh die Konsequenzen und laß es so sein. Von Risikokosten bis Schlußgewinnen wird nichts sagen, sonst stellt sich die Ausgangsfrage nicht;)

      Du hast ein nicht zwischen den Ohren befindliches Entscheidungsverhalten zum Abschlußzeitpunkt gehabt, reagierst aus Hormonveränderungen und bist so zu der KLV gekommen. Also reflektier das zum eigenen Vorteil und schenk der Versicherung bitte nicht eine höhere Summe durch Kündigung.
      Avatar
      schrieb am 04.10.09 14:55:49
      Beitrag Nr. 13 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.111.070 von Friseuse am 04.10.09 12:59:14...Vorsicht bei übereilten Kündigungen...

      1. Versicherung anschreiben, berechnen lassen

      1. aktueller Rückkaufswert
      2. Voraussichtliche Auszahlung plus Überschuss bis Laufzeitende
      3. Voraussichtliche Auszahlung bei sofortiger Beitragsfreistellung zum Laufzeitende
      4. Angebot eines Aufkäufers einholen, dein vertrag könnte wegen langer laufzeit und höhe der ansparsumme für aufkäufer interessant sein (selten!)
      5. bei planungen kündigungsfrist § 5 VVG beachten
      6. gesonderte RisikoLV erforderlich?

      die werte in beziehung setzen und schauen, ob eine kündigung lohnt (Zillmerung!,Provisionen ect.)

      Gruss brom
      Avatar
      schrieb am 04.10.09 15:52:37
      Beitrag Nr. 14 ()
      brom

      Daten liegen mir alle vor.

      Der heutige Rueckkaufswert wird mit 3,5% (Garantiezins) + Ueberschussbeteiligung, die jedes Jahr weniger wird, die letzte 0,4% bis Laufzeitende in 12 Jahren verzinst.

      Kuendigungsfrist 1 Monat

      5.+6. 5 WG beachten?? bitte naeher erlaeutern. Wozu soll die RisikoLV dienen?

      Gruss
      bafino
      Avatar
      schrieb am 04.10.09 16:03:46
      Beitrag Nr. 15 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.111.322 von brombeeren am 04.10.09 14:55:49lol,. den Satz mit den Ohren muesstest Du mal naeher erklaeren.

      Gruss
      bafino
      Avatar
      schrieb am 04.10.09 18:27:58
      Beitrag Nr. 16 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.111.419 von bafino am 04.10.09 15:52:37Wozu soll die RisikoLV dienen?


      Na zum Absichern Angehöriger im Fall deines Todes!
      Gibts schon für kleines Geld!
      Avatar
      schrieb am 04.10.09 23:13:18
      Beitrag Nr. 17 ()
      Vom Fach bin ich nicht, aber ich hatte in Erinnerung, daß im Wuertt Leben Geschäftsbericht die Schlussüberschüsse ür die einzelnen Tarife drinstehen. Habe aber gerade gesehen, daß man da ggfs im aktuellen Bericht im Kleingedruckten lesen muß.

      Aber wenn die Versicherung die Daten schon geliefert hat, wäre der aktuelle Rückkaufwert, der monatliche Beitrag, die Ablaufleistung bei Beitragsfreistellung, und die Ablaufleistung bei Fortführung erforderlich, dann kann man 3 Vergleichsrechnungen anstellen für Kündigung, Beitragsfreistellung und Fortführung.

      Entsprechend müsste man die 12jährige Baufinanzierung gegenrechnen. Und die Baufinanzierung mit entsprechend niedrigerem Darlehensbetrag im Fall der Kündigung, mit entsprechend höherer Monatsrate = Tilgung inm Fall der Beitragsfreistellung. Dann könnte man die Restschuld unter Berücksichtigung der Steuer vergleichen.

      Schick halt die Zahlen der Versicherung über Boardmail, wenn die geheim sind, kannst Du ja alles durch 5 teilen oder zwei nullen streichen. Vielleicht kann ich dann was rechnen.

      Stiftung Warentest hat auch einen Rechner, ist zwar eigentlich für Bausparsimulation, aber man kann da auch Darlehensverläufe mit parallelen (KLV)Sparverträgen simulieren.
      http://www.test.de/themen/bauen-finanzieren/rechner/-Bauspar…
      Avatar
      schrieb am 05.10.09 08:36:16
      Beitrag Nr. 18 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.109.673 von zocklany am 03.10.09 17:02:56:laugh:
      Avatar
      schrieb am 05.10.09 10:48:16
      Beitrag Nr. 19 ()
      Ich habe mal gehört, dass man, wenn man als Versicherter bzw. Versicherungsnehmer das 60. Lebensjahr vollendet hat, eine LV ohne Nachteile zu erleiden kündigen kann.

      Dazu würde ich gerne wissen: 1.): Stimmt das?
      2.): Erhält man dann auch anteilige
      Schlussüberschussanteile?
      Danke im voraus

      RG
      Avatar
      schrieb am 05.10.09 14:46:35
      Beitrag Nr. 20 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.109.497 von bafino am 03.10.09 15:39:07nicht kündigen. schliess aus streuungsgründen noch eine lv bei der hamburg-mannheimer und eine bei der allianz ab. wenn du zusätzlich noch einen bausparer bei der degenia und einen riestervertrag bei der zurich abschliesst, bist du rententechnisch gut abgesichert. die einzelnen monatsbeiträge sollten aber nicht unter 150,- pro vertrag liegen.
      Avatar
      schrieb am 05.10.09 14:49:37
      Beitrag Nr. 21 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.115.313 von Prof.Dr.B.Scheuert am 05.10.09 14:46:35Begruendung?

      Und warum die genannten Gesellschaften? :)
      Avatar
      schrieb am 05.10.09 14:53:08
      Beitrag Nr. 22 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.115.331 von Vivian664 am 05.10.09 14:49:37Begruendung?


      Weil "sein" Name Programm ist! :laugh:
      Avatar
      schrieb am 05.10.09 15:43:47
      Beitrag Nr. 23 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.113.625 von raceglider am 05.10.09 10:48:16Die vorzeitige Kündigung ist immer mit massiven Nachteilen bei der Verzinsung verbunden, weil man damit auf den Schlussüberschuss verzichtet. Wie der Name schon sagt, gibt es den nur, wenn man bis zum Schluss durchhält. Hat mit der Steuer nichts zu tun und kann natürlich vielleicht je nach Versicherung unterschiedlich sein.

      Bei der Steuer spielt das 60.Lebensjahr nur bei ab 2005 geschlossenen Verträgen eine Rolle. Bei diesen Verträgen sind die Gewinne zu versteuern, es sei denn der Vertrag ist länger als 12 Jahre gelaufen UND der Versicherungsnehmer ist älter als 60 Jahre, dann ist nur die Hälfte der Gewinne zu versteuern. So steht es im Wikipedia unter Lebensversicherung, so genau kenne ich mich da aber auch nicht aus.
      Avatar
      schrieb am 08.10.09 18:16:54
      Beitrag Nr. 24 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.115.846 von honigbaer am 05.10.09 15:43:47Die vorzeitige Kündigung ist immer mit massiven Nachteilen bei der Verzinsung verbunden, weil man damit auf den Schlussüberschuss verzichtet.


      das ist so formuliert richtig. aber man sollte auch bedenken, was es kostet, wenn man NICHT kündigt. Möglicherweise gibt es eine Anlageform, die einen höheren Ertrag bringt.
      Avatar
      schrieb am 08.10.09 19:31:43
      Beitrag Nr. 25 ()
      Es war ja nach der Baufinanzierung als Alternative gefragt.
      Ansonsten müsste man schon benennen, was mehr als die vermutlich 4,5-6,5% steuerfrei bringt, die die Versicherung vermutlich abwirft.
      Mir würde da auch viel einfallen, aber für eine risikolose Anlage (soweit es sowas überhaupt gibt) ist der Zins schon ganz gut.
      Avatar
      schrieb am 10.10.09 14:24:22
      Beitrag Nr. 26 ()
      Als Schnelltilger kann man auch beim Effektivzins bis zu 0,5% sparen, hat die Stiftung Warentest herausgefunden.
      http://www.test.de/themen/bauen-finanzieren/test/-Immobilien…
      Aber auch das wird die bisher angestellten Überlegungen kaum über den Haufen werfen und allenfalls eine Beitragsfreistellung sinnvoll erscheinen lassen.
      Avatar
      schrieb am 13.10.09 12:00:39
      Beitrag Nr. 27 ()
      Da ich dss Thema angefangen habe, bin ich zu dem Ergebnis gekommen, die LV an die WestLB zu verkaufen. Das Angebot liegt hoeher als der Rueckkaufswert der LV. Die Wohnung wird vermietet,. so dass ich eine Verzinsung von ca. 6% p.a. erhalten werde. Die Schlussueberschussbeteiligung liegt mir vor.
      Wie schon erwaehnt, die LV laeuft schon ueber 30 Jahre.

      Also ist der Verkauf der LV mit anschliessender Baufinanzierung und gegengerechneter Verzinsung ist beste Loesung. Ich hoffe, dass ich an alles gedacht habe.

      Liebe Gruesse
      Bafino


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