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    Rib Software AG seit heute in Hamburg handelbar (Seite 11)

    eröffnet am 12.11.09 15:27:08 von
    neuester Beitrag 01.01.24 11:41:20 von
    Beiträge: 2.367
    ID: 1.154.208
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      Avatar
      schrieb am 08.10.21 06:24:37
      Beitrag Nr. 2.267 ()
      Groß, größer, Tom Wolf.

      35 Minuten "Abschied-Video". :)

      RIB Software | 42,73 
      Avatar
      schrieb am 04.10.21 15:33:02
      Beitrag Nr. 2.266 ()
      wenn wir genug Aktien hinter uns bekommen, können wir doch ein Gegengutachten erstellen lassen. Das erhöht unsere Chancen im Spruchstellenverfahren laut dem Spezialanwalt gewaltig.
      RIB Software | 42,63 
      Avatar
      schrieb am 04.10.21 12:30:56
      Beitrag Nr. 2.265 ()
      Zitat von speku58: nicht so pessimistisch. ESG-Unternehmen achten sehr auf Ihren Ruf und dazu gehört auch seine Stakeholder vernünftig zu behandeln. Ich sehe mal, ob die SdK, wo ich Mitglied bin, nicht einen Gegenantrag formuliert. Das Gutachten von Ebner aus Stuttgart ist ja nicht sehr Aussagekräftig.



      Dieses Gutachten ist aus meiner Sicht klar ein Gefälligkeitsgutachten.
      RIB ist klar unterbewertet.
      RIB Software | 42,70 
      Avatar
      schrieb am 04.10.21 12:19:14
      Beitrag Nr. 2.264 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 69.492.750 von catocencoris am 04.10.21 09:33:45nicht so pessimistisch. ESG-Unternehmen achten sehr auf Ihren Ruf und dazu gehört auch seine Stakeholder vernünftig zu behandeln. Ich sehe mal, ob die SdK, wo ich Mitglied bin, nicht einen Gegenantrag formuliert. Das Gutachten von Ebner aus Stuttgart ist ja nicht sehr Aussagekräftig.
      RIB Software | 42,70 
      Avatar
      schrieb am 04.10.21 09:33:45
      Beitrag Nr. 2.263 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 69.489.711 von speku58 am 03.10.21 16:48:27Ein Gegenantrag ist ein schöner Gedanke, wäre aber nichts als eine mit großer Wahrscheinlichkeit ins Leere laufende Protest-Aktion. Gerade für den Fall der Prüfung der Angemessenheit steht immerhin das Spruchverfahren zur Verfügung. Natürlich ist es in der Vergangenheit auch schonmal vorgekommen, dass die Abfindung vom Mehrheitsaktionär auf der HV sogar noch erhöht wurde, da ein Aufschlag zu wahrscheinlich war und der Großaktionär die Wahrscheinlichkeit ein langes Spruchverfahren mit Verzinsung auf den dann anstehenden Aufschlag begrenzen wollte. Um so etwas zu erreichen, bräuchte es aber wohl ein Gegen-Gutachten. Also wer hier genügen Schotter im Ofen hat und bereit ist mal kurz noch 50 bis 100k für ein Gutachten auf den Tisch zu legen, gerne :)
      RIB Software | 42,55 
      1 Antwort

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      Hat East Africa bisher nur an der Oberfläche gekratzt?! mehr zur Aktie »
      Avatar
      schrieb am 03.10.21 16:48:27
      Beitrag Nr. 2.262 ()
      sollen wir keinen Gegenantrag zur HV anmelden?
      das Abfindungsangebot im Squeeze Out ist vielleicht aus Sicht der Anwälte richtig, aber sicher nicht fair für ein ESG-Unternehmen wie Schneider Electric. Aus meiner Sicht ist es verachtend gegenüber den Minderheitsaaktionären und der mögliche Schaden für Schneider Electric SE auf dem Kapitalmarkt ist ein vielfaches höher. Es ist mir unverständlich warum nicht wenigstens 47 € gezahlt werden, wie in den ausserbörslichen Geschäften nach dem Verkauf der Familien Sauer und Wolf?
      RIB Software | 42,75 
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 02.10.21 21:33:53
      Beitrag Nr. 2.261 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 69.459.919 von Frostbaer0815 am 29.09.21 23:21:19
      Einladung zur ausserordentl. Hauptversammlung am 03.11.2021
      gerade postalisch zugestellt;)
      RIB Software | 42,75 
      Avatar
      schrieb am 29.09.21 23:21:19
      Beitrag Nr. 2.260 ()
      Kurs liegt ja stabil im Markt. Sehr schade das die HV virtuell ist, da wäre ich tatsächlich mal hin gegangen.
      RIB Software | 43,20 
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 29.09.21 14:16:45
      Beitrag Nr. 2.259 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 69.452.599 von Bauglir am 29.09.21 11:36:59
      Zitat von Bauglir: Vielen Dank an sergiodq für die erste Einschätzung zum Gutachten.

      Unter anderen Umständen würde ich in RIB einen guten Kandidaten für ein erfolgreiches Spruchverfahren sehen - wenn wir uns hier nicht im Gerichtsbezirk Stuttgart befänden.


      Ich gehe davon aus, dass die Instis das Gutachten ähnlich auslegen werden wie ich und sehe dem Verfahren unabhängig vom Standort positiv entgegen. 😉 Der Kurs dürfte als Unterstützung derjenigen, die aussteigen wollen, auch noch etwas steigen bis zur Abfindung.
      RIB Software | 43,13 
      Avatar
      schrieb am 29.09.21 11:43:01
      Beitrag Nr. 2.258 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 69.452.599 von Bauglir am 29.09.21 11:36:59
      Zitat von Bauglir: Vielen Dank an sergiodq für die erste Einschätzung zum Gutachten.

      Unter anderen Umständen würde ich in RIB einen guten Kandidaten für ein erfolgreiches Spruchverfahren sehen - wenn wir uns hier nicht im Gerichtsbezirk Stuttgart befänden.


      Da hast Du Recht. Mittlerweile muss man aber fast schon froh sein, wenn man in Stuttgart ist und nicht in Frankfurt! ;)
      RIB Software | 42,98 
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