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    Hammer Zahlen bei 2G Bio-Energietechnik AG (Seite 34)

    eröffnet am 30.11.09 15:09:10 von
    neuester Beitrag 26.01.24 15:49:43 von
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      Avatar
      schrieb am 08.01.20 08:28:50
      Beitrag Nr. 3.343 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.307.245 von sulp002 am 07.01.20 20:09:44in china schon realität :)
      2G ENERGY | 48,30 €
      Avatar
      schrieb am 07.01.20 20:09:44
      Beitrag Nr. 3.342 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.307.149 von realchoice am 07.01.20 20:04:30
      Zitat von realchoice: dein name gefällt mir 😀


      Wasseraktien sind sowieso die Zukunft und demnächst wird Luft gehandelt.
      Leute wir brauchen das zum atmen
      2G ENERGY | 48,90 €
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
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      schrieb am 07.01.20 20:04:30
      Beitrag Nr. 3.341 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.304.221 von H2Future am 07.01.20 15:57:29dein name gefällt mir 😀
      2G ENERGY | 48,90 €
      2 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 07.01.20 15:57:29
      Beitrag Nr. 3.340 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.302.472 von smyl am 07.01.20 13:10:312G Energy: Klimakraftprotz dreht auf

      https://www.deraktionaer.de/artikel/aktien/das-perfekte-klim…
      2G ENERGY | 49,30 €
      3 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 07.01.20 13:10:31
      Beitrag Nr. 3.339 ()
      weiter halten, aktie hat noch viel margenpotential, ersatzteilgeschäft fängt ja erst an zu laufen.
      2G ENERGY | 48,60 €
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      Avatar
      schrieb am 07.01.20 11:49:26
      Beitrag Nr. 3.338 ()
      Wie ist eure Einschätzung der weiteren Kursentwicklung? Der Kurs wirkt mir mittlerweile als fair und viel Potential nach oben sehe ich momentan nicht. Kleines 2stelliges Wachstum ist momentan auch eingepreist
      2G ENERGY | 47,50 €
      Avatar
      schrieb am 13.12.19 10:37:13
      Beitrag Nr. 3.337 ()
      Das geplanten Kohleausstiegsgesetz ist top für 2G! Dieses soll am 18.12.2019 verabschiedet werden.

      Der Gesetzentwurf zum Kohleausstiegsgesetz sieht in Art. 7 folgende wesentliche Punkte für
      die Kraft-Wärme-Kopplung-Anlagen vor:

      • Die Geltungsdauer der Förderung soll nach dem Entwurf bis zum 31. Dezember 2029 verlängert werden. Die Regelung gilt jedoch nicht für KWK-Anlagen bis einschließlich 50 MW
      elektrischer Leistung, sofern die Evaluierung im Jahre 2022 keine Förder-Notwendigkeit zur
      Erreichung der KWK-Ziele im Jahre 2025 ergeben sollte. Unverändert bleibt das Ziel, bis
      zum Jahre 2025 120 TWh KWK Strom zu produzieren.

      • Die KWK-Förderung soll auf 3.500 Vollbenutzungsstunden pro Kalenderjahr begrenzt werden. Damit wird beabsichtigt, den finanziellen Vorteil von KWK-Anlagen, die als Dauerläufer
      mit geringer Leistung konzipiert sind, gegenüber größer ausgelegten KWK-Anlagen mit geringerer jährlicher Laufzeit zu verringern. Eine Einschränkung der jährlichen Förderung auf
      3.500 Vollbenutzungsstunden insbesondere bei KWK-Anlagen bis 50 kW elektrische Leistung erscheint angesichts der Förderdauer von 60.000 Vollbenutzungsstunden als praxisfern. Denn solche Anlagen müssten als Konsequenz zukünftig mehr als 17 Jahre lang betrieben werden, um die Förderung vollständig zu erhalten.

      • Der Zuschlag für KWK-Strom, der in das Netz der allgemeinen Versorgung eingespeist wird,
      entfällt. Voraussetzung hierfür ist, dass die KWK-Anlage gemäß dem EEG 2017 sowie den
      Übergangsbestimmungen keine oder eine auf 20 Prozent des Regelsatzes geminderte EEGUmlage bei Eigenversorgung entrichten muss. Diese Änderung dürfte insbesondere Anlagenbetreiber betreffen, welche eine Bestandsanlage ersetzen oder modernisieren. Eine
      Übergangsregelung für im Bau befindliche Anlagen sieht der Entwurf nicht vor.

      • Neben der Grundvergütung sieht der Entwurf eine Vielzahl an Boni-Zahlungen vor. Die Boni
      sollen sowohl als Festvergütung als auch im Rahmen der KWK-Ausschreibung für den ins
      Netz der allgemeinen Versorgung eingespeisten KWK-Strom gewährt werden. Voraussetzung ist eine Leistung von mindestens einem Megawatt. Neu ist der „Südbonus“. Dieser
      wird Anlagen gewährt, die nach dem 31.12.2019 und bis zum 31.12.2025 in den Dauerbetrieb genommen werden und nahezu ausschließlich ihren erzeugten Strom in das Netz der
      allgemeinen Versorgung einspeisen. Anlagen, die vom Südbonus profitieren wollen, müssen
      auch in Zeiten ohne Nutzwärmebedarf in der Lage sein, in voller Höhe der elektrischen Wärmeleistung Strom zu erzeugen. In diesen Fällen soll der Bonus als Einmalzahlung in Höhe
      von 60 Euro je Kilowatt elektrischer KWK-Leistung gewährt werden.

      • Grundsätzlich bleibt das Kumulierungsverbot der nach dem KWKG gewährten Zuschläge
      und Boni mit Investitionszuschüssen bestehen. Eine Abweichung ist jedoch möglich, wenn
      für einzelne Komponenten der KWK-Anlage oder ein innovatives KWK-System eine Innovationsförderung nach zwei explizit im Gesetz genannten Förderrichtlinien gewährt wurde. In
      diesen Fällen ist eine Anrechnung, ähnlich wie bei der Anrechnung von Investitionen bei
      der vollständigen Energiesteuer-Entlastung (EnergieStG), möglich.

      • Für Zeiträume, in denen der Stundenkontrakt am Spotmarkt der Strombörse negativ oder
      null ist, entfällt der Anspruch auf Zahlung von Zuschlägen komplett. Es soll ein erhöhter
      Anreiz geschaffen werden, KWK-Anlagen systemdienlicher zu fahren. Hiervon ausgenommen sind Anlagen mit einer elektrischen Leistung von weniger als 50 Kilowatt.

      • Bei Nutzung regenerativer Wärmequellen muss der Anteil der KWK-Wärme und der EE-Wärme im Wärmenetz 75 Prozent statt der bisherigen 50 Prozent betragen. Der KWK-Anteil
      wurde in den Fällen der Kombination mehrerer Wärmeerzeuger auf 10 Prozent statt der
      bisherigen 35 Prozent reduziert. Der Kostensteigerung bei Investitions- und Tiefbaukosten
      im Wärmenetz-Bereich wurde damit begegnet, dass der Zuschlag zukünftig unabhängig
      vom mittleren Durchmesser 40 Prozent der ansatzfähigen Investitionskosten beträgt.
      2G ENERGY | 44,80 €
      Avatar
      schrieb am 11.12.19 22:19:40
      Beitrag Nr. 3.336 ()
      2g ist im augenblick einfach chic!
      2G ENERGY | 46,00 €
      Avatar
      schrieb am 10.12.19 16:56:43
      Beitrag Nr. 3.335 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.117.780 von hoffmann69 am 09.12.19 22:42:53Wenn man von 235-250 Mio. Umsatz ausgeht und eine EBIT-Marge zwischen 6% und 8% ansetzt kommt man auf ein EBIT zwischen 14,10 bis 20,0 Mio. EUR. Das Finanzergebnis ist bei 2G überschaubar. Wichtig ist dann die Steuerquote. In den letzten beiden Jahren lag der Jahresüberschuss immer bei 2/3 des EBIT, d.h. man wäre dann in einer Range von 9,3 Mio. bis 13,2 Mio. EUR. Es gibt 4.430.000 Aktien, d.h. ausgehend von der Richtigkeit der oben stehenden Parameter wären die EPS 2,10 EUR bis 2,97 EUR. Ausgehend von einem KGV von 15 wäre die Aktie derzeit schon gut bewertet. Wenn man der Aktie aufgrund der Wachstumsaussichten ein höheres KGV zugesteht, ist sicherlich noch etwas Luft nach oben ... :-)
      2G ENERGY | 44,30 €
      Avatar
      schrieb am 09.12.19 22:42:53
      Beitrag Nr. 3.334 ()
      Mich würde mal interessieren mit welchen Gewinn pro Aktie Ihr in den nächsten Jahren erwartet.

      Ich kann das leider nicht abschätzen, denke / hoffe aber das die Wachstumsstory noch lange anhalten wird...

      Danke für Anregungen / Meinungen
      2G ENERGY | 45,20 €
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