Ist es rechtswidrig an die Mieter Strom, Gas zu verkaufen - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 19.03.10 18:30:06 von
neuester Beitrag 20.03.10 09:01:11 von
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Hallo,
ich habe ein MFH gekauft, im Haus wohnen 5 Familien ist es rechtswiedrig wenn ich mir ein Gewerbe hohle das GAS Strom einkaufe und an die Mieter das weitergebe.
Beispiel:
Aktuell
Mieter Zahlen
2300€ Strom Kosten 10000Kw/Jahr
3000€ GAS Kosten 53000KW/Jahr
Gesamt 5300€ die auf die Vermeiter verteilt werden
Mein vorhaben ich kaufe ein
1600€ Strom Kosten 10000Kw/Jahr
2000€ GAS Josten 53000KW/Jahr
Gesamt 3600€ die ich zahle das ganze gebe ich für meine Mieter für 5200€ weiter.
Spricht da was dagegen?
KKTC
ich habe ein MFH gekauft, im Haus wohnen 5 Familien ist es rechtswiedrig wenn ich mir ein Gewerbe hohle das GAS Strom einkaufe und an die Mieter das weitergebe.
Beispiel:
Aktuell
Mieter Zahlen
2300€ Strom Kosten 10000Kw/Jahr
3000€ GAS Kosten 53000KW/Jahr
Gesamt 5300€ die auf die Vermeiter verteilt werden
Mein vorhaben ich kaufe ein
1600€ Strom Kosten 10000Kw/Jahr
2000€ GAS Josten 53000KW/Jahr
Gesamt 3600€ die ich zahle das ganze gebe ich für meine Mieter für 5200€ weiter.
Spricht da was dagegen?
KKTC
oh mein Gott,die armen Mieter
Antwort auf Beitrag Nr.: 39.180.187 von KKTC am 19.03.10 18:30:06 Ich wünsch dir ein Haus voll Mietnomaden.
Immer wieder.
Immer wieder.
!
Dieser Beitrag wurde moderiert. Grund: Fäkalsprache!
Dieser Beitrag wurde moderiert. Grund: Fäkalsprache
warum bitte Abzocker!!
Die Mieter Zahlen seit Jahren die Preise von unserem Regionalen Anbieter. Ich will nicht mehr verlangen wie der Regionaler Anbeiter!
Die Mieter Zahlen seit Jahren die Preise von unserem Regionalen Anbieter. Ich will nicht mehr verlangen wie der Regionaler Anbeiter!
Ich finde den Gedanken interessant und die Antworten leider sehr oberflächlich.
Angenommen, es ist rechtlich möglich: Welcher Mieter ist denn ernsthaft dadurch belastet, daß er Strom und Gas zu gleichen Konditionen vom Vermieter abnimmt, die er ohnehin an den Strom- bzw. Gaslieferanten entrichten würde?
Neben der Überlegung, daß ein Teil der vom Vermieter durch die Belieferung des Mieters mit Strom und / oder Gas erzielten Gewinnspanne dazu geeignet ist, die Mietsache des Mieters noch mehr zu sichern und zu erhalten (ließe sich ja ggf. vertraglich fixieren), ist die angedachte Belieferung des Mieters mit Strom und / oder Gas nach der mieterfreundlichen und tendenziell immer weitreichenderen mieterfreundlichen Rechtsprechung eine der wenigen dem Vermieter verbleibenden bzw. sich eröffnenden Möglichkeiten, nicht für monatelang auflaufende Nebenkostenrückstände geradestehen zu müssen, die der über seine Verhältnisse lebende Mieter wissentlich auf Kosten des Vermieters produziert.
Gruß
Silberpfeil
Angenommen, es ist rechtlich möglich: Welcher Mieter ist denn ernsthaft dadurch belastet, daß er Strom und Gas zu gleichen Konditionen vom Vermieter abnimmt, die er ohnehin an den Strom- bzw. Gaslieferanten entrichten würde?
Neben der Überlegung, daß ein Teil der vom Vermieter durch die Belieferung des Mieters mit Strom und / oder Gas erzielten Gewinnspanne dazu geeignet ist, die Mietsache des Mieters noch mehr zu sichern und zu erhalten (ließe sich ja ggf. vertraglich fixieren), ist die angedachte Belieferung des Mieters mit Strom und / oder Gas nach der mieterfreundlichen und tendenziell immer weitreichenderen mieterfreundlichen Rechtsprechung eine der wenigen dem Vermieter verbleibenden bzw. sich eröffnenden Möglichkeiten, nicht für monatelang auflaufende Nebenkostenrückstände geradestehen zu müssen, die der über seine Verhältnisse lebende Mieter wissentlich auf Kosten des Vermieters produziert.
Gruß
Silberpfeil
Man, es zählt das Gebot der Sparsamkeit. „Der Vermieter muss alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um günstige Konditionen bei der Bewirtschaftung des Mietobjekts zu erreichen“
Also wenn ihr eine Heizungsgemeinschaftsanlage habt, dann ist es eh geboten die günstigste Variante für das Haus rauszusuchen und abzuschliessen ohne das du auch noch die Hände aufhälst.
Beim Strom ist und bleibt es Mietersache, welchen Anbieter sie wählen (ich setze mal voraus, daß jeder seinen eigenen Zähler hat). Und du darfst nicht einfach einen Gesamtzähler davorklemmen und dann Großabnehmer spielen.
Also wenn ihr eine Heizungsgemeinschaftsanlage habt, dann ist es eh geboten die günstigste Variante für das Haus rauszusuchen und abzuschliessen ohne das du auch noch die Hände aufhälst.
Beim Strom ist und bleibt es Mietersache, welchen Anbieter sie wählen (ich setze mal voraus, daß jeder seinen eigenen Zähler hat). Und du darfst nicht einfach einen Gesamtzähler davorklemmen und dann Großabnehmer spielen.
hat sich denn der Herr Vermieter,selbstlos wie er ist,ausgerechnet was ihm unterm Strich bleibt
Er muß ein Gewerbe anmelden,von dem Gewinn bleibt ihm jede Menge Ärger und max 20% Gewinn1
Viel Spass
Er muß ein Gewerbe anmelden,von dem Gewinn bleibt ihm jede Menge Ärger und max 20% Gewinn1
Viel Spass
Die Erneuerung einer Heizung (vor dem Hintergrund der aus heutiger Sicht auf Basis technologischer Errugenschaften sparsameren Zurverfügungstellung von Heizenergie) ist m. W. von der Zustimmung des Mieters abhängig, weil ein gewisser Teil der Kosten der Heizungserneuerung zu 11 Prozent mieterhöhend wirken. Der Mieter muß deshalb abwägen, ob er das möchte und Heizkosteneinsparung versus Mieterhöhung betrachten.
Antwort auf Beitrag Nr.: 39.180.187 von KKTC am 19.03.10 18:30:06das wird wohl gewaltig schiefgehen...
Antwort auf Beitrag Nr.: 39.181.021 von invest2002 am 19.03.10 20:15:56warum bist Du der Meinung das es schief geht?
Rechnerich funktioniert es doch!!
Rechnerich funktioniert es doch!!
Antwort auf Beitrag Nr.: 39.181.047 von KKTC am 19.03.10 20:18:38Rechnerich funktioniert es doch!!
das mit dem Rechnen würde ich nochmal üben
das mit dem Rechnen würde ich nochmal üben
Um auf Deine Frage zurück zu kommen :
JA "es" ist Verboten bzw. Vertragswidrig.
Dein S-Berater
PS
"es" = Weiterverkauf
JA "es" ist Verboten bzw. Vertragswidrig.
Dein S-Berater
PS
"es" = Weiterverkauf
aha die Stadtwerke kann das GAS, Strom billig einkaufen und teuer weiterverkaufen.
Bei mir ist es verboten
Bei mir ist es verboten
Genau
lies mal deinen Vertrag und die Anschlußbedingungen.
es ist nich nur Verboten, sonder je nachdem wie und mit was zu den Verbrauch abrechnest u.U. sogar strafbar. ( z.B. Eichgesetz)
Finger Weg
oder
Pauschale vereinbaren
Dein
S-Berater
lies mal deinen Vertrag und die Anschlußbedingungen.
es ist nich nur Verboten, sonder je nachdem wie und mit was zu den Verbrauch abrechnest u.U. sogar strafbar. ( z.B. Eichgesetz)
Finger Weg
oder
Pauschale vereinbaren
Dein
S-Berater
wenn ich eine Pauschale vereinbare kann ich es jedes Jahr anpassen?
kommt darauf an ...
wie der Entscheider ( z.b. Richter) gerade drauf ist.
Wenn die Anpassung den Verbrauch betrifft, ist es wahrscheinlich nicht zulässig.
dein S-Berater
wie der Entscheider ( z.b. Richter) gerade drauf ist.
Wenn die Anpassung den Verbrauch betrifft, ist es wahrscheinlich nicht zulässig.
dein S-Berater
Wie sieht es denn mit selbsterzeugtem, also nicht hinzugekauftem Strom aus?
Gruß
Silberpfeil
Gruß
Silberpfeil
ein selbsterzeugtes Strom haben wir leider nicht!
Gruß
kktc
Gruß
kktc
geht doch das Zauberwort heißt Wärmecontracting
mit einer Wärmecontracting wäre es möglich zumindest beim GAS!!
mit einer Wärmecontracting wäre es möglich zumindest beim GAS!!
... zumindes bis zur Entscheidung des BGH
KP
KP
hmmmm
die Abrechnung macht jetzt die brunata, verdient die Fa. nur bei der Abrechnung, Miete der Ablesegeräte? Oder auch an die Gaspreise.
KKTC
KKTC
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