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    Ist es rechtswidrig an die Mieter Strom, Gas zu verkaufen - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 19.03.10 18:30:06 von
    neuester Beitrag 20.03.10 09:01:11 von
    Beiträge: 24
    ID: 1.156.663
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      schrieb am 19.03.10 18:30:06
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,

      ich habe ein MFH gekauft, im Haus wohnen 5 Familien ist es rechtswiedrig wenn ich mir ein Gewerbe hohle das GAS Strom einkaufe und an die Mieter das weitergebe.

      Beispiel:

      Aktuell
      Mieter Zahlen
      2300€ Strom Kosten 10000Kw/Jahr
      3000€ GAS Kosten 53000KW/Jahr
      Gesamt 5300€ die auf die Vermeiter verteilt werden

      Mein vorhaben ich kaufe ein
      1600€ Strom Kosten 10000Kw/Jahr
      2000€ GAS Josten 53000KW/Jahr

      Gesamt 3600€ die ich zahle das ganze gebe ich für meine Mieter für 5200€ weiter.


      Spricht da was dagegen?

      KKTC
      Avatar
      schrieb am 19.03.10 19:11:27
      Beitrag Nr. 2 ()
      oh mein Gott,die armen Mieter :cry::cry:
      Avatar
      schrieb am 19.03.10 19:26:01
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.180.187 von KKTC am 19.03.10 18:30:06:eek: Ich wünsch dir ein Haus voll Mietnomaden.


















      Immer wieder.
      Avatar
      schrieb am 19.03.10 19:39:34
      !
      Dieser Beitrag wurde moderiert. Grund: Fäkalsprache
      Avatar
      schrieb am 19.03.10 19:43:42
      !
      Dieser Beitrag wurde moderiert. Grund: Fäkalsprache

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      schrieb am 19.03.10 19:48:12
      Beitrag Nr. 6 ()
      warum bitte Abzocker!!

      Die Mieter Zahlen seit Jahren die Preise von unserem Regionalen Anbieter. Ich will nicht mehr verlangen wie der Regionaler Anbeiter!
      Avatar
      schrieb am 19.03.10 19:54:55
      Beitrag Nr. 7 ()
      Ich finde den Gedanken interessant und die Antworten leider sehr oberflächlich.

      Angenommen, es ist rechtlich möglich: Welcher Mieter ist denn ernsthaft dadurch belastet, daß er Strom und Gas zu gleichen Konditionen vom Vermieter abnimmt, die er ohnehin an den Strom- bzw. Gaslieferanten entrichten würde?

      Neben der Überlegung, daß ein Teil der vom Vermieter durch die Belieferung des Mieters mit Strom und / oder Gas erzielten Gewinnspanne dazu geeignet ist, die Mietsache des Mieters noch mehr zu sichern und zu erhalten (ließe sich ja ggf. vertraglich fixieren), ist die angedachte Belieferung des Mieters mit Strom und / oder Gas nach der mieterfreundlichen und tendenziell immer weitreichenderen mieterfreundlichen Rechtsprechung eine der wenigen dem Vermieter verbleibenden bzw. sich eröffnenden Möglichkeiten, nicht für monatelang auflaufende Nebenkostenrückstände geradestehen zu müssen, die der über seine Verhältnisse lebende Mieter wissentlich auf Kosten des Vermieters produziert.

      Gruß

      Silberpfeil
      Avatar
      schrieb am 19.03.10 19:57:47
      Beitrag Nr. 8 ()
      Man, es zählt das Gebot der Sparsamkeit. „Der Vermieter muss alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um günstige Konditionen bei der Bewirtschaftung des Mietobjekts zu erreichen“

      Also wenn ihr eine Heizungsgemeinschaftsanlage habt, dann ist es eh geboten die günstigste Variante für das Haus rauszusuchen und abzuschliessen ohne das du auch noch die Hände aufhälst.
      Beim Strom ist und bleibt es Mietersache, welchen Anbieter sie wählen (ich setze mal voraus, daß jeder seinen eigenen Zähler hat). Und du darfst nicht einfach einen Gesamtzähler davorklemmen und dann Großabnehmer spielen.
      Avatar
      schrieb am 19.03.10 20:03:12
      Beitrag Nr. 9 ()
      hat sich denn der Herr Vermieter,selbstlos wie er ist,ausgerechnet was ihm unterm Strich bleibt :laugh:
      Er muß ein Gewerbe anmelden,von dem Gewinn bleibt ihm jede Menge Ärger und max 20% Gewinn1

      Viel Spass :laugh:
      Avatar
      schrieb am 19.03.10 20:05:36
      Beitrag Nr. 10 ()
      Die Erneuerung einer Heizung (vor dem Hintergrund der aus heutiger Sicht auf Basis technologischer Errugenschaften sparsameren Zurverfügungstellung von Heizenergie) ist m. W. von der Zustimmung des Mieters abhängig, weil ein gewisser Teil der Kosten der Heizungserneuerung zu 11 Prozent mieterhöhend wirken. Der Mieter muß deshalb abwägen, ob er das möchte und Heizkosteneinsparung versus Mieterhöhung betrachten.
      Avatar
      schrieb am 19.03.10 20:15:56
      Beitrag Nr. 11 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.180.187 von KKTC am 19.03.10 18:30:06das wird wohl gewaltig schiefgehen...
      Avatar
      schrieb am 19.03.10 20:18:38
      Beitrag Nr. 12 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.181.021 von invest2002 am 19.03.10 20:15:56warum bist Du der Meinung das es schief geht?
      Rechnerich funktioniert es doch!!
      Avatar
      schrieb am 19.03.10 20:36:03
      Beitrag Nr. 13 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.181.047 von KKTC am 19.03.10 20:18:38Rechnerich funktioniert es doch!!

      das mit dem Rechnen würde ich nochmal üben :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 19.03.10 20:40:48
      Beitrag Nr. 14 ()
      Um auf Deine Frage zurück zu kommen :

      JA "es" ist Verboten bzw. Vertragswidrig.

      Dein S-Berater



      PS
      "es" = Weiterverkauf
      Avatar
      schrieb am 19.03.10 20:48:55
      Beitrag Nr. 15 ()
      aha die Stadtwerke kann das GAS, Strom billig einkaufen und teuer weiterverkaufen.
      Bei mir ist es verboten:rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 19.03.10 20:52:16
      Beitrag Nr. 16 ()
      Genau
      lies mal deinen Vertrag und die Anschlußbedingungen.

      es ist nich nur Verboten, sonder je nachdem wie und mit was zu den Verbrauch abrechnest u.U. sogar strafbar. ( z.B. Eichgesetz)

      Finger Weg

      oder

      Pauschale vereinbaren

      Dein

      S-Berater
      Avatar
      schrieb am 19.03.10 20:56:40
      Beitrag Nr. 17 ()
      wenn ich eine Pauschale vereinbare kann ich es jedes Jahr anpassen?
      Avatar
      schrieb am 19.03.10 21:03:42
      Beitrag Nr. 18 ()
      kommt darauf an ...

      wie der Entscheider ( z.b. Richter) gerade drauf ist.

      Wenn die Anpassung den Verbrauch betrifft, ist es wahrscheinlich nicht zulässig.

      dein S-Berater
      Avatar
      schrieb am 19.03.10 21:55:11
      Beitrag Nr. 19 ()
      Wie sieht es denn mit selbsterzeugtem, also nicht hinzugekauftem Strom aus?

      Gruß

      Silberpfeil
      Avatar
      schrieb am 19.03.10 22:01:22
      Beitrag Nr. 20 ()
      ein selbsterzeugtes Strom haben wir leider nicht!

      Gruß

      kktc
      Avatar
      schrieb am 19.03.10 22:43:21
      Beitrag Nr. 21 ()
      geht doch das Zauberwort heißt Wärmecontracting

      mit einer Wärmecontracting wäre es möglich zumindest beim GAS!!:D
      Avatar
      schrieb am 19.03.10 23:09:09
      Beitrag Nr. 22 ()
      ... zumindes bis zur Entscheidung des BGH

      KP
      Avatar
      schrieb am 19.03.10 23:14:38
      Beitrag Nr. 23 ()
      hmmmm
      Avatar
      schrieb am 20.03.10 09:01:11
      Beitrag Nr. 24 ()
      die Abrechnung macht jetzt die brunata, verdient die Fa. nur bei der Abrechnung, Miete der Ablesegeräte? Oder auch an die Gaspreise.

      KKTC


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