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    Besitz von mehr als 1 Prozent einer Ag aus steuerlicher sicht oder lieber nicht ? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 16.04.10 17:01:12 von
    neuester Beitrag 19.04.10 20:33:50 von
    Beiträge: 16
    ID: 1.157.183
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      schrieb am 16.04.10 17:01:12
      Beitrag Nr. 1 ()
      Ein vages Beispiel und bitte gleich Anmerkungen machen wenn ich völlig falsch liege Gewinn aus einer Aktie 1000000 Steuersatz 25 Prozent bekomme ich a wenn ich unter 25 Prozent steuersatz liege weil ich mich zb in dem Jahr frei stellen lasse meine 25 Prozent Kapital ertragsteuer wieder wären ja 250000 bzw würde das auch bei Besitz von mehr als einem Prozent gehen da ja wenn ich nichts verdien aus Arbeit eigentlich keine Steuern zu zahlen bräüchjte mfg
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      schrieb am 16.04.10 17:31:22
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.351.811 von suesserboy am 16.04.10 17:01:12durch das durschreiben und den konsequenten verzicht von satzzeichen und wenn man viele wörter hintereinanderschreibt dann Kann es sein das jemand der dieses zeichenwirrwar liest gar nicht versteht worum es dem schreiber eigentlich geht bitte gleich anmerkungen machen wenn mein hinweis unsinning ist und vielleicht sogar 50 Prozent schwierigkeiten haben den text zu verstehen weil 100000000 wörter sind es zwar nicht aber bei mehr als einem satz wird es chsnell undverständlich mfg
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      schrieb am 16.04.10 17:42:03
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.352.182 von andjessi am 16.04.10 17:31:22dassissediebessdeanddworddimvorumseidlanggemm :laugh:
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      schrieb am 16.04.10 17:58:51
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.352.182 von andjessi am 16.04.10 17:31:22:laugh::laugh::laugh::laugh::laugh:
      Avatar
      schrieb am 16.04.10 18:10:37
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.351.811 von suesserboy am 16.04.10 17:01:12Also wenn wir mal die 1 Prozent weglassen

      Du bezahlst in diesem Fall immer die 25 Prozent plus 5,5 Prozent Soli und eventuell Kirschensteuer auf die 1 Mio

      Weniger geht in diesem Fall nicht weil die günstigerprüfung mit Sicherheit bei 50 Prozent liegen würde.

      Mehr geht auch nicht weil es ja so Gesetz ist.

      Wie das seit 1.Januar 2009 mit dem 1 Prozent bei einer AG ist dürft mittlerweile egal sein. Das war ja bis Ende 2008 nur deshalb prekär weil es bei einem Besitz von 1,xx Prozent und mehr an einer AG keine Steuerfreiheit für Gewinne gab. Da es das mittlerweile überhaupt nicht mehr gibt dürfte sich das damit erübrigt haben.

      Wobei in dem Punkt ich mir nicht hundertprozent sicher bin ob dann nicht die normale Steuerberechnung einsetzt glaube ich aber ehrlich gesagt nicht da du ja die mit Abgeltungssteuer abgerechneten Gewinne auch nicht angeben musst wenn du nicht willst bzw. sicher bist dass dein normaler Steuersatz sowieso höher ist und damit die sogenannte Günstigerprüfung umsonst wäre.

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      schrieb am 16.04.10 19:21:35
      Beitrag Nr. 6 ()
      1. Begriff: Bezeichnung für eine Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft, die die Voraussetzungen des § 17 EStG erfüllt.

      2. Voraussetzungen: ist gegeben, wenn der Steuerpflichtige an einer Kapitalgesellschaft zu irgendeinem Zeitpunkt innerhalb der letzten fünf Jahre zu mindestens 1 Prozent unmittelbar oder mittelbar beteiligt war (§ 17 EStG). Der Veräußerungsgewinn einer wesentlichen Beteiligung im Sinne des § 17 EStG unterlag bisher mit 50 Prozent der Besteuerung in Form des Halbeinkünfteverfahrens. Seit 2009 erfolgt die Besteuerung durch das Teileinkünfteverfahren. Damit sind nunmehr 60 Prozent des Gewinns steuerpflichtig. In analoger Anwendung sind mit der Veräußerung verbundene Aufwendungen ebenso nur mit 60 Prozent abzugsfähig.

      3. Besteuerung beim Wegzug ins Ausland: Bei Umzug des Steuerpflichtigen, der eine wesentliche Beteiligung im Sinne des § 17 EStG inne hat, ins Ausland, führt dies zur Auslösung der Wegzugsbesteuerung. Hierdurch unterliegen die stillen Reserven in den Anteilen der Besteuerung, und zwar ungeachtet dessen, dass die Anteile gar nicht verkauft worden sind. Allerdings besteht unter bestimmten Umständen die Möglichkeit der Steuerstundung, bis später der tatsächliche Verkauf erfolgt; beim Umzug in einen anderen Staat der EU oder des EWR ist dies der Regelfall (vgl. § 6 AStG). Für einen Umzug mit Anteilen, deren Veräußerung lediglich unter § 20 II EStG fallen, ist eine solche Steuerpflicht beim Wegzug - selbst wenn es sich um z.B. 0,5 Prozent eines Weltkonzerns, also erhebliche Vermögenswerte, handeln würde - bislang dagegen nicht vorgesehen

      wie so oft, googlen hilft
      Avatar
      schrieb am 16.04.10 22:21:15
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.352.622 von 1erhart am 16.04.10 18:10:37ich habe null einkünfte aus arbeit bzw sagen wie soviel das ich 15 Prozent als steuersatz habe dann müsste ich doch auf die Million auch nur 15 Prozent zahlen oder nicht bzw noch weniger wee ich gar nichts verdiene
      Avatar
      schrieb am 17.04.10 00:30:02
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.354.507 von suesserboy am 16.04.10 22:21:15Hallo Süsser,
      Du vergisst eines ... die 1 Mio. zählt als Dein steuerpflichtiges Einkommen ... und damit liegst Du (in der Günstigerprüfung) sicherlich bei 45% Steuersatz.

      Rene
      Avatar
      schrieb am 17.04.10 07:02:49
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.354.904 von ReneBanker am 17.04.10 00:30:02Habe ich auch schon geschrieben mit 50 Prozent aber er will es nicht lesen und fragt wieder nach.

      Noch einmal:

      Die sogenannte Günstigerprüfung nimmt dein komplettes Einkommen egal woher ob Arbeit, Vermietung, Dividenden, Zinsen, Kursgewinne, Selbstständigkeit und und und (Hartz4)

      Prüft dann wie hoch läge der Einkommensteuersatz in diesem Fall bei einer Million irgendwo zwischen 45 und 55 Prozent nix genaues weiss ich nicht.

      In diesem Fall bleibt es bei den 25 Prozent plus Soli plus Kist

      Wenn du aber anstatt der Million keinerlei Einkünfte ausser sagen wir einmal 15000 Euro an der Börse hast dann käme wahrscheinlich ein Einkommensteuersatz kleiner 25 Prozent heraus und die Günstigerprüfung wäre positiv und du bekämst die dann zuviel bezahlte Steuer zurück.

      Wie gesagt wie sich die 1 Prozentregelung ab 2009 eventuell geändert hat weiss ich nicht da ich mich noch nie damit beschäftigt habe 1 Prozent von der Deutschen Bank zu kaufen.
      Avatar
      schrieb am 17.04.10 12:08:30
      Beitrag Nr. 10 ()
      liest hier eigentlich irgendjemand antworten???

      ich habe es doch deutlich reingeschrieben, wie es mit der 1 % regelung ab 2009 aussieht !!!
      Avatar
      schrieb am 17.04.10 12:25:00
      Beitrag Nr. 11 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.351.811 von suesserboy am 16.04.10 17:01:12Hattest Du in dieser Sache mal mit der Juragent AG gesprochen?

      Wenn ich Deine Worte aus dem Juragent-Thread richtig in Erinnerung habe, bist Du Großauktionär der AG - da wird eine kleine Rechtsauskunft bestimmt zu Sonderkonditionen erteilt.

      Ansonsten finde ich ebenfalls, dürfte ja bereits alles beantwortet sein und es geht hier sicherlich nicht um einen Anlaß zur Eigendarstellung.

      Gruß

      Silberpfeil
      Avatar
      schrieb am 18.04.10 19:56:23
      Beitrag Nr. 12 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.355.538 von Silberpfeil1 am 17.04.10 12:25:00Also ersten also wenn wir mal ohne Soli rechen beispiel 1 unter 1 Prozent Beteligung Gewinn 1 Million Steuern 250000 + Soli mit einem Prozent 400000 Euro frei wie hoch werden die restlich 600000 versteuert @silberpfeil die Juragenanspielung kannst echt sein lassen die haben sich wichtigers zu tun als sich mit sowas zu befassen und warum sollte es nicht um mich gehen mfg
      Avatar
      schrieb am 19.04.10 08:39:13
      Beitrag Nr. 13 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.357.986 von suesserboy am 18.04.10 19:56:23Ich empfehle Posting #2 nochmal zum Lesen.

      Ich habe Dein Posting #12 jetzt dreimal gelesen und weiß immer noch nicht genau, was Du wissen willst.

      Gruß
      Taxadvisor
      Avatar
      schrieb am 19.04.10 09:15:40
      Beitrag Nr. 14 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.358.875 von Taxadvisor am 19.04.10 08:39:13nein da lt Posting 6 dann 40Prozent nicht zuversteuern sind möchte ich nun wissen mit welchem steuesatz die anderen 60 Prozent zu versteuern sind
      Avatar
      schrieb am 19.04.10 17:13:04
      Beitrag Nr. 15 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.359.032 von suesserboy am 19.04.10 09:15:40na mit dem ganz normalen steuersatz, der sich aus der höhe deiner gesamteinkünfte ergibt...ist das wirklich so schwer zu verstehen?
      Avatar
      schrieb am 19.04.10 20:33:50
      Beitrag Nr. 16 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.359.032 von suesserboy am 19.04.10 09:15:40Hallo süsser,
      ich kann Tax und Invest nur Recht geben ... was willst Du eigentlich wissen ... alle Antworten sind doch schon genannt!

      Aber um es nochmal zu sagen:
      Ein Einkommen von 600.000 Euro wird zu 45% (+Soli und ggf. +KSt) abgerechnet.

      Rene


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