Kindergeld/-Freibetrag in Steuerbescheid - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 10.05.10 15:42:13 von
neuester Beitrag 10.05.10 20:26:51 von
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Wer kann mir folgendes "übersetzen"?:
..geborene kind wurden das kindergeld incl.bonus oder vergleichbare leistungen mit dem gesetzlichen mindetanspruch angesetzt. die vergleichsberechnung hat ergeben,dassdie gebotene
steuerliche freistellungdes existenzminimumsihres kindes durch das ausgezahte bzw. vergleichbare leistungenbewirkt wurde""
M.E. -in 2009-Freibetrag je Kind 6024 euro.
wird das kindergeld hiervon abgezogen?
danke!!!
..geborene kind wurden das kindergeld incl.bonus oder vergleichbare leistungen mit dem gesetzlichen mindetanspruch angesetzt. die vergleichsberechnung hat ergeben,dassdie gebotene
steuerliche freistellungdes existenzminimumsihres kindes durch das ausgezahte bzw. vergleichbare leistungenbewirkt wurde""
M.E. -in 2009-Freibetrag je Kind 6024 euro.
wird das kindergeld hiervon abgezogen?
danke!!!
Antwort auf Beitrag Nr.: 39.492.611 von alexmay am 10.05.10 15:42:13vergleichsberechnung hat ergeben,dassdie gebotene
steuerliche freistellungdes existenzminimumsihres kindes durch das ausgezahte bzw. vergleichbare leistungen bewirkt wurde""
Das Kindergeld von 2068 € (2009) wird nur gegengerechnet wenn oben genannter Zusammenhang NICHT vorliegt. Denn nur dann gibt es einen steuerlichen Kinderfreibetrag von 6.024 €. Die festgesetzte Steuer wird dann um das von der Familienkasse erhaltene Kindergeld erhöht.
Beste Grüße
sausebraus2000
steuerliche freistellungdes existenzminimumsihres kindes durch das ausgezahte bzw. vergleichbare leistungen bewirkt wurde""
Das Kindergeld von 2068 € (2009) wird nur gegengerechnet wenn oben genannter Zusammenhang NICHT vorliegt. Denn nur dann gibt es einen steuerlichen Kinderfreibetrag von 6.024 €. Die festgesetzte Steuer wird dann um das von der Familienkasse erhaltene Kindergeld erhöht.
Beste Grüße
sausebraus2000
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