checkAd

    Kindergeld/-Freibetrag in Steuerbescheid - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 10.05.10 15:42:13 von
    neuester Beitrag 10.05.10 20:26:51 von
    Beiträge: 2
    ID: 1.157.707
    Aufrufe heute: 0
    Gesamt: 1.575
    Aktive User: 0


     Durchsuchen

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 10.05.10 15:42:13
      Beitrag Nr. 1 ()
      Wer kann mir folgendes "übersetzen"?:

      ..geborene kind wurden das kindergeld incl.bonus oder vergleichbare leistungen mit dem gesetzlichen mindetanspruch angesetzt. die vergleichsberechnung hat ergeben,dassdie gebotene
      steuerliche freistellungdes existenzminimumsihres kindes durch das ausgezahte bzw. vergleichbare leistungenbewirkt wurde""

      M.E. -in 2009-Freibetrag je Kind 6024 euro.

      wird das kindergeld hiervon abgezogen?

      danke!!!
      Avatar
      schrieb am 10.05.10 20:26:51
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.492.611 von alexmay am 10.05.10 15:42:13vergleichsberechnung hat ergeben,dassdie gebotene
      steuerliche freistellungdes existenzminimumsihres kindes durch das ausgezahte bzw. vergleichbare leistungen bewirkt wurde""


      Das Kindergeld von 2068 € (2009) wird nur gegengerechnet wenn oben genannter Zusammenhang NICHT vorliegt. Denn nur dann gibt es einen steuerlichen Kinderfreibetrag von 6.024 €. Die festgesetzte Steuer wird dann um das von der Familienkasse erhaltene Kindergeld erhöht.

      Beste Grüße

      sausebraus2000


      Beitrag zu dieser Diskussion schreiben


      Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
      Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie
      hier
      eine neue Diskussion.
      Kindergeld/-Freibetrag in Steuerbescheid