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    SHF Communication Technologies AG - ein hidden champion? (Seite 8)

    eröffnet am 02.10.10 15:22:02 von
    neuester Beitrag 29.04.24 15:46:16 von
    Beiträge: 456
    ID: 1.160.249
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    ISIN: DE000A0KPMZ7 · WKN: A0KPMZ
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      Avatar
      schrieb am 26.04.19 15:20:06
      Beitrag Nr. 386 ()
      GB 2018 ist online
      https://www.shf-communication.com/wp-content/uploads/IR/Beri…

      Für das neue Jahr plant man vorsichtiger, was aber bei SHF auch eher Usus ist.

      Ich bin mal gespannt, wie lange bei Valora die 2500 Stück zu 3,33€ im ask verfügbar sind.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 26.04.19 15:17:23
      Beitrag Nr. 385 ()
      0,65€ Dividende!!!
      SHF Communication Technologies AG
      Berlin
      WKN A0K PMZ – ISIN DE 000A0KPMZ7
      Ordentliche Hauptversammlung
      am Dienstag, den 04. Juni 2019, um 10.30 Uhr

      in den Geschäftsräumen der Gesellschaft

      Wilhelm-von-Siemens-Straße 23 D, 12277 Berlin

      Tagesordnung

      Punkt 1 der Tagesordnung

      Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2018 nebst Lagebericht des Vorstands und Bericht des Aufsichtsrats

      Der festgestellte Jahresabschluss der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2018 nebst Lagebericht des Vorstands und der Bericht des Aufsichtsrats sind von der Einberufung an über die Internetseite der Gesellschaft unter
      https://www.shf-communication.com/about-shf/investor-relatio…


      zugänglich und liegen ebenfalls von der Einberufung an in den Geschäftsräumen der Gesellschaft zu den üblichen Geschäftszeiten zur Einsicht der Aktionäre aus.

      Punkt 2 der Tagesordnung

      Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im festgestellten Jahresabschluss der Gesellschaft zum 31. Dezember 2018 ausgewiesenen Bilanzgewinn der Gesellschaft in Höhe von € 2.966.145,00 wie folgt zu verwenden:


      Ausschüttung einer Dividende von € 0,65 je dividendenberechtigter Stückaktie (insgesamt € 2.966.145,00).

      Der Anspruch der Aktionäre auf die Dividende ist gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag fällig, mithin am 07. Juni 2019.

      Punkt 3 der Tagesordnung

      Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern des Vorstands Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen.

      Punkt 4 der Tagesordnung

      Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen.

      Punkt 5 der Tagesordnung

      Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien mit möglichem Ausschluss des Bezugsrechts

      Der Vorstand ist zurzeit nicht zum Erwerb eigener Aktien ermächtigt. Die Gesellschaft soll zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien für die Zeit bis zum 31. Mai 2024 ermächtigt werden.

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:

      Der Vorstand wird bis zum 31. Mai 2024 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats eigene Aktien der Gesellschaft, die insgesamt einen Anteil von 10 % des bei Erteilung dieser Ermächtigung oder – falls dieser Wert geringer ist – des zum Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung bestehenden Grundkapitals der Gesellschaft nicht übersteigen dürfen, zu erwerben. Die Ermächtigung kann unmittelbar durch die Gesellschaft oder durch von der Gesellschaft beauftragte Dritte, ganz oder teilweise, einmal oder mehrmals im Rahmen der vorgenannten Beschränkung ausgeübt werden.

      Der Erwerb darf nur mittels eines an die Aktionäre gerichteten öffentlichen Kaufangebots oder einer an die Aktionäre der Gesellschaft gerichteten öffentlichen Aufforderung zur Abgabe von Verkaufsangeboten erfolgen. Der von der Gesellschaft angebotene und zu zahlende Erwerbspreis bzw. der zu zahlende Kaufpreis, den die Gesellschaft aufgrund der Verkaufsangebote ermittelt, muss sich in einer Preisspanne von € 1,40 bis € 5,00 je Aktie befinden.

      Das Volumen der Annahme kann begrenzt werden. Zur Vermeidung von Spitzen können etwaige Andienungsrechte partiell beschränkt werden.

      Der Vorstand wird ermächtigt, die eigenen Aktien mit der Zustimmung des Aufsichtsrats ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss einzuziehen oder im Interesse der Gesellschaft unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre als (Teil-)Gegenleistung an Dritte im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen oder zum Erwerb von Unternehmen oder Unternehmensteilen, von Beteiligungen an Unternehmen oder von sonstigen Vermögensgegenständen zu verwenden.

      Im Falle der Einziehung wird der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital um den auf die eingezogenen Aktien entfallenden Teil des Grundkapitals herabzusetzen und die Angabe der Zahl der Aktien und des Grundkapitals in der Satzung entsprechend anzupassen. Die Einziehung kann auch ohne Kapitalherabsetzung in der Weise erfolgen, dass sich durch die Einziehung der Anteil der übrigen Stückaktien der Gesellschaft am Grundkapital gemäß § 8 Abs. 3 AktG erhöht. Der Vorstand wird ermächtigt, die Angabe der Zahl der Aktien in der Satzung entsprechend anzupassen.

      Das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre auf diese eigenen Aktien wird gem. §§ 71 Abs. 1 Nr. 8, 186 Abs. 3, 4 AktG insoweit ausgeschlossen, wie diese Aktien gemäß den vorstehenden Ermächtigungen verwendet werden. Der Vorstand kann im Falle der Veräußerung der eigenen Aktien das Bezugsrecht für Spitzenbeträge ausschließen.

      Punkt 6 der Tagesordnung

      Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019

      Der Aufsichtsrat schlägt vor, die
      UHY Deutschland AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin


      zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2019 zu wählen.

      Bericht des Vorstands zu Punkt 5 der Tagesordnung:

      „Der Vorstand hat gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 in Verbindung mit § 186 Abs. 4 Satz 2 Aktiengesetz die Gründe des Ausschlusses des Bezugsrechts der Aktionäre bei der Veräußerung und Verwendung eigener Aktien anzugeben. Der wesentliche Inhalt des Berichts wird wie folgt bekannt gemacht:

      Zurzeit besteht keine Ermächtigung des Vorstands zum Erwerb eigener Aktien. Damit die Gesellschaft zukünftig flexibel reagieren kann, schlagen Vorstand und Aufsichtsrat der Hauptversammlung daher vor, der Gesellschaft die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien zu erteilen, damit sie die mit einem solchen Erwerb verbundenen Vorteile im Interesse der Gesellschaft ausüben kann. Mit der Ermächtigung, die auf einen Zeitraum von 5 Jahren bis zum 31. Mai 2024 beschränkt ist, soll der Vorstand in die Lage versetzt werden, eigene Aktien bis zur Höhe von insgesamt 10 % des derzeitigen Grundkapitals der Gesellschaft zu erwerben. Der Erwerb findet entweder mittels eines an die Aktionäre gerichteten öffentlichen Kaufangebots oder einer an die Aktionäre der Gesellschaft gerichteten öffentlichen Aufforderung zur Abgabe von Verkaufsangeboten statt, bei dem sich die Preisspanne zwischen € 1,40 und € 5,00 pro Aktie bewegen muss. Der Vorstand wird bei der Feststellung der Bewertungsrelationen sicherstellen, dass die Interessen der Aktionäre und der Gesellschaft berücksichtigt werden. Auf diese Weise wird dem Grundsatz der Gleichbehandlung der Aktionäre (§ 53a AktG) genügt. Soweit die Aktien durch ein Angebot an alle Aktionäre veräußert werden, soll der Vorstand ermächtigt werden, das Bezugsrecht der Aktionäre für Spitzenbeträge auszuschließen. Dies dient dazu, ein technisch durchführbares Bezugsverhältnis darzustellen. Der Wert der Spitzenbeträge ist je Aktionär in der Regel gering, weshalb der mögliche Verwässerungseffekt ebenfalls als gering anzusehen ist.

      Die Ermächtigung soll dem Vorstand weiterhin ermöglichen, eigene Aktien zur Verfügung zu haben und diese als Gegenleistung im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen oder beim Erwerb von Unternehmen oder Beteiligungen daran als Akquisitionswährung einsetzen zu können. In diesen Fällen kann das Bezugsrecht für die Aktionäre ausgeschlossen werden. Hierdurch hat die Gesellschaft den notwendigen Handlungsspielraum, um bei sich bietenden Gelegenheiten zu Unternehmenszusammenschlüssen, zum Erwerb von Unternehmen oder von Beteiligungen an Unternehmen schnell, flexibel und marktgerecht reagieren zu können.

      Sämtliche Entscheidungen in diesem Zusammenhang trifft der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats, so dass die Interessen der Aktionäre und der Gesellschaft sichergestellt sind.

      Der Bezugsrechtsausschluss in den vorgenannten Fällen ist gerechtfertigt. Es bestehen derzeit keine konkreten Pläne, von der vorgeschlagenen Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien Gebrauch zu machen. Der Vorstand wird über jede Ausnutzung der Ermächtigung in der darauffolgenden Hauptversammlung berichten.“
      Weitere Angaben und Hinweise

      Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts

      Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung anmelden und ihre Berechtigung nachweisen. Die Anmeldung und der Nachweis der Berechtigung müssen der Gesellschaft unter der nachfolgend genannten Adresse
      SHF Communication Technologies AG
      - Hauptversammlung 2019 –
      Wilhelm-von-Siemens-Str. 23 D
      12277 Berlin
      Telefax: +49 30-753 72 39
      E-Mail: invest@shf-communication.com


      spätestens bis zum Ablauf (24:00 Uhr) des 28. Mai 2019 zugehen.

      Für den Nachweis der Berechtigung reicht ein in Textform erstellter besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut aus. Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung beziehen, das heißt auf den Beginn (00:00 Uhr) des 14. Mai 2019.

      Die Anmeldung und der Nachweis der Berechtigung bedürfen der Textform (§ 126 b BGB) und müssen in deutscher oder englischer Sprache erfolgen.

      Stimmrechtsvertretung

      Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen, können ihr Stimmrecht durch Bevollmächtigte, z.B. ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder einen sonstigen Dritten ausüben lassen. Auch in diesem Fall sind eine fristgerechte Anmeldung und ein Nachweis der Berechtigung gemäß den vorstehenden Bestimmungen erforderlich. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.

      Vollmachten, soweit sie nicht an ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder einer dieser nach § 135 AktG gleichgestellten Person oder Institution erteilt werden, können in Textform (§ 126 b BGB) durch Erklärung gegenüber dem Bevollmächtigten oder gegenüber der Gesellschaft erteilt werden.

      Bei der Bevollmächtigung eines Kreditinstituts, einer Aktionärsvereinigung oder einer diesen nach § 135 AktG gleichgestellten Person oder Institution können Besonderheiten gelten; die Aktionäre werden gebeten, sich in einem solchen Fall mit dem zu Bevollmächtigenden rechtzeitig wegen einer von ihm möglicherweise geforderten Form der Vollmacht abzustimmen.

      Für die Erklärung einer Vollmachtserteilung gegenüber der Gesellschaft und ihren Widerruf sowie die Übermittlung des Nachweises über die Bestellung eines Bevollmächtigten und den Widerruf einer solchen Bevollmächtigung stehen die zu Anfang genannten Kontaktdaten, insbesondere auch für die elektronische Übermittlung zur Verfügung.

      Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären, §§ 126 Abs. 1, 127 AktG

      Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären sind an die vorgenannte Adresse zu richten. Anträge von Aktionären, die unter der genannten Adresse bis zum Ablauf des 20. Mai 2019 (24:00 Uhr) eingehen, werden einschließlich des Namens des Aktionärs, gegebenenfalls einer Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung unter
      https://www.shf-communication.com/about-shf/investor-relatio…


      öffentlich zugänglich gemacht. Anderweitig adressierte oder nicht fristgerecht eingegangene Anträge werden nicht berücksichtigt.

      Datenschutzinformationen für Aktionäre der SHF Communication Technologies AG

      Im Rahmen der Hauptversammlung der SHF Communication Technologies AG werden personenbezogene Daten verarbeitet.

      Einzelheiten dazu können unseren Datenschutzinformationen unter
      https://www.shf-communication.com/about-shf/investor-relatio…


      in der Rubrik „Investor Relations“ im Bereich „Hauptversammlung“ unter „Datenschutz“ entnommen werden. Aktionäre, die einen Vertreter bevollmächtigen, werden gebeten, diesen über die Datenschutzinformationen zu informieren.



      Berlin, im April 2019

      SHF Communication Technologies AG

      - Der Vorstand -
      Avatar
      schrieb am 25.04.19 12:01:30
      Beitrag Nr. 384 ()
      Die Veröffentlichung des GB 2018 sollte nahen, denn es heißt auf der Homepage: "Unsere diesjährige Hauptversammlung findet am 04. Juni 2019 in Berlin statt."
      Avatar
      schrieb am 13.04.19 21:12:04
      Beitrag Nr. 383 ()
      Richtig. Spätestens Ende April sollte es soweit sein. Kommt nichts dazwischen werde ich die HV besuchen.
      Avatar
      schrieb am 13.04.19 20:51:14
      Beitrag Nr. 382 ()
      hauptversammlung
      die hv 19 ist auf der hp mit 4. juni in berlin angegeben.

      dann dürfte wohl demnäxt der jahresbericht zur veröffentlichung anstehen...

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      Avatar
      schrieb am 28.01.19 09:34:32
      Beitrag Nr. 381 ()
      Umsatz auf Valora
      3,00 € - 79 Stück am 28.01.2019 09:23:35
      Avatar
      schrieb am 22.01.19 19:41:45
      Beitrag Nr. 380 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 59.684.472 von straßenköter am 22.01.19 15:06:22Dann biete ich mal 2,85€, wer Interesse hat bitte melden. :D
      Avatar
      schrieb am 22.01.19 15:06:22
      Beitrag Nr. 379 ()
      Quelle: Bundesanzeiger 22.01.2019
      Es gibt das üblichen Ramschangebot von Taunus:

      Taunus Capital Management AG
      Frankfurt am Main
      Freiwilliges öffentliches Kaufangebot an die Aktionäre der SHF Communication Technologies AG
      Wertpapierkennnummer A0KPMZ, ISIN: DE000A0KPMZ7

      Die Taunus Capital Management AG, Frankfurt am Main, bietet den Aktionären der SHF Communication Technologies AG an, deren Aktien (WKN A0KPMZ, ISIN: DE000A0KPMZ7) zu einem Preis von 1,85 EUR je Aktie zu erwerben. Die Mindestabnahmemenge beträgt 100 Aktien. Das Angebot ist zunächst auf 200.000 Aktien begrenzt. Bei größeren Stückzahlen bitte vorher anfragen. Im Übrigen erfolgt die Annahme in der Reihenfolge des Eingangs der Annahmeerklärungen. Das Angebot endet am 15.02.2019, 18:00 Uhr.

      Das öffentliche Kaufangebot sowie die auf dieser Basis abgeschlossenen Kaufverträge unterliegen deutschem Recht. Dieses Angebot richtet sich nicht an Anteilsinhaber in einer Jurisdiktion, in der dieses Angebot gegen die dort geltenden Gesetze verstößt.

      Aktionäre, die das Angebot annehmen wollen, werden gebeten, dies bis spätestens 15.02.2019, 18:00 Uhr gegenüber der Taunus Capital Management AG, Bockenheimer Landstraße 17-19, 60325 Frankfurt a.M., Telefon: (069) 710 455 486, Telefax: (069) 509 528 1020, www.taunus-capital.de, zu erklären, und die Aktien auf das Depot der Taunus Capital Management AG, Depot-Nr. 852 292 002 bei der Bank Schilling, BLZ 790 320 38, zu übertragen. Dabei fungiert die Bank Schilling nicht als Treuhänderin für das abzuwickelnde Wertpapiergeschäft, sondern als Depotbank der Taunus Capital Management AG. Der Kaufpreis wird unverzüglich nach Eingang der Aktien auf ein vom Aktionär zu benennendes Bankkonto überwiesen.



      Frankfurt, 22.01.2019

      Der Vorstand
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 09.11.18 15:36:17
      Beitrag Nr. 378 ()
      Der Käufer der 902 Stück scheint ein wenig unruhig gewesen zu sein, dass er seine bid-Order partiell erhöht hat, um die Stücke zu 3€ kaufen zu können...
      Avatar
      schrieb am 09.11.18 15:01:48
      Beitrag Nr. 377 ()
      1. Umsatz auf Valora
      Letzter gehand. Kurs 3,00 € 902 Stück am 9.11.2018 14:51:35
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