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    Unter welchem Bruttogehalt kann ich mir Abgeltungssteuer zurückholen? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 25.01.11 09:45:30 von
    neuester Beitrag 26.01.11 12:29:46 von
    Beiträge: 5
    ID: 1.163.092
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      Avatar
      schrieb am 25.01.11 09:45:30
      Beitrag Nr. 1 ()
      geschieden, 2 Kinder, Steuerklasse 1

      Annahmen:

      Bruttogehalt:

      36000
      38000
      40000

      Kann mir jemand sagen, ob es sich lohnt bei diesem Gehalt gezahlte Abgeltungssteuer bei der Steuererklärung mit anzugeben? Danke.
      Avatar
      schrieb am 25.01.11 10:08:01
      Beitrag Nr. 2 ()
      ...kann ich vergessen, oder, hab hier was gefunden:

      http://www.focus.de/finanzen/steuern/abgeltungsteuer/tid-196…
      Avatar
      schrieb am 25.01.11 12:30:02
      Beitrag Nr. 3 ()
      Hallo,

      wenn du dein zu versteuerndes Einkommen* kennst (der Bescheid vom letzten Jahr sollte ein Anhaltspunkt sein), kannst du dir den Grenzsteuersatz leicht ausrechnen lassen: https://www.abgabenrechner.de/ekst/?

      Die entscheidende Grenze liegt unter 16000 Euro.
      Für alle die darüber liegen, lohnt sich die Günstigerprüfung keinesfalls.
      Bei weniger Einkommen* hängte es auch von der Höhe der Kapitaleinkünfte selbst ab (die Obergrenze liegt hier bei einem Gesamteinkommen von ca. 47000 Euro).

      MfG Stefan

      *ohne Kapitaleinkünfte
      Avatar
      schrieb am 25.01.11 17:51:06
      Beitrag Nr. 4 ()
      wer viel verdienen auch zahlt steuer gerne ;)
      Avatar
      schrieb am 26.01.11 12:29:46
      Beitrag Nr. 5 ()
      ...aber warum muss ich genauso viel bezahlen wie Leute mit 10fachen Einkommen und warum verdient meine Exfrau sich durch meine Unterhaltszahlungen eine goldnene Nase während man als Unterhaltszahler trotz Vollzeit auf Hartz 4 Niveau runtergekürzt wird, ist das vielleicht der Grund für die Kinderlosigkeit und mangelnder Bereitschaft zur Arbeitsaufnahme vermeintlich alleinerziehender Frauen in Deutschland, Fragen über Fragen?


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