HEIDELBERGER DRUCK: Top-Performer in 2014? (Seite 1392)
eröffnet am 01.02.11 17:10:07 von
neuester Beitrag 10.05.24 13:11:24 von
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weil es keine 150 Prozent Verlust gibt, solltest Du selber wissen.
Das wissen schon Grundschüler. Lasse Es Dir von Deinen Kindern noch mal erkären, wenn Du welche hast
Das wissen schon Grundschüler. Lasse Es Dir von Deinen Kindern noch mal erkären, wenn Du welche hast
Antwort auf Beitrag Nr.: 43.527.632 von hasni am 23.08.12 22:39:37Warum kannst du eigentlich deine Beleidigungen nicht lassen? Geh doch lieber mal auf mein Posting vom 22.08 ein, bei dem ich versucht habe zu erklären warum medalges auf 150 Prozent Verlust im Zusammenhang mit der KA kommt. Sachlichkeit führt immer dazu, dass man sich auch andere Meinungen anhört und eventuell keine persönlichen Auseinandersetzungen führt, bei denen man sich leicht verrennt. Die forumsteilnehmer, die sich hier gerne informieren würde es bestimmt freuen. Ich danke dir.
Antwort auf Beitrag Nr.: 43.528.157 von Dezi am 24.08.12 08:10:18Mit Sicherheit kommen hier auch wieder Zeiten in denen der Kurs bei
Ca. 3€ stehen wird.
Gedult ist hier gefragt
Ca. 3€ stehen wird.
Gedult ist hier gefragt
Kommt das Ding jemals wieder auf die Beine
mensch, die Superhirnis von Heideldruck, die hier posten, scheinen ja wirklich rein gar nichts zu kapieren. Auch nicht die steuerliche Ausgestaltung von Belegschaftsaktien.
Der Vorteil von Belegschaftsaktien ist der erhebliche Rabatt der Aktien, der Nachteil ist die Haltefrist. Allerdings ist das nicht, wie vermutlich die völlig unwissenden Heideldrucker hier wohl vermuten die Boshaftigkeit der Gesellschaft, sondern Steuerrecht.
Macht auch Sinn, denn steuerlichen Vorteilen soll eben die langfristige Investition als Miteigentümer der Gesellschaft ,für die man arbeitet.
Und wie bei allen Formen von Aktieninvestments gibts eben Chancen und Risiken.
Übrigens erlaufen manche Geellschaften den Verkakuf der Aktien vor Ablauf der steuerlichen Fristen, wobei dann allerdings der steuerliche Vorteil, den man ursprünglich in Anspruch genommen hat, nachversteuert werden muss.
Traurig, dass man als Externer das den Heideldruck-Ex- oder Aktuell-Mitareitern noch erklären muss.
Andererseits, wenn hier von 150 & Verlusten spricht, der hat ja wohl offensichtlich gar nichts im Leben kapiert.
Der Vorteil von Belegschaftsaktien ist der erhebliche Rabatt der Aktien, der Nachteil ist die Haltefrist. Allerdings ist das nicht, wie vermutlich die völlig unwissenden Heideldrucker hier wohl vermuten die Boshaftigkeit der Gesellschaft, sondern Steuerrecht.
Macht auch Sinn, denn steuerlichen Vorteilen soll eben die langfristige Investition als Miteigentümer der Gesellschaft ,für die man arbeitet.
Und wie bei allen Formen von Aktieninvestments gibts eben Chancen und Risiken.
Übrigens erlaufen manche Geellschaften den Verkakuf der Aktien vor Ablauf der steuerlichen Fristen, wobei dann allerdings der steuerliche Vorteil, den man ursprünglich in Anspruch genommen hat, nachversteuert werden muss.
Traurig, dass man als Externer das den Heideldruck-Ex- oder Aktuell-Mitareitern noch erklären muss.
Andererseits, wenn hier von 150 & Verlusten spricht, der hat ja wohl offensichtlich gar nichts im Leben kapiert.
..zu den Belegschaftsaktien ein kurzer Einwurf: alle so verbreitete Aktien wurde mit einer Sperrfrist belegt. 7 Jahre, wenn ich mich richtig erinnere.
Damit hat keine der Aktien durch den permanenten Kursverfall ihren Ausgabewert gehalten. Sie sind nun praktisch wertlos.
Damit hat keine der Aktien durch den permanenten Kursverfall ihren Ausgabewert gehalten. Sie sind nun praktisch wertlos.
Schön gegoogelt, nur die Quellenangabe vergessen.
MfG
Detriment
MfG
Detriment
Antwort auf Beitrag Nr.: 43.522.939 von medalges am 22.08.12 22:34:52Hallo medalges,
die Annahme von Belegschaftsaktien durch die AN erfolgt immer auf freiwilliger Basis. Insofern ist es nicht gerade die feine englische Art, dies im Nachhinein irgendwie der Gesellschaft negativ anzulasten. Die eingeräumten Vorteile hat man ja auch "mitgenommen", dass die Lage sich auch mal drehen kann, haben alle Anteilseigner bei HDD erfahren dürfen:
Werden Belegschaftsaktien ausgegeben und wird dabei den Arbeitnehmern ein Vorzugskurs eingeräumt, so ist der für den Kauf eingeräumte Preisvorteil Arbeitslohn, weil die Preisverbilligung einen geldwerten Vorteil darstellt, der dem Arbeitnehmer aufgrund des Arbeitsverhältnisses zufließt. Eine frühere gesetzliche Sonderregelung in § 19a EStG, wonach der Preisvorteil bereits in bestimmten (geringen) Grenzen steuerfrei bleiben konnte, ist zum 1.4.2009 aufgehoben worden und durch eine Neuregelung in § 3 Nr. 39 EStG ersetzt worden. Nach dieser Neuregelung können jetzt die geldwerten Vorteile aus der unentgeltlichen oder verbilligten Überlassung von bestimmten Vermögensbeteiligungen nach dem Fünften Vermögensbildungsgesetz bis zu einer Höhe von 360 Euro (Freibetrag, nicht nur Freigrenze) steuerfrei bleiben, soweit der Vorteil freiwillig vom Arbeitgeber zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt wird.
Ich hoffe, dass Du Deine jetzige Sicht zu den Belegschaftsaktien nochmals überdenkst und nicht nur die Schuld bei anderen (hier HDD) suchst.
Herzliche Grüße H-M
die Annahme von Belegschaftsaktien durch die AN erfolgt immer auf freiwilliger Basis. Insofern ist es nicht gerade die feine englische Art, dies im Nachhinein irgendwie der Gesellschaft negativ anzulasten. Die eingeräumten Vorteile hat man ja auch "mitgenommen", dass die Lage sich auch mal drehen kann, haben alle Anteilseigner bei HDD erfahren dürfen:
Werden Belegschaftsaktien ausgegeben und wird dabei den Arbeitnehmern ein Vorzugskurs eingeräumt, so ist der für den Kauf eingeräumte Preisvorteil Arbeitslohn, weil die Preisverbilligung einen geldwerten Vorteil darstellt, der dem Arbeitnehmer aufgrund des Arbeitsverhältnisses zufließt. Eine frühere gesetzliche Sonderregelung in § 19a EStG, wonach der Preisvorteil bereits in bestimmten (geringen) Grenzen steuerfrei bleiben konnte, ist zum 1.4.2009 aufgehoben worden und durch eine Neuregelung in § 3 Nr. 39 EStG ersetzt worden. Nach dieser Neuregelung können jetzt die geldwerten Vorteile aus der unentgeltlichen oder verbilligten Überlassung von bestimmten Vermögensbeteiligungen nach dem Fünften Vermögensbildungsgesetz bis zu einer Höhe von 360 Euro (Freibetrag, nicht nur Freigrenze) steuerfrei bleiben, soweit der Vorteil freiwillig vom Arbeitgeber zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt wird.
Ich hoffe, dass Du Deine jetzige Sicht zu den Belegschaftsaktien nochmals überdenkst und nicht nur die Schuld bei anderen (hier HDD) suchst.
Herzliche Grüße H-M
Mir kommen bei Deinen Worten ja echt die Tränen, hast Du 19a ESTG-rabattierte Belegschaftsaktien erworben?- gegen Deinen entscheidenen Portest- und dann Deine 150 Prozent Verlust eingefahren ??? Oder waren es gar 25000 Prozent oder noch mehr? Als Heideldruck-Fachmann der Porzentrechnung wirst Du st bestimmt richtig ausgerechnet werden. Mein Beileid hast Du. DAs Leben eines Belegschaftsaktionärs ist furchtbar
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