Ausländer und Anderkonto -> Abgeltungssteuer? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 16.02.11 11:20:36 von
neuester Beitrag 17.02.11 13:56:16 von
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Guten Tag,
ein Deutscher hat für einen Ausländer (nicht EU und EWR) ein "Anderkonto" angelegt, weil dieser nicht extra nach D kommen kann um ein eigenes Konto zu eröffnen. Dieses Anderkonto läuft also auf den Namen des Deutschen, in den bankseitigen Unterlagen ist aber vermerkt, daß dieses Konto auf Namen und Rechnung des Ausländers geführt werden soll. Trotzdem zieht die Bank Abgeltungssteuer ab. Was muß man machen, um das Konto steuerfrei zu stellen.
Ich dachte schon an eine NV-Bescheinigung, aber diese kann nur für D-Residenten beantragt werden.
Viele Dank für Tipps
Citizen Caine
ein Deutscher hat für einen Ausländer (nicht EU und EWR) ein "Anderkonto" angelegt, weil dieser nicht extra nach D kommen kann um ein eigenes Konto zu eröffnen. Dieses Anderkonto läuft also auf den Namen des Deutschen, in den bankseitigen Unterlagen ist aber vermerkt, daß dieses Konto auf Namen und Rechnung des Ausländers geführt werden soll. Trotzdem zieht die Bank Abgeltungssteuer ab. Was muß man machen, um das Konto steuerfrei zu stellen.
Ich dachte schon an eine NV-Bescheinigung, aber diese kann nur für D-Residenten beantragt werden.
Viele Dank für Tipps
Citizen Caine
Hallo Caine,
ein Anderkonto kannst Du nur eröffnen, wenn Du Rechtsanwalt, Notar, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Patenanwalt bist ... ansonsten dürfte es sich bei Deinem Konto um ein Treuhandkonto handeln.
Hier ist ein "abweichend wirtschaftlicher Berechtigter" hinterlegt.
Das bekommst Du nicht abgeltungssteuerfrei (ist bei awB nicht zulässig).
Dein FSA greift für das Konto ebenfalls nicht.
Rene
ein Anderkonto kannst Du nur eröffnen, wenn Du Rechtsanwalt, Notar, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Patenanwalt bist ... ansonsten dürfte es sich bei Deinem Konto um ein Treuhandkonto handeln.
Hier ist ein "abweichend wirtschaftlicher Berechtigter" hinterlegt.
Das bekommst Du nicht abgeltungssteuerfrei (ist bei awB nicht zulässig).
Dein FSA greift für das Konto ebenfalls nicht.
Rene
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