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    OSRAM - Siemens plant IPO (Seite 24)

    eröffnet am 29.03.11 14:19:20 von
    neuester Beitrag 09.02.24 09:22:23 von
    Beiträge: 1.392
    ID: 1.165.103
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      schrieb am 19.01.20 19:34:49
      Beitrag Nr. 1.162 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.285.509 von honigbaer am 05.01.20 13:57:35
      Zitat von honigbaer:
      Zitat von dekrug: Die BaFin wird das Gemauschel sehr genau unter die Lupe nehmen!
      ....

      Hab gar keine Lesebrille, lese auch mit der Lupe! ;)
      Ist doch logisch, dass die kartellrechtlichen Genehmigungen zu den Vollzugsbedingungen gehören.

      Dann ist Dir wohl die Lupe ins Klo gefallen!

      :laugh:

      ---------------v
      OSRAM Licht | 45,85 €
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      Avatar
      schrieb am 05.01.20 13:57:35
      Beitrag Nr. 1.161 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.223.092 von dekrug am 23.12.19 18:50:10
      Zitat von dekrug: Die BaFin wird das Gemauschel sehr genau unter die Lupe nehmen!

      :cool:
      ---------------v


      Hab gar keine Lesebrille, lese auch mit der Lupe! ;)
      Ist doch logisch, dass die kartellrechtlichen Genehmigungen zu den Vollzugsbedingungen gehören.
      OSRAM Licht | 44,47 €
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 05.01.20 03:49:02
      !
      Dieser Beitrag wurde von CloudMOD moderiert. Grund: bitte das Threadthema beachten, Kritik bitte sachlich formulieren
      Avatar
      schrieb am 03.01.20 12:42:42
      Beitrag Nr. 1.159 ()
      Da kann ich auch nicht helfen.
      Die Bedingung für die Auszahlung innert der 8 Tage war doch klar formuliert.

      "wenn alle Vollzugsbedingungen vor oder bei Ablauf der Weiteren Annahmefrist erfüllt worden sind oder die Bieterin zuvor wirksam auf diese verzichtet hat"

      Ich gebe mir ja alle Mühe und hatte schon in #591 am 04.07.2019 und #722 am 04.08.2019 darauf hingewiesen: "Etwas Discount ist wohl auch normal, da man ja die Abfindung auch im Erfolgsfall erst am Ende der Annahmefrist und Erteilung aller Genehmigungen erhält, was etwas Zeit beanspruchen kann."

      Der Hinweis ist vielleicht in meinem endlosen Rumgelaber hier etwas untergegangen. :(
      OSRAM Licht | 44,16 €
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 03.01.20 11:51:47
      Beitrag Nr. 1.158 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.269.169 von honigbaer am 03.01.20 00:20:12
      Zitat von honigbaer: In der veröffentlichten Angebotsunterlage steht doch auf Seite 10:
      Im Falle des spätestmöglichen Eintritts der in Ziffer 13.1.1 dieser Angebotsunterlage genannten Vollzugsbedingungen, d.h. am 30. November 2020, kann sich die Abwicklung des Übernahmeangebots
      und die Zahlung der Angebotsgegenleistung für die Zum Verkauf Eingereichten OSRAM-Aktien bis zum 10. Dezember 2020 verzögern.


      Da kann man doch nicht sagen, man hätte davon nichts gewusst.
      Wenn die Banken da Briefe geschrieben haben, bestimmt immer nur unter Hinweis auf die angebotsunterlage.

      Nächstes mal einfach besser aufpassen und genau lesen. Oder auch hier im Thread nachfragen.
      Ist ja auch nicht so dramatisch, dann gibt es halt jetzt ein paar Cent weniger beim Börsenverkauf, wenn man keine Geduld hat.

      Sehe ich nicht so. Denn so wie es aussieht, war es schon bei Erstellung des Prospektes ausgeschlossen, dass AMS innerhalb von acht Tagen zahlen würde. D. h. AMS wusste es. Dann hätte man das so nicht schreiben dürfen, sondern den wesentlichen Faktor zuerst. Also, z. B. "Die Zahlung der 41 Euro erfolgt innerhalb eines Jahres, nachdem so und so..." Und nicht innerhalb von acht Tagen. Das wäre verständlich gewesen. Hier wurde doch offensichtlich wider besseren Wissen eine Frist angegeben, von der AMS wusste, dass sie nicht möglich war. Der Prospekt richtete sich auch an Kleinaktionäre. Die konnte nicht ohne nicht angemessenen Aufwand erkennen, dass nicht acht Tage sondern ein Jahr wahrscheinlich ist.
      OSRAM Licht | 44,12 €

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      Avatar
      schrieb am 03.01.20 00:20:12
      Beitrag Nr. 1.157 ()
      In der veröffentlichten Angebotsunterlage steht doch auf Seite 10:
      Im Falle des spätestmöglichen Eintritts der in Ziffer 13.1.1 dieser Angebotsunterlage genannten Vollzugsbedingungen, d.h. am 30. November 2020, kann sich die Abwicklung des Übernahmeangebots
      und die Zahlung der Angebotsgegenleistung für die Zum Verkauf Eingereichten OSRAM-Aktien bis zum 10. Dezember 2020 verzögern.


      Da kann man doch nicht sagen, man hätte davon nichts gewusst.
      Wenn die Banken da Briefe geschrieben haben, bestimmt immer nur unter Hinweis auf die angebotsunterlage.

      Nächstes mal einfach besser aufpassen und genau lesen. Oder auch hier im Thread nachfragen.
      Ist ja auch nicht so dramatisch, dann gibt es halt jetzt ein paar Cent weniger beim Börsenverkauf, wenn man keine Geduld hat.
      OSRAM Licht | 44,27 €
      1 Antwort
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      schrieb am 02.01.20 22:31:52
      Beitrag Nr. 1.156 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.264.240 von honigbaer am 02.01.20 15:11:18
      Zitat von honigbaer:
      Zitat von tagchen: .... es gibt ja keinen nachvollziehbaren Grund dafür. Könnten ja Banken oder ein Treuhänder zunächst übernehmen und dann nach Abschluss der Genehmigungen weiter reichen.


      Genau das ist doch das Prozedere, wenn man davon Gebrauch machen möchte, muss man über die Börse verkaufen.

      Und der Grund dafür ist neben der zeitlichen Verzögerung, dass es immer Risiken gibt. Bis zum erreichen der Mindestannahmeschwelle war deshalb der Kurs an der Börse deutlich unter den 41 Euro und nun ist der Kurs der eigereichten Aktien nur noch 1% darunter. Banken und Treuhänder können solch hohe Risiken gar nicht eingehen, es sind ja auch schon Übernahmen geplatzt, deshalb machen das Hedgefonds und Spekulanten.

      Ich meine, dass die Kleinaktionäre hier vorsätzlich reingelegt worden sein könnten. Denn einleitend steht hier

      https://www.offer-ams-osram.de/wp-content/uploads/2019/11/20…

      Zitat:

      "Die Zahlung der Angebotsgegenleistung erfolgt unverzüglich nach Ablauf der Weiteren Annahmefrist, spätestens aber acht Bankarbeitstage nach Veröffentlichung des Ergebnisses des Übernahmeangebots gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 WpÜG, wenn alle Vollzugsbedingungen vor oder bei Ablauf der Weiteren Annahmefrist erfüllt worden sind oder die Bieterin zuvor wirksam auf diese verzichtet hat..."

      Später steht dort, das es bis Ende 2020 dauern kann. Aber das ließt doch keiner mehr durch, wenn zuvor steht, dass es spätestens nach acht Tage nach Angebotsfrist gezahlt wird. Man musste doch her davon ausgehen, dass die Bedingungen dazu schon erfüllt worden waren.

      Die Banken müssen damals gewusst haben, dass diese Angabe "spätestens acht Tage" gar nicht realistisch ist. Also hätten sie das anders formulieren müssen. Nämlich, dass erst nach Zustimmung von so und so eine Auszahlung erfolgen kann und dass diese erst nach einem halben Jahr erwartet werden kann und somit die Frist deswegen gar keine Rolle spielen wird. Wurden hier Kleinaktionäre anscheinend reingelegt?
      OSRAM Licht | 44,28 €
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      schrieb am 02.01.20 15:11:18
      Beitrag Nr. 1.155 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.263.919 von tagchen am 02.01.20 14:42:49
      Zitat von tagchen: .... es gibt ja keinen nachvollziehbaren Grund dafür. Könnten ja Banken oder ein Treuhänder zunächst übernehmen und dann nach Abschluss der Genehmigungen weiter reichen.


      Genau das ist doch das Prozedere, wenn man davon Gebrauch machen möchte, muss man über die Börse verkaufen.

      Und der Grund dafür ist neben der zeitlichen Verzögerung, dass es immer Risiken gibt. Bis zum erreichen der Mindestannahmeschwelle war deshalb der Kurs an der Börse deutlich unter den 41 Euro und nun ist der Kurs der eigereichten Aktien nur noch 1% darunter. Banken und Treuhänder können solch hohe Risiken gar nicht eingehen, es sind ja auch schon Übernahmen geplatzt, deshalb machen das Hedgefonds und Spekulanten.
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      Avatar
      schrieb am 02.01.20 14:42:49
      Beitrag Nr. 1.154 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.263.358 von honigbaer am 02.01.20 13:45:57
      Zitat von honigbaer: Stand aber alles in der Angebotsunterlage!
      Wann genau die Genehmigungen da sind, weiß ja ams selbst auch nicht.

      Heute meldet ams auf der Angebotswebsite:
      Premstätten, Österreich (2. Jänner 2020) -- ams (SIX: AMS), ein weltweit führender Anbieter von
      hochwertigen Sensorlösungen, gibt das endgültige Ergebnis seines Bar-Übernahmeangebots für
      OSRAM Licht AG ("OSRAM") (das "Angebot") bekannt. ams erreichte eine endgültige
      Annahmequote von 59,9% am Ende der weiteren Annahmefrist. Der Vollzug der Transaktion steht
      unter dem Vorbehalt regulatorischer Freigaben und wird im 2. Quartal 2020 erwartet.

      Mag sein. Habe ich nicht gelesen und war m Brief vom Osram- und AMS-Vorstand nicht dabei (soweit ich mich erinnere). Und die beiden Vorstände haben das in ihrem Brief per Post nicht erwähnt. Es wurden ja gezielt Kleinaktionäre angesprochen - da hätte man explizit darauf hinweisen müssen. Der normale Verbraucher geht doch davon aus, dass das Geld dann sofort gezahlt wird, wenn in dem Brief nichts anderes angegeben ist. Ich finde, das grenzt schon an Betrug und es gibt ja keinen nachvollziehbaren Grund dafür. Könnten ja Banken oder ein Treuhänder zunächst übernehmen und dann nach Abschluss der Genehmigungen weiter reichen.
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      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 02.01.20 13:45:57
      Beitrag Nr. 1.153 ()
      Stand aber alles in der Angebotsunterlage!
      Wann genau die Genehmigungen da sind, weiß ja ams selbst auch nicht.

      Heute meldet ams auf der Angebotswebsite:
      Premstätten, Österreich (2. Jänner 2020) -- ams (SIX: AMS), ein weltweit führender Anbieter von
      hochwertigen Sensorlösungen, gibt das endgültige Ergebnis seines Bar-Übernahmeangebots für
      OSRAM Licht AG ("OSRAM") (das "Angebot") bekannt. ams erreichte eine endgültige
      Annahmequote von 59,9% am Ende der weiteren Annahmefrist. Der Vollzug der Transaktion steht
      unter dem Vorbehalt regulatorischer Freigaben und wird im 2. Quartal 2020 erwartet.
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