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    OSRAM - Siemens plant IPO (Seite 34)

    eröffnet am 29.03.11 14:19:20 von
    neuester Beitrag 09.02.24 09:22:23 von
    Beiträge: 1.392
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      Avatar
      schrieb am 25.10.19 15:39:36
      Beitrag Nr. 1.062 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 61.766.195 von abgemeldet-676286 am 25.10.19 15:14:15Meine Frage hat sich erledigt. es ist die Quote, wie viele Aktien letzten Ende übernommen werden;)
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      1 Antwort
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      schrieb am 25.10.19 15:14:15
      Beitrag Nr. 1.061 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 61.736.104 von honigbaer am 21.10.19 16:50:46Kannst du mir bitte einmal einfach leicht verständlich erklären, was die "Mindestannahmeschwelle" bedeutet?

      Weil denklogisch macht es ja sein, diese so niedrig wie möglich setzen, um damit mehr Aktionäre zu gewinnen oder ??? Nur wenn das so einfach wäre, dann hätte es AMS bereits gemacht ;)
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      Avatar
      schrieb am 21.10.19 17:50:35
      Beitrag Nr. 1.060 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 61.735.897 von unicum am 21.10.19 16:18:48erläutert hast du mal rein gar nichts, sondern einfach behauptet.
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      schrieb am 21.10.19 16:50:46
      Beitrag Nr. 1.059 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 61.735.897 von unicum am 21.10.19 16:18:48
      Zitat von unicum: Warum es grundsätzlich niemals Sinn macht, im Rahmen eines Übernahmeangebotes mit Mindestschwelle, Aktien anzudienen, hatte ich bereits mehrfach weiter untenstehend (im Rahmen des ersten AMS-Angebotsverfahrens), hier im Thread erläutert.


      Hatte ich gelesen.
      Die Überlegung Gefangenendilemma dreht sich aber ins Gegenteil, wenn man meint, es sei sowieso später nie mehr ein höherer Preis zu erwarten, als im Fall des Zusatndekommens des Angebots. Denn dann haben alle Investporen, ob groß oder klein, ein interesse, durch Einreichung möglichst vieler aktien ein Überwinden der Mindestannahmeschwelle herbeizuführen.

      Tatsächlich kommt man nur dann zu dem Ergebnis, dass eine Einreichung für Kleinanleger nie Sinn macht, wenn man die Möglichkeit eines börslichen Verkaufs zum Angebotspreis mit einbezieht. Das ist aber während der Annahmefrist nicht immer möglich und im Endergebnis läuft die Überlegung dann darauf hinaus, dass für Kleinaktionär auch ein Verkauf unter dem Angebotspreis an der Börse in Betracht kommt, da sie ihr Risiko minimieren.
      (Oder auch im Hinblick auf die Möglichkeit ggfs später billiger zurückzukaufen.)

      Die Möglichkeit, über die Börse zu handeln, muss man immer mit einbeziehen, das gilt für Kleinanleger wie für Abfindungsspekulanten. Und dabei ist noch ein weiterer Aspekt einzubeziehen, nämlich die Möglichkeit eines höheren konkurrierenden Angebots, der bei Osram offenbar jetzt entfallen ist, beim letzten Angebot aber im Raum stand.
      OSRAM Licht | 40,08 €
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      schrieb am 21.10.19 16:18:48
      Beitrag Nr. 1.058 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 61.735.117 von honigbaer am 21.10.19 14:44:34Warum es grundsätzlich niemals Sinn macht, im Rahmen eines Übernahmeangebotes mit Mindestschwelle, Aktien anzudienen, hatte ich bereits mehrfach weiter untenstehend (im Rahmen des ersten AMS-Angebotsverfahrens), hier im Thread erläutert.
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      schrieb am 21.10.19 14:44:34
      Beitrag Nr. 1.057 ()
      Die Argumentation, dass man einen höheren Wert im Fall eines Beherrschungsvertrags sieht, und deshalb nicht einreichen will, könnte ich nachvollziehen. Man wird dann unabhängig von der Mindestannahmeschwelle nicht einreichen.

      Wieso die Mindestannahmeschwelle eine Rolle spielen soll, wenn man sowieso keinen höheren Wert sieht, verstehe ich aber nicht, dann kann man doch gefahrlos einreichen oder über die Börse verkaufen, wenn der Kurs nicht viel unter dem Angebotspreis liegt. Während der regulären Annahmefrist einreichen muss man wegen Zaunkönigregelung als Kleinanleger sowieso nicht.

      Gefangenendilemma ist da nicht der richtige Ansatz. Es geht wohl eher um Spekulanten, die auf einen besseren Preis für nicht einreichende Aktionäre erwarten. Für sie ist es eine riskante Wette, für die sie eine Gewinnchace sehen, aber Kursverluste im Fall eines gescheiterten Angebots riskieren müssen.

      Dieses Risiko trägt man als Kleinaktionär auch und man kann dem eigentlich nur durch börsliche Verkäufe entkommen. Die Absicherung über Optionen ist nicht möglich, diese werden natürlich für Privatanleger nicht mehr angeboten, wenn man das Derivatezeug mal bräuchte, ist es nicht verfügbar. Mal von möglichen Kündigungsklauseln bei wirksamen Übernahmeangeboten bei Optionsscheinen noch abgesehen.
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      schrieb am 21.10.19 14:06:54
      Beitrag Nr. 1.056 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 61.727.228 von honigbaer am 19.10.19 23:04:56Damit meine ich zunächst erstmal, dass keiner andient, wenn er befürchten muss, dass der andere nicht andient. Bei 55% ist das Problem aber jetzt recht gering.

      Dass die Osram-Aktie wesentlich über 41 Euro steigen wird, sehe ich nicht. Zumindest gibt es nach den gängigen Bewertungsmodellen DCF oder Ertragswert m.E. das nicht her, es sei denn, es gibt schon davor deutliche Synergien zwischen Osram und AMS.
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      Avatar
      schrieb am 20.10.19 00:33:31
      Beitrag Nr. 1.055 ()
      Naja, die Heuschrecken lassen schon mal abgenagte Knochen zurück.

      Aber was derzeit läuft ist doch der EZB Politik geschuldet. Viel zu billiges Geld und entsprechend niedrige Renditeerwartungen selbst bei den Finanzinvestoren.
      Ein Ausverkauf deutscher Industrieunternehmen, wobei diese sowieso schon vor Übernahmeangeboten weitgehend im Besitz ausländischer Investoren sind.

      Drei Monate vor der Bieterschlacht mit Übernahmeangeboten bis zu 41 Euro standen die Osramaktien bei 25. Das sagt doch alles über die Wertschätzung, die die deutschen Streubesitzaktionäre ihrem Anteilsbesitz entgegen bringen. Wenn die Privatanleger bevorzugt über Fonds und ETFs investieren, gibt es von dieser Seite kaum Widerstand, nach Kontrollwechsel oder Delisting werden seitens der Fonds die Aktien zur Barabfindung eingereicht, noch bevor ein Wertgutachten für allfällige Strukturmaßnahmen erstellt wird.
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      schrieb am 20.10.19 00:14:43
      Beitrag Nr. 1.054 ()
      Doch, doch, die 55% sollten kein Problem sein.
      Ich meinte nur, dass es für die freien Aktionäre nicht so ganz einfach wird, bis der Beherrschungsvertrag schließlich zu Stande kommt.
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      schrieb am 19.10.19 23:58:12
      Beitrag Nr. 1.053 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 61.727.273 von Inderhals am 19.10.19 23:35:45..und zu Advent...Douglas war mal eine AG mit einem stimmigen Geschäftsmodell. Und Heute?

      Solche leistungslosen "Finanzkonglomerate" gehört genau besehen "der Galgen". Schade nur, daß die Geschäftsbanken solchen "geldgebenden" Gierschlunden, die finanziert werden von (nochmals) leistungslosen "Geldeinzahlern" die Renditen erwarten, die derzeit nicht erwirtschaftbar sind. Kaufen, verkaufen, ausschlachten, auszutzeln- wegwerfen.-Die Letzten beißen die Hunde.

      Aber- es gibt mittlerweile Viele, die solch ein Geschäftsmodell betreiben. Im Immobiliensektor tummeln sich solche Asozialen zuhauf.

      Gerade so mittelgroße AG`s stehen JETZT im Focus. Man muß genau hinsehen.

      Ob diese Firmen nun Leoni, ATU, BUS, Arcandor hießen...Sie haben allesamt eine gemeinsame Geschichte. Zuerst wurden Sie ausgesaugt bis auf´s Mark. Gut- Leoni gibt es noch immer.
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