OSRAM - Siemens plant IPO (Seite 36)
eröffnet am 29.03.11 14:19:20 von
neuester Beitrag 09.02.24 09:22:23 von
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Das stand in der Mitteilung vom 07.Oktober auf der ams Angebotswebsite.
https://www.ams-osram.de/dokumente/
Die Rückbuchung der im Rahmen des Übernahmeangebots zum Verkauf eingereichten OSRAM-Aktien (ISIN DE000LED01V2) in die ISIN DE000LED4000 wird unverzüglich, voraussichtlich am 14. Oktober 2019, erfolgen. Nach der Rückbuchung können diese OSRAM-Aktien wieder unter der ISIN DE000LED4000 gehandelt werden.
https://www.ams-osram.de/dokumente/
Die Rückbuchung der im Rahmen des Übernahmeangebots zum Verkauf eingereichten OSRAM-Aktien (ISIN DE000LED01V2) in die ISIN DE000LED4000 wird unverzüglich, voraussichtlich am 14. Oktober 2019, erfolgen. Nach der Rückbuchung können diese OSRAM-Aktien wieder unter der ISIN DE000LED4000 gehandelt werden.
Antwort auf Beitrag Nr.: 61.675.251 von Pitman123 am 11.10.19 15:49:20
Ich habe irgendwo etwas vom 14.10.2019 gelesen. Die Quelle dazu finde ich leider nicht.
Zitat von Pitman123: weißt du vielleicht, wann die eingereichten Stücke wieder auf den Markt kommen?
Am Montag? Gibt es dazu eine gesetzliche Regelung, wo man nachlesen kann?
Danke und Grüße!
Ich habe irgendwo etwas vom 14.10.2019 gelesen. Die Quelle dazu finde ich leider nicht.
Antwort auf Beitrag Nr.: 61.649.403 von straßenköter am 08.10.19 18:54:06
Am Montag? Gibt es dazu eine gesetzliche Regelung, wo man nachlesen kann?
Danke und Grüße!
eingereichte Stücke
weißt du vielleicht, wann die eingereichten Stücke wieder auf den Markt kommen?Am Montag? Gibt es dazu eine gesetzliche Regelung, wo man nachlesen kann?
Danke und Grüße!
Neues Angebot nutzt ja auch nur dann etwas, wenn man die nötige Zustimmung bekäme.
Es würde mich aber nicht wundern, wenn im Hintergrund zu 39 oder billiger einige Pakete geschnürt würden, um sie im Fall eines neuen Angebots an ams zu senden.
Es würde mich aber nicht wundern, wenn im Hintergrund zu 39 oder billiger einige Pakete geschnürt würden, um sie im Fall eines neuen Angebots an ams zu senden.
Antwort auf Beitrag Nr.: 61.648.458 von Aktienduffy am 08.10.19 17:32:04
Wo bekomme ich denn die Bloomberg-News? Sind die kostenpflichtig? Danke und Grüße!
Witz
Diese Sperrfrist ist ja wohl dann ein Witz, wenn man sie so leicht umgehen kann.Wo bekomme ich denn die Bloomberg-News? Sind die kostenpflichtig? Danke und Grüße!
Bin mal gespannt, ob da nächste Woche Druck aufkommt, wenn die eingereichten Stücke wieder auf den Markt kommen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 61.648.458 von Aktienduffy am 08.10.19 17:32:04mmmh, hab bei 40.50 alles verkauft.
Irgendwie ist mir die Aktie aktuell zu teuer.
Die Freigabe aus Südkorea kann mehrere Monate dauern (Quelle Börsenzeitung).
Vielleicht gibt es nochmal eine günstige Gelegenheit .....
VG
Valuedeal
Irgendwie ist mir die Aktie aktuell zu teuer.
Die Freigabe aus Südkorea kann mehrere Monate dauern (Quelle Börsenzeitung).
Vielleicht gibt es nochmal eine günstige Gelegenheit .....
VG
Valuedeal
ams muss übrigens keine 12 monate warten mit einem neuen angebot, kam gerade über bloomberg...
da der bieter die opal bidco war, kann ganz einfach beispielsweise die diamond bidco bieten, der eigentümer hinter der bidco spielt laut bafin keine rolle ;-)
da der bieter die opal bidco war, kann ganz einfach beispielsweise die diamond bidco bieten, der eigentümer hinter der bidco spielt laut bafin keine rolle ;-)
Antwort auf Beitrag Nr.: 61.628.280 von honigbaer am 04.10.19 20:57:14
Die Allianz hat eingereicht. Daran lag es nicht. Quelle Börsenzeitung / 08.10.2019
Zitat von honigbaer:Zitat von Pitman123: Ich denke, nach den regulatorischen Freigaben, werden sie das machen....
Regulatorische Freigaben gibt es ja erst im Fall eines neuen Angebot wieder, oder übersehe ich da was?
Die Jahresfrist wäre bei einem zeitnahen Neuanlauf mit Zustimmung von Osram wohl kein Problem, aber das macht ja nur Sinn, wenn man dann auch die nötigen Zusagen hat für Aktienpakete, die eingereicht werden. Die Option Pflichtangebot durch Überschreiten der 30% Schwelle bleibt sowieso, macht aber auch nur Sinn, wenn man in dem Moment sicher sein kann, genug Stimmrechte für einen Beherrschungsvertrag zu bekommen.
Hatte jetzt Allianz eingereicht, weiß man das? Lag es daran?
Die Allianz hat eingereicht. Daran lag es nicht. Quelle Börsenzeitung / 08.10.2019
Antwort auf Beitrag Nr.: 61.628.583 von Pitman123 am 04.10.19 21:43:23
Das mit den 20% hängt an den kartellrechtlichen Hürden in Südkorea.
In der EU und den USA liegt die Quote bei 25%. Quelle Artikel 08.10.19 / Börsenzeitung.
Zitat von Pitman123: Welche Fälle prüft das Bundeskartellamt?
Nicht jede Unternehmenstransaktion unterliegt der Fusionskontrolle durch das Bundeskartellamt. Eine Anmeldepflicht liegt nur dann vor, wenn ein Zusammenschluss im Sinne des Gesetzes erfolgt und die Unternehmen bestimmte Umsatzschwellen überschreiten.
Neben einer Fusion im engeren Sinne sowie einer Mehrheitsbeteiligung kann bereits eine Minderheitsbeteiligung den Tatbestand eines Zusammenschlusses erfüllen. Das gilt z.B. für den Erwerb von Stimmrechten oder Kapitalanteilen an einem anderen Unternehmen in Höhe von mindestens 25 Prozent. Minderheitsbeteiligungen sind auch dann anmeldepflichtig, wenn die Beteiligung das erwerbende Unternehmen in die Lage versetzt, künftig einen wettbewerblich erheblichen Einfluss auf das andere Unternehmen auszuüben. Auch der Erwerb wesentlicher Vermögensgegenstände wie z.B. eines Produktionsstandortes oder eines Geschäftszweiges kann einen Zusammenschluss darstellen.
Quelle: https://www.bundeskartellamt.de/DE/Fusionskontrolle/fusionsk…
Ich glaube, das sind kartellrechtliche Gründe, warum AMS derzeit seinen Anteil nicht über 20% aufstocken will.
Das mit den 20% hängt an den kartellrechtlichen Hürden in Südkorea.
In der EU und den USA liegt die Quote bei 25%. Quelle Artikel 08.10.19 / Börsenzeitung.
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