OSRAM - Siemens plant IPO (Seite 49)
eröffnet am 29.03.11 14:19:20 von
neuester Beitrag 09.02.24 09:22:23 von
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Antwort auf Beitrag Nr.: 61.589.415 von honigbaer am 28.09.19 13:31:03
Danke Honigbär für die Quellenangaben. Ich habe darauf spekuliert, dass AMS die 62,5% Grenze nicht erreicht und habe daher meine Aktien vorsorglich am Freitag verkauft, um dem darauffolgenden Kursrutsch zuvor zu kommen. Aber wenn AMS nur das Angebot ändern muss, erhöht sich die Chance für eine Übernahme, da sie dann 2 Wochen mehr Zeit haben.
Danke
Zitat von honigbaer:Zitat von Pitman123: Was würde denn passieren, wenn AMS nicht 62,50% der Anteile angedient bekommt?
Irgendwo habe ich gelesen, dass AMS dann aus dem Rennen ist und 1 Jahr warten müsste, wieder ein Angebot einzureichen.
Könnte Bain/Advent dann zugreifen, für einen Kurs unter 41,00 EUR?
§26 WPüG regelt die Sperrfrist, wobei es aber in Absatz (2) heißt:
(2) Die Bundesanstalt kann den Bieter auf schriftlichen Antrag von dem Verbot des Absatzes 1 Satz 1 und 2 befreien, wenn die Zielgesellschaft der Befreiung zustimmt.
Ich denke nicht, dass das ein Problem wäre und glaube auch nicht, dass Osram die Zustimmung verweigern würde, um einen willkommeneren konkurrierenden Bieter zu begünstigen.
Den Angebotspreis nicht formal zu ändern, sondern durch ein außerbörsliches Aktiengeschäft, hat man sich vermutlich auch die Option offen gehalten, notfalls durch eine eigene Änderung des Angebots die Frist zu verlängern.
§21 WPüG
(5) Im Falle einer Änderung des Angebots verlängert sich die Annahmefrist um zwei Wochen, sofern die Veröffentlichung der Änderung innerhalb der letzten zwei Wochen vor Ablauf der Angebotsfrist erfolgt. Dies gilt auch, falls das geänderte Angebot gegen Rechtsvorschriften verstößt.
(6) Eine erneute Änderung des Angebots innerhalb der in Absatz 5 genannten Frist von zwei Wochen ist unzulässig.
Danke Honigbär für die Quellenangaben. Ich habe darauf spekuliert, dass AMS die 62,5% Grenze nicht erreicht und habe daher meine Aktien vorsorglich am Freitag verkauft, um dem darauffolgenden Kursrutsch zuvor zu kommen. Aber wenn AMS nur das Angebot ändern muss, erhöht sich die Chance für eine Übernahme, da sie dann 2 Wochen mehr Zeit haben.
Antwort auf Beitrag Nr.: 61.587.576 von Pitman123 am 27.09.19 23:38:27
§26 WPüG regelt die Sperrfrist, wobei es aber in Absatz (2) heißt:
(2) Die Bundesanstalt kann den Bieter auf schriftlichen Antrag von dem Verbot des Absatzes 1 Satz 1 und 2 befreien, wenn die Zielgesellschaft der Befreiung zustimmt.
Ich denke nicht, dass das ein Problem wäre und glaube auch nicht, dass Osram die Zustimmung verweigern würde, um einen willkommeneren konkurrierenden Bieter zu begünstigen.
Den Angebotspreis nicht formal zu ändern, sondern durch ein außerbörsliches Aktiengeschäft, hat man sich vermutlich auch die Option offen gehalten, notfalls durch eine eigene Änderung des Angebots die Frist zu verlängern.
§21 WPüG
(5) Im Falle einer Änderung des Angebots verlängert sich die Annahmefrist um zwei Wochen, sofern die Veröffentlichung der Änderung innerhalb der letzten zwei Wochen vor Ablauf der Angebotsfrist erfolgt. Dies gilt auch, falls das geänderte Angebot gegen Rechtsvorschriften verstößt.
(6) Eine erneute Änderung des Angebots innerhalb der in Absatz 5 genannten Frist von zwei Wochen ist unzulässig.
Zitat von Pitman123: Was würde denn passieren, wenn AMS nicht 62,50% der Anteile angedient bekommt?
Irgendwo habe ich gelesen, dass AMS dann aus dem Rennen ist und 1 Jahr warten müsste, wieder ein Angebot einzureichen.
Könnte Bain/Advent dann zugreifen, für einen Kurs unter 41,00 EUR?
§26 WPüG regelt die Sperrfrist, wobei es aber in Absatz (2) heißt:
(2) Die Bundesanstalt kann den Bieter auf schriftlichen Antrag von dem Verbot des Absatzes 1 Satz 1 und 2 befreien, wenn die Zielgesellschaft der Befreiung zustimmt.
Ich denke nicht, dass das ein Problem wäre und glaube auch nicht, dass Osram die Zustimmung verweigern würde, um einen willkommeneren konkurrierenden Bieter zu begünstigen.
Den Angebotspreis nicht formal zu ändern, sondern durch ein außerbörsliches Aktiengeschäft, hat man sich vermutlich auch die Option offen gehalten, notfalls durch eine eigene Änderung des Angebots die Frist zu verlängern.
§21 WPüG
(5) Im Falle einer Änderung des Angebots verlängert sich die Annahmefrist um zwei Wochen, sofern die Veröffentlichung der Änderung innerhalb der letzten zwei Wochen vor Ablauf der Angebotsfrist erfolgt. Dies gilt auch, falls das geänderte Angebot gegen Rechtsvorschriften verstößt.
(6) Eine erneute Änderung des Angebots innerhalb der in Absatz 5 genannten Frist von zwei Wochen ist unzulässig.
Antwort auf Beitrag Nr.: 61.589.181 von Returnhunter am 28.09.19 12:31:50
Die 80% sind frühestens in der Nachfrist möglich.
Rund 8,5% der Aktien werden von Index-Fonds gehalten.
Diese dürfen erst nach erreichen der 62,50% angedient werden.
VG
Valuedeal
Zitat von Returnhunter:Zitat von unicum: Weil Du dann die angedienten Aktien in eine völlig illiquide Gattung umgebucht bekommst, aus der Du niemals rauskommst, wenn sich abzeichnet, dass das Angebot zu scheitern droht. Siehe Metro zuletzt.
Wenn die Wahrscheinlichkeit hoch genug ist, dass das Angebot zustande kommt, nähert sich auch der Börsenkurs dem Abfindungspreis an. Schon allein wegen der Zaunkönigregelung.
Das halte ich nicht für valide deine Argumentation. Denn angediente und nicht angediente sind im Fall eines Scheiterns ähnlich liquide, da diese den selben wert besitzen. Die amhedienten werden ja in die ursprüngliche Gattung zurück getauscht. Hättest du Recht, würde das einen free Lunch bedeuten, denn man könnte die illiquiden, günstigeren amhedienten tauschen und in der liquidieren ursprünglichen Gattung Short gehen. Dein Argument spielt vielleicht bei Pommesbuden eine Rolle, aber nicht bei einem Wert wie Osram. Ich gehe davon aus, dass ams deutlich über den 62,5 % angediente bekommen wird bzw. Halten wird. Rechne gar mit 80%.
Die 80% sind frühestens in der Nachfrist möglich.
Rund 8,5% der Aktien werden von Index-Fonds gehalten.
Diese dürfen erst nach erreichen der 62,50% angedient werden.
VG
Valuedeal
Antwort auf Beitrag Nr.: 61.587.363 von unicum am 27.09.19 22:29:52
Das halte ich nicht für valide deine Argumentation. Denn angediente und nicht angediente sind im Fall eines Scheiterns ähnlich liquide, da diese den selben wert besitzen. Die amhedienten werden ja in die ursprüngliche Gattung zurück getauscht. Hättest du Recht, würde das einen free Lunch bedeuten, denn man könnte die illiquiden, günstigeren amhedienten tauschen und in der liquidieren ursprünglichen Gattung Short gehen. Dein Argument spielt vielleicht bei Pommesbuden eine Rolle, aber nicht bei einem Wert wie Osram. Ich gehe davon aus, dass ams deutlich über den 62,5 % angediente bekommen wird bzw. Halten wird. Rechne gar mit 80%.
Zitat von unicum: Weil Du dann die angedienten Aktien in eine völlig illiquide Gattung umgebucht bekommst, aus der Du niemals rauskommst, wenn sich abzeichnet, dass das Angebot zu scheitern droht. Siehe Metro zuletzt.
Wenn die Wahrscheinlichkeit hoch genug ist, dass das Angebot zustande kommt, nähert sich auch der Börsenkurs dem Abfindungspreis an. Schon allein wegen der Zaunkönigregelung.
Das halte ich nicht für valide deine Argumentation. Denn angediente und nicht angediente sind im Fall eines Scheiterns ähnlich liquide, da diese den selben wert besitzen. Die amhedienten werden ja in die ursprüngliche Gattung zurück getauscht. Hättest du Recht, würde das einen free Lunch bedeuten, denn man könnte die illiquiden, günstigeren amhedienten tauschen und in der liquidieren ursprünglichen Gattung Short gehen. Dein Argument spielt vielleicht bei Pommesbuden eine Rolle, aber nicht bei einem Wert wie Osram. Ich gehe davon aus, dass ams deutlich über den 62,5 % angediente bekommen wird bzw. Halten wird. Rechne gar mit 80%.
Antwort auf Beitrag Nr.: 61.587.768 von happygolucky am 28.09.19 01:56:13Also jetzt mal im Ernst: Wenn Bain und Advent ihr Interesse aufrecht erhalten, müssten sie schon erhöhen. Wer würde denn andernfalls das ams-Angebot NICHT annehmen??
Antwort auf Beitrag Nr.: 61.587.576 von Pitman123 am 27.09.19 23:38:27Versuchen können se's ja mal. Aber glaubst du im Ernst, dass dann da viel Angebot zusammenkommt? Bei den niedrigen Zinsen??
Osram
Was würde denn passieren, wenn AMS nicht 62,50% der Anteile angedient bekommt?Irgendwo habe ich gelesen, dass AMS dann aus dem Rennen ist und 1 Jahr warten müsste, wieder ein Angebot einzureichen.
Könnte Bain/Advent dann zugreifen, für einen Kurs unter 41,00 EUR?
Antwort auf Beitrag Nr.: 61.587.288 von Returnhunter am 27.09.19 22:17:12Weil Du dann die angedienten Aktien in eine völlig illiquide Gattung umgebucht bekommst, aus der Du niemals rauskommst, wenn sich abzeichnet, dass das Angebot zu scheitern droht. Siehe Metro zuletzt.
Wenn die Wahrscheinlichkeit hoch genug ist, dass das Angebot zustande kommt, nähert sich auch der Börsenkurs dem Abfindungspreis an. Schon allein wegen der Zaunkönigregelung.
Wenn die Wahrscheinlichkeit hoch genug ist, dass das Angebot zustande kommt, nähert sich auch der Börsenkurs dem Abfindungspreis an. Schon allein wegen der Zaunkönigregelung.
Antwort auf Beitrag Nr.: 61.587.249 von goldenshare am 27.09.19 22:12:28Ja, das stimmt. Ich habe mich vermutlich falsch ausgedrückt:
AMS benötigt insgesamt 58,782 Mio. Aktien. Das wären 62,5% der 94,052 Mio. ausstehenden Aktien von insgesamt 96,85 Mio. Aktien.
20,533 Mio. Aktien haben sie jetzt schon (ohne die heute über den Andienungsweg erhaltenen Aktien).
Es fehlten also noch rund 38,3 Mio. Stück.
AMS benötigt insgesamt 58,782 Mio. Aktien. Das wären 62,5% der 94,052 Mio. ausstehenden Aktien von insgesamt 96,85 Mio. Aktien.
20,533 Mio. Aktien haben sie jetzt schon (ohne die heute über den Andienungsweg erhaltenen Aktien).
Es fehlten also noch rund 38,3 Mio. Stück.
Antwort auf Beitrag Nr.: 61.587.138 von unicum am 27.09.19 21:48:16
Wieso sollte es keinen Sinn machen, anzudienen? Was unterscheidet die Situation hier von der anderer wie bei Linde/Praxair zum Beispiel?
Zitat von unicum: An die 80%+ glaube ich nicht.
AMS hält, ohne die heute angedienten Aktien aktuell ungefähr 20,55 Mio. Aktien. Das sind 21,83%Punkte der notwendigen 62,83%. Es fehlen also noch rund 58,8 Mio. Aktien, damit das Angebot nicht scheitert. Das ist sehr viel für 2 Tage (einschließlich der heutige angedienten Aktien).
Für Instis wie für Privatanleger macht eine Andienung wegen der Mindestannahmebedingung überhaupt keinen Sinn. Diese Regelung ist totaler Mist. Ggf. verkaufen sie über den Markt oder blockweise.
AMS selbst hat ja jetzt quasi die eigene Mindestannahmebedingung ausgehebelt, weil sie stark hemmend ist, anzudienen.
AMS muss also schauen, dass sie über das Wochenende, am Montag und am Dienstag, 24:00 Uhr 58,8 Mio. Aktien bekommen, davon m.E. ein geringer Teil über die Andienung mittels offiziellem Angebot. Also mehr oder weniger über den "Markt". Wer sich von den Instis jetzt entscheidet anzudienen, stößt sowieso auf die regelmäßige Unfähigkeit der Banken, bei der rechtzeitigen Umsetzung. Die Instis werden also wenn, dann über den "Markt" abgeben (müssen).
=>
Montag und Dienstag wird ein sehr spannender Handelstag für Osram-Aktien, zumal man bei dem ganzen Rumgetrade am Montag und Dienstag ja auch nicht die 41,00 Euro überschreiten darf, wenn man nicht eine erneute Erhöhung provozieren will. Das wird nach meiner Einschätzung ein gigantisches Gezocke am Montag!
Wieso sollte es keinen Sinn machen, anzudienen? Was unterscheidet die Situation hier von der anderer wie bei Linde/Praxair zum Beispiel?
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