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    Steuern auf deutsche Dividende im Ausland zahlen - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 10.05.11 17:22:27 von
    neuester Beitrag 12.05.11 17:11:37 von
    Beiträge: 20
    ID: 1.166.074
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      schrieb am 10.05.11 17:22:27
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,

      lebe als Deutscher in England, arbeite dort und zahle dort auch meine Steuern.
      Jetzt habe ich Daimler Aktien in meinem Depot bei der UBS in der Schweiz.
      Als Daimler neulich Dividende zahlte, wurden mir Kapitalertragssteuern abgezogen. Laut Bank geht das direkt ab.

      Da ich aber meine Einkommensteuererklärung in England mache und die höhere Freibeträge haben als in Deutchland, würde ich meine Kapitalerträge lieber in England versteuern.

      Weiß einer ob das geht und wie?

      Vielen Dank, phil
      Avatar
      schrieb am 10.05.11 18:04:12
      Beitrag Nr. 2 ()
      Das solltest Du die UBS in der Schweiz fragen. DIE sollten Dir die genaue Auskunft geben.

      Normalerweise musst Du nachweisen, dass Du in England Deine Steuer abführst z.B. mit einer englischen SteuerID?!?!?

      Du wirst dann als "Ausländer" geführt und die Kapitalertragssteuer wird nicht sofort abgeführt. Du musst diese dann bei Deiner Steuererklärung in England abgeben.

      Alle Angaben ohne Gewähr.
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 10.05.11 18:10:38
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.480.363 von BauntyHunter am 10.05.11 18:04:12Die UBS meinte, er war sich aber nicht sicher, dass ich einen Teil wiederbekommen würde, aber empfahl mir, einen englischen Steuerberater aufzusuchen.

      Engl. SteuerID habe ich.

      Phil
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 10.05.11 18:18:54
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.480.402 von phil21 am 10.05.11 18:10:38Ich glaube, das geht auch.

      Du musst dann irgendetwas beim deutschen Finanzamt einreichen?!?!?!?

      Da würde ich dann einfach mal bei Deinem alten deutschen Finanzamt anrufen.

      Der Typ bei der UBS war wohl der "Falscheste", den Du an die Strippe kriegen konntest :D
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 10.05.11 18:24:08
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.480.455 von BauntyHunter am 10.05.11 18:18:54[[[Da würde ich dann einfach mal bei Deinem alten deutschen Finanzamt anrufen.]]]

      Da werde ich morgen hingeben. Bin gerade in D.

      [[[Der Typ bei der UBS war wohl der "Falscheste", den Du an die Strippe kriegen konntest :D]]]

      Ich erwarte nicht, dass die sich mit dem Steuerrecht eines jeden Landes der EU auskennen. Wäre ein bisschen zuviel verlangt!

      Phil

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      Avatar
      schrieb am 10.05.11 18:58:23
      Beitrag Nr. 6 ()
      Ich erwarte aber, dass meine Bank mir sagen kann, wie Steuerausländer in meiner Bank behandelt werden, insbesondere in steuerlicher Sicht.

      Die brauchen kein Steuerrecht eines anderen Landes wissen, sondern nur ob es bei Denen im System ein Häckchen für o.g. Kontoinhaber existiert.

      In dem Moment hast Du mit dem deutschen Finanzamt nicht mehr viel am Hut.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 10.05.11 19:31:40
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.480.695 von BauntyHunter am 10.05.11 18:58:23Das dachte ich auch, aber so wie ich ihn verstanden habe, bekommen sie 'meine' Dividende minus der Steuern. Scheint wohl das Prinzip zu sein, dass, egal in welchen Land die Aktien im Depot liegen, die abzuführende Steuer der Dividende, in meinem Fall Daimler, direkt zum Finanzminister geht und nicht erst einen Umweg über die Bank macht.

      Phil
      Avatar
      schrieb am 10.05.11 20:22:10
      Beitrag Nr. 8 ()
      Zitat von phil21: Das dachte ich auch, aber so wie ich ihn verstanden habe, bekommen sie 'meine' Dividende minus der Steuern. Scheint wohl das Prinzip zu sein, dass, egal in welchen Land die Aktien im Depot liegen, die abzuführende Steuer der Dividende, in meinem Fall Daimler, direkt zum Finanzminister geht und nicht erst einen Umweg über die Bank macht.

      Phil


      OK, ich überlas, dass es sich um Dividende handelt, ich hatte mehr Veräußerungsgewinne im Kopf.

      Da ist es wirklich einfacher, die Steuern an der Quelle einzubehalten und wer eine Erstattung will, muss sich eben melden.

      Gib mal Bescheid, was das Finanzamt Dir sagt und vor allen Dingen bei welchem Finanzamt Du die Erstattung einreichen kannst/musst.


      Ich noch folgendes gefunden, vielleicht hilfreich:

      Zentrale Anlaufstelle für ausländische Investoren
      Die Aufgaben gliedern sich in zwei Bereiche:

      1. Zentraler Ansprechpartner für ausländische Investoren

      Die Zentrale Anlaufstelle erbringt Serviceleistungen zur Verbesserung der organisatorischen Rahmenbedingungen für Investoren am Standort Deutschland. Als Informationsquelle für interessierte ausländische Investoren betreibt die Zentrale Anlaufstelle ein eigenes, zweisprachiges Internetportal:

      www.germantaxes.info

      Dort erhält ein Investor auch weitergehende Informationen anhand von Informationsblättern.

      2. Erteilung von verbindlichen Auskünften

      Darüber hinaus kann die Zentrale Anlaufstelle auf Antrag eines ausländischen Investors eine verbindliche Auskunft über die steuerliche Behandlung eines konkret geplanten Investitionsvorhabens erteilen (§ 89 Abs. 2 Abgabenordnung).

      Kontakt
      Für Anrufe ist eine zentrale Rufnummer eingerichtet:

      0228 / 406 - 1212

      Für die Zusendung von Email-Nachrichten unterhält die Zentrale Anlaufstelle die Email-Adresse:

      service@germantaxes.info

      Quelle:
      http://www.bzst.de/DE/Auslaendische_Investoren/auslaendische…
      Avatar
      schrieb am 10.05.11 20:26:13
      Beitrag Nr. 9 ()
      Hallo!

      Schau enmal dahin.

      http://www.bzst.de/DE/Steuern_International/Abzugsteuerentla…

      Dort kann ich mir als ÖSI das entsprechende Rückerstattungsformular herunterladen.
      Da ich das für meine Allianz schon Jahre mache hab ich eine deutsche Steuernummer von diesem Bonner Finanzamt bei der Erstanmeldung bekommen. Wenn man diese eingibt kommen alle Daten automatisch,nur WKN, Sückzahl, Bruttodivede usw. sind einzusetzen. Beim ausdrucken kommt es für mich gleich dreifach. Die Einreichung erfolgt bei mir in meinem Wohnsitzfinanzamt in Wien, dort wird es dann über den Behördenweg bis nach Bonn ohne mein zutuen weitergeleitet.
      Wrd mit UK nicht viel anders laufen.

      Steuermässig bist Du Äusländer, also kein Germane.

      der

      Dividendenabstauber
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 10.05.11 20:27:22
      Beitrag Nr. 10 ()
      Vergiss den Teil mit den ausländischen Investoren... :D

      www.bzst.de , da ist vielleicht etwas anderes zu finden.
      Avatar
      schrieb am 10.05.11 20:29:55
      Beitrag Nr. 11 ()
      Zitat von Dividendenabstauber: Hallo!

      Steuermässig bist Du Äusländer, also kein Germane.

      der

      Dividendenabstauber


      Ich glaube, ich muss mir Deine ID merken :D

      ...will auch Dividenden abstauben :D
      Avatar
      schrieb am 10.05.11 20:31:32
      Beitrag Nr. 12 ()
      Nachschlag

      Obwohl meine Nestle und Snam Rete bei der DAB in München liegen kommt die Rückerstattung auf mein Wiener Konto, die Rückerstattung von den Allianzen lass ich mir auf das Verrechnungskonto bei der DAB überweisen.

      der

      Dividendenabstauber
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 10.05.11 21:04:33
      Beitrag Nr. 13 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.481.135 von Dividendenabstauber am 10.05.11 20:31:32Danke für die Infos,

      Phil
      Avatar
      schrieb am 10.05.11 21:06:46
      Beitrag Nr. 14 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.481.105 von Dividendenabstauber am 10.05.11 20:26:13Dividendenabstauber,

      bekommst Du alles zurück und musst es dann in Ösi versteuern oder wo/wie zahlst Du Steuern dadrauf?

      Danke, Phil
      Avatar
      schrieb am 10.05.11 22:18:43
      Beitrag Nr. 15 ()
      Hey,

      musstest du in Deutschland die Dividende mit 25% versteuern oder wurden dir die Steuern in der Schweiz abgezogen?
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 11.05.11 08:24:11
      Beitrag Nr. 16 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.481.745 von one_million am 10.05.11 22:18:43Die Steuer auf die Dividende wird schon vom Unternehmen abgezogen. Die Bank bucht auf dein Konto nur die Dividende minus der Steuer ein, da die Bank auch nicht mehr erhält.

      Soviel ich weiß,

      Phil
      Avatar
      schrieb am 11.05.11 11:22:36
      Beitrag Nr. 17 ()
      Hey Phil,

      da du ja nur in Deutschland die 25% Steuern zahlen musstest, würde ich
      die Dividendenerträge einfach in der Steuererklärung in England mit angeben.(wie das mit den Freibeträgen abläuft weiß ich nicht)Aber somit hast du die Erträge doppelt versteuert. Dann kannst du dir die Kapitalertragssteuer die in Deutschland abgezogen wurde wieder erstatten lassen. (siehe Doppelbesteuerungsabkommen)

      Unter dem folgenden Link findest du noch weitere Informationen.

      http://www.steuerliches-info-center.de/DE/AufgabenDesBZSt/Ka…

      Ob und wie das alles funktioniert, kann ich dir nicht sagen. Vielleicht empfiehlt sich ein Steuerberater. Je nachdem um was für einen Betrag es sich handelt.

      MfG
      One_Million
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 11.05.11 12:43:05
      Beitrag Nr. 18 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.484.053 von one_million am 11.05.11 11:22:36Es werden 25% zzgl. Soli auf dt. Dividenden abgezogen. Das ist eine nationale Quellensteuer, wie sie viele Inustrieländer vorsehen. Bei vorrangiger Steuerpflicht in GB sind diese dort zu versteuern, der Anleger kann gem. DBA (müsste auch mit GB-D so sein) 15% der QuSt auf die engl. Steuerschuld anrechnen. Die restlichen 10% zzgl. solz können beim Bundesamt zur Erstattung eingereicht werden. Hier sind ggfs. zusätzliche Nachweise erforderlich, falls auch in D unbeschränkte Steuerpflicht besteht.

      Wichtig: Es muss eine StB nach deutschem Recht vorliegen, sonst keine Erstattung (diese kann u.U. je nach Lagerstelle auch von eineranderen Bank als der depotführenden ausgestellt worden sein)

      Gruß
      Taxadvisor
      Avatar
      schrieb am 11.05.11 16:41:53
      Beitrag Nr. 19 ()
      Da gehts ja lebhaft zu, das Interesse scheint ja riesig.

      Also, man zahlt in Europa in der Regel den Satz das Landes wo es herkommt.
      Das ist in Deutschland, wie oben erwähnt, 25%+soli, in Swiss 35% , in Italy 27%.

      Die Bruttodiv geb ich einmal in der ESTg Erklärung an. Danach hab ich als Ösi 2 Möglichkeiten. Ich wähl PAUSCHAL.
      Da kann ich mir 15% pauschal als vorgeleistete Steuer einmal gutschreiben. Keine Nebenkosten zulässig. Das war es. Im Prinzip zahl ich auf ausländische Divs daher10% auf brutto in Ösiland.
      Dafür stellt mir aber die Finanz Ihr gesamtes Können bei der Rückerstattung zur Verfügung. Die Formulare der jeweiligen Länder kann man sich zuschicken lassen oder aus der bmf.gv.at herunterladen.
      Das bedeuted, von Swiss kommen 20% von Brutto retour, von Germanien 10%+Soli.
      Im Prinzip bekommt das Herkunftland 15%, unsere Finanz 10% von brutto.
      Unsere Pauschalversteuerung kommt daher, dass heimische AG's für ausgeschüttete Gewinne den 1/2 Körperschaftssteuersatz zahlen, dann der Empfänger 25% KEST, naja, dann sind wir etwas unter dem heimischen Höchststeuersatz. Um die Auslanddserträge gleichzustellen werden sie daher detto mit 25% versteuert, aber 15% kann man sich einmal anrechnen lassen.
      Rückerstattung aus den USA gibt es praktisch nicht. Wenn man seiner Bank bestätigt dass man nicht in den Staaten wohnt und kein US.Bürger ist werden nur 15% verrechnet, der international übliche Satz der Doppelbesteuerungsabkommen.

      der

      Dividendenabstauber
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 12.05.11 17:11:37
      Beitrag Nr. 20 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.486.404 von Dividendenabstauber am 11.05.11 16:41:53Hi Dividendenabstauber,

      letztes Jahr hatte ich mich in England mit einem Steuerberater unterhalten und hatte den so verstandein, dass es in England auch einen Freibetrag bei Dividenden gibt.
      D.h. die ersten Euro 7000 muss man nicht versteuern, erst wenn es mehr ist.

      Weist Du, ob das stimmt, oder kannst Du was dazu sagen?

      Danke nochmal Phil


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