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    Besteuerung von "Limited Partnership" in Kanada - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 02.06.11 21:27:20 von
    neuester Beitrag 08.06.11 12:42:04 von
    Beiträge: 7
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      schrieb am 02.06.11 21:27:20
      Beitrag Nr. 1 ()
      Guten Abend,

      es gibt ja eine Reihe Unternehmen aus Kanada und den USA, die an der Börse notiert, aber keine Aktiengesellschaften sind. Es handelt sich dabei um "Limited Partnership" (L.P.), die am ehesten mit der deutschen Kommanditgesellschaft (KG bzw. KGaA) vergleichbar sind.

      Beispiele sind:

      BROOKFIELD INFRASTR.PARTN.L.P. REGISTERED SHARES O.N. (WKN A0M74Z)
      BOARDWALK PIPELINE PARTN. L.P. REGISTERED UNITS O.N. (WKN A0HHJH)
      CHESAPEAKE MIDSTREAM PRTNRS LP REG. UNITS O.N. (WKN A1C2X2)


      Ich meine mich zu erinnern, daß diese Rechtsform für den deutschen Anleger steuerlich unattraktiv ist, weil nicht nur die Dividende, sondern auch andere Dinge besteuert werden.

      Eine Google-Suche heute nachmittag konnte mir aber weder Beweise dafür noch dagegen bringen.

      Hat jemand Erfahrungen mit diesem Thema?
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 03.06.11 04:35:03
      Beitrag Nr. 2 ()
      Ja, schon.
      Musst einfach ins DBA gucken, und checken, ob die eine PE in CND haben.
      Wenn sie eine PE in CDN haben, dann schaust du dir den Methodenartikel an.
      Anschließend musst du nur noch checken, obs irgendwelche Subject-to-tax-clause-Sachen drin sind oder möglicherweise ein nationales Treaty Override.
      Dann biste durch.
      So einfach gehts....
      Avatar
      schrieb am 03.06.11 04:46:08
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.596.615 von JuliaPapa am 02.06.11 21:27:20kurzer Nachtrag:
      Weiß leider nicht, obs in CND auch die Check-The Box-Election gibt.
      Ansonsten stets Investmentfonds prüfen, die PersGes können ja auch darunter fallen.
      Oder mal in WM-Daten nachschauen....
      Avatar
      schrieb am 05.06.11 08:02:29
      Beitrag Nr. 4 ()
      Hallo!

      Bin zwar Ösi, wird etwas anders sein die Steuer wie in Germanien, aber ich denke, ähnlich geregelt.

      In unseren Doppelbesteurungsabkommen wird jeweils das in Artikel 7 geregelt.( sowohl Kanada als auch USA ).
      Er sagt aus, dass Gewinnverteilungen ( es sind ja keine Dividenden ) aus Gewerbebetrieben ausschließlich im Heimatland der Firma zu versteuern sind.
      Für mich bedeuted das bei ETE, die Gewinnverteilung wird in der Abrechnung mit 35% !!! US-Einkommenssteuer pauschal belegt. Es ist nichts rückholbar. In Ösiland 0 Steuer, da ja laut Abkommen nur im Land des Gesellschaftssitzes zu versteuern ist.
      Es gibt dann noch Sonderregelungen, falls die Firma Gewerbebetriebe in beiden Vertragsstaaten hat.

      der

      Dividendenabstauber
      Avatar
      schrieb am 06.06.11 18:09:35
      Beitrag Nr. 5 ()
      Vielen Dank für Eure Beiträge. Da hat mich meine Erinnerung ja doch nicht getäuscht.

      Bevor ich aber jetzt zig Dokumente wälze, kaufe ich mir lieber etwas anderes, das nicht so kompliziert ist.

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      Avatar
      schrieb am 07.06.11 01:10:37
      Beitrag Nr. 6 ()
      Hab mal in die WM-Daten reingeschaut:
      Auf die Erträge von WKN A0HHJH und WKN A1C2X2 gibts 35% Quellensteuerabzug.
      In D sind die Erträge steuerfrei, unterliegen aber dem Progressionsvorbehalt.
      Ohne Gewähr...
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 08.06.11 12:42:04
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.610.895 von Wit am 07.06.11 01:10:37Hallo!

      Du teuscht Dich. Auch wenn auf der Abrechnung die 35% als Quelle ausgewiesen werden, es ist KEINE Quellensteuer.
      Es ist eine pauschale US Einkommenssteuer. Es ist daher auch kein Rückerstattungsantrag möglich, ist nur bei Quelle (in Ösiland KEST) von 35% auf 15% vorgesehen. Nicht jedoch bei EINKOMMENSSTEUER.
      Das Problem unsere Banken ist, da in den den Abrechnungsprogrammen US Einkommenssteuer nicht vorgesehen ist, daher fälschlicher Weise als Quellensteuer ausgewiesen.

      der

      Dividendenabstauber


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