WGF-Anleihen (Seite 33)
eröffnet am 20.07.11 13:07:10 von
neuester Beitrag 02.07.23 20:18:59 von
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Zitat von DerKosmokrat: Was sind denn vernünftige Alternativen statt sich von der SdK vertreten zu lassen?
Das ist eine gute Frage und hängt sicherlich auch von der Höhe Deiner Investition ab. Rechtsschutzversicherung ja oder nein?
Wenn 100.000€ im Feuer stehen tun 1.000€ für einen Anwalt auch nicht mehr wirklich weh, bei 1.000€ im Feuer sehr wohl.
Neben der SdK vertritt auch die DSW ihre Mitglieder auf der Gläubigerversammlung. RA Nieding von der DSW geht bereits gerichtlich gegen Vorstand, Treuhänder und Mittelverwendungskontrolleur vor.
Beim googeln findet man jede Menge Anwälte, die für ihr Engagement werben - empfehlen kann und will ich da niemanden.
Aldy
Antwort auf Beitrag Nr.: 44.322.953 von Aldy am 28.03.13 12:53:25Was sind denn vernünftige Alternativen statt sich von der SdK vertreten zu lassen?
Zitat von Fuchs62: Ja, dass ist ein Problem. Theoretisch kann man jedem, dem man vertraut eine Vollmacht erteilen. Trotzdem sollte man sich vorher eine Meinung bilden und eine entsprechende Weisung erteilen.
So ist folgendes für mich klar.
Wenn es einen dept-to equity swap gibt und die Gläubiger bei den Mehrerlösen bei Verkauf gegenüber dem Insolvenzplan beteiligt werden, stimme ich für den Insolvenzplan. Da ich diese Entscheidung aktiv selbst treffen möchte, gehe ich zur Versammlung. Bei einem Gläubigervertreter würde ich die Kontrolle für die Bedingungen der Zustimmung verlieren.
Ich wäre dem Gläubigerverteter jetzt und in der Zukunft völlig ausgeliefert. Er ist daran interessiert lange bezahlt im Amt zu bleiben, daher dass die WGF egal unter welchen Bedingungen für die Gläubiger lange existiert. Gläubigervertreter und Zustimmung zum Insolvenzplan sind getrennt voneinander zu beurteilen.
Sehe ich auch so.
Blind einem GV vertrauen ist schlecht - man sollte sich vorher dessen Strategie genau anschauen und dann erst entscheiden.
Im übrigen sollte man sich die Abstimmungs-TOPs der beiden Gläubigerversammlungen am 08.04. genau anschauen, da gibt es für A0LDUL und WGFH04 nach altem Schuldverschreibungsrecht eine Besonderheit!
Top 3: Bestimmung, ob einzelne Gläubiger von der Geltendmachung Ihrer Rechte durch die Bestellung des gemeinsamen Vertreters ausgeschlossen sein sollen; § 14 Abs. 2 SchVG a.F.
Die Bank-Sperrvermerke für meine Anleihen sind heute eingetrudelt - die braucht man in jedem Fall, egal ob man selbst teilnehmen oder einen Vetreter beauftragen will! Wer sie noch nicht hat sollte sich sputen.
Aldy
Zitat von DerKosmokrat: Ich würde mich schon gerne von Profis vertreten lassen. Gibt es den bessere Alternativen als die SdK? Und egal ob sich jetzt viele oder wenige von der SdK vertreten lassen, die würden doch eh versuchen, einen Anwalt als Gläubigervertreter durchzudrücken. Laut SdK halten sie ja selber WGF Anleihen.
Ja, dass ist ein Problem. Theoretisch kann man jedem, dem man vertraut eine Vollmacht erteilen. Trotzdem sollte man sich vorher eine Meinung bilden und eine entsprechende Weisung erteilen.
So ist folgendes für mich klar.
Wenn es einen dept-to equity swap gibt und die Gläubiger bei den Mehrerlösen bei Verkauf gegenüber dem Insolvenzplan beteiligt werden, stimme ich für den Insolvenzplan. Da ich diese Entscheidung aktiv selbst treffen möchte, gehe ich zur Versammlung. Bei einem Gläubigervertreter würde ich die Kontrolle für die Bedingungen der Zustimmung verlieren.
Ich wäre dem Gläubigerverteter jetzt und in der Zukunft völlig ausgeliefert. Er ist daran interessiert lange bezahlt im Amt zu bleiben, daher dass die WGF egal unter welchen Bedingungen für die Gläubiger lange existiert. Gläubigervertreter und Zustimmung zum Insolvenzplan sind getrennt voneinander zu beurteilen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 44.321.415 von Aldy am 28.03.13 10:37:37Also, ich habe weder Zeit noch Lust auf die Gläubigerversammlungen zu fahren. Ich habe blöderweise noch einen Full-Time-Job nebenher, müsste also extra Urlaub nehmen.
Ich würde mich schon gerne von Profis vertreten lassen. Gibt es den bessere Alternativen als die SdK? Und egal ob sich jetzt viele oder wenige von der SdK vertreten lassen, die würden doch eh versuchen, einen Anwalt als Gläubigervertreter durchzudrücken. Laut SdK halten sie ja selber WGF Anleihen.
Ich würde mich schon gerne von Profis vertreten lassen. Gibt es den bessere Alternativen als die SdK? Und egal ob sich jetzt viele oder wenige von der SdK vertreten lassen, die würden doch eh versuchen, einen Anwalt als Gläubigervertreter durchzudrücken. Laut SdK halten sie ja selber WGF Anleihen.
Zitat von Fuchs62: Ich würde mich nicht von der SDK vertreten lassen. Die ist für einen Gläubigervertreter. Das Ergebnis kann man am Beispiel Deikon nachlesen.
http://www.dskp.de/component/content/article/1-startseite/58…
Da dann alle Anleger per Clearstream erfasst werden gibt es auch dann weniger für die, die ihre Forderungen anmelden. Kein Anleihegläubiger muß dann seine Forderungen selbst anmelden, das macht der Gemeinsame Vertreter![/red]
Äpfel-mit-Birnen-Vergleich.
Die Situation bei DEIKON ist eine komplett andere als bei WGF - die Anleihegläubiger dort sind aufgrund der Nachrangigkeit ihrer Forderungen gegenüber den Banken-Forderungen in einer wesentlich schlechteren Verhandlungsposition, wie Du sicher weißt
Allein schon die Zusammensetzung des Gläubigerausschusses spricht Bände!
Der Vergleich hinkt also...
Die Interessen der Gläubiger kann man grob in 2 Kategorien aufteilen: die einen wollen den schnellen Profit und möglichst zügig den Laden fleddern, die anderen sitzen auf hohen Verlusten und versuchen, über die Fortführung des Betriebs diese Verluste zu minimieren.
Das führt zwangsläufig zu völlig unterschiedlichen Sichtweisen, was Gemeinsame Vertreter angeht.
Ohne Gemeinsamen Vertreter wird es ein Hauen und Stechen um einen Sitz im Gläubigerausschuss geben - tausende von Individualinteressen, vertreten durch ein Heer von Anwälten, die primär ihr eigenes Geschäftsmodell im Kopf haben. Ob das zur Beschleunigung des Verfahrens beitragen wird wage ich doch zu bezweifeln.
Ich sehe grundsätzlich - wenn die Voraussetzungen dafür gegeben sind - den debt-equity-swap und damit eine Fortführung unter Regie und zum Nutzen der Gläubiger langfristig als die bessere Lösung an.
Und dafür müssen die Gläubigerinteressen gebündelt und kompetent vertreten werden - auch wenn das den Fledderern nicht in den Kram paßt.
Aldy
Zitat von Aldy: Eine Phrase ohne jede Substanz, einfach mal so in den Raum geworfen.
Eigentlich sollte man sich nicht die Mühe machen, auf so einen Sch..ß irgendetwas zu antworten.
Ich habe die SdK live auf der Gläubigerversammlung eines anderen Insolvenzverfahrens erlebt.
Vorgeschlagen wurde ein Anwalt, der im Vorstand der SdK ist, die Honorarforderung wurde als "zwischen dem IV und dem Gläubigervertreter zu verhandeln" bezeichnet. Rückfragen dort einmal konkret zu werden kam eine vermutlich hohes fünfstelliges bis niedrig sechstellige Schätzung heraus, zahlbar aus der Insolvenzmasse.
Zu dem Thema welche Verhandlungsposition er einnehmen wolle, welche Ziele er für die Gläubiger erreichen wollte oder was er konkret für das Geld tun wollte wurde nichts gesagt.
Abgesehen davon ist er zu der Gläubigerversammlung, dessen einziger TOP die Bestellung eines gemeinsamen Vertreters war, auch noch eine Stunde zu spät angereist, hat also als aller erstes die Kundschaft, die er ja vertreten wollte, eine Stunde warten lassen.
Zitat von Aldy: Eine Phrase ohne jede Substanz, einfach mal so in den Raum geworfen.
Eigentlich sollte man sich nicht die Mühe machen, auf so einen Sch..ß irgendetwas zu antworten.
Habe ich mir bei deinem Posting auch gedacht.
Zitat von NoamX: Die SdK will wird wahrscheinlich einen Gläubigervertreter aus den eigenen Reihen vorschlagen. Im Vordergrund steht da vor allem, dass diese Vertretung ziemlich viel Geld einbringt.
Nicht für die SdK, für die Kanzlei des Vertreters wohlgemerkt.
Eine Phrase ohne jede Substanz, einfach mal so in den Raum geworfen.
Eigentlich sollte man sich nicht die Mühe machen, auf so einen Sch..ß irgendetwas zu antworten.
Aldy
Zitat von Fuchs62: Ich würde mich nicht von der SDK vertreten lassen. Die ist für einen Gläubigervertreter.
Die SdK will wird wahrscheinlich einen Gläubigervertreter aus den eigenen Reihen vorschlagen. Im Vordergrund steht da vor allem, dass diese Vertretung ziemlich viel Geld einbringt.
Nicht für die SdK, für die Kanzlei des Vertreters wohlgemerkt.