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    Heiligendamm fond - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 22.10.11 22:26:41 von
    neuester Beitrag 15.07.12 08:52:40 von
    Beiträge: 40
    ID: 1.169.813
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      schrieb am 22.10.11 22:26:41
      Beitrag Nr. 1 ()
      Wer hat in Heiligendamm investiert und ist von dem Kapitalschnitt vom 10.3.2011 um 90% betroffen?

      Wer hat eine gute Strategie dagegen?
      Zur Zeit sind ja einige Anwaltskanzleien dabei Sammelklagen zu organisieren?
      Wer hat da einen guten Anwaltstip?
      Wer kann mir dazu oder dagegen raten?

      Bitte um baldige Beiträge, da die Klagefrist am 31.12.2011 endet!

      Gruß
      Avatar
      schrieb am 23.10.11 10:07:28
      Beitrag Nr. 2 ()
      Herzlich Willkommen bei dem Infoportal zum Thema Fundus-Fonds
      http://www.fundus-geschaedigte.de/

      Fundus-Gruppe http://de.wikipedia.org/wiki/Fundus-Gruppe
      Avatar
      schrieb am 23.10.11 13:04:14
      Beitrag Nr. 3 ()
      Zitat von HeWhoEnjoysGravity: Herzlich Willkommen bei dem Infoportal zum Thema Fundus-Fonds
      http://www.fundus-geschaedigte.de/

      Fundus-Gruppe http://de.wikipedia.org/wiki/Fundus-Gruppe


      Naja, das ist die Werbeplattform einer bestimmten Kanzlei.
      Das stehen Dinge drin, die schonlange bekannt sind, aber nichts weiterführendes zu konkrtem beim Fundus 34!

      1. Ist denn der Prospekt fehlerhaft?
      da wäre doch mal eine Antwort interessant - und würde Ihnen dann auch Kunden bringen

      2. Was ist denn aus der Berufung zum Urteil Fundus 28 geworden. Seit Monaten wirbt Ihre Seite damit, dass Sie einen Prozess gewonnen haben, verweisen aber auf die Berufungsfrist, welche ja inwzischen abgelaufen ist.
      Ist das Urteil nun rechtskräftig? -> das wäre eine Information, die uns 34-geschädigten interessieren muß!

      Wer hat denn mit der Kanzlei HH-h.de bereits zu tun und kann hier Tipps, Infos geben aus den beratungen, Gesprächen....


      Ich stehe meinerseits in Kontakt mit meinem Geldinstitut, und ein anwaltlicher Rat kann dabei nicht schaden...
      Avatar
      schrieb am 23.10.11 13:20:51
      Beitrag Nr. 4 ()
      Sorry, hab' da keine näheren Infos. Wenn du es dir leisten kannst, würde ich möglichst wenig weitere Zeit und Geld investieren.

      Ich denke, man sollte mal prüfen, ob einige Immofonds nur mit dem Ziel errichtet worden sind, ihren Komplizen Immobilien teuer abzukaufen. Dazu braucht es aber knallhart verdeckte Ermittlungen und Razzien und nicht irgendeinen jursitischen Streit über Prospekte. (alles imho)
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 23.10.11 13:42:33
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 42.247.052 von HeWhoEnjoysGravity am 23.10.11 13:20:51den gadenken kann ich nachvollziehen, den hatte ichauch schon als ich mit der Geschichte um besagten JAGDFELD beschäftigte.
      Ich denke, dass genau das der Fall ist
      Die Frage wäre dann: Konnte das das geldinstitut wissen? zum Beispiel beim Fundus 28 - oder genauer als der Fundus 28 zu wackeln anfing, hätte man als Berater, das wissen können?

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      schrieb am 23.10.11 14:08:25
      Beitrag Nr. 6 ()
      #5 (42.247.078) > Die Frage wäre dann: Konnte das das geldinstitut wissen?

      Meinst du z.B. eine Bank, die ihren Kunden die Fondsanteile schmackhaft gemacht hat? Die wußte sicher nichts, deren "Berater" haben wahrscheinlich einfach eine hohe Provision bekommen. Vielleicht gab es noch irgendwelche "Empfehlungen" an die Anlageberater, bestimmte Fonds zu pushen. Ein hoher Bankster mit Beziehungen (aber i.a. auch nicht mit dem totalen Knowhow was wirklich abgeht) hat vielleicht von seinen Geschäftsfreunden (oder ggf. sogar seiner Organisation) den "Befehl" (eine nicht ablehnbare Empfehlung/Wunsch) bekommen, bestimmte Anlagen zu forcieren - der macht das dann einfach, ohne zu fragen.

      Gibt sicher auch gute Berater aber ich vermute mal, dass man ohne Beziehungen, den richtigen Stallgeruch und ohne die Vorgaben zu befolgen nicht weit kommt ... ich sach nur "negative Seilschaften", wo sich einige - na ja, ich sach jetzt mal - dem Bösen verpflichten und dafür Jobs kriegen. Die niederen Chargen wissen nix, die sind allenfalls abhängig/erpressbar.

      Spekulation, ich komme nicht aus der Branche. (alles imho)
      Avatar
      schrieb am 23.10.11 14:41:00
      Beitrag Nr. 7 ()
      Na, ich bin na nicht so sicher, ob der Anlageberater, sich da rausreden kann, er habe das und jenes nicht gewußt.
      Ein seriöses Institut prüft i.d.R. die Produkte sehr genau, bevor es die verhöckert.
      Gegenbeispiel ist natürlich die HASPA in HH, die bekanntermaßen Lehmann-papiere als "Langfristig risikolose" Papiere verkaufte. (angaben ohne Gewähr)
      Avatar
      schrieb am 23.10.11 16:57:59
      Beitrag Nr. 8 ()
      Mal ein kleiner Beitrag für Interessierte zur Person Jagdfeld und sein Umfeld.
      Zitat aus dem Scharzbuch
      "......Einige Zahlen zum Nachdenken: Für das Strandhotel Zingst-Darß hat Anna Maria
      Jagdfelds amj design 26,8 Millionen Euro von Fundus erhalten. Der Fundus Fonds 29
      hatte die Gutenberg-Galerie in Leipzig für mehr als 50 Millionen Euro von der Bredero
      gekauft, deren Geschäftsführer laut Handelsregister Jagdfelds Bruder ist. Dies alles
      klingt, als würden Anleger-Gelder vor allem zu prächtigen Einnahmen der Jagdfeld-
      Familie verwendet werden.
      ....."
      Avatar
      schrieb am 23.10.11 17:04:36
      Beitrag Nr. 9 ()
      Und noch ein interessantes Indiz

      Zitat aus Schwarzbuch-fundus
      "....Bereits 1995 berichtet das Manager Magazin: »Negativsymbol der Branche ist der Absturz
      des einstigen Vorzeigeinitiators Fundus. Inhaber Anno August Jagdfeld hat sich
      mit dem Luxushotel Adlon verhoben: Der Berliner Fonds mit dem renditeschwachen
      Prestigeobjekt findet nur schwer Käufer.«1

      1) 1 manager magazin 12/1995, 01.12.1995

      ....."
      also hätten die Bankberater doch durchaus einiges wissen können - behaupte ich.
      Avatar
      schrieb am 23.10.11 18:58:47
      Beitrag Nr. 10 ()
      Haben sich Risiken realisiert, die nicht im Emissionsprospekt
      standen?

      Der Fonds hat - wie viele andere geschlossene Fonds - nicht die versprochene Rendite gebracht. Wo ist da das Problem? Die Rendite ist doch nicht garantiert.

      Klar, man kann dann noch Anwälten weiteres Geld hinterherwerfen.

      Wer solche Anlagen tätigt, kennt doch in der Regel die Risiken.

      Wer kein Risiko will, muss eben Sparbuch, Festgeld oder Tagesgeld nutzen.
      Avatar
      schrieb am 23.10.11 19:06:59
      Beitrag Nr. 11 ()
      stupid german money
      Avatar
      schrieb am 24.10.11 06:55:34
      Beitrag Nr. 12 ()
      Deutschland muss endlich dahin kommen, dass die staatlichen Ermittler (z.B. auch bei so einem Fall) sagen: "hey, das klingt ja interessant (verdächtig), da ermitteln wir mal gründlich". Gründlich ermitteln heißt nicht, in öffentlichen Prospekten zu blättern, sondern gründlich ermitteln heißt alles dranzusetzen (na ja, legal muss es schon sein), dass Straftaten aufgedeckt werden: das fängt damit an, dass man sich erstmal alle Konten und Verbindungsdaten anguckt und zwar vom ganzen Umfeld und dann gibt es in Verdachtsfällen verdeckten Ermittlungen (auch abhören) und zum Schluß Razzien bei vielversprechenden Verdachtspersonen.

      Die ganzen Mißstände haben wird nur, weil wir keine wirksame Verbrechensbekämpfung haben, weil ein Ermittler schon gerichtsfeste Beweise braucht, um überhaupt ein klein bisschen (also maximal begrenzt) ermitteln zu dürfen. Das ist kein Zufall. Das organisierte Verbrechen hat ganz gezielt dafür gesorgt. Wird Zeit, das Deutschland aufwacht und mal für Ordnung sorgt (hübsch legal und mit ordentlichen Gerichtsverfahren, in denen gemäß deutscher Gesetze nur wirklich begangene Straftaten geahndet werden).

      Der entscheidende Punkt ist, dass staatliche Ermittler bei Verdacht gründlich ermitteln können müssen. Zum Schutz vor Mißbrauch kann man eine Protokollierung der Ermittlungsmaßnahmen anordnen und wenn zu oft gegen Unschuldige ermittelt wurde, denkt man darüber nach, was man besser machen kann. Für die Überwachung staatlicher Institutionen sollte man eine (unabhängige aber staatliche) Kontrollbehörde gründen. (alles imho)
      Avatar
      schrieb am 26.10.11 08:13:33
      Beitrag Nr. 13 ()
      Hier eine Zusammenstellung, die ich unter
      www.fundus-exit.de
      gefunden habe.
      Informationen zu Fundus-Fonds, Anno August Jagdfeld & Co., Interessengemeinschaften etc


      Schadensersatz und Fonds-Ausstieg: www.anlegerhilfe.de
      Aktuelle Werthaltigkeit von Fundus-Fonds: www.zweitmarkt.de
      Verkauf von Fondsanteilen: www.fonds-exit.de

      Zum Fundus-Schwarzbuch:
      http://daneben.blogsport.de/images/Schwarzbuch_Fundus.pdf

      manager-magazin 09/2004 „Tricks - ganz üble Tricks“:
      http://www.manager-magazin.de/magazin/artikel/0,2828,305490,…

      Rechtsgefälle in Köln? :
      http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/recht-steuern/bgh-wats…

      Anlegerhilfe-Pressemitteilung - 22.03.2010:
      http://www.openpr.de/news/410761.html

      Ist nicht ganz aktuelle, hat aber so einiges interessantes vertiefendes.

      Ich werde dann mal meine Klageschrift vorbereiten
      Avatar
      schrieb am 26.10.11 19:22:52
      Beitrag Nr. 14 ()
      Gefunden auf der webseite von www.cllb.de (Rechtsanwälte)


      Fundus Fonds
      09.06.2008
      URTEIL: Fundus Fonds 27 - Gericht verurteilt Bank zu Schadenersatz in Höhe von € 79.000,00 wegen fehlerhafter Aufklärung
      Nach einem Urteil des Landgerichts Düren muss die Sparkasse wegen fehlerhafter Anlageberatung Schadenersatz bezahlen. Die Anlegerin hatte sich auf Anraten eines Sparkassenmitarbeiters als Altersvorsorge mit einem Betrag in Höhe von DM 100.000,00 an einem geschlossenen Immobilienfonds der Fundus-Gruppe beteiligt und in der Folgezeit erhebliche finanzielle Verluste erlitten.

      Nach einem Urteil des Landgerichts Düren muss die Sparkasse wegen fehlerhafter Anlageberatung Schadenersatz bezahlen. Die Anlegerin hatte sich auf Anraten eines Sparkassenmitarbeiters als Altersvorsorge mit einem Betrag in Höhe von DM 100.000,00 an einem geschlossenen Immobilienfonds der Fundus-Gruppe beteiligt und in der Folgezeit erhebliche finanzielle Verluste erlitten.

      Das Landgericht sah es als erwiesen an, dass der Sparkassenmitarbeiter nicht genügend auf die Risiken der Anlage hingewiesen habe. Auch auch die lange Laufzeit der Beteiligung an dem Fonds sei nicht ausreichend aufmerksam gemacht worden.

      Anleger der Fundus Fonds sollten daher prüfen, ob auch sie möglicherweise falsch beraten wurden und ihen daher Schadenersatzansprüche zustehen
      Avatar
      schrieb am 26.10.11 19:24:29
      Beitrag Nr. 15 ()
      Ein weiteres Urteil aus Aachen

      01.07.2007
      Fundus Fonds 27 - Gericht verurteilt Bank zu Schadenersatz in Höhe von € 79.000,00 wegen fehlerhafter Aufklärung
      Nach einem Urteil des Landgerichts Aachen muss die Sparkasse Düren wegen fehlerhafter Anlageberatung Schadenersatz bezahlen. Die Anlegerin hatte sich auf Anraten eines Sparkassenmitarbeiters als Altersvorsorge mit einem Betrag in Höhe von DM 100.000,00 an einem geschlossenen Immobilienfonds der Fundus-Gruppe beteiligt und in der Folgezeit erhebliche finanzielle Verluste erlitten.
      Avatar
      schrieb am 26.10.11 19:31:38
      Beitrag Nr. 16 ()
      Ein nicht uninteressantes Urteil aus diesem JAHR

      MONTRANUS Medienfonds: Erstes Haftungsurteil gegen Sparkasse


      VON WOLF FRHR. VON BUTTLAR meist gelesen

      Stuttgart, 17.02.2011 - Für Anleger der MONTRANUS Medienfonds gibt es gute Nachrichten: Das Landgericht Darmstadt hat am 08.02.2011 (Az. 27 O 283/10 - nicht rechtskräftig) erstmals eine Sparkasse wegen fehlerhafter Beratung im Zusammenhang mit dem Verkauf der Medienfonds MONTRANUS I bis III des Initiators Hannover Leasing zu Schadensersatz verurteilt.

      Kläger kann von der Sparkasse Rückabwicklung verlangen

      Der von der Stuttgarter Kanzlei von Buttlar Rechtsanwälte vertretene Kläger kann von seiner Sparkasse die Rücknahme der Fondsanteile gegen Zahlung der jeweiligen Einlage abzüglich der Ausschüttungen verlangen. Außerdem muss die Sparkasse die Verpflichtungen aus den Darlehen übernehmen, die der Kläger zur Finanzierung der Beteiligungen aufnehmen musste. Und schließlich hat das Landgericht festgestellt, dass die Sparkasse ihrem Kunden weitere finanzielle Nachteile zu ersetzen hat, die aus der zu erwartenden steuerlichen Aberkennung resultieren.

      Hintergrund

      2003 bis 2005 hatten vor allem Sparkassen ihren Kunden Beteiligungen an den Medienfonds MONTRANUS I bis III des ebenfalls zur Sparkassenorganisation gehörenden Initiators Hannover Leasing verkauft. Diese drei geschlossenen Fonds haben zusammen ein Investitionsvolumen von über 700 Mio. EUR; an ihnen sind mehr als 9.000 Anleger beteiligt. Ein zentrales Verkaufsargument war die steuerliche Absetzbarkeit der Einlage im Beitrittsjahr. Die Finanzverwaltung hat 2009 jedoch mitgeteilt, dass sie wegen der konkreten Ausgestaltung der so genannten "Defeasance Struktur" nur einen deutlich geringeren Verlust der Fondsgesellschaften im jeweiligen Beitrittsjahr anerkennt. Die betroffenen Anleger müssen jetzt mit erheblichen Steuernachzahlungen und Verspätungszuschlägen rechnen.

      Fehlerhafte Beratung wegen unterlassener Aufklärung über Rückvergütungen

      Das Landgericht hat die Sparkasse zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt, weil sie den Kläger bei keiner der drei Beratungen ordnungsgemäß über die für den Verkauf der Fonds versprochenen Rückvergütungen (Kick-Backs) informiert hatte. Dadurch habe der Kunde nicht erkennen können, ob die Sparkasse die Anlageprodukte nur im Provisionsinteresse empfohlen habe und ob die Fonds tatsächlich seinen Anlagezielen entsprechen.

      Auswirkungen des Urteils

      Für Frau Rechtsanwältin Anja Richter, die das Urteil erstritten hat, hat die Entscheidung Signalcharakter: "Das Landgericht hat die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu Rückvergütungen konsequent umgesetzt. Dieses Urteil hilft nicht nur unserem Mandanten. Es verbessert die Chancen von allen Sparkassenkunden, denen die Fonds ohne die erforderliche Aufklärung verkauft wurden." Rechtsanwalt Wolf von Buttlar ergänzt: "Unsere Kanzlei betreut mittlerweile über 300 MONTRANUS-Gesellschafter,und in keinem mir bekannten Fall hat der Berater die genaue Höhe der versprochenen Kick-Back-Zahlungen offen gelegt. Zwar haben einige Sparkassen aufgrund der eindeutigen Rechtslage mit ihren Kunden inzwischen außergerichtliche Vereinbarungen getroffen, auf die anderen Institute, die Beratungsfehler bislang zurückgewiesen haben, werden wir mit dem Urteil jetzt den Druck erhöhen."

      Über von Buttlar Rechtsanwälte:

      Die Stuttgarter Kanzlei von Buttlar Rechtsanwälte ist auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert. Sieben Juristen, darunter drei Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, bearbeiten hauptsächlich Fälle aus den Bereichen geschlossene Fonds, atypisch stille Beteiligungen und Wertpapiergeschäfte. Ein weiterer Schwerpunkt bildet die Vertretung von Anlegern, die so genannte Schrottimmobilien gekauft haben. Die Zeitschrift Wirtschaftswoche (Ausgabe vom 17.04.2009) zählt Rechtsanwalt Wolf von Buttlar zu den 20 Topanwälten für Anlegerschutz in Deutschland. Die Stuttgarter Kanzlei von Buttlar Rechtsanwälte ist auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert. Sieben Juristen, darunter drei Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, bearbeiten hauptsächlich Fälle aus den Bereichen geschlossene Fonds, atypisch stille Beteiligungen und Wertpapiergeschäfte. Ein weiterer Schwerpunkt bildet die Vertretung von Anlegern, die so genannte Schrottimmobilien gekauft haben. Die Zeitschrift Wirtschaftswoche (Ausgabe vom 17.04.2009) zählt Rechtsanwalt Wolf von Buttlar zu den 20 Topanwälten für Anlegerschutz in Deutschland.


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      Pressekontakt:
      von Buttlar Rechtsanwälte
      Wolf Frhr. von Buttlar
      Löffelstrasse 44
      70597 Stuttgart
      Ansprechpartner: Wolf Frhr. von Buttlar
      Telefon: 0711/3275610


      Homepage:

      www.vonbuttlar.com
      Avatar
      schrieb am 27.10.11 20:25:48
      Beitrag Nr. 17 ()
      Auf der Suche, ob ein Bankberater es hätte wissen und dann auch an den Kunden weitergeben müssen, hier ein artikel aus dem Manager Magazin 1999
      "
      10.07.1999

      Steuerspar-Fonds
      Tief durchatmen

      ...
      ...
      Anleger mit Spitzeneinkommen können sich daran beteiligen und Steuern sparen.

      ...

      Genau die werden die Anleger, die den 300 Millionen Mark teuren Traum steuersparend finanzieren sollen, auch brauchen. Denn in einem Punkt unterscheidet sich das Konzept vom Fünf-Sterne-Resort Heiligendamm gravierend von gängigen Angeboten für Steuersparer.

      Der Knackpunkt: Heiligendamm hat keinen Pächter. Die Fondsanleger selbst werden das Hotel betreiben. Aus den Einnahmen des Hotels erhalten sie ihre Ausschüttungen. Diese Überweisungen sollen die Anleger wenigstens 21 Jahre lang erhalten. Sie sind noch vor der am Anfang anfallenden Steuerersparnis die wichtigste Renditequelle für das Investment.

      Natürlich gibt es Hilfe für die Anleger-Hoteliers. Ein Managementvertrag mit der Kempinski AG soll langfristig eine ausreichende Auslastung der teuren Zimmer und noch teureren Suiten sicherstellen.

      Hohe Besucherzahlen kann aber auch Kempinski nicht garantierten. Unbefriedigende Gästezahlen schlagen aber voll auf die Ausschüttungen durch. Die von Jagdfeld anfänglich prognostizierten vier Prozent können sich schnell auf zwei Prozent oder noch weniger reduzieren.

      Das liegt an der Kostenstruktur eines Hotels. Da die meisten Aufwandspositionen fix sind, also in jedem Fall zu bezahlen sind, schlagen bereits kleine Rückgänge bei den Einnahmen dramatisch auf das Hotelbetriebsergebnis durch.

      ....

      Sollten die Belegungsquote und der Nettozimmerpreis nur um 15 Prozent niedriger ausfallen als von Fundus kalkuliert, ist die Ausschüttung gleich Null. Damit können Steuersparer ihr Geld gleich unters Kopfkissen legen.

      Das hat sich Initiator Jagdfeld wahrscheinlich auch gedacht. Deshalb hat er sich einen besonderen Dreh einfallen lassen.

      ....

      Und das ist der eigentliche Dreh der "Weißen Stadt am Meer": Anleger geben das Geld, betreiben das Hotel und zahlen, wenn sie ihr Investment nutzen, ihre Ausschüttung auch noch selbst ein.

      Stefan Loipfinger, Fachjournalist, beobachtet seit Jahren die Steuerspar- und Immobilienbranche. Für manager magazin-online bewertet er regelmäßig Angebote, die sich lohnen können - oder nicht. Die Bewertung richtet sich nach dem vorliegenden Prospekt- und Vertragsunterlagen sowie nach der Gestaltung ähnlicher Objekte im Markt. Anleger sollten vor dem Einstieg mit ihrem Steuerberater sprechen und sich die Immobilie, wenn möglich, persönlich ansehen.
      ... "
      wenn einem das so vorgetragen worden wäre, hätte man vielleicht eher die Finger davon gelassen.:eek:
      Avatar
      schrieb am 28.10.11 13:00:22
      Beitrag Nr. 18 ()
      :laugh: :laugh: :laugh:

      Sorry, aber das war das beste, was ich bei w:o seit langem gelesen habe.

      Willkommen in der wundersamen Welt der Beteiligungen.

      Als wenn der 3-Länder-Fonds, Dubai, div. Schiffe und div. GbR-Beteiligungen nicht genung wären; nein, man findet immer wieder dumme...

      Ich wette, dass 99% aller "Vertriebler" die Fondsprospekte gar nicht gelesen haben; und davon hätten vermutlich nur 30% den Fonds gar nicht verkauft, wenn sie das Prospekt gelesen und verstanden hätten.

      Bei 5-10% Provision hört die Beratung auf und das Verkaufen ist in vollem Gange...
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 28.10.11 17:55:56
      Beitrag Nr. 19 ()
      Wer weiß, wie hoch der Kick-back wert, also die verdeckte Rückvergütung an die Vermittler (verdeckte Provision), beim Fundus 34 oder anderen Fundus Fonds war?

      Hat jemand Richtwerte?
      Avatar
      schrieb am 28.10.11 17:58:31
      Beitrag Nr. 20 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 42.272.002 von Tobias79 am 28.10.11 13:00:22Jepp, sehe ich auch so,
      aber:
      jetzt weiß man auch, warum das ein Berater nicht berät!
      Man muß ja nur den ersten Buchstaben von beraten mit einem V austauschen dann hat man fast das richtige Wort :mad:
      Avatar
      schrieb am 01.11.11 18:46:36
      Beitrag Nr. 21 ()
      Ich bin vor zehn Jahren von der Sparkasse Göttingen auf den
      Fundus 34 gebracht worden.
      Damals riet mir die Göttinger Sparkasse dieses Produkt als risikoloses langfristiges Anlageobjekt. Das Wort risikolos hat natürlich keiner so in den Mund genommen. Aber durch geschickte Formulierungen sollte es angepriesen werden als "sicheres" Produkt.
      Kennt jemand jemanden, der auch von der Sparkasse Göttingen für Heiligendamm Fundus Fonds Nr. 34 angeworben wurde?
      Bitte dann mal posten.
      Danke
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 05.11.11 14:01:37
      Beitrag Nr. 22 ()
      Eine Ergänzung zu diesem Thema;
      (Vor ca. 5 Wochen)
      ich habe meine Filiale der Göttinger Sparkasse auf diesen Fundus 34 angesprochen, wie sie das sehen - wie sie zu diesem Produkt für das Hotel in Heiligendamm steht. Auch wenn das vor zehn Jahren an mich verkauft worden ist.
      nun wurde mein Fall zur "Rechtsabteilung" nach Hannover geschickt, um zu einer Bewertung zu kommen.:look:
      Ich habe von vornherein auch ins Spiel gebracht, dass ich nicht um jeden Preis mein Geld in voller Höhe zurück haben müsse:p; aber eine Einigung könnte für beide Seiten von Interesse sein.
      Tja mal sehen was passiert.:cool:
      Avatar
      schrieb am 06.11.11 11:18:02
      Beitrag Nr. 23 ()
      ....Nach drei Wochen wurde ich von meinem Sparkassenberater angerufen, ich möge doch bitte möglichst umgehend zu ihm kommen, sie hätten mir ein Angebot zu machen. Zwar läge das Ergebnis aus Hannover noch nicht schriftlich vor, aber man könne ja schon mal ....
      Anwesend war dann mein Berater der Sparkasse und einer, der die Funktion hat, Produkte zu prüfen, die das Institut seinen Kunden anbieten möchte.
      Was war das Ergebnis dieses "Angebotsgespräches"? (ich setze das Wort bewußt ins Anführungszeichen):mad:

      warten wir es ab...
      Avatar
      schrieb am 06.11.11 11:37:26
      Beitrag Nr. 24 ()
      Das Gespräch hatte insgesamt den Charachter, als wolle die Sparkasse Göttingen schauen, was sich machen läßt im Interesse des guten Verhältnisses Kunde-Sparkasse. Formulierungen, wie: wenn wir etwas falsch gemacht haben sollten oder das produkt nicht das halten, was wir versprochen haben, dann wollen wir um Ausgleich... bemüht sein.
      Lange rede kurzer Sinn:
      Am Ende sollten jetzt also die Positionen ausgetauscht werden, immer unter dem Aspekt, wir werden uns schon einig werden.


      Der Sparkassenproduktbeauftragte ( so nenne ich ihn mal ) hat extra drauf hin gewiesen, wenn ich kein Angebot mache, dann gäbe es ja nichts worüber man verhandeln könne, also Stillstand, darauf hin gab ich meine Untergenze bekannt.
      Die Sparkasse Göttingen zog sich dann aber auf die Postiion zurück, sie könne jetzt noch kein Angebot machen, da der Vorstand erst entscheiden müsse.
      Man müsse den Fall jetzt dem Vorstand vorlegen, denn nur der können zustimmen usw.....
      Zwei wochen sollten vergehen
      Avatar
      schrieb am 07.12.11 11:13:26
      Beitrag Nr. 25 ()
      Der Fundus 34 ist nach Aussagen meines Beraters ein fehlerloses Produkt.
      Es gibt keinen Grund irgendetwas zu beanstanden.
      Also das heißt dann doch für mich: die sparkasse Göttingen hat mir ein gutes Produkt vermittelt. Ich frage mich, warum wurde ich dann eigentlich eingeladen zu einem Gespräch, in dem ich und die Sparkasse ein Angebot zur Verhandlung abgeben sollten??
      Sehr merkwürdig.
      So, was ist also der logische Schritt?
      Avatar
      schrieb am 23.12.11 17:25:30
      Beitrag Nr. 26 ()
      also ich bin der Meinung falsch beraten worden zu sein, dafür sprechen sehr viele Gründe.
      Da am Ende diesen Jahres alles Ansprüche verjähren, wenn man keine Klage erhebt, folgt sodann die Klage gegen die Sparkasse Göttingen.
      Hat noch jemand solch eine Klage eingereicht oder hat es noch vor?
      Bitte mal Erfahrung Infos hier posten oder direkt an mich.
      will jemand die Gründe wissen?
      Avatar
      schrieb am 24.12.11 07:10:17
      Beitrag Nr. 27 ()
      #26 (42.518.813) > also ich bin der Meinung falsch beraten worden zu sein

      Schon möglich aber sieh's auch mal so: viele haben an der Börse Geld verloren, als sie hofften, Geld mühelos gewinnen zu können. Warum sollte es da so einen großen Unterschied machen, ob ein Sparkassenberater was versprochen hat oder ein VV, CEO, Fondsmanager, etc.?

      Schön, wenn du dir was vom "Heiligendamm fond" zurückholen kannst aber wenn Sparkassen (Banken, Versicherungen, etc.) zur Kasse gebeten werden, dann zahlt letztendlich das Volk und das wäre nicht gut. Freue dich, dass du Geld zum investieren hattest, vielen geht es schlechter.

      Das Spiel ist noch nicht aus, man kann weiterspielen und auch gewinnen. Eine relatv sichere Wette sind physische Edelmetalle (können die nächsten Wochen noch mal fallen, dürften aber längerfristig stark steigen, man achte auf sichere Lagerung) und auch mit der ein oder anderen Aktie kann man noch viel Geld machen. (alles imho)
      Avatar
      schrieb am 24.12.11 08:46:41
      Beitrag Nr. 28 ()
      interessante Sicht,
      also wenn sich jemand ein Haus bauen läßt, dass auch bezahlt und es nach 2 Jahren zusammenkracht, weil z.B der Architekt geschlammt und betrogen hat, dann hat man eben Pech gehabt und kann froh sein überhaupt sich ein Haus geleistet haben zu.
      Nö, sehe ich anderes. wenn das Haus nicht zudsammenbricht, ist es das, was mir versprochen und bezahlt wurde.
      Wenn es zusammenbricht, muß der Schuldige zur Rechenschaft gezogen werden.
      Wem vor 6 wochen gesagt worden ist: kauft GOLD ist heute auch ärmer.
      Alles ist relativ zu seiner Zeit.
      Aber jetzt fehlt das Geld und ich will meines und mein Recht.
      Ich bin auch der Meinung, man kann "die" nicht machen lassen, wie sie wollen.
      Aber zur Weihnachtszeit wollen wir erst mal Ruhe einkehren lassen.
      Avatar
      schrieb am 24.12.11 09:10:49
      Beitrag Nr. 29 ()
      Hier habe ich ein interessantes Urteil gefunden im Zusammenhang mit Fundus 34 in Heiligendamm

      gefunden auf den seiten einer RA-Kanzlei unter www.hh-h.de

      Das sollte alle interessieren, die sich für eine mögliche schadensersatzklage interessieren.

      Um klarzustellen: ich bin selbst geschädigte und suche und recherchiere Materiel für meinen Prozess

      "....

      LG Köln verurteilt Commerzbank AG zur kompletten Rückabwicklung

      In zwei von der Kanzlei Hänssler und Häcker-Hollmann erstrittenen Urteilen vom 27.10.2011 hat die 30. Zivilkammer des Landgerichts Köln die Commerzbank AG zum Schadensersatz und damit zur sogenannten kompletten Rückabwicklung der Beteiligung am Fonds Fundus 28 verurteilt. Somit konnte nach den Landgerichten Stuttgart und Koblenz ein weiteres Gericht überzeugt werden.

      Die Sachverhalte der Entscheidungen


      In den zugrundeliegenden Sachverhalt wurde den Klägern von dem jeweiligen Anlageberater der Dresdner Bank, welche mittlerweile in die Commerzbank AG aufgegangen ist, der Fonds Fundus 28 empfohlen. Die Kläger haben nunmehr nahezu ihr gesamtes eingesetztes Geld verloren.

      Die Commerzbank AG hatte in den Prozessen dagegen vorgetragen, dass sie die Anleger richtig und vollständig beraten habe.

      Die Entscheidungen des Gerichts


      Die 30. Zivilkammer des Landgerichts Köln hat den Klagen der Fundus 28-Anleger in voller Höhe stattgegeben, wobei es die gezogenen Steuervorteile nicht abgezogen hat. Auch dem Anspruch auf entgangenem Gewinn wurde entsprochen. Die Commerzbank AG wurde somit in einem Fall zu einem Betrag in Höhe von 137.642,64 € und im anderen Fall zu 59.931,33 € verurteilt.
      LG Köln: Fehlende Aufklärung über Provisionen

      Beide Urteile stützt die Kammer insbesondere auf die fehlende Aufklärung über Provisionen. Nach der Begründung des Gerichts ist hier maßgeblich der sich aus diesen Vorteilen ergebende Interessenkonflikt zwischen der objektiven Beratung des Kunden einerseits und dem Gewinninteresse des Bankinstituts andererseits (vgl. BGH, Beschl. v. 09.03.2011 u. v. 19.07.2011- XI ZR 191/19). Damit setzt es die Rückvergütungs-Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs um.

      Wie die Landgerichte Stuttgart und Koblenz auch, stellt das Landgericht Köln insbesondere auch darauf ab, dass der Emissionsprospekt des Fonds Fundus 28 nicht ausreichend über die Höhe der geflossenen Provisionen aufklärt. Des Weiteren hatte das Gericht in der Sachaufklärung festgestellt, dass die Bankberater die Kläger nicht über den Erhalt von Provisionen aufgeklärt haben. Insoweit war die Anlageberatung fehlerhaft und die Commerzbank AG zum Schadensersatz zu verurteilen.
      Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da die Beklagte innerhalb eines Monats Berufung einlegen kann. Über den weiteren Fortgang werden wir an dieser Stelle berichten.

      Fazit


      Das Urteil stärkt die Stellung wirtschaftlich geschädigter Fundus-Anleger, da das Gericht feststellt, dass auch aus dem Emissionsprospekt eine Zahlung von Provisionen nicht ersichtlich ist. Des Weiteren setzt das Landgericht Köln in konsequenter Weise die aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs um. ...."

      Für Anregungen weiterer quellen und Einschätzungen auch speziel zu meinem Fall, wo es sich um die Sparkasse Göttingen geht wäre ich dankbar.
      Avatar
      schrieb am 24.12.11 09:21:54
      Beitrag Nr. 30 ()
      DAS INVESTMENT.COM
      schreibt zu AWD:
      "
      BGH-Urteil: Phoenix-Anleger bekommen Provision zurück

      Keine Provision für die Betrüger: Die 30.000 geschädigten Phoenix-Anleger sollen auch die an den Kapitaldienst gezahlten Provisionen zurückerhalten. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe.
      Nach seinem Urteil gegen die zögerliche Entschädigungspraxis der Entschädigungseinrichtung der Wertpapierdienstleistungsunternehmen (EdW) hat der BGH nun ein weiteres Urteil im Fall Phoenix gefällt. Demnach müssen die rund 30.000 geprellten Anleger des Kapitaldienstes nicht nur das angelegte Geld, sondern auch die an Phoenix gezahlten Verwaltungsgebühren von 0,5 Prozent monatlich zurück erhalten (Aktenzeichen: XI ZR 67/11).

      Damit gab das Gericht einer Klägerin Recht, die bei Phoenix rund 27.000 Euro angelegt und eine Entschädigung einschließlich der von ihr gezahlten Provisionen gefordert hatte.

      Phoenix habe mit seinem betrügerischen Verhalten den Provisionsanspruch verwirkt, begründeten die Richter ihr Urteil. Denn der Vermögensverwalter habe nur einen geringen Teil der Kundengelder vertragsgemäß angelegt. Der Großteil der Gelder hingegen sei in ein Schnellballsystem geflossen.

      Von: Svetlana Kerschner
      "
      Na wenn das für mein Anliegen nicht interessant ist.

      Wer hat noch mehr solcher Beispiele?
      Avatar
      schrieb am 24.12.11 09:26:14
      Beitrag Nr. 31 ()






      ......
      Avatar
      schrieb am 24.12.11 17:48:41
      Beitrag Nr. 32 ()
      Gibt es noch andere Institute, also Banken sparkassen o.ä. außer der von mir erwähnten Sparkasse Göttingen, die solches Produkt vor zehn Jahrenvertrieben haben?:eek:

      Noch 7 Tage, dann läuft die Verjährungsfrist endgültig ab. Früher betrug die mal 30 Jahre!:cry:

      In diesem Sinne schöne Feiertage;)
      Avatar
      schrieb am 28.02.12 21:43:45
      Beitrag Nr. 33 ()
      Hallo,
      das der Fonds seit gestern insolvent ist, dürfte inzwischen bekannt sein ... wollte es hier aber nur nochmal reinstellen!

      Rene
      Avatar
      schrieb am 05.03.12 14:47:21
      Beitrag Nr. 34 ()
      Als ich von einem Bekannten damals gefragt wurde, ob ich denn auch dort investieren würde sagte ich:

      "Wieviele Menschen kennst du, die nach Meck-Pomm in ein überteuertes Hotel fahren, um an der kalten Ostsee einen Urlaub zu machen?"
      "Er sagte: Keinen!"
      Da sagte ich: "Und warum fragst du mich dann nach meinem Rat, wenn du dir die Antwort selbst geben kannst?"

      So viel zum Thema "Clever Investieren". Man braucht keine Berater sondern einfach nur etwas gesunden Menschenverstand.
      Avatar
      schrieb am 05.03.12 14:51:21
      Beitrag Nr. 35 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 42.287.354 von geld4Me am 01.11.11 18:46:36Göttingen ist ein heißes Pflaster für Beteiligungen....

      Lebt da nicht auch ein gewisser Dr. Werner...?
      Avatar
      schrieb am 05.03.12 21:13:14
      Beitrag Nr. 36 ()
      @tobias79

      es gibt in meckpom an der ostsee inzwischen diverse hotels in ähnlichen oder höheren preissegmenten die sehr gut besucht und ausgelastete sind und auch jeden euro wert sind.
      ostsee und meckpomm sind inzwischen eine echte boomregion
      Heiligendamm hat seine eigene storry
      Grüße
      Avatar
      schrieb am 06.03.12 09:11:55
      Beitrag Nr. 37 ()
      hi schlier, kann das nur bestätigen

      meine fewo in kühlungsborn brachten in 2011
      eine rendite von 14%! (steigt von jahr zu jahr)

      leider kann derzeit keine fewo zu vernünftigen
      konditionen erworben werden......
      Avatar
      schrieb am 06.03.12 19:57:33
      Beitrag Nr. 38 ()
      Ich denke sowieso, dass da immer der Einzalfall betrachtet werden muss. Man kann nicht auf einenlageklasse generell schließen.
      Avatar
      schrieb am 24.03.12 13:55:19
      Beitrag Nr. 39 ()
      Handelsblatt vom 28.2.2012
      DüsseldorfDer Fundus-Fonds 34 Grand Hotel Heiligendamm ist insolvent. Der Fonds konnte nach Angaben des Fondsinitiators Fundus die Zinsen für die in Anspruch genommenen Bankkredite nicht mehr bezahlen. Wer Stefan Loipfinger, einen langjährigen Fondsanalysten und Kritiker von Fundus-Chef Anno August Jagdfeld dazu fragt, der hört, dass es gekommen ist, wie es kommen musste: „In Heiligendamm hatten die Anleger von Anfang an keine Chance, Geld zu verdienen. Dort hat nur einer verdient: Anno August Jagdfeld.

      1996 hatte Fundus einen geschlossenen Immobilienfonds aufgelegt, der das baufällige Häuserensemble des 1793 gegründeten mondänen Seebads Heiligendamm erwarb. Jagdfeld sprach von der „Auferstehung der Weißen Stadt am Meer“. Mit zusammengenommen etwa 130 Millionen Euro beteiligten sich 1900 Anleger an dem geschlossenen Immobilienfonds. Weitere 50 Millionen Euro soll die öffentliche Hand beigesteuert haben. Fundus beziffert die Investitionen auf „mehr als 220 Millionen Euro“ – pikanterweise ausgerechnet in der aktuellen Februar/März-Ausgabe des eigenen PR-Blättchens „Zukunft Heiligendamm – Zeitung für Deutschlands ältestes Seebad.“ Die Differenz von 50 Millionen müsste von Banken gekommen sein.
      Insolvenz Grand Hotel Heiligendamm ist pleite

      Das Grand Hotel Heiligendamm hat dem Betreiber zufolge Insolvenz angemeldet.
      Insolvenz: Grand Hotel Heiligendamm ist zahlungsunfähig

      Folgt man Fundus, dann haben wenigstens die Banken eine Zukunft bei diesem Projekt. Sie sollen ihr Geld zurückbekommen: „Das Unternehmen ist nicht überschuldet. Es kann von einer vollständigen Befriedigung aller Gläubiger – Banken wie Lieferanten – ausgegangen werden“, teilte Fundus mit. Die Gehälter der 300 Mitarbeiter sind über das Insolvenzgeld gesichert. Welche Zukunft die Anleger haben, ist allerdings offen. Der Fonds ist eine Kommanditgesellschaft. Die Anleger sind Kommanditisten, haften also nur in Höhe ihrer Einlage für die Schulden. Wenn Insolvenzverwalter Jörg Zumbaum und Jagdfeld einen Investor gefunden haben, werden aus dem Verkaufserlös erst einmal die Schulden getilgt. Nur was übrig bleibt, wird den Anlegern gehören.

      Dass Jagdfeld vor drei Jahren das Hotelmanagement selbst übernahm, nachdem der alte Betreiber Kempinski wegen „ständigen Einmischung des Besitzers in den täglichen Hotelbetrieb“ ausstieg, half nicht. Er hat das Fünf-Sterne-Haus nicht profitabel genug gemacht, um die Zinsen zu zahlen. Operativ habe der Hotelbetrieb in den vergangenen beiden Jahren jeweils 800 000 Euro abgeworfen."

      Inzwischen laufen laut WDR diverse Klagen gegen Banken und Sparkassen.
      Meine könnte dabei sein ....
      Avatar
      schrieb am 15.07.12 08:52:40
      Beitrag Nr. 40 ()
      Heute stelle ich mal ein weiteres Urteil hier ein, was heöfen könnte, sich um einen Anwalt zu bemühen.
      Ich habe dies bereits getan

      Ein neues richtungsweisendes urteil, welches auch für Fundusanleger passen könnte:

      JuraForum.de > Nachrichten > Recht & Gesetz > BGH: Beweislastumkehr bei fehlerhafter Anlageberatung
      BGH: Beweislastumkehr bei fehlerhafter Anlageberatung
      06.07.2012, 09:05 | Recht & Gesetz | Autor: Juraforum | 0 Kommentare |

      (Bremen, 5. Juli 2012) Unter dem Aktenzeichen XI ZR 262/10 und mit Datum vom 8. Mai 2012 kommt vom Bundesgerichtshof (BGH) ein überaus anlegerfreundliches Urteil. Der BGH entschied sich erstmals für eine „echte Beweislastumkehr“. Deshalb dürfte es für Investoren künftig viel einfacher sein als bislang, Schadenersatzansprüche wegen fehlerhafte Anlageberatung insbesondere gegen Banken und Sparkassen durchzusetzen.

      „Für Anleger ist dieses BGH-Urteil ein Meilenstein“, kommentiert Jens-Peter Gieschen, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht sowie Partner der auf Investorenschutz spezialisierten KWAG Kanzlei für Wirtschafts- und Anlagerecht. Im Kern seiner Entscheidung akzeptiert das höchste deutsche Zivilgericht nunmehr eine „echte Beweislastumkehr“ und nimmt somit deutlich Abstand von seiner früheren Rechtsprechung. „Auf Grundlage dieses Urteils werden Investoren ab sofort Schadenersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung gegen Finanzinstitute viel einfacher durchsetzen können als bislang“, ist Gieschen überzeugt.

      Hintergrund: Bis dato und auf Grundlage der früheren BGH-Rechtsprechung waren klagende Investoren in der Beweispflicht. „Jede Unklarheit in der Beweisführung ging also zulasten der Kläger“, erläutert Jens-Peter Gieschen. Selbst sobald feststand, dass die beratende Bank oder Sparkasse ihre Aufklärungspflichten im Zusammenhang mit einem Investment verletzt hatte. Grundlage für diese Rechtsauffassung war das BGH-Urteil vom 16. November 1993 unter dem Aktenzeichen XI ZR 214/92. Nunmehr entschied das höchste deutsche Zivilgericht, dass die Beweislastumkehr bereits greift bei erwiesener Aufklärungspflichtverletzung, und distanzierte sich somit von seine fast zwanzig Jahre alten Entscheidung.

      Beispiel: Vor der aktuellen BGH-Entscheidung war das Prozedere wie folgt: Gab es mehr als eine Handlungsmöglichkeit für den falsch beratenen Anleger, musste dieser nachweisen, dass er von der Zeichnung eines Produktes Abstand genommen hätte, falls ihn sein Berater z.B. über die Rückvergütung, die die Bank vom Produktgeber für die Vermittlung des besagten Investments erhält, aufgeklärt hätte. „Das aber war und ist in der Regel nicht ganz einfach. Deshalb zielten die beklagten Finanzinstitute und ihre rechtlichen Vertreter bei der Prozessführung genau darauf ab und versuchten die so genannte Vermutung aufklärungsrichtigen Verhaltens zu erschüttern“, erklärt Fachanwalt Gieschen. „Echte Beweislastumkehr“ bedeutet, dass nunmehr die beklagte Bank beweisen muss, dass ihr Kunde sich trotzdem für das Investment entschieden hätte, selbst wenn er über die „Kick-backs“ informiert worden wäre.

      Mit dem zu Grunde liegenden Fall muss sich nunmehr erneut das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main beschäftigen (Aktenzeichen: 19 U 2/10). Dort ging es im Berufungsverfahren (vorher erstinstanzlich Urteil vom LG Frankfurt unter dem Aktenzeichen 2/26 O 100/09) um die Schadenersatzforderung eines Klägers. Dieser verlangte von der Commerzbank AG die Rückabwicklung seiner Beteiligung an der „Film & Entertainment VIP Medienfonds 3 GmbH & Co. KG“. Investiert hatte der Kläger 35.000 Euro plus Ausgabeaufschlag in Höhe von 1.750 Euro. „Grund für die Schadenersatzklage war die Tatsache, dass die Commerzbank ihrem Kunden die von der Fondsgesellschaft für die Vermittlung der Beteiligung erhaltenen Rückvergütungen verschwiegen hatte“, erläutert KWAG-Partner Jens-Peter Gieschen, dessen Team den Kläger vor dem OLG Frankfurt vertritt.


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