Pferdewetten nach Kapitalschnitt! wie geht es weiter ? (Seite 127)
eröffnet am 04.11.11 12:06:53 von
neuester Beitrag 30.04.24 21:47:12 von
neuester Beitrag 30.04.24 21:47:12 von
Beiträge: 2.164
ID: 1.170.119
ID: 1.170.119
Aufrufe heute: 2
Gesamt: 157.463
Gesamt: 157.463
Aktive User: 0
ISIN: DE000A2YN777 · WKN: A2YN77
10,750
EUR
-3,15 %
-0,350 EUR
Letzter Kurs 30.04.24 Lang & Schwarz
Neuigkeiten
30.04.24 · wO Newsflash |
30.04.24 · EQS Group AG |
23.04.24 · wO Newsflash |
23.04.24 · EQS Group AG |
Werte aus der Branche Internet
Wertpapier | Kurs | Perf. % |
---|---|---|
10,020 | +24,46 | |
40,48 | +21,02 | |
6,2450 | +15,65 | |
1,6500 | +15,38 | |
1,3550 | +11,07 |
Wertpapier | Kurs | Perf. % |
---|---|---|
0,5400 | -10,74 | |
61,20 | -10,88 | |
3,5000 | -11,99 | |
108,56 | -16,01 | |
11,450 | -16,42 |
Beitrag zu dieser Diskussion schreiben
Ich finde es auch richtig sich gegen solche Beiträge im TV zu wehren.
Wer das zahlt ist doch eher nebensächlich. Das kostet doch keine 5-stellige Summe. Erst recht nicht 6-stellig. Freuen wir uns lieber über die nahenden Q-Zahlen. Vielleicht wird dann ja hier wieder etwas mehr gekauft/verkauft. Und nicht nur max. 1x pro Woche.
Kosten einer erfolgreichen einstweiligen Verfügung sollte der Antragsgegner zahlen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 48.285.121 von Merrill am 11.11.14 13:18:32
Wie du ja in der Nachricht nachlesen kannst, hat man erst den außergerichtlichen Weg versucht. Aber da hat sich das ZDF quergestellt.
Zitat von Merrill: @Joffrey ..
Einstweilige Verfügungen erfolgen fast immer unmittelbar.
Zwei Monate später einen Fernsehbeitrag
verbieten zu lassen, ist rausgeworfenes
Geld für Anwälte.
Wie du ja in der Nachricht nachlesen kannst, hat man erst den außergerichtlichen Weg versucht. Aber da hat sich das ZDF quergestellt.
@Joffrey ..
Einstweilige Verfügungen erfolgen fast immer unmittelbar.
Zwei Monate später einen Fernsehbeitrag
verbieten zu lassen, ist rausgeworfenes
Geld für Anwälte.
Einstweilige Verfügungen erfolgen fast immer unmittelbar.
Zwei Monate später einen Fernsehbeitrag
verbieten zu lassen, ist rausgeworfenes
Geld für Anwälte.
Antwort auf Beitrag Nr.: 48.283.894 von Merrill am 11.11.14 11:48:29
Der guten Form wegen finde ich es schon richtig, dass sich das Unternehmen gegen Falschbehauptungen im Staatsfunk wehrt. Mal vom Reputationsschaden abgesehen - wir wollen ja nicht vergessen, dass dort Politiker die Aufsicht führen, die vielleicht morgen oder übermorgen wieder mal über die Rechtmäßigkeit von Glücksspiel urteilen wollen.
Zitat von Merrill: In China ist ein Sack Reis umgefallen.
Selbst das dürfte wichtiger sein, als eine
einstweilige Verfügung gegen einen vor
zwei Monaten gesendeten Fernsehbeitrag ...
Der guten Form wegen finde ich es schon richtig, dass sich das Unternehmen gegen Falschbehauptungen im Staatsfunk wehrt. Mal vom Reputationsschaden abgesehen - wir wollen ja nicht vergessen, dass dort Politiker die Aufsicht führen, die vielleicht morgen oder übermorgen wieder mal über die Rechtmäßigkeit von Glücksspiel urteilen wollen.
In China ist ein Sack Reis umgefallen.
Selbst das dürfte wichtiger sein, als eine
einstweilige Verfügung gegen einen vor
zwei Monaten gesendeten Fernsehbeitrag ...
Selbst das dürfte wichtiger sein, als eine
einstweilige Verfügung gegen einen vor
zwei Monaten gesendeten Fernsehbeitrag ...
pferdewetten.de AG: Einstweilige Verfügung gegen den im ZDF gesendeten Beitrag 'Verzockt - Wie dem Staat Millionen bei Pferdewetten entgehen' in der Sendung 'frontal21'
pferdewetten.de AG: Einstweilige Verfügung gegen den im ZDF gesendeten Beitrag 'Verzockt - Wie dem Staat Millionen bei Pferdewetten entgehen' in der Sendung 'frontal21'
DGAP-News: pferdewetten.de AG / Schlagwort(e): Rechtssache pferdewetten.de AG: Einstweilige Verfügung gegen den im ZDF gesendeten Beitrag 'Verzockt - Wie dem Staat Millionen bei Pferdewetten entgehen' in der Sendung 'frontal21'
11.11.2014 / 08:30
Corporate News der pferdewetten.de AG
Stellungnahme der pferdewetten.de AG zu der erwirkten einstweiligen Verfügung gegen den am 16. September 2014 im ZDF gesendeten Beitrag "Verzockt - Wie dem Staat Millionen bei Pferdewetten entgehen" in der Sendung "frontal21"
Die pferdewetten.de AG (WKN A1K040 und A1K05B) hat gegen die falsche Berichterstattung des ZDF-Magazins "frontal21" vom 16. September 2014 über den Pferdewettenmarkt in Deutschland vor dem Landgericht Hamburg am 3. November 2014 eine einstweilige Verfügung erwirkt. Mit ihr hat das Gericht dem ZDF untersagt, zum einen den Eindruck zu erwecken, die Pferdewetten.de AG sowie ihre maltesische Tochter, die netX Betting Limited, würden sich einer erforderlichen deutschen Genehmigung für die Vermittlung von Pferdewetten im Internet unter Hinweis auf die vorhandenen Genehmigungen in anderen EU-Staaten entziehen. Zum anderen wird es dem ZDF untersagt, in seiner Berichterstattung den Verdacht zu verbreiten, die pferdewetten.de AG und die netX Betting Limited hätten nicht die Absicht, Buchmachersteuer für ihr Internetgeschäft zu entrichten. Verstöße gegen diese Verfügung können mit einem Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro oder Ordnungshaft geahndet werden.
In dem fraglichen Beitrag hatte das ZDF die Vorwürfe der "Illegalität" und "Hinterziehung" von Buchmachersteuer gegen deutsche Pferdewettenanbieter im Internet erhoben. Hierdurch würden dem Fiskus und somit der deutschen Pferdezucht Einnahmen in Millionenhöhe entgehen. Die pferdewetten.de AG und die netXBetting Limited waren durch Einblendung ihres Logos und Internetauftritts von diesen Vorwürfen konkret betroffen. Die pferdewetten.de AG hatte diese Berichterstattung mit Entsetzen zur Kenntnis genommen. Die Vorwürfe waren schlicht falsch. Die pferdewetten.de AG forderte daraufhin das ZDF umgehend zu einer Stellungnahme und Abgabe einer Unterlassungserklärung auf. Nachdem das ZDF die Abgabe einer entsprechenden Unterlassungserklärung abgelehnt hatte, setzten sich die betroffenen Unternehmen der pferdewetten.de-Gruppe nun gerichtlich zur Wehr.
Die Unternehmen der pferdewetten.de-Gruppe sind selbstverständlich bestrebt, ihren Kunden ein rechtlich einwandfreies und reguliertes Angebot für Pferdewetten im Internet zur Verfügung zu stellen. Hierzu gehört auch der Erwerb aller erforderlichen Genehmigungen. So hat die netXBetting Limited bereits im Juli 2012 die erforderliche Online-Genehmigung beim zuständigen Regierungspräsidium Darmstadt beantragt, also noch im selben Monat, in dem die gesetzliche Regelung hierzu in Kraft getreten ist. Das Genehmigungsverfahren wird von ihr energisch betrieben. Die lange Verfahrensdauer kann der netXBetting Limited daher ebenso wenig angelastet werden wie allen Wettbewerbern, die sich ebenfalls noch im Genehmigungsverfahren befinden. Auch unzutreffend ist der Verdacht, die betroffenen Unternehmen der pferdewetten.de-Gruppe würden sich der Buchmachersteuer entziehen und dadurch den deutschen Rennsport schädigen. Das Gegenteil ist richtig. Die pferdewetten.de-Gruppe hat sich stets dafür eingesetzt, die Steuern auf Pferdewetten im Internet als Buchmachersteuer zu entrichten, gerade um diese Einnahmen dem deutschen Galopp- und Trabrennsport wieder zukommen lassen zu können.
Die anderslautenden Vorwürfe sind durch die einstweilige Verfügung nun richtig gestellt. Das Gericht hat die einstweilige Verfügung nach summarischer Prüfung erlassen. Sie ist nicht rechtskräftig, für das ZDF jedoch bindend. Das ZDF kann Rechtsmittel einlegen.
Düsseldorf, den 11.11.2014
pferdewetten.de AG
Pierre Hofer
Vorstand
pferdewetten.de AG
Kaistraße 3
D-40221 Düsseldorf
Telefon: +49 (0) 211 93 00 680
Telefax: +49 (0) 211 93 00 690
E-Mail: verwaltung@pferdewetten.de
11.11.2014 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und http://www.dgap.de
Sprache: Deutsch Unternehmen: pferdewetten.de AG Kaistr. 3 40221 Düsseldorf Deutschland Telefon: +49 (0)2 11 / 93 00 680 Fax: +49 (0)2 11 / 93 00 690 E-Mail: verwaltung@pferdewetten.de Internet: www.pferdewetten.ag ISIN: DE000A1K0409, DE000A1K05B4 WKN: A1K040, A1K05B Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard); Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, München, Stuttgart
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
296333 11.11.2014
ISIN DE000A1K0409 DE000A1K05B4
AXC0048 2014-11-11/08:30
pferdewetten.de AG: Einstweilige Verfügung gegen den im ZDF gesendeten Beitrag 'Verzockt - Wie dem Staat Millionen bei Pferdewetten entgehen' in der Sendung 'frontal21'
DGAP-News: pferdewetten.de AG / Schlagwort(e): Rechtssache pferdewetten.de AG: Einstweilige Verfügung gegen den im ZDF gesendeten Beitrag 'Verzockt - Wie dem Staat Millionen bei Pferdewetten entgehen' in der Sendung 'frontal21'
11.11.2014 / 08:30
Corporate News der pferdewetten.de AG
Stellungnahme der pferdewetten.de AG zu der erwirkten einstweiligen Verfügung gegen den am 16. September 2014 im ZDF gesendeten Beitrag "Verzockt - Wie dem Staat Millionen bei Pferdewetten entgehen" in der Sendung "frontal21"
Die pferdewetten.de AG (WKN A1K040 und A1K05B) hat gegen die falsche Berichterstattung des ZDF-Magazins "frontal21" vom 16. September 2014 über den Pferdewettenmarkt in Deutschland vor dem Landgericht Hamburg am 3. November 2014 eine einstweilige Verfügung erwirkt. Mit ihr hat das Gericht dem ZDF untersagt, zum einen den Eindruck zu erwecken, die Pferdewetten.de AG sowie ihre maltesische Tochter, die netX Betting Limited, würden sich einer erforderlichen deutschen Genehmigung für die Vermittlung von Pferdewetten im Internet unter Hinweis auf die vorhandenen Genehmigungen in anderen EU-Staaten entziehen. Zum anderen wird es dem ZDF untersagt, in seiner Berichterstattung den Verdacht zu verbreiten, die pferdewetten.de AG und die netX Betting Limited hätten nicht die Absicht, Buchmachersteuer für ihr Internetgeschäft zu entrichten. Verstöße gegen diese Verfügung können mit einem Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro oder Ordnungshaft geahndet werden.
In dem fraglichen Beitrag hatte das ZDF die Vorwürfe der "Illegalität" und "Hinterziehung" von Buchmachersteuer gegen deutsche Pferdewettenanbieter im Internet erhoben. Hierdurch würden dem Fiskus und somit der deutschen Pferdezucht Einnahmen in Millionenhöhe entgehen. Die pferdewetten.de AG und die netXBetting Limited waren durch Einblendung ihres Logos und Internetauftritts von diesen Vorwürfen konkret betroffen. Die pferdewetten.de AG hatte diese Berichterstattung mit Entsetzen zur Kenntnis genommen. Die Vorwürfe waren schlicht falsch. Die pferdewetten.de AG forderte daraufhin das ZDF umgehend zu einer Stellungnahme und Abgabe einer Unterlassungserklärung auf. Nachdem das ZDF die Abgabe einer entsprechenden Unterlassungserklärung abgelehnt hatte, setzten sich die betroffenen Unternehmen der pferdewetten.de-Gruppe nun gerichtlich zur Wehr.
Die Unternehmen der pferdewetten.de-Gruppe sind selbstverständlich bestrebt, ihren Kunden ein rechtlich einwandfreies und reguliertes Angebot für Pferdewetten im Internet zur Verfügung zu stellen. Hierzu gehört auch der Erwerb aller erforderlichen Genehmigungen. So hat die netXBetting Limited bereits im Juli 2012 die erforderliche Online-Genehmigung beim zuständigen Regierungspräsidium Darmstadt beantragt, also noch im selben Monat, in dem die gesetzliche Regelung hierzu in Kraft getreten ist. Das Genehmigungsverfahren wird von ihr energisch betrieben. Die lange Verfahrensdauer kann der netXBetting Limited daher ebenso wenig angelastet werden wie allen Wettbewerbern, die sich ebenfalls noch im Genehmigungsverfahren befinden. Auch unzutreffend ist der Verdacht, die betroffenen Unternehmen der pferdewetten.de-Gruppe würden sich der Buchmachersteuer entziehen und dadurch den deutschen Rennsport schädigen. Das Gegenteil ist richtig. Die pferdewetten.de-Gruppe hat sich stets dafür eingesetzt, die Steuern auf Pferdewetten im Internet als Buchmachersteuer zu entrichten, gerade um diese Einnahmen dem deutschen Galopp- und Trabrennsport wieder zukommen lassen zu können.
Die anderslautenden Vorwürfe sind durch die einstweilige Verfügung nun richtig gestellt. Das Gericht hat die einstweilige Verfügung nach summarischer Prüfung erlassen. Sie ist nicht rechtskräftig, für das ZDF jedoch bindend. Das ZDF kann Rechtsmittel einlegen.
Düsseldorf, den 11.11.2014
pferdewetten.de AG
Pierre Hofer
Vorstand
pferdewetten.de AG
Kaistraße 3
D-40221 Düsseldorf
Telefon: +49 (0) 211 93 00 680
Telefax: +49 (0) 211 93 00 690
E-Mail: verwaltung@pferdewetten.de
11.11.2014 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und http://www.dgap.de
Sprache: Deutsch Unternehmen: pferdewetten.de AG Kaistr. 3 40221 Düsseldorf Deutschland Telefon: +49 (0)2 11 / 93 00 680 Fax: +49 (0)2 11 / 93 00 690 E-Mail: verwaltung@pferdewetten.de Internet: www.pferdewetten.ag ISIN: DE000A1K0409, DE000A1K05B4 WKN: A1K040, A1K05B Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard); Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, München, Stuttgart
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
296333 11.11.2014
ISIN DE000A1K0409 DE000A1K05B4
AXC0048 2014-11-11/08:30
Ja unser Pferdchen macht schon vor den Zahlen einen Satz.
Oh, da wollte nochmal unbedingt jemand vor den Zahlen rein und war auch bereit die 3,40 zu zahlen.
30.04.24 · wO Newsflash · Pferdewetten.de |
30.04.24 · EQS Group AG · Pferdewetten.de |
23.04.24 · wO Newsflash · Pferdewetten.de |
23.04.24 · EQS Group AG · Pferdewetten.de |
10.04.24 · wO Chartvergleich · Bayer |
26.03.24 · 4investors · Pferdewetten.de |
26.03.24 · wO Newsflash · Pferdewetten.de |
26.03.24 · EQS Group AG · Pferdewetten.de |
21.03.24 · EQS Group AG · Pferdewetten.de |
21.03.24 · EQS Group AG · Pferdewetten.de |