Börsengewinne Steuerfrei??? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 21.03.12 13:19:12 von
neuester Beitrag 21.03.12 17:36:07 von
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Wer hat ein Auslandsdepot in Österreich bei Flatex.
Die führen keine Abgeltungssteuer ab.
Wer hat Erfahrung damit??
Ausländische Broker sind auf deren Heimatmarkt vielfach günstiger als deutsche Wettbewerber. Da ausländische Broker nicht den deutschen Steuergesetz-gebungen unterliegen, führen diese i.d.R. keine Abgeltungssteuer ab. Der Anleger kann dann evtl. einen Zinsgewinn bis zur Versteuerung am Jahresende realisieren.
Die führen keine Abgeltungssteuer ab.
Wer hat Erfahrung damit??
Ausländische Broker sind auf deren Heimatmarkt vielfach günstiger als deutsche Wettbewerber. Da ausländische Broker nicht den deutschen Steuergesetz-gebungen unterliegen, führen diese i.d.R. keine Abgeltungssteuer ab. Der Anleger kann dann evtl. einen Zinsgewinn bis zur Versteuerung am Jahresende realisieren.
Zitat von yammy: Wer hat ein Auslandsdepot in Österreich bei Flatex.
Die führen keine Abgeltungssteuer ab.
Wer hat Erfahrung damit??
Ausländische Broker sind auf deren Heimatmarkt vielfach günstiger als deutsche Wettbewerber. Da ausländische Broker nicht den deutschen Steuergesetz-gebungen unterliegen, führen diese i.d.R. keine Abgeltungssteuer ab. Der Anleger kann dann evtl. einen Zinsgewinn bis zur Versteuerung am Jahresende realisieren.
gilt nicht die Abgeltungssteuer für Österreich ab April 2012??
im übrigen geht das deutsche Steuerrecht vom Welteinkommensprinzip
aus! Wäre dann günsgtigstenfalls ein "Steuerstundungseffekt" zu
erwirtschaften.
aus! Wäre dann günsgtigstenfalls ein "Steuerstundungseffekt" zu
erwirtschaften.
Wie hoch ist die Abgeltungssteuer ab April 2012 ???
Antwort auf Beitrag Nr.: 42.934.897 von yammy am 21.03.12 13:19:12Deutsche Stpflichtige erklären die Erträge an Hand einer Einzelaufstellung bzw. Erträgnisaufstellung dem Fiskus mit der Jahreserklärung und zahlen dann Ihre AbgSt. "Steuerfrei" heisst dann "Steuerhinterziehung".
Bei größeren Summen wird dann auch eine VZ festgelegt, so dass der Zinsgewinn nur am Anfang besteht.
Gruß
Taxadvisor
Bei größeren Summen wird dann auch eine VZ festgelegt, so dass der Zinsgewinn nur am Anfang besteht.
Gruß
Taxadvisor
Waren es nicht zuletzt die Türken, die glaubten, erzielte Zinsen aus Anleihen in ihrer Heimat geführter Depots unterlägen nicht der hiesigen Einkommensteuer?
Das war doch der DreBa-Skandal, wenn ich mich recht erinnere.
Alle Jahre wieder ...
Das war doch der DreBa-Skandal, wenn ich mich recht erinnere.
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