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    Börsengewinne Steuerfrei??? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 21.03.12 13:19:12 von
    neuester Beitrag 21.03.12 17:36:07 von
    Beiträge: 7
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      Avatar
      schrieb am 21.03.12 13:19:12
      Beitrag Nr. 1 ()
      Wer hat ein Auslandsdepot in Österreich bei Flatex.
      Die führen keine Abgeltungssteuer ab.
      Wer hat Erfahrung damit??


      Ausländische Broker sind auf deren Heimatmarkt vielfach günstiger als deutsche Wettbewerber. Da ausländische Broker nicht den deutschen Steuergesetz-gebungen unterliegen, führen diese i.d.R. keine Abgeltungssteuer ab. Der Anleger kann dann evtl. einen Zinsgewinn bis zur Versteuerung am Jahresende realisieren.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 21.03.12 13:26:28
      Beitrag Nr. 2 ()
      Zitat von yammy: Wer hat ein Auslandsdepot in Österreich bei Flatex.
      Die führen keine Abgeltungssteuer ab.
      Wer hat Erfahrung damit??


      Ausländische Broker sind auf deren Heimatmarkt vielfach günstiger als deutsche Wettbewerber. Da ausländische Broker nicht den deutschen Steuergesetz-gebungen unterliegen, führen diese i.d.R. keine Abgeltungssteuer ab. Der Anleger kann dann evtl. einen Zinsgewinn bis zur Versteuerung am Jahresende realisieren.


      gilt nicht die Abgeltungssteuer für Österreich ab April 2012??
      Avatar
      schrieb am 21.03.12 13:32:27
      Beitrag Nr. 3 ()
      im übrigen geht das deutsche Steuerrecht vom Welteinkommensprinzip
      aus! Wäre dann günsgtigstenfalls ein "Steuerstundungseffekt" zu
      erwirtschaften.
      Avatar
      schrieb am 21.03.12 13:49:34
      Beitrag Nr. 4 ()
      Wie hoch ist die Abgeltungssteuer ab April 2012 ???
      Avatar
      schrieb am 21.03.12 13:57:00
      Beitrag Nr. 5 ()
      Zitat von yammy: Wie hoch ist die Abgeltungssteuer ab April 2012 ???


      was ich so in Erinnerung habe ebenfalls 25%
      (Fiskalunion lässt grüßen):laugh::laugh:

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      Avatar
      schrieb am 21.03.12 14:03:36
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 42.934.897 von yammy am 21.03.12 13:19:12Deutsche Stpflichtige erklären die Erträge an Hand einer Einzelaufstellung bzw. Erträgnisaufstellung dem Fiskus mit der Jahreserklärung und zahlen dann Ihre AbgSt. "Steuerfrei" heisst dann "Steuerhinterziehung".

      Bei größeren Summen wird dann auch eine VZ festgelegt, so dass der Zinsgewinn nur am Anfang besteht.

      Gruß
      Taxadvisor
      Avatar
      schrieb am 21.03.12 17:36:07
      Beitrag Nr. 7 ()
      Waren es nicht zuletzt die Türken, die glaubten, erzielte Zinsen aus Anleihen in ihrer Heimat geführter Depots unterlägen nicht der hiesigen Einkommensteuer?

      Das war doch der DreBa-Skandal, wenn ich mich recht erinnere.

      Alle Jahre wieder ...


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