checkAd

    Windreich AG - auf ein Neues (Seite 1239)

    eröffnet am 23.01.13 17:57:32 von
    neuester Beitrag 05.03.24 19:49:43 von
    Beiträge: 14.506
    ID: 1.179.027
    Aufrufe heute: 3
    Gesamt: 1.721.500
    Aktive User: 0

    ISIN: DE000A1CRMQ7 · WKN: A1CRMQ
    4,00
     
    %
    0,00 %
    Letzter Kurs 26.02.15 Stuttgart

    Werte aus der Branche Erneuerbare Energien

    WertpapierKursPerf. %
    1,0000+49.900,00
    1,2350+16,73
    9,6800+16,07
    1,9190+15,95
    1,1850+13,40
    WertpapierKursPerf. %
    3,1450-5,56
    0,7620-5,69
    2,8400-12,35
    1,3700-12,74
    2,6800-13,55

    Beitrag zu dieser Diskussion schreiben

     Durchsuchen
    • 1
    • 1239
    • 1451

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 13.08.13 22:57:23
      Beitrag Nr. 2.126 ()
      Kann mir jemand erklären, wie es möglich ist, dass Gelder aus der Haftungsregelung fließen und gleichzeitig reale Stromerlöse über BorWin1 erzielt werden können. Das eine schließt doch das andere aus oder nicht ?
      Avatar
      schrieb am 13.08.13 22:48:35
      Beitrag Nr. 2.125 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 45.243.985 von noch-n-zocker am 13.08.13 22:01:20@noch´nZocker,

      wie gesagt, ich habe Sie missverstanden. Warum EWE die Turbinen trotzdem aufgestellt hat, wundert mich allerdings auch.
      Avatar
      schrieb am 13.08.13 22:31:23
      Beitrag Nr. 2.124 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 45.243.859 von tischer88 am 13.08.13 21:45:41@tischer 88:

      mein Verstand ist eingeschaltet, ferner habe ich das Gesetz ausführlich gelesen. Glauben Sie etwa wirklich, dass Hr. Balz diesbezüglich Falschaussagen macht?? Das wäre Selbstmord!

      Um man allen Skeptikern den Originalgesetzestext zu zeigen, kommt jetzt mal ein etwas längerer Auszug aus einem Gesetzestext. Es handelt sich hierbei um "den Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Neuregelung energiewirtschaftslicher Vorschriften":

      Ich zitiere Paragraph 17e: Entschädigung bei Störungen oder Verzögerung der Anbindung von Offshore-Anlagen

      (1) Ist die Einspeisung aus einer betriebsbereiten Offshore-Anlage länger als
      zehn aufeinander folgende Tage wegen einer Störung der Netzanbindung nicht möglich, so kann der Betreiber der Offshore-Anlage von dem nach § 17d Absatz 1 anbindungsverpflichteten Übertragungsnetzbetreiber ab dem elften Tag der Störung unabhängig davon, ob der anbindungsverpflichtete Übertragungsnetzbetreiber die Störung zu vertreten hat, für entstandene Vermögensschäden eine Entschädigung in Höhe von 90 Prozent der nach § 16 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes in Verbindung mit § 31 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes im Fall der Einspeisung erfolgenden Vergütung verlangen.

      Jetzt geht es weiter:

      Für den Anspruch auf Entschädigung nach diesem Absatz ist von einer Betriebsbereitschaft der Offshore-Anlage im Sinne von Satz 1 auch auszugehen, wenn das Fundament der Offshore-Anlage und die für die Offshore-Anlage vorgesehene Umspannanlage zur Umwandlung der durch eine Offshore-Anlage erzeugten Elektrizität auf eine höhere Spannungsebene errichtet sind und von der Herstellung der tatsächlichen Betriebsbereitschaft zur Schadensminderung abgesehen wurde.

      Genau diese Passage wird bei GT1 klevererweise ausgenutzt. Die Gründe für die Annahme der Betriebsbereitschaft einer Anlage, wo nur der Tripod steht, sind eben Schäden die aufgrund der Nichteinspeisung an der WKA auftreten können. Diese können Mehrkosten verursachen, ferner sind teure Maßnahmen notwendig, um eben diese Schäden zu Vermeiden. Z.B. die Stromversorgung mit Dieselaggregaten.

      Alles klar?
      2 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 13.08.13 22:02:21
      Beitrag Nr. 2.123 ()
      Ich habe jetzt positive Nachrichten von Herr Balz bekommen. Ich kann jetzt nicht alles posten mit meine Handy, aber es gibt absolut keine weitere kosten fuer GT1. Ich nehme an das Herr Balz die Sachem erklaert in eine Brief gleich wie ich so eben bekommen hatte.
      Avatar
      schrieb am 13.08.13 22:01:20
      Beitrag Nr. 2.122 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 45.243.725 von benzolime am 13.08.13 21:26:51Über die Haftungsregelung haben wir doch schon vor Wochen ausführlich diskutiert. Die Rechtslage scheint klar zu sein.

      Deswegen wundere ich mich einerseits darüber, dass EWE trotzdem die Turbinen installiert hat und andererseits darüber, dass GT1 nicht nachweisen muss, dass die Turbinen lediglich zur Schadenminimierung noch nicht installiert wurden. Wo war denn vor dem 8. Mai das Zeitfenster für die Innovation, um die Turbinen zu installieren?

      Ebenfalls wundere ich mich darüber, dass GT1 schreibt "wir machen die Zahlungen geltend" während Herr Balz sagt "die Erlöse fließen". Das ist alles unverändert nicht "rund".

      Hoffen wir, dass Herr Balz aus den vielen Fehlern gelernt hat und am 21.8. die offenen Fragen beantwortet. Die nächste hätte ich schon:

      Wenn Herr Balz sagt: Die ersten Erlöse werden zum Aufbau des Schuldendienstreservekontos für die Projektfinanzierung verwendet. Da müssen erst einmal 75 Millionen Euro zusammenkommen, bevor es dann zu einer Ausschüttung der Erlöse kommt.


      dann kann das doch nur bedeuten, dass GT1 teilweise fremdfinanziert ist und zumindest Teile der Erlöse zur Bedienung des FK verwendet werden müssen. Stimmt dann die ganze Rechnung noch, wieviel Erlöse bei den GT1-Anteilinhabern ankommen?
      4 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.

      Trading Spotlight

      Anzeige
      InnoCan Pharma
      0,1775EUR -7,07 %
      CEO lässt auf “X” die Bombe platzen!mehr zur Aktie »
      Avatar
      schrieb am 13.08.13 21:45:41
      Beitrag Nr. 2.121 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 45.243.725 von benzolime am 13.08.13 21:26:51Benzoline schalt mal deinen eigenen Verstand ein.
      Sind ein paar gesetzte Tripods ein einspeisefähiger Windpark ?
      Selbst wenn die WKA schon steht muß erstmal ein Abnahmeprotokoll erstellt werden und für jede einzelne Turbine die Stromqualität nachgewiesen werden die gefordert wird.
      Bitte erstmal die Gesetze durchlesen bevor man hier Behauptungen aufstellt.
      3 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 13.08.13 21:39:51
      Beitrag Nr. 2.120 ()
      Verstehen Sie doch bite dass die Haftungstehelung minimal gueltig ist bis aug. ,2014 da borwin2 dann noch nicht fertig ist
      Avatar
      schrieb am 13.08.13 21:26:51
      Beitrag Nr. 2.119 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 45.243.545 von noch-n-zocker am 13.08.13 21:04:16@noch´nZocker,

      mit ihrem letztem Posting haben Sie wieder Klarheit geschaffen. Es hörte sich so an, als ob Sie die Haftungsregel in Frage stellen würden. Sorry, habe ich falsch interpretiert. Streichen Sie den Satz!

      Die Haftungsregel greift ein, sobald ein kompletter Park gebaut werden könnte, aber die Netzanbindung fehlt. Warum greift die Haftungsregel schon ein, wenn die WKA´s noch nicht installiert sind?

      Ist ein Windpark bereits fertig errichtet, aber die Netzanbindung fehlt, können die WKA´s nicht einfach "so da im Meer stehen". Die WKA´s müssen z.B. aufwendig mit Strom versorgt werden und dafür aufwendig mit Diesel versorgt werden. Sind die WKA´s fertig installiert, können aber keinen Strom produzieren, ist dies aus vielen Gründen nicht gut für die WKA´s. Deshalb greift die Haftungsregel schon, wenn kein Anschluss zur Verfügung steht, die Anlagen aber aufgebaut werden könnten. Mehrkosten und weitere aufwendige Maßnahmen werden dadurch vermieden. Also, alles andere als ein Märchen, sondern gut durchdachte Realität, von der GT1 und damit die Anleiheinhaber profitieren.
      9 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 13.08.13 21:20:52
      Beitrag Nr. 2.118 ()
      Zitat von noch-n-zocker:
      Zitat von solarking: Dieses Wissen ist falsch, nochmal das Interview mit Herr Balz hier lesen:
      http://www.finance-magazin.de/persoenlich-personal/interview…
      da wird erklärt es stehen Haftungszahlungen an sobald das Umspannwerk errichtet ist, aber der Netzanschluss fehlt.


      Wie immer bemüht sich Herr Balz um größtmögliche Verwirrung. Im Interview sagt er:

      Es sind noch keine Stromerlöse, sondern Erlöse aus einer Haftungsregelung. Am 8. Mai ist das Umspannwerk errichtet worden. Seitdem stehen der Global Tech I GmbH Erlöse in Höhe von 90 Prozent der Stromerlöse zu, die der Offshorepark einfahren würde, wenn er ordnungsgemäß ans Netz angeschlossen wäre.

      Wie viele Stromerlöse würde der Offshorepark ohne Turbinen denn einfahren, wenn er ordnungsgemäß am Netz angeschlossen wäre? Wieso sagt Herr Balz nicht klipp und klar "die Haftungsregelung gilt auch für Parks, die noch keine Turbinen installiert haben"?


      Richtig, ein Windpark ohne Turbinen kann keinen Strom liefern. Was sich da manche zusammenreimen ist hahnebüchen. Ansonsten baut man nur die Umspannstation und sonst nichts, und kassiert dann die Einspeisevergütung, wer unterzeichnet denn so einen Vertrag ?

      Zocker hat völlig Recht.
      Avatar
      schrieb am 13.08.13 21:14:03
      Beitrag Nr. 2.117 ()
      Herr Balz sagt im Interview:
      "Es fließen bereits seit Mai erste Erlöse aus der Haftungsregelung. Das sind bisher 30 Millionen Euro"
      Ich denke diese Aussage ist eindeutig! Von Verwirrung keine Spur...
      • 1
      • 1239
      • 1451
       DurchsuchenBeitrag schreiben


      Investoren beobachten auch:

      WertpapierPerf. %
      +0,92
      +0,31
      +0,75
      +0,63
      +0,01
      +1,08
      +1,39
      +0,46
      +1,75
      +0,44

      Meistdiskutiert

      WertpapierBeiträge
      224
      124
      105
      64
      55
      39
      38
      35
      27
      26
      Windreich AG - auf ein Neues