Ryanair - Aktie im Steilflug (Seite 23)
eröffnet am 07.04.13 19:57:02 von
neuester Beitrag 29.01.24 14:45:55 von
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Antwort auf Beitrag Nr.: 53.491.970 von aaspere am 17.10.16 12:59:49Wie wahr, wie wahr! Ohne einen Anwalt kommen Sie nicht weiter, wenn Sie berechtigte Forderungen gegen RYANAIR durchsetzen wollen.
Abgesehen davon, dass ich das Abtretungsverbot für völlig überflüssig halte, dürfte das Urteil des Amtsgerichts Köln noch nicht rechtskräftig sein, und Ryanair wird sicher in die Berufung gehen.
Und die Verbraucher müssen auch wissen, dass die Einschaltung dieser Portale ein ziemlich teurer Spaß ist. Teuer in dem Sinne, dass man viel weniger bekommt, als die EU-Verordnung vorsieht. Die Portale nehmen auch nur die Fälle an, die in deren Sinn eindeutig sind. Da kann man dann auch gleich einen ordentlichen Anwalt einschalten, wenn sich die Airlines quer stellen. Den muß die Airline dann nämlich auch bezahlen.
Also, die Medaillen haben immer zwei Seiten.
Und die Verbraucher müssen auch wissen, dass die Einschaltung dieser Portale ein ziemlich teurer Spaß ist. Teuer in dem Sinne, dass man viel weniger bekommt, als die EU-Verordnung vorsieht. Die Portale nehmen auch nur die Fälle an, die in deren Sinn eindeutig sind. Da kann man dann auch gleich einen ordentlichen Anwalt einschalten, wenn sich die Airlines quer stellen. Den muß die Airline dann nämlich auch bezahlen.
Also, die Medaillen haben immer zwei Seiten.
Ryanair kämpft gegen Fluggasthelfer und verliert vor Gericht.
Der Konzern hat Ende 2015 ein sogenanntes Abtretungsverbot in seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufgenommen (Ziffer 15.4). So eine Abtretung ist aber Voraussetzung dafür, dass Kunden die juristische Hilfe eines Fluggastportals in Anspruch nehmen können.
http://www.spiegel.de/wirtschaft/service/wie-billigflieger-v…
Der Konzern hat Ende 2015 ein sogenanntes Abtretungsverbot in seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufgenommen (Ziffer 15.4). So eine Abtretung ist aber Voraussetzung dafür, dass Kunden die juristische Hilfe eines Fluggastportals in Anspruch nehmen können.
http://www.spiegel.de/wirtschaft/service/wie-billigflieger-v…
Antwort auf Beitrag Nr.: 53.404.206 von kainza am 04.10.16 13:38:16
Völlig richtig.
Und wenn man nicht jedes Jahr "Cash in de Täsch" haben muß, sind steigende Kurse, wodurch auch immer, für die eigene Vermögenslage positiver als Dividendenzahlungen. Kommt noch hinzu, dass man bei Dividendenzahlungen insgesamt 45% Steuern plus deutschen Soli abführen muß. Die 20% irische Quellensteuer kann man zwar anfordern, kostet aber reichlich Bearbeitungsgebühren beim Geldinstitut und der Verwahrbank. Bei z.B. 1.000 Shares lohnt sich das noch nicht, weil die Gebührensumme höher als der irische Quellensteuerbetrag ist.
Also, besser Buyback als Dividendenauszahlung.
Zitat von kainza: Dividendenzahlungen sind bei Ryanair auch nicht das entscheidende...
Von 2009-2015 hat es Ryanair geschafft mit 60% mehr Mitarbeiter
120% mehr Umsatz und 450% mehr Gewinn zu erzielen.
Der Kurs hat sich dann auch noch vervierfacht...
Super effizient...
Völlig richtig.
Und wenn man nicht jedes Jahr "Cash in de Täsch" haben muß, sind steigende Kurse, wodurch auch immer, für die eigene Vermögenslage positiver als Dividendenzahlungen. Kommt noch hinzu, dass man bei Dividendenzahlungen insgesamt 45% Steuern plus deutschen Soli abführen muß. Die 20% irische Quellensteuer kann man zwar anfordern, kostet aber reichlich Bearbeitungsgebühren beim Geldinstitut und der Verwahrbank. Bei z.B. 1.000 Shares lohnt sich das noch nicht, weil die Gebührensumme höher als der irische Quellensteuerbetrag ist.
Also, besser Buyback als Dividendenauszahlung.
Antwort auf Beitrag Nr.: 53.366.322 von aaspere am 28.09.16 14:56:58Dividendenzahlungen sind bei Ryanair auch nicht das entscheidende...
Von 2009-2015 hat es Ryanair geschafft mit 60% mehr Mitarbeiter
120% mehr Umsatz und 450% mehr Gewinn zu erzielen.
Der Kurs hat sich dann auch noch vervierfacht...
Super effizient...
Von 2009-2015 hat es Ryanair geschafft mit 60% mehr Mitarbeiter
120% mehr Umsatz und 450% mehr Gewinn zu erzielen.
Der Kurs hat sich dann auch noch vervierfacht...
Super effizient...
@ Ines43
Die Angaben bei w:o zu den Dividendenzahlungen von Ryanair sind nicht richtig. Deshalb hier ein Link zur HP von Ryanair "Investor Relations":
http://investor.ryanair.com/shareholders/dividend/
Diese Aufstellung stimmt mit den Gutschriften überein, die ich erhalten habe.
Ansonsten warst Du im Prinzip auf dem richtigen Weg und wirst in Zukunft nicht mehr behaupten, Ryanair zahle keine Dividenden. Die "Special Distribution" ist die Zahlung aus dem Aer Lingus Deal.
Und die Buybacks, die Du ja so gerne der LH andienen möchtest, sind auch alle aufgeführt. Und natürlich ist das auch Kurspflege.
Die Angaben bei w:o zu den Dividendenzahlungen von Ryanair sind nicht richtig. Deshalb hier ein Link zur HP von Ryanair "Investor Relations":
http://investor.ryanair.com/shareholders/dividend/
Diese Aufstellung stimmt mit den Gutschriften überein, die ich erhalten habe.
Ansonsten warst Du im Prinzip auf dem richtigen Weg und wirst in Zukunft nicht mehr behaupten, Ryanair zahle keine Dividenden. Die "Special Distribution" ist die Zahlung aus dem Aer Lingus Deal.
Und die Buybacks, die Du ja so gerne der LH andienen möchtest, sind auch alle aufgeführt. Und natürlich ist das auch Kurspflege.
Na bitte, geht doch.
Und dann auch noch diese Meldung:
http://www.aero.de/news-24896/Ryanair-interessiert-sich-fuer…
Da kann man doch nur noch neidisch werden, gell Ines?
Und dann auch noch diese Meldung:
http://www.aero.de/news-24896/Ryanair-interessiert-sich-fuer…
Da kann man doch nur noch neidisch werden, gell Ines?
Ich hatte mit einem schnelleren Verdauungsprozess des BREXIT gerechnet. Aber langsam geht's ja wieder aufwärts.
Meine Vermutung scheint sich zu bewahrheiten.
http://www.airliners.de/ermittlungen-ryanair-piloten/39107
http://www.airliners.de/ermittlungen-ryanair-piloten/39107
Die Arbeitgeberabgabe zu Kranken- Renten- und Arbeitslosenversicherung hat Ryanair meines Wissens nach nur nach verlorenem Prozeß bezahlt und dann schnell wieder einen Weg gewählt, diese Kosten zu vermeiden. Ob diese Vermeidung mit einer zwischengeschalteten Beschäftigungsgesellschaft nun juristisch einwandfrei funktioniert, wird auch für andere Firmen interessant werden, die solchen Schmu praktizieren.
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