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    EILMELDUNG US-NOTENBANK - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 14.04.00 18:17:45 von
    neuester Beitrag 30.07.00 09:46:45 von
    Beiträge: 11
    ID: 118.072
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      Avatar
      schrieb am 14.04.00 18:17:45
      Beitrag Nr. 1 ()
      SOEBEN UEBER ALLE FERNSEHSENDER

      US-NOTENBANK FORDERT ALLE BANKEN AUF,
      AUSSREICHEND RESERVEN ZU BILDEN
      FÜR GROSSE KURSEINBRÜCHE AN DEN BÖRSEN
      Avatar
      schrieb am 14.04.00 18:22:47
      Beitrag Nr. 2 ()
      ach ja, auch über ntv????, hab ja garnichts gehört, na ja, hab vielleicht was an den ohren, oder ein kleiner scherz, meinte ein großer,übler.
      Avatar
      schrieb am 14.04.00 18:25:49
      !
      Dieser Beitrag wurde vom System automatisch gesperrt. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an feedback@wallstreet-online.de
      Avatar
      schrieb am 14.04.00 18:27:19
      Beitrag Nr. 4 ()
      Zur Kenntnisnahme :


      12.04.2000
      Hinweise der Börsenaufsicht für Internetnutzer
      Nach deutschem Recht (siehe unten § 88 Börsengesetz) ist schon die Verbreitung von falschen Tatsachen mit dem Ziel, Börsenpreise zu manipulieren, strafbar und unterliegt der Verfolgung durch die Staatsanwaltschaft. „Pumping and dumping", aufpumpen und abstoßen unter Verwendung von gefälschten Informationen ist auch nach deutschem Recht verboten.

      Die Angaben auf Internet-Boards sollten Sie skeptisch würdigen, bevor Sie eine Anlage - Entscheidung treffen. Lassen Sie sich nicht durch Hochreden oder Falschangaben manipulieren.

      Wenn Sie durch eine nachweisbar gefälschte Information in ein Börsengeschäft gelockt wurden, den Absender kennen und den Sachzusammenhang schlüssig darstellen können, sollten Sie sich nicht scheuen dies, wie auch Versuche durch gezielte Aktivitäten im Internet, Börsenkurse zu manipulieren, bei der Staatsanwaltschaft oder dem Bundeskriminalamt info@bka.de anzuzeigen. Für Frankfurt am Main ist dies die Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Frankfurt (Landgericht: http://www.landgericht.frankfurt-main.de/ ).

      Es ist bekannt, dass das Internet auf Grund seiner spezifischen Gegebenheiten einer systematischen Kontrolle schwer zugänglich ist. Deswegen sind die Strafverfolgungsbehörden auf Ihre Mithilfe angewiesen. Nach Möglichkeit sollten Angaben wie die WKN des betroffenen Wertpapiers, Board(s), News-Group(s) etc., wann die Falschmeldung eingestellt war (möglichst Kopie der Falschmeldung oder des betrügerischen Angebots mit Header) und ggf. weitere Anhaltspunkte zur Identität des Täters gemacht werden können. Falls Sie andere Stellen bereits informiert haben, sollten diese auch mitgeteilt werden.





      Gesetzestext § 88 Börsengesetz:

      Wer zur Einwirkung auf den Börsen- oder Marktpreis von Wertpapieren, Bezugsrechten, ausländischen Zahlungsmitteln, Waren, Anteilen, die eine Beteiligung am Ergebnis eines Unternehmens gewähren sollen, oder von Derivaten im Sinne des § 2 Abs. 2 des Wertpapierhandelsgesetzes

      unrichtige Angaben über Umstände macht, die für die Bewertung der Wertpapiere, Bezugsrechte, ausländischen Zahlungsmittel, Waren, Anteile oder Derivate erheblich sind, oder solche Umstände entgegen bestehenden Rechtsvorschriften verschweigt oder
      sonstige auf Täuschung berechnete Mittel anwendet,
      wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.



      ist einfach unglaublich was sich manche trauen tssst,tsst!!
      Avatar
      schrieb am 14.04.00 18:28:20
      Beitrag Nr. 5 ()
      Was heißt das nun für uns ?

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      CEO lässt auf “X” die Bombe platzen!mehr zur Aktie »
      Avatar
      schrieb am 14.04.00 18:35:00
      !
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      Avatar
      schrieb am 14.04.00 18:45:36
      Beitrag Nr. 7 ()
      Gar nichts.

      Oder: immer ruhig bleiben, ein Glas Wein trinken, nicht von der Langfriststrategie abbringen lassen, in Urlaub fahren, so wie LeoWolfgang...

      An der Börse darf man sich nicht von Emotionen leiten lassen.

      Und wenn´s Euch zu bunt wird - schaut doch unsere Portfolios unter www.wallstreet-village.de an.

      Wir machen jetzt keinen einzigen Trade sondern wir machen so weiter wie bisher.

      Max
      Avatar
      schrieb am 14.04.00 18:54:31
      Beitrag Nr. 8 ()
      hallo jur

      sollte der post an mich gerichtet sein, teile ich v o r s o r g l i c h mit,
      das der unterzeichner in der zeit vom 15.april bis 1.mai d.j. urlaubsabwesend ist
      damit nicht der verdacht entsteht es ist jemand im gefängnis
      ansonsten pillew lesen
      trotzdem danke für den interessanten beitrag
      ist sicher für nichtjuristen lesen- und beachtenswert
      mfg mikke
      Avatar
      schrieb am 14.04.00 19:12:39
      Beitrag Nr. 9 ()
      ist nicht gegen dich gerichtet, mikke, sondern an Verbreiter falscher Nachrichten im Board

      mfg jur
      Avatar
      schrieb am 14.04.00 19:30:58
      Beitrag Nr. 10 ()
      ok jur
      mikke
      Avatar
      schrieb am 30.07.00 09:46:45
      Beitrag Nr. 11 ()
      .


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