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    Steuerliche Behandlung vonTransaktionen im Zweitmarkt - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 20.04.13 17:07:12 von
    neuester Beitrag 22.04.13 08:27:18 von
    Beiträge: 5
    ID: 1.181.103
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      schrieb am 20.04.13 17:07:12
      Beitrag Nr. 1 ()
      Liebe Leute,

      In den letzten Jahren habe ich geschlossene Fonds nahezu ausschliesslich im Zweitmarkt gekauft.

      Ich denke gegenwaertig darueber nach, einige dieser Fonds wieder im Zweitmarkt zu verkaufen.

      Wie verhaelt es sich dann mit der steuerlichen Behandlung der Differenz zwischen Ankaufs- und Verkaufspreis?
      (1) Bei LV-, PE- und Flugzeugfonds duerfte wohl die Differenz zwischen An- und Verkaufspreis als Veraeusserungsgewinn(-verlust) anzusetzen sein, oder?
      (2) Wie sieht es bei Schiffsfonds mit Tonnagesteuer aus? Fuer Ersterwerber deckt die Tonnagebesteuerung ja pauschal laufende/einmalige Ertraege oder Verluste ab. Gilt dies auch fuer Zweiterwerber wie mich, oder sind "Spekulationsgewinne" bei Zweiterwerbern steuerbar?

      Ich duerfte ja nicht der erste mit dieser Frage sein, vielleicht hat jemand von Euch praktische Erfahrungen.

      Danke,

      CalFlyer
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 20.04.13 20:48:57
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 44.477.051 von CalFlyer am 20.04.13 17:07:12Ich habe fünf Minuten auf Deinen Beitrag geschaut, erst dann habe ich meine Sprache wieder gefunden.....

      Ich glaube auch kaum, dass das eine Frage für das Forum ist, weil sich schon die Fragen stellen: BV oder PV, Unterschiedsbetrag. Da ist sicherlich jeder Fonds isoliert zu betrachten.

      Gruß
      Taxadvisor
      Avatar
      schrieb am 20.04.13 22:42:24
      Beitrag Nr. 3 ()
      Dann machen wir es mal einfacher, Herr Taxadvisor: Schiffsfonds. Erworben im Zweitmarkt, als er schon unter Tonnagesteuer lief, nach 2008. Verkauf jetzt auch noch unter Tonnagesteuer.

      Ist eine Differenz zwischen An- und Verkaufskurs spekulationssteuerpflichig?
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 20.04.13 23:41:07
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 44.478.147 von CalFlyer am 20.04.13 22:42:24Mit so grundlegenden Fragen würde ich mich vor Kauf einer geschlossenen Beteiligung befassen...

      Guckst Du hier: § 5a Abs. 5 Satz 1 EStG: Gewinne nach Abs. 1 umfassen auch Einkünfte nach § 16 EStG. Davon unabhängig ist eine mögliche Steuerpflicht aus der Auflösung des Ausgleichspostens.

      Gruß
      Taxadvisor
      Avatar
      schrieb am 22.04.13 08:27:18
      Beitrag Nr. 5 ()
      Mit der Tonnagebesteuerung sind alle Erträge abgegolten.


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